Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Heute mit diesen Themen:

* Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten

* Vogelgrippe und Hunde

* Petition für Kennzeichnung von Echtfellen!

* Und etwas von "unserem lieben" Sozialstaat

 

so ein Tag, so wunderschön wie heute....

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht

Pressemitteilung
Nr. 8/2006 BVerwG 3 C 14.05 23.02.2006

Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006

 

Dazu auch:

Die Landestierärztekammer Hessen informiert:
----------------------------------------------------------

Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 30.01.2006

Teletakt-Geräte: Ablehnung ohne Ausnahme

Die Bundestierärztekammer hat ihre Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot von Teletakt-Geräten und anderen elektronisch gesteuerten "Erziehungshilfen" für die Ausbildung von Hunden bekräftigt. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit, Ausnahmen nach Bundes- oder Landesrecht zuzulassen, aus dem Tierschutzgesetz gestrichen werden. Diese Forderungen hat der Verband heute u.a. an das Bundesverbraucherministerium gerichtet.

Teletakt-Gerät, Antibellsystem oder Leinenzug-Korrektor heißen die elektronisch gesteuerten Hilfsmittel, die den schnellen Weg zum gehorsamen Hund versprechen und allenthalben zum Kauf angepriesen werden. Sie ermöglichen es, den Hund auch aus großer Entfernung für "unerwünschtes Verhalten" zur strafen, meist per Elektroschock. Den wenigsten Hundehaltern scheint dabei klar zu sein, dass sie mit den Geräten in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz geraten können.

Das Gesetz verbietet nämlich generell, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1). Speziell gilt das Verbot, Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken und dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen,
Schäden oder Leiden zufügen (§ 3 Nr. 11). Die Bundestierärztekammer hält die Geräte insbesondere in der Hand von Laien für hochgradig tierschutzrelevant. Aber auch einen Personenkreis, dem ausnahmsweise eine Anwendung gestattet werden könnte, hält der Tierärzteverband für nicht definierbar. Klassische
Methoden der Hundeerzieh ung sind auch für Ausbilder ausreichend - so verbietet beispielsweise die Diensthundeschule der Bundeswehr den Einsatz der Geräte. Nicht Gehorsam per Knopfdruck sondern Zuwendung und Geduld sind für die Hundesausbildung erforderlich.

Die Bundestierärztekammer hatte bereits vor zehn Jahren ein grundsätzliches Verbot gefordert. Die entsprechende Resolution aus dem Jahr 1996 wurde 2005 nochmals intensiv diskutiert, bekräftigt und um die Forderung ergänzt, die Ausnahmemöglichkeiten aus § 3 des Tierschutzgesetzes zu streichen.

PRESSEINFORMATION Bundestierärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V. Oxfordstr. 10, 53111 Bonn Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
 

 
Vogelgrippe!

 

Wie man momentan die Massen wieder mal verblödet !
 
 -------------------------------------------------------------------------------

Anfrage: Ist die Vogelgrippe für Hunde gefährlich?

Sehr geehrte Frau Potz,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.

Fleischfresser können sich mit H5N1 infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an Geflügelpest erkrankten oder verendeten Hühnern geschehen. So gibt es Berichte aus Südostasien, dass Großkatzen (Tiger, Jaguare) in Zoos über diesen Weg erkrankten und starben. Katzen können experimentell mit H5N1 Virus infiziert werden und erkranken, sie spielen aber bei der
Verbreitung bisher keine Rolle. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden  ist bis jetzt nicht bekannt.

Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen  sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.

Über die Überlebensfähigkeit des Virus in der Luft gibt es keine konkreten Daten. In Kot behält es je nach Temperatur unterschiedlich lang seine Infektiosität, bei warmen Temperaturen und Trockenheit mehrere Tage und bei niedrigen Temperaturen bis zu 35 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Reinking

*********************************************

FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Federal Research Institute for Animal Health
Public Relations
Boddenblick 5a
D-17493 Greifswald - Insel Riems, Germany

***************************************************************************************
 

Die Landestierärztekammer Hessen informiert:
----------------------------------------------------------

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen ist bei 10 weiteren Vögeln, die tot auf Rügen aufgefunden wurden, H5N1 nachgewiesen worden. Sehen Sie dazu weiter unten eine Pressemitteilung des Friedrich-
Loeffler-Instituts vom 16.02.2006.

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter:

http://www.fli.bund.de
(Friedrich-Loeffler-Institut)

http://verbraucherministerium.de
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz)

http://www.hmulv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=c4d7f53b4547e42668e4127ce551450a
(Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz)

http://www.sozialministerium.hessen.de/ca/i/bms/
(Hessisches Sozialministerium)

Mit freundlichen Grüßen
Ihre LTK Hessen

----------------------------------------------------------

Pressemitteilung des Friedrich-Loeffler-Instituts
vom 16.02.2006

Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt weitere Vogelgrippefälle auf der Insel Rügen

Insel Riems, 16. Februar 2006. Das Referenzlabor für  aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit auf der Insel Riems hat weitere  Vogelgrippefälle auf der Insel Rügen bestätigt. Insgesamt wurden heute 37 tot aufgefundene Vögel am FLI angeliefert,  wovon bei 6 auf Grund des schlechten Erhaltungszustandes  eine Untersuchung ausgeschlossen war.

Von 31 untersuchten Tieren wurden 10 positiv auf das Influenzavirus vom Typ H5N1 getestet, teilte der Präsident des FLI, Prof. Dr. Thomas C. Mettenleiter, am Abend mit.  Alle positiv getesteten Tiere stammen aus dem Nordwesten der Insel Rügen, die meisten aus dem Bereich der Wittower Fähre, aus dem auch die am Dienstag bekannt gewordenen
beiden infizierten Schwäne kamen.

Bei den positiv getesteten Tieren handelt es sich um drei  Singschwäne, sechs Höckerschwäne und eine Kanadagans.
Weitere tot aufgefundene Höckerschwäne, zwei Kormorane, zwei Stockenten, eine Seeschwalbe und eine Möwe, die auch in anderen Regionen der Insel Rügen gefunden wurden, zeigten negative Resultate.

"Die Ergebnisse zeigen, dass Schwäne entweder besonders  häufig Träger des Virus oder aber besonders anfällig für die Infektion sind", so Mettenleiter. Er wies darauf hin,  dass schon in der Risikobewertung des FLI vom Dienstag die bevorzugte Untersuchung von krank oder tot aufgefundenen Schwänen empfohlen wurde. Die Untersuchungen an tot  aufgefundenen Vögeln werden in den nächsten Tagen fortgeführt.

Kontakt
Elke Reinking
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 03 83 51 - 72 44
Fax 03 83 51 - 72 26
E-Mail elke.reinking@fli.bund.de
www.fli.bund.de
 

 
Hallo liebe Tierfreunde,

unter dem Link http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_signatures.asp?PetitionID=69

steht seit gestern meine Online-Petition beim Deutschen Bundestag im Netz. Mit der Petition wird gefordert, dass alle importierten oder in Deutschland hergestellten Gebrauchsartikel wie Kleidung, Spielzeug, Dekoartikel etc., die aus Echtfell oder Teilen davon bestehen, so gekennzeichnet werden, dass Fellart und Herkunft für den Verbraucher klar erkennbar sind.

Sollte die Petition in gültiges Recht umgesetzt werden, wird zwar dadurch nicht der Pelzimport gestoppt, aber der Verkauf wird erschwert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sehr viele Leute gibt, die Katzen- oder Hundefell tragen wollen. Es wäre ein kleiner Schritt zur Abschaffung von Echtpelz überhaupt.

Bitte, schickt diese Nachricht über Eure Verteiler und unterstützt meine Petition durch Eure Unterschrift. Mitzeichnungen sind bis zum 16.04.2006 möglich.

Liebe Grüße

Christina Kremer

www.fueralletiere.de

 

 
Gerichtsgebühren nun auch vor dem Sozialgericht ?

Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht,
mit dem die grundsätzliche Kostenfreiheit sozialgerichtlicher Verfahren abgeschafft werden soll.
Ein in der 15. Legislaturperiode eingebrachter gleichlautender Entwurf ist der Diskontinuität unterfallen.
Um der Flut aussichtsloser Gerichtsverfahren entgegenzuwirken, sollen nun von allen Rechtssuchenden
sozialverträgliche Gerichtsgebühren in pauschalierter Form erhoben werden.
 
Vorgesehen ist eine allgemeine Verfahrensgebühr von

75 Euro vor den Sozialgerichten,

von 150 Euro vor den Landessozialgerichten und
von 225 Euro vor dem BSG.
 
Verfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe, die am 1. 1. 2005 von der Verwaltungs- auf die Sozialgerichtsbarkeit übergegangen sind, bleiben weiterhin gerichtskostenfrei.
Zusätzlich zu der allgemeinen Verfahrensgebühr soll von den Prozeßparteien, soweit es sich nicht um Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte handelt, eine besondere Verfahrensgebühr erhoben werden.
 
Diese beläuft sich auf 150 Euro vor den Sozialgerichten, 225 Euro vor den Landessozialgerichten und 300 Euro vor dem BSG.

Die allgemeine Verfahrensgebühr soll grundsätzlich im Voraus entrichtet werden.
 
Die Klage soll im Fall einer nicht fristgerechten Zahlung als zurückgenommen gelten.
 
Die Gerichte können die Gebühren bis zur Hälfte ermäßigen, wenn der Rechtsstreit anders als durch Urteil erledigt wird.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den
Deutschen Bundestag weiterleiten muß. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
 
 

Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie dann auch DAMPF ablassen!

Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

Aktuelles zum Thema Hund (Presseberichte und mehr) finden Sie auch hier unter: http://forum.maulkorbzwang.de Hier können Sie auch Ihre Kommentare zu dem einen oder anderen Artikel loswerden - bevor Sie platzen!

Noch was zum INFORMATIONSFORUM der Dogangels: Bitte bindet es doch direkt in eure Page ein je mehr Informiert sind desto mehr helfen!!
Hier der Link zum Einbinden in eure Seiten: http://forum.maulkorbzwang.de

Gegendarstellungen von Berichten und Antworten dazu nun auch unter: http://www.bloedzeitung.de

Zum Newsletterarchiv? Hier: http://www.maulkorbzwang.de/http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm

Und nicht vergessen die Nachrichten werden uns übermittelt, sie spiegeln nicht immer unsere Meinung wieder, deshalb distanzieren wir uns von einigen dieser Meldungen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Besuchen Sie auch unsere anderen Projekte:



http://www.providerland.de - Webspace, Webdesign, Domainhosting, Shopsysteme uvm.
http://www.auktionsfee.de - Die etwas andere Auktion
http://www.heimtierauktion.de - Die erste Auktion rund um das Heimtier
http://www.marin.de - Das Forum für anspruchsvolle Aquaristik
NEU: http://www.wurfgeschwister.de - Erfahrungsaustausch über Wurfgeschwister!
NEU: http://www.adhit.de - der Banner,-Texttausch, mit FREE Gästebuch, Free Power Counter usw.
NEU: http://www.schroederchen.de - die Suchmaschine
NEU: http://www.transmarin.de - einfach mal weg
NEU: http://software.providerland.de - Software - erst testen - bei gefallen kaufen
NEU: http://www.transparents.de - Umwelt - Natur, Tier - Mensch
NEU: http://www.monstershop.org - 1000ende Angebote erwarten Sie
NEU: http://www.cd-dvds.info - CD, DVD's, Bücher Technik uvm.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ich sage lieber worauf es ankommt, als das was ankommt. <<<Hans Olaf Henkel>>>

*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*

Impressum:

Achim Weber

Wiesederstrasse 56

26446 Friedeburg

Tel.: 04465 9459896

Redaktion, Technik, Layout: Achim Weber (verantwortlich)

Copyright 1999 - 2004:
Achim Weber, Fotos, Bilder, Texte, Layout und sonstige Bestandteile dieser Website unterliegen Urheberrecht und Copyright, eine Verwendung jeglicher Art bedarf der vorherigen Genehmigung.

Wenn Sie Teile der Webseite verwenden wollen - sollten Sie auf jeden Fall die Artikel nicht aus dem Zusammenhang nehmen und die Quellenangabe nicht vergessen. Sollten Sie dies einhalten dürfen Artikel usw. auch OHNE Genehmigung genutzt werden!

Sie möchten den Letter nicht mehr empfangen? Abmelden können Sie sich auf der Homepage unter Newsletter!