Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Themen:

* Keine Kampfhundesteuer für Bordeauxdogge

* Wahl Schleswig Holstein

* TIERSCHUTZ / Harmloser Kampfhund übel zugerichtet, Frau leichtverletzt

 
Keine Kampfhundesteuer für Bordeauxdogge

Liebe Hundefreunde,

am 17.02.2005 fand vor dem VG Gießen - AZ 9 E 252/04 - eine Verhandlung wegen erhöhter "Kampfhundesteuer" (300 statt 30 €) für eine Bordeauxdogge statt.

Beklagte war die Stadt Wetzlar mit einer Hundesteuersatzung von 1998, die die übliche Liste enthielt, die auf die Musterhundesteuersatzung des Städte-/Gemeindebundes zurückgeht.

Es gab noch die Besonderheit, dass für tatsächlich gefährliche Hunde (die z.B. gebissen hatten), die erhöhte Hundesteuer nur 90 € beträgt, für die unwiderleglich gefährliche Listenhunde dagegen 300 €.

Das VG Gießen hätte der Klage stattgegeben, weil

eine unsachliche Ungleichbehandlung darin liegt, dass tatsächlich gefährliche (Nichtlisten) Hunde laut Satzung geringer besteuert werden als unwiderleglich gefährlich vermutete aber tatsächlich auffällige Listenhunde. Ähnlich hatte auch das OVG Lüneburg Urteil vom 05.08.2002 - 13 L 4102/00 - entschieden. Auszug aus den Urteilsgründen:

"Der allgemeine Gleichheitssatz, der eine spezielle Ausprägung im Steuerrecht in dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, ist verletzt, wenn eine Hundesteuersatzung, mit der von Hunden ausgehende Gefahren bekämpft werden sollen, nicht gewährleistet, dass über eine verhältnismäßig geringfügige Anzahl von Hunden bestimmter Rassen in einer Liste nicht auch sonstige gefährliche Hunde gleichermaßen der erhöhten Steuer unterworfen werden. Dies wären insbesondere solche Tiere, die bereits in der Öffentlichkeit als bissig und somit als erhöhte Gefährdung der Allgemeinheit aufgefallen sind (vgl. BVerwG, ZKF 2000, aaO)

die Listung der Bordeauxdogge sachlich nicht gerechtfertigt ist, nachdem der Hessische Verordnungsgeber diese 2002 aus der Liste der HundeVO herausgenommen hatt wegen erwiesener Unauffälligkeit/Ungefährlichkeit. Auch das (Bundes)Gesetz zur Bekämpfung listet die Rasse nicht. Folglich liegt eine willkürliche Ungleichbehandlung vor bzw. ein Wertungswiderspruch der Rechtsordnung.

Was für die Bordeaudogge gilt, hat auch - jedenfalls in Hessen für den Mastin Espanol, den Tosa Inu und den Bullmastiff zu gelten. Alle diese Molosser Rassen wurden und werden in den Musterhundesteuersatzungen (noch) genannt. Widersprüche und Klagen gegen Hundesteuerbescheide für diese Rassen dürften große Erfolgsaussichten haben.

Um ein Urteil zu vermeiden, hat die Stadt Wetzlar die Klägering klaglos gestellt. Sie wird die erhöhte Hundesteuer nebst Zinsen an die Klägerin rückerstatten und trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen/Kind regards

Volker Stück

 
Hallo an alle Leser und im speziellem die aus Schleswig Holstein.

Ihr habt es in der Hand ob eure Hunde und IHR wieder frei leben können - oder sich die Hundefeinde durchsetzen.

Ihr habt es in der Hand - der Hundehalter bzw. Hundefreund und jeder andere normal denkende Mensch DARF dieses GRÜN/ROTE Pa... nicht wählen.

Gebt Ihnen keine Chance weiterzumachen mit den schwachsinnigen Hundegesetzen. Verpasst ihnen einen DENKZETTEL!

Denkt dabei auch daran was die mit eurem Land die letzten Jahre angestellt haben - Schulden, Schulden, Schulden und vieles mehr. Euer Land "Schleswig Holstein" ist ein schönes Land - laßt es euch nicht von diesen beratungsresistenten und nur auf eigene Vorteile bedachten Politiker noch kaputter machen!

Denkt dran wie viel Unheil diese Regierung über alle Hundefreunde gebracht hat und denkt auch an anderes - wie z.B. die Grundgesetzänderungen für Hundehalter. Die hohe Arbeitslosenzahl, den Abbau des Sozialstaates und denkt auch an EURE Kinder!

Wer jetzt noch immer dieses Pa... wählt - hat keinen Hund verdient.

Denkt immer dran und sorgt dafür das dies Pa...  abgewählt wird.

Nicht nur für euch sondern für alle Hundefreunde und für Deutschland.

Ihr seht ja wie verantwortungsvoll die mit unserem Land umgehen - bestes Neueres Beispiel:

Fischer - vom Steinewerfer zum Aussenminister.

Lügen gehört scheinbar bei denen zum Alltag - und auch:

NIEMALS ZUGEBEN DAS SIE FALSCHE ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN - LIEBER DAS FALSCHE DURCHZIEHEN ALS FEHLER EINZUGESTEHEN.

Redet mit allen die Ihr kennt - ruft an  - besucht Sie - macht alles damit die weg sind!

Investiert 2 Tage Arbeit für EURE HUNDE und für euch - damit Ihr am Montag wieder in den Spiegel schauen könnt und eurem Hund in die Augen!

 

TIERSCHUTZ / Harmloser Kampfhund übel zugerichtet, Frau leichtverletzt

Schäferhund unkontrolliert

Zwang zum Maulkorb missachtet - Polizei ermittelt

 

Moni Müller (re.) mit der fünfjährigen Valentina und der verletzten Xena.                                                                                                                            foto: SP

Ein Schäferhund fällt einen so genannten Kampfhund an: Schon seltsam, denkt man. Bedenklich wird es, wenn der Schäferhund sei­nen Gegner und dessen Frau­chen verletzt und eigentlich einen Maulkorb hätte tragen müssen. Jetzt überlegt die Polizei weitere Maßnahmen.

THOMAS SPANHEL    •   '

LAICHINGEN • Moni Müller war mit ihrer fünfjährigen American Staffordshire Terrier-Hündin Xena in ihrer Garage, als der große Schäferhund auf Xena losging. Die Frau des Schäferhundes hatte ihren Hund zwar an der Leine, konnte ihn allerdings nicht halten. Sie stand ganz ohnmächtig vor der Tatsache, dass ihr Hund dem Terrier Wunden zufügte, die stark bluteten und spä­ter vom Tierarzt genäht werden mussten. „Ich habe vielleicht einein­halb Minuten lang versucht, dass der Schäferhund Xena endlich loslässt", berichtet .Moni Müller. Schließlich verletzte sie der wilde Hund auch noch leicht. Ihre Xena suchte ängstlich das Weite, als sie endlich freigekommen war.

„Es stört mich, dass es immer gleich heißt, Xena ist ein Kampf­hund, die ist gefährlich. Und bei anderen Hunden gehen die. Leute davon aus, dass die eh' nichts machen. Dabei kommt es gar nicht auf die Rasse an", meint Moni Müller, die im Auftrag des Tierheims Ulm auch als Tier­schutzbeauftragte in der Region Laichingen fungiert. Obwohl ihre so genannte „Kampfhündin" Xena völlig harmlos sei, habe sie einen Wesenstest bestehen müs­sen, bevor sie ohne Maulkorb laufen konnte.

Die Laichinger Polizei ermittelt derzeit wegen fahrlässiger . Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Vorfall. „Der Schäferhund war vorbelastet, weil er schon in anderen Fällen als gefährlich auf­gefallen ist", berichtet Polizeispre­cher Wolfgang Jürgens. „Die Stadt hatte schon Auflagen erlassen, dass der Hund in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden muss und einen Maulkorb tragen muss."

Zunächst sei auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit begangen wor­den, weil der Schäferhund keinen Maulkorb getragen habe, hieß es. Außerdem werde im Kontakt mit der Stadtverwaltung und der Polizeihundestaffel derzeit geprüft, wie man weiter gegen den bissigen Schäferhund vorgehen wird. Man werde die Vorgeschichte des Hun­des unter die Lupe nehmen und fra­gen, ob der Hundehalter den Hund überhaupt richtig führen könne:

„Hund und Hundeführer sind ein Team", sagt Jürgens. Wenn das Team nicht funktioniere, müsse ein gefährlicher Hund eventuell an­derswo untergebracht werden-

„Ein Schäferhund ist zwar nicht gelistet als primär gefährlicher Hund.

Aber wenn ein Hund immer wieder als gefährlich auffällt, kann jeder Hund als gefährlich eingestuft werden", erklärt Dr. Hans-Joachim Butscher, Fachdienstleiter für Ver­braucherschutz beim Landratsamt. Dann liege es in der Entscheidungs­macht der Gemeinde, wie man mit einem solchen gefährlichen Hund weiter verfahre. Die Einstufung spezieller Hunderassen als besonders gefährlich komme daher, dass bestimmte Gruppen Hunderassen wie den American Staffordshire eigens für Hundekämpfe züchteten und seine Aggressivität ausbildeten. Dem sollte gesetzlich eine Schranke vorgeschoben werden. .

Hunderasse zweitrangig

Für Moni Müller, ihre Freundin­nen und Kinder, die seit Jahren be­denkenlos mit der so genannten Kampfhündin Xena spielen, ist die Sachlage klar: Es liegt an den Men­schen, die mit den Hunden nicht umgehen können, nicht an einer be­stimmten Hunderasse, wenn Tiere zu einer Gefahr für andere werden. Wenn  das einmal der Fall ist, dann muss der Hund, in .ein spezielles Heim.

 

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Achim Weber

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