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- Newsletter - Archiv |
Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Daumen drücken.... |
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Demnächst beim
BVerwG:
... Die Antragsteller sind Halter von Hunden der Rassen Bullmastiff, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie weiterer Hunde und Mischlingshunde. Sie wenden sich im Wege des Normenkontrollverfahrens gegen Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, die sog. gefährliche Hunde besonderen Regelungen unterwerfen. Zu diesen Regelungen gehören neben einem Maulkorb- und Leinenzwang u.a. Zucht- und Handelsverbote, die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde sowie Erlaubnisvorbehalte für ihre Haltung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hat die Verordnung in wesentlichen Teilen als rechtsgültig beurteilt; dies betrifft insbesondere die Bestimmung der abstrakten Gefährlichkeit von Hunden nach sog. Rasselisten. Hiergegen richten sich die vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der Antragsteller (BVerwG 6 CN 2 bis 5.02). Dazu ein wunderwunderschönes Zitat aus dem
Bundesverwaltungsgericht: |
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Pressemitteilung Landesdatenschutzbeauftragte NRW
"Im Berichtszeitraum muss ein deutlicher Abbau von Persönlichkeits- und Freiheitsrechten der Menschen festgestellt werden," so die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, in ihrem 16. Datenschutzbericht 2003. Vor allem in der Folge des 11. September 2001 ist ein ganzes Bündel von gesetzlichen Änderungen beschlossen worden, mit denen die Möglichkeiten zur Überwachung der Bevölkerung ausgebaut und die Freiheitsrechte weiter eingeschränkt werden. Beispielsweise können Nachrichtendienste nun personenbezogene Auskünfte bei Kreditinstituten, Luftverkehrs- sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen einholen. Auch bei der Telefonüberwachung wurden die Befugnisse der Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden erweitert. Insbesondere wurde die Nutzung des sogenannten IMSI-Catchers zur Ortung von Mobiltelefonen zugelassen. Diese Entwicklung kritisiert Bettina Sokol, weil notwendigerweise immer auch eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen von solchen Maßnahmen betroffen sind. "Sehr stark kann auch in die Rechte von Ausländerinnen und Ausländern eingegriffen werden," betont Sokol. So sollen etwa die Ausländerbehörden zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht werden. Biometrische Merkmale in Ausweispapieren - für Deutsche erst angekündigt - sind im Ausländerbereich schon bald Realität. "Die immer größer werdende Zahl von Kameras zur Videoüberwachung ist erschreckend", warnt Sokol vor der zunehmenden Videoüberwachung. Banken, Tankstellen, Kaufhäuser, Gebäudezugänge, öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe und Taxen werden teilweise schon überwacht, um von der Begehung von Straftaten abzuschrecken oder Beweise für eventuelle Taten zu sichern. Diese Ziele können häufig jedoch auch mit anderen Mitteln erreicht werden, die anfangs gar nicht in Betracht gezogen werden. "Videoüberwachung ist kein Allheilmittel. Oft sind andere Maßnahmen viel wirkungsvoller für die erwünschte Sicherheit und greifen weniger stark in die Rechte der davon betroffenen Personen ein. Bei der Prüfung von Videoüberwachungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger keinen unnötigen Gefährdungen ihres Persönlichkeitsrechts ausgesetzt sind," erläutert die Datenschutzbeauftragte ihre Prüfpraxis. Es ist aber nicht nur die Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, die Sokol mit großen Bedenken sieht. Mit einer geplanten Änderung des Polizeigesetzes sollen der Polizei erheblich erweiterte Möglichkeiten des Kameraeinsatzes geschaffen werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf nicht in seiner jetzigen Form beschlossen wird. Besonders Besorgnis erregend sind auch die rasant wachsenden Bestände personenbezogener Daten in der Privatwirtschaft. Beispielsweise mit so genannten Kundenbindungsprogrammen werden häufig detaillierte Kundenprofile möglich. Damit wird individuelles Kaufverhalten für die Firmen gläsern, für die Käuferinnen und Käufer sind Auswertung und Nutzung ihrer Daten jedoch zumeist undurchsichtig. "Leider willigen die Menschen oft in die Nutzung ihrer Daten ein, in Unkenntnis darüber, welche Aussagen sich über sie aus einem Kundenprofil ablesen lassen," bedauert Sokol. Undurchsichtig für die Betroffenen ist ebenfalls häufig die Tätigkeit von Auskunfteien. Diese Branche etabliert sich zunehmend im Internet. Dabei sind zum Beispiel sogenannte Mieterwarndateien dem Datenschutz grundsätzlich ein Dorn im Auge, können von der derzeit geltenden Gesetzeslage her aber nicht generell untersagt werden. Deshalb fordert die Landesbeauftragte Bettina Sokol: "Gerade weil Wohnraum ein Grundbedürfnis menschlicher Existenz ist, sollten Mieterwarndateien grundsätzlich gesetzlich verboten werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn in diesem Punkt von Nordrhein-Westfalen der Impuls für eine Bundesratsinitiative ausgehen würde."
Nach einem Jahr
Informationsfreiheit in
Nordrhein-Westfalen fällt eine erste Bilanz des neuen Gesetzes überwiegend
positiv aus. Etliche Bürgerinnen und Bürger machen von ihrem neuen Recht
Gebrauch. Die Landesbeauftragte, die zugleich auch
Beauftragte für das Recht auf Information ist, ist zuversichtlich,
dass die teilweise noch zu verzeichnenden Unsicherheiten der Verwaltungen
im Umgang mit dem neuen Gesetz sich bald geben werden. Sokol: "Mit dem
Informationsfreiheitsgesetz sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger
gestärkt worden. Transparenz von Verwaltungsentscheidungen ist ein
wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie." |
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Eine weitere Information der LDS-Beauftragten:
Die Berufsverbote sind noch nicht vergessen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, daß sie einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellten, doch das Mißtrauen scheint noch tief zu sitzen. Immerhin sind 47 % der bundesdeutschen Bevölkerung der Meinung, der Verfassungsschutz habe Daten über sie gespeichert. Nach den eigenen Angaben des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen belief sich die Zahl der erfaßten Personen Ende 1997 auf etwa 36 400 - zum Vergleich: 1985 waren es noch 165 461 Personen. Zur Wahrung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist in § 14 des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (VSG NW) festgelegt, daß die Verfassungsschutzbehörde Ihnen auf Ihren schriftlichen Antrag hin gebührenfrei grundsätzlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung erteilt. Über die Herkunft der Daten und die Empfängerinnen und Empfänger von Datenübermittlungen muß keine Auskunft gegeben werden. Im Einzelfall kann die Auskunftserteilung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sogar ganz unterbleiben. Wenn Sie beim Verfassungsschutz einen Antrag auf Aufkunftserteilung stellen wollen, finden Sie nähere Informationen und ein Musterschreiben im Datenscheckheft - Sicherheit und Strafverfolgung (Diese Broschüre wird zurzeit überarbeitet). |
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Neues vom Kinderschutzbund... ..."wir müssen draussen bleiben" Samstag 15. Februar 2003, 11:23 Uhr Kinderschützer kritisieren neues Sexualstrafrecht Hamburg (AFP) Der Plan der rot-grünen Bundesregierung, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen, stößt auf den Widerstand von Kinderschützern. Statt die Dunkelziffer zu senken, werde die Neuregelung "genau das Gegenteil erreichen", warnen Hilfseinrichtungen nach einem Bericht des "Spiegel" zufolge in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages. "Man kann nicht Bürgerengagement per Strafgesetz regeln", zitierte das Magazin den Bundesgeschäftsführer der deutschen Kinderschutz-Zentren, Arthur Kröhnert. Täter würden durch die Neuregelung "den Geheimhaltungsdruck auf das Kind noch verstärken", warnen die Kinderschützer. Nach ihrer Ansicht drohten allen Vertrauenspersonen "schwere Gewissen- und Loyalitätskonflikte", wenn sich ihnen ein missbrauchtes Kind unter dem Siegel der Verschwiegenheit offenbare. Kritik kommt dem Bericht zufolge auch vom Deutschen Institut für
Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Heidelberg, das bundesweit
Jugendämter berät. "Eine Anzeigepflicht ist gut gemeint, wird aber die Lage
der Kinder nicht verbessern, sondern verschlechtern", sagte Thomas Meysen
vom DIJuF. Die Polizei suche den Täter, könne damit aber ungewollt den
Hilfezugang zu den Opfern blockieren. Ähnlich argumentiert laut "Spiegel"
auch der Deutsche Kinderschutzbund. Die Experten-Anhörung im Rechtsausschuss
des Bundestages soll am 19. Februar stattfinden. |
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Peter Böttcher Postfach 10 71 03 28071 Bremen Tel./Fax: 0421 339 83 47 eMail: PSS.Boettcher@t-online.de Deutsche Schäferhunde 16. Februar 2003 Ortsgruppenleiter Bernhard Hoffmann Taunusstein im Wunderland hoffmann.kemel@t-online.de Ihre Epistel an Herrn Schwab Sehr geehrter Herr Ortsgruppenleiter Hoffmann, ich habe ihre o.g. Epistel an Herrn Schwab bewundern dürfen. Ich kann nachvollziehen, dass Sie bei einem Kurs für Hundeerziehung keine Kampfhunde aufnehmen möchten. Diese, von Menschen missbrauchten Tiere, sollte man, wenn sie nicht durch Rehamaßnahmen geheilt werden können, einschläfern. Sie gehen allerdings den typisch deutschen Weg . „Der Gesetzgeber hat gesagt: ..... “. Sie lassen sich von einer vorgegaukelten Kampfhundeverordnung leiten. Wenn eine Landes- /Bundesverordnung einzelne Rassen per Geburt „gefährlich/Kampfhund“ abstempelt, ist dieses Schwachsinn. Das sollten gerade Sie als Fachmann wissen. Sie bestätigen dieses ja auch in dem Satz „... das andere Ende der Leine...“. Um es noch einmal genau auf den Punkt zu bringen: Es gibt keine Kampfhunde per Geburt, Hunde, die von Menschen missbraucht werden, können jeder Rasse angehören. Was mich allerdings sehr verwundert hat, ist Ihr Erguss: „Aufgrund der gewiss auch Ihnen bekannten Fälle blieben jedoch... „. Was meinen Sie hier für Fälle? Meinen Sie den Fall mit den 2 missbrauchten Hunden in Hamburg? Oder meinen Sie die Zwischenfälle mit den Schäferhunden? Oder... was meinen Sie sonst? Sie sollten nicht auf dem Niveau einiger Provinzgrößen mit einstimmen, sondern sollten Schulterschluss zeigen, wie es sich unter zivilisierten Menschen gehört. Ich werde keinen Schäferhund gegen einen Bullterrier etc. ausspielen. Für mich zählt alleine das Tier. Wissen Sie, ich will auch keine Kampfhunde. Ich bin Besitzer eines Bullterriers und werde von keinem Menschen dieser Erde die Lüge hinnehmen, dass mein Hund ein Kampfhund ist. Ich gehöre einer liberalen und demokratischen Partei an, setze mich für den Tierschutz ein und bin gegen jegliche Gewalt, die gegen Mensch und Tier, egal welcher Rasse, eingesetzt wird. Ebenfalls werde ich nicht hinnehmen, dass auf dem Rücken dieser liebenswerten Hunde von Mißständen der Politik abgelenkt wird, nur um dem Volk Sicherheit vorzugaukeln. Was ich allerdings auch noch erschreckend finde, ist, dass Sie, wie Sie selber schreiben, nur wegen ein paar Euros sich an der Kampfhundlüge beteiligen. Schon einmal stand in Deutschland, weil es Rassegesetze gab, an vielen Schaufenstern: „Deutsche, kauft nicht beim Juden.“ Die Besitzer dieser Läden mussten teilweisen ihre Geschäfte für „nen Apfel und n Ei“ verkaufen oder konnten ihr ganzes Vermögen für die Überfahrt ins freie Amerika zahlen. Sind wir denn hier wieder angelangt? SHALOM IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT Peter Böttcher Verteiler I |
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