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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Vierte HundeVO Bouffier´s in 2,5 Jahren !

* Widerspruch zu ihren Steuer - und Gebührenbescheid vom 31.01.2003

* Ich habe den Bericht im Spiegel Nr. 6 ... Macht „Schröders Spiel“... vom 03.02.03 gelesen.

 

Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel


RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268


Presseagenturen & Medien




                                                                                                         08. Februar 2003


HundeVO Presse


PRESSEMITTEILUNG


Vierte HundeVO Bouffier´s in 2,5 Jahren !

Die Hessische Landesregierung hat mit der HundeVO vom 22.01.2003 (GVBl. I., S. 54) die HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90) aufgehoben und mit unverändertem Inhalt neu erlassen. Sie wird am 08.02.2003 in kraft treten.

Es handelt sich bereits um die vierte Regelung zum Thema "gefährlicher Hund" binnen 2, 5 Jahren:

1. Die KampfhundeVO vom 05.07.2000 (GVBl. I., S. 355) galt nur wenige Wochen und wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel (Urteil vom 29.08.2001 - 11 N 2497/00 - in VR 2002, S. 209) komplett für nichtig erklärt.
2. Die nachfolgende GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.2000 (GVBl. I., S. 422) wurde vom VGH Kassel (Urteil vom 29.08.2001 11 N 2497/00 -) in ent-scheidenden Teilen für nichtig erklärt, insbesondere hinsichtlich der unwiderleglichen Gefährlichkeitsvermutung bestimmter Hunderassen.
3. Die sie ablösende HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90) war nach den Grundsatzurteilen des BVerwG vom 03.07.2002 (AZ 6 CN 5.01 - 8.01 - in DÖV 2003, S. 80) sowie vom 18.12.2002 (AZ 6 CN 1.02, 3.01, 4.01) ebenfalls nichtig, was inzwischen auch das Innenministerium eingesteht.

Die 12 Antragsteller im Normenkontrollverfahren vor dem VGH Kassel gegen die HundeVO vom 10.05.2002 (AZ -11 2751/02 -) sehen sich durch die erneute Aufhebung der HundeVO vom 10.05.2002 in ihrer Auffassung bestätigt. Die Kommentierung des Innenministeriums im Oktober 2002 anlässlich der Normenkontrollklage gegen die HundeVO vom 10.05.2002, "man sehe dem Verfahren gelassen entgegen", hat sich als hohle Phrase entpuppt und die Verordnung selber - wie schon ihre Vorgängerregelungen - als juristischer Flop.

Innenminister Bouffier und seine Administration schaffen eine rechtswidrige Verordnung nach der nächsten. Nach dem Prinzip von "Versuch und Irrtum" schliddert man von einer Verordnung zur nächsten. Die Kosten für die Implementierung ständig neuer Verordnungen und verlorene Prozesse sind inzwischen immens. Das Rechtschaos bei Behörden und Hundehaltern ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar.

Dies alles wäre vermeidbar, wenn der Innenminister sich endlich von der Fachkompetenz erfahrener Kynologen, Ethologen und Genetiker leiten lassen würde: Nach Auffassung sämtlicher Fachexperten - selbst aus der Polizei - gibt es nämlich keine gefährlichen Hunderassen und ist Hyperaggressivität nicht vererblich. Gesteigerte Gefährlichkeit ist ein individuelles Merkmal und unabhängig von der Rasse. Eine wirksame Regelung müsse - rasseunabhängig - am anderen Ende der Hundeleine ansetzen.

Da auch die Neuregelung diese gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert und wiederum Rasselisten enthält, ist schon jetzt davon ausgehen, dass auch die nunmehr 4. Verordnung nicht die letzte sein wird.


Volker Stück
[Rechtsanwalt]
Kopie an: Antragsteller
Anlage(n): -

 

Hier auch als Original-Worddokument

 

Hans M. Heldt                   09.02.2003

Am Dombach 13                      

65520 Bad Camberg 2



Einschreiben mit Rückantwort
An den
Magistrat der Stadt Bad Camberg
Postfach 1260

65520 Bad Camberg




Widerspruch zu ihren Steuer - und Gebührenbescheid vom 31.01.2003
Konto -Nr.: 1030805600 1 / ART171 - Kampfhundesteuer


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren oben genannten Steuerbescheid
fristgerecht WIDERSPRUCH ein.

Ich begründe dies wie folgt :

1. Notwendigkeit des kommunalen Eingriffs zw. Steuerung :

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum eine Kommune auch noch steuernd eingreifen muss, wenn es doch schon von übergeordneter Seite Verordnungen und Gesetze gibt,
die als vorgegebenes Ziel, die Sicherheit des Bürgers haben.
Diese Verordnungen / Gesetze, haben doch schon ‚regulierende Funktion' und eine zusätzliche Kampfhundesteuer bedeutet aus meiner Sicht eine doppelte Bestrafung eines Bürgers, der einen sogenannten Listenhund hält und diesen sich wegen seiner belegbaren Kinderfreundlichkeit und Familientauglichkeit aus dem Tierheim geholt hat.

2. Berechtigung Kampfhundesteuer alleine durch Rassezugehörigkeit

In Ihrem Schreiben vom 13.2.2002 Seite2 Absatz 3 stellen Sie fest, das alleine die Zugehörigkeit zu einer Rasse zur Erhebung einer Kampfhundesteuer berechtigt.
(Unterstreichung in der Anlage durch mich)
Hier sind die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juli und Dezember 2002
entgegenzuhalten aus denen Sinngemäß folgendes hervorgeht:

Am 18. Dezember 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht die Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein in einem nur einige ihrer Bestimmungen betreffenden Revisionsverfahren für ungültig erachtet, soweit sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen herleitet. Damit hat es seine Rechtsprechung im Urteil vom 3. Juli 2002 zur Gefahrtierverordnung in Niedersachsen fortgeführt:
Aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder gar einer entsprechenden Kreuzung allein lässt sich nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von den Hundeindividuen Gefahren ausgehen. Insbesondere liegen weder aussagekräftige Statistiken oder sonstiges belastbares Erfahrungswissen noch genetische Untersuchungen vor.
Es sei nun die Frage gestattet, auf welcher aktuellen gesetzlichen Basis Sie Rasselisten weiterführen wollen, wenn es eine solche Entscheidung von einem sehr hohen Gericht gibt.

3. Fehler in Ihre Rasselisten

In Ihrer Auflistung der Hunderassen (Ihr Schreiben vom 13.2.2002-Anlage-b) sind etliche sachliche Fehler enthalten, so das ich davon ausgehe, das Sie als Basis für Ihre Kampfhundesteuer die hess. Landeshundeverordnung in der ersten Fassung genommen haben.
Diese Landeshundeverordnung wurde im Laufe d. Zeit schon einige Male korrigiert und
jeweils in veränderter Fassung dann herausgebracht
Zur Zeit wird die jüngste Verordnung nun auch wieder zurückgenommen, so dass keine Notwendigkeit mehr besteht eine Normenkontrollklage weiter durchzuführen.
(Schreiben HMDI an VGH Kassel wegen anhängiger Normenkontrollklage)

Ein uns betreffender, sachlicher Fehler, der sich seit 1992 durch alle Verordnungen und Gesetze zieht, ist die Nennung der Staffordshire Bullterrier zu den Kampfhunden.

Als Rasseziel finden wir im F.C. I. Standard hierzu :

VERHALTEN UND CHARAKTER (WESEN) :
Traditionell von unbeugsamem Mut und Hartnäckigkeit.
Hochintelligent und liebevoll, besonders zu Kindern. Tapfer, furchtlos und absolut zuverlässig.

Wir haben es bei dem Staffordshire Bullterrier mit einem kleinen, kinderfreundlichen Hund zu tun, der in seinem Ursprungsland, England, den Beinamen ‚NANNY-Dog' hat.

Das dies nicht nur ein Züchterziel auf dem Papier ist, lässt sich sehr gut aus dem Artikel des Camberger Anzeigers vom 18. Feb. 1999 herauslesen.
Wo andere Wesen Stresserscheinungen hätten, fühlen Hunde dieser Rasse , in dem Umgang mit 30 Kindern im lebhaften Vorschulalter, Zitat Camberger Anzeiger, "Sich richtig wohl".

Auch lässt sich aus den beigefügten "Meldebögen für Hunde" (Anlage HMDI Statistiken a-c) wohl unschwer herauslesen, dass die Hunderasse, im Gegensatz zu nicht aufgeführten Hunderassen, völlig ungefährlich ist.

Staff. Bullterrier bewegen sich auf dem "Rest-Risiko-Niveau" (Begründung in der letzte HMDI-Verordnung) eines Pudels. und sind für den Menschen ungefährlicher als Dackel.
Diese Ungefährlichkeit der Staff. Bull's wurde in einem mir vorliegenden internen HMDI-Papier schon vor einiger Zeit erkannt, jedoch nie in einer Verordnung umgesetzt.

Hierzu werde ich dem hess. Innenminister, nach Abschluss dieses Vorganges, einen Brief schreiben müssen, indem es um Verbesserungsmaßnahmen bzgl. der Liniendurchgängigeit und um die Statistikqualität geht, die man einem hohen Gericht vorzulegen hat.


Antrag/ Schluss :

Ich bitte Sie nun um eine wirkliche Prüfung Ihrer Satzung, auf der Ihre Kampfhundesteuer basiert und damit verbunden um Korrektur Ihrer Steuerbescheide .

Zudem beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung, da es doch wohl nicht sein kann, dass offensichtliche Fehler in Verordnungen/Satzungen über Jahre hinaus zu Lasten von Bürgern gehen.

Deshalb der Vorschlag :
Solange es keinen Gerichtsbeschluss gibt, auf den wir schon sehr lange warten müssen, Zahlung der normalen Hundesteuer.
(Fam. Heldt / Mai 2001 1. Widerspruch Kampfhundesteuer & Einschaltung Gericht)

Beenden möchte ich dieses Schreiben, mit der Zusammenfassung eines Gutachtens einer
anerkannten Wissenschaftlerin, Fr. Dr. Feddersen-Petersen , bzgl. der Rasse Staffordshire Bullterrier :

"Der Staffordshire Bullterrier zeigte - so sei pauschalierend geantwortet- keinerlei Belege dafür, dass er als unwiderlegbar gefährlich einzustufen wäre.
Diese Pauschalierung mutet vielmehr abenteuerlich falsch an."

Mit freundlichen Grüßen


.................................................
Hans M. Heldt


Anlagen :

· Antwortschreiben zu Widerspruch Kampfhundesteuer Stadt Bad Camberg 13.2.2002 a &b
· Artikel Camberger Anzeiger vom 18.2. 1999
· Beiss - Statiken HMDI aus Vorfallmeldebögen a; b; c
· Bescheinigung Tierheim Limburg bzgl. Familien- und Kinderfreundlichkeit ‚Franziska" der Familie Heldt

Verteiler :

· Rechtsanwaltsbüro Fr. Müller - Gebel für die Unterlagenkomplettierung
· Hn. RA Stück z. K. (Normenkontrollklage in 2002)
· HMDI nach Abschluss Vorgang
· Fam. Schilling
· WEB - Maulkorbzwang
· Staffordshire Bullterrier Club Deutschland mit den folgenden Bitten :
offizielle Bestätigung des Rasseziels und ab wann FCI - Standard gültig
Freigabe des Gutachten von Fr. Dr. Petersen zur event. Vorlage bei Gericht

 

Hier auch als Original - Word Dokument

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail:
PSS.Boettcher@t-online.de

                              8. Februar 2003

!Hundefreunde an die Macht!


Ich habe den Bericht im Spiegel Nr. 6 ... Macht „Schröders Spiel“... vom 03.02.03 gelesen.

Man hat also eine Regierung auf Bierdeckeln entworfen und tatsächlich durchgesetzt.

Dieses finde ich super.

Ich bin danach noch kurz zum Getränkemarkt gefahren, habe mir eine Kiste Andechser gekauft und eine Packung Bierdeckel.

Zu Hause angekommen, wies ich erst einmal Anke an: „Hol mir mal ne Flasche Bier.“

Als Anke nicht mehr gehen konnte, vom ständigen Bier holen, wirkten auch bereits die Klostergeister aus Andechs.

Dann bildete ich einstimmig die beste Regierung der Nachkriegszeit.

Nach dem 12. Andechs habe ich die Bierdeckel mit meinen Regierungsvorschlägen in das CD-Laufwerk geschoben, doch das Laufwerk ist wohl defekt, denn es hat die Bierdeckel nicht angenommen, darum stelle ich meine Vorschläge der Reihe nach in diesem Schreiben vor. Die laufenden Nummern waren die Bierdeckel.

1. Bundeskanzlerin   Silke Gross

2. Außenministerin   Martina Gerlach

3. Superinnenminister und Leiter für Propaganda, Volksaufklärung, Verfassungsschutz, Datenschutz
und kirchliche Angelegenheiten   Achim Weber

4. Superminister für Ernährung, Landwirtschaft und Gesundheit   Peter Grunert

5. Justizminister   Bernd Schwab

6. Finanzminister   Jörg-Peter Schweizer

7. Verteidigungsministerin wird geändert in Friedensministerin   Karin Röttger

8. Minister für Umwelt, Tierschutz und Tierrechte   Jürgen Gerlach

9. Wirtschaftsminister   Gebr. Albrecht (ALDI)

10. Kulturminister   Elmar Brandt

11. Verbraucherschutzminister   Reiner Breitenbach

12. Deutscher Botschafter in Entenhausen   Peter Böttcher

13. Superminister für Arbeit   alle Mitglieder der derzeitigen Regierung. Tätigkeit ohne Bezüge. Bei Nichterfüllung von Vollbeschäftigung innerhalb der nächsten 5 Jahre Beschlagnahme sämtlichen Eigentums und Vermögen (auch Häuser in der Toscana). Hierdurch werden die Arbeitslosen bezahlt.

Bundespräsident wird gestrichen   alle drei Jahre wird vom Volk ein Mitglied einer der deutschen Adelshäuser als Repräsentant gewählt. Dieses wird ehrenamtlich ausgeübt.



Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage keine Einwände oder Verbesserungsvorschläge erhalten, steht die zukünftige Regierung.

So, jetzt werde ich Schluss machen. Ich muss in die Küche, um ein Glas Alka-Seltzer zu trinken.


Grüß Gott und viele Grüße

Peter Böttcher
 
 
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