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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Fast alle Hunde an die Leine * Hunde werden mit Mikrochip markiert * Berlepsch warnt vor Giftködern * geänderten Pressemitteilung?? |
Fast alle Hunde an die Leine VON JUTTA VOSSIEG, 12.03.02 Der Entwurf für ein neues Hundegesetz in NRW schränkt den freien Auslauf rigoros ein. Köln - Einen nahezu generellen Leinenzwang für Hunde hat NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) in ihrem Entwurf zu einem neuen Hundegesetz vorgesehen. Dies geht weit über die bisher geltende Hundeverordnung hinaus und betrifft nicht mehr nur bestimmte Rassen und Größen, sondern ausnahmslos alle Hunde: Im Paragraphen über Allgemeine Pflichten³ heißt es, Hunde seien an innerörtlichen Plätzen mit großem Publikumsverkehr, in allgemein zugänglichen Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen oder Volksfesten sowie in öffentlichen Gebäuden an der Leine zu führen. Von dieser Vorschrift gibt es keine Ausnahme. Für große Hunde³ (Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder Gewicht über 20 Kilogramm) soll darüber hinaus Leinenzwang außerhalb befriedeten Besitztums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen³ gelten. Ohne Leine dürfen sich diese Hunde - nach Schätzungen drei Viertel des gesamten Bestandes in NRW - nur noch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen³ bewegen. Dies ist eine deutliche Verschärfung der bisherigen Verordnung, die für Hunde unter 40 Zentimeter gar keinen Leinenzwang und für große Hunde³ lediglich eine Anleinpflicht in zusammenhängend bebauten Gebieten vorsah. Spezielle Auslaufzonen Höhn-Sprecher Leo Bosten verweist hier auf die Kommunen: In den meisten NRW-Gemeinden bestünden unabhängig von der Landeshundeverordnung bereits Regelungen, die generelle Leinenzwänge mit Ausnahme spezieller Auslaufzonen vorsähen. Das neue Gesetz bestätigt lediglich geltendes Recht³, sagte Bosten dem Kölner Stadt-Anzeiger³. Allerdings gilt das Landesrecht, wenn es in dieser Form verabschiedet wird, künftig auch für diejenigen Kommunen, die die Hundehaltung bisher liberaler gehandhabt haben. Bosten weist aber darauf hin, dass die Städte gehalten seien, Auslaufzonen auszuweisen. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Über Beschaffenheit und Größe dieser Zonen ist aber gesetzlich nichts gesagt. Höhn hat ihre Regelung bisher damit verteidigt, dass Halter bestimmter Hunderassen Ausnahmeregelungen von Leinen- und Maulkorbzwang erwirken können. Tausende Hundehalter in NRW haben in den vergangenen zwei Jahren viel Geld und Zeit investiert, um diese Genehmigungen zu erhalten. Sollte der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition in Düsseldorf in Kraft treten, wären diese Anstrengungen völlig umsonst gewesen. Freien Auslauf können künftig in NRW nur noch kleine Hunde genießen.
AW-Kommentar: dies nur nochmals zur Verdeutlichung für die, die meinen das die neue VO ein Erfolg ist. Diese ist es wohl - aber nur für die Pfanne. Diese neue VO stellt alles was vorher war in den Schatten. Wenn die durchkommt ist die Hundehaltung (über Dackelgröße) in der BRD praktisch verboten! Können nur hoffen das jetzt die richtigen Leute mit dem Ronellenfitschgutachten das richtige machen und der Pfanne gehörig in den Bratboden treten! Hunde werden mit Mikrochip markiert AW.Kommentar: ja toll - nur die haben immer noch keine Einheitlichen Chips, weiterhin ist der Besitzer des Hundes nur zu finden wenn er den Hund nach dem Chipen z.B. bei Tasso regestrieren läßt. Pflicht ist das nicht. Oder habe ich da etwas FALSCH verstanden??? Berlepsch warnt vor Giftködern Was ist mit der geänderten Pressemitteilung?? Wir berichteten schon gestern darüber! Regt sich schon keiner mehr auf über "solche Kleinigkeiten" ? Wenn plötzlich 2 Rassen von der Pressemitteilung verschwinden - obwohl sie das gleiche Datum und Ausgabenummer hat - ist das doch wol mehr als eine Kleinigkeit!
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