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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute: NEUES VON DER PFANNE :-(

* Ein Gesetz, das bellt, aber nicht beißt Š

* Maulkorb für diese Rassen

* Diese Hunderassen sind verboten

* Umweltministerin verteidigt die Rasse-Listen für Hunde

* Lupus klagt: Dem Ordnungsamt hilflos ausgeliefert


Kommentar

Ein Gesetz, das bellt, aber nicht beißt Š

von Harald W. Jürgensonn

Blondinen sind doof, Männer sind Schweine, und jeder Russe heißt Iwan und
trinkt Wodka.

Blöde Verallgemeinerungen, gegen die wir uns mit Recht wehren.
Jeder Pitbull beißt, jeder Dackel ist lammfromm, und ein 41 Zentimeter
großer Hund bissiger als einer, der es auf nur 39 Zentimeter bringt.

So ein Quatsch, Frau Höhn! Das neue Hundegesetz ist überflüssig. Es hätte gereicht,
auf verantwortungslose Hundehalter das Strafrecht konsequent anzuwenden, bei
Schadensersatzansprüchen der Opfer das Zivilrecht auszuschöpfen. Das
Hundegesetz ist zum Jaulen: ungerecht, kostenträchtig ­ und von keinem
Erfolg gekrönt.
 


Maulkorb für diese Rassen

Kein Zucht- und Einfuhrverbot, dafür Markierung mit Microchips. Für den Besitz dieser zehn Vierbeiner-Rassen ist kein besonderes Interesse am Halten des Tieres nachzuweisen. Die Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang sowie die Bestätigung der Sachkunde kann auch ein anerkannter Sachverständiger erteilen. Die Hunde der Rasseliste II im Einzelnen:
Mikrochip-Pflicht für:
Bullmastiff
Tosa-Inu
Dogo Argentino
Mastiff
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Mastino Napoletano
Rottweiler
Alano
American Bulldog


Diese Hunderassen sind verboten

Der Pitbull  Zucht verboten, Einfuhr ebenso. Das gilt für diese vier Sorten:
Pitbull, Bullterrier, American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier
und Kreuzungen dieser Rassen. Der American Staffordshire Ihr Besitz ist nur
erlaubt, wenn man dafür eine behördliche Genehmigung vorweisen kann und ein
besonderes privates Interesse nachweisen kann.

Der Bullterrier Ein Amtstierarzt muss dem Hundehalter die notwendige
Sachkunde bestätigen. Sie müssen pausenlos Leine und Maulkorb tragen.  Der
Staffordshire Bullterrier Davon befreit werden können sie nur, wenn sie eine
amtsärztliche Verhaltensprüfung absolviert haben. Sie brauchen einen
Mikrochip. Ihre Besitzer eine Versicherung mit 500 000 Euro Mindestsumme für
Personenschäden.



Umweltministerin verteidigt die Rasse-Listen für Hunde

VON JUTTA VOSSIEG, 06.03.02, 19:33h, aktualisiert 21:35h

Bärbel Höhn: NRW-Hunderverordnung ist Vorbild für bundesweite Regelung .

Köln - NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn sieht sich als Trendsetterin: Die
NRW-Hundeverordnung habe sich so sehr bewährt, dass sie von der Struktur
Vorbild für eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern sein werde,
erläuterte sie während ihres Redaktionsbesuchs beim "Kölner Stadt-Anzeiger".
Die Verordnung mit ihren drei Kategorien von potenziell gefährlichen Hunden
sei als eine der wenigen Landesregelungen gerichtlich nicht angreifbar.

In NRW können, so Bärbel Höhn, Halter die Ungefährlichkeit ihrer Hunde in
einem Test nachweisen und dadurch eine Ausnahme von Leinen- und
Maulkorbzwang erwirken, so die Grünen-Politikerin. Dagegen müsse der Staat
nicht mehr warten, bis ein Beißunfall passiert sei, um einen Hund als
gefährlich einstufen zu können. Dies soll auch im neuen Gesetz so bleiben,
dessen Entwurf sie soeben vorgestellt hat und das bis zum Sommer vom Landtag
verabschiedet werden soll.

Gegner der alten Hundeverordnung mit ihren Rasselisten sind jedoch
enttäuscht: "Statt einen Neuanfang zu finden, will Frau Höhn jetzt die
unsinnige Verordnung in Gesetzesform gießen lassen, um ihr Gesicht nicht zu
verlieren", sagt Harald Wiegand vom Interessenverband "Domino Dogs
Deutschland".

Um dies zu verhindern, hatte die CDU zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens
gefordert, Höhn das Thema zu entziehen und es stattdessen im
Innenministerium anzusiedeln. Dies hatte Ministerpräsident Wolfgang Clement
(SPD) jedoch kategorisch abgelehnt. Offenbar geht die Allianz zwischen SPD
und Grünen in dieser Frage auch weiter als bisher vermutet. Während
Mitglieder der SPD-Fraktion in der Öffentlichkeit stets den Eindruck
erweckten, dass Höhn ihnen mit der Verordnung etwas zu weit gehe, berichten
Teilnehmer aus Sitzungen mittlerweile, dass offenbar Clement selbst die
treibende Kraft hinter der Verordnung ist.

Die FDP spricht sich wie bisher schon gegen Rasselisten aus. Die CDU will
mit ihrer Meinungsbildung bis nach der geplanten, aber noch nicht
terminierten Experten-Anhörung warten. Sie ist aber bereit, von solchen
Listen abzurücken.

"Domino Dogs" ist vor allem über die Tatsache verärgert, dass eine
Expertenanhörung - wie schon bei der ersten Verordnung - erst nach Vorlage
des Gesetzentwurfs stattfinden soll. Der Verband lehnt Rasselisten
kategorisch ab. Gefährlich seien ausschließlich individuelle
Hund-Halter-Gespanne, kein Hund werde gefährlich geboren. Diese Auffassung
vertreten auch die Chefs der Diensthunde-Abteilungen aller 16
Länderpolizeien. Rasselisten seien sachlich falsch und spiegelten daher eine
Scheinsicherheit vor.

Ministerin Höhn will diese Einsprüche nicht akzeptieren. "Wir müssen die
Menschen schützen", so ihre Begründung. Sie nimmt für die Verordnung in
Anspruch, für einen Rückgang der Beißvorfälle an Rhein und Ruhr gesorgt zu
haben. Die Tatsache, dass im neuen NRW-Hundegesetz die Listen "gefährlicher
Hunderassen" stark zusammengeschmolzen sind, erklärt Höhn mit ihrer
Kompromissbereitschaft im Sinne einer bundesweit einheitlichen Regelung.
Dass viele Hundehalter an Rhein und Ruhr hohe Kosten und bürokratischen
Aufwand in Kauf nehmen mussten, um die Auflagen der alten Verordnung zu
erfüllen, die für ihre Hunderasse im neuen Gesetz gar nicht mehr vorgesehen
sind, sieht Höhn, aber sie sagt auch: "Es ist immer so: Wenn eine Minderheit
Freiheiten missbraucht, muss die Mehrheit leiden."

 

AW-Kommentar: den verkneife ich mir - aber eins doch: trotzigen Kindern sollte man das Spielzeug wegnehmen - die ist trotzig - nehmen wir der Pfanne den Stuhl weg auf dem sie sich festgeklebt hat.

 

Die Wahl hat begonnen - besucht dazu auch die neue Rubrik: Wahlen 2002 auf www.maulkorbzwang.de


Donnerstag, 07. März 2002

Lupus klagt: Dem Ordnungsamt hilflos ausgeliefert

"Wir Hundehalter sind der Willkür des Ordnungsamtes vollkommen
ausgeliefert", beschwert sich Dietmar Müller, Vorsitzender von "Lupus".
Jüngstes Ärgernis ist die vorläufige Konfiszierung von Sylvia J.´s
Schäferhund. Oliver Kuschnik, Sachbearbeiter des Ordnungsamtes, sieht das
anders: "Hier geht es um grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz."

Am 20. Februar klopften Mitarbeiter des Ordnungsamtes an Siylvia J.´s Tür
und verlangten die Herausgabe des 14 Jahre alten Rüden "Jim". Das Tier laufe
ohne Leine, die Maulkorbpflicht werde nicht eingehalten und registriert sei
das Tier auch nicht. Die nächsten 24 Stunden verbrachte der Hund im Tierheim
- so weit die Version von Dietmar Müller.

"Als ich dann beim Ordnungsamt aufkreuzte, war von diesen Vorwürfen keine
Rede mehr", sagte Müller bei der Lupus-Versammlung in der
Awo-Begegnungsstätte auf der Bürgermeister-Pütz-Straße in Meiderich.
"Lediglich die Registrierung durch den Chip am Ohr des Tieres musste
nachgeholt werden." Die Kosten für die Unterbringung im Tierheim - über 100
E - musste die Halterin selbst berappen. Schadensersatz müsse sie vom
Anzeigenerstatter fordern.

"Das stimmt so nicht", erklärte Oliver Kuschnik. Schon 1995 hätte ein
Tierhaltungsverbot für die Betroffene bestanden. Die beiden Tiere - neben
dem Schäferhund ging es auch um die Katze "Mausi" - seien total verwahrlost
aufgefunden worden. "Uns liegt ein tierärztlicher Befund vor. Der Hund
leidet durch die mangelhafte Haltung an starken Schäden der Haut." Von einem
Verstoß gegen die Maulkorbpflicht sei nie die Rede gewesen. "Der Schäferhund
ist ein sogenannter Anlage-drei-Hund. Der muss sowas gar nicht tragen,
soviel wissen wir hier auch", so der Ordnungsbeamte und schließt: "Die Tiere
wurden auch nur unter starkem Vorbehalt an die Halterin zurückgegeben - wir
bleiben auf jeden Fall dran." 06.03.2002   Von Holger Beck


 

 

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> bleiben auf jeden Fall dran." 06.03.2002   Von Holger Beck


 

 

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