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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Zu dem Zeitungsartikel:
Der
Verein für Deutsche Schäferhunde, Ortsgruppe Taunusstein,
bietet einen Kurs für Hundeerziehung an. Neu ist außerdem ein
Welpenkurs. Teilnehmen kann jeder mit seinem Vierbeiner, egal welcher Rasse.
Nur Kampfhunde sind nicht zugelassen. =
http://forum.maulkorbzwang.de/tb3/ultimatebb.php?ubb=get_topic;f=158;t=000246
--- schrieb Bernd Schwab:
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
was ist ein Kampfhund? Ich besitze u. a.
einen österreichischen Pinscher, der kann kämpfen wie ein Berserker. Der
nimmt es mit jedem Pittbull auf. Wenn der in Rage gerät, dann hilft nur
noch die Flucht! Ich verbringe daher die meiste Zeit des Tages auf dem
Wohnzimmerschrank. Können Sie mir helfen? Könnte ich mit diesem
unerzogenen Hund an Ihrem Hundeerziehungskurs teilnehmen oder wäre das
für die deutschen Schäferhunde zu gefährlich?
Für eine kurze Replik wäre ich dankbar.
Bernd Schwab
Und erhielt folgende Antwort:
----- Original Message -----
From:
Bernhard Hoffmann
To:
Bernd Schwab
Sent: Wednesday, February 12, 2003 1:12 PM
Subject: Re: Kurs für Hundeerziehung
Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach "unserer" Definition des Begriffes
Kampfhund.
Bei der Angabe dieses Begriffes in der Anzeige stellten wir ausschließlich
auf die in
der hessischen "Kampfhundeverordnung" angegebenen Rassen. Diese können Sie
sich
einschließlich dieser Verodnung auf der Homepage des Hessischen
Ministerium des Innern
anschauen.
Zum Hintergrund dieser Eingrenzung:
Unsere Ortsgruppe hatte ursprünglich bezüglich der Rassen keine
Einschränkungen für
die Teilnahme an diesen Kursangeboten gemacht. Aufgrund der gewiss auch
Ihnen bekannten
Fälle blieben jedoch in den zurückliegenden Jahren andere Hundeführer mit
ihren ´Hunden weg,
als sie feststellten, dass wir keine Trennung vornahmen. Wir sind nach wie
vor der Meinung, dass
in erster Linie nicht der Hund, bzw. die Hunderasse hier das Ziel von
Einschränkungen sein sollte,
sondern der Mensch, bzw. derjenige, der am anderen Ende der Leine steht.
Da wir mit unserem Angebot jedoch möglichst viele Hundebesitzer ansprechen
möchten, sahen wir
uns zu diesem Schritt gezwungen.
Zu Ihrem "Problem" mit dem "österreichischen" Pinscher biete ich Ihnen an,
kommen Sie von Ihrem
Wohnzimmerschrank herunter und statten Sie uns mit oder ohne Hund einen
Besuch ab. Ich/wir sind
gerne zu Gesprächen bereit.
Noch einmal vielen Dank für Ihr Interesse verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hoffmann
---------------------------------------------------------------------- Und dies auch noch dazu: Sehr geehrter Hr. Hoffmann,
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Stadt Hennef:
LHV NRW war von Anfang an nichtig
Mit Datum vom 10.02. teilt die Stadt
Hennef dem Ehepaar Gisela und Achim Weber (also uns ;-)))) mit:
"...gehe ich davon aus, dass auch die Rechtsgrundlage
meiner angefochtenen Bescheide - die Landeshundeverordnung NRW - von
Anfang an nichtig war und somit die Bescheide einer wirksamen
Rechtsgrundlage entbehrten."
Ämtermund tut Binsenweisheit kund:
"Mit der Abhilfe war über die Kosten zu entscheiden (§
72 VwGO). Bei erfolgreichem Widerspruch sind der Widerspruchsführerin die
zur Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten (§ 80 Abs. 1,
S. 1 VwVfG NRW). Dabei war im vorliegenden Fall die Hinzuziehung eines
Rechtsanwaltes notwendig, weil sich angesichts der
Schwierigkeiten der rechtlichen, hier gesetzestechnischen Zusammenhänge,
jeder vernünftige Bürger eines Rechtsanwalts bedient hätte
(§ 80 Abs. 3, S. 2 VwVfG NRW)."
Siehe hier:
Abhilfebescheid der Stadt Hennef
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/privat/index.htm
Jede vernünftige Bürger hätte
sich eines Rechtsanwalts bedient.
Nur ...... binden Schleifchen,
sammeln Unterschriften, und schleimen erfolglos bei Politikern.
Jetzt glaubt die Stadt Hennef, sie
können einen neuen Gebührenbescheid nach LHG NRW ausstellen.
Flöte gepfiffen...das ist ein Irrtum. :-))
Hic facit gloria hundi:
RA Lars Weidemann, Kanzlei Sieger und Kollegen, Mülheim http://www.rae-swl.de |
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Tierheim Olpe in eigener Sache: Falls Sie uns im Internet unter www.tierheim-olpe.de vermissen, dann kann es sehr gut daran liegen, dass Sie einen T-Online-Zugang nutzen. Beschaffen Sie sich einen msn-, compuserve, freenet- oder sonstigen Zugang, und Sie können uns wieder sehen. T-online boykottiert uns zur Zeit wieder teilweise. Und das ist nicht das erste Mal. Vermutlich sind wir auf die Indexliste des nordrhein-westfälischen Innenministeriums geraten, zusammen mit Rechtsradikalen, Pädophilen und sonstigen Staatsfeinden, deren Websites von T-online schilyvorauseilend gesperrt werden. Obwohl wir immer noch ein Tierschutzverein sind - nichts anderes, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn Sie Wert auf zensurfreies Surfen - und auf uns - legen, dann sagen Sie T-online Good-Bye. Falls Sie uns also nicht sehen können - wechseln Sie den Zugang, dann klappt`s auch mit dem Surfen. Wir danken an dieser Stelle unseren Schutzengeln, die uns seit zweieinhalb Jahren treu begleiten. Ihr seid Klasse, Jungs!!! Wiederholung: kleine Ansprache (tststs) (10/00) "Kommentar
Die Zusammenarbeit zwischen NRW und Telekom eröffnet Chancen ... Gemeinsam mit der Telekom will Nordrhein-Westfalen nun verstärkte Anstrengungen unternehmen, um dem Aufholbedarf in deutschen Amtsstuben so schnell wie möglich gerecht zu werden...." http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel1066.php "Telekom und NRW wollen in den nächsten fünf Jahren 30 Millionen Euro in die Online-Verwaltung investieren Von Gerhard Hennemann Düsseldorf – Die Deutsche Telekom und das Land Nordrhein- Westfalen wollen in den nächsten fünf Jahren die Entwicklung multimedialer Technologien und deren praktische Anwendung in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung mit jeweils 15 Millionen Euro fördern. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung unterzeichneten am Freitag Ministerpräsident Peer Steinbrück und Telekom-Vorstandsmitglied Josef Brauner, zuständig für die Festnetz-Sparte T-Com des Bonner Konzerns. Bei den Projekten handelt es sich sowohl um Vorhaben, die eine kurzfristige wirtschaftliche Verwertung zum Ziel haben, als auch um Maßnahmen, die im längerfristigen landespolitischen Interesse der NRW-Regierung und im technologischen Interesse der Telekom liegen. Bei der Unterzeichnung zeigte sich Steinbrück froh
darüber, mit der Telekom einen „starken und kompetenten Partner“ für das
Gemeinschaftsprojekt gefunden zu haben. ..." "Erste Sperrung von Websites in NRW
Hintergrund ist eine Aufforderung der Düsseldorfer Bezirksregierung an sämtliche Zugangsanbieter des Bundeslandes, bestimmte ausländische Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten zu sperren. Eine Isis-Sprecherin begründete die Sperrung mit einem drohenden Bußgeld. Man sei durch die Bezirksregierung über die rechtswidrigen Inhalte in Kenntnis gesetzt worden und müsse deshalb handeln. Der Chaos Computer Club (CCC) wandte sich gegen die "Zensur" des Internet. "Die massive Einschränkungen der Bürger in der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit ist auf keinen Fall hinzunehmen", sagte CCC-Sprecher Jens Ohlig. Am 13. November hatte die Behörde verschiedene Internet-Provider
eingeladen,
um technische Details einer Sperrung von Internet-Inhalten zu besprechen.
Die Zugangsanbieter hatten dabei
in Frage
gestellt, ob sich der Zugang zu unliebsamen, im Ausland gehosteten
Websiten überhaupt wirksam verhindern lässt. Die Teilnehmer der Anhörung
einigten sich schließlich darauf, technische Lösungen zum Sperren von
Websites in einem speziellen Arbeitskreis zu besprechen. " 15.04.02 - Europäisches Parlament - Sperrung von Websites Das Europäische Parlament hat sich mit überwältigender Mehrheit gegen die Sperrung einzelner Websites im Kampf gegen vermeintlichen oder tatsächlichen Schmutz im Netz ausgesprochen. http://www2.europarl.eu.int/omk/OM-Europarl?L=DE&PROG=REPORT&PUBREF=-//EP//NONSGML+REPORT+A5-2002-0037+0+DOC+PDF+V0//DE&LEVEL=4&SAME_LEVEL=1&NAV=S
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