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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Evangelischer Pfarrer mißhandelt und erschießt Deutschen Schäferhund in Siegen
* Good News Live
* Beschwerdeadressen
* Kirchenaustritt leicht gemacht
* Der Pfarrer und die Schäferhunde
* Der Pfarrer und der Jagdschein
* Der Pfarrer und der Kirchenkreis Siegen
* Der Pfarrer und die Evangelische Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach
* Der Pfarrer und der Gospelverein
* Der Pfarrer und die Feuerwehr Siegen
* und nochmal die Beschwerdeadressen
 
 

" Pfarrer erschießt eigenen Schäferhund

 

Siegen. (müthi) Ein Siegerländer Pfarrer hat seinen eigenen Schäferhund erschossen. "Beim Wildern", wie er sagt. Der Richter glaubte dem evangelischen Geistlichen nicht, verurteilte ihn zu 25 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Verurteilung, wollte aber keine Details nennen.

Siegener Tierfreunde hatten den Mann angezeigt, der seinen Hund misshandelt haben soll.

Ein Augenzeuge schildert, wie der Pfarrer den eigenen Hund "mit der bloßen Faust in die Rippen schlug, als er unangeleint auf meinen Hund losging. Der Pfarrer sagte noch, meiner tut nichts, und dann raste der Schäferhund auch schon auf meinen Hund, der noch ein Welpe war, los. Der Pfarrer, ein großer kräftiger Mann, boxte auf den Hund ein, schmiss ihn zur Seite und sagte zu mir: ´jetzt tut er nichts mehr´. Ich sagte zu dem Pfarrer, er sei verrückt, er sollte das Tier loslassen."

Der Geistliche zur WP: "Ich fühle mich unschuldig, habe auf Widerspruch gegen das Urteil, das lautet, ohne Not einen Hund erschossen zu haben, verzichtet, weil ich nicht wollte, dass dies in der Gemeinde hoch gekocht wird. Der Hund hat mehrere Leute gebissen, meine Frau hat eine Hundepsychologin engagiert, ich war im Hundeverein. Ich wusste nicht mehr weiter. Der Hund hat gewildert. Nachdem er meiner Frau weglief, habe ich ihn beim Wildern erschossen."

Der Pfarrer ist Jäger und legte Hand an.

Den Hund abgeben, nein, das wollte er nicht.

Der Richter glaubte den Ausführungen des Predigers nicht, verurteilte ihn.

Superintendent Friedemann Hillnhütter war über die Verurteilung, die am 31. Januar gegen den Pfarrer ergangen ist, gestern noch nicht informiert. Er wusste aber inoffiziell über eine Anzeige wegen Misshandlung des Hundes Bescheid.

Eine Hundetrainerin wurde von der Ehefrau des Pfarrers engagiert. Die Trainerin beschreibt den Schäferhund als "auffällig".

"Der Hund wurde von seinem Besitzer als stark dominant beschrieben, der nur mit Druck zu erziehen sei. Mein Eindruck von dem Hund war, er war unsicher und defensiv. Ich will ihnen ein Beispiel nennen. Der Hund war aufgeregt, wenn jemand zu Besuch kam. Wenn man die Leute ins Blickfeld des Hundes führte, reduzierte sich die Aufregung. Er ließ sie dann zur Tür."

Das Angebot, zusammen mit dem Hund und dem Besitzer zu arbeiten, sei nicht angenommen worden.

"Der Pfarrer hat sich nicht wieder gemeldet."

19.02.2003    "

http://www.westfalenpost.de/wp/wp.siegen.volltext.php?id=483248

&zulieferer=wp&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Siegen


 


Good news live

Was für ein Pfarrer mag das sein, der so etwas tut?

Pfarrer Olaf Latzel
referierte am 01. September 2001 in der Evangelischen Gemeinschaft Weidenau über »Gottes unvorstellbare Liebe«
http://imblick.siegener-zeitung.de/1103269.html

Pfarrer Olaf Latzel ist zuständig für "Good news live", den etwas anderen Gottesdienst seiner Gemeinde, der Evangelischen Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach.
http://home.t-online.de/home/ma.mue/gnl_03/kontakt.htm

Pfarrer Olaf Latzel arbeitet bei den Offenen Abenden Siegen (Gospelveranstaltungen) mit.
http://www.oas-siegen.de/2002/kontakt.htm

Pfarrer Olaf Latzel ist Fachberater Seelsorge bei der Feuerwehr Siegen.
http://www.evangelischer-arbeitskreis.de/ev-09-2001.pdf

Und weil Pfarrer Olaf Latzel zuerst nur eine halbe Stelle hatte (der Arme!), hat man in der Gemeinde damals fleissig gesammelt, und die andere halbe Stelle für ihn aus Spenden finanziert.

Damit er sich einen Geländewagen kaufen konnte, und eine Jagdausrüstung, und den Jagdschein machen konnte.
In Urlaub ist er auch gefahren, nach Ägypten.
Und nach Ungarn, auf die Jagd.

 


Beschwerdeadressen

Falls Sie irgendwelche Anmerkungen zu Pfarrer Olaf Latzel haben, hier sind die Beschwerdeadressen:


Evangelische Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach
Lilienstr. 14
57072 Siegen
Tel.: 0271 370755
www.goodnewslive.de
E-mail: hallo@goodnewslive.de


Kirchenkreis Siegen

Superintendent/-in: Friedemann Hillnhütter
Burgstraße 21, 57072 Siegen
Postfach 10 03 33, 57003 Siegen
Tel.: (0271) 50 04 20 2
Fax: (0271) 50 04 20
E-Mail: keine
Web: http://www.kirchenkreis-siegen.de

Der Pfarrer wohnt und betreut genau die Siegener Gemeinde, in der Silke Groos vom Tierheim Olpe mit ihren Haustieren leben muss.

Sie freut sich deshalb über jede Unterstützung Ihrerseits.


Kirchenaustritt leicht gemacht

Möchten Sie eigentlich weiterhin jeden Blödsinn mit Ihrer Kirchensteuer bezahlen?

Studium für den Pfarrer...
Gehalt für den Pfarrer...
Wohnhaus für den Pfarrer...
Jagdschein für den Pfarrer...
Geländegängiges Jagdauto für den Pfarrer...
Jagdgewehr für den Pfarrer...
Munition für den Pfarrer...

Und dann auch noch 1000 Euro Strafe wegen Tierquälerei für den Pfarrer...

Schauen Sie mal auf Ihre Lohnsteuerkarte 2002 - mit der Kirchensteuer hätten wir einiges auf die Beine stellen können.
(Stichwort "Spenden für Klagen")

Also, hier ist Hilfe:

"FAQ Kirchenaustritt

 

Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt in Deutschland"
http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html

Es ist ganz einfach!!!

Und bei:

www.kirchensteuer.de
finden Sie auch noch die folgenden faszinierende Informationen:

Zahlen und Fakten
Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche

Prozess gegen die Kirchensteuer

  Die Kirchensteuer ist verfassungs- und menschenrechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt Reiner Moysich und hat Klage eingereicht.

Säkularisierung. WDR-Sendung von Oktober 2002

  Die Diözesen der fünf nordrhein-westfälischen Bischöfe und Erzbischöfe kassieren vom Land allein 5,6 Millionen Euro. Plus 9 Millionen Euro Landesmittel für die Gehälter und Pensionen von Pfarrern. Insgesamt fließen an die beiden großen Kirchen aufgrund uralter Rechtstitel im Jahr 2002 mehr als 36 Millionen Euro. Da stellt sich die Frage, wie lange soll noch gezahlt werden - 100 Jahre, 200 Jahre oder 1.000 Jahre...

Unsinnige Steuersubventionen - Milliardensegen für die Kirchen

  ARD-Sendung Panorama von Okt. 2002: Zwei Jahrhunderte liegt sie zurück: Die Säkularisation, also die Trennung von Kirche und Staat. Die Kommunen zahlen dafür immer noch - oft Lasten wie im Mittelalter, wie zum Beispiel die Getreideabgabe. Aber auch Bischofs-Gehälter, Militärseelsorge, Pfarrerstudium, Kirchentage, Pensionen, sogar Glocken und Orgeln: Der Staat zahlt häufig für fast alles, was zur Kirche gehört. Aufgedeckt wird auch, wie die Kirche mit den Rechten der Arbeitnehmer umgeht. Die Sendung ist als Video, aber auch als Text-Datei abrufbar.

Der Pfarrer und die Schäferhunde

Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe

 

Kreis Siegen-Wittgenstein
Veterinäramt
z.H. Frau Knipp

Koblenzer Str. 73
57072 Siegen

18.02.2003


Antrag auf Erteilung eines Hundehaltungsverbotes für Herrn  ... 

Sehr geehrte Frau Knipp,
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir beantragen, für Herrn ..., wohnhaft ..., ein Hundehaltungsverbot zu erteilen.

Begründung:

Herr ... wurde am 31.01.2003 unter dem Aktenzeichen 352 Js 920/02 (Staa Siegen) rechtskräftig wegen Verstößen gegen § 17 TierschG (Tierquälerei, Mißhandlung, Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) verurteilt.
Er hatte seinen Deutschen Schäferhund mehrfach mißhandelt und geschlagen, und diesen schluß-endlich im Wald erschossen und vergraben.

 

Nach unserem Wissen erging gegen Herrn ... schon im Vorfeld eine Anzeige wegen Tierquälerei (erstattet durch ...), in die das Ordnungsamt der Stadt Siegen eingeschaltet wurde und die zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Herrn ... führte.

 

Auch der erste Schäferhund des Herrn ...l wurde laut Zeugenaussagen von diesem geschlagen, Herr ... ließ dieses Hund dann wegen angeblicher Aggressivität (die er durch seine nicht artgerechte und tierschutzwidrige Haltung selbst verursacht haben wird) euthanasieren.

 

Wir haben es bei Herrn ... also u.E. mit einer Person zu tun, die nicht nur durch ihre nicht-artgerechte und tierschutzwidrige Hundehaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, sondern auch rechtskräftig wegen Straftaten im Sinne des TierschG verurteilt wurde.
Da Herr ... wiederholt sowohl im Sinne des Ordnungsrechts als jetzt auch im Sinne des Strafrechts auffällig wurde, gehen wir davon aus, dass ihm die notwendige Zuverlässigkeit zur Haltung von Hunden fehlt.

 

Wir beantragen deshalb, ein dauerhaftes Hundehaltungsverbot zu erteilen.

 

Bitte informieren Sie uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens schriftlich.

 

Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Groos
(Geschäftsführung)


Der Pfarrer und der Jagdschein

 

Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe

 

Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreisordnungsbehörde als untere Jagdbehörde
z.H. Herrn Moos

Koblenzer Str. 73
57072 Siegen

18.02.2003


Antrag auf Entzug des Jagdscheines von Herrn ... 

Sehr geehrter Herr Moos,
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir beantragen, Herrn ..., wohnhaft ..., den Jagdschein gemäß § 17 (3), (4) Bundesjagdgesetz dauerhaft zu entziehen.

Begründung:

Herr ... wurde am 31.01.2003 unter dem Aktenzeichen 352 Js 920/02 (Staa Siegen) rechtskräftig wegen Verstößen gegen § 17 TierschG (Tierquälerei, Mißhandlung, Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) verurteilt.
Er hatte seinen Deutschen Schäferhund mehrfach mißhandelt und geschlagen, und diesen schluß-endlich im Wald erschossen und vergraben.

 

Nach unserem Wissen erging gegen Herrn ... schon im Vorfeld eine Anzeige wegen Tierquälerei (erstattet durch ...), in die das Ordnungsamt der Stadt Siegen eingeschaltet wurde und die zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Herrn ... führte.

 

Auch der erste Schäferhund des Herrn ... wurde laut Zeugenaussagen von diesem geschlagen, Herr ... ließ dieses Hund dann wegen angeblicher Aggressivität (die er durch seine nicht artgerechte und tierschutzwidrige Haltung selbst verursacht haben wird) euthanasieren.

 

Wir haben es bei Herrn ... also u.E. mit einer Person zu tun, die nicht nur durch ihre nicht-artgerechte und tierschutzwidrige Hundehaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, sondern auch rechtskräftig wegen Straftaten im Sinne des TierschG verurteilt wurde.
Da Herr ... wiederholt sowohl im Sinne des Ordnungsrechts als jetzt auch im Sinne des Strafrechts auffällig wurde, gehen wir davon aus, dass ihm die notwendige Zuverlässigkeit zur Führung eines Jagdscheines fehlt.

 

Wir beantragen deshalb, ihm selbigen dauerhaft zu entziehen.

 

Bitte informieren Sie uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens schriftlich.

 

Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Groos
(Geschäftsführung)

 

Der Pfarrer und der Kirchenkreis Siegen

 

Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe

 

Kirchenkreis Siegen
Herrn Superintendent Friedemann Hillnhütter
Burgstr. 21
57072 Siegen

18.02.2003


Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des Pfarrers ...
 

Sehr geehrter Herr Hillnhütter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach, Herr ..., wurde am 31.01.2003 unter dem Aktenzeichen 352 Js 920/02 (Staa Siegen) rechtskräftig wegen Verstößen gegen § 17 TierschG (Tierquälerei, Mißhandlung, Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) verurteilt. Er hat seinen Deutschen Schäferhund mehrfach mißhandelt und geschlagen, und diesen schluß-endlich im Wald erschossen und vergraben.

 

Nach unserem Wissen erging gegen Herrn ... schon im Vorfeld eine Anzeige wegen Tierquälerei (erstattet durch ...), in die das Ordnungsamt der Stadt Siegen eingeschaltet wurde und die zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Herrn ... führte.

 

Auch der erste Schäferhund des Herrn ... wurde laut Zeugenaussagen von diesem geschlagen, Herr ... ließ dieses Hund dann wegen angeblicher Aggressivität (die er durch seine nicht artgerechte und tierschutzwidrige Haltung selbst verursacht haben wird) euthanasieren.

 

Wir haben es bei Herrn ... also u.E. mit einer Person zu tun, die nicht nur durch ihre nicht-artgerechte und tierschutzwidrige Hundehaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, sondern auch rechtskräftig wegen Straftaten im Sinne des TierschG verurteilt wurde.

Diesbezüglich haben wir beantragt, dass das Kreisveterinäramt ein Hundehaltungsverbot für Herrn ... verfügt und die Kreisordnungsbehörde ihm den Jagdschein entzieht.
 
Herr ... referierte am 01. September 2002 in der Evangelischen Gemeinschaft Weidenau über das Thema "Gottes unvorstellbare Liebe".

Wir erwarten von Ihnen mit Fristsetzung bis zum

 

01. März 2003

 

eine ausführliche schriftliche Stellungnahme, wie sich Herrn ...  Straftaten und sein unbeherrschter, gewalttätiger und grausamer Umgang mit Gottes Geschöpfen mit dem in Ihrer Kirche ausgeübten Amt verträgt, und ob Sie und der Kirchenkreis Siegen das Verhalten von Herrn ... tolerieren, billigen oder gar gut heißen.


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Groos
(Geschäftsführung)

 



Der Pfarrer und die Evangelische Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach

 

 

Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe

 

Evangelische Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach
- Vorstand / Presbyterium -
Lilienstr. 14
57072 Siegen

18.02.2003


Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des Pfarrers ...
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach, Herr ..., ...

.... gleichlautend mit obigem Schreiben ...

 

 


 


Der Pfarrer und der Gospelverein

 

Tierschutzverein Olpe, Brackenweg 3, 57462 Olpe

 

Verein Offene Abende Siegen - OAS
Friedhelm Weinbrenner, 1. Vorsitzender
Haubergstraße 31
57072 Siegen


18.02.2003


Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des Pfarrers ...
 
 

Sehr geehrter Herr Weinbrenner,
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Pfarrer Herr ..., welcher u.a. Ihren Verein vertritt....

...gleichlautend ...


 

 


 

Der Pfarrer und die Feuerwehr Siegen

 

Feuerwehr Siegen
- Dienstaufsicht -
Fludersbach 70
57074 Siegen

18.02.2003


Anforderung einer Stellungnahme zu Straftaten und Tierquälerei des Pfarrers ...
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der bei Ihnen als Fachberater Seelsorge tätige Pfarrer Herr ...,

 
...gleichlautend...


 

 


 

und nochmal die Beschwerdeadressen

Falls Sie irgendwelche Anmerkungen zu Pfarrer Olaf Latzel haben, hier sind die Beschwerdeadressen:


Evangelische Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach
Lilienstr. 14
57072 Siegen
Tel.: 0271 370755
www.goodnewslive.de
E-mail: hallo@goodnewslive.de


Kirchenkreis Siegen

Superintendent/-in: Friedemann Hillnhütter
Burgstraße 21, 57072 Siegen
Postfach 10 03 33, 57003 Siegen
Tel.: (0271) 50 04 20 2
Fax: (0271) 50 04 20
E-Mail: keine
Web: http://www.kirchenkreis-siegen.de

Der Pfarrer wohnt und betreut genau die Siegener Gemeinde, in der Silke Groos vom Tierheim Olpe mit ihren Haustieren leben muss.

Sie freut sich deshalb über jede Unterstützung Ihrerseits.

 


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