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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute mit diesem:

* zweiter offener brief an den regierenden bürgermeister

* Hundehändler in Dorsten

* Pferde zu Maschinen gemacht

* aus dem Forum

 


zweiter offener brief an den regierenden bürgermeister


sehr geehrter herr wowereit,

im nachgang zu unserer als offenen brief deklarierten e-mail vom 24.02.2002 möchten wir sie dringend und eiligst bitten, beim  amtstierarzt ihren einfluss geltend zu machen, daß die hündin "latoya" nicht getötet wird.

es gibt immer möglichkeiten, auch so einen hund zu resozialisieren. frau claudia schürmann von bullterrier in not ist das beste beispiel dafür. es muß nicht immer gleich getötet werden.

wir möchten sie auch nochmals bitten und auffordern, daß die lhv abgeändert wird.

bitte lassen sie das tier nicht büssen für etwas, wofür es nichts kann.
 

mit freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser
marita redemann, lilienweg 16, 44532 lünen
sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen


Hundehändler in Dorsten

Bei uns häufen sich im Moment die Anzeigen gegen einen Hundehändler in
Dorsten.


Er wirbt mit Hundewelpen (Golden Retriever, Berner Sennenhund etc.) in
Zeitungen, welche hauptsächlich aus kostenlosen Kleinanzeigen bestehen. Die
dort gekauften Welpen sind meist todkrank, haben Lungen- oder Herzprobleme.
Für einen Welpen wurde 700,-- DM bezahlt und der Besitzer musste nach dem
Kauf noch abends in die Tierklinik. Dort wurde ihm gesagt, das es ca. 800,--
DM kosten würde um überhaupt festzustellen, ob man das Tier durchbringen
kann. Er hat nach langem Hin und Her den Welpen wieder zu dem Händler
zurückgebracht. Gestern rief eine Frau an, welche im Oktober dort einen
Welpen erworben hat. Dieser Welpe ist ca. 7 Monate alt, todkrank und in der
Tierklinik weiß man nicht, ob er die Behandlung übersteht. Bisher hat sie an
Tierarztkosten ca. 3.000,00 DM bezahlt. Ihre Mutter hatte sich 2 Tage nach
ihr dort einen Welpen gekauft, welcher auch krank ist. Unser Rechtsanwalt
hat bereits Anzeige erstattet und sucht noch weitere Geschädigte dieses
Hundehändlers. Solchen gewissenlosen Menschen muss einfach das Handwerk
gelegt werden.


Wir bitten um Bekanntgabe einer Warnung auf Ihrer HP und die Bitte, das
evtl. noch weitere Geschädigte sich bei uns melden können.

Mit tierschützerischen Grüßen

Ilona Pusch

Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V.

Tierschutzverein-Dortmund@t-online.de

Text von: http://www.not-felle.de/
 

Der Spiegel 8/2002
 
 
18. Februar 2002
 
TIERHANDEL

Pferde zu Maschinen gemacht

Ab sofort gibt es auf lebende Tiere die gleichen Garantien wie auf Kühlschränke. Absurde Folge: Reitpferde können noch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf umgetauscht werden.

Die Annonce im Fachmagazin "Reiter Revue" klang viel versprechend: Ein "imposanter vierjähriger Oldenburger Fuchswallach" wurde angepriesen, "turniererprobt, gesund, Röntgenbilder o. k."

Für Bianca Meyer, 26, war es Liebe auf den ersten Blick. Als sie das Dressurpferd bei der Züchterin ausprobierte, spürte sie sofort, "was für ein lieber Kerl das ist". Noch am gleichen Januartag kaufte die Hotelfachfrau aus dem bayerischen Kötzting das Tier für 12 270 Euro in bar.

Doch kaum hatte sie den Fuchswallach daheim ein paar Mal geritten, fiel der Frau auf, dass er mit seinem linken Hinterbein nicht mehr richtig auftreten mochte. Aufgeregt ließ sie ihn in einer Tierklinik untersuchen. Litt er an einer unerkannten Nervenkrankheit? War sein Rücken bereits verschlissen? Oder hatte er sich einfach nur in der Reitbahn vertreten? Die Veterinäre konnten keine eindeutige Ursache für die rätselhafte Macke finden.

"Nach einer durchheulten Nacht" wollte Bianca Meyer ihr Dressurpferd nun ganz schnell wieder loswerden. Sie nahm sich einen Rechtsanwalt; dieser verlangte von der Züchterin in der Nähe von Bremen, den Wallach zurückzunehmen.

Die Züchterin reagierte empört. Bei der Übergabe sei das Pferd schließlich noch völlig gesund gewesen. Dennoch gab sie am Ende nach und nahm das Pferd auf halber Strecke wieder entgegen - ihr blieb auch kaum eine andere Wahl. Denn für den Kauf von Pferden, Kühen oder Schafen gilt seit Anfang des Jahres nichts anderes mehr als für den Kauf von Kaffeemaschinen oder Fahrrädern. Auch Tiere können von nun an noch bis zu zwei Jahre nach dem Kaufdatum umgetauscht werden.

Für Hühner oder Schweine, die ohnehin geschlachtet werden sollen, dürfte das neue Umtauschrecht kaum eine Rolle spielen. Weit reichende Folgen wird die Neuregelung hingegen für den Pferdehandel haben: Die edlen Rösser sollen möglichst lange leben - und im Unterschied zu Meerschweinchen oder Goldfischen kosten sie viel Geld.

Bislang genoss der Pferdehandel im deutschen Kaufrecht einen Sonderstatus. Seit über 100 Jahren gab es im Bürgerlichen Gesetzbuch eigens eine "Kaiserliche Verordnung", in der berücksichtigt wurde, dass sich der gesundheitliche Zustand eines lebenden Tieres von heute auf morgen ändern kann. Aus diesem Grund war die problemlose Rückgabe eines Pferdes nur möglich, wenn sich in den ersten 14 Tagen eine schwere Erkrankung oder Verhaltensauffälligkeit ("Hauptmangel") zeigte.

Mit dieser juristischen Extrawurst für den Viehhandel ist es nun vorbei: Als das deutsche Kaufrecht jüngst an die neue "Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EU" angepasst werden musste, wurde die Kaiserliche Verordnung ersatzlos gestrichen. "Wir hielten das für eine gute Gelegenheit, die Rechte des Käufers auch im Tierhandel zu stärken", argumentiert Andrea Boehnke, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. "Dadurch entstehende Unsicherheiten werden sich mit der Zeit schon legen."

Vorerst aber sind Landwirte, Züchter und Pferdehändler in heller Aufregung. "Das ist wirklich ein Irrsinn, der Gesetzgeber macht Pferde damit zu Maschinen, die fehlerfrei funktionieren müssen", kritisiert Tiermediziner Peter Thein von der Universität München. "Für den gesamten Tierschutz ist das ein Rückschlag."

Auch Thomas Hartwig, Sprecher der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf, hält die Gesetzesänderung für groben Unfug: "Leider wollten die Beamten im Justizministerium einfach nicht erkennen, worin sich ein Pferd von einer Waschmaschine unterscheidet."

Dass sämtliche gesetzlichen Regeln für den Kauf und Verkauf von Fernsehern oder Videorecordern ab sofort auch für Reitpferde gelten, führt zu absurden Konsequenzen. Ähnlich wie bei Autos muss jetzt zum Beispiel zwischen neuen und gebrauchten Tieren unterschieden werden.

Doch ab wann ist ein Pferd gebraucht? Allein schon über diese Frage ist unter den Fachjuristen ein heftiger Gelehrtenstreit entbrannt: Direkt nach der Geburt? Nach dem Trennen des Fohlens von der Mutter? Oder erst nach dem Anreiten? FN-Sprecher Hartwig: "Wir schwimmen in einem riesigen rechtsfreien Raum." Endgültig vorbei sein wird es wohl auch mit der Tradition, einen Pferdekauf per Handschlag zu besiegeln. Bei der Übergabe muss ein Pferd von nun an die "vereinbarte Beschaffenheit" haben; nur dann gilt es als "frei von Sachmängeln". Verzichtet der Verkäufer auf einen schriftlichen Vertrag, dann muss das Pferd nach der Logik der Juristen für alle irgendwie denkbaren Einsatzzwecke geeignet sein. Fachanwalt Burkart Fischer: "Und das ist natürlich praktisch unmöglich."

In die Klemme bringt das neue Gesetz zugleich die Tierärzte. Auf Grund der ausgeweiteten Haftungsregeln im Kaufrecht wird jeder Verkäufer jetzt tunlichst darauf achten, sein Pferd vorher untersuchen zu lassen. Kommt es später dennoch zu einem gesundheitlichen Schaden, wächst für die Tierärzte das Risiko, auf Schadensersatz verklagt zu werden. Möglicher Vorwurf: Der Pferde-TÜV sei nicht hinreichend gründlich abgelaufen. Die Versicherungen haben auf die veränderte Lage bereits mit drastisch erhöhten Prämien für Veterinäre reagiert.

"Als Tierarzt muss man sich fragen, ob man überhaupt noch Ankaufsuntersuchungen durchführen sollte. Oder man muss sicherheitshalber jeden noch so winzigen Mangel bekannt geben, den man dabei entdeckt", erläutert Veterinär Thein. "Und da es auf Erden keine perfekten Lebewesen gibt, findet ein Tierarzt mit den heutigen Diagnosetechniken immer irgendeine anatomische oder physiologische Besonderheit. Das könnte viele von einem geplanten Pferdekauf abschrecken."

Besonders weltfremd ist eine weitere Neuregelung, die beim Handel mit technischen Geräten durchaus sinnvoll erscheint. Geht etwa ein Videorecorder innerhalb der ersten sechs Monate kaputt, wird davon ausgegangen, dass dieser schon von Anfang an einen Defekt hatte; der Kunde darf deshalb automatisch die Reparatur, einen Preisnachlass oder eben die Rückgabe verlangen - es sei denn, der Händler kann beweisen, dass beim Verkauf noch alles mit dem Gerät in Ordnung war.

Genau diese "Beweislastumkehr" haben die staatlichen Juristen einfach auf den Handel mit Tieren übertragen. Nur lässt sich ein Lebewesen nun einmal nicht so leicht bedienen wie ein Kühlschrank - speziell beim Reiten von Pferden unterlaufen unweigerlich Fehler.

"Als Verkäufer habe ich doch gar keinen Einfluss darauf, ob der Käufer das erworbene Tier auch ordentlich behandelt", sagt Pferdehändler Paul Schockemöhle. "Und in einem halben Jahr kann man jedes Pferd kaputtreiten."

Selbst ein talentiertes Springpferd verliert die Lust, wenn es von einem schlechten Reiter immer wieder mitten in die Sprünge gelenkt wird. Schockemöhle: "Und nun muss ich auf einmal beweisen, dass es bei mir noch munter gesprungen ist."

Manche kleinere Händler wollen sich damit behelfen, dass sie ihre Pferde fortan über die Ehefrau verkaufen: Bei Geschäften zwischen Privatleuten gelten nämlich weniger strenge Regeln.

Züchter sind derweil verunsichert, was sie ihren Kunden überhaupt noch versprechen dürfen. "Ich kann doch niemandem mehr zusagen, dass meine Fohlen verladefromm sind", ärgert sich Jürgen Stuhtmann, der im niedersächsischen Bahlburg Hannoveraner züchtet. "Wenn ich Pech habe, gerate ich an einen, der mit seinem Pferdeanhänger wild durch die Kurven brettert - und am anderen Tag bringt er mir das Fohlen zurück, weil es sich vor Angst nicht mehr verladen lässt."

Aber selbst wenn der Reiter alles richtig macht, kann ein Tier aus heiterem Himmel krank werden. Was dann? Wie soll etwa ein Züchter oder Händler beweisen, dass ein Pferd, das im Frühjahr allergisch auf Blütenpollen reagiert, im Jahr davor noch nicht gehustet hat? Und wer hat Schuld daran, wenn ein Reiter einfach nicht mit seinem erworbenen Traumpferd klarkommt?

"Die Leute wollen heute für alles eine möglichst lebenslange Garantie haben", sagt Tiermediziner Thein. "Aber bei einem Lebewesen geht das nun mal nicht."

Um all diese komplizierten Zusammenhänge werden sich wohl zunehmend die Gerichte kümmern müssen. Fachleute rechnen damit, dass weit mehr Pferdekäufe als bisher mit einem Rechtsstreit enden werden. Schon in den nächsten Monaten erwartet Joachim Wann, Justiziar der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, "eine wahre Prozesswelle, darauf sind die Richter noch überhaupt nicht vorbereitet".

"In der juristischen Praxis wird die Beweislastumkehr sicher bei manchen Krankheiten wieder aufgehoben", versucht Ministeriumssprecherin Boehnke zu beschwichtigen. "Aber am Ende müssen das natürlich die Gerichte entscheiden."

"Wegen der schwierigen Materie wird es dann sicher viele Fehlurteile geben, kleineren Pferdehändlern oder Züchtern drohen dadurch schwere wirtschaftliche Nachteile", prophezeit FN-Sprecher Hartwig. Und er fügt sarkastisch hinzu: "Aber zum Ausgleich werden durch das neue Gesetz ja auch Tausende neuer Jobs geschaffen - für Fachanwälte und Prozessgutachter."


Aus dem Forum:

Hessen plant Zwangshaftpflicht

 

"Gefährliche Hunde": CDU und FDP wollen den Opfern eine Entschädigung sichern

Von Matthias Bartsch

Für Hunde, die vom Gesetzgeber als gefährlich eingestuft werden, soll künftig in Hessen eine Zwangs-Haftpflichtversicherung fällig werden. CDU und FDP brachten am Donnerstag im Landtag einen Gesetzentwurf ein, der den Opfern von Kampfhund-Angriffen zumindest eine Entschädigung sichern soll. Die Opposition hält den Gesetzentwurf für unausgegoren


OLG ist auf den Hund gekommen

Gericht betont die Haftung der Tierhalter – Harmlose Begegnung endet mit bösem Sturz

Ein Hundehalter müsse für alle „typischen Tiergefahren“ einstehen, sagt das OLG. Auch für die Unberechenbarkeit des Verhaltens.

rr Oldenburg/Osnabrück. Erst balgten sich die Hunde im Wald, dann balgten sich deren Besitzer vor Gericht: Hundehalter, so hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG


Protestlauf: Zwei- und Vierbeiner kämpfen für ihre Rechte
 

Stolberg. «Irgendwann hatten wir das Gefühl, wir müssen was tun! Grundrechte - dafür laufen wir meilenweit.» Die Projektgruppe «six feet for freedom» (sechs Füße für die Freiheit) startet am Freitag, 26. April, einen Protestlauf von Aachen nach Düsseldorf.

Sie will dort die fachkundige Überarbeitung der bestehenden Landeshundeverordnung sowie die Wiederherstellung einheitlicher Rechte fordern.

Die Gruppe besteht aus zwölf Personen und deren 19 Hunden. Sechs dieser Vierbeiner sind so genannte «Listenhunde». Dass sich auch die Besitzer nicht gelisteter


Hund fällt drei Schafe auf einer Weide am Gelldorfer Weg an

Obernkirchen (tk/hv). Auf einer Weide am Gelldorfer Weg hat ein Hund drei kleine Schafe angefallen und eines schwer verletzt. Seit Tagen päppeln Züchter Lunsing Pieter Botjes und seine Frau Hildegard die seltenen kastanienfarbenen Tiere in ihrem Hausstall wieder auf. Noch ist nicht klar, ob das schwer verletzte Schaf eingeschläfert werden muss.


 

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