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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Hundebesitzer sind schon manchmal arme Schweine.

* Als gefährlich geltende Hunde dürfen unfruchtbar gemacht werden

* Tierschutz ins Grundgesetz - Jetzt!

* Gerichtlich sanktionierte Tierquälerei

* Ärztekammerpräsident warnt vor Pauschalverurteilung


MOMENT MAL,
Hundebesitzer sind schon manchmal arme Schweine.

Sie können ihre Vierbeiner noch so gut erziehen, sie zur Nachhilfe in die Hundeschule schicken, am Ende gar den Hunde-Führerschein bestehen - aber sie wissen doch nie genau, was in so einem Hundekopf vorgeht.
Da war sich wohl auch ein Kirchberger, Besitzer eines Schäferhundes, nicht so sicher, als ihn ein Bauer und Rinderzüchter mit einem ungeheuerlichen Vorwurf schockte: Der Hund habe ein zwei Monate altes Kalb gerissen und komplett aufgefressen - Schaden: 500 Euro, umgehend zu bezahlen. Andernfalls müsse der "Killer- Hund", den der Landwirt eingesperrt hatte, eingeschläfert werden.
Aber so weit kannte der Mann seinen vierbeinigen Genossen dann doch, dass er bald merkte: Da stimmt was nicht. Und entschied: Wenn tatsächlich ein brutaler Kälbermord stattgefunden hatte, dann muss die Polizei her. Die Beamten gingen dem Fall kriminalistisch nach - und stellten Ungereimtheiten fest. Spuren eines Massakers fanden sich nicht. Das Kalb müsste mit Haut, Haar und Knochen verschlungen worden sein, denn nichts dergleichen war auffindbar. Das trauten die Polizisten dem Schäferhund nicht zu. Ein Ohr, das dem unglücklichen Kalb gehört haben sollte, erwies sich bei genauerem Nachfragen als nicht mehr ganz frisch - es taugte also auch nicht als Beweismittel. Die Beamten kamen rasch zu einer Entscheidung: Der Hund ist sofort freizulassen. Aber auch der Landwirt kam relativ ungeschoren davon: Wer beim Vortäuschen einer Straftat derart unglaubwürdig wird, den strafen die Gesetzeshüter mit Nicht-Beachtung. Johannes FuchsPassauer Neue Presse Lokales 9.3.


Als gefährlich geltende Hunde dürfen unfruchtbar gemacht werden

Koblenz (dpa) - Hunde müssen auf behördliche Anordnung hin
unfruchtbar gemacht werden, wenn sie einer als gefährlich geltenden Rasse angehören. Dies entschied das Oberverwaltungs-gericht (OVG)
Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten
Urteil. Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch nur dann, wenn eine Fortpflanzung des Tieres alters- oder krankheits-bedingt ausgeschlossen ist oder die entsprechende Operation für das Tier lebensgefährlich wäre (Az.: 12 A 10027/02.OVG).

©dpa

111211 Mrz 02


»tierrechte«

März 2002

Teil 6


Tierschutz ins Grundgesetz - Jetzt!
Gemeinsam machen wir die CDU/CSU mobil! Voraussichtlich Mitte Mai wird der Bundestag erneut über die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz abstimmen. CDU und CSU verhinderten diese Ergänzung der Verfassung bisher dreimal. Der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte und der Deutsche Tierschutzbund führen zusammen die Kampagne »Tierschutz ins Grundgesetz« durch, denn jetzt gilt es, alles aufzubieten, damit der vierte Anlauf endlich zum Erfolg führt. Rückblick
Wir erinnern uns: 1994 scheiterte das Staatsziel Tierschutz in der Gemeinsamen Verfassungskommission an den Stimmen von CDU und CSU. Vier Jahre später verhinderten Christdemokraten und Liberale ein Votum des vorgeschalteten Rechtsausschusses, so dass eine Entscheidung im Bundestag überhaupt nicht mehr zur Diskussion stand. In einem dritten Anlauf im April 2000 verfehlte der Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bundestag die notwendige Zweidrittelmehrheit um 55 Stimmen. Nachdem die CDU/CSU den Fraktionszwang für die Abstimmung nicht aufgehoben hatte, stimmten ausschließlich die Christdemokraten gegen den Verfassungsrang und verhinderten damit die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Erneuter Anlauf
Im Februar 2002 haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen erneut ihren Antrag aus dem Jahr 2000 in den Bundestag eingebracht. Er sieht vor, Artikel 20 a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) um die Worte »und die Tiere« zu ergänzen. Die Abstimmung im Bundestag wird mit großer Wahrscheinlichkeit zwischen dem 15. und 19. Mai 2002 stattfinden. Schächt-Urteil als Kampagnenstart
Am 15. Januar, als das Bundesverfassungsgericht das empörende Urteil zum Schächten verkündete, starteten der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte und der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam die Kampagne »Tierschutz ins Grundgesetz«. Wir haben jetzt also gut acht Wochen Zeit, um SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS zu bestärken, im Mai erneut JA zum Tierschutz in der Verfassung zu sagen. In dieser Zeit muss es uns aber auch gelingen, den Widerstand der CDU/CSU gegen das Staatsziel Tierschutz zu überwinden. Notwendige Zweidrittelmehrheit
Um die notwendige Zweidrittelmehrheit von 444 Stimmen im Bundestag sicherzustellen, gilt es, mindestens 23 Stimmen von der CDU/CSU zu gewinnen. Das setzt aber voraus, dass die Abgeordneten der anderen Fraktionen ausnahmslos für den Antrag stimmen werden. Legen wir das Ergebnis von 2000 zu Grunde, bei dem dies nicht der Fall war, so wären sogar 55 Stimmen von den Christdemokraten notwendig, die insgesamt 245 Stimmen im Bundestag haben. Es ist also keine leichte, allerdings auch keine aussichtslose Aufgabe. Immerhin hat der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle schon am 16. Januar die CDU/CSU im Hinblick auf die Bundestagswahl im Herbst ermahnt, ihren Widerstand aufzugeben. Er stellte klar: »Wer mit der FDP regieren will, muss wissen, dass wir die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz durchsetzen werden.« Postkarten für Tierschutz ins Grundgesetz
Das Herz der Kampagne »Tierschutz ins Grundgesetz« bildet die Willensbekundung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber, der Vorsitzenden der CDU Angela Merkel, sowie dem Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und seinem Stellvertreter Michael Glos. Je mehr Bürger ihre Forderungen an die CDU/CSU richten, desto größer ist die Chance, dass die Christdemokraten ihre Blockadehaltung aufgeben. Zu diesem Zweck haben wir Postkarten vorbereitet, die in unserer Geschäftsstelle in Aachen angefordert werden können. Ein Exemplar liegt dieser Ausgabe bei. Wir bitten Sie herz-lich, die Karten an alle vier Adressaten abzuschicken. Wer sich auch mit ei-ner eMail zu Wort melden möchte, findet auf unseren Internetseiten unter
www.tierschutz-ins-grundgesetz.de die notwendigen Informationen. Als weiteres Kampagnenmaterial bieten wir, insbesondere für die Arbeit der Vereine, Plakate im DIN A2 Format, Aufkleber, Informationsblätter sowie eine Unterschriftenliste an. Auch dieses Material kann in der Geschäftsstelle in Aachen bestellt werden, die Adresse etc. finden Sie auf Seite 2. Ausführliche Sachinformationen liegen außerdem auf unseren Internetseiten unter www.tierschutz-ins-grundgesetz.de bereit und können auf Nachfrage auch zugeschickt werden. Gemeinsam zum Erfolg
Die Kampagne wird dann zum Erfolg führen, wenn sich alle Beteiligten gegenseitig unterstützen und ergänzen. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Bereiche Lobbyarbeit, Information der Öffentlichkeit sowie Präsentation des Themas in den Medien. Seit zwölf Jahren verfolgen wir gemeinsam das Ziel, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Dieses Bestreben wurde nach dem unfassbaren Schächt-Urteil dringlicher denn je. Nicht Wut und Verzweiflung, sondern Verstand und Stärke müssen uns jetzt leiten. Lassen Sie uns im Schulterschluss den zwölfjährigen Kampf für das Staatsziel Tierschutz erfolgreich beenden. Wie stark wir gemeinsam sein können, haben wir den Politikern bei der Abstimmung über das Verbot der Käfighaltung von Legehennen demonstriert. Wir haben ein sehr großes Ziel vor Augen und die Chance, im Mai 2002 einen weiteren Meilenstein für die Rechte der Tiere
zu setzen. Packen wir es an!

Christiane Cronjaeger

Menschen für Tierrechte  
 


»tierrechte«

März 2002

Teil 7


Gerichtlich sanktionierte Tierquälerei
Warum der Tierschutz ins Grundgesetz muss. Es steht viel auf dem Spiel. Voraussichtlich im Mai diesen Jahres werden der Deutsche Bundestag und anschließend die Ländervertretung, der Bundesrat, erneut über die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz entscheiden. Dabei sind die Weichen für eine Rechtsordnung mit oder ohne den Schutz der Tiere zu stellen. Das betrifft jeden von uns. Haben wir die richtigen Argumente? Gelingt uns der gemeinsame Einsatz für die Tiere?

Den Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen, ist zwar keine Patentlösung für alle Tierschutzprobleme, schafft aber das notwendige Fundament. Das niederrangige Tierschutzgesetz kann und muss dann sinngemäß angewendet werden. Solange die Absicherung des Tierschutzgesetzes im Grundgesetz fehlt, wird es in vielen Fällen ausgehebelt. Folgende Beispiele sind dafür anzuführen: Vögel dürfen im Rahmen einer Kunstdarbietung flugunfähig gemacht und gequält werden. Das Tierschutzgesetz verbietet das zwar, dies ist jedoch unbeachtlich, weil das Grundrecht der Kunstfreiheit den höheren Rang hat (Amtsgericht Kassel, 1991). Neugeborenen Affen darf ein Auge zugenäht werden, und es dürfen in Bändigungsapparaten qualvollste Experimente an diesen Affen stattfinden. Wegen des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit muss die Behörde allein auf die Darlegungen des Experimentators achten, ohne deren Wahrheitsgehalt gemäß dem Tierschutzgesetz überprüfen zu können (Verwaltungsgericht Berlin, gestützt vom Bundesverfassungsgericht, 1994). Ein Regierungspräsident darf vom Hochschullehrer nicht verlangen, den Medizinstudenten das erforderliche Wissen ohne die Tötung von Tieren beizubringen. Eine solche Vorschrift des Tierschutzgesetzes hat wegen des Grundrechts der Lehrfreiheit gegenüber der Behörde bloßen »Appellcharakter« (Verwaltungsgerichtshof Kassel, 1993). Ein muslimischer Metzger darf im Interesse »gläubiger Kunden« Tieren unbetäubt die Kehle durchschneiden und ihnen vermeidbare Todesqualen durch das Schächten zufügen. Menschliche Grundrechte auf Religions- und Berufsfreiheit machen das Betäubungsgebot des Tierschutzgesetzes illusorisch (Bundesverfassungsgericht, 2002). Die Beispiele zeigen eine skandalöse Missachtung des Wertempfindens der großen Mehrheit der Menschen mit den Tieren. Die tiefere Ursache sind bisher grenzenlose Grundrechte der Menschen auf Kosten wehrloser Tiere. Diese Lebewesen, die das Tierschutzgesetz »Mitgeschöpfe« nennt, fühlen, leben und sterben wie wir. Wer ihnen Folter und Todesqualen zumutet, statt ihre Grundbedürfnisse zu achten, muss sich fragen lassen, ob er noch Mensch ist. Wollen wir vor uns selbst bestehen, dann darf unser Grundgesetz daher zum Schutz der Tiere nicht länger schweigen.

Eisenhart von Loeper

Weitere Argumente finden Sie unter:
www.tierschutz-ins-grundgesetz.de


Ärztekammerpräsident warnt vor Pauschalverurteilung

Aw-Kommentar: ist klar -

Politiker sind nicht PAUSCHAL Bestechlich - wenn sich ca. 60% derer bestechen lassen gilt das nicht für alle

Mediziner sind nicht PAUSCHAL Bestechlich  - wenn sich ca.30% derer bestechen lassen.

Nur nicht PAUSCHALIEREN.

Es sei denn ein Hund einer AUSLÄNDISCHEN Hunderasse hat gebissen - dann sind alle Hunde dieser AUSLÄNDISCHEN RASSE PAUSCHAL gefährlich - und da einfacher auch gleich alle die ÄHNLICH AUSSEHEN! Tolle Leistung !

Bestechungsskandal weitet sich aus: Ermittlungen gegen 1700 Klinikärzte und 380 Mitarbeiter eines Pharmakonzerns

Von Lars-Broder KeilBerlin/München – Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat im Zusammenhang mit dem Ärztebestechungsskandal vor einer Pauschalverurteilung gewarnt. "Hier handelt es sich nicht um einen Sündenfall der gesamten Ärzteschaft“, sagte Hoppe. Zudem sei es "unseriös“, Mutmaßungen über die Vorteilsnahme einzelner Ärzte mit den aktuellen Betrugspraktiken der Parteien in einen Zusammenhang zu bringen.Unterdessen zieht der Bestechungsskandal immer weitere Kreise. Wie die Staatsanwaltschaft München gestern mitteilte, wird zurzeit gegen rund 1700 Klinikärzte und 380 Mitarbeiter des Pharmakonzerns Smithkline Beecham ermittelt. Weitere 500 Ermittlungsverfahren sollen noch eingeleitet werden. Ärzte seien für das Verschreiben von Smithkline-Medikamenten vor allem mit Vergnügungsreisen belohnt worden, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick.Warnungen vor Pauschalverurteilungen gab es auch vom Vorsitzenden des Hartmannbundes, Hans-Jürgen Thomas: Politik und Krankenkassenverbände dürften nicht "un- überlegt“ einen Verdacht erheben. Er verwies auf den so genannten Herzklappenskandal, bei dem 1994 bundesweit zunächst 1500 Ärzte beschuldigt worden seien. Übrig geblieben seien nur 34 Fälle, in denen es Strafverfahren gegeben habe. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die über 2000 deutsche Kliniken vertritt, appellierte, zunächst die Einzelfallprüfung abzuwarten, ehe ein ganzer Berufsstand in Misskredit gebracht wird. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft zeigten beschlagnahmte Reisebüro- und Firmenunterlagen, dass Ärzte mit Begleitpersonen zum Beispiel zum Endspiel der Fußballweltmeisterschaft nach Paris oder zu Formel-1-Rennen hätten reisen dürfen. Daneben seien auch Studien, Bücher und Computer bezahlt worden. Die Zuwendungen hätten meist mehrere Tausend Mark, in Einzelfällen bis zu 25 000 Euro betragen. Insgesamt soll der Konzern, der inzwischen Glaxo Smithkline heißt, mehrere Millionen Mark an Mediziner verteilt haben. Gegen 3500 Klinikärzte wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, 2200 allerdings mangels Strafbarkeit oder wegen geringer Schuld inzwischen wieder eingestellt, sagte Staatsanwalt Wick. Diese Ärzte hätten weniger als 1000 Mark erhalten. Genau aus diesem Grund kritisierte die Bundesärztekammer die aus ihrer Sicht massiven Vorverurteilungen. Es sei durchaus üblich, dass Ärzte neue Medikamente auf Anfrage der Pharmaindustrie im medizinischen Alltag testen, um herauszufinden, ob diese genauso unbedenklich sind wie ein eingeführtes Mittel, erläuterte der Ärztekammerpräsident. Um das aber festzustellen, seien beispielsweise bei einem Blutdruckmittel häufigere Messungen und eine umfangreichere Dokumentation nötig. Nur diesen Mehraufwand sollte die Industrie in der Regel bezahlen.

 

(c) Die WELT online

http://www.welt.de

kurzer Gruß von Marrion Bobka:

Schon klar, außer Hundehalter/innen darf niemand pauschal vorverurteilt werden. Bestechlichkeit darf nicht ausreichen um die Umkehr der Beweislast einzuführen- dann wäre ja wohl ganz Deutschland betroffen. Politiker aller Parteien, Ärzte, Tierärzte, wer will noch mal, wer hat noch nicht?

 

 

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litiker aller Parteien, Ärzte, Tierärzte, wer will noch mal, wer hat noch nicht?

 

 

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