Betr.: 2 Artikel im Hundemagazin WUFF 3/2002 zur
Unfallprävention bei Kindern im Umgang mit
Hunden
von Dr. med. univ. Hans Mosser
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kinder- und Hundefreunde!
Da in der Öffentlichkeit, auch von Politikern und angeblichen
"Fachleuten", viel Unsinn über Hunde und Beißunfälle geredet und
geschrieben wird, ist Dr. Hans Mosser, Humanmediziner und
WUFF-Herausgeber, dieser Thematik auf den Grund gegangen und hat
25 Primärstudien zu Hundebissverletzungen von Kindern und deren
Ursachen analysiert (Metaanalyse).. Sie können dazu 2 Artikel in der
Märzausgabe des Hundemagazins WUFF lesen und diese beiden Artikel auch
im Internet als PDF-Dateien von der WUFF-WP abrufen:
http://www.wuff.at
Hier zu Ihrer Information der Text der Vorschau au WUFF 3/2002:
Unfallprävention bei Kindern im Umgang mit
Hunden
Wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen: Hunde sind für
die positive Sozialentwicklung von Kindern von großer Bedeutung. Das
soll auch so bleiben und nicht durch Unfälle im Umgang mit Hunden
gefährdet werden. Populistische, aber in der Sache wirkungslose
Hundeverordnungen haben bisher einerseits ihre Ineffizienz bewiesen,
und andererseits aber schon viel von diesem positiven Einfluss der
Hunde auf Kinder zerstört. Eine exakte Analyse der Umstände und ein
Verständnis des menschlichen wie des hundlichen Faktors sind
Voraussetzungen für eine sinnvolle und damit wirksame Prävention von
Unfällen bei Kindern im Umgang mit Hunden.
Im nächsten WUFF (März/2002) ein Artikel des Humanmediziners und
WUFF-Herausgebers Dr. med. univ. Hans Mosser.
Über Rückmeldungen und Lesermeinungen direkt an Dr, Mosser würden
wir uns sehr freuen:
mosser@wuff.at
Iris Strassmann und WUFF-Solidaritätshund ERIC
Hundemagazin WUFF
Deutschland-Redaktion
Nerongsallee 48
D 24939 Flensburg
Tel./Fax: +49-(0)461-51386
Mail: strassmann@wuff.at
Internet:
http://www.wuff.at
Der Kommentar:
Vielleicht hätte man jemanden fragen
sollen, der sich damit auskennt!
Der Entwurf zum
Landeshundegesetz wird nun in den Landtag eingebracht. Der Inhalt ist
eine neu formulierte Kopie der bestehenden Landeshundeverordnung. Die
einzigen zwei deutlichen Änderungen sind eine Verkleinerung der
Rasselisten und die Möglichkeit höhere Strafen aufzuerlegen. Alle
Hoffnung ist damit verflogen, dass doch noch der gesunde
Menschenverstand über blinden Aktionismus siegen könnte.
Alle führenden Experten
wiesen immer wieder darauf hin, dass eine Einstufung der
Gefährlichkeit von Hunden an speziellen Rassen fest zu machen, der
völlig falsche Weg sei. Wir freuen uns natürlich für die Rassen,
welche nun nicht mehr auf den Listen zu finden sind, aber ein Ansatz
mit Rasselisten ist grundsätzlich falsch und entbehrt jeglicher
wissenschaftlicher Basis und widerspricht zudem vorliegenden
Statistiken über Beißunfälle!
Der Dobermann ist
rehabilitiert, der Rottweiler ist noch "böse". Von einem Kangal geht
plötzlich keine Gefahr mehr aus, der spanische Mastino hingegen wird
weiterhin als "gefährlich" eingestuft. Wo bitte schön ist hier die
Logik? Wo ist die Systematik, welche wir verzweifelt versuchen zu
erkennen?
Über 20 Monate hat die
Landesregierung nun benötigt, um die Landeshundeverordnung mit anderen
Worten zu formulieren, willkürlich die Rasselisten zu verändern und es
Gesetz statt Verordnung zu nennen. Ein wahres Meisterstück der
Intoleranz und Inkompetenz. Die Dreistigkeit gipfelt darin, in der
Anlage zum Gesetzentwurf zu betonen, dass es dem Gesetzgeber nicht um
Ausgrenzung bestimmter Hunderassen geht. Stimmt: es ist keine
Ausgrenzung, es ist vielmehr eine Ausrottung!
Die Kommunen sollen
durch das neue Gesetz finanziell entlastet werden. Wir haben uns die
Mühe gemacht dies zu verifizieren: die Reduzierung der Rasselisten
hätte seit Inkrafttreten der LHV-NRW in unserem Tierheim zu exakt 0
EUR Einsparung geführt! Super, die Ordnungsämter werden sich freuen.
Wann wird schon mal ein Dobermann sichergestellt? Auch der so weit
verbreitete Chinesische Kampfhund und der Tibetanische Mastiff stellen
ein unglaublich hohen Anteil an Sicherstellungen durch die
Ordnungsämter dar, nämlich gar keinen. Als eine bodenlose
Unverschämtheit empfinden wir die Tatsache, mit der Streichung von
sowieso nicht oder kaum ins Gewicht fallender Rassen eine
Erleichterung vortäuschen zu wollen.
In §18 des
Gesetzentwurf ist die Rede davon, dass die Grundrechte der
Berufsausübung, der Unverletzlichkeit der Wohnung und das Grundrecht
auf Eigentum eingeschränkt werden. Bitte? Beim Lesen dieser Zeile sind
mir tatsächlich alle noch halbwegs intakten Gesichtszüge gänzlich
entglitten. So einfach ist das? Ist ja super. Dann brauchen wir ja nur
noch diesen Zusatz ins Tierschutzgesetz zu schreiben und alle sind
glücklich.
Kein Gedanke wurde
verschwendet das Problem von Grund auf zu lösen. Die behördlichen
Sachkundenachweise für Halter von Anlagehunden sind reines auswendig
lernen von bekannten Antworten, die Sachkundenachweise für Halter
großer Hunde bei Tierärzten sind völlig zahnlos. Keinesfalls kann bei
dieser Art von Sachkundenachweisen tatsächlich eine Sachkunde
bestätigt werden. Auch der Wesenstest ist weiterhin lediglich eine
Momentaufnahme der Tagesform von Hund und Halter. Der von den wohl
namhaftesten Hundeexperten des Landes erstellte Hundeführerschein der
IG (Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen) oder
vergleichbare Ausbildungsnachweise, wären hingegen ein wirklicher
Prüfstein für Hund und Halter; dann aber bitte schön nicht nur für
bestimmte Rassen.
Man sollte meinen, dass
die Landeshundeverordnung NRW bisher den Höhepunkt dieser politischen
Inkompetenz darstellte. Offensichtlich haben wir uns getäuscht: alles
was schlimmer kommen kann, kommt auch schlimmer.
Ein wieder mal
verwunderter
Jürgen Foß
Tierheim Siegen |