- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Was wir wirklich tun - worum es wirklich geht

* Für die Zukunft
* Der neue Volkan sollte Jacob heißen
* Daschner: Strafvereitelung im Amt
* Woher kam der Rückenwind für Daschner, Herr Bouffier?
* Warum es wieder nicht geklappt hat
* Hau ab, Mackenroth
* Grüße an die Beulenpest

 
 

Für die Zukunft:

Lesen Sie diesen Letter aufmerksam.
Lesen Sie ihn notfalls mehrmals.
Schlafen Sie dann eine Nacht darüber, und lesen Sie ihn erneut.
Auf das im folgenden geschilderte politische Muster werden wir zukünftig immer wieder Bezug nehmen, sobald es sich zeigt.

Schlafende Hunde soll man nicht wecken.


 



Der neue Volkan sollte Jakob heißen

Es wird Zeit, dass wir die Perspektive zurecht rücken, uns auf das Wesentliche konzentrieren (vergeßt die Demos und die Schleifchen, die ihr gebunden habt), und Grundlegendes in einen Kontext einbetten.

Es ging nie um Hunde.

Es geht niemals um Hunde.

Oder um sonstige Gefahren.

Es gibt ein grundlegendes politisches Muster, mit dem rechtslastige Politiker ALLER Parteien (gerade auch der "linken", "grünen", "liberalen") im Verein mit ebenso rechtslastigen Wirtschaftsgrößen ( Stichwort Spürpanzer, U-Boote & Co KG ) immer wieder versuchen, feuchte Träume von eingeschränkten Grundrechten durchzusetzen.

Das Komplott ist parteiübergreifend.

Manchmal stirbt ein Mitglied weg - dafür rückt  ein neuer Ewig-Gestriger nach.
Der Schoß ist fruchtbar noch...

Dieser Personenkreis träumt seit Jahrzehnten den feuchten Traum vom entrechteten Bürger.

Dieser Personenkreis hat viele Pläne zwecks Schändung des Grundgesetzes in der Schublade.

Und wartet...
Wartet...
Auf den richtigen Moment.

Auf ein totes Kind.
Auf ein entführtes Kind.
Auf den 11. September.

Auf die richtige Gelegenheit, die Pläne mit den feuchten Träumen aus der Schublade zu holen.

Auf einen medienwirksamen Anlaß, zu dem Beifall in der Bevölkerung und Schlagzeilen in der BILD für diese verfassungswidrigen Pläne zu erwarten sind.

Volkan - Hundeverordnungen - der Versuch, Grundrechte aufgrund von bloßem Gefahrensverdacht einzuschränken.
Als Präzedenzfall.
Ab da hätte man beliebige Grundrechte beliebiger Bürger aufgrund jedes beliebigen bloßen Gefahrensverdachtes einschränken können.
 
Gescheitert.
D-Day kommt.

Die Twin Towers - Ausbau von Rasterfahndungen, Lauschangriffen etc., Einschränkung des Datenschutzes - unter dem Deckmantel der Terrorgefahr.

Läuft noch.
Teilweise abgewehrt.
Wachsam bleiben.
Nichts gefallen lassen.

(Nebenbemerkung:
Wir können übrigens den blöden Spruch zum Datenschutz:
"Ich habe ja nichts zu verbergen."
nicht mehr hören.
1. Wer nichts zu verbergen hat, muss ein erbärmlich leeres Leben führen.
2. Wer durch einen Computerfehler in die Datei mutmaßlicher islamistischer Terroristen rutscht, wird spätestens ab dann in interessanten Zeiten leben.)

Jakob - Abbau des Folterverbots - die Würde des Menschen soll antastbar werden.
Gescheitert.
Veto der Engel in Rot.
Strafvereitelung im Amt.

Das ist das Muster.

Dieses Muster ist überall wieder zu erkennen.

Achtet auf dieses Muster.
Laßt Euch nicht verdummen.
Laßt Euch nicht emotional aufwiegeln.

Lernt unser Grundgesetz auswendig.

Schließt es in Eure Herzen.

Verteidigt es.
 
Es ist das Einzige in diesem Staat, was zu verteidigen wert ist.

Und wenn Ihr Hilfe braucht - macht Euch auf den Weg zu den Engeln in Rot.

 


Daschner : Strafvereitelung im Amt

Mittels Androhung von Folter erpresste die Polizei in Frankfurt vom mutmaßlichen Entführer des kleinen Jakob dessen Versteck.

Wer die Berichterstattung nur rudimentär verfolgt hat, mag glauben, es handele sich um einen Fall, in dem einem oder mehreren einfachen Polizisten unter massivem Streß der Gaul durchging, und dem Verdächtigen Schläge angedroht wurden.
Solche Fälle kommen vereinzelt vor, sind nicht zu billigen, müssen geahndet werden - wecken aber ein minimales Verständnis.

So war es aber nicht.

Wolfgang Daschner, der Vizechef der Frankfurter Polizei und damit hoher Staatsbeamter, bereitete das Attentat des o.a. Kreises auf Art. 1 GG minutiös vor, und dokumentierte es mit Aktenvermerken und Berichterstattung bei der Staatsanwaltschaft.

Daschner:
"Und dabei ist auch gesagt worden, wenn er den Aufenthaltsort nicht preisgibt, werde man ihn zwingen müssen, ihm Schmerzen zufügen müssen. Wie, das wurde ihm gegenüber nicht konkretisiert, aber es wurde ihm schon sehr deutlich gemacht, dass wir ihm wehtun müssten, bis er den Aufenthaltsort des Kindes nennt" 

SPIEGEL:
"Welche Art von Schmerzen haben Sie sich vorgestellt?"

Daschner:
"Es gibt, was jeder Sportler weiß, Dinge, die körperlich sehr wehtun. Ausdrücklich von mir untersagt war die Zufügung von Verletzungen und die Benutzung von Hilfsmitteln. Vor der Anwendung von Gewalt hätte ich nach Beratung mit dem Polizeiarzt und Sportübungsleitern festgelegt, was gemacht werden kann. Wenn Sie beispielsweise das Handgelenk überdehnen, tut es irgendwann mal weh. Da tritt noch keine Verletzung ein. Druckstellen am Ohrläppchen tun weh, irgendwann tut es so weh, dass man eine Aussage macht. Das war grob ins Auge gefasst."

Quelle:DER SPIEGEL, Printausgabe diese Woche oder http://www.spiegel.de/spiegel/


Art. 1 GG
[Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


"Ein bisschen Schmerzen gegen das Leben eines kleinen Jungen?
Selbst wenn man es auf diesen Punkt zuspitzen könnte:
Die Antwort ist klar Nein.
Die Folter, das staatliche Eindringen in den Kopf und die Seele des Menschen, egal ob nur durch Drohung oder mit Gewalt, ist eine Verletzung der Menschenwürde.
Das Grundgesetz aber nimmt die Menschenwürde von der Abwägung mit anderen Gütern aus."
Quelle: DER SPIEGEL, s.o.

Das Grundgesetz kennt keine Ausnahme.
"Ein bißchen Folter" gibt es genausowenig wie "ein bißchen schwanger".

Selbst das Recht auf Leben ist per Gesetz einschränkbar ("finaler Rettungsschuß").
Die Würde des Menschen dagegen ist unantastbar.

Polizisten, gerade Polizei-Vizechefs, sind in diesen Momenten der verkörperte Staat.
Es gibt für sie keine andere Maxime als Recht und (Grund)gesetz.
Es gibt keine Ausnahmesituation. 

Wie immer hat der illustre Kreis (siehe oben), der Daschner ins Rennen schickte, den Gedanken nicht zu Ende gedacht. 

Das BVerfG hat ein feines Näschen, wie ein Bloodhound.

Justament am 05.02. entschied es, dass bei besonders schweren rechtsstaatlichen Mängeln in Strafverfahren

"die Einstellung wegen eines von Verfassung wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses" in Betracht kommt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/text/bvg12-03

"Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt in einem solchen Fall angesichts
der dadurch bedingten zusätzlichen negativen Belastungen und Wirkungen
für den Beschuldigten sorgfältig zu prüfen, ob und mit welchen Mitteln
der Staat gegen die Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/text/rk20030205_2bvr032702

Wenn das für schon für Verfahrensverzögerungen gilt - dann erst für durch Folter erlangte Geständnisse.

"Verfassungsrichter Winfried Hassemer, im Nebenberuf Strafrechtsprofessor, hält den Einsatz von Foltermethoden für einen "Fall, bei dem man an ein Verfahrenshindernis denken muss." "
Quelle: DER SPIEGEL

Der Anwalt von Magnus G. hat die rechtsstaatliche Aufgabe, seinen Mandanten nach besten Kräften zu verteidigen, inklusive der möglichen Einschaltung des BVerfG.
Magnus G. wird wohl trotz seines Geständnisses und trotz der Schwere seiner Tat als freier Mensch leben
- weil das Gericht die Akten schließen muss.

Was Daschner von ihm selbst dokumentiert getan hat, nennt man Strafvereitelung im Amt.

Wenn Magnus G. frei ist, kommt es nur darauf an, ob jemand die Strafanzeige gegen Daschner stellt.

Wir garantieren: Jemand wird es tun.

 


Woher kam der Rückenwind für Daschner, Herr Bouffier?

Auf dieses schmale Brett ist Daschner natürlich nicht aus eigenem Antrieb geklettert.

Die o.a. Clique ("Rechtsausleger aller Parteien - vereinigt Euch!") geht mit dem Gedanken an eine Aufweichung des Folterverbots schon jahrzehntelang schwanger. Gut in Erinnerung sind z.B. die Versuche des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht im Jahr 1976.

Wir gehen davon aus, dass der hessische Ministerpräsident Koch ebenfalls im o.a. Kreis verhaftet ist?
Wie jeder Pate einen Gorilla, so hat auch  Ministerpräsident Koch einen hauseigenen intellektuellen Grobmotoriker: Bouffier.

Ein schamloser Opportunist wie Koch lässt sich natürlich mit dergleichen nicht in Verbindung bringen.
Wir gehen davon aus, dass Koch, sobald in einem Gesprächskreis das Thema "Aufweichung des Folterverbots" auftaucht, wegen dringender terminlicher Verpflichtungen verschwindet.
Im Saal zurück lässt er dann seinen Grobmotoriker Bouffier sowie einen weiteren Gefolgsmann, welcher letzterer ihm den Gesprächsablauf minutiös berichtet. 

Danach kommt es zu weiteren internen Gesprächen mit Richtern, Polizeifunktionären usw., und das Schicksal nimmt seinen Lauf.

Daschner, der sich mit Vermerken und Informationen an die Staatsanwaltschaft über die Folter nicht zurück hielt, betont, er habe ausgerechnet das Innen- und Justizministerium nicht informiert.

Wozu auch?
Seine Auftraggeber wussten sowieso Bescheid.
Wenn alles seit langem abgesprochen war, musste Daschner nur auf die passende Gelegenheit warten.
Welche Stellen Daschner nicht in Kenntnis gesetzt hat, spricht Bände.

Im Vorfeld hatte sich Daschner vermutlich auf Richtertagungen und ähnlichen Veranstaltungen mit ausreichend Rückenwind versorgen lassen, so dass er und seine Auftraggeber damit rechnen konnten, dass auch aus diesen Gremien Unterstützer (die weiter unten namentlich genannt werden) nach vorne preschen.

Daschner hat sich vermutlich abgesichert, damit er bei einem eventuellen Sturz über die Affäre daunenweich landet.
Sonst singt er.

Daschner, der den Staat und damit das Grundgesetz verkörpern sollte, hat sich zum Büttel der gesellschaftlichen Beulenpest gemacht, die wir eingangs beschrieben haben.

Daschner - Du bist kein Held.
Du bist ein billiger Handlanger.
Ein brandstiftender Biedermann.

 


Warum es wieder nicht geklappt hat

Hätte es geklappt, dann wäre das Folterverbot in Ausnahmesituationen aufgeweicht gewesen.
Wie unterschiedlich Ausnahmesituationen definiert werden, haben wir am Beispiel der Hundeverordnungen gesehen: Es kam bundesweit je nach Ministerium zu 0 bis 42 Ausnahmen.

Stellen Sie Sich jetzt bitte vor, die beiden anderen Attentate auf das Grundgesetz hätten auch geklappt.

  
Legitimation der Einschränkung von Grundrechten aufgrund bloßen Gefahrenverdachtes (Hundeverordnungen)
+ Einschränkung des Datenschutzes ("Terrorbekämpfung")
+ Aufweichung des Folterverbotes in Ausnahmesituationen ("Jakob")

____________________________________________________________

= ?

Falschparken wird zum Gesundheitsrisiko.

Warum hat es nicht geklappt?

Zum einen fiel der Triumphzug mit einem lebend geretteten Kind aus.

Zum anderen ist die BILD immer noch sowas von beleidigt...

Zum dritten gab es heftigen Gegenwind.

Sogar Schily war entsetzt (und das will was heißen).
Vermutlich traf ihn die Nachricht entweder in einer kalkfreien Minute, oder die ständige Einnahme von Doppelherz hat seine Empathie so geschärft, dass ihm klar war, wie es ihm ergangen wäre, wenn das Folterverbot schon vor 30 Jahren aufgeweicht gewesen wäre.

Amnesty International äußerte sich eindeutig:
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/50144ae16ca25cecc12567

f002695c7/bfa452c956bf85f2c1256cd4003a5afa?OpenDocument

Übrigens - hat Schily Euch von AI wirklich auf die Verfassungschutzliste gesetzt?

Und ein Lob an unsere Polizei.
Auch bei denen gibt es immer wieder schwarze Schafe, aber im Großen und Ganzen sind sie sauber im Kopf.
Die Gewerkschaft der Polizei gab eine glasklare Stellungnahme ab, genau wie damals betreffend der Hundeverordnungen:
http://www.gdp.de/fred/content-more.cfm?Loginauftrag=99999&objekt=GdP&rubrik=Nachrichten&urubrik=&satz=920

Eine Schande, dass über das in Menschenrechten und Grundgesetz verankerte Folterverbot überhaupt diskutiert wurde.

Natürlich kroch der eine oder andere des o.a. Rechtsausleger-Kreises unter seinem Stein hervor und outete sich als der Beulenpest zugehörig:
http://de.news.yahoo.com/030226/286/3bcay.html

Schönbohm - Du hättest Dich nicht outen müssen.
Du stehst sowieso auf unserer Liste.

Ebenso outete sich Heidelberger Staats- und Völkerrechtler Karl Doehring .
http://de.news.yahoo.com/030225/281/3b9r4.html

Karl Doehring schreibt auch für die rechtslastige "Junge Freiheit", und schauen Sie doch mal, wer alles noch:
http://www.jungefreiheit.de/jf_aut.htm

Das letzte Wort aber sprechen die Engel in Rot.

 



Hau ab, Mackenroth,

...und nimm Deine Gefolgsleute gleich mit.

Du bist eine Schande für die Innung.

Geert Mackenroth, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes mit dem extremen Kurzhaarschnitt, sowie der Karlsruher Strafrechtsanwalt Gunter Widmaier versuchten sich (bis zum Rückpfiff aus den eigenen Reihen) an hanebüchenen Rechtsinterpretationen, um Daschners Vorgehen zu rechtfertigen.

Wir rechnen beide deshalb der o.a. gesellschaftlichen Beulenpest zu.

Es erstaunt uns nicht, dass ausgerechnet Gunter Widmaier die hessische Landesregierung als Prozessbevollmächtigter vor dem BVerfG vertrat, um das Wahlprüfungsverfahren bzgl. der hessischen Landtagswahl 1999 (Stichwort: "jüdische Vermächtnisse") zu verhindern.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2000/1206/politik/0042/

Es erstaunt uns auch nicht, dass Geert Mackenroth bis vor kurzem Chef des Amtsgerichts Mölln war. Das erklärt einiges.
http://www.welt.de/data/2003/02/21/43827.html

Unklar ist, inwieweit der Deutsche Richterbund bereits,
bzw. mit Rückblick auf 1945: inwieweit er immer noch,
bzw. inwieweit er schon wieder 
durch den o.a. Kreis infiltriert oder unterwandert ist.

Stellungnahmen des Deutschen Richterbundes oder seiner Landesverbände sollten jedenfalls mit erheblicher Vorsicht genossen werden.

 

 
Grüße an die Beulenpest

Die Aufweichung des Folterverbotes könnt Ihr Euch knicken.

Die einzige Folter, die weiterhin erlaubt bleibt, sind wir mit unserem Newsletter.

Und solange Ihr Euch noch rührt, werden wir jeden Eurer Pläne verraten, torpedieren und einen Kübel Häme nach dem anderen über Euch ausschütten.

Verlaßt Euch drauf.

Ihr habt schlafende Hunde geweckt.

 

 Kostenloser Versicherungsvergleich
100% Gratis Vergleiche von privaten Krankenversicherungen. kostenlos und unverbindlich! Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten!
Sparen Sie jetzt !! www.Rentenversicherung-Vorsorge.de