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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Fanden Sie Hamburgs Harburger Hundehalle grausam?

* Hundeverordnung hat sich bewaehrt: Mehr Sicherheit fuer die Buerger

* Den Haltern von gefährlichen Hunden drohen bei Verstößen künftig drastische Strafen.

* NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) für ein Landeshundegesetz
 


 

Hundepolitisch?


Fanden Sie Hamburgs Harburger Hundehalle grausam?

Haben Sie die Harburger Halle "Hunde-KZ" genannt?

Dann lesen Sie mal das hier.

Es gibt sie wieder in Hamburg, vermutlich in ganz Deutschland - die Lager.

"Adolf Hitler lebt, und es geht ihm gut."


http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,185472,00.html

ARMUT IN DEUTSCHLAND

Letzte Ausfahrt Billbrook

Von Gabor Steingart

Versteckt in einem Industriegebiet, unterhält Hamburg, Deutschlands reichste Stadt, eine Art Endlager für die Verlierer der Wohlstandsgesellschaft. Unter staatlicher Aufsicht leben dort Verwahrloste, Verwirrte, Flüchtlinge - und manchmal lässt man sie auch sterben.


 

 

Hunger und Elend vor den Toren der reichsten Stadt Deutschlands: Kind aus der Hamburger Siedlung Berzeliusstraße
Monika Zucht/ DER SPIEGEL
Hunger und Elend vor den Toren der reichsten Stadt Deutschlands: Kind aus der Hamburger Siedlung Berzeliusstraße

So viel Aufmerksamkeit wäre Otto Aschberg vielleicht gar nicht recht gewesen. Ein Eigenbrötler war er, sagt ein ehemaliger Mitbewohner. Die Tür wurde auch für Bekannte oft nur einen Spaltbreit geöffnet, wenn überhaupt. "Guten Tag und guten Weg", nach diesem Motto habe "der Otto" gelebt.

Gestorben ist er unter Bedingungen, die nun öffentlich ausgeleuchtet werden. Das Interesse an seinem Leben begann an jenem Tag, an dem Aschberg, schwer krank und bereits auf 48 Kilo abgemagert, vom Bett auf den Boden gerutscht war - und dort regungslos liegen blieb.

Erst kam der Notarzt, es folgten Streifenpolizisten und die Hubschrauberpiloten des Krankenhauses, wenig später, Aschberg hatte bereits aufgehört zu leben, nahmen Kripo-Beamte, Gerichtsmediziner, Leichenbeschauer und der Staatsanwalt ihre Ermittlungen auf. Und seit dem Prozessauftakt am vorvergangenen Montag vor der Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts kümmern sich nun auch Sachverständige, Schöffen und Richter um das Leben und vor allem um das Sterben des Otto Aschberg.

Wer war er, wo kam er her, wie landete er in jener Siedlung am Rande der Stadt, die von einem der Zeugen und dann auch vom Richter "Lager" genannt wird? Wie hat er da gelebt, und wie konnte es eigentlich passieren, dass er am Ende, so heißt es im Protokoll der Polizei, "völlig unterernährt, dehydriert und eingekotet auf dem Boden neben seinem Bett" lag?

Denn unstrittig ist: Mehrere Sozialarbeiter und der damalige Unterkunftsleiter Eckhart Rudolph waren in den Tagen vor Aschbergs Tod in der Nähe, und auch am fraglichen Tag selbst haben sie dem Mann, damals 67 Jahre alt, einen Besuch abgestattet. Sie erstellten Protokollvermerke und Tagebucheinträge über seinen Zustand, telefonierten über "Maßnahmen" und "Zuständigkeiten", gaben sich damit zufrieden, dass der Kranke ihre Hilfsangebote ablehnte, und so versäumten sie es, rechtzeitig den Arzt zu holen.

Zwei Sozialarbeiter sind nun angeklagt, "durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht" zu haben. Einem Altenpfleger wirft der Staatsanwalt vor, dass durch seine Tatenlosigkeit der damals noch lebende Aschberg "körperlich misshandelt" wurde. Und Rudolph, als Unterkunftsleiter juristisch offenbar nur für die Gebäude, aber nicht für die Menschen verantwortlich, tritt als Zeuge auf.

Die Siedlung in der Berzeliusstraße ist ein offenes Lager, in das von den Behörden ein- und ausgewiesen wird. Das Gelände gehört zum Imperium der staatlichen Firma "Pflegen & Wohnen". Das offizielle Motto: "Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt."

Pflegen & Wohnen ist zuständig für die Leitung von 75 Zuwanderer-, Alten- und Obdachlosenheimen in Hamburg. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, BAGS genannt, schickt ihre Sozialarbeiter in diese Unterkünfte.

Im abgestuften System der staatlichen Wohnzuteilung bildet die Berzeliusstraße das untere Ende. In den sechziger Jahren als Behausung für die Opfer der großen Flutkatastrophe genutzt, wurde sie später zur Obdachlosensiedlung. Heute leben hier all jene, die in den anderen Einrichtungen als nicht tragbar gelten. Ex-Leiter Rudolph nennt die Siedlung daher auch im kleinen Kreis eine "Sanktionseinrichtung für Elendsfiguren". Im Gerichtssaal ist von einer "Schlussstation" die Rede.

Der Richter Claus Rabe, 59 Jahre alt, ist erkennbar berührt von diesem düsteren Stück Stadt, das da vor seinen Augen sichtbar wird. Er sucht, weil das sein Job ist, nach individueller Schuld und kommt doch nicht umhin, schon am ersten Prozesstag die Zustände zu würdigen, in denen Menschen so dramatisch versagt haben. "Die Zustände", sagt er, "sind erschütternd."

So muss es auch der junge Polizist empfunden haben, der zuerst am Tatort war und der nun mit Lederjacke und John-Wayne-Gang in den Gerichtssaal spaziert. Erkennbar ist sein Vorsatz, auf jeden Fall cool zu bleiben. Und dann knickt ihm doch die Stimme weg, nur dank der Lautsprecheranlage ist er zu hören: "Ich hätte nicht gedacht", sagt er, "dass so was hier möglich ist."

Wegen der "besonderen Bedeutung des Falls" wollte der Staatsanwalt sich nicht mit einem der üblichen Prozesse vor dem Amtsgericht begnügen. Weil "die Qualität der Sozialarbeit eines Länderministeriums einer kritischen Würdigung unterzogen werden wird", heißt es im Strafantrag, solle der Fall vor dem Landgericht behandelt werden. Das Gericht entsprach dem Antrag.

Dass Hamburg, die wohl reichste und für viele immer noch sozialdemokratischste Stadt in Deutschland, sich derartige Zustände leistet, hat sie irritiert. Ausgerechnet die feine Hansestadt unterhält draußen im Industriegebiet, am Ende einer Sackgasse, jene Siedlung, die offiziell "Wohnunterkunft W 620" heißt.

Eine Siedlung ist das, vom Staat verwaltet und beaufsichtigt, in der die Ausgestoßenen der Wohlstandsgesellschaft leben, eine Art Endlager für Verwirrte und Verwahrloste, Trinker und Tablettensüchtige. Zusammen mit Flüchtlingen wohnen sie unter hygienischen Bedingungen, die Anlass genug bieten, das Wort "Pflegen" aus dem Namen der Betreiberfirma zu streichen.

In der Berzeliusstraße wird häufiger gestorben. Kurz vor Aschbergs Ableben wurde dort eine Frau tot im Bett gefunden. Im Polizeiprotokoll heißt es, dass die "ebenfalls in der Berzeliusstraße wohnende und vom Landessozialamt betreute Frau Cornelia Heyer, geb. 16.11.52, verhungert" sei. Es gibt ein Aktenzeichen der Polizei zu der Toten, aber keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Tote wurde, so eine Aktennotiz des Landeskriminalamts, "zwangsweise eingeäschert".

Das "Berzi-Lager", wie es ein Zeuge im Gerichtssaal nennt, liegt nur 15 Autominuten von der City entfernt. Weit ist es also nicht bis zum vornehmen Stadtteil Rotherbaum und der Außenalster, den weiß getünchten Generalkonsulaten und jenem Lokal, in dem Partykönig Michael Ammer sich und seine Feten feiert. Wo mit großer Anteilnahme die Alsterschwäne vom Schwanenvater im Frühjahr ausgesetzt und im Herbst wieder eingesammelt werden. Wo jede zweite Wohnung einem Single gehört, wo die Grünen bei der letzten Wahl gut 17 Prozent holten und es zu den größten Ärgernissen des Frühjahrs zählt, dass frei laufende Hunde so wenig Rücksicht nehmen auf die blühenden Krokusse.

Die Berzeliusstraße gehört zu Billbrook - und damit zu den weniger sonnigen Gebieten der Stadt. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger ist fast viermal so hoch wie im Bundesdurchschnitt, der Ausländeranteil pendelt oberhalb der 70 Prozent, 448 Straftaten kommen hier auf 1000 Einwohner. Eine gewisse Hoffnungslosigkeit hat sich in den Köpfen der Bewohner festgesetzt, die mit kessen Sprüchen nicht zu vertreiben ist. Die Wahlkämpfer der Parteien haben diesen Bezirk im vergangenen Herbst weiträumig gemieden.

Die Bahnschwellen in der Berzeliusstraße wirken wie eine Demarkationslinie. Vorher backsteinfarbene Industrieareale, eine Lkw-Waschanlage, der Fernfahrer-Imbiss "Convoy", und dann, jenseits der Gleise, eine Szenerie, die auf den ersten Blick an Rumänien oder Russland erinnert.

Sie telefonierten über "Maßnahmen" und "Zuständigkeiten", aber einen Arzt riefen sie nicht

Mürbe gewordene Plattenbauten, vier links, zwei rechts einer Straße, die im Nichts endet. "Vorsicht, keine Wendemöglichkeit", steht auf einem rostigen Schild.

Wie hingestreut wirken die kleinen Hütten aus Metallschrott, Plastik und Holz, die irgendwann wie von selbst dazukamen. Im Sommer und an den wenigen trockenen Wintertagen brennen hier die Lagerfeuer, gefüttert vom Müll, der herumliegt, als wäre ein Wagen der Müllabfuhr explodiert. Schränke, Sofas, Autoreifen. Einige Kloschüsseln, viele Babywindeln, zwischendrin suchen Hühner, Puten und Gänse ihre Nahrung. Erwachsene und viele Kinder hocken vor den Feuern, einige schwatzen, die meisten starren vor sich hin.

Am Ende der Straße steht ein mit Graffiti besprühter Flachbau, in dem die Unterkunftsleitung ihr Büro unterhält. Hinter schwerer Stahltür und vergitterten Scheiben wird Akte geführt. Auf der Tischplatte des Lagerleiters befindet sich der Druckknopf zum Öffnen der Stahltür, unter der Schreibtischplatte der Druckknopf zum Rufen der Polizei. "Rudolf du Aschloch" hat einer an die Hauswand gesprüht.

Rund 160 Menschen leben heute in der Berzeliusstraße. "Es handelt sich um Menschen aller Altersgruppen, aller Nationalitäten und Hautfarben", heißt es in einer internen Stellenausschreibung, "die hier auf engstem Raum langjährig und meist ohne Perspektive auf Veränderung ihrer Situation leben müssen." Ihre "äußere Ausgrenzung" lasse sich auch daran erkennen, "dass ihre Unterbringungsstandorte versteckt in Industriegebieten am Stadtrand liegen".

Radomir Adzovic, 42, ist einer von denen, die hier leben. Mehr als 2000 Kilometer weit ist er gereist, von Montenegro über Albanien, Italien und Österreich nach Hamburg. Als im Kosovo der Krieg tobte und in Montenegro die Baracken seiner Roma-Siedlung Feuer fingen, wurde der gelernte Kesselbauer zum Flüchtling. Der Fiat, die Ziegen, die Kupferkessel, all seine Reichtümer hat er hergegeben, um diese Reise für sich und seine Familie bezahlen zu können. Es ist teuer, ein Flüchtling zu sein.

Zusammen mit seiner Frau Stanka hat er elf Kinder. Vier davon sind gehörlos von Geburt an, Jasmina, 15, Danijela, 11, Andjela, 5, und Stefan, der bald 4 Jahre alt wird.

Die Familie hatte nicht auf das Paradies gehofft, aber auf den Hauch einer Chance. Stattdessen bekamen sie die Einweisung in die Wohnunterkunft Berzeliusstraße, auf Grund der vielen Kinder sei die Familie woanders nicht tragbar. In Deutschland sind sie ohnehin nur "geduldet", ihr amtlicher Berechtigungsschein zum Hierbleiben wird im Drei-Monats-Rhythmus verlängert, und das bedeutet: nicht umziehen, nicht arbeiten, nur warten. Und so warten sie eben: Auf freundlichere Gesetze, auf den richtigen Stempel, auf ein kleines Wunder.

Bisher kamen nur die Kakerlaken. Erst einzeln, dann in Scharen krabbelten sie aus den anderen Wohnungen über die Heizungsrohre bis in den Schlafraum der Familie. Sogar ins Ohr der kleinen Liza, eineinhalb Jahr alt, haben sie es geschafft.

Sie kommen von überall her. Aus der Wohnung von Hans-Peter Böttcher zum Beispiel, ehemals Seemann und seit seiner Beinamputation ein Gestrandeter, 20 Jahre lang wohnte er in der Berzi. Wie in einem Käfig saß er am Fenster, traurig vor sich hin grinsend, neben ihm baumelte eine große Marionettenpuppe, die er sich aus seinem vorherigen Leben als Seemann mitgebracht hatte. "Ich hab mich an das Ungeziefer gewöhnt", sagt er. Kurz vor Weihnachten musste Böttcher die Siedlung verlassen.

Auch Heinz-Peter Eriksdotter musste gehen, er hinterließ Hunderte von Kakerlaken. Auf dem Boden, an der Wand, im Hundenapf und in jenem Knäuel aus Holzlatten und Schaumstoff, das ihm als Nachtlager diente. Zuweilen krabbelten sie dem freundlichen Einzelgänger, der mit seinem Mischlingshund Jerry die Siedlung durchstreifte, an den Hosenbeinen entlang.

Die Lagerleitung half nicht, sie schimpfte. "Ihre Wohnung ist ein Brutherd und Massenlager für Kakerlaken", hatte ihm Rudolph geschrieben. Auf Verständnis oder gar Hilfe durfte der Mann, der in seiner eigenen Welt zu Hause ist, nicht hoffen. Wer das Gelände jenseits der Bahnschienen betritt, hat für Rudolph "die bürgerliche Welt verlassen".

Am Ende musste auch Rudolph gehen. Zufall oder nicht: Pünktlich zum Prozessbeginn sind damit alle weg, die sich an Aschberg erinnern könnten. Eriksdotter und Böttcher, seine Nachbarn von einst, wurden in andere Einrichtungen verschoben. Die beschuldigten Sozialarbeiter - versetzt. Das stinkende Wohnhaus des Toten - abgerissen.

Doch die Unterlagen, die dem Gericht vorliegen - Verhörprotokolle, Tagebuchnotizen, Aktenvermerke und Aschbergs Unterkunftsakte -, zeichnen präzise nach, was damals, im Frühjahr des Jahres 1999, geschah. Wie einem Menschen, der Hilfe brauchte, vieles verweigert wurde: Anerkennung, Mitleid und am Ende eben auch ein Anruf beim Arzt, der sein Leben hätte retten können.

Aschberg, ein Obdachloser, wurde im Juli 1994 eingewiesen. Woher er kam, was er vorher getrieben, wo er gelebt hatte, niemand weiß es. Er war ein stiller Mann, krank und alt, kein Trinker. So ganz schlecht kann es ihm in früheren Jahren nicht gegangen sein. Die Polizei fand in der Wohnung des Toten 36 000 Mark in bar.

Gesundheitlich war er schon angeschlagen, als er in der Berzi ankam. Die Unterkunftsakte, die über ihn geführt wurde, notiert ein knappes Jahr nach seiner Aufnahme, am 12. Juni 1995, dass der "Bewohner Aschberg sehr krank sei, vor sich hinsieche und alles nicht mehr auf die Reihe bekomme".

"Ihre Wohnung", schrieb Rudolph an einen der Bewohner, "ist Massenlager für Kakerlaken"

Wenig später, am 4. Juli, wurde festgehalten, dass der Mann nun auch "offene Wunden an Armen und Beinen habe". Er sei insgesamt "sehr abgemagert und halte sich nur noch in der ungepflegten und spärlich ausgestatteten Wohnung auf". Die Wohnung, das war ein 17-Quadratmeter-Etwas mit Tisch und Stuhl. Sein ehemaliger Mitbewohner im Haus, Peter Schulz, der arbeitslos ist und vor Gericht leicht beschwipst scheint, hatte ihm eine Matratze besorgt - "sonst hätte Otto auf dem Boden schlafen müssen".

Schon zu diesem Zeitpunkt, also knapp vier Jahre vor seinem Tod, notierte eine der beiden beschuldigten Sozialarbeiter, dass Aschberg die "Tätigkeiten des täglichen Lebens nicht selbst besorgen könne". Vom Personal der Siedlung hatte der Hilfsbedürftige nicht allzu viel zu erwarten. Keine Putzfrau. Keinen Arzt. Keine übermäßige Anteilnahme. Hausbewohner Schulz machte für ihn kleinere Besorgungen, brachte Lebensmittel, "vor allem Cola und gelbe Brause", mit.

Eine Krankenhauseinweisung wurde diskutiert, ohne Folgen. Auch Hausbewohner Schulz drängte immer wieder, ihm war aufgefallen, dass bei Aschberg die Kräfte schwanden. "Sein Zustand wurde immer weniger."

Am 19. März des Jahres 1999, 14 Tage vor seinem Tod, bekam Otto Aschberg erneut Besuch von den Sozialarbeitern. Der "erkennbar gesundheitlich stark angeschlagene und physisch geschwächte" Mann, so der Staatsanwalt, dem bereits zu diesem Zeitpunkt "die Einsichtsfähigkeit in Bezug auf seinen schlechten Gesundheitszustand fehlte", lehnte offenbar Hilfe ab. Also zogen die Behördenmitarbeiter unverrichteter Dinge davon.

Für ihre Unterlagen notierten sie: "Wir haben den dringenden Verdacht, dass Herr Aschberg zunehmend nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Bei ihm liegt unseres Erachtens keine geistige Störung vor, und er ist in der Lage, die möglichen Konsequenzen seiner Weigerung (der Inanspruchnahme von Hilfe) zu überblicken."

Am Vormittag des 1. April 1999, also keine 24 Stunden vor Aschbergs Tod, besuchten erneut die beiden Sozialarbeiter die Wohnung des Mannes. Sie trafen "einen bereits unter Schmerzen leidenden und zu diesem Zeitpunkt bereits in akuter Lebensgefahr schwebenden Mann", so der Staatsanwalt, der "stark verkotet und durchnässt in seinem Bett lag". Die Sozialarbeiter entfernten sich dennoch aus der Wohnung - "ohne menschliche Zuwendung und Hilfeleistung", so das Ermittlungsergebnis.

Auch der Unterkunftsleiter, der einen Zweitschlüssel besaß, machte an jenem 1. April, es war der Gründonnerstag des Jahres 1999, einen Besuch bei Aschberg. Dieser Besuch, hielt er Tage später in einem Vermerk fest, habe "Erschrecken" bei ihm ausgelöst. Doch statt den Notarzt zu rufen, rief er die zuständige Sozialarbeiterin an. In seinem Vermerk ("Mitteilung über besondere Vorkommnisse") fasste er die Vorgänge aus seiner Sicht zusammen. Danach teilte sie ihm mit, dass "im Augenblick keine Maßnahmen nötig seien".

Später dann kam sie in sein Büro. Wieder sprach er sie auf die "extreme Notlage" an. Er wolle wohl der Sozialarbeit in der Einrichtung "ans Bein pinkeln", erwiderte sie, so der Vermerk. "Ich sollte mich um meine Arbeit kümmern", notierte Rudolph.

Für Aschberg hatten unterdessen die letzten Stunden begonnen. Der "zunehmend eintrübende Geschädigte", das ergab die Rekonstruktion des Staatsanwalts, hatte zu dieser Stunde bereits "auf ungeklärte Weise" das Bett verlassen und lag nun "auf dem blanken und kalten Zementboden in einer großen Pfütze aus Fäkalien".

Rudolph hatte sich derweil bei der Vorgesetzten der Sozialarbeiter beschwert, die am Nachmittag schließlich in der Siedlung eintraf. Gemeinsam mit der eigentlich zuständigen Sozialarbeiterin betrat sie gegen 15 Uhr "das entsetzlich stinkende Haus", so ihre Erinnerung. Den Mann, dem der Besuch galt, fand sie auf dem Boden. Und endlich geschah etwas: Über Handy ließ sie einen Notarzt rufen.

Der Rettungshubschrauber kam, umringt von den Bewohnern der Siedlung hob Aschberg ab, er wurde um 15.40 Uhr im Krankenhaus eingeliefert. Morgens um 6.15 Uhr hörte sein Herz auf zu schlagen. Der ärztliche Befund: chronische Entzündung der Luftröhre und der Bronchien, chronische Blähungen, hochgradige Lungenüberwässerung, Verdacht auf akute Lungenentzündung, flächiges Wundsein der Haut im Genitalbereich, Wundliegegeschwür über der rechten Hüfte. Der Mann wog bei einer Körpergröße von 179 Zentimetern nur noch 48 Kilo.

Die Beteiligten schauen im Gerichtssaal noch einmal die Bilder aus der Klinik an, als wollten sie sich versichern, dass das, worüber hier eben geredet wird, auch tatsächlich geschehen ist. Die Beschuldigten winden sich oder schweigen.

Der Unterkunftsleiter, der rechtzeitig vor Prozesstermin auf einen Posten außerhalb der Siedlung abgeschoben wurde, berichtet immer wieder vom internen Kompetenzgerangel. Aber was ihm damals am meisten zu schaffen machte, war die Frage, ob "man mir ein Problem machen könnte, wenn ich den Notarzt rufe". Dass er dauernd nur Vermerke schrieb, anstatt endlich zum Telefonhörer zu greifen, kann er auch erklären: "Ich bin groß geworden mit Vermerkeschreiben."

Stille. Der Richter schaut ins Nichts.

"Innerlich mitgenommen" habe ihn das Ganze dennoch, versichert Eckhart Rudolph da schnell: "Es gab durchaus diese normalen Regungen."

 

Wenn Sie schon über die Harburger Hunde geweint haben - was wollen Sie erst nach Lektüre dieses Artikels tun?

Wenn Sie damals gegen die nicht-artgerechte Haltung der Hunde in der Harburger Halle protestiert haben - die zuständigen Behörde ist die gleiche geblieben:

Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, BAGS
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg

 

Telefon: 040 / 42863-0
Telefax: 040 / 42863-2870 / 2286
E-Mail:

 

...die Hunde hatten es besser in Harburg?

Der Name des Bürgermeisters hat sich allerdings geändert:

Erster Bürgermeister und Präsident des Senats

Ole von Beust
Tel. 040-42831-2011
/2012 
Fax 040-42831-2403

ole.vonbeust@sk.hamburg.de


Es sind KINDER im Berzi-Lager - bitte informieren Sie auch den zuständigen Kinderschutzbund.

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Schiffgraben 29
30159 Hannover
Tel.: 0511 - 30 485-0
Fax: 0511 - 30 485-49
e-mail:
info@dksb.de

oder tatsächlich für Kinder tätige Organisationen:

terre des hommes Deutschland e.V.
Hilfe für Kinder in Not
Ruppenkampstraße 11a
Postfach 4126
D-49031 Osnabrück
Telefon: (05 41) 71 01 -0
Telefax: (05 41) 70 72 33 
Terre@t-online.de

UNICEF Deutschland
Höninger Weg 104
50969 Köln
Tel: 0221 / 93650-0
Fax: 0221 / 93650-279
E-Mail:
mail@unicef.de


Gibt es "Menschenbefreier" in Hamburg, die vor dem Berzi-Lager Mahnwachen abhalten können?

Oder, bitte entschuldigen Sie den Zynismus, sollen wir für bessere Lebensbedingungen und artgerechte Haltung der Kakerlaken im Berzi-Lager demonstrieren?


"Tue den Mund auf für die Stummen, und führe die Sache derer, die verlassen sind."

Franz von Assisi hat geliebt, was da lebt.


Hessisches Ministerium des Innern und fuer Sport

+++ Pressemitteilung +++ 28.02.02 +++

Hundeverordnung hat sich bewaehrt: Mehr Sicherheit fuer die Buerger Haftpflichtversicherung fuer gefaehrliche Hunde wird gesetzlich verankert

Wiesbaden - Innenminister Volker Bouffier hat den von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Einfuehrung einer Pflichthaftpflichtversicherung fuer gefaehrliche Hunde ausdruecklich begruesst. "Damit wird gewaehrleistet, dass Opfer von Beissattacken kuenftig entschaedigt werden und nicht doppelt Opfer werden", sagte Bouffier im Hessischen Landtag. Der effektiven Hilfe fuer geschaedigte Buergerinnen und Buerger messe die Landesregierung die gleiche hohe Bedeutung bei, wie dem Schutz der Buergerinnen und Buerger vor gefaehrlichen Hunden. "Das sind die beiden Seiten ein und derselben Medaille", hob der Minister hervor.

Innenminister Bouffier wies zugleich auf die Wirksamkeit und Akzeptanz der von ihm erlassenen Verordnung gegen gefaehrliche Hunde hin. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Hundehalter die Verordnung mit ihren klaren Regelungen und Auflagen akzeptiert haetten. "Den Kommunen liegen jetzt 6.300 Antraege von Hundebesitzern vor, die eine Erlaubnis beantragt haben", sagte Bouffier. Gleichzeitig sei mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof, der die Verordnung weitgehend bestaetigt habe, die notwendige Rechtssicherheit hergestellt. "Insbesondere das Kernstueck der Verordnung, vorbeugend Auflagen gegen gefaehrliche Hunderassen festzulegen, ist bestaetigt worden", betonte Bouffier.

Auch die Behoerden vor Ort bestaetigten, dass sich die Handhabung der Verordnung bewaehrt habe. Sie verfuegten jetzt erstmals ueber einen Ueberblick, wie viele und welche Hunde gehalten wuerden und haetten somit bessere Moeglichkeiten, einzuschreiten. "Mit unserer Verordnung haben wir eine gute und inzwischen bewaehrte Grundlage geschaffen, die wirksam vor gefaehrlichen Hunden schuetzt", stellte der Innenminister heraus. Die grundsaetzliche Zustimmung des Verwaltungsgerichtshof zur Verordnung gebiete es zudem, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten, so Innenminister Bouffier.

Der Minister betonte weiter, dass mit der Verordnung ein spuerbarer Gewinn fuer die Sicherheit der Buerger erzielt worden sei. "Anhand der vorgeschriebenen Wesensueberpruefungen koennen jetzt aggressive Tiere aus dem Verkehr gezogen werden", so Bouffier Nach den vorliegenden Zahlen haben bislang 225 Hunde die Wesenspruefung nicht bestanden. Hauptsaechlich seien dies die Rassen American Pitbull Terrier und deren Kreuzungen: 97 Hunde sind hier als uebermaessig aggressiv eingestuft worden. Bei der Rasse American Staffordshire Terrier mitsamt Kreuzungen fielen 77 Tiere durch. "Aufgrund unserer Verordnung koennen diese Hunde sichergestellt und so moegliche Beissattacken verhindert werden", sagte Innenminister Bouffier.

Innenminister Volker Bouffier bezeichnete den vorbeugenden Charakter der Verordnung als entscheidenden Faktor fuer deren Wirksamkeit. Die sachgerechte Einstufung von Hunderassen als grundsaetzlich gefaehrlich laesst es erstmals in Hessen zu, bereits im Vorfeld taetig zu werden. "Waehrend frueher gewartet werden musste, bis es zu Vorfaellen kam, koennen wir jetzt diese Hunderassen auf ihre Aggressivitaet und Gefaehrlichkeit hin ueberpruefen - und entsprechend handeln", betonte der Minister. Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs habe die Verordnung einschliesslich der Moeglichkeit Rasselisten festzuschreiben, bestaetigt.


http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta%2Fpage&atype=ks

rtikel&aid=1015264058396&openMenu=992279212953&calledPageId=992279212953&listid=994347600402

Kürzere Leine für viele Hunde

VON HEINZ TUTT, 05.03.02, 21:01h, aktualisiert 22:44h

Den Haltern von gefährlichen Hunden drohen bei Verstößen künftig drastische Strafen.

Düsseldorf - Ob das neue Hundegesetz für NRW der Weisheit letzter Schluss sei, daran hegte sogar die SPD-Abgeordnete Irmgard Schmid leise Zweifel, als sie gestern zusammen mit Umweltministerin Bärbel Höhn den Entwurf in Düsseldorf präsentierte. Ministerin Höhn glaubt, dass das Gesetz zumindest mit Blick auf die Strafen für Hundehalter eine Verschärfung beinhaltet, im Prinzip aber keine Änderung für die Leute eintrete, die vorher schon von der Landeshundeverordnung betroffen waren. In jedem Fall, da waren sich die beiden Frauen einig, stelle das neue Gesetz aber eine Verbesserung dar.

In der Tat drohen künftig drakonische Strafen für Halter von gefährlichen Hunden, die gegen den Leinen- und Maulkorbzwang oder andere Vorschriften verstoßen. Während bislang höchstens 1022 Euro fällig wurden, ermöglicht das neue Gesetz Geldbußen bis zu 100 000 Euro. Für besonders schwere Verstöße sieht das geplante Landeshundegesetz sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor. Und das Gesetz sieht für bestimmte Bereiche sogar einen Leinenzwang für alle Hunde vor, so etwa auf Spielplätzen, belebten Straßen und Plätzen, in Fußgänger- und Einkaufszonen.

Strenge Auflagen

Das Gesetz solle die Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden und anderen gefährlichen Hunden schaffen, betonte Höhn. SPD und Grüne hatten sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die bestehende Landeshundeverordnung ablösen soll. In dem Gesetz wird die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunde im Vergleich zur geltenden Verordnung von 42 auf 14 Rassen deutlich reduziert.

In der Rasseliste I werden nur noch 4 statt bisher 13 Rassen geführt (siehe: Zwei Rasse-Listen). Für diese Hunde gelten besonders strenge Auflagen wie etwa Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot. Der Halter muss volljährig sein und ein besonderes privates Interesse nachweisen können. Ferner muss der Besitzer eine Sachkundebescheinigung vom Amtstierarzt bescheinigt bekommen, ein Führungszeugnis vorlegen sowie eine ausbruchsichere Unterbringung garantieren können. Der Hund muss zudem für Personenschäden in Höhe von 500 000 Euro versichert sein.

Alle diese Vorschriften gelten auch für Hunde, die zwar nicht auf dieser Liste stehen, nach dem Urteil des Tierarztes jedoch ebenfalls als gefährlich eingestuft werden. Außerhalb von geschlossenen Räumen müssen gefährliche Hunde angeleint werden (mit Ausnahme von Hundeauslaufflächen). Von der Anlein- und Maulkorbpflicht sind Ausnahmen möglich.

Für Hunde der Liste II gelten Anforderungen wie für gefährliche Hunde. Es gilt jedoch kein Zuchtverbot, und ein “besonderes Interesse³ für die Haltung muss ebenfalls nicht nachgewiesen werden.

Für alle Hunde mit mehr als 20 Kilo Gewicht und einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern gelten ebenfalls Einschränkungen. Es besteht Anmeldepflicht. Hundehalter müssen ihre Sachkunde nachweisen. Sie wird unterstellt, wenn der Besitzer das Tier bereits drei Jahre lang besitzt, ohne dass es zu Problemen gekommen ist. Wie für die Tiere der Rasseliste I und II gilt auch für große Hunde eine Haftpflicht. Außerdem müssen die Hunde per Mikrochip gekennzeichnet werden.

Bärbel Höhn bezeichnete den Gesetzentwurf als “gerechten Ausgleich zwischen dem berechtigten Schutzbedürfnis der Bevölkerung und dem Interesse von verantwortungsbewussten Hundehaltern³. FDP-Fraktionsvize Stefan Grüll hält das neue Gesetz dagegen für ungeeignet, Menschen wirksam zu schützen. Rasselisten seien sachwidrig. Auch CDU-Vize Eckhard Uhlenberg kritisierte die Rasselisten. “Die Frage bleibt, ob dies ein Kriterium für die Gefährlichkeit eines Hundes darstellt.³

Besonders als gefährlich angesehene Hunderassen, wie der hier abgebildete Rottweiler, sind von dem neuen Landeshundegesetz betroffen.



Hunde mit Mikrochip


Düsseldorf. (goe) In dem Entwurf von
NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) für ein Landeshundegesetz sollen für alle Hunde mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht und einer Höhe von 40 Zentimetern besondere Regelungen gelten. Sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Besitzer müssen ihre Sachkunde dadurch  nachweisen, dass sie drei Jahre lang unbeanstandet große Hunde gehalten haben.

Die Besitzer der 14 Liste-Hunderassen sowie der großen Hunde müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 Euro bschließen. CDU-Agrarexperte Uhlenberg forderte, dass der bürokratische Aufwand für die Kommunen verringerrt werden müsse. Rot-Grün plant eine  Experten-Anhörung im Landtag vor der Verabschiedung des Gesetzes.

Während ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot nur noch für die erste Kategorie - Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier gilt, müssen die Besitzer von zehn weiteren
Rassen eine Erlaubnis bei den Kommunen beantragen. Voraussetzung dafür sind  die Volljährigkeit des Halters, ein Zuverlässigkeitsnachweis und eine Sachkundebescheinigung des Amtstierarztes.

Nicht mehr aufgeführt in Liste 2 sind der Dobermann und mehrere Hirtenhund-Arten. Allerdings können die Kommunen darüber hinaus alle Hunde unabhängig ihrer Rasse als gefährlich einstufen, die wegen falscher
Ausbildung aggressiv geworden sind


Neues Landeshundegesetz

Geldbußen bis 100 000 Euro für Hundehalter


Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen drohen Haltern von
gefährlichen Hunden, die gegen den Leinen- und Maulkorbzwang oder andere
Vorschriften verstoßen, künftig Geldbußen bis zu 100 000 Euro. Für besonders
schwere Verstöße sieht das geplante Landeshundegesetz sogar Freiheitsstrafen
von bis zu zwei Jahren vor. Damit würden die Strafen deutlich verschärft,
sagte Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf. Das
Gesetz solle die Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz
der Bevölkerung vor Kampfhunden und anderen gefährlichen Hunden schaffen.
SPD und Grüne hatten sich nach langen Diskussionen mit dem Umweltministerium
auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die bestehende Landeshundeverordnung
ablösen soll. In dem Gesetz wird die Zahl der als gefährlich eingestuften
Hunde im Vergleich zur geltenden Verordnung von 42 auf 14 Rassen deutlich
reduziert. Für die Hundebesitzer seien deutliche Verbesserungen erreicht
worden, sagte die Agrarexpertin der SPD, Irmgard Schmid. Gegen die im Sommer
2000 von Höhn erlassene Verordnung hatte es heftige Proteste gegeben. In der
Rasseliste I werden nur noch 4 statt 13 Rassen geführt. Für diese Kampfhunde
gelten besonders strenge Auflagen. Die Rasseliste II umfasst nur noch 10
statt 29 Rassen. Gestrichen wurden unter anderem der Dobermann und mehrere
Hirtenhunde. Unabhängig von ihrer Rasse können die Behörden alle Hunde als
gefährlich einstufen, die durch falsche Ausbildung aggressiv geworden sind.
Für alle anderen Hunde mit mehr als 20 Kilo Gewicht und einer Widerristhöhe
von 40 Zentimetern gelten ebenfalls besondere Regelungen. Sie müssen bei den
Behörden angemeldet werden. Hundehalter müsse ihre Sachkunde nachweisen.
Dazu gehört aber auch eine dreijährige unbeanstandete Haltung von großen
Hunden. Wie für die Tiere der Rasseliste I und II muss auch für große Hunde
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem müssen die Hunde
mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Höhn bezeichnete den
Gesetzentwurf als "gerechten Ausgleich zwischen dem berechtigten
Schutzbedürfnis der Bevölkerung und dem Interesse von
verantwortungsbewussten Hundehaltern". Das Gesetz übernehme die wesentlichen
Regelungen aus der Hundeverordnung, ermögliche aber deutlich höhere Strafen.
Bislang konnten Hundehalter maximal bis 1022 Euro zur Kasse gebeten werden.
 

 

 

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sseliste I und II muss auch für große Hunde
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem müssen die Hunde
mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Höhn bezeichnete den
Gesetzentwurf als "gerechten Ausgleich zwischen dem berechtigten
Schutzbedürfnis der Bevölkerung und dem Interesse von
verantwortungsbewussten Hundehaltern". Das Gesetz übernehme die wesentlichen
Regelungen aus der Hundeverordnung, ermögliche aber deutlich höhere Strafen.
Bislang konnten Hundehalter maximal bis 1022 Euro zur Kasse gebeten werden.
 

 

 

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