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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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19.02. Verhandlung vor dem VG Düsseldorf
Die schlechte Nachricht ist die gute Nachricht. (basierend auf den Informationen unserer Ddorfer "Korrespondenten", Dankeschön) Die Klagen sämtlicher 5 Kläger gegen die "Kampfhundesteuer" wurden vom VG Düsseldorf abgewiesen. Ebenfalls - jedoch erst nach Beratung der Kammer - abgewiesen wurden die Beweisanträge von Dr. Küttner, deren einer sich auf den wissenschaftlichen Beleg der Beklagten für die angeblich genetisch bedingten besonderen gefährdungsrelevanten Merkmale der gelisteten Rassen bezog, ebenso der Beweisantrag für die Feststellung, dass auf den Listen in Verstoß gegen Art. 28 EG-Vertrag überwiegend im europäischen Ausland gezüchtete Hunderassen erfasst sind.
Aber - und deshalb jubeln wir:
Die Kammer des VG Düsseldorf hat diesmal die Berufung zugelassen, weil sie ein ausdrückliches Interesse an einer zügigen und endgültigen Klärung der Rechtsfragen hat. Die nächste Station ist damit das Oberverwaltungsgerichtes Münster. Ein Urteil des OVG Münster ist uns ehrlich gesagt lieber als ein Urteil des VG Düsseldorf - denn ein solches Urteil strahlt landesweit aus. Wir erinnern an das letzte diesbezügliche Urteil des OVG Münster von 1997. Und Münster kann den Weg zum Europäischen Gerichtshof öffnen.
Wie wäre das
"Ermessen" der Politiker, wenn wir politisch in Konkurrenz treten würden
?
Die wenigstens Leute überweisen Spenden, sie stecken lieber Geld in eine Demo-Sammelbüchse." (Aus einer Mail des Vorstandsmitglieds vom 19.10.2001) "Darüber hinaus setzen wir Dich in Kenntnis darüber, daß der Vorstand heute mehrheitlich und mit einer Stimmenthaltung beschlossen hat, das für die ... eingerichtete Unterkonto des ...-Vereinskontos bei der ... Bank unverzüglich wieder zu löschen." (Aus einer Mail des Vorstandsmitglieds vom 07.11.2001) Mehr als ihre eigenen Worte möchte ich über diese Organisation, die übrigens im Widerspruch zum im Internet veröffentlichten Text ihrer Satzung nicht als gemeinnützig anerkannt ist, nicht verlieren, denn es bringt uns allen nichts.
Während die Klagen gegen die LHV / das LHG aufgrund des
geringen Streitwerts relativ kostengünstig geführt werden können, gehen
die Klagen gegen die Kampfhundesteuern ganz schön ins Geld, zumal jedes
Jahr ein neuer Steuerbescheid angefochten werde muss.
Ich habe den Düsseldorfer Klägern damals versprochen, dass wir - egal wie, und notfalls auf dem Zahnfleisch - dafür sorgen werden, dass sie weiter machen können. Wie lange sollen die Hunde noch in den Zwingern der Tierheime auf das erlösende Urteil warten? Wieviel Zeit bleibt ihnen? Wieviele von ihnen leiden bereits an Zwingerkoller, Bewegungsstereotypien, psychosomatischen Erkrankungen? Die Zeit läuft...nicht in Minuten, sondern in Hundeleben. Klartext: Von den 5 Klägern vor dem VG Düsseldorf klagt nur einer gegen die Kampfhundesteuer, der einen Liste 1-Hund hält. Und nur dieser eine Kläger hält Hunde, die unter Art. 28 EG-Vertrag fallen, deren Rasse also im europäischen Ausland gezüchtet wird. Dieser Kläger geht jetzt in sein drittes Verfahren gegen die Kampfhundesteuer, und demnächst in sein zweites Verfahren gegen das LHG. Und er geht vor das Oberverwaltungsgericht Münster. Er ist mit 5 Verfahren belastet - nicht aus Egoismus, sondern um für die Hunde und unsere Rechte und unsere Freiheit zu kämpfen. Mit der Klage dieses Klägers können wir die Politiker am Nasenring durch die Instanzen ziehen. Erst vors OVG Münster. Und dann, so Gott will, vor den Europäischen Gerichtshof. Diese Klage kann das größte Vermittlungshindernis für die Tierheimhunde - die erdrosselnden Kampfhundesteuern - beseitigen.
Dafür fehlen mir aber Spenden, insbesondere zweckgebunden
"Klagen Kampfhundesteuer".
Dem einen oder anderen unter den Lesern habe ich in den vergangenen Jahren helfen können. Jetzt sage ich selbst das Wort, dass mir am allerschwersten über die Lippen geht:
Bitte.
Silke Groos Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V. Wenn Sie uns und die Kläger unterstützen wollen, so wären wir für Spenden auf das folgende Konto dankbar: Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V. Volksbank Olpe Konto 114444400 BLZ 462 600 23 Bitte kennzeichnen Sie Ihre Spende auf dem Überweisungsbeleg als "zweckgebunden Klagen LHG" oder "zweckgebunden Klagen Kampfhundesteuer". Falls Sie uns die Entscheidung nach Bedarf überlassen, ob Ihre Spende für Klagen gegen LHG oder "Kampfhunde"steuern verwendet werden soll, kennzeichnen Sie Ihre Spende bitte als "zweckgebunden Klagen Rasselisten". Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Sollten nach Beendigung des Rechtstreits gegen die Rasselisten Spenden übrig bleiben (weil das Land NRW alle Rechnungen bezahlen musste), so werden wir alle Spender anschreiben und um Mitteilung bitten, wie wir mit der verbleibenden Summe verfahren sollen (anteilige Rückzahlung, Verwendung für andere tierschutzrelevante Zwecke o.ä.). |
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Hallo Niedersachsen, sollten Sie auch solch einen Wisch erhalten haben - denken Sie daran: Gegen jeden Verwaltungsakt, jede Auflage , jede Verfügung: Widerspruch einlegen. Vergesst es nicht - sonst werdet Ihr den Müll NIEMALS los! |
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