|
- Newsletter - Archiv |
Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Auch mal einer von der CDU * Hundefänger holten Pitbulls aus Lichtenberger Wohnung * Hundeverordnung: Bezirke fordern Hilfe vom Senat * Verwaltung
schickt Hundefänger los - doch im Tierheim ist kein Platz mehr |
Auch mal einer von der CDU Mein Standpunkt:
Landeshundeverordnung I. Vorbemerkung Am 1. Juli 2000 trat die Landeshundeverordnung (LHV) NRW in Kraft, am 13. Oktober 2000 wurden die Ausführungsbestimmungen zur LHV erlassen. Nach knapp einem Jahr ist es Zeit für eine erste Bewertung der Folgen der LHV. Dies will ich heute in diesem Gespräch tun, dies wird die CDU in einem Antrag für die Plenartage vor der Sommerpause tun.
Auch rund ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten weist die LHV gravierende inhaltliche und handwerkliche Mängel auf: 1. Die LHV wurde ohne fachlich-wissenschaftlichen Sachverstand erarbeitet. Am deutlichsten
werden die schwerwiegenden Missstände bei den Rasselisten. In NRW werden
42 Hunderassen - 13 in Rasseliste 1, 29 in Rasseliste 2 - als potentiell
gefährlich, als Kampfhunde eingestuft. Diese weltweit umfangreichsten
Rasselisten gaukeln hierzulande eine Sicherheit vor, die es nicht geben
kann. Wie schizophren die Rasseliste 2 ist, zeigt auch die Tatsache, dass der deutsche Schäferhund nicht aufgeführt ist, obwohl beispielsweise die Hälfe der tödlichen Beißunfälle der vergangenen 30 Jahre auf sein Konto geht. Hier hat Frau Höhn offenkundig Angst vor der eigenen Courage bekommen. Dieses Beispiel zeigt, dass es sich bei der Rasseliste 2 um eine willkürliche Flickschusterei und nicht um konsequentes, durchdachtes Vorgehen handelt. Besonders bedauerlich ist, dass Frau Höhn nicht die Kraft hat, offenkundige Fehler der LHV zu korrigieren - im Gegenteil. Sie zitiert Wissenschaftler so sinnentstellend, sodass sie als Kronzeugen für Hunderasselisten herhalten müssen, obwohl sie ganz andere Ansichten vertreten. Zu nennen ist hierbei in erster Linie Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen aus Kiel. Sie wurde vollkommen sinnentstellt zitiert. Frau Höhn hat also mehrfach die Öffentlichkeit bewusst getäuscht. Sie ist uns bis heute eine wissenschaftliche Begründung für ihre Rasselisten schuldig geblieben. So auch auf wiederholtes Nachfragen in der Fachausschusssitzung am 10. Mai 2001. Dass sich die Ministerin Höhn mit ihrer LHV auf dem Holzweg befindet, zeigen beispielsweise die aktuellen Urteile der Oberverwaltungsgerichte Schleswig und Lüneburg. Beide Gerichte haben festgestellt, dass die pauschale Bestimmung der Gefährlichkeit von Hunden anhand ihrer Rassezugehörigkeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Auch das Ministerium von Herrn Behrens, SPD, hat bereits vor drei Jahren erklärt, dass die Zugehörigkeit zu einer Rasse kein Kriterium für die Gefährlichkeit eines Hundes sei. 2. Die LHV und ihre Ausführungsbestimmungen sind in großen Teilen nicht vollzugsfähig. Die LHV und die Ausführungsbestimmungen sind ein bürokratisches Monstrum. Es rächt sich, dass Frau Höhn im vergangenen Jahr nicht die Kraft besaß, ihre offenkundig fehlerhafte LHV zu korrigieren. Stattdessen mussten die Ausführungsbestimmungen als Reparaturbetrieb herhalten. Sie haben jedoch das Ganze nur noch weiter verkompliziert. Das Ergebnis der rot-grünen LHV bedeutet Chaos und führt zu großen Verunsicherungen in den Kommunen in NRW. Hier mangelt es an geschultem Personal zur Umsetzung der Verordnung. Der bürokratische Aufwand ist so groß, sodass jede Kommune eigentlich ein zusätzliches "Amt zur Bewältigung der Folgen der LHV" einrichten müsste, um die Einhaltung und Vorgaben zu kontrollieren. Hierbei geht es vor allem um den Leinen- und/oder Maulkorbzwang sowie Ausnahmen davon, die Erteilung von Erlaubnissen zur Hundehaltung sowie damit verbundene Ausnahmegenehmigungen, die Feststellung der Zuverlässigkeit der Hundehalter, die Kontrolle der baulichen/räumlichen Voraussetzungen zur Hundehaltung usw. Darüber hinaus hat der bürokratische Moloch LHV zu einem sehr unterschiedlichen Vollzug in den Kommunen geführt, weil die LHV eben so, wie sie jetzt existiert, nicht vollzugsfähig ist. Ordnungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der LHV mit unterschiedlicher Intensität. Wesenstests der Hunde in den Kommunen werden noch zu oft von nicht ausreichend geschultem Personal vorgenommen. Sie dauern von 3 Minuten bis 3 Stunden, kosten zwischen 80 und mehreren 100 DM. Außerdem gibt es überall massive Probleme mit überfüllten Tierheimen. Der Landestierschutzbund hat bereits öffentlich Alarm geschlagen. Einerseits ist ein starker Zugang gelisteter Hunde zu verzeichnen, andererseits werden diese Tier kaum noch vermittelt. Die Folge: Eine alles andere als tiergerechte Haltung in den Tierheimen. Dabei entstehen nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen für die Unterbringung eines Hundes Kosten in Höhe von jährlich 3.600 DM bis 4.500 DM. Auf diesen Kosten bleiben die Kommunen entgegen dem Konnexitätsprinzip sitzen. Die von der rot-grünen Landesregierung zugesagte Soforthilfe in Höhe von 100.000 DM für 396 Kommunen in NRW zur Bewältigung sämtlicher Folgen der LHV sind ein schlechter Witz. Was können rechnerisch 250 DM pro Kommune schon ausrichten? 3. Die LHV spaltet die Gesellschaft in Hundehalter und Hundehasser. Die rot-grüne Landesregierung hat es innerhalb kurzer Zeit geschafft, die Gesellschaft zu spalten. Wir haben in NRW rund 700.000 Hunde, die von 500.000 Personen und deren Familien gehalten werden. Hundehalter werden - dank rot-grüner LHV - bedroht, diskriminiert und denunziert. Einem gedeihlichen Miteinander von Mensch und Tier ist dieses unsägliche Klima abträglich.
Die LHV ist eine Koproduktion von Innenminister Behrens und Umweltministerin Höhn. Der Ministerpräsident und sein Kabinett haben der LHV zugestimmt. Für die LHV gibt es somit eine rot-grüne Gesamtverantwortung, sie ist nicht allein eine Höhn´sche Fehlleistung. Die SPD hat bei der Diskussion um die LHV bisher keine gute Figur abgegeben. Der Ministerpräsident lässt besorgten Bürgern schriftlich ausrichten, dass ihre Anliegen und Beschwerden berücksichtigt würden und dass selbstverständlich berechtigte Kritik an der LHV berücksichtigt und in eine Novelle der Verordnung einfließen werde. Der SPD-Facharbeitskreis Landwirtschaft setzte sich bei Finanzminister Steinbrück anlässlich der Beratungen zum Haushalt 2001 für eine Bereitstellung von 100.000 DM zur Bewältigung der katastrophalen Folgen der LHV für die Tierheime ein und wurde vom SPD-Fraktionsvorstand abgeblockt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende spricht sich seit Herbst vergangen Jahres zumindest für eine "Eindampfung" der Rasselisten aus. Passiert ist allerdings bis heute nichts. Grüne Überzeugungstäter und rote Opportunisten tragen die Verantwortung für die LHV und ihre Folgen. Die negativen Folgen für NRW müssen auch von NRW - sprich von der rot-grünen Landesregierung - beseitigt werden. Es reicht nicht aus, auf eine einheitliche Lösung der Bundesländer zu hoffen, zumal diese seit langem auf sich warten lässt.
Die CDU fordert, zusammen mit Vertretern von Wissenschaft, Verbänden/Initiativen sowie Kommunen, die LHV umgehend insgesamt zu überprüfen. Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger einen vor Ort umsetzbaren Schutz vor tatsächlich gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Haltern und Züchtern erreichen und zugleich eine artgerechte Haltung der Tiere ermöglichen. Dies sollte durch ein Gesetz geschehen. Dadurch ist eine Beteiligung des Parlaments sichergestellt. Die CDU wird eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss zur LHV beantragen. Hierbei wollen wir vor allem - die fachlich-wissenschaftliche Begründung von Rasselisten zur Bestimmung gefährlicher Hunde hinterfragen; - darüber diskutieren, ob neben einer Chip- und Haftpflichtversicherungspflicht ein hohes Bußgeld dazu beitragen kann, die Menschen vor tatsächlich gefährlichen Hunden zu schützen, indem man deren verantwortungslose Züchter und Halter abschreckt. Die CDU hatte ein Bußgeld von 100.000 DM bereits im Sommer des vergangenen Jahres gefordert; - darüber beraten, ob die zumindest bis zum 6. Lebensjahr eines Hundes in regelmäßigen Abständen zu erbringenden Wesenstests sowie die Sachkunde der Hundehalter durch beliehene Personen abgenommen bzw. überprüft werden können. Diese z.B. durch Vereinsarbeit besonders qualifizierten Personen entlasten die Kommunen im Vollzug; - den Beitrag eines Heimtierzuchtgesetzes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Tiere erörtern. Wir wollen in Deutschland keine Hinterhofzucht, sondern nur noch Tiere aus kontrollierter Zucht.
Die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die LHV verstößt in ihren ganz konkreten Folgen gegen den Tierschutzgedanken. Ich erwarte von den Mehrheitsfraktionen und der Landesregierung, dass sie aus der von uns beantragenden Anhörung die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Diese Anhörung hätte bereits vor über einem Jahr stattfinden müssen. Aber auch nach einem Jahr ist es nicht zu spät, Fehler zu korrigieren zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern und für eine tiergerechte Haltung der Hunde in NRW. http://www.jostmeier.de/rahmen.html Hundefänger holten Pitbulls aus Lichtenberger
Wohnung Hundeverordnung: Bezirke fordern Hilfe vom Senat
|