Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Heute mit diesen Themen: * Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten * Vogelgrippe und Hunde * Petition für Kennzeichnung von Echtfellen! * Und etwas von "unserem lieben" Sozialstaat |
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so ein Tag, so wunderschön wie
heute....
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Nr. 8/2006 | BVerwG 3 C 14.05 | 23.02.2006 |
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.
Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.
BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006
Dazu auch:
Die Landestierärztekammer Hessen informiert:
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Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 30.01.2006
Teletakt-Geräte: Ablehnung ohne Ausnahme
Die Bundestierärztekammer hat ihre Forderung nach einem grundsätzlichen
Verbot von Teletakt-Geräten und anderen elektronisch gesteuerten
"Erziehungshilfen" für die Ausbildung von Hunden bekräftigt. Darüber
hinaus sollte die Möglichkeit, Ausnahmen nach Bundes- oder Landesrecht
zuzulassen, aus dem Tierschutzgesetz gestrichen werden. Diese
Forderungen hat der Verband heute u.a. an das
Bundesverbraucherministerium gerichtet.
Teletakt-Gerät, Antibellsystem oder Leinenzug-Korrektor heißen die
elektronisch gesteuerten Hilfsmittel, die den schnellen Weg zum
gehorsamen Hund versprechen und allenthalben zum Kauf angepriesen
werden. Sie ermöglichen es, den Hund auch aus großer Entfernung für
"unerwünschtes Verhalten" zur strafen, meist per Elektroschock. Den
wenigsten Hundehaltern scheint dabei klar zu sein, dass sie mit den
Geräten in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz geraten können.
Das Gesetz verbietet nämlich generell, einem Tier ohne vernünftigen
Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1). Speziell gilt das
Verbot, Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das
artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken und dem Tier
nicht unerhebliche Schmerzen,
Schäden oder Leiden zufügen (§ 3 Nr. 11). Die Bundestierärztekammer
hält die Geräte insbesondere in der Hand von Laien für hochgradig
tierschutzrelevant. Aber auch einen Personenkreis, dem ausnahmsweise
eine Anwendung gestattet werden könnte, hält der Tierärzteverband für
nicht definierbar. Klassische
Methoden der Hundeerzieh ung sind auch für Ausbilder ausreichend - so
verbietet beispielsweise die Diensthundeschule der Bundeswehr den
Einsatz der Geräte. Nicht Gehorsam per Knopfdruck sondern Zuwendung und
Geduld sind für die Hundesausbildung erforderlich.
Die Bundestierärztekammer hatte bereits vor zehn Jahren ein
grundsätzliches Verbot gefordert. Die entsprechende Resolution aus dem
Jahr 1996 wurde 2005 nochmals intensiv diskutiert, bekräftigt und um
die Forderung ergänzt, die Ausnahmemöglichkeiten aus § 3 des
Tierschutzgesetzes zu streichen.
PRESSEINFORMATION Bundestierärztekammer Arbeitsgemeinschaft der
Deutschen Tierärztekammern e.V. Oxfordstr. 10, 53111 Bonn Tel. (02 28)
7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Anfrage: Ist die Vogelgrippe für Hunde gefährlich?
Sehr geehrte Frau Potz,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.
Fleischfresser können sich mit H5N1 infizieren, wenn sie große Mengen des
Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an Geflügelpest
erkrankten oder verendeten Hühnern geschehen. So gibt es Berichte aus
Südostasien, dass Großkatzen (Tiger, Jaguare) in Zoos über diesen Weg
erkrankten und starben. Katzen können experimentell mit H5N1 Virus
infiziert werden und erkranken, sie spielen aber bei der
Verbreitung bisher keine Rolle. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden
ist bis jetzt nicht bekannt.
Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und
Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen
sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer
Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so
dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.
Über die Überlebensfähigkeit des Virus in der Luft gibt es keine
konkreten Daten. In Kot behält es je nach Temperatur unterschiedlich lang
seine Infektiosität, bei warmen Temperaturen und Trockenheit mehrere Tage
und bei niedrigen Temperaturen bis zu 35 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Reinking
*********************************************
FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Federal Research Institute for Animal Health
Public Relations
Boddenblick 5a
D-17493 Greifswald - Insel Riems, Germany
***************************************************************************************
Die Landestierärztekammer Hessen informiert:
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
inzwischen ist bei 10 weiteren Vögeln, die tot auf Rügen aufgefunden
wurden, H5N1 nachgewiesen worden. Sehen Sie dazu weiter unten eine
Pressemitteilung des Friedrich-
Loeffler-Instituts vom 16.02.2006.
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter:
http://www.fli.bund.de
(Friedrich-Loeffler-Institut)
http://verbraucherministerium.de
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz)
http://www.hmulv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=c4d7f53b4547e42668e4127ce551450a
(Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz)
http://www.sozialministerium.hessen.de/ca/i/bms/
(Hessisches Sozialministerium)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen
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Pressemitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts
vom 16.02.2006
Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt weitere
Vogelgrippefälle auf der Insel Rügen
Insel Riems, 16. Februar 2006. Das Referenzlabor für aviäre Influenza
am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit auf der Insel Riems
hat weitere Vogelgrippefälle auf der Insel Rügen bestätigt. Insgesamt
wurden heute 37 tot aufgefundene Vögel am FLI angeliefert, wovon bei
6 auf Grund des schlechten Erhaltungszustandes eine Untersuchung
ausgeschlossen war.
Von 31 untersuchten Tieren wurden 10 positiv auf das Influenzavirus vom Typ
H5N1 getestet, teilte der Präsident des FLI, Prof. Dr. Thomas C.
Mettenleiter, am Abend mit. Alle positiv getesteten Tiere stammen aus
dem Nordwesten der Insel Rügen, die meisten aus dem Bereich der Wittower
Fähre, aus dem auch die am Dienstag bekannt gewordenen
beiden infizierten Schwäne kamen.
Bei den positiv getesteten Tieren handelt es sich um drei
Singschwäne, sechs Höckerschwäne und eine Kanadagans.
Weitere tot aufgefundene Höckerschwäne, zwei Kormorane, zwei Stockenten,
eine Seeschwalbe und eine Möwe, die auch in anderen Regionen der Insel
Rügen gefunden wurden, zeigten negative Resultate.
"Die Ergebnisse zeigen, dass Schwäne entweder besonders häufig Träger
des Virus oder aber besonders anfällig für die Infektion sind", so
Mettenleiter. Er wies darauf hin, dass schon in der Risikobewertung
des FLI vom Dienstag die bevorzugte Untersuchung von krank oder tot
aufgefundenen Schwänen empfohlen wurde. Die Untersuchungen an tot
aufgefundenen Vögeln werden in den nächsten Tagen fortgeführt.
Kontakt
Elke Reinking
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 03 83 51 - 72 44
Fax 03 83 51 - 72 26
E-Mail elke.reinking@fli.bund.de
www.fli.bund.de
unter dem Link
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_signatures.asp?PetitionID=69steht seit gestern meine Online-Petition beim Deutschen Bundestag im Netz. Mit der Petition wird gefordert, dass alle importierten oder in Deutschland hergestellten Gebrauchsartikel wie Kleidung, Spielzeug, Dekoartikel etc., die aus Echtfell oder Teilen davon bestehen, so gekennzeichnet werden, dass Fellart und Herkunft für den Verbraucher klar erkennbar sind.
Sollte die Petition in gültiges Recht umgesetzt werden, wird zwar dadurch nicht der Pelzimport gestoppt, aber der Verkauf wird erschwert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sehr viele Leute gibt, die Katzen- oder Hundefell tragen wollen. Es wäre ein kleiner Schritt zur Abschaffung von Echtpelz überhaupt.
Bitte, schickt diese Nachricht über Eure Verteiler und unterstützt meine Petition durch Eure Unterschrift. Mitzeichnungen sind bis zum 16.04.2006 möglich.
Liebe Grüße
Christina Kremer
www.fueralletiere.de
75 Euro vor den Sozialgerichten,
Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie dann auch DAMPF ablassen!
Mit freundlichem Gruß
Achim Weber
Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer
Grundrechte.
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<<<Hans Olaf Henkel>>>
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