MOMENT MAL,
Hundebesitzer sind schon manchmal arme Schweine.
Sie können ihre Vierbeiner noch so gut erziehen, sie zur Nachhilfe in die
Hundeschule schicken, am Ende gar den Hunde-Führerschein bestehen - aber sie
wissen doch nie genau, was in so einem Hundekopf vorgeht.
Da war sich wohl auch ein Kirchberger, Besitzer eines Schäferhundes, nicht so
sicher, als ihn ein Bauer und Rinderzüchter mit einem ungeheuerlichen Vorwurf
schockte: Der Hund habe ein zwei Monate altes Kalb gerissen und komplett
aufgefressen - Schaden: 500 Euro, umgehend zu bezahlen. Andernfalls müsse der
"Killer- Hund", den der Landwirt eingesperrt hatte, eingeschläfert werden.
Aber so weit kannte der Mann seinen vierbeinigen Genossen dann doch, dass er
bald merkte: Da stimmt was nicht. Und entschied: Wenn tatsächlich ein brutaler
Kälbermord stattgefunden hatte, dann muss die Polizei her. Die Beamten gingen
dem Fall kriminalistisch nach - und stellten Ungereimtheiten fest. Spuren
eines Massakers fanden sich nicht. Das Kalb müsste mit Haut, Haar und Knochen
verschlungen worden sein, denn nichts dergleichen war auffindbar. Das trauten
die Polizisten dem Schäferhund nicht zu. Ein Ohr, das dem unglücklichen Kalb
gehört haben sollte, erwies sich bei genauerem Nachfragen als nicht mehr ganz
frisch - es taugte also auch nicht als Beweismittel. Die Beamten kamen rasch
zu einer Entscheidung: Der Hund ist sofort freizulassen. Aber auch der
Landwirt kam relativ ungeschoren davon: Wer beim Vortäuschen einer Straftat
derart unglaubwürdig wird, den strafen die Gesetzeshüter mit Nicht-Beachtung.
Johannes FuchsPassauer Neue Presse Lokales 9.3.
Als gefährlich geltende Hunde dürfen unfruchtbar gemacht werden
Koblenz (dpa) - Hunde müssen auf behördliche Anordnung hin
unfruchtbar gemacht werden, wenn sie einer als gefährlich geltenden
Rasse angehören. Dies entschied das Oberverwaltungs-gericht (OVG)
Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten
Urteil. Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch nur dann, wenn eine
Fortpflanzung des Tieres alters- oder krankheits-bedingt ausgeschlossen
ist oder die entsprechende Operation für das Tier lebensgefährlich wäre
(Az.: 12 A 10027/02.OVG).
©dpa
111211 Mrz 02
»tierrechte«
März 2002
Teil 6
Tierschutz ins Grundgesetz - Jetzt!
Gemeinsam machen wir die CDU/CSU mobil! Voraussichtlich Mitte
Mai wird der Bundestag erneut über die Aufnahme des Tierschutzes in das
Grundgesetz abstimmen. CDU und CSU verhinderten diese Ergänzung der
Verfassung bisher dreimal. Der Bundesverband der Tierversuchsgegner -
Menschen für Tierrechte und der Deutsche Tierschutzbund führen zusammen
die Kampagne »Tierschutz ins Grundgesetz« durch, denn jetzt gilt es,
alles aufzubieten, damit der vierte Anlauf endlich zum Erfolg führt.
Rückblick
Wir erinnern uns: 1994 scheiterte das Staatsziel Tierschutz in der
Gemeinsamen Verfassungskommission an den Stimmen von CDU und CSU. Vier
Jahre später verhinderten Christdemokraten und Liberale ein Votum des
vorgeschalteten Rechtsausschusses, so dass eine Entscheidung im
Bundestag überhaupt nicht mehr zur Diskussion stand. In einem dritten
Anlauf im April 2000 verfehlte der Antrag von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP im Bundestag die notwendige Zweidrittelmehrheit um 55
Stimmen. Nachdem die CDU/CSU den Fraktionszwang für die Abstimmung
nicht aufgehoben hatte, stimmten ausschließlich die Christdemokraten
gegen den Verfassungsrang und verhinderten damit die Aufnahme des
Tierschutzes ins Grundgesetz. Erneuter Anlauf
Im Februar 2002 haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen erneut ihren Antrag
aus dem Jahr 2000 in den Bundestag eingebracht. Er sieht vor, Artikel
20 a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) um die Worte »und die
Tiere« zu ergänzen. Die Abstimmung im Bundestag wird mit großer
Wahrscheinlichkeit zwischen dem 15. und 19. Mai 2002 stattfinden.
Schächt-Urteil als Kampagnenstart
Am 15. Januar, als das Bundesverfassungsgericht das empörende Urteil
zum Schächten verkündete, starteten der Bundesverband der
Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte und der Deutsche
Tierschutzbund gemeinsam die Kampagne »Tierschutz ins Grundgesetz«. Wir
haben jetzt also gut acht Wochen Zeit, um SPD, Bündnis 90/Die Grünen,
FDP und PDS zu bestärken, im Mai erneut JA zum Tierschutz in der
Verfassung zu sagen. In dieser Zeit muss es uns aber auch gelingen, den
Widerstand der CDU/CSU gegen das Staatsziel Tierschutz zu überwinden.
Notwendige Zweidrittelmehrheit
Um die notwendige Zweidrittelmehrheit von 444 Stimmen im Bundestag
sicherzustellen, gilt es, mindestens 23 Stimmen von der CDU/CSU zu
gewinnen. Das setzt aber voraus, dass die Abgeordneten der anderen
Fraktionen ausnahmslos für den Antrag stimmen werden. Legen wir das
Ergebnis von 2000 zu Grunde, bei dem dies nicht der Fall war, so wären
sogar 55 Stimmen von den Christdemokraten notwendig, die insgesamt 245
Stimmen im Bundestag haben. Es ist also keine leichte, allerdings auch
keine aussichtslose Aufgabe. Immerhin hat der FDP-Vorsitzende Guido
Westerwelle schon am 16. Januar die CDU/CSU im Hinblick auf die
Bundestagswahl im Herbst ermahnt, ihren Widerstand aufzugeben. Er
stellte klar: »Wer mit der FDP regieren will, muss wissen, dass wir die
Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz durchsetzen werden.«
Postkarten für Tierschutz ins Grundgesetz
Das Herz der Kampagne »Tierschutz ins Grundgesetz« bildet die
Willensbekundung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem
Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber, der Vorsitzenden der CDU Angela
Merkel, sowie dem Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und seinem
Stellvertreter Michael Glos. Je mehr Bürger ihre Forderungen an die
CDU/CSU richten, desto größer ist die Chance, dass die Christdemokraten
ihre Blockadehaltung aufgeben. Zu diesem Zweck haben wir Postkarten
vorbereitet, die in unserer Geschäftsstelle in Aachen angefordert
werden können. Ein Exemplar liegt dieser Ausgabe bei. Wir bitten Sie
herz-lich, die Karten an alle vier Adressaten abzuschicken. Wer sich
auch mit ei-ner eMail zu Wort melden möchte, findet auf unseren
Internetseiten unter
www.tierschutz-ins-grundgesetz.de die notwendigen Informationen. Als
weiteres Kampagnenmaterial bieten wir, insbesondere für die Arbeit der
Vereine, Plakate im DIN A2 Format, Aufkleber, Informationsblätter sowie
eine Unterschriftenliste an. Auch dieses Material kann in der
Geschäftsstelle in Aachen bestellt werden, die Adresse etc. finden Sie
auf Seite 2. Ausführliche Sachinformationen liegen außerdem auf unseren
Internetseiten unter www.tierschutz-ins-grundgesetz.de bereit und
können auf Nachfrage auch zugeschickt werden. Gemeinsam zum Erfolg
Die Kampagne wird dann zum Erfolg führen, wenn sich alle Beteiligten
gegenseitig unterstützen und ergänzen. Die Aufgaben sind vielfältig und
umfassen die Bereiche Lobbyarbeit, Information der Öffentlichkeit sowie
Präsentation des Themas in den Medien. Seit zwölf Jahren verfolgen wir
gemeinsam das Ziel, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Dieses
Bestreben wurde nach dem unfassbaren Schächt-Urteil dringlicher denn
je. Nicht Wut und Verzweiflung, sondern Verstand und Stärke müssen uns
jetzt leiten. Lassen Sie uns im Schulterschluss den zwölfjährigen Kampf
für das Staatsziel Tierschutz erfolgreich beenden. Wie stark wir
gemeinsam sein können, haben wir den Politikern bei der Abstimmung über
das Verbot der Käfighaltung von Legehennen demonstriert. Wir haben ein
sehr großes Ziel vor Augen und die Chance, im Mai 2002 einen weiteren
Meilenstein für die Rechte der Tiere
zu setzen. Packen wir es an!
Christiane Cronjaeger
Menschen für Tierrechte
»tierrechte«
März 2002
Teil 7
Gerichtlich sanktionierte Tierquälerei
Warum der Tierschutz ins Grundgesetz muss. Es steht viel auf
dem Spiel. Voraussichtlich im Mai diesen Jahres werden der Deutsche
Bundestag und anschließend die Ländervertretung, der Bundesrat, erneut
über die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz entscheiden. Dabei
sind die Weichen für eine Rechtsordnung mit oder ohne den Schutz der
Tiere zu stellen. Das betrifft jeden von uns. Haben wir die richtigen
Argumente? Gelingt uns der gemeinsame Einsatz für die Tiere?
Den Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen, ist zwar keine Patentlösung
für alle Tierschutzprobleme, schafft aber das notwendige Fundament. Das
niederrangige Tierschutzgesetz kann und muss dann sinngemäß angewendet
werden. Solange die Absicherung des Tierschutzgesetzes im Grundgesetz
fehlt, wird es in vielen Fällen ausgehebelt. Folgende Beispiele sind
dafür anzuführen: Vögel dürfen im Rahmen einer Kunstdarbietung
flugunfähig gemacht und gequält werden. Das Tierschutzgesetz verbietet
das zwar, dies ist jedoch unbeachtlich, weil das Grundrecht der
Kunstfreiheit den höheren Rang hat (Amtsgericht Kassel, 1991).
Neugeborenen Affen darf ein Auge zugenäht werden, und es dürfen in
Bändigungsapparaten qualvollste Experimente an diesen Affen
stattfinden. Wegen des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit muss die
Behörde allein auf die Darlegungen des Experimentators achten, ohne
deren Wahrheitsgehalt gemäß dem Tierschutzgesetz überprüfen zu können
(Verwaltungsgericht Berlin, gestützt vom Bundesverfassungsgericht,
1994). Ein Regierungspräsident darf vom Hochschullehrer nicht
verlangen, den Medizinstudenten das erforderliche Wissen ohne die
Tötung von Tieren beizubringen. Eine solche Vorschrift des
Tierschutzgesetzes hat wegen des Grundrechts der Lehrfreiheit gegenüber
der Behörde bloßen »Appellcharakter« (Verwaltungsgerichtshof Kassel,
1993). Ein muslimischer Metzger darf im Interesse »gläubiger Kunden«
Tieren unbetäubt die Kehle durchschneiden und ihnen vermeidbare
Todesqualen durch das Schächten zufügen. Menschliche Grundrechte auf
Religions- und Berufsfreiheit machen das Betäubungsgebot des
Tierschutzgesetzes illusorisch (Bundesverfassungsgericht, 2002). Die
Beispiele zeigen eine skandalöse Missachtung des Wertempfindens der
großen Mehrheit der Menschen mit den Tieren. Die tiefere Ursache sind
bisher grenzenlose Grundrechte der Menschen auf Kosten wehrloser Tiere.
Diese Lebewesen, die das Tierschutzgesetz »Mitgeschöpfe« nennt, fühlen,
leben und sterben wie wir. Wer ihnen Folter und Todesqualen zumutet,
statt ihre Grundbedürfnisse zu achten, muss sich fragen lassen, ob er
noch Mensch ist. Wollen wir vor uns selbst bestehen, dann darf unser
Grundgesetz daher zum Schutz der Tiere nicht länger schweigen.
Eisenhart von Loeper
Weitere Argumente finden Sie unter:
www.tierschutz-ins-grundgesetz.de
Ärztekammerpräsident warnt vor Pauschalverurteilung
Aw-Kommentar: ist klar -
Politiker sind nicht PAUSCHAL Bestechlich - wenn sich ca. 60%
derer bestechen lassen gilt das nicht für alle
Mediziner sind nicht PAUSCHAL Bestechlich - wenn sich
ca.30% derer bestechen lassen.
Nur nicht PAUSCHALIEREN.
Es sei denn ein Hund einer
AUSLÄNDISCHEN Hunderasse
hat gebissen - dann sind alle Hunde dieser
AUSLÄNDISCHEN RASSE
PAUSCHAL gefährlich - und da einfacher auch gleich alle die ÄHNLICH
AUSSEHEN! Tolle Leistung !
Bestechungsskandal weitet sich aus: Ermittlungen gegen 1700
Klinikärzte und 380 Mitarbeiter eines Pharmakonzerns
Von Lars-Broder KeilBerlin/München Bundesärztekammerpräsident
Jörg-Dietrich Hoppe hat im Zusammenhang mit dem Ärztebestechungsskandal
vor einer Pauschalverurteilung gewarnt. "Hier handelt es sich nicht um
einen Sündenfall der gesamten Ärzteschaft, sagte Hoppe. Zudem sei es
"unseriös, Mutmaßungen über die Vorteilsnahme einzelner Ärzte mit den
aktuellen Betrugspraktiken der Parteien in einen Zusammenhang zu
bringen.Unterdessen zieht der Bestechungsskandal immer weitere Kreise.
Wie die Staatsanwaltschaft München gestern mitteilte, wird zurzeit
gegen rund 1700 Klinikärzte und 380 Mitarbeiter des Pharmakonzerns
Smithkline Beecham ermittelt. Weitere 500 Ermittlungsverfahren sollen
noch eingeleitet werden. Ärzte seien für das Verschreiben von
Smithkline-Medikamenten vor allem mit Vergnügungsreisen belohnt worden,
erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick.Warnungen vor
Pauschalverurteilungen gab es auch vom Vorsitzenden des Hartmannbundes,
Hans-Jürgen Thomas: Politik und Krankenkassenverbände dürften nicht
"un- überlegt einen Verdacht erheben. Er verwies auf den so genannten
Herzklappenskandal, bei dem 1994 bundesweit zunächst 1500 Ärzte
beschuldigt worden seien. Übrig geblieben seien nur 34 Fälle, in denen
es Strafverfahren gegeben habe. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft,
die über 2000 deutsche Kliniken vertritt, appellierte, zunächst die
Einzelfallprüfung abzuwarten, ehe ein ganzer Berufsstand in Misskredit
gebracht wird. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft zeigten
beschlagnahmte Reisebüro- und Firmenunterlagen, dass Ärzte mit
Begleitpersonen zum Beispiel zum Endspiel der Fußballweltmeisterschaft
nach Paris oder zu Formel-1-Rennen hätten reisen dürfen. Daneben seien
auch Studien, Bücher und Computer bezahlt worden. Die Zuwendungen
hätten meist mehrere Tausend Mark, in Einzelfällen bis zu 25 000 Euro
betragen. Insgesamt soll der Konzern, der inzwischen Glaxo Smithkline
heißt, mehrere Millionen Mark an Mediziner verteilt haben. Gegen 3500
Klinikärzte wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, 2200 allerdings
mangels Strafbarkeit oder wegen geringer Schuld inzwischen wieder
eingestellt, sagte Staatsanwalt Wick. Diese Ärzte hätten weniger als
1000 Mark erhalten. Genau aus diesem Grund kritisierte die
Bundesärztekammer die aus ihrer Sicht massiven Vorverurteilungen. Es
sei durchaus üblich, dass Ärzte neue Medikamente auf Anfrage der
Pharmaindustrie im medizinischen Alltag testen, um herauszufinden, ob
diese genauso unbedenklich sind wie ein eingeführtes Mittel, erläuterte
der Ärztekammerpräsident. Um das aber festzustellen, seien
beispielsweise bei einem Blutdruckmittel häufigere Messungen und eine
umfangreichere Dokumentation nötig. Nur diesen Mehraufwand sollte die
Industrie in der Regel bezahlen.
(c) Die WELT online
http://www.welt.de
kurzer Gruß von Marrion Bobka:
Schon klar, außer Hundehalter/innen darf niemand pauschal
vorverurteilt werden. Bestechlichkeit darf nicht ausreichen um die
Umkehr der Beweislast einzuführen- dann wäre ja wohl ganz Deutschland
betroffen. Politiker aller Parteien, Ärzte, Tierärzte, wer will noch
mal, wer hat noch nicht?
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