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- Newsletter - Archiv |
Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Good news live
Was für ein Pfarrer mag das sein, der so etwas tut? Pfarrer Olaf Latzel referierte am 01. September 2001 in der Evangelischen Gemeinschaft Weidenau über »Gottes unvorstellbare Liebe« http://imblick.siegener-zeitung.de/1103269.html Pfarrer Olaf Latzel ist zuständig für "Good news live", den etwas anderen Gottesdienst seiner Gemeinde, der Evangelischen Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach. http://home.t-online.de/home/ma.mue/gnl_03/kontakt.htm Pfarrer Olaf Latzel arbeitet bei den Offenen Abenden Siegen (Gospelveranstaltungen) mit. http://www.oas-siegen.de/2002/kontakt.htm Pfarrer Olaf Latzel ist Fachberater Seelsorge bei der Feuerwehr Siegen. http://www.evangelischer-arbeitskreis.de/ev-09-2001.pdf Und weil Pfarrer Olaf Latzel zuerst nur eine halbe Stelle hatte (der Arme!), hat man in der Gemeinde damals fleissig gesammelt, und die andere halbe Stelle für ihn aus Spenden finanziert. Damit er sich einen Geländewagen kaufen konnte, und eine Jagdausrüstung, und den Jagdschein machen konnte. In Urlaub ist er auch gefahren, nach Ägypten. Und nach Ungarn, auf die Jagd.
Evangelische Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach Lilienstr. 14 57072 Siegen Tel.: 0271 370755 www.goodnewslive.de
E-mail:
hallo@goodnewslive.de
Kirchenkreis Siegen Superintendent/-in: Friedemann Hillnhütter Burgstraße 21, 57072 Siegen Postfach 10 03 33, 57003 Siegen
Tel.: (0271) 50 04 20 2
Fax: (0271) 50 04 20 E-Mail: keine Web: http://www.kirchenkreis-siegen.de Der Pfarrer wohnt und betreut genau die Siegener
Gemeinde, in der Silke Groos vom Tierheim Olpe mit ihren Haustieren leben
muss. Kirchenaustritt leicht gemacht
Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt in Deutschland"
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Die Kirchensteuer ist verfassungs- und menschenrechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt Reiner Moysich und hat Klage eingereicht. |
Säkularisierung. WDR-Sendung von Oktober 2002
Die Diözesen der fünf nordrhein-westfälischen Bischöfe und Erzbischöfe kassieren vom Land allein 5,6 Millionen Euro. Plus 9 Millionen Euro Landesmittel für die Gehälter und Pensionen von Pfarrern. Insgesamt fließen an die beiden großen Kirchen aufgrund uralter Rechtstitel im Jahr 2002 mehr als 36 Millionen Euro. Da stellt sich die Frage, wie lange soll noch gezahlt werden - 100 Jahre, 200 Jahre oder 1.000 Jahre... |
Unsinnige Steuersubventionen - Milliardensegen für die Kirchen
ARD-Sendung Panorama von Okt. 2002: Zwei Jahrhunderte liegt sie zurück: Die Säkularisation, also die Trennung von Kirche und Staat. Die Kommunen zahlen dafür immer noch - oft Lasten wie im Mittelalter, wie zum Beispiel die Getreideabgabe. Aber auch Bischofs-Gehälter, Militärseelsorge, Pfarrerstudium, Kirchentage, Pensionen, sogar Glocken und Orgeln: Der Staat zahlt häufig für fast alles, was zur Kirche gehört. Aufgedeckt wird auch, wie die Kirche mit den Rechten der Arbeitnehmer umgeht. Die Sendung ist als Video, aber auch als Text-Datei abrufbar. |
Kreis Siegen-Wittgenstein
Veterinäramt
z.H. Frau Knipp
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
18.02.2003
Antrag auf Erteilung eines Hundehaltungsverbotes für Herrn ...
Sehr geehrte Frau Knipp,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen, für Herrn ..., wohnhaft
..., ein Hundehaltungsverbot zu erteilen.
Begründung:
Herr ... wurde am 31.01.2003 unter dem Aktenzeichen 352 Js 920/02 (Staa
Siegen) rechtskräftig wegen Verstößen gegen § 17 TierschG (Tierquälerei,
Mißhandlung, Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) verurteilt.
Er hatte seinen Deutschen Schäferhund mehrfach mißhandelt und geschlagen,
und diesen schluß-endlich im Wald erschossen und vergraben.
Nach unserem Wissen erging gegen Herrn ...
schon im Vorfeld eine Anzeige wegen Tierquälerei (erstattet durch ...), in
die das Ordnungsamt der Stadt Siegen eingeschaltet wurde und die zu einem
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Herrn ... führte.
Auch der erste Schäferhund des Herrn ...l
wurde laut Zeugenaussagen von diesem geschlagen, Herr ... ließ dieses Hund
dann wegen angeblicher Aggressivität (die er durch seine nicht artgerechte
und tierschutzwidrige Haltung selbst verursacht haben wird) euthanasieren.
Wir haben es bei Herrn ... also u.E. mit
einer Person zu tun, die nicht nur durch ihre nicht-artgerechte und
tierschutzwidrige Hundehaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
darstellt, sondern auch rechtskräftig wegen Straftaten im Sinne des TierschG
verurteilt wurde.
Da Herr ... wiederholt sowohl im Sinne des Ordnungsrechts als jetzt auch im
Sinne des Strafrechts auffällig wurde, gehen wir davon aus, dass ihm die
notwendige Zuverlässigkeit zur Haltung von Hunden fehlt.
Wir beantragen deshalb, ein dauerhaftes
Hundehaltungsverbot zu erteilen.
Bitte informieren Sie uns über den weiteren
Verlauf des Verfahrens schriftlich.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos
(Geschäftsführung)
Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreisordnungsbehörde als untere Jagdbehörde
z.H. Herrn Moos
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
18.02.2003
Antrag auf Entzug
des Jagdscheines von Herrn ...
Sehr geehrter Herr Moos,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen, Herrn ..., wohnhaft ...,
den Jagdschein gemäß § 17 (3), (4) Bundesjagdgesetz dauerhaft zu entziehen.
Begründung:
Herr ... wurde am 31.01.2003 unter dem Aktenzeichen 352 Js 920/02 (Staa
Siegen) rechtskräftig wegen Verstößen gegen § 17 TierschG (Tierquälerei,
Mißhandlung, Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) verurteilt.
Er hatte seinen Deutschen Schäferhund mehrfach mißhandelt und geschlagen,
und diesen schluß-endlich im Wald erschossen und vergraben.
Nach unserem Wissen erging gegen Herrn ...
schon im Vorfeld eine Anzeige wegen Tierquälerei (erstattet durch ...), in
die das Ordnungsamt der Stadt Siegen eingeschaltet wurde und die zu einem
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Herrn ... führte.
Auch der erste Schäferhund des Herrn ...
wurde laut Zeugenaussagen von diesem geschlagen, Herr ... ließ dieses Hund
dann wegen angeblicher Aggressivität (die er durch seine nicht artgerechte
und tierschutzwidrige Haltung selbst verursacht haben wird) euthanasieren.
Wir haben es bei Herrn ... also u.E. mit
einer Person zu tun, die nicht nur durch ihre nicht-artgerechte und
tierschutzwidrige Hundehaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
darstellt, sondern auch rechtskräftig wegen Straftaten im Sinne des TierschG
verurteilt wurde.
Da Herr ... wiederholt sowohl im Sinne des Ordnungsrechts als jetzt auch im
Sinne des Strafrechts auffällig wurde, gehen wir davon aus, dass ihm die
notwendige Zuverlässigkeit zur Führung eines Jagdscheines fehlt.
Wir beantragen deshalb, ihm selbigen
dauerhaft zu entziehen.
Bitte informieren Sie uns über den weiteren
Verlauf des Verfahrens schriftlich.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos
(Geschäftsführung)
Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe
Kirchenkreis Siegen
Herrn Superintendent Friedemann Hillnhütter
Burgstr. 21
57072 Siegen
18.02.2003
Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des
Pfarrers ...
Sehr geehrter Herr Hillnhütter,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach, Herr ..., wurde am 31.01.2003 unter dem Aktenzeichen 352 Js 920/02 (Staa Siegen) rechtskräftig wegen Verstößen gegen § 17 TierschG (Tierquälerei, Mißhandlung, Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) verurteilt. Er hat seinen Deutschen Schäferhund mehrfach mißhandelt und geschlagen, und diesen schluß-endlich im Wald erschossen und vergraben.
Nach unserem Wissen erging gegen
Herrn ... schon im Vorfeld eine Anzeige wegen Tierquälerei (erstattet
durch ...), in die das Ordnungsamt der Stadt Siegen eingeschaltet wurde
und die zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Herrn ... führte.
Auch der erste Schäferhund des Herrn ...
wurde laut Zeugenaussagen von diesem geschlagen, Herr ... ließ dieses Hund
dann wegen angeblicher Aggressivität (die er durch seine nicht artgerechte
und tierschutzwidrige Haltung selbst verursacht haben wird) euthanasieren.
Wir haben es bei Herrn ... also u.E. mit
einer Person zu tun, die nicht nur durch ihre nicht-artgerechte und
tierschutzwidrige Hundehaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
darstellt, sondern auch rechtskräftig wegen Straftaten im Sinne des
TierschG verurteilt wurde.
Diesbezüglich haben wir beantragt, dass das Kreisveterinäramt ein
Hundehaltungsverbot für Herrn ... verfügt und die Kreisordnungsbehörde ihm
den Jagdschein entzieht.
Herr ... referierte am 01. September 2002 in der Evangelischen
Gemeinschaft Weidenau über das Thema "Gottes unvorstellbare Liebe".
Wir erwarten von Ihnen mit Fristsetzung bis zum
01. März 2003
eine ausführliche schriftliche
Stellungnahme, wie sich Herrn ... Straftaten und sein unbeherrschter,
gewalttätiger und grausamer Umgang mit Gottes Geschöpfen mit dem in Ihrer
Kirche ausgeübten Amt verträgt, und ob Sie und der Kirchenkreis Siegen das
Verhalten von Herrn ... tolerieren, billigen oder gar gut heißen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos
(Geschäftsführung)
Der Pfarrer und die Evangelische
Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach
Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe
Evangelische Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach
- Vorstand / Presbyterium -
Lilienstr. 14
57072 Siegen
18.02.2003
Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des
Pfarrers ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach, Herr ...,
...
.... gleichlautend mit obigem Schreiben ...
Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe
Verein Offene Abende Siegen - OAS
Friedhelm Weinbrenner, 1. Vorsitzender
Haubergstraße 31
57072 Siegen
18.02.2003
Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des
Pfarrers ...
Sehr geehrter Herr Weinbrenner,
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Pfarrer Herr ...,
welcher u.a. Ihren Verein vertritt....
...gleichlautend ...
Der Pfarrer und die Feuerwehr
Siegen
Feuerwehr Siegen
- Dienstaufsicht -
Fludersbach 70
57074 Siegen
18.02.2003
Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des
Pfarrers ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
der bei Ihnen als Fachberater Seelsorge tätige Pfarrer Herr ...,
und nochmal die Beschwerdeadressen
Falls Sie irgendwelche Anmerkungen zu
Pfarrer Olaf Latzel haben, hier sind die Beschwerdeadressen:
Der Pfarrer wohnt und betreut genau die Siegener
Gemeinde, in der Silke Groos vom Tierheim Olpe mit ihren Haustieren leben
muss.
Sie freut sich deshalb über jede Unterstützung Ihrerseits.
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