Wahlwerbung à la Hamburg - Schnell noch ein toter Hund, damit die Hysterie
nicht nachlässt
Nicht nur Poggendorf erstattet Anzeige
Deutsche tierärztliche
Standesorganisationen werden nach vier Jahren wach
Offener Brief der Bundestierärztekammer an Roland Koch
vom 23.02.2004
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/Bundestieraerztekammer.jpg
&
Schreiben des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte an Volker Bouffier
vom 18.02.2004
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/Tieraerzte_0204.pdf
wegen:
456 wegen nicht bestandener Wesenstests getöteter Hunde, deren
"Zahl in nicht nachvollziehbarem Maße die Zahlen anderer
Bundesländer übersteigt", "Ursache dafür ist,
dass die aktuellen Standards der Wesensprüfung gemäß Hessischer
Hundeverordnung sowie die Durchführungsbestimmungen des Hessischen
Innenministeriums ethologischen Grundlagen nicht entsprechen".
456 Hunde - Hunde so wie Bexter
lesen ! :
http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh/007vdh.html
-Todesursache: VDH-Gutachter.
Das Kind, das Ihr zu schützen vorgabt, weint heute noch
um seinen Hund.
http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh/005vdh.html
Es ging nie um Hunde.
Es ging um Menschen, um Grund- und Bürgerrechte und um die Menschlichkeit.
Es geht um:
"Straftaten im Sinne des § 17 TierschG"
Sollte das gesetzte Ultimatum ergebnislos ablaufen, ohne dass eine der
beiden Standesorganisationen Strafanzeige stellt - dann werden wir das tun.
Es kommt auf diese eine Strafanzeige längst nicht mehr an.
Vgl. dazu auch die - wiederholt gleichlautende - Stellungnahme der
Hessischen Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin.
http://www.hmulv.hessen.de/imperia/md/content/internet/tierschutzbeauftragte/pmhunderassen.pdf
Liebe tierärztliche Standesorganisationen:
Woher kommt die Rührigkeit nach 4 Jahren Untätigkeit?
Hat es geholfen, dass im September 2003 ein neues Präsidium für den BPT
gewählt wurde?
http://www.tieraerzteverband.de/cgi-local/wPermission.cgi?file=/wDeutsch/presse/meldungen/03_09_29_bptwahlen.shtml?navid=lastUnd
Und auch beim BTK gibt es seit Januar 2004 eine neue Führungsspitze:
http://www.landestieraerztekammer-thueringen.de/aktuelles/2003/Pressemiteilung_Praesidiumswahl.pdf
Wenn`s daran liegt - Weiter so, Herr Breitling und Herr Götz!
Verschwinde, Roland "jüdische Vermächtnisse"
Koch.
Und nimm Deinen Büttel und seine vier Hundeverordnungen mit.
Richtig retten -
Von Hunden, Haltern, Amtsbütteln und negativen Feststellungsklagen
Hunde (alle Tiere)
haben das Recht, in Würde zu leben und in Würde zu sterben, wenn die
biologische Zeit dazu gekommen ist.
Rechtslastig denkende Amtspersonen, die dem zuwider handeln und ungeachtet
dessen weiter Hunde morden lassen, begehen Rechtsbeugung/Amtsmissbrauch, sie
verstoßen gegen Bundesrecht/Tierschutzgesetz und machen sich strafbar.
Die
Weisungsgebundenheit für eine Amtsperson hört da auf, wo für Unbeteiligte
ersichtlich ist, dass die „widerliche“ Person mit ihren
„Anordnungen/Verfügungen/Anstiftungen“ massiv in die Grundrechte jedes
einzelnen betroffenen Bürgers eingreift.
Mir ist unerklärbar und der Gedanke
ist fürchterlich, ja er bringt mich zur Weißglut, wie es dazu kommen konnte,
dass 456 Hunde in Hessen getötete wurden, ohne dass ein Aufschrei der Halter
erfolgte. Es sollen noch 48 Hunde in Gewahrsam sitzen, sollen diese die
nächsten Opfer sein? Bitte lasst es dazu nicht kommen!!!
Tipp:
Alles was
in der gesetzlichen Ermächtigung und in der HundeVO nicht drin steht, könnt
ihr über eine „negativ Feststellungsklage“, in Schutt und Asche legen lassen.
Das ist kein Spruch vom Schreiber, so wurde in mehreren BVerwG Urteilen
entschieden.
Lasst
euch nicht von diesem „Frankfurter Maffia CLAN“ euerer Rechte berauben,
zeigt diesen Rechtsbeugern, was die Freiheit euch noch wert ist,
es gibt sie noch, die Gerichte (damit ist
Kassel allerdings nicht gemeint), die euch zu
eurem Recht verhelfen siehe
„VERWALTUNGSGERICHTSBESCHLUSS IN DARMSTADT“ vom 20.02.2004 und
siehe auch untenstehenden offenen Brief („Bundestierärztekammer“).
Gruß vom
^-.-^ Tierfreund ;;;^-.-^;;;
AmStaff Max knabbert an Bouffiers Hundeverordnung
Währenddessen knabbert AmStaff Max weiter an Bouffiers HundeVO:
Mit Beschluss vom 20. Februar 2004 erlässt das Verwaltungsgericht Darmstadt
gegenüber der Stadt Darmstadt die einstweilige Anordnung, die Hundehaltung des
Klägers bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren die
Haltegenehmigung ohne Wiederholung des Wesenstests zu genehmigen.
Zitat:
"Die Kammer hat erhebliche
Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verlangens der regelmäßigen und
wiederholten Durchführung eines Wesenstests im Abstand von zwei Jahren. gemäß
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Hunde VO, ist für die Erteilung der Erlaubnis erforderlich,
dass der Halter eine positive Wesensprüfung des Hundes nachweist. In der
Verordnung ist nicht geregelt, ob bei der wiederholten Erteilung einer
Halteerlaubnis nach Ablauf der Befristung von zwei Jahren erneut ein
Wesenstest durchgeführt werden muß.
...
Das Hessische Ministerium des Innern teilt in seinen Erlassen vom 22.07.2002
und 29.01.2003 mit, dass der Verordnungsgeber aufgrund der Befristung der
Eralubnis davon ausgehe, dass die Wesensprüfung zur Erteilung einer neuen
Erlaubnis zu widerholen sei.
...
Da dies jedoch nicht zweifelsfrei in der Verordnung geregelt ist, und für eine
unterschiedliche Handhabung bei Wesenstest und Sachkundebescheinigung keine
sachlichen Gründe ersichtlich sind, bedarf die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 4
HundeVO der Auslegung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Regelung nicht
gegen das Übermaßgebot verstoßen und nicht unverhältnismäßig sein darf.
Fraglich ist, ob nach Ablauf der befristeten Erlaubnis nach zwei Jahren
regelmäßig ein derartiger Wesenstest verlangt werden kann oder ob es nicht
besonderer tatsächlicher Anhaltspunkte in der Art bedarf, dass sich das Wesen
des Hundes in dieser Zeit geändert hat.
In der Rechtsprechung werden hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten
(vgl. VG Giessen, Urteil vom 06.10.2003, 10 E 607/03; a.A. VG Frankfurt am
Main, Beschluss vom 30.07.2003, 5 G 2630/03)."
Urteil VG Giessen
http://www.tierheim-olpe.de/news/info/061info.html
Urteil VG Frankfurt:
http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256CD00048A06A/vwContentByKey/W25QBH9H988JUSZDE/$File/PR%2011.08.2003b.pdf
vollständiger Beschluss des VG
Darmstadt:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/vwg_darmstadt_0204/index.htm
Fazit:
1. Bouffier hat in seiner Hundeverordnung wie immer gepfuscht.
2. Nicht alle hessischen Gerichte sind politisch beeinflussbar wie der VGH
Kassel (seit Rheinland-Pfalz-Import Wolfgang Reimers als neuem Chef).
Also macht Klagen unverändert Sinn.
>>> Auch und gerade wenn ein Ministerpräsident permanent Einfluss auf die
Justiz nimmt...lesen Sie weiter...
Hessen: Justiz
und Regierung im Zwielicht
"Frankfurter
Rundschau 21.12.2001:
Justiz und Regierung im Zwielicht
In Hessen mehren sich Beschwerden über Einflussversuche..."
weiter:
http://www.tierheim-olpe.de/down/bouffier.jpg
Roland Koch täuschte die Justiz
"SPENDENAFFÄRE
Koch
täuschte die Justiz
Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat
in der CDU-Spendenaffäre nicht nur Öffentlichkeit und Wirtschaftsprüfer
getäuscht. Auch die Justiz bekam ein gefälschtes Papier...."
weiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,97687,00.html
Roland Koch: Gefälschte Rechenschaftsberichte
""CHEFAUFKLÄRER" KOCH
Strafe für
gefälschte Rechenschaftsberichte
Roland Koch will Konsequenzen aus der Spendenaffäre ziehen - allerdings nicht
die, die über Parteigrenzen hinweg von ihm erwartet werden. Der
Ministerpräsident will im Amt bleiben, aber falsche Rechenschaftsberichte
unter Strafe stellen. Brisant an dem Vorschlag: Koch wird gerade eine solche
Fälschung vorgeworfen...."
weiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,67248,00.html
Maulkorb für den Staatsanwalt
"...Einst
galt sie als Hort der Liberalität - die Frankfurter Justiz. In
diesen Tagen wird sie von schwer bewaffneten Polizisten
geschützt. Man fürchtet Terroranschläge, der Staat zeigt sich
wehrhaft - zur Verteidigung des Rechts.
Dieser Film zeigt: das Recht wird eher von innen
bedroht.
Die Politik nimmt immer
stärkeren Einfluß. Wer die Macht hat, will auch über die Justiz entscheiden.
Und so nutzen alle Parteien gern einen Regierungswechsel, um in der Justiz
aufzuräumen.
O-Ton und Vereidigung Koch (frei)
„Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“.
0`37
Machtwechsel. Hessen im Frühjahr 1999.
Justizminister Christian Wagner und Innenminister Volker Bouffier, die beiden
wichtigsten Männer des schwarz-gelben Kabinetts:
Die neue Regierung nimmt die Staatsanwaltschaften an die Kandare.
Strafverfolger müssen von Gesetzes wegen Weisungen akzeptieren. Für die
Landesregierung ein willkommener Vorwand, sie zu gängeln.
Die Machtübernahme im
Justizministerium - ein Wechsel in der
Rechtskultur.
Er ist der Vollstrecker: Ein Karriere-Jurist: Staatssekretär Herbert
Landau, CDU. Er zitiert immer wieder Staatsanwälte zum Rapport, er bringt sie
auf Linie. Sie sollen Handlanger der neuen Regierung sein.
Titel
Erster Fall: Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt
gegen den neuen Innenminister Bouffier.
Anlass: Eine
Strafanzeige.
Vor seiner Ministerzeit
soll sich der Gießener Christdemokrat als Anwalt in einem
Scheidungsverfahren strafbar gemacht haben.
Parteiverrat - eigentlich eine Bagatelle. Zur Affäre wird der Fall erst
durch die hektische Reaktion des Wiesbadener Justizministeriums. Die Angst
geht um, ein hartes Vorgehen der Ermittler könnte die Regierung Koch den
ersten Minister kosten.
Fortan scheint die Staatsanwaltschaft Gießen nicht mehr Herr des Verfahrens
zu sein.
Der Leiter der Behörde, Oberstaatsanwalt Kramer und mehrere seiner
Mitarbeiter werden ins Justizministerium zitiert.
Staatssekretär Landau erklärt den Strafverfolgern, wo es lang zu gehen
hat. Die Staatsanwaltschaft stellt schließlich das Verfahren gegen eine
Geldauflage ein. Bouffier kann im Amt bleiben.
Die Opposition setzt einen Untersuchungsausschuss durch. Die Fakten aus Sicht
der SPD:
OT: Jürgen Walter
Landtagsabgeordneter SPD
„Herr Landau hat -bei einem gemeinsamen Frühstück mit dem Herrn Kramer- diesem
Hinweise gegeben, auf entlastende Entscheidungen für Herrn Bouffier. Und hat
diesem ganz deutlich gemacht, welchen Verfahrensausgang die Regierung in
diesem Fall wünscht. Der Staatssekretär Landau hat auch die
Staatsanwältin—eine ganz junge Frau—mehrfach ins Ministerium
einbestellt, um auch hier deutlich zu machen, wie wichtig der Regierung das
Ermittlungsverfahren ist.“
Wie der Zufall so spielt: Die Beamtin, die als stellvertretende
Behördenleiterin gegen Bouffier ermitteln lässt, wird plötzlich als mögliche
Polizeipräsidentin gehandelt, einmal für Frankfurt, einmal für
Wiesbaden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Zweiter Fall: Als der grüne Außenminister
Joschka Fischer in einem Frankfurter Terror-Prozess mit seiner Vergangenheit
als Straßenkämpfer konfrontiert wird, wittert die hessische
Landesregierung ihre Chance. Der politische Gegner wird
schnell in die Nähe der Terroristen gerückt.
Der Anschlag von Unbekannten auf einen Polizeibeamten im Jahr 1973 bietet den
Vorwand: Plötzlich sollen Fischer und sein Freund Cohn-Bendit beteiligt
gewesen sein, ja sogar Waffen gehortet haben.
Die Anti-Fischer Kampagne kann beginnen.
Bettina Röhl, eine Tochter der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, munitioniert
den Staatsanwalt. Sie schickt Briefe und Pamphlete - dicke Akten werden
angelegt.
Die Behördenleitung wehrt ab.
OT: Job Tilmann
Staatsanwaltschaft Frankfurt/M
„Also es haben sich bei den Ermittlungen keinerlei Hinweise dafür
ergeben, daß Fischer oder Cohn-Bendit mal ihre Wohnung als Waffendepot benutzt
haben.“
4`28
Das Justizministerium gibt nicht auf. Jetzt wird die Frankfurter
Staatsanwaltschaft einbestellt, man liest auch ihr die Leviten.
Die Strafverfolger werden auf Kurs gebracht. Weil Fischer als Zeuge vor
Gericht nicht die Wahrheit gesagt haben soll, wird später ein
Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet- angeblich im Ministerium
beschlossen. Die Staatsanwälte schweigen. Doch selbst der Richter hat davon
gehört:
OT: Heinrich Gehrke.
Landgericht Frankfurt/M
„Gehört hab ich es auch. Dazu kann ich aber gar nichts weiter sagen.“
Frage: „Wie stehen Sie denn zu solch einem Ermittlungsverfahren ?
Macht so was denn wirklich Sinn oder ist das Politik ?
Antwort: „Ich habe von Anfang an gesagt, daß ein solches
Ermittlungsverfahren unsinnig ist, denn wir können uns gar nicht leisten,
Vorgänge, die sich vor 25 Jahren abgespielt haben sollen jetzt noch juristisch
aufzuarbeiten. Es ließe sich –das war von vornherein zu erkennen—gar nicht
feststellen, ob das eine
Falschaussage war oder nicht.“
5`28
Bereits diese Bemerkung ist schon zuviel. Die vorsichtige Kritik des
Richters an den neuen Verhältnissen in Hessen bringt ihm ein
disziplinarisches Vorermittlungsverfahren ein. Er soll gegen das
Mäßigungsgebot verstoßen haben.
Über die Versuche, die Justiz zu gängeln, hätten wir gerne mit dem
zuständigen Staatssekretär Landau ein Interview geführt. Der politische Beamte
mag sich nicht rechtfertigen. Aber Fragen
nach Fakten werden von ihm schriftlich als „tendenziöse
Arbeitshypothese“ abgetan.
6`01
Die Dreharbeiten werden kleinkariert reglementiert- selbst der Gang zum Büro
von Staatssekretär Landau ist für die Kamera tabu. Andere Beamte aus dem
Ministerium dürfen sich ohnehin nicht äußern, und auch die
Staatsanwaltschaft schweigt.
Bleibt der frühere Justizminister. Er ist zwar jetzt in der Opposition,
pflegt aber noch gute Kontakte zu seinen ehemaligen Mitarbeitern.
OT: Ruppert v. Plottnitz
Justizminister bis 1999
„Kommandotöne im Verhältnis vom Justizminister oder seinem
Staatssekretär zu den Staatsanwaltschaften im Lande, sind sicherlich der
verkehrte Weg. Ich habe auch gehört, daß es da in
der Vergangenheit sehr ruppig zugegangen sein soll. Schlimmer allerdings
finde ich, daß da der Eindruck erweckt worden ist—daß, von seiten des
Justizministeriums—aus politischen oder gar parteipolitischen Gründen,
ein bestimmtes Verhalten, und zwar in großer Promptheit gewünscht wird. Wo so
ein Eindruck erweckt wird und wo Staatsanwaltschaften so etwas denken müssen,
da läuft etwas schief.“
6`58
Dritter Fall: Die Parteispendenaffäre bringt die hessische CDU unter
Druck. Ermittlungen sind nicht zu verhindern.
Ministerpräsident Koch bestellt die Strafverfolger „zur Abstimmung“ in
die Staatskanzlei. Sie kommen. Penible Ermittler hätten sich
geweigert. Denn damals war noch völlig offen, ob der Regierungschef nicht
später Zeuge oder gar Beschuldigter sein wird.
Wie ist dieser Kniefall zu bewerten? Frage an einen kritischen
Beobachter der Staatsanwaltschaften:
OT: Prof. Peter-Alexis Albrecht
Strafrechtler Uni Frankfurt/M
„ Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sind
eingebettet in eine fast militärische Administration. Der Unterste ist der
Sachbearbeiter, es kommt der Abteilungsleiter, der LOSTA, der leitende
Staatsanwalt, der Generalstaatsanwalt.
Und Sie merken an dieser Diktion bereits, daß wir hier mitten im Militär
sind.
Daß Politik sich dieser Staatsanwälte nun bedient um ihre Interessen
durchzuziehen---jeweils ein politischer Minister, welcher Couleur auch
immer—ist normal. Ich würde es nicht dramatisieren. Man muß es nur wissen, man
muß damit umgehen.
Nicht umsonst wurde die Staatsanwaltschaft schon als Kavallerie der
Justiz bezeichnet.“
Frage: „Was ist das?“
Antwort: „Schneidig aber dumm.“
8`10
Herbe Kritik, doch sie kommt von einem renommierten Vertreter der
Frankfurter Juristen-Schule...."
vollständige Quelle der Zitate:
http://www.crc-watchdog.org/content/texts/tv/020925_ard.txt
Roland Koch: Jüdische
Vermächtnisse
"Die
hessische Justiz hat sich viel Zeit gelassen. Vier Jahre ist
es nun her, daß der CDU-Politiker Manfred Kanther mit einem öffentlichen
Geständnis die hessische CDU-Finanzaffäre lostrat....
Angebliche jüdische Vermächtnisse
Bei der Begründung der Anklage der
Staatsanwaltschaft wurde dagegen darauf verwiesen, daß durch die Anlage der
geheimen Auslandskonten Parteivermögen dem späteren Zugriff der zuständigen
Gremien entzogen worden sei. Denn nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
hatte zum Beispiel der seit 1998 amtierende Parteivorsitzende Roland Koch von
den "schwarzen Auslandskassen" nichts gewußt. Ein Ermittlungsverfahren gegen
Ministerpräsident Koch wurde von der Anklagebehörde daher recht schnell
abgelehnt.
Die
Staatsanwaltschaft warf Kanther und Wittgenstein vor, die Entscheidung über
Zeitpunkt und Höhe der Geldrückführung "ausschließlich nach eigenem Gutdünken"
getroffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem "konspirativen
Umgang" mit dem Auslandsvermögen. Gemeint war damit die Rückführung von
Vermögensteilen unter anderem in Form angeblicher jüdischer Vermächtnisse -
der sicher geschmackloseste Teil der CDU-Finanzaffäre. ...
weiter:
http://www.faz.net/s/Rub6EAA9BF249C249FE86A5EFF3F83DC130/Doc~E59957E8F
698D45C18455E128A10B0B51~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Der hässliche Roland
"Der "hässliche" Roland
Nein, nein, nicht unser
Roland auf dem Bremer Marktplatz ist gemeint.
Es ist an Roland Koch, seines Zeichens Ministerpräsident in Hessen, gedacht.
Bekannt werden konnte der nur durch die Unterschriftenkampagne gegen die von
Rot-Grün geplante doppelte Staatsbürgerschaft. Dass die Idee nicht von Koch
stammen kann, leuchtet ein. Der hat wohl nur Kenntnisse, wo man Geld
versteckt. Die Idee zu der Kampagne kam vom bayrischen Ministerpräsidenten
Edmund Stoiber (CSU). Koch entschied aber (nach der Genehmigung aus München?)
sie in Hessen wegen des nahenden Wahltermins früher zu beginnen. Die
Aussichten waren ja eher Mau, doch ließen sich die hessischen CDU-Wähler gerne
mit Ausländerhetze hinterm Ofen hervorlocken.
Dass der "brutalstmöglichste Aufklärer" (Der weiß ja am besten wo er nicht
suchen darf) nicht im Gefängnis landet ist nur dem Umstand zu "verdanken",
dass ein Verstoß gegen das Parteienrecht nur moralisch geahndet werden kann.
So ist jedenfalls der Tenor des Bundesverfassungsgerichts. Schon bedrohlicher
war der Vorwurf er nehme in seiner Funktion als hessischer Ministerpräsident
Einfluss auf die Justiz. Der Anlass war die Nichtherausgabe von
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten an den Untersuchungsausschuss in
Berlin. Koch verwahrte sich gegen solche Unterstellungen. Wie viel das Wort
vieler CDU-Politiker wert ist, zeigt das Ehrenwort von Uwe Barschel
(Schleswig-Holstein). Auch der "brutalstmöglichste Aufklärer" zeigt was sein
Wort wert ist. Nicht einmal der Gedanke an den Wahrheitsgehalt. Denn der hat
vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Parteispendenaffäre eine Vereidigung
abgelehnt.
Der meint, eine Vereidigung sei kein Beitrag zur Aufklärung. Recht hat er. Nur
der Meineid hätte härtere Folgen.
Da hat ihn wohl der Mut verlassen. Oder ist es ein Schuldeingeständnis?
Der findet aber immer noch viel Sympathie bei seiner Stellvertreterin Ruth
Wagner (F.D.P.). Aber das kennen wir ja von der Pünktchenpartei. Machtgeilheit
um jeden Preis.
Die Frage einer möglichen Kanzlerkandidatur des "brutalstmöglichsten
Aufklärers" hat sich damit erledigt. Wir hatten ja auch schon genug
‚Kriminelle' an höchster Position (Filbinger, Carstens, Kiesinger, Lübke, ....
"
Quelle:
http://www.vvn-bda.de/bremen/baf13.htm
Wiederholung: Nachtigall wir hör´n Dir
trapsen
So klappt´s dann auch mit
dem VGH Kassel:
"Ministerium der Justiz,
Rheinland-Pfalz
Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2002
Ministerium
der Justiz, Rheinland-Pfalz:
Wolfgang Reimers wird Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, Wolfgang Reimers, wechselt als
Präsident an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dies teilte der
rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz mit. Herr
Reimers, der am 26.09.1945 in Berlin geboren wurde, habe eine überaus
beeindruckende berufliche Laufbahn vorzuweisen:
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Referendarzeit in Berlin war
er ab März 1976 als Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Berlin tätig.
Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das
Justizprüfungsamt Berlin wurde er 1979 zum Richter am Verwaltungsgericht
Berlin ernannt, wo er bis 1982 tätig war.
Am 01.07.1982 wechselte er in die rheinland-pfälzische Justiz, wo er zunächst
als Richter beim Verwaltungsgericht Koblenz eingesetzt war. Nach einer
sechsmonatigen Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
Koblenz wurde er am 30.11.1984 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.
Neben seiner Funktion als beisitzender Richter hat er dort die Aufgaben des
Präsidialrichters, des Leiters der Pressestelle, des Datenschutzbeauftragten
und des Beauftragten für den Haushalt wahrgenommen. Zugleich war er Mitglied
des für Dienstordnungsverfahren zuständigen dritten Senates des
Oberverwaltungsgerichts sowie des Dienstgerichtshofes für Richter beim
Oberlandesgericht Koblenz.
Am 26.04.1993 übernahm er als Präsident die Leitung des Verwaltungsgerichts
Koblenz. Mit Wirkung vom 24.03.2001 hat ihn zudem der rheinland-pfälzische
Landtag zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des
Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz gewählt.
Künftig wird er an der Spitze des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in
Kassel stehen. Er übernimmt damit eines der höchsten Richterämter des Landes
Hessen.
Der Minister würdigte Herrn Reimers als eine herausragende
Richterpersönlichkeit mit hohem Berufsethos und dankte ihm für die dem Land
geleisteten treuen Dienste. Herr Reimers habe das Verwaltungsgericht Koblenz,
das größte Verwaltungsgericht des Landes, mit vorbildlichem und beispielhaftem
Einsatz geleitet. Ihm sei es hervorragend gelungen, seine "Philosophie" von
qualitativ anspruchsvoller, zeitgemäßer Rechtsgewähr den Angehörigen des
Gerichts zu vermitteln und ihr Engagement dafür zu gewinnen.
So habe er das Verwaltungsgericht Koblenz zu einem Gericht geformt, das
aufgrund optimaler Organisation, aber auch aufgrund persönlichen
Arbeitseinsatzes und hoher Motivation seiner Bediensteten nicht nur unter den
erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten herausrage, sondern sogar über das Land
hinaus einen Spitzenplatz einnehme.
Mertin wünschte ihm für die neue berufliche Herausforderung alles Gute und
viel Erfolg..."
Und das ist das Resultat Reimerschen Wirkens in Rheinland
Pfalz:
"OLG
Zweibrücken: Kampfhundeverordnung oder Kampfhundegesetz
Das OLG Zweibrücken hat ein
Bußgeldverfahren bis zur Entscheidung des BVerfG über
die Verfassungsmäßigkeit der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung
"Gefährliche Hunde" (Kampfhundeverordnung) ausgesetzt.
Zwar hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung
bereits für mit der Landesverfassung vereinbar erklärt (AZ: VGH B 12/00 -
Volltext), die Richter bezweifeln aber die Vereinbarkeit der Verordnung mit
dem Grundgesetz (Beschluss vom 11.07.2003, AZ: 1 Ss 125/03 -
Pressemitteilung).
Das BVerwG hatte 2002 festgestellt, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
(sog. Wesentlichkeitstheorie) solch weitreichende Entscheidungen wie die
Regelungen zur Abwehr abstrakter Gefahren durch Hunde nur durch ein formelles
Gesetz getroffen werden können (AZ: 6 CN 8.01 - Volltext). Demnach müsste das
Land Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung durch ein entsprechendes
Kampfhundegesetz ersetzen, um diesem Grundsatz gerecht werden zu können.
Weitere Rechtsprechung und Literaturhinweise in den Beiträgen vom 26.08.2003
(zur teilweisen Ungültigkeit der Hundehalterverordnung Brandenburg) und vom
05.07.2003 (zur Zulässigkeit erhöhter Kampfhundesteuern)."
überaus lesenwerte Quelle:
blawg.saschakremer.de
Reimers schafft den Engeln in Rot
überflüssige Arbeit an.
Wahlwerbung
á la Hamburg:
Schnell noch ein toter Hund, damit die Hysterie nicht nachlässt
Sonnabend, 28. Februar 2004
|
Hund biss zu: Zwei
Männer schwer verletzt
Durch Hundebisse sind
in der Nacht zum Freitag zwei Menschen an der Dosestraße (Altona) schwer
verletzt worden. Polizisten wollten die Boxer-Pointer-Mischung bändigen,
dabei starb der Hund. Das Tier war bereits 2001 auffällig, ein Gericht
hatte dem mehrfach polizeibekannten Halter Geza L. (36) auferlegt, den
Mischling nur mit Maulkorb oder kurzer Leine auszuführen.
Nach ersten Ermittlungen hatte das Tier seinen Halter angegriffen, nachdem
es nach einer Operation aus der Narkose erwachte. "Herr Schmidt"
attackierte nach Geza L. auch dessen Schwiegervater Fridolin G. (65) mit
Bissen in den Unterleib und die Arme. Es gelang den Männern um 22.16 Uhr,
das Tier im Badezimmer einzusperren. Zwei Hundeführer der Polizei
versuchten, den Hund zu beruhigen und ihn mit einer Schlinge zu fassen -
vergeblich: "Das Tier zerbiss alles", so ein Beamter.
Eine Obduktion ergab laut
Wolfgang Poggendorf, Leiter des Tierheims Süderstraße, dass sowohl die
Strangulierung durch die Polizeischlinge als auch Kreislaufkollaps die
Todesursache waren. Poggendorf kündigte Strafanzeige gegen die Beamten
wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. cd
erschienen am 28. Feb 2004 in Hamburg
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2004/02/28/267602.html |
|
Zur Nachahmung empfohlen - euren Namen drüber,
evtl. etwas am Text ändern und ab damit zur Staatsanwaltschaft Hamburg
Es ist Wahl in Hamburg - passierte es deshalb?
Also - abtippen oder Kopieren und ab
damit.....................
=====================================================================
Tierschutzberater im
Deutschen Tierschutzbund e.V.
Harald von
Fehr – Tüttleber Weg 13 , 99867 G o t h a
Tel. u. Fax (03621) 400766 / E-Mail < harald-vonfehr@freenet.de>
An die
Staatsanwaltschaft Hamburg per
Telefax an (040) 42 84 31 867
Gorch-Fock-Wall 15
20355 H a m
b u r
g
Gotha, den 27.02.2004
Betr.:
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz §§ 1 ; 17 Abs. 1, 2a, 2b
In meiner
Eigenschaft als langjähriger Tierschützer, erstatte ich, Harald von Fehr,
wohnhaft Tüttleber Weg 13 in 99867 Gotha
gegen:
2 Beamte der Hamburger Polizei ( die Namen
sind dem Leiter der PI bekannt)
hiermit
Strafanzeige
wegen
bewiesenem ungerechtfertigtem Töten eines Hundes ohne vernünftigen Grund, was
eindeutig einen Verstoß gegen
die §§ 1 ; 17 Abs. 1, 2a und 2b darstellt.
Gründe
und Sachverhalt
Am heutigen
Abend, 27.02.2004 gegen 17:25 Uhr wurden in der Fernsehsendung „Brisant“
die Fernsehzuschauer mit unverkennbarer Deutlichkeit Zeugen einer
unwiderlegbaren Videodokumentation, wie 2 Beamte der Hamburger Polizei einen
verletzten Hund, augenscheinlich einen American-Staffordhire-Terrier im
Treppenhaus eines Hamburger Hauses zu Tode strangulierten.
Nach Aussagen
des Sprechers hatte der Hundehalter wohl selbst die Polizei geholt, weil er
sich angeblich nicht zu helfen wußte.
Dieser Hund,
der vorher nie auffällig geworden ist und mehrere Wesenstests mit Bravour
bestand, mußte sich, warum auch immer, einer Operation an der linken
Vorderpfote unterziehen.
Das Tier wurde
dem Halter wohl noch im narkotisierten Zustand mit nach Hause gegeben.
Als der Hund
aus der Narkose erwachte, soll er wohl durch einen unglücklichen Zufall seinem
eigenen Herrn, noch benommen von der Narkose, in die Hand gebissen haben.
Dieser sah
anscheinend nur die Polizei als den Retter in der Not, was allerdings ein
fataler Fehler war.
Er wollte nur,
daß die Polizei seinen Hund vorerst sicher verwahrt – keinesfalls daß sie ihn
tötet.
Der Halter,
sowie die herbeigeeilten Tierschützer waren bei so viel Brutalität völlig
fassungslos.
Der
Hundehalter, wie auch die Polizei wissen von dem Engagement des Hamburger
Tierschutzvereins als Ansprechpartner – doch niemand hatte wohl in dieser
Situation daran gedacht, wie sich Wolfgang Poggendorf vom Hamburger
Tierschutzverein mit völligem Unverständnis dazu geäußert hat.
Der verletzte
Hund wurde von den 2 Hamburger Polizisten mit beispielloser Brutalität in dem
mehrstöckigem Haus von einem Treppenabsatz zum nächsten geschleift.
Ein Beamter
vornweg mit einer Fangstange und zugezogener Schlinge, der andere Beamte
hinterher mit ganz straffer Leine.
In der Mitte der arme Hund, dem diese beiden
Beamten den Hals völlig zuschnürten.
Als das Tier
dann letztendlich von diesen beiden Polizisten, immer noch einer mit der
Fanstange vornan, der andere mit straffer Leine hinterher, auf die Straße
geschleift wurde, war es bereits tot.
Der Hamburger
Polizei und somit ihrem Leiter, muß hier grobe Mißachtung vor dem Leben eines
Tieres, sowie beispielloser Dilettantismus von zwei Polizeibeamten
vorgeworfen werden.
Wenn
Polizeibeamte im Umgang mit Tieren, hier speziell mit Hunden, nicht
ausgebildet wurden, können solche Kräfte allenthalben Hilfestellung für alte
Leute leisten, jedoch keinesfalls zum Einfangen von Hunden eingesetzt werden.
Wenn man die
beiden Beamten das Haus betreten sah, mit Fangstange und Hetzärmel, sehr
sicher daherschreitend, konnte man den Eindruck bekommen, es seien Profis –
doch was diese beiden Beamten letztendlich geleistet haben, war eindeutiger
Tiermord.
Diese beiden
Beamten hätten, trotz ihrer Unfähigkeit wissen müssen, daß auch ein Hund keine
längere Zeit mir zugedrückter Luftröhre und abgeklemmten Halsschlagadern
überleben kann.
Wer diese
barbarische Umgangsweise mit dem verletzten Hund mit angesehen hat, muß
tiefste Verachtung vor solchen Ordnungshütern empfinden.
Da diese
tierverachtende Tat von Polizeiangehörigen verübt wurde, steht sie ganz
besonders im öffentlichen Interesse.
Ich verlange
demzufolge, daß die Schuldigen, das sind nicht nur diese beiden Beamten, zur
Rechenschaft gezogen werden und die ganze Härte des Gesetzes zu spüren
bekommen, wenn das Tierschutzgesetz, das nun auch Verfassungsrang hat, nicht
zur Makulatur verkommen soll und Wiederholungen solcher oder ähnlicher Art von
Vornherein ausgeschlossen werden müssen.
Einer
Einstellung der Ermittlungen, wie sie fast ausnahmslos bei Verbrechen an
Tieren geschieht, möchte ich von Vornherein durch die unwiderlegbaren
Videoaufnahmen entgegentreten.
Es gibt
genügend Menschen, die gerade jetzt diesen Fall von Hundetötung durch
Polizeiangestellte mit größtem Interesse verfolgen.
Über weitere
Ermittlungen sowie Bekanntgabe des Verfahrensaktenzeichens bitte ich in
Kenntnis gesetzt zu werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Harald von Fehr |