- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Daumen drücken für...

* Demnächst beim BVerwG (Wir lieben Dich, BVerG!)

* In Remscheid steht der Schutzhund schon auf der Liste

* Neues von der Landesdatenschutzbeauftragten

* Hat der Verfassungsschutz Daten über mich?

* Neues vom Kinderschutzbund ("Wir müssen draussen bleiben...")

* Ihre Epistel an Herrn Schwab

 

Daumen drücken....

für die Kläger und Rechtsanwalt Dr. Küttner in Düsseldorf - heute wird beim OLG Düsseldorf wieder mal über die Düsseldorfer Kampfhundesteuer verhandelt.

Wir wünschen Glück, besonders für die Beweisanträge!!!


 
Demnächst beim BVerwG:

 
Pressemitteilung
Nr. 6a/2003 18.02.2003
Wichtige Entscheidungen im laufenden Jahr

In der folgenden Übersicht sind einige wichtige Verfahren zusammengestellt, deren Entscheidung für das Jahr 2003 voraussichtlich ansteht. Soweit nicht bereits angegeben, werden die genauen Termine noch schriftlich angekündigt.

...

Rechtsgültigkeit der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

Die Antragsteller sind Halter von Hunden der Rassen Bullmastiff, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie weiterer Hunde und Mischlingshunde. Sie wenden sich im Wege des Normenkontrollverfahrens gegen Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, die sog. gefährliche Hunde besonderen Regelungen unterwerfen. Zu diesen Regelungen gehören neben einem Maulkorb- und Leinenzwang u.a. Zucht- und Handelsverbote, die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde sowie Erlaubnisvorbehalte für ihre Haltung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hat die Verordnung in wesentlichen Teilen als rechtsgültig beurteilt; dies betrifft insbesondere die Bestimmung der abstrakten Gefährlichkeit von Hunden nach sog. Rasselisten. Hiergegen richten sich die vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der Antragsteller (BVerwG 6 CN 2 bis 5.02).

Dazu ein wunderwunderschönes Zitat aus dem Bundesverwaltungsgericht:

"...Das alles will ich heute nicht tun, sondern ganz schlicht an die Kollegen der eigenen Gerichtsbarkeit appellieren, sich stets dessen bewusst zu sein, dass die Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht in der objektiven Kontrolle der Verwaltung besteht, dass vielmehr der Schutz der Rechte der Bürger im Vordergrund stehen muss.

In unserem gewaltenteiligen Staatswesen hat die Exekutive im Rahmen der Gesetze einen eigenen Gestaltungsauftrag, der der gerichtlichen Kontrolle nur insoweit unterliegt, als die Verletzung subjektiver Rechte in Frage steht. Die schwierige Balance von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit gerät ins Wanken, wenn der Richter das eigentliche Rechtsschutzbegehren des Bürgers aus dem Auge verliert oder nur zum Vorwand dafür nimmt, um in eine ungefragte, unbeschränkte und unsensible Fehlersuche einzusteigen. Das damit angesprochene Thema der Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte ist zwar nicht neu, aber es tritt in je unterschiedlichen Konstellationen auf: War es früher die zu rigide Kontrolle der gemeindlichen Bebauungspläne, so scheint mir heute die gerichtliche Behandlung der kommunalen Abgabensatzungen vor allem in einem Teil der neuen Bundesländer Anlass zur Sorge zu geben.

Wenn es in gewissen Bereichen den Gemeinden nicht mehr gelingt, eine "gerichtfeste" Satzung zu erlassen, dann ist das ein deutliches Warnzeichen dafür, dass die oben angesprochene Balance gestört ist.

Unser Hauptaugenmerk sollte nicht auf der Frage liegen:

Sind der Behörde irgendwelche Fehler unterlaufen?

– Sondern auf der Frage:

Geschieht dem Bürger Unrecht?"


...sagte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Eckart Hien,
im Pressegespräch am 18.02.2003.

BVerwG - Wir lieben Dich!!!
Gruß und Kuss nach Leipzig!


 
In Remscheid steht der Schutzhund schon auf der Liste ;-))
 
Dienstag, der 18. Februar 2003

 

Stadtrat setzt neues Landeshundegesetz um

Von Axel Richter

Welcher Hund ein gefährlicher Hund ist - das definierte bis zum Jahreswechsel die lange umstrittene Landeshundeverordnung in Nordrhein-Westfalen. Schon da klagte das Remscheider Tierheim über die Folgen: So genannte "Kampfhunde" waren kaum mehr zu vermitteln. Gestern wurden die Bestimmungen nochmals verschärft.

Im Remscheider Stadtrat blieb den Kommunalpolitikern nur übrig, das neue Hundegesetz der Düsseldorfer Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen und die städtische Hundesteuersatzung per Ratsbeschluss entsprechend zu ändern. Ein Trost für alle "Kampfhunde"-Freunde: "Die Neufassung bleibt ohne Auswirkungen auf die Höhe des Steueraufkommens", schreibt die Stadtverwaltung. Mithin: Eine Erhöhung der Hundesteuer ist vorerst nicht in Sicht.

Nach den rückwirkend zum 1. Januar geltenden Bestimmungen des neuen Gesetzes gelten die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier als gefährliche Hunde. Weitere zehn Rassen werden aufgeführt, allerdings gilt für sie kein Zuchtverbot; zudem muss - anders als bei den als gefährlich eingestuften Rassen - kein "besonderes Interesse" an der Haltung nachgewiesen werden. Laut geänderter Hundesteuersatzung der Stadt gelten zudem folgende Hunde als gefährlich:  "Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe (...) gezüchtet werden." Darunter fallen auch Hunde, die zum Schutzhund ausgebildet wurden.  "Hunde, die sich nach dem Gutachten eines Amtstierarztes als bissig erwiesen haben."  "Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben."  "Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen."

http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=1&publikation=2&template=arttextl&ausgabe=16580&redaktion=2&artikel=106819511


 

Pressemitteilung Landesdatenschutzbeauftragte NRW

Die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für den Datenschutz legt den 16. Datenschutz- und 1. Informationsfreiheitsbericht 2003 vor

 

"Im Berichtszeitraum muss ein deutlicher Abbau von Persönlichkeits- und Freiheitsrechten der Menschen festgestellt werden," so die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, in ihrem 16. Datenschutzbericht 2003. Vor allem in der Folge des 11. September 2001 ist ein ganzes Bündel von gesetzlichen Änderungen beschlossen worden, mit denen die Möglichkeiten zur Überwachung der Bevölkerung ausgebaut und die Freiheitsrechte weiter eingeschränkt werden. Beispielsweise können Nachrichtendienste nun personenbezogene Auskünfte bei Kreditinstituten, Luftverkehrs- sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen einholen. Auch bei der Telefonüberwachung wurden die Befugnisse der Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden erweitert. Insbesondere wurde die Nutzung des sogenannten IMSI-Catchers zur Ortung von Mobiltelefonen zugelassen. Diese Entwicklung kritisiert Bettina Sokol, weil notwendigerweise immer auch eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen von solchen Maßnahmen betroffen sind. "Sehr stark kann auch in die Rechte von Ausländerinnen und Ausländern eingegriffen werden," betont Sokol. So sollen etwa die Ausländerbehörden zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht werden. Biometrische Merkmale in Ausweispapieren - für Deutsche erst angekündigt - sind im Ausländerbereich schon bald Realität.

"Die immer größer werdende Zahl von Kameras zur Videoüberwachung ist erschreckend", warnt Sokol vor der zunehmenden Videoüberwachung. Banken, Tankstellen, Kaufhäuser, Gebäudezugänge, öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe und Taxen werden teilweise schon überwacht, um von der Begehung von Straftaten abzuschrecken oder Beweise für eventuelle Taten zu sichern. Diese Ziele können häufig jedoch auch mit anderen Mitteln erreicht werden, die anfangs gar nicht in Betracht gezogen werden. "Videoüberwachung ist kein Allheilmittel. Oft sind andere Maßnahmen viel wirkungsvoller für die erwünschte Sicherheit und greifen weniger stark in die Rechte der davon betroffenen Personen ein. Bei der Prüfung von Videoüberwachungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger keinen unnötigen Gefährdungen ihres Persönlichkeitsrechts ausgesetzt sind," erläutert die Datenschutzbeauftragte ihre Prüfpraxis. Es ist aber nicht nur die Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, die Sokol mit großen Bedenken sieht. Mit einer geplanten Änderung des Polizeigesetzes sollen der Polizei erheblich erweiterte Möglichkeiten des Kameraeinsatzes geschaffen werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf nicht in seiner jetzigen Form beschlossen wird.

Besonders Besorgnis erregend sind auch die rasant wachsenden Bestände personenbezogener Daten in der Privatwirtschaft. Beispielsweise mit so genannten Kundenbindungsprogrammen werden häufig detaillierte Kundenprofile möglich. Damit wird individuelles Kaufverhalten für die Firmen gläsern, für die Käuferinnen und Käufer sind Auswertung und Nutzung ihrer Daten jedoch zumeist undurchsichtig. "Leider willigen die Menschen oft in die Nutzung ihrer Daten ein, in Unkenntnis darüber, welche Aussagen sich über sie aus einem Kundenprofil ablesen lassen," bedauert Sokol. Undurchsichtig für die Betroffenen ist ebenfalls häufig die Tätigkeit von Auskunfteien. Diese Branche etabliert sich zunehmend im Internet. Dabei sind zum Beispiel sogenannte Mieterwarndateien dem Datenschutz grundsätzlich ein Dorn im Auge, können von der derzeit geltenden Gesetzeslage her aber nicht generell untersagt werden. Deshalb fordert die Landesbeauftragte Bettina Sokol: "Gerade weil Wohnraum ein Grundbedürfnis menschlicher Existenz ist, sollten Mieterwarndateien grundsätzlich gesetzlich verboten werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn in diesem Punkt von Nordrhein-Westfalen der Impuls für eine Bundesratsinitiative ausgehen würde."

Nach einem Jahr Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen fällt eine erste Bilanz des neuen Gesetzes überwiegend positiv aus. Etliche Bürgerinnen und Bürger machen von ihrem neuen Recht Gebrauch. Die Landesbeauftragte, die zugleich auch Beauftragte für das Recht auf Information ist, ist zuversichtlich, dass die teilweise noch zu verzeichnenden Unsicherheiten der Verwaltungen im Umgang mit dem neuen Gesetz sich bald geben werden. Sokol: "Mit dem Informationsfreiheitsgesetz sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt worden. Transparenz von Verwaltungsentscheidungen ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie."

Sauber, Frau Sokol!!!
...beantworten Sie demnächst auch mal unsere letzte  Anfrage, bitteschön????

 

Eine weitere Information der LDS-Beauftragten:

 

Hat der Verfassungsschutz Daten über mich?

 

Die Berufsverbote sind noch nicht vergessen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, daß sie einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellten, doch das Mißtrauen scheint noch tief zu sitzen. Immerhin sind 47 % der bundesdeutschen Bevölkerung der Meinung, der Verfassungsschutz habe Daten über sie gespeichert. Nach den eigenen Angaben des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen belief sich die Zahl der erfaßten Personen Ende 1997 auf etwa 36 400 - zum Vergleich: 1985 waren es noch 165 461 Personen.

Zur Wahrung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist in § 14 des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (VSG NW)  festgelegt, daß die Verfassungsschutzbehörde Ihnen auf Ihren schriftlichen Antrag hin gebührenfrei grundsätzlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung erteilt. Über die Herkunft der Daten und die Empfängerinnen und Empfänger von Datenübermittlungen muß keine Auskunft gegeben werden. Im Einzelfall kann die Auskunftserteilung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sogar ganz unterbleiben.

Wenn Sie beim Verfassungsschutz einen Antrag auf Aufkunftserteilung stellen wollen, finden Sie nähere Informationen und ein Musterschreiben im Datenscheckheft - Sicherheit und Strafverfolgung (Diese Broschüre wird zurzeit überarbeitet).

http://www.lfd.nrw.de/infostand/info_3_komplett.html
 

 
Neues vom Kinderschutzbund...
..."wir müssen draussen bleiben"


Samstag 15. Februar 2003, 11:23 Uhr
Kinderschützer kritisieren neues Sexualstrafrecht

Hamburg (AFP)

Der Plan der rot-grünen Bundesregierung, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen, stößt auf den Widerstand von Kinderschützern. Statt die Dunkelziffer zu senken, werde die Neuregelung "genau das Gegenteil erreichen", warnen Hilfseinrichtungen nach einem Bericht des "Spiegel" zufolge in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages. "Man kann nicht Bürgerengagement per Strafgesetz regeln", zitierte das Magazin den Bundesgeschäftsführer der deutschen Kinderschutz-Zentren, Arthur Kröhnert.

Täter würden durch die Neuregelung "den Geheimhaltungsdruck auf das Kind noch verstärken", warnen die Kinderschützer. Nach ihrer Ansicht drohten allen Vertrauenspersonen "schwere Gewissen- und Loyalitätskonflikte", wenn sich ihnen ein missbrauchtes Kind unter dem Siegel der Verschwiegenheit offenbare.

Kritik kommt dem Bericht zufolge auch vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Heidelberg, das bundesweit Jugendämter berät. "Eine Anzeigepflicht ist gut gemeint, wird aber die Lage der Kinder nicht verbessern, sondern verschlechtern", sagte Thomas Meysen vom DIJuF. Die Polizei suche den Täter, könne damit aber ungewollt den Hilfezugang zu den Opfern blockieren. Ähnlich argumentiert laut "Spiegel" auch der Deutsche Kinderschutzbund. Die Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages soll am 19. Februar stattfinden.
Quelle: http://de.news.yahoo.com/030215/286/3anr3.html

Und jetzt die Pointe:

"Ähnlich argumentiert auch der deutsche Kinderschutzbund.
An diesem Mittwoch will der Ausschuß Juristen, Kriminologen und Polizisten zu dem Entwurf hören - Sachverständige aus der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht geladen."
(DER SPIEGEL, 17.02.2003)

Tja.
Dafür waren die Kinderschützer alle zu den Anhörungen über Hundegesetze und - verordnungen geladen, während die Sachverständigen für Hunde draussen bleiben mussten.
So kann`s gehn, Wilkens.
So läuft`s nunmal bei Rot-Grün.

Sollte Breitsamer jetzt eventuell auch zu der Sexualstrafrecht-Anhörung anreisen???
 

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de


Deutsche Schäferhunde                                                        16. Februar 2003
Ortsgruppenleiter Bernhard Hoffmann
Taunusstein im Wunderland
hoffmann.kemel@t-online.de


Ihre Epistel an Herrn Schwab


Sehr geehrter Herr Ortsgruppenleiter Hoffmann,

ich habe ihre o.g. Epistel an Herrn Schwab bewundern dürfen.

Ich kann nachvollziehen, dass Sie bei einem Kurs für Hundeerziehung keine Kampfhunde aufnehmen möchten.

Diese, von Menschen missbrauchten Tiere, sollte man, wenn sie nicht durch Rehamaßnahmen geheilt werden können, einschläfern.

Sie gehen allerdings den typisch deutschen Weg .

„Der Gesetzgeber hat gesagt: ..... “.

Sie lassen sich von einer vorgegaukelten Kampfhundeverordnung leiten.

Wenn eine Landes- /Bundesverordnung einzelne Rassen per Geburt „gefährlich/Kampfhund“ abstempelt, ist dieses Schwachsinn.

Das sollten gerade Sie als Fachmann wissen.

Sie bestätigen dieses ja auch in dem Satz „... das andere Ende der Leine...“.

Um es noch einmal genau auf den Punkt zu bringen:

Es gibt keine Kampfhunde per Geburt, Hunde, die von Menschen missbraucht werden, können jeder Rasse angehören.

Was mich allerdings sehr verwundert hat, ist Ihr Erguss: „Aufgrund der gewiss auch Ihnen bekannten Fälle blieben jedoch... „. Was meinen Sie hier für Fälle?

Meinen Sie den Fall mit den 2 missbrauchten Hunden in Hamburg? Oder meinen Sie die Zwischenfälle mit den Schäferhunden? Oder... was meinen Sie sonst?

Sie sollten nicht auf dem Niveau einiger Provinzgrößen mit einstimmen, sondern sollten Schulterschluss zeigen, wie es sich unter zivilisierten Menschen gehört.

Ich werde keinen Schäferhund gegen einen Bullterrier etc. ausspielen. Für mich zählt alleine das Tier.

Wissen Sie, ich will auch keine Kampfhunde.

Ich bin Besitzer eines Bullterriers und werde von keinem Menschen dieser Erde die Lüge hinnehmen, dass mein Hund ein Kampfhund ist.

Ich gehöre einer liberalen und demokratischen Partei an, setze mich für den Tierschutz ein und bin gegen jegliche Gewalt, die gegen Mensch und Tier, egal welcher Rasse, eingesetzt wird.

Ebenfalls werde ich nicht hinnehmen, dass auf dem Rücken dieser liebenswerten Hunde von Mißständen der Politik abgelenkt wird, nur um dem Volk Sicherheit vorzugaukeln.

Was ich allerdings auch noch erschreckend finde, ist, dass Sie, wie Sie selber schreiben, nur wegen ein paar Euros sich an der Kampfhundlüge beteiligen.

Schon einmal stand in Deutschland, weil es Rassegesetze gab, an vielen Schaufenstern: „Deutsche, kauft nicht beim Juden.“ Die Besitzer dieser Läden mussten teilweisen ihre Geschäfte für „nen Apfel und n Ei“ verkaufen oder konnten ihr ganzes Vermögen für die Überfahrt ins freie Amerika zahlen. Sind wir denn hier wieder angelangt?


SHALOM
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT



Peter Böttcher

Verteiler I

 Kostenloser Versicherungsvergleich
100% Gratis Vergleiche von privaten Krankenversicherungen. kostenlos und unverbindlich! Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten!
Sparen Sie jetzt !! www.Rentenversicherung-Vorsorge.de

Ihr Geschenkeshop im Internet ProbenKing