Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125
Kassel Tel. 0561 - 874268
Presseagenturen & Medien
08. Februar 2003
HundeVO Presse
PRESSEMITTEILUNG
Vierte HundeVO Bouffier´s in 2,5 Jahren !
Die Hessische Landesregierung hat mit der HundeVO vom 22.01.2003 (GVBl. I.,
S. 54) die HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90) aufgehoben und mit
unverändertem Inhalt neu erlassen. Sie wird am 08.02.2003 in kraft treten.
Es handelt sich bereits um die vierte Regelung zum Thema "gefährlicher Hund"
binnen 2, 5 Jahren:
1. Die KampfhundeVO vom 05.07.2000 (GVBl. I., S. 355) galt nur wenige Wochen
und wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel (Urteil vom 29.08.2001 -
11 N 2497/00 - in VR 2002, S. 209) komplett für nichtig erklärt.
2. Die nachfolgende GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.2000 (GVBl.
I., S. 422) wurde vom VGH Kassel (Urteil vom 29.08.2001 11 N 2497/00 -) in
ent-scheidenden Teilen für nichtig erklärt, insbesondere hinsichtlich der
unwiderleglichen Gefährlichkeitsvermutung bestimmter Hunderassen.
3. Die sie ablösende HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90) war nach den
Grundsatzurteilen des BVerwG vom 03.07.2002 (AZ 6 CN 5.01 - 8.01 - in DÖV
2003, S. 80) sowie vom 18.12.2002 (AZ 6 CN 1.02, 3.01, 4.01) ebenfalls
nichtig, was inzwischen auch das Innenministerium eingesteht.
Die 12 Antragsteller im Normenkontrollverfahren vor dem VGH Kassel gegen die
HundeVO vom 10.05.2002 (AZ -11 2751/02 -) sehen sich durch die erneute
Aufhebung der HundeVO vom 10.05.2002 in ihrer Auffassung bestätigt. Die
Kommentierung des Innenministeriums im Oktober 2002 anlässlich der
Normenkontrollklage gegen die HundeVO vom 10.05.2002, "man sehe dem
Verfahren gelassen entgegen", hat sich als hohle Phrase entpuppt und die
Verordnung selber - wie schon ihre Vorgängerregelungen - als juristischer
Flop.
Innenminister Bouffier und seine Administration schaffen eine rechtswidrige
Verordnung nach der nächsten. Nach dem Prinzip von "Versuch und Irrtum"
schliddert man von einer Verordnung zur nächsten. Die Kosten für die
Implementierung ständig neuer Verordnungen und verlorene Prozesse sind
inzwischen immens. Das Rechtschaos bei Behörden und Hundehaltern ist mit
rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar.
Dies alles wäre vermeidbar, wenn der Innenminister sich endlich von der
Fachkompetenz erfahrener Kynologen, Ethologen und Genetiker leiten lassen
würde: Nach Auffassung sämtlicher Fachexperten - selbst aus der Polizei -
gibt es nämlich keine gefährlichen Hunderassen und ist Hyperaggressivität
nicht vererblich. Gesteigerte Gefährlichkeit ist ein individuelles Merkmal
und unabhängig von der Rasse. Eine wirksame Regelung müsse - rasseunabhängig
- am anderen Ende der Hundeleine ansetzen.
Da auch die Neuregelung diese gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse
ignoriert und wiederum Rasselisten enthält, ist schon jetzt davon ausgehen,
dass auch die nunmehr 4. Verordnung nicht die letzte sein wird.
Volker Stück
[Rechtsanwalt]
Kopie an: Antragsteller
Anlage(n): -
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Einschreiben mit Rückantwort
An den
Magistrat der Stadt Bad Camberg
Postfach 1260
65520 Bad Camberg
Widerspruch zu ihren Steuer - und Gebührenbescheid vom 31.01.2003
Konto -Nr.: 1030805600 1 / ART171 - Kampfhundesteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren oben genannten Steuerbescheid
fristgerecht WIDERSPRUCH ein.
Ich begründe dies wie folgt :
1. Notwendigkeit des kommunalen Eingriffs zw. Steuerung :
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum eine Kommune auch noch steuernd
eingreifen muss, wenn es doch schon von übergeordneter Seite Verordnungen
und Gesetze gibt,
die als vorgegebenes Ziel, die Sicherheit des Bürgers haben.
Diese Verordnungen / Gesetze, haben doch schon ‚regulierende Funktion' und
eine zusätzliche Kampfhundesteuer bedeutet aus meiner Sicht eine doppelte
Bestrafung eines Bürgers, der einen sogenannten Listenhund hält und diesen
sich wegen seiner belegbaren Kinderfreundlichkeit und Familientauglichkeit
aus dem Tierheim geholt hat.
2. Berechtigung Kampfhundesteuer alleine durch Rassezugehörigkeit
In Ihrem Schreiben vom 13.2.2002 Seite2 Absatz 3 stellen Sie fest, das
alleine die Zugehörigkeit zu einer Rasse zur Erhebung einer Kampfhundesteuer
berechtigt.
(Unterstreichung in der Anlage durch mich)
Hier sind die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juli und Dezember
2002
entgegenzuhalten aus denen Sinngemäß folgendes hervorgeht:
Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht die
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein in einem nur einige
ihrer Bestimmungen betreffenden Revisionsverfahren für ungültig erachtet,
soweit sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu
bestimmten Rassen herleitet. Damit hat es seine Rechtsprechung im Urteil vom
3. Juli 2002 zur Gefahrtierverordnung in Niedersachsen fortgeführt:
Aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder gar einer
entsprechenden Kreuzung allein lässt sich nach dem Erkenntnisstand der
Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von den Hundeindividuen Gefahren
ausgehen. Insbesondere liegen weder aussagekräftige Statistiken oder
sonstiges belastbares Erfahrungswissen noch genetische Untersuchungen vor.
Es sei nun die Frage gestattet, auf welcher aktuellen gesetzlichen Basis Sie
Rasselisten weiterführen wollen, wenn es eine solche Entscheidung von einem
sehr hohen Gericht gibt.
3. Fehler in Ihre Rasselisten
In Ihrer Auflistung der Hunderassen (Ihr Schreiben vom 13.2.2002-Anlage-b)
sind etliche sachliche Fehler enthalten, so das ich davon ausgehe, das Sie
als Basis für Ihre Kampfhundesteuer die hess. Landeshundeverordnung in der
ersten Fassung genommen haben.
Diese Landeshundeverordnung wurde im Laufe d. Zeit schon einige Male
korrigiert und
jeweils in veränderter Fassung dann herausgebracht
Zur Zeit wird die jüngste Verordnung nun auch wieder zurückgenommen, so dass
keine Notwendigkeit mehr besteht eine Normenkontrollklage weiter
durchzuführen.
(Schreiben HMDI an VGH Kassel wegen anhängiger Normenkontrollklage)
Ein uns betreffender, sachlicher Fehler, der sich seit 1992 durch alle
Verordnungen und Gesetze zieht, ist die Nennung der Staffordshire
Bullterrier zu den Kampfhunden.
Als Rasseziel finden wir im F.C. I. Standard hierzu :
VERHALTEN UND CHARAKTER (WESEN) :
Traditionell von unbeugsamem Mut und Hartnäckigkeit.
Hochintelligent und liebevoll, besonders zu Kindern. Tapfer, furchtlos und
absolut zuverlässig.
Wir haben es bei dem Staffordshire Bullterrier mit einem kleinen,
kinderfreundlichen Hund zu tun, der in seinem Ursprungsland, England, den
Beinamen ‚NANNY-Dog' hat.
Das dies nicht nur ein Züchterziel auf dem Papier ist, lässt sich sehr gut
aus dem Artikel des Camberger Anzeigers vom 18. Feb. 1999 herauslesen.
Wo andere Wesen Stresserscheinungen hätten, fühlen Hunde dieser Rasse , in
dem Umgang mit 30 Kindern im lebhaften Vorschulalter, Zitat Camberger
Anzeiger, "Sich richtig wohl".
Auch lässt sich aus den beigefügten "Meldebögen für Hunde" (Anlage HMDI
Statistiken a-c) wohl unschwer herauslesen, dass die Hunderasse, im
Gegensatz zu nicht aufgeführten Hunderassen, völlig ungefährlich ist.
Staff. Bullterrier bewegen sich auf dem "Rest-Risiko-Niveau" (Begründung in
der letzte HMDI-Verordnung) eines Pudels. und sind für den Menschen
ungefährlicher als Dackel.
Diese Ungefährlichkeit der Staff. Bull's wurde in einem mir vorliegenden
internen HMDI-Papier schon vor einiger Zeit erkannt, jedoch nie in einer
Verordnung umgesetzt.
Hierzu werde ich dem hess. Innenminister, nach Abschluss dieses Vorganges,
einen Brief schreiben müssen, indem es um Verbesserungsmaßnahmen bzgl. der
Liniendurchgängigeit und um die Statistikqualität geht, die man einem hohen
Gericht vorzulegen hat.
Antrag/ Schluss :
Ich bitte Sie nun um eine wirkliche Prüfung Ihrer Satzung, auf der Ihre
Kampfhundesteuer basiert und damit verbunden um Korrektur Ihrer
Steuerbescheide .
Zudem beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung, da es doch wohl
nicht sein kann, dass offensichtliche Fehler in Verordnungen/Satzungen über
Jahre hinaus zu Lasten von Bürgern gehen.
Deshalb der Vorschlag :
Solange es keinen Gerichtsbeschluss gibt, auf den wir schon sehr lange
warten müssen, Zahlung der normalen Hundesteuer.
(Fam. Heldt / Mai 2001 1. Widerspruch Kampfhundesteuer & Einschaltung
Gericht)
Beenden möchte ich dieses Schreiben, mit der Zusammenfassung eines
Gutachtens einer
anerkannten Wissenschaftlerin, Fr. Dr. Feddersen-Petersen , bzgl. der Rasse
Staffordshire Bullterrier :
"Der Staffordshire Bullterrier zeigte - so sei pauschalierend geantwortet-
keinerlei Belege dafür, dass er als unwiderlegbar gefährlich einzustufen
wäre.
Diese Pauschalierung mutet vielmehr abenteuerlich falsch an."
Mit freundlichen Grüßen
.................................................
Hans M. Heldt
Anlagen :
· Antwortschreiben zu Widerspruch Kampfhundesteuer Stadt Bad Camberg
13.2.2002 a &b
· Artikel Camberger Anzeiger vom 18.2. 1999
· Beiss - Statiken HMDI aus Vorfallmeldebögen a; b; c
· Bescheinigung Tierheim Limburg bzgl. Familien- und Kinderfreundlichkeit
‚Franziska" der Familie Heldt
Verteiler :
· Rechtsanwaltsbüro Fr. Müller - Gebel für die Unterlagenkomplettierung
· Hn. RA Stück z. K. (Normenkontrollklage in 2002)
· HMDI nach Abschluss Vorgang
· Fam. Schilling
· WEB - Maulkorbzwang
· Staffordshire Bullterrier Club Deutschland mit den folgenden Bitten :
offizielle Bestätigung des Rasseziels und ab wann FCI - Standard gültig
Freigabe des Gutachten von Fr. Dr. Petersen zur event. Vorlage bei Gericht
Hier
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Peter Böttcher
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28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
8. Februar 2003
!Hundefreunde an die Macht!
Ich habe den Bericht im Spiegel Nr. 6 ... Macht „Schröders Spiel“... vom
03.02.03 gelesen.
Man hat also eine Regierung auf Bierdeckeln entworfen und tatsächlich
durchgesetzt.
Dieses finde ich super.
Ich bin danach noch kurz zum Getränkemarkt gefahren, habe mir eine Kiste
Andechser gekauft und eine Packung Bierdeckel.
Zu Hause angekommen, wies ich erst einmal Anke an: „Hol mir mal ne
Flasche Bier.“
Als Anke nicht mehr gehen konnte, vom ständigen Bier holen, wirkten auch
bereits die Klostergeister aus Andechs.
Dann bildete ich einstimmig die beste Regierung der Nachkriegszeit.
Nach dem 12. Andechs habe ich die Bierdeckel mit meinen
Regierungsvorschlägen in das CD-Laufwerk geschoben, doch das Laufwerk ist
wohl defekt, denn es hat die Bierdeckel nicht angenommen, darum stelle ich
meine Vorschläge der Reihe nach in diesem Schreiben vor. Die laufenden
Nummern waren die Bierdeckel.
1. Bundeskanzlerin Silke Gross
2. Außenministerin Martina Gerlach
3. Superinnenminister und Leiter für Propaganda, Volksaufklärung,
Verfassungsschutz, Datenschutz
und kirchliche Angelegenheiten Achim Weber
4. Superminister für Ernährung, Landwirtschaft und Gesundheit Peter
Grunert
5. Justizminister Bernd Schwab
6. Finanzminister Jörg-Peter Schweizer
7. Verteidigungsministerin wird geändert in Friedensministerin Karin
Röttger
8. Minister für Umwelt, Tierschutz und Tierrechte Jürgen Gerlach
9. Wirtschaftsminister Gebr. Albrecht (ALDI)
10. Kulturminister Elmar Brandt
11. Verbraucherschutzminister Reiner Breitenbach
12. Deutscher Botschafter in Entenhausen Peter Böttcher
13. Superminister für Arbeit alle Mitglieder der derzeitigen Regierung.
Tätigkeit ohne Bezüge. Bei Nichterfüllung von Vollbeschäftigung innerhalb
der nächsten 5 Jahre Beschlagnahme sämtlichen Eigentums und Vermögen (auch
Häuser in der Toscana). Hierdurch werden die Arbeitslosen bezahlt.
Bundespräsident wird gestrichen alle drei Jahre wird vom Volk ein Mitglied
einer der deutschen Adelshäuser als Repräsentant gewählt. Dieses wird
ehrenamtlich ausgeübt.
Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage keine Einwände oder
Verbesserungsvorschläge erhalten, steht die zukünftige Regierung.
So, jetzt werde ich Schluss machen. Ich muss in die Küche, um ein Glas
Alka-Seltzer zu trinken.
Grüß Gott und viele Grüße
Peter Böttcher
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