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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Olfen - 84 Polizisten belagerten das Grundstück, Schüsse krachten, zwei Hunde mussten sterben, drei Artgenossen führte das Ordnungsamt ab.

* Hundeverordnung auf dem Prüfstand des

* Wolfsjagd im wilden Westen Wiens

* Wolfsjagd am Wiener Stadtrand

* Der Bundesrat will das Verbandsklagerecht für den Naturschutz einschränken!
 

 

Aus der BILD

Von Polizei erschossen:

Sie weint um ihre Hunde
Olfen - 84 Polizisten belagerten das Grundstück, Schüsse krachten, zwei Hunde mussten sterben, drei Artgenossen führte das Ordnungsamt ab.

Angeblich handelte es sich um gefährliche Bestien, die am Morgen einen Menschen verletzt hätten.
Jetzt musste sich Willibald P. (63), Vater der Hundebesitzerin, wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Das Gericht stellte das Verfahren ein.
Die Gründe: Der spektakuläre Polizeieinsatz sei unangemessen gewesen.
Außerdem erwies sich die Behauptung des Ordnungsamtsleiters, einen schweren Biss erlitten zu haben, als falsch.
Der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen:

Gegen die Polizei wird ermittelt, weil Beamte von draußen in ein Kinderzimmer geschossen hatten, ohne zu wissen ob dort ein Baby schläft.
 

Mehr dazu bald hier auf Maulkorbzwang.de!

 

Hundeverordnung auf dem Prüfstand des

Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz

 

 

Am 26.02.2003 stand die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde – vom 30.06.2000 (GefAbwV) erneut auf dem Prüfstand, diesmal vor dem 12. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG).

 

Anlass waren 2 Klagen gegen die jeweilige Stadt/Gemeinde, die den beiden Hundehaltern die Haltung ihrer Hunde mangels persönlicher Zuverlässigkeit untersagt hatte.

 

Das OVG hat die Berufung mit Blick auf mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (6 CN 5.01 vom 03.07.2002 etc.), in denen eine Hunderegelung in der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (GefTVO) wegen Unvereinbarkeit mit Bundesrecht für nichtig erklärt wurde, zugelassen.

 

Der 12. Senat trat in voller Besetzung an. Die vorsitzende Richterin betonte, dass der Senat nicht an das Votum des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VGH) gebunden sei, wenn es um die Prüfung von evtl. Verstößen gegen Bundesrecht gehe. (Der VGH hatte Mitte 2001 die GefAbwV für vereinbar mit der Landesverfassung erklärt.)

 

Das Urteil soll in ca. 14 Tagen zugestellt werden!

 

Mein Vertrauen in die politische Unabhängigkeit der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist seit dem VGH-Urteil schwer angeschlagen. In Verbindung mit den untenstehenden Punkten 1-4 gehe ich davon aus, dass die beiden Klagen abgewiesen werden, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jedoch zugelassen wird.

 

Sollte auch Letzteres nicht erfolgen, wird mein Glaube an die gerichtliche Unabhängigkeit in diesem Bundesland restlos dahin sein.

 

In Abstimmung mit den beiden Anwälten werden wir dann über  Nichtzulassungsbeschwerden nach Leipzig weiter marschieren.

 

Meine Auffassung stützt sich auf folgende Fakten:

 

1.

Wenn ein Urteil lediglich zugestellt und nicht mündlich verkündet wird, ist nicht mit einer Änderungen der Rechtslage zu rechnen. Beim VGH war es genau so.

 

2.

Der "Vertreter des Öffentlichen Interesses" hat einen 9-seitigen Schriftsatz eingereicht, in dem er u. a. auch das BVerwG massiv angreift. Er hielt es nicht für erforderlich, trotz Ladung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Das deutet darauf hin, dass er sich des Ergebnisses sehr sicher ist und deswegen fernbleiben konnte.

 

3.

Die Vorsitzende betonte mehrfach, dass sich die rheinland-pfälzische GefAbwV und die niedersächsische GefTVO nicht miteinander vergleichen ließen, da sie unterschiedliche Regelungsbereich abdecken würden. Das Normenregime der GefTVO sei nur auf Rassen bezogen, wohingegen die GefAbwV auch das einzelne gefährliche Individuum einbeziehe.

 

Ob mein Hinweis (ich durfte als Nichtbeteiligter dankenswerterweise mitreden), dass bei der rheinland-pfälzischen GefAbwV lediglich der rassenspezifische Teil auf dem Prüfstand stehe und somit die Vergleichbarkeit durchaus gegeben sei, auf fruchtbaren Boden gefallen ist, bleibt abzuwarten.

 

4.

Die Vorsitzende hält die rheinland-pfälzische GefAbwV in Vergleich zur niedersächsischen GefTVO für relativ harmlos, da ja nur(!) drei Rassen auf dem Index stehen. Ich habe versucht, dem Gericht klar zu machen, dass die GefAbwV eine der Schlimmsten im ganzen Bundesgebiet sei, weil sie die „unwiderlegliche Vermutung“ beinhalte, dass diese Hunde gefährlich sind und für immer gefährlich bleiben, unabhängig vom Ausgang eines (hier nicht vorgesehenen) Wesenstestes.

 

 

Bernd Schwab,

Stellvertretender Vorsitzender des

Tierschutzvereins Koblenz und Umgebung e.V.

 
Wolfsjagd im wilden Westen Wiens
Vier Tage war "Scheidungswaise" aus Niederösterreich Gast in Penzinger Siedlung


"Du, Papa, mir ist da ein Wolf auf der Straße nachgelaufen und hat mich angeknurrt", sagte Dienstag Abend Doris Zwettler, 36, ihrem Vater am Telefon. "Da habe ich ihr noch erklärt: So ein Blödsinn, Wölfe gibt es bei uns in Wien nicht", berichtet Werner Zwettler. Vier Tage lang war das Tier ungewöhnlicher Gast in der Siedlung in der Penzinger Hannbaumstraße, nahe dem Skilift Hohe Wand-Wiese. "Ich habe ihn auch gesehen, aber mein Hund hat ihn mit Bellen vertrieben. Die Nachbarin hat ihn sogar gefüttert", erzählt
Heinz Herr. Ein privater Versuch, das Raubtier zu fangen, blieb ergebnislos.
Hätte Heinz Herrs Frau Inge am Mittwoch [26.02.03] Vormittag nicht doch die Tierrettung informiert, würde der Wolf wahrscheinlich noch länger Hausbesuche machen. Die Tierrettung rückte schließlich aus und ging auf die Jagd. Fast exakt um zwölf Uhr Mittag konnte der Wolf im Westen Wiens eingefangen werden. Das als scheu und nicht gefährlich beschriebene Tier wurde mit einem Betäubungsgewehr angeschossen und zum Wiener Tierschutzverein in Vösendorf gebracht.
Der acht Monate alte Wolf - eigentlich ein Mischling, nur die Mutter war Timberwolf, der Vater vermutlich ein Dingo oder Hund - soll dem Sohn eines Promi-Wirtes aus dem (niederösterreichischen Teil) von Mauerbach gehören.
Bei ihm war "Maniuk" angeblich mit anderen Tieren in einem Privatgehege oder möglicherweise sogar in der Wohnung untergebracht. Zunächst liebevoll mit Flasche aufgezogen, wurde ihm als Scheidungswaise zuletzt wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Unklar ist, ob "Maniuk" ausgerissen ist oder freigesetzt wurde. Laut Anrainern wurde der Besitzer kontaktiert, legt aber wenig wert auf Rückerstattung. Seine lapidare Auskunft soll gewesen sein:
"Macht's mit ihm, was ihr wollt. Verkauft's ihn halt."
Bei der Polizei war man verärgert: "Sonst rufen die Leute wegen jedem Blödsinn an, aber so etwas hören wir erst im Radio." Dem Besitzer, der eine Genehmigung für Wölfe und Dingos (wilde australische Hunde) der BH Wien-Umgebung hat, droht nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Gemeingefährdung.
Q: Dominik Schreiber in "Kurier", 27.02.03; 9

Anm. CANIS:

Der Skandal fängt schon dort an, daß ein Wirt eine Haltungsgenehmigung für einen Wolfshybriden erhält. Zudem fordert der TRV

CANIS seit Jahren ein generelles Zucht- und Importverbot von Wolfshybriden.
Hybriden können aufgrund ihres Wildtiererbes weder als "Haustiere" gehalten, noch in Freiheit entlassen werden, da sie wegen ihrer fehlenden Scheu gegenüber dem Menschen unberechenbar agieren. Nicht selten beenden der Straßenverkehr oder Jäger ihr Leben.
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Wolfsjagd am Wiener Stadtrand
Ein Wolfshund auf freier Wildbahn am Stadtrand von Wien - ein mehr als  ungewöhnlicher Anblick! So manche Spaziergänger und Anrainer in Wien-Penzing trauten ihren Augen nicht, als sie den Mischling aus Timberwolf und Schäfer im Gestrüpp sahen. Ausgebüchst aus einem privaten Gehege war "Maniuk" vor
einer Woche in Mauerbach (NÖ).
Sonntagabend schlugen Tierschützer erstmals Alarm - der Beginn einer großen Rettungsaktion.
"Wir sind davon ausgegangen, daß der graue Wolfshund außerhalb seiner vertrauten Umgebung in großer Not ist und unsere Hilfe braucht", sagte Susanne Pitschko von der "Krone"-Tierecke. Sie startete eine erste
nächtliche Hilfsaktion. Als sich "Maniuk" aber nicht einfangen ließ, wurde er mit Futter angelockt. Mit einem Narkosegewehr legte sich ein Tierarzt auf die Lauer. Mittwochvormittag konnte er endlich den entscheidenden Schuss anbringen, doch der getroffene zehn Monate alte Jungwolf entkam vorerst und
ging seinen Jägern erneut durch die Lappen...
Glücklicherweise fand aber ein Spaziergänger wenig später den ermatteten Meister Isegrim am Boden bei einem weg liegend: "Ich habe eine Leine genommen, dem Vierbeiner das Maul zugebunden und ihn dann der Tierrettung übergeben", ist Werner Zwettler (59) über seinen Fang stolz. Über die "Krone "-Tierecke wurde ein Platz im Tierpark Pamhagen gefunden, wo "Maniuk" im Frühling frei gelassen wird.


Q: Forian Hitz in "Kronen Zeitung", 27.02.03; 15
Anm. CANIS: Die Ansicht, daß ein Wildtier in einem Tierpark "frei gelassen" wird, entbehrt nicht einer gewissen Absurdität.

 
---Ursprüngliche Nachricht---

From: "VgtM e.V. - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung"

<info@vgtm.de>

Subject: Pressemitteilung

Rückschritt für den Fortschritt?

Der Bundesrat will das Verbandsklagerecht für den Naturschutz einschränken!

Der Hintergrund dafür ist die zügige Abwicklung der Planungsmaßnahmen bei den Verkehrsvorhaben in den neuen Ländern. Dazu wurden zwei Gesetzentwürfe beim Bundestag eingebracht.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zielt darauf ab, den Ländern per Öffnungsklausel die Befugnis einzuräumen, im Hinblick auf die im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Vereinsklage abweichende landesrechtliche Regelungen vorzusehen. Als Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Vereinsklage mit der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Tradition des Individualrechtsschutzes schwer vereinbar sei.

Dem Vorteil einer Vereinsklage (verstärkte Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes durch Einbringung von Sachverstand durch die Naturschutzvereine) stünden erhebliche Nachteile gegenüber. Verwiesen wird insbesondere auf den erhöhten Zeitbedarf bis zur gerichtlichen Entscheidung und die daraus für das fragliche Vorhaben resultierenden Verzögerungen. Damit verbunden seien in der Regel erhebliche Kostensteigerungen. Vor allem in den neuen Ländern sei der zügige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur noch nicht erreicht. Die hierzu im Verkehrswegeplanungs-beschleunigungsgesetz getroffenen Regelungen, die einzügiges Planungsverfahren ermöglichen, würden durch die Möglichkeit der Vereinsklage unterlaufen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes beinhaltet vor allem die Verlängerung desselben von 2004 auf 2019.

Da fragt man sich doch, wofür haben die Naturschutzverbände gekämpft.

Ist es recht, zwei Gesetze zu ändern, nur weil sie nicht miteinander zu vereinbaren sind? Wäre es nicht sinnvoller nach einem Kompromiss zu suchen? Was muss denn geschützt werden, die Natur oder die Infrastruktur? Der Fortschritt für die Menschen besteht schon lange nicht mehr im Ausbau der Verkehrswege, damit noch mehr Autos die Umwelt verpesten.

Wenn so leichtfertig mit dem im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen Vereinsklagerecht (§ 61 Art. BNatSchG) der Naturschutzverbände  umgegangen wird, werden die Tierschutzorganisationen noch einen harten Kampf um das Recht auf Verbandsklage ausfechten müssen. Wen wunderts, dass die Bundesregierung sich bisher so abweisend zu diesem Thema verhalten hat

Heikendorf, 25. Februar 2003

Dipl.-Ing. agr. Kathrin Oberbeck,

Für Rückfragen wählen Sie bitte 0431 - 2 48 28-15

 

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