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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute mit diesem:

* Hundeverordnung soll entschärft werden

* Die Landes-Hundeverordnung wird eingemottet – und doch überleben

* Behrens fordert mehr direkte Demokratie auch auf Bundesebene –

* Forscher unterschätzten Hunde bisher

 


Vorstoß der SPD-Fraktion

Hundeverordnung soll entschärft werden

Erleichterungen für Halter aggressiver Rassen geplant/Kommunen beklagen hohe Mehrausgaben


Von Kristian Frigelj

Düsseldorf – Die umstrittene Landeshundeverordnung in Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der SPD durch ein Landeshundegesetz ersetzt werden. ferner sollen die bisherigen Bestimmungen in wesentlichen Teilen entschärft werden. Die SPD-Fraktion im Landtag will nach Informationen der Süddeutschen Zeitung noch im März einen entsprechenden Gesetzesantrag ins Plenum einbringen. Zurzeit wirbt die große Regierungspartei noch um die Unterstützung des grünen Koalitionspartners. Eine Verabschiedung des Gesetzes bis zur Bundestagswahl im September wird in der SPD als realistisch angesehen.

Dem zwölfseitigen Gesetzesentwurf zufolge, der der SZ vorliegt, sollen die bisher geltenden Rasselisten mit 42 als besonders aggressiv eingestuften Hunderassen auf 14 verringert werden. Zudem sollen Halter von Hunden ab 20 Kilogramm und 40 Zentimeter Rückenhöhe, die als „große Hunde“ bezeichnet werden, von Auflagen befreit werden. „Wir wollen den Druck von Menschen mit großen Hund nehmen“, sagte Hans-Willi Körfges, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Halter solcher Hunde dürften sich nicht „wie Schwerkriminelle“ behandelt fühlen.

Künftig soll die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und ein Sachkundenachweis für 20/40-er Hunde nur noch bei solchen Personen verpflichtend sein, die zuvor polizeilich auffällig geworden sind. Wenn bei der Anmeldung eines Hundes ersichtlich wird, dass die Person bereits drei Jahre einen Hund vorschriftsmäßig gehalten hat, dann soll das Führungszeugnis nicht mehr vorgelegt werden müssen. Verstöße gegen das Hundegesetz sollen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren und Bußgeldern bis zu 100000 Euro geahndet werden.

In der SPD-Vorlage finden sich auch Details der bisherigen Regelung wieder: Die Sicherheitsvorschriften bei gefährlichen Hunden bleiben gültig; die Anleinpflicht soll im öffentlichen Bereich größtenteils bestehen bleiben; allen Hunden wird ein Mikrochip mit hunde- und personenbezogenen Daten eingepflanzt. Die SPD will die Haftpflicht auf gefährliche und 20/40-er Hunde beschränken.

Ursprünglich wollte die SPD die 20/40-Definition komplett streichen, womit ein wichtiger Teil der von Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn (Grüne) erarbeiteten Landeshundeverordnung unwirksam geworden wäre. Die SPD habe diese Regelung als Kompromiss an die Grünen beibehalten, sagte Körfges. In dieser Woche wurde das Eckpunktepapier an die Grünen-Landtagsfraktion übersandt. Reiner Priggen, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion, bezeichnete es als positiv, dass die 20/40-er Regelung beibehalten werden solle. CDU und FDP hingegen lehnen eine Regelung grundsätzlich ab.

In den Kommunen hat die Einführung der LHV unterdessen nach Angaben des Deutschen Städtetages zu großen finanziellen Belastungen und überfüllten Tierheimen geführt. Als eine der ersten Städte hat Köln die so entstandenen Kosten aufgeschlüsselt: In diesem Jahr werden etwa 1,5 Millionen Euro für zusätzliches Personal, Sachausgaben, Kontrollen und die Unterbringung in Tierheimen ausgegeben.

 


Hintergrund

Auf den Hund gekommen

Die Landes-Hundeverordnung wird eingemottet – und doch überleben



Als vor zwei Jahren in Hamburg ein Pitbull den sechsjährigen Volkan totbiss, war die gesamte Bundesrepublik geschockt. Der Vorfall führte zu Erlassen in allen Bundesländern. Die Innenminister der Länder und des Bundes berieten über Schutzmaßnahmen und setzten vier so genannte Kampfhunde auf den Index. In Nordrhein-Westfalen erließ die Verbraucherschutz-Ministerin Bärbel Höhn (Grüne) im Juni 2000 eine Landeshundeverordnung (LHV), die zu heftigen Protesten in der Bevölkerung führte. Es gab Demonstrationen, tausende Hundehalter protestierten vor dem Landtag, weil sich sich diskriminiert fühlten. Die Erregung galt weniger den restriktiven Vorschriften für Kampfhunde, als vielmehr den erstellten Rasselisten und den Vorgaben für die 20/40-er Hunde. Es stellte sich in den folgenden Monaten unter anderem heraus, dass einige Hunderassen, die aufgeführt waren, längst ausgestorben waren. Im Landtag wurden Anhörungen mit Hundeexperten durchgeführt. CDU und FDP verwarfen die Verordnung in allen Punkten und auch die SPD-Landtagsfraktion distanzierte sich schrittweise von Höhns Verordnung.

Beim Deutschen Tierschutzbund fällt die Kritik vernichtend aus: „Da waren keine Sachverständigen am Werk“, sagte Hans Jürgen Holler. So sei der Großteil der aufgeführten Rassen in Beißstatistiken entweder überhaupt nicht oder nur an hinteren Stellen aufgeführt, keinesfalls jedoch auf den ersten Rängen. „Da werden Rasen aufgelistet, die seit Jahrhunderten ausgestorben sind oder in Deutschland nachweislich weder gezüchtet noch gehalten werden“, so Holler. Für ihn sind Rasselisten der falsche Weg, da es grundsätzlich keine aggressiven Rassen gebe, „sondern bestimmte Zuchtlinien, die auf gestuftes Aggressionsverhalten hin gezüchtet werden“.

Die Folgen der Verordnung bekamen insbesondere die Kommunen zu spüren. Mitarbeiter sollten durch die Fußgängerzone patrouillieren und kontrollieren, ob Leine und Maulkorb von den Hunden angetragen wurden. Vielerorts war eine lückenlose Kontrolle nicht möglich. Zudem wurden die Tierheime durch Kampfhunde überfüllt. „Die Verordnung hat die Tierheime in die größte Krise ihrer Geschichte gestürzt“, sagte Karlheinz Koepcke, Geschäftsführer des Clara- Vahrenholz-Tierheims in Düsseldorf. Der Erfolg der Verordnung lässt sich indes schwer überprüfen. Immerhin sagt Hans-Willi Körfges, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagfraktion, dass es seiner Meinung nach es weniger Vorfälle und Beißattacken gegeben habe.

Herbe Kritik erregte auch die bundesweit unterschiedlichen Regelungen. Einige Verwaltungsgerichte gaben Bürgern, die gegen die Verordnungen geklagt hatten, in Teilen recht. In Nordrhein-Westfalen hielt die Verordnung juristischen Anfechtungen bisher stand. Die zuständige Ministerin Höhn begründete dies mit den Ausnahmeregelungen in ihrer Verordnung. Dass die LHV schwerlich überdauern würde, deutet sich im vergangenen Jahr an, als es Bestrebungen gab, ein bundesweit einheitliches Hundegesetz zu erarbeiten. Die Beratungen zwischen SPD und Grünen im Düsseldorfer Landtag machen dabei deutlich, dass man die Verzögerungen auf Bundesebene nicht mehr hinnehmen will. Die LHV wird voraussichtlich durch eine LHundeG NRW ersetzt. Die Opposition wird sich darin bestätigt sehen, dass Höhn Fehler gemacht hat – und die Ministerin kann auf die Passagen verweisen, die aus der LHV ins Landeshundegesetz transferiert werden. Höhn ist ohnehin überzeugt, dass Details ihrer Verordnung auch in bundesweites Gesetz einfließen werden. frig/kate/rpr


Innenministerium NRW

Düsseldorf, 01.03.02

Sendesperrfrist: 14:30 Uhr

Düsseldorf, 01.03.2002

 

Behrens fordert mehr direkte Demokratie auch auf Bundesebene –

Mündige Bürger können mitentscheiden

Das Innenministerium teilt mit:

NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens hat direkte Bürgerbeteiligung auch auf Bun-desebene gefordert. Nachdem der Düsseldorfer Landtag einer Verfassungsänderung für mehr „Direkte Demokratie „ zugestimmt hat, appellierte der Minister an die noch zögerlichen Fraktionen von CDU und FDP im Bundestag, mutiger zu sein und sich ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen zu nehmen. „Eine Bevölkerung, die in allen Län-dern der Bundesrepublik als mündig und kundig angesehen wird, durch Volksbegeh-ren und Volksentscheide über schwierige und komplexe Fragen der Landespolitik mit zu entscheiden, kann ebenso gut Themen der Bundespolitik verstehen und mitges-talten“, erklärte Behrens heute in Düsseldorf. Allerdings ergäben sich auf Bundes-ebene Grenzen aus außenpolitischen Verpflichtungen und aus der Einbindung in internationale Zusammenarbeit zum Beispiel im Rahmen der EU.

Behrens zeigte sich zufrieden, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mehr Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten in Fragen der Landespolitik erhalten. „Wir haben auf der kommunalen Ebene mit Bürgerbegehren und Bür-gerentscheid sehr gute Erfahrungen gemacht und gesehen: Die Menschen nehmen ihre Rechte engagiert und verantwortungsbewusst wahr. Die Zeit ist jetzt reif für mehr direkte Demokratie in Land und Bund.“ In Zukunft könnten sich die Bürgerinnen und Bürger leichter als bisher in landespolitische Angelegenheiten wie z.B. in Fragen von Schule, Kindertagesstätten, Kultur oder innerer Sicherheit einmischen.

„Ich bin davon überzeugt, dass eine aktive Bürgerbeteiligung Politikverdrossenheit abbaut und verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnt“, so der Minister. Formen direkter Demokratie seien eine sinnvolle Ergänzung unserer heute gefestigten reprä-sentativen Demokratie und stellten keine Gefährdung dar. Schon die Existenz plebis-zitärer Elemente könne zu einer besseren Berücksichtigung des Wählerwillens auch zwischen Wahlen führen. Dieser positive Effekt sei sogar unabhängig von tatsächlich durchgeführten Volksbefragungen.

Der vom Landtag beschlossene Gesetzentwurf enthält folgende Eckpunkte: Als neu-es Instrument soll die Volksinitiative eingeführt werden mit dem Ziel, den Gesetz-geber mit bestimmten Fragestellungen zu befassen. 3000 Unterschriften sollen Vor-aussetzung für die Zulassung sein. Das erforderliche Quorum soll bei 0,5% liegen – das sind etwa 65.000 teilnehmende Wahlberechtigte.

Beim Volksbegehren soll das erforderliche Quorum von bisher 20% auf 8% - etwa 1,04 Mio teilnehmende Wahlberechtigte – abgesenkt werden. Die Dauer der Ausle-gung der Unterlagen soll von zwei auf acht Wochen verlängert werden. Zum Aus-gleich soll beim Volksentscheid ein Zustimmungsquorum von 15% eingeführt wer-den - rund 1,95 Mio Wahlberechtigte. Bisher war die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend. Neu: Auch eine Verfassungsänderung kann demnächst Ge-genstand einer Volksinitiative, eines Volksbegehrens und eines Volksentscheids sein. Voraussetzung beim Volksentscheid ist, dass mindestens 50% der Wahlberechtigten teilnehmen und mit 2/3-Mehrheit abstimmen.

Das Volksbegehren bereitet zu einer bestimmten Fragestellung einen Volksentscheid vor. Ein Volksentscheid entfällt, wenn der Landtag selbst im Sinne des Volksbegeh-rens entscheidet. Das bislang einzige erfolgreiche Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen war 1978 die Abschaffung der kooperativen Schule. Weil der Landtag von sich aus das entsprechende Gesetz aufhob, kam es damals nicht zu einem Volks-entscheid.

Nordrhein-Westfalen gehört nach dem heutigen Landtagsbeschluss zu den Ländern mit den niedrigsten Hürden. Bei der Volksinitiative wird NRW mit 0,5% sogar das niedrigste Quorum aller Länder haben.

AW-Kommentar: jaja mehr mitspracherecht! Klasse - aber erst wenn die die Bevölkerung durch die Medien Jahrelang BELOGEN und FALSCH aufgeklärt haben - immer wieder FALSCH - danach brauchen die auch keine Angst vor einem Volksentscheid haben - weil der überwiegende Teil der Michels die Blöd und Co. liest und die Titel konsumiert

Armes Deutschland 2002


Zeitungsartikel in unserer Zeitung unter Forschung

(Zeitung Nordbayerische Nachrichten)

 

Die Fähigkeiten der Tiere zeigen sich nur, wenn Herrchen beim Test in der Nähe ist

Forscher unterschätzten Hunde bisher

Besonders ausgeprägt und einmalig ist die Bereitschaft der Vierbeiner zu Kooperation mit Menschen

Von Klaus Wilhelm

Unser Bild des Hundes prägen Film und Fernsehen. Dank Ihrer fast menschlichen Fähigkeiten lösen „Kommissar Rex“ und die „101 Dalmatiner“ alle Probleme scheinbar spielend. Ja, Hunde müssen einfach schlau sein, versichern auch Millionen Frauchen und Herrchen und verbreiten die Mär von der bellenden Intelligenzbestie. Indes: Wissenschaftlich gesehen sind die Geschichten vom smarten, trauernden, liebenden, glücklichen oder beleidigten Hund meist unbrauchbar.

„Wie Hunde ticken, darüber wusste die Forschung ziemlich wenig“, sagt Adam Miklósi von der Eötvös-Loránd-Universität in Budapest. Dort sitzt die weltweit größte Arbeitsgruppe, die den besten Freund des Menschen wissenschaftlich zu ergründen versucht – und aufregende Einsichten gewonnen hat.

Soziale Intelligenz

Kernpunkt: Tatsächlich benimmt sich der Hund wie ein menschliches Kleinkind, schneidet in vielen Lerntests besser ab als Schimpansen und übernimmt bis zu einer gewissen Grenze menschliche Fähigkeiten, wie etwa soziale Intelligenz. Beispiel: Kooperation von Blindenhunden.

Wichtig sind bei der Zusammenarbeit nach Beobachtungen der Forscher offenbar die Zeitpunkte der Entscheidungen. Erstaunlicherweise wechselt die Entscheidungsgewalt unablässig. Mal bestimmt der eine Partner, wo´s langgeht, und der andere gehorcht; mal ist es umgekehrt. „Keinem anderen Tier könnten Sie einen solchen Wechsel antrainieren“, sagt Csányi, „ Sie können ihn nur eines lehren – entweder zu gehorchen oder zu führen.“ Das Verhältnis zwischen Mensch und Blindenhund habe „eindeutige Züge menschlicher Kooperation“.

Offenbar sind Hunde in ihrem Alltag imstande, bestimmte Probleme ohne Belohnung oder Strafe zu lösen – „wenn sie nur Frauchen in der Nähe wissen“, betont Miklósi. Wie wichtig die Bindung zur Bezugsperson ist, haben die Forscher einwandfrei nachgewiesen, als sie sich eines Standardtests aus der Psychologie bedienten. Dabei lernen ein Baby und seine Mutter einen neuen Raum kennen. Eine gute Bindung zwischen Kind und Mutter vorausgesetzt, verhält sich das Kind in der ungewohnten Umgebung sicher und neugierig. Verlässt die Mutter den Raum, gerät das Baby unter Stress, jammert und weint.

Nach Versuchen mit über 50 Hunden zeigte sich: „Ihre Verhaltensmuster“, so Miklósi, “gleichen denen menschlicher Babys.“ Hunde scheinen genauso an ihre Bezugsperson gebunden zu sein wie ein menschliches Kleinkind.

„Das Potenzial der Vierbeiner kann sich nur in ihrer sozialen Gruppe entfalten“, proklamiert Csányi – und genau dort, vor Ort in der Familie, experimentieren die Budapester Forscher mit Kollege Bello. Resultat: Je enger die Bindung zwischen Hund und Herrchen, desto imponierender ist seine Leistung in lern- und Intelligenztests – viel besser als die des Wolfes.

Der vermutlich Zehntausende Jahre dauernde Umgang mit dem Menschen hat wohl auch die kommunikativen Fähigkeiten der Beller enorm verbessert. So reagieren Hunde auf typisch menschliche Gesten. In einem Experiment deuteten Menschen mit dem Zeigefinger auf einen geruchssicher versteckten Hundekuchen. Stets verstanden die Vierbeiner den Wink, was nicht einmal Schimpansen schaffen.

Anscheinend kapieren Hunde auch den Bezug der Augen zu einem Objekt. Dies belegt ein Experiment am Leipziger Max-Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie. Die Forscher wollten wissen, ob sich Hunde von der Anwesenheit eines Menschen beeinflussen lassen. In einem Raum hatten sie Hundekuchen auf den Boden gelegt. Dann wurde den Vierbeinern verboten, davon zu naschen. Anschließend verließ der Mensch das Zimmer. Acht Mal führten die Forscher jeden Hund in Versuchung. „Und es dauerte jedes Mal nur fünf Sekunden, bis sie schwach wurden“, erklärt Studienleiter Josep Call.

Unterschiedlich aufmerksam

Dass das Tier nicht nur darauf reagiert, ob jemand im Raum ist, zeigte das nächste Experiment. Eine Forscherin blieb nach dem Fressverbot im Rau, gab sich aber unterschiedlich aufmerksam. Entweder spielte sie mit einem Gameboy herum, dass mit geschlossenen Augen auf einem Stuhl, kehrte dem Hund den Rücken zu – oder sie sah den Hund unentwegt an.

Schien der Mensch abgelenkt, langten die Hunde zu. „Nur der Blickkontakt“, sagt Call, „hinderte die meisten daran, das Futter zu klauen.“ Dreht der Mensch ihnen den Rücken zu, liefen sie auf den Keks zu. Und das ist für den Leipziger Biologen „alles sehr überraschend und aufregend“ und hebt den Hund weit über die Vorstellung einer strohdummen Biomaschine

 

 

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liefen sie auf den Keks zu. Und das ist für den Leipziger Biologen „alles sehr überraschend und aufregend“ und hebt den Hund weit über die Vorstellung einer strohdummen Biomaschine

 

 

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