- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Hundesteuer  (Pflichtsteuer für die Kommunen in Baden-Württemberg)

* Mutter Höhn: Jetzt ist es wirklich Zeit, dass Sie sich einem Wesenstest unterziehen.

* Betrugsverdacht: Konten von Tierhilfswerk gesprerrt

* Nochmals: Spenden!!


Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft

Deutscher Hundefreunde

Gegen die Hundesteuer

Geschäftsstelle: 

(Geschäftsführender Vorstand)   

Jörg-Peter Schweizer

Jägerstraße  55

70174  STUTTGART

Tel. & Fax: (0711) 299 81 59

Homepage: http://www.ig-hund.de

E-Mail:  jp.schweizer@gmx.de

 

Landtag Baden-Württemberg

SPD  Landtagsfraktion

Herrn Nils Opitz-Leifheit

(Parlamentarischer Berater)

Konrad-Adenauer-Str. 15

70173  Stuttgart

              Stuttgart, 20.Februar 2002

 

Betr. Hundesteuer  (Pflichtsteuer für die Kommunen in Baden-Württemberg)

Sehr geehrter Herr Opitz-Leifheit,

ich beziehe mich auf unser Telefonat vom Mo., 18.02. und übersende Ihnen die angekündigten Info-Unterlagen unserer Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer, zu Ihrer freien Nutzung und Verwendung und zu Ihrem Verbleib.

Dabei wäre im Namen aller Hundefreunde in Baden-Württemberg wünschenswert und sehr zu begrüßen, wenn Ihre SPD-Landtagsfraktion die Hundesteuer als eine von der Landesregierung angeordnete Pflichtsteuer für die baden-württembergi-schen Kommunen im Stuttgarter Landtag thematisieren würde.

Außer in 5 Bundesländern, B.-W. mit einbezogen, ist die Hundesteuer in den übrigen 11 Bundesländern keine von der je-weiligen Landesregierung für die Kommunen angeordnete Pflichtsteuer mehr, sondern Kommunen und Gemeinden in eige-ner Selbstentscheidung freigestellt, ob diese Hundehaltung besteuern oder nicht.

Die Hundesteuer ist in diesen 11 Bundesländern eine freiwillige „Kannsteuer“. Auch eine ständige Forderung vom Bund der Steuerzahler.

So war es auch möglich, daß in einigen Kommunen, wie z.B. Eschborn in Hessen, oder Kreuzbruch in Brandenburg, sowie  in einigen Gemeinden Bayerns diese für unsere heutige Zeit nicht mehr zeitgemäße Luxussteuer und sittenwidrige Tierhal-testeuer abgeschafft werden konnte.

Dies soll ein erster Schritt sein. Zielvorhaben jedoch bleibt die generelle und längst erforderliche Abschaffung der ethisch und moralisch unhaltbaren und sittenwidrigen Besteuerung für Hundehaltung in Deutschland, wie dies in fast ganz Europa bereits schon so der Fall ist. 

Ich zitiere hierbei den Stuttgarter Verfassungsspezialisten RA Prof.Dr.jur. Rüdiger Zuck:

„Untersuchungswürdig wäre die Rechtfertigung des Eindämmungsversuchs durch Steuern, die Höhe der Steuer, sowie auch die Gerechtigkeit des Besteuerungssystems für Hundehaltung; dies alles unter dem Aspekt des Art. 3 GG.“ 

In seinem Rechtsgutachten kommt u.a. auch der Bonner Staatsrechtler Prof.Dr.jur. Günter Erbel  zu der eindeutigen Feststellung, daß die Hundesteuer mit Art. 2, 3 und 14 GG der Verfassung nicht im Einklang steht und schon daher einer verfassungsrechtlichen Untersuchung bedarf.

Rechts- und Finanzwissenschaftler, u.a. der Frankfurter Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Dr. Fritz Neumark, fordern schon seit langem die Abschaffung der Hundesteuer auch für Deutschland, so, wie dies in fast ganz Europa so der Fall ist.

In seinem Finanzrechtsgutachten hebt der Frankfurter Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Dr. F. Neumark deutlich hervor:

„Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur.

Obwohl die Hundesteuer ganz allgemein und grundsätzlich in einem modernen Gemeinwesen wie die BRD weder fiskalisch, noch gesundheits- und ordnungspolitisch, noch als Luxussteuer mehr eine Daseinsberechtigung hat, wird sie nach wie vor erhoben. Der Grund dafür ist hauptsächlich in einem irrationalen Beharrungs-vermögen der zuständigen Regierungs-, Verwaltungs-, und Gesetzgebungsorgane zu erblicken.

Hundehaltung wird in allen Sozialschichten angetroffen, selbst bei den ärmsten in unserer Gesellschaft.

Sie paßt daher nicht mehr in unseren heutigen Sozialstaat“.

Die Hundesteuer muß endlich auch in Deutschland abgeschafft werden

Zuletzt stellt sich bei der leidigen Hundesteuer doch die dringliche Frage:

Kann die Politik in Deutschland es sich auf Dauer erlauben, durch bürgerfeindliche und vor allem macht-mißbräuchliche Gesetzgebung, welche vordergründig politischen Interessen jedoch nicht Volkes Interesse dient, ständig einen Teil der Bevölkerung unnötig zu verärgern weil sie die Macht der Gesetzgebung für poli-tisch eigene Interessen hat?

Wäre es politisch nicht sinnvoller und vor allem volksdienlicher den bei der Amtseinführung abgelegten Amtseid zu befolgen und in der Eigenschaft als Volksvertreter dem Volke zu dienen und nicht eigenen politischen Interessen.

Die für unser Land ungerechteste und rechtlich umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, gibt berechtig-ten und begründeten Anlaß diese Frage aufzuwerfen.

Nachdem die Bundesbürger, wie sonst nirgendwo auf der Welt, durch Abgabelasten vom deutschen Staat so dermaßen geschröpft werden, wäre es politisch wirklich sinnvoll, zumindestens die sittenwidrige Besteuerung für Hundehaltung in Deutschland abzuschaffen und hier nicht noch mehr Politikerfrust bei einem Großteil der bundesdeutschen Bevölkerung zu schüren.

Die Hundesteuer ist die kleinste aller Steuern und daher eine Bagatellsteuer. Diese abzuschaffen tut trotz angespannter Fi-nanzlage kommunaler und öffentlicher Kassen den Kommunen in finanzieller Hinsicht nicht besonders weh.

Die meißten Länder in Europa haben dies geschafft, dann soll dies doch auch für Deutschland möglich sein, die sittenwidrige Hundesteuer abzuschaffen; ist Deutschland immerhin noch das reichste Land in Europa.

 Zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme:

Für 2 kleine Hunde (Chihuahua oder Yorkshir Terrier) muß der Hundefreund in Stuttgart 630 DM Hundesteuer bezahlen, egal ob arme Rentnerin für eine bemitleidenswerte Kreatur aus dem Tierheim oder reicher Industrieller für seinen wertvollen Rassehund. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des betroffenen Hundehalters wird, wie sonst bei allen anderen Steuerabga-ben üblich, z. B. Lohn- u. Einkommenssteuer, hierbei überhaupt nicht berücksichtigt.

Dann wird ab dem zweiten und jeden weiteren Hund progressiv doppelt besteuert; das gibt es bei keiner anderen Steuerart in Deutschland und auch sonst nirgendwo auf der ganzen Welt.

„Eine steuergerechte Ungleichbehandlung im Bezug auf alle anderen Steuerarten   (Art. 3 GG.)“

Die Hundehalter gehören nicht gerade zu den Großverdienern der Nation. Sie finanziell bluten zu lassen für finanzpolitische Interessen, nur weil sie Hunde lieben, ist ein ungeheurer finanzpolitischer Skandal und sollte die Politiker in Deutschland zutiefst beschämen!

Wie für alle anderen Haus- u. Liebhabertiere darf es auch für Hundehaltung keine Besteuerung geben.

Ein Tier oder eine mitgeschöpfliche Beziehung zu besteuern ist zutiefst ungerecht und unsozial, ethisch und moralisch un-haltbar und verstößt gegen die guten Sitten!

 Wir bitten die Landesregierung von Baden-Württemberg als Landesgesetzgeber, dem guten Beispiel von 11 Bundesländern zu folgen und eine Besteuerung für Hundehaltung den baden-württembergischen Kommunen nicht als Pflichtsteuer anzu-ordnen und zumindestens diese Pflichtsteuer als landesgesetzliche Verordnung für die Kommunen und Gemeinden aufzu-heben.

Verehrter Herr Opitz-Leifheit, als Vertreter aller Hundefreunde in unserem Land bitte ich Sie, den Sachverhalt der Hunde-steuer -als für die Kommunen angeordnete Pflichtsteuer- Ihrer Landtagsfraktion vorzutragen.

Es wäre mehr als sehr erfreulich wenn Ihre Fraktion diesen leidigen Sachverhalt der Hundesteuer als Pflichtsteuer im Stutt-garter Landtag thematisieren würde unter dem Aspekt, daß in 11 Bundesländern eine solche Pflichtsteuer nicht Existent ist.

Eine schriftliche Zusage in dieser unserer berechtigten Forderung bekam ich von der SPD Landesvorsitzenden Frau Ute Vogt; das Schreiben habe ich Ihnen per Faxnachricht zur Kenntnis übermittelt und liegt nochmals als Kopie den beigefügten Unterlagen bei.

 Für erforderliche Fragen in Sachen Hundesteuer stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne und jederzeit zur Verfügung und bedanke mich nochmals vielmals für Ihr offenes Ohr an unserem Anliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg-Peter Schweizer     (Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer)


Peter Böttcher
Adlerstr. 21
28203 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de




OFFENER BRIEF

                               6. März 2002




Mutter Höhn
VIA E-MAIL



Jetzt ist es wirklich Zeit, dass Sie sich einem Wesenstest unterziehen.


Ich habe Ihre Vorstellungen von Ihrem sogenannten „Landeshundegesetz gelesen.

Muss schon sagen, von Gesetz kann hier keine Rede sein, sondern es handelt sich hierbei nur um eine Sammlung von Abartigkeiten.

Wie lange wollen Sie denn noch auf dem Rücken der Hunde Ihre Perversitäten ausleben?

Es ist mir klar, dass Sie noch in den letzten Zuckungen Ihrer politischen Macht etwas hinterlassen wollen. Ich kann allerdings nicht verstehen, wie eine so alte Frau wie Sie, etwas so Primitives absondern muss.

Klar, Frauen die Ihren „Mann stehen müssen überziehen oft, allerdings, was Sie treiben grenzt an alle Geschmacklosigkeiten einer zivilisierten Gesellschaft.

Wenn ein diskriminierter Hund (der von Ihnen gelogener Weise als gefährlich eingestuft wird) ohne Maulkorb angetroffen wird, soll der Besitzer mit einem Busgeld bis zu 100.000,- Euro geahndet werden.

Haben Sie eigentlich jeglichen Bezug zur Realität verloren?

Es grenzt ja schon, für mich, an Geistesschwäche, so etwas abzusondern.

Ein Verbrecher, wie Ibrahim K., der diesen ganzen Staatsterror in die Wege leitete, bekommt ca. 3 ½ Jahre Haft, kommt sehr wahrscheinlich demnächst wieder auf freien Fuß, besorgt sich einen deutschen Schäferhund und kann an mir mit meinem Bullterrier mit Maulkorb vorbeigehen und hämisch über die deutschen Deppen lachen.

3 ½ Jahre bekommt ein Verbrecher für seine mörderische Tat.

Ein Hundehalter, mit einem ausländischen Hund, der von deutschen Politikern, gelogener Weise, als von Geburt her gefährlich diskriminiert wird und ohne Maulkorb angetroffen wird, soll bis zu Euro 100.000,- zahlen.

Mutter Höhn, falls Sie noch über genügend Kapazitäten auf Ihrer Festplatte verfügen, werden Sie feststellen dürfen, dass Sie mit Ihren Absonderungen überzogen haben.

Sie sollten sich um ernsthafte Probleme kümmern und nicht um solch einen Bullshit.

Ich hoffe, Sie genießen noch Ihre letzten Tage im rot/grünen Club.

Shalom
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT


Peter Böttcher



Was ich mir als rot/grünen Wahlspot denken könnte:

Rot/grün, wir stehen für ????
?
?
?
Ja, für was stehen wir eigentlich ???

Grün = dünne SPD-Lösung mit grünen naturidentischen Aromastoffen?

Eine Partei, ohne Geschmack.

Geschmacklos wie rot/grün.


Betrugsverdacht: Konten von Tierhilfswerk gesprerrt
[01.03.2002]
 
Der Untersuchungsrichter ließ die Konten des Tierhilfswerk Austria sperren. Der Verein steht unter schwerem Betrugsverdacht, berichtet das Industriemagazin in seiner März-Ausgabe: über 350.000 Euro sind bereits ins Ausland abgeflossen.

Das Tierhilfswerk Austria (THWA) steht unter schwerem Beschuss: die Spendensammler sollen lediglich einen schmalen Prozentsatz ihrer Einnahmen dem Widmungszweck Tierschutz zugeführt haben.

Alleine von Juli bis September letzten Jahres flossen mehr als 350.000 Euro in großen Tranchen und zahlreiche kleinere Geldbeträge ins Ausland ab, berichtet das Industriemagazin in seiner März-Ausgabe.

Der Geldabfluss führte zu einer Routinemeldung durch die Bank Austria. Daraufhin ließ der Untersuchungsrichter am Landesgericht Korneuburg nun sämtliche Konten im Umfeld der Tierfreunde sperren. Am Landesgericht Korneuburg laufen Voruntersuchungen wegen des Verdachtes auf schweren gewerbsmäßigen Betrug.

Neben THWA-Präsidenten Christian Janatsch wird gegen Klaus Wallhof und weitere drei Personen aus dem THWA-Umfeld ermittelt. Inzwischen beschäftig sich jetzt neben Finanz und Gericht auch das Innenministerium mit den Tierfreunden: Die Geldwäsche-Spezialisten der EDOK-Abteilung durchwühlten die Konten des Klosterneuburger Vereins.

(Quelle: ots)

Nochmals Spenden:

Wir benötigen noch Informationen:

Die FDP hat letztes Jahr einen Verfassungsklage machen wollen und bat dazu um Spenden. Wer hat gespendet bzw. wer kennt einen der gespendet hat oder sind damals keine Spendegelder geflossen?? 

Wenn aber doch: wo ist dann das Geld hin ??

Wer näheres weiss, bitte melden unter fdp@maulkorbzwang.de

Auch in anderen Spendenaufrufen sind wir am ermitteln - es kann nicht angehen das sich viele wirklich die letzten 50DM vom Munde absparten um ihren Freunden zu helfen und andere verprassen das Geld für ........ ???

So auch gleich die Frage : wo ist eigentlich die 5.000Pfund Spende der Emgländer von der Demo in Wiesbaden??

Sind die wenigstens gut angelegt worden - ich meine für die Sache - nicht in Aktien!

 

 Zurück

So auch gleich die Frage : wo ist eigentlich die 5.000Pfund Spende der Emgländer von der Demo in Wiesbaden??

Sind die wenigstens gut angelegt worden - ich meine für die Sache - nicht in Aktien!

 

 Zurück

>