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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Geburtsanzeige -

* Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch,

* "Ehrenerklärungen" sind sinnlos:  

* Wahlkampf: Schröder biedert sich der PDS an

* Verwaltungsgericht Düsseldorf


12.03.2002

- Geburtsanzeige -

Huch, wo kommst Du denn her?


Dieses Kind war im Verborgenen unterwegs, und niemand hätte von seiner Existenz erfahren, wenn nicht die Hebamme Zivilcourage unablässig danach gefragt hätte.
Es ist der einzige Fall, in dem sowohl Vater als auch Mutter trotz des Vorliegens eindeutiger DNA-Analysen den Zeugungsvorgang leugnen. http://www.tierheim-olpe.de/news/politik/019politik.html#andrea1
Das Kind kommt 9 Monate zu spät.
Es war eine schwere Geburt, die nur durch massive, teilweise brutale Mithilfe einiger verärgerter Geburtshelfer gelang.
Nun ist das Kind da, und steht den Anwälten derer zur Verfügung, die tatsächlich gegen die Rasselisten vorgehen: Den Klägern.
Es ist kein Junge, es ist kein Mädchen, heute erblickte das Licht der Welt:

Das Ronellenfitsch-Gutachten zur LHV NRW
http://www.tierheim-olpe.de/down/andrea.pdf

Wir veröffentlichen das Gutachten mit freundlicher Genehmigung von Spendern, die dieses Gutachten bezahlt haben. Es haben sich inzwischen einige gemeldet.

Einzelheiten zum Verlauf der Schwangerschaft erfahren Sie hier.
http://www.tierheim-olpe.de/news/politik/019politik.html


Es kann nur ans Licht kommen, was existiert.
Deswegen werden wir auf einen eigenen Landeshundegesetzentwurf der FDP NRW vergebens warten. Die Zeugung eines solchen ist physisch unmöglich.


----- Original Message -----

From: "xxxx xxxx" <xxxxxx@xxx.de>

To: < ronellenfitsch@jura.uni-tuebingen.de>

Sent: Tuesday, March 12, 2002 1:00 PM

Subject: Info

 

> Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch,

> anbei senden wir Ihnen eines Ihrer Gutachten als pdf.

> Da dieses Gutachten laut Verfügung der Staatsanwaltschaft Bochum (Az 5 Js

> 513/01) u.a. mit unserer Spenden bezahlt wurde, bitte wir Sie, auch in Ihrem

> eigenen Interesse, das pdf gegen zu lesen, so dass ausgeschlossen ist, das

> Veränderungen, Hinzufügungen oder Weglassungen in Ihrem Gutachten

> vorgenommen wurden.

> Sollte Letzteres wider Erwarten doch der Fall sein, so bitten wir Sie

> höflichst, uns unverzüglich davon zu unterrichten.

> Wir danken Ihnen für die Kompetenz und Mühe, mit der Sie dieses Gutachten

> erstellt haben, auch im Namen der uns bekannten anderen Spender.

> Mit freundlichen Grüßen

> xxxxx xxxxxx


"Ehrenerklärungen" sind sinnlos:  
Man kann von Tätern keine öffentliche Selbstbezichtigung erwarten.


http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=faz/content.asp&rub={B02AFBB3-E1E0-4556-B06E-092A3599848A}&doc={CEC97781-6532-4A50-9A33-3246FD75897D}


Für die Katz
 
V.Z.
Solange Kohl seine "Spender" nicht nenne, sehe er auch keinen Grund, sich bei ihm zu entschuldigen, sagt Müntefering. Koch erwähnt er nicht mehr. Wenn Koch und Müntefering - Koch in damals noch untergeordneter, Müntefering in damals schon übergeordneter Stellung - über die jeweils eigene Parteigeldaffäre gleich viel oder gleich wenig gewußt haben, dann ist das Verständnis für Koch bei Müntefering in letzter Zeit sicher enorm gewachsen.

Weil das alles wirklich noch nicht lange her ist, beschreitet die SPD den richtigen Weg, wenn sie sich von all denen trennen will, die Dreck am Stecken haben. Allein: Einfach ist das nicht. Für Mandatsträger zumindest gilt, daß nicht die Partei über ihr Mandat zu entscheiden hat, denn das haben sie vom Wähler erhalten. Mit Parteifunktionen sieht es anders aus.

Die Methode der "Ehrenerklärungen" allerdings ist für die Katz.
Sie mag allenfalls als Beruhigungsmittel wirken, und auch das nur vorübergehend.
Da die Tat schon als unverzeihlich deklariert wurde, kann man vom Täter nicht die öffentliche Selbstbeschuldigung erwarten - und nichts anderes würde ja das Ausbleiben der selbsterstellten Ehrenbescheinigung bedeuten.
Das ist weltfremd und, vom Eifer des Gefechts überdeckt, im Kern sogar unmenschlich.
 
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.03.2002, Nr. 60 / Seite 14

 

Berlin, 12. März 2002

35/02

Zu dem Vorschlag des Bundeskanzlers zum Umgang mit der DDR-Vergangenheit und den Stasi-Akten erklärt der CDU Generalsekretär, Laurenz Meyer:

Schröder biedert sich der PDS an

Es sind noch knapp 30 Wochen bis zur Bundestagswahl, aber schon beginnt Bundeskanzler Gerhard Schröder sich auf schamlose Art der PDS anzubiedern. Statt vernünftig und überlegt mit dem politischen Erbe der DDR umzugehen, steht bei Herrn Schröder nur das taktische Machtkalkül im Vordergrund seiner durchsichtigen Vorschläge. Anders kann man den Vorstoß mit dem Umgang des politischen Erbes der DDR und dem SED-Regime nicht bezeichnen.

Ich sehe darin keinen Umgang mit der DDR-Vergangenheit, sondern ein unverhohlenes Angebot an die PDS. Es ist ein Schlag in das Gesicht der Menschen in Ostdeutschland, die, wenn sie nicht mehr nachweisen müssen, ob sie Opfer oder Täter zu DDR-Zeiten gewesen sind, automatisch zu Tätern gemacht werden. Auch zwölf Jahre nach dem Mauerfall ist eine Überprüfung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst immer noch notwendig. Das finden ja selbst Parteimitglieder von Herrn Schröder.

Die eklatante Unkenntnis des Bundeskanzlers zeigt leider auch, wie weit er sich von der Realität und besonders von den Menschen in den neuen Bundesländern entfernt hat. Alle Reisen in den Osten  haben nichts genutzt: Herr Schröder hat vom Osten immer nichts verstanden! Die unsinnige Forderung, einen Schlussstrich unter der DDR-Vergangenheit zu ziehen, entbehrt jeder Sachkenntnis.

Daher ist es sehr bedenklich, wenn der Bundeskanzler nahezu wortwörtlich Formulierungen der SED-Nachfolgepartei PDS übernimmt, nur um sich den Vertretern der Täter-Gesellschaft an den Hals zu werfen. Hinzu kommt, dass Schröder ausklammert, dass auch Westdeutsche für die Stasi ohne Not gespitzelt haben.

Wenn jemand mit der Stasi zusammengearbeitet hat, dann muss überprüft werden, welche Rolle diese Person gespielt hat. Egal, ob der Betreffende im Westen oder im Osten unseres Landes geboren wurde. Herr Schröder scheint auch nicht zu wissen, dass diese Stasi-Überprüfungen 2006 ohnehin enden werden. Wir werden dafür sorgen, dass die Aufarbeitung der DDR-Diktatur nicht beendet ist.


Dr.  Klaus  A r e n s                                                                              
Fon: 0211 / 305 777                                                                      40217    Düsseldorf
Fax: 0211 / 305 965                                                                      Kronprinzenstr. 81
                                         Email: Dr.Klaus.Arens@t-online.de  
                                                                                                                             
                                                                                                                              den  11. 03. 2002
 
 
An das
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstr. 39
 
40105 Düsseldorf
                                                                                                                                                                                                                                                          
Klage
 
des Dr. med. Klaus Arens
Kronprinzenstr. 81,  40217 Düsseldorf – Kläger -
 
                                                              gegen
 
die Landeshauptstadt Düsseldorf – Steueramt – vertreten durch den Oberbürgermeister – Beklagte -
                                                                wegen
 
Hundesteuerheranziehungsbescheide – Buchungsstelle 190 – 0 – 604 - 2 –
vom 03. 01.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. 02. 2002
gegen meine Widersprüche vom 15, 01, 2002 und  25. 01. 2002
 
 Ich beantrage
 
1)  die Steuerbescheide aufzuheben, soweit sie einen erhöhten Steuersatz für „Kampfhunde“ beinhalten
 
2)  ersatzweise den Steuersatz aus Billigkeitsgründen auf den normalen Hundesteuersatz zu reduzieren
   
                                                            Begründung
 
 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vorab auf meine sehr ausführlichen Widersprüche an die Stadt Düsseldorf verwiesen,  Das Gericht wird gebeten, die dort angeforderten entscheidungsrelevanten Unterlagen zum Verhandlungs -Termin einzufordern. In der Widerspruchsbegründung wurde darauf mit keinem Wort eingegangen.
 
Gleichzeitig beziehe ich mich auf die Berufungsgründe gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung dieses Gerichts in gleicher Angelegenheit für den Zeitraum IV/2000 – IY/2001 vom 05.10.2001.
Bereits an dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass ich aus grundsätzlichen Erwägungen diesen Rechtsstreit nötigenfalls bis zum BVerf.G und Europäischen Gerichtshof fortsetzen werde, weil es mit meinem Rechtsverständnis unvereinbar ist, dass der Ermessensspielraum von Gemeinderäten über den verfassungsmäßigen Grundsätzen von Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit sowie europäischem Recht stehen soll.
 
Zur Verfassungswidrigkeit der in der Steuersatzung der Stadt Düsseldorf aufgeführten
Rasselisten 1 und 2 der LHV NRW und zur Einstufung der von mir gehaltenen Hunde als „Kampfhunde“ siehe meine bei diesem Gericht anhängige Klage – 18 K  7193/00.
Weiterhin wird auf das Rechtsgutachten des Herrn Prof.  Ronellenfitsch (Tübingen) zu dieser Frage verwiesen, welches ggf. bei der FDP NRW anzufordern wäre.
 
Letztlich nehme ich Bezug auf den offiziellen Gesetzentwurf der Landesregierung NRW für ein Landeshundegesetz vom 05.03.2002,  in welchem 30 bisher als gefährlich bezeichnete Hunderassen – darunter die von mir gehaltene Rasse Kuvasz – urplötzlich ihre angebliche Gefährdung verloren haben.
Kommentare über die eine Begründung nicht einmal ansatzweise versuchende Willkür  dieser Maßnahmen liegen so nahe, dass ich sie mir an dieser Stelle erspare.
 
 
Die Klageerhebung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt vorsorglich zur Fristwahrung.
Nach Rücksprache mit Rechtsanwälten werden  ggf. weitere Begründungen nachgereicht.
  
Dr. Klaus Arens


 

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zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt vorsorglich zur Fristwahrung.
Nach Rücksprache mit Rechtsanwälten werden  ggf. weitere Begründungen nachgereicht.
  
Dr. Klaus Arens

 

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