Sonderletter
* Retrospektive: Prozess gegen die Hundeverfolgung und Hundevernichung
in Deutschland am 07.05.2001vor dem Internationalen Gerichtshof für
Tierrechte in Genf (Franz Weber Fondation)
* Prozess gegen Gräueltaten in Massentierhaltung und Schlachthäusern am
11.03.2002 vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf
(Franz Weber Fondation)
Retrospektive:
PROZESS GEGEN DIE HUNDEVERFOLGUNG UND HUNDEVERNICHTUNG IN DEUTSCHLAND
am 07.05.2001
Urteilsspruch
Die Angeklagten Bundeskanzler
Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes
Rau, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesinnenminister Otto
Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
Renate Künast und 35 weitere verantwortliche Entscheidungsträger
Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden worden, ...
http://www.ffw.ch/de/hundeprozess.htm
Anmerkung:
Wir danken der Fonadation Franz Weber an dieser
Stelle nochmals für die großartige Unterstützung, und dem Ehepaar Jürgen
und Martina Gerlach für ihre hervorragende Arbeit und ihr Engagement,
ebenso allen anderen, die dazu beigetragen haben.
11.03.2002
PROZESS GEGEN GRÄUELTATEN IN MASSENTIERHALTUNG UND SCHLACHTHÄUSERN
vor dem Internationalen Gerichtshof
für Tierrechte in Genf
Dr. Friedrich Landa
Tierschutz-Dachverband
Als Hauptverantwortliche sind LH Pühringer, Minister Haupt und
EU-Kommisar Fischler geladen
Die unerträglichen Zustände in Tierfabriken und Schlachthöfen werden am
11. März 2002 vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf
(CICG-Centre International de Conférences de Genève) verhandelt. Die
Anklage wirft den Beschuldigten vor, dass Tiere in der industriellen
Massenproduktion zu Tode gequält werden. Da bisher niemand für die
Tierquälereien verantwortlich gemacht werden konnte, muss davon
ausgegangen werden, bzw. konnte dokumetniert werden, dass die Missstände
weiter bestehen.
Die Anklage wird u.a. zwei konkrete Fälle aus Österreich vorbringen:
-
Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie unter
"Bauernhofgarantie" in einem oö. Schweinemäst-Konzentrationsbetrieb
Tiere zu Tode gequält werden. Der Schweinemäster musste sich wegen
Tierquälerei vor Gericht verantworten. Amtstierarzt Dr. Josef Stöger
berichtete dem Gericht, dass den Tieren bei lebendigem Leib die Beine
abfaulten: "Man kann doch die Tiere nicht einfach liegen lassen, bis
sie sterben." Doch Richter
Dr. Aschauer konnte sich dem Vorwurf der Tierquälerei nicht
anschließen, weil unter anderem das Tierschutzgesetz, das die
Haltungsbedingungen vorschreibt, für ältere Anlagen eine Übergangsfrist
bis 2011 vorsieht. Staatsanwalt
Mag. Pfeifinger, vom Tierschutz zur Rede gestellt, warum er nicht
Berufung gegen dieses skandalöse Urteil eingelegt habe, erklärte, er
könne nicht auf einer Verurteilung bestehen, wenn die Behörde eine
Frist von etwa 15 Jahren vorschreibe, bis die Stallungen entsprechend
umgebaut seien.
Wenn ein Amtstierarzt bei der Gerichtsverhandlung aussagt, dass den
Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und man sie doch nicht
einfach verrecken lassen kann und der Richter spricht den
Schweinemäster frei und der Staatsanwalt erhebt dagegen kein Berufung -
dann wird sich kaum noch einmal ein Tierarzt finden, der sich gegen
Tierquälereien und für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in der
Nutztierhaltung einsetzt!
Wie bei der Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof für
Tierrechte in Genf zu zeigen sein wird, wurden in dem
Schweinekonzentrationsbetrieb nach dem Freispruch weiter Schweine unter
unbeschreiblichen hygienischen und tierquälerischen Bedingungen für die
Billigstfleischproduktion gefangen gehalten.
-
In den Schlachthöfen erwachen Tiere während des
Schlachtvorganges aus der Betäubung und werden brüllend am Förderband
hängend bei vollem Bewusstsein aufgeschnitten und zu Fleisch
verarbeitet.
Wie bei der Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof für
Tierrechte in Genf zu zeigen sein wird, wurden in dem
Schweinekonzentrationsbetrieb nach dem Freispruch weiter Schweine unter
unbeschreiblichen hygienischen und tierquälerischen Bedingungen für die
Billigstfleischproduktion gefangen gehalten.
Da von den direkt Beteiligten
(Tierhalter, Schlächter, Schlachthofbetreiber, Schlachthoftierärzte)
niemand verurteilt werden konnte, wird nun der Internationale Gerichtshof
für Tierrechte in Genf eingeschaltet. Es gilt die zuständigen Behörden
und Politiker zur Verantwortung zu ziehen.
Der für die Schlachttierkontrolle im Land Oberösterreich
letztverantwortliche LH und Agrarreferent Dr.
Josef Pühringer und der für das Veterinärwesen bundesweit
zuständige Minister Mag. Herbert Haupt
sind vor den Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf geladen.
Als für das EU-Agrarsystem hauptverantwortlich wird EU-Kommissar
Dr. Franz Fischler vor dem
Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf angeklagt sein.
Die Verhandlung findet am 11. März 2002 im CICG-Centre International de
Conférences de Genève, 15-17 rue de Varembé statt. Als Beweismittel
werden folgende Bild- und Video Dokumente bei der Verhandlung vorgelegt:
zu 1.
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.htmlHier
ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem
Leib die Glieder abfaulen
Nach dem Freispruch dauern die Tierquälereien an:
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/schweine/qual.html
zu 2.
http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html
Dr. Friedrich Landa Tierschutz-Dachverband
http://www.tierschutz.cc 0043 66 43 43 43 66
INTERNATIONALER GERICHTSHOF FÜR
TIERRECHTE
Franz Weber, Präsident
Der
Hauptankläger
beim
Internationalen Gerichtshof
für
Tierrechte in Genf
A n k l a g e s c h r i f t
gegen
Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer,
soweit sie für die Behandlung
der Schlachttiere in Europa
Verantwortung tragen
wegen
-
tierquälerischer Massentierhaltung und Tiertransporte unter
Missachtung der geltenden Bestimmungen
-
tierrechtswidriger und tierethisch unverantwortlicher
Schlachtmethoden
-
Missachtung
der Tier- und Menschenwürde durch die Massenvernichtung von Tieren
aus Gründen der Marktregulierung
-
der Förderung
bzw. Aufrechterhaltung einer tierverachtenden Agrarwirtschaft
-
Vernachlässigung einer Fortentwicklung des nationalen und
europäischen Tierschutzrechts
Zur
Hauptverhandlung eingeladen wurden zur Abgabe einer Stellungnahme
oder zur Verteidigung der angeklagten Verhaltensweisen:
-
Herr Dr. Franz
Fischler,
Mitglied der Europäischen Kommission,
Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei,
Brüssel
-
Mr.
David Byrne,
Member of the European Commission
Commissioner for Health and Consumer Protection, Brüssel
-
Frau Renate
Künast,
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, Berlin
-
Herr Bernhard
Kühnle,
Leiter der Abteilung 3, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, Bonn
-
Rt
Hon Margaret Becket
MP, Secretary of State,
Department of Environement, Food and Rural Affairs, London
-
Herr Magister
Herbert Haupt,
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, Wien
-
Herr Dr. Josef
Pühringer,
Landeshauptmann und Agrarreferent, Linz
-
Herr Gerd
Sonnleitner,
Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V., Bonn
-
Herr Dr. h.c.
Philippe Fürst zu Solms-Lich,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V.,
Bonn
-
Herr Frido Peper,
Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Fleischrinderzüchter und
-halter, Salzhausen
-
Mr.
Miguel Arias Canete,
Minister of Agriculture, Madrid
-
Ms
Annemie Neyts,
Minister of Agriculture, Bruxelles
-
Mr.
Jean Glavany,
Minister of Agriculture, Paris
-
Herr Franz Ehrsam,
Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Rinderzüchter e.V.,
Großheirath
-
Herr Michael Zube,
Geschäftsführer Wiesenhof Geflügel Kontor GmbH, Visbek
-
Herr Anton
Pohlmann,
c/o Clemens Pohlmann GmbH & Co., Lohne
B e g r ü n d u n g
:
- Kurzfassung -
I. Die
Grundlagen der Anklage
Der
Internationale Gerichtshof für die Tiere ist ein Tribunal, das die
Behandlung der Tiere durch den Menschen nicht nur unter juristischen,
sondern auch unter ethischen Gesichtspunkten untersucht und
erforderlichenfalls verurteilt. Die Tiere, Mitgeschöpfe des Menschen,
ohne die er auf diesem Planeten gar nicht leben könnte, waren allzu
lange nur Objekte und Opfer der Juristen und wurden von diesen
entweder überhaupt nicht wahrge-nommen oder als Sachen bzw. wie
Sklaven behandelt. Als Rechtsubjekte erkannte der Mensch nur
seinesgleichen an. Um so wichtiger ist es, die Tiere als Subjekte
ethischer Forderungen an den Menschen in unser Blickfeld zu rücken.
Jeremy Bentham
schrieb zu recht: "The question is not, can they reason? Nor can they
talk? But can they suffer?"
Daraus resultiert ein
tierbezogenes Schutzkonzept als grundlegender Ansatzpunkt einer
umfassenden Tierschutzethik, die der Gerichtshof in seiner
langjährigen Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde legt. Dem
folgt auch die Vertretung der Anklage.
Eine der
Brücken zwischen dem ethischen Tierschutz und rechtlichen
Schutzkonzepten stellt § 1 des Deutschen Tierschutzgesetzes dar, in
dem es heißt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und
Wohlbefinden zu schützen."
Auf
europäischer Ebene findet sich ein ähnlicher Ansatz im Protokoll
Nr.10 zum Vertrag von Amsterdam, der am 1.5.1999 inkraft getreten
ist: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der
Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt
und Forschung tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten den
Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung."
Im sekundären
Gemeinschaftsrecht sind für die vorliegende Anklage vor allem
folgende Richtlinien von Bedeutung:
II.
Tierquälerische Massentierhaltung und Tiertransporte
Die
tierschutzrechtlichen Ansätze des europäischen Rechts und der
Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten haben tierschutzwidrige Praktiken
bei der Tierhaltung, beim Tiertransport und bei der Schlachtung der
Tiere nicht aus der Welt geschafft. Zum Teil ist dies darauf
zurückzuführen, dass das geltende Recht unvollständig ist (worauf
zurückzukommen ist), und zum Teil darauf, dass das Tierschutzrecht
nicht konequent vollzogen wird. Auf letzteres geht die Anklage
zunächst ein.
In den
Massentierställen europäischer Länder sind die Opfer der modernen
Fleischindustrie auf so engem Raum zusammengepfercht, dass sie sich
aus Angst und Aggression gegenseitig angreifen: Die Schweine beißen
sich Ohren und Schwänze ab, die Hühner rupfen sich gegenseitig die
Federn aus und hacken sich blutig. Die Legehennen vegetieren in
Käfigen, deren Böden kleiner als ein DIN A4-Blatt sind. Um die
Aggressionen der Tiere in den Griff zu bekommen, bricht man nicht
selten den Schweinen die Zähne aus und schneidet den Hähnen das
letzte Zehenglied ab. Man mutet den Tieren Lebensbedingungen zu, die
sie buchstäblich verrückt machen und den ständigen Einsatz von
Psychopharmaka und Antibiotika erfordern. Bis zu einem Drittel der
Opfer wird dennoch krank und stirbt noch im Stall.
Beweis:
1. Filmmaterial, das in der Hauptverhandlung vorgeführt wird
2. Sachverständigenanhörung
Barbarische
Tierquälerei findet auch bei Tiertransporten statt. Der Leidensweg
der Tiere zum Schlachthof geht quer durch Europa, per Lkw und per
Schiff. Zusammengepferchte Rinder, Schafe, Pferde, Schweine,
Geflügeltiere, durstig, zu Tode erschöpft, schwer verletzt, sterbend
oder schon tot auf den Lastwagen und Schiffen sind tage- und
wochenlang unterwegs von Deutschland bis in den Lybanon und nach
Ägypten. Die Tiere werden zum Teil auf unvorstellbare Weise gequält:
In zu engen Fahrzeugen, in denen es wieder zu Kämpfen zwischen den
Artgenossen kommt, durch Hitze und Durst, Kälte und Hunger, durch die
Angst der ungewohnten Umgebung, durch Stockschläge und elektrische
Stromstöße. Wer nicht auf die Beine kommt, wird notfalls per
Gabelstapler oder per Seilwinde an Bord der Schiffe geworfen. Viele
Tiere kommen mit Knochenbrüchen, Augenverletzungen und Blutergüssen
am Zielort an.
Beweis:
Filmmaterial, das in der Hauptverhandlung vorgeführt wird
III.
Tierrechtswidrige und tierethisch unvertretbare Schlachtmethoden
Die Tierfolter
der Massenhaltung und die Folter der Tiertransporte mündet in die
Tierfolter der Schlachthöfe: Nachdem die Tiere mit Stockschlägen und
elektrischen Viehtreibern entladen wurden, werden sie durch schmale
Gänge zur Betäubung und Schlachtung getrieben. Der Geruch von
Kadavern und Blut lässt sie erahnen, was ihnen bevorsteht.
Unbeschreibliche Angst scheint die Opfer zu erfassen, wenn sie sehen,
wie ihre Artgenossen unter Bolzenschüssen zusammenbrechen. Sie
stocken immer wieder und schreien, doch die Nachkommenden drängen
nach vorne. Oft misslingt die Betäubung mit Elektrozangen und die
Tiere wachen wieder auf und werden bei vollem Bewusstsein
geschlachtet und entblutet.
Beweis:
1. Filmmaterial, das in der Hauptverhandlung vorgeführt wird
2. Sachverständigenanhörung
Nachdem
aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission seit 1.Jan.2001 das
Rückenmark beim Bolzenschuss nicht mehr zerstört werden darf, ist die
Gefahr, dass die Tiere wieder zu vollem Bewusstsein kommen, erheblich
gestiegen. Die Rinder sind oft so schlecht betäubt, dass sie noch
während des Schlachtens brüllen. Die Tiere zwinkern mit den Augen,
schlagen mit den Beinen, ziehen seitlich den Kopf hoch. Die
EU-Kommission verteidigt diese Grausamkeiten damit, dass zwischen
Gesundheitsschutz und Tierschutz abgewogen werden müsse.
Gesundheitsschutz, der so barbarische Folgen hat, verstößt gegen die
Würde von Mensch und Tier.
Unvereinbar mit
den Mindesterfordernissen der Tierethik ist auch die Schlachtmethode
des Schächtens, bei der dem Tier die Schlagader, Luft- und
Speiseröhre durchtrennt werden, um es betäubungslos ausbluten zu
lassen. Vor dem Schächten wird das Tier "fixiert", also
niedergeworfen und festgeschnürt mit Hilfe von Seilen, Ketten und
Winden sowie durch gewaltsames Drehen des Halses und Kopfes.
Unvermeidlich kommt es dabei zu schmerzhaften Quetschungen und
Knochenbrüchen, von den Angstzuständen des Tieres ganz zu schweigen:
Panik, Abwehr und Fluchtversuche die Folter vor der Tortur mit dem
Messer. Bei Schafen soll der Tod nach 30 Sekunden eintreten, bei
Rindern sogar erst nach mehreren Minuten.
Das deutsche
Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom Januar dieses
Jahres neben den Angehörigen jüdischen Glaubens, die in Deutschland
seit Jahrzehnten eine Ausnahmeerlaubnis für rituelle Schlachtungen
erhalten, diese grausame Schlachtmethode nunmehr auch den Angehörigen
der islamischen Religion erlaubt.
IV.
Tiervernichtung zum Zwecke der Marktregulierung
Gegen die Würde
des Menschen und der Tiere verstieß auch der EU-Beschluss, der Anfang
2001 gefasst wurde, wonach im gesamten Vertragsgebiet zunächst 2
Millionen Rinder geschlachtet und verbrannt werden sollten nicht,
weil sie krank waren, sondern weil angesichts der BSE-Krise der
Rindfleischkonsum nachgelassen hatte und nun "zu viele Tiere im Stall
standen". Man schlachtete, um "den Markt zu bereinigen".
Es handelte
sich hierbei um menschenunwürdigen Vandalismus. Die Verordnung der EU
v. 18.12.2000, die derartiges vorschrieb, erinnert an Brandopfer
alttestamentarischer Prägung. Eine Gemeinschaft, die sich dazu
entschließt, Millionen hochentwickelter Lebewesen, die sie durch
hochsubventionierte Zwangsbesamung ins Leben rufen ließ, anschließend
wie Müll zu behandeln, um den Marktpreis zu regulieren, leistet sich
die Barbarei von Unmenschen.
V. Die
Aufrechterhaltung einer tierverachtenden Agrarwirtschaft
Solche
Vernichtungsaktionen sind auch eine Folge der verfehlten Agrarpolitik
der EU. Aufgrund der stückzahlbezogenen Subventionierung der
Rinderzucht gehört die Schaffung von Überangeboten faktisch zum
System der europäischen Agrarordnung. Die Agenda 2000, die auf dem
Berliner EU-Gipfel-1999 beschlossen wurde, hat dieses System nur
leicht abgemildert, aber nicht ersetzt. Rindfleischverbrauch geht
bereits seit Jahren zurück, ohne dass die Produktion diesem Rückgang
angepasst wurde. Der Einbruch des Rindfleischkonsums infolge der
BSE-Seuche war nur ein Teil des Problems. Er verschärfte das
Überangebot, war aber nicht dessen alleinige Ursache.
Dies gibt Anlass, die Anklage auch
gegen die Förderung bzw. Aufrechterhaltung einer tierverachtenden
Agrarwirtschaft der europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten zu
richten. Die bisherige Agrarpolitik ist tierfeindlich und
bauernfeindlich. In den letzten Jahren gingen hunderttausende
bäuerliche Betriebe kleinen und mittleren Zuschnitts zugrunde. An
ihre Stelle traten große Agrarfabriken, in denen unter
tierquälerischen Bedingungen Tiere am Fließband produziert, gemästet
und geschlachtet werden. In der EU und der Schweiz wurden 1997 1600 t
Antibiotika über Futtermittel und 3500 t Antibiotika in der
Tiermedizin eingesetzt.
Über die Hälfte
des EU-Haushalts, 44 Milliarden EURO, fließen in Subventionen, die zu
immer neuen Überproduktionen führen. Mit der BSE-Krise und der
Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche erreichte eine 40-jährige
Fehlentwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt. Die Bürger Europas
erwarten eine grundlegende Reform der Landwirtschaft, bei der der
Tierschutz eine wesentliche Rolle spielen muss. Trotz einiger Ansätze
in der Krisenzeit Anfang des Jahres 2001 ist die "Agrarwende" nicht
vorangekommen. Bei der in diesem Jahr anstehenden Überprüfung der
Agenda 2000 müssen u.a. die Tierschutz- und Umweltstandards in der
konventionellen Landwirtschaft angehoben werden. Alle Mitgliedstaaten
sind zu verpflichten, die Unterstützung der Großbetriebe zu
reduzieren, um eine ökologische Landwirtschaft zu fördern. Das
Festhalten der Bauernverbände und Agrarlobbyisten an der bisherigen
Produktionsweise muss überwunden werden.
Einzelheiten
dazu werden in der Hauptverhandlung ausgeführt.
VI. Die
rechtspolitische Vernachlässigung des Tierschutzes
Schließlich
wird angeklagt, dass die Fortentwicklung des nationalen und
europäischen Tierschutzrechts sträflich vernachlässigt wurde.
Tiere können
sich vor Gericht nicht wehren, wenn die Tierschutzgesetze verletzt
werden. Das ist einer der Gründe dafür, dass das geltende
Tierschutzrecht das traurige Schicksal von Millionen von Rindern,
Schweinen und Hühnern so wenig verändert hat. Deshalb muss ein
Klagerecht für Tiere geschaffen werden, damit die Anwendung
tierschutzrechtlicher Bestimmungen vor Gericht erzwungen werden kann.
Einzelheiten
werden in der Hauptverhandlung ausgeführt, wobei zum
Beweis
Privatdozent Dr.Johannes Caspar als Sachverständiger
beigezogen wird.
Außerdem muss
der Tierschutz in den Verfassungen verankert werden, weil er
andernfalls ständig Gefahr läuft, von den Rechten der Tiernutzer, die
sich auf Grundrechte berufen, überrollt zu werden. So wie der
Umweltschutz in vielen Verfassungen zum Staatsziel erhoben wurde,
muss auch der Tierschutz ein Staatsziel werden. Der
Verfassungskonvent, der gegenwärtig unter dem Vorsitz des ehemaligen
französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing eine europäische
Verfassung erarbeitet, ist aufgerufen, dies zu berücksichtigen.
Letztlich geht
es darum, den Tieren ein Recht auf ihre Würde und ein Recht auf ein
artgerechtes Leben einzuräumen.
Dr.Christian Sailer
|
Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die
Tierschutzpartei -
Bundesgeschäftsstelle Fritz-Schumacher-Weg 111, D -
60488 Frankfurt/Main
Der Bundesvorsitzende
Jürgen Gerlach
Hauptstr. 87 a, D 69483 Wald-Michelbach
Klageschrift zum Prozess vor dem
Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, Genf
am 11. März 2002
Verhandlung gegen die Hauptverantwortlichen der katastrophalen Behandlung
der Schlachttiere in Europa
Wir erheben Klage wegen
gesetzwidriger, ethisch unvertretbarer ausschließlich profitorientierter
Durchsetzung von Interessen der Fleischindustrie
- zum Zwecke der schonungslosen und hemmungslosen Ausbeutung unserer
Mitgeschöpfe und
- zum Zwecke der Profitmaximierung durch den Einsatz grausamster
Quälereien unserer Mitgeschöpfe
zum
Nachteil von Tieren und Menschen.
Insbesondere klagen wir an
- die Praktiken des
betäubungslosen Schlachtens (Schächtens) durch muslimische und jüdische
Mitbürger,
- die tierquälerischen
und verrohten, jeder Ethik und Moral hohnsprechenden Bedingungen in der
Massentierhaltung, bei Langstreckentransporten lebender Tiere und in
industriellen Schlachtbetrieben,
- die Überproduktion
und die Massenvernichtung sowie deren Förderung durch die verfehlte
Subventionspolitik der Europäischen Union.
1. Klage gegen das illegale
Schächten (Töten ohne Betäubung)
Das
betäubungslose Schlachten (Schächten) verstößt gegen geltendes Recht in
der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen das moralisch sittliche
Empfinden der in Deutschland lebenden Bevölkerung.
Begründung:
Das
Tierschutzgesetz gebietet, dass einem Tier keine vermeidbaren und
grausamen Leiden und Schmerzen zugefügt werden dürfen. Folgerichtig ist
das Schlacht-Töten ohne Betäubung bei allen Wirbeltieren verboten. Das
betäubungslose Töten von Wirbeltieren ist damit als schwere Tierquälerei
definiert.
Abgesehen
davon, dass eine Ausnahme vom Betäubungsgebot beim Töten eines
Wirbeltieres in nur eng begrenzten Fällen ähnlich einer
Notwehrsituation oder echten Notsituation beim Menschen erlaubt sein
darf, sieht das geltende Tierschutzgesetz eine Möglichkeit für die
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vor, wenn für den Genuss die Tötung
eines Wirbeltieres ohne Betäubung den Gläubigen einer
Religionsgemeinschaft zwingend in ihren Religionsschriften vorgeschrieben
wird.
Es gibt
bis heute nicht einmal den Ansatz eines Nachweises für die Existenz der
gesetzlich vorgeschriebenen zwingenden Vorschriften, die eine
Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten (Schächten) nach
sowohl muslimischem als auch nach mosaischem Ritus stützen könnte. Selbst
das deutsche Bundesverfassungsgericht setzt sich über diese gesetzliche
Bestimmung ohne Kommentar hinweg und meint, den mündlichen Beteuerungen
der orthodoxen Glaubensfanatiker Wahrheitsgehalt zubilligen zu müssen im
Gegensatz zu schriftlichen Äußerungen hoher gemäßigter Würdenträger
sowohl der muslimischen als auch der jüdischen Religionen, von
Sachverständigen aus der eigenen Bevölkerung ganz zu schweigen, denen
dieses Privileg nicht zuerkannt wird.
Wenn der
Schutz unserer Mitgeschöpfe im deutschen Grundgesetz (der Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland) verankert wäre, dann hätte zumindest eine
Abwägung zwischen den angesprochenen Rechtsgütern stattfinden müssen,
wobei dem Schutz unserer Mitgeschöpfe ein sehr hoher Stellenwert
beigemessen werden muss.
Nach
schriftlichen Auskünften befragt, stellte die Landesregierung von Berlin,
der Berliner Senat, fest, dass den Mitbürgern mosaischen Glaubens die
grausame Tierquälerei des betäubungslosen Schlachtens (Schächtens) aus
geschichtlichen Verpflichtungen erlaubt werden müsse. So einfach kann
man sich nicht von seiner wahren geschichtlichen Verpflichtung
loskaufen!
Das
Bundesverfassungsgericht vertrat die Auffassung, dass die Mitbürger
muslimischen Glaubens, den Angehörigen jüdischen Glaubens gleichzustellen
seien. Es ließ allerdings die Frage offen, welche geschichtlichen
Verpflichtungen den Mitbürgern muslimischen Glaubens gegenüber wohl
gemeint seien.
Weitere
und ergänzende Vorträge, die die Illegalität des betäubungslosen
Schlachtens (Schächtens) und die schlimmen Folgen der rechtwidrigen
Genehmigungen in Deutschland deutlich machen, bleiben den Fragen des
Hohen Gerichts und den Vertretern der Hauptklage und den Verteidigern
überlassen.
2. Klage gegen die
inakzeptablen Bedingungen in der Massentierhaltung, auf
Langstreckentransporten und industriellen Schlachthöfen
Die
derzeit praktizierten Bedingungen bei der Behandlung der Tiere, die für
den menschlichen Genuss bestimmt sind, verstößt gegen das
Tierschutzgesetz, gegen jedes menschliche, sittliche Empfinden und gegen
Grundrechte der Menschen, z. B. auch gegen das Grundrecht der
Unverletzlichkeit der Menschen. Die durch die verfehlte und unsinnige
Subventionspolitik der Europäischen Union noch zusätzlich geförderte Qual
der Tiere potenziert die unheilvolle Entwicklung.
Begründung:
Lassen
Sie mich bitte zu Beginn dieser Ausführungen auf zwei Zitate verweisen,
die geeignet sind, sowohl die Rohheit als auch die Gefährlichkeit der
zunehmend grausamer werdenden Behandlung unserer Mitgeschöpfe,
insbesondere der Tiere, die für den menschlichen Genuss bestimmt sind, zu
verdeutlichen. Einher damit gehen nämlich die ebenfalls zunehmende
Verrohung unserer Gesellschaft, die weiter steigende Gewaltbereitschaft
und die Gefährdung der Gesundheit der Menschen, wie die ständig neuen
Lebensmittelskandale (besser Genussmittelskandale) nachdrücklich
beweisen.
Ethik
gegenüber den Menschen und Rohheit gegenüber den Tieren sind zwei
Verhaltensweisen, die sich nicht vereinbaren lassen, denn Grausamkeit
gegen Tiere geht nahtlos in Grausamkeit gegen Menschen über. Zitat
Robert Jungk.
Auschwitz beginnt da, wo einer im Schlachthaus steht und denkt, es sind
ja nur Tiere. Zitat Theodor W. Adorno (Universitätslehrer und Philosoph,
Frankfurt/Main 1962)
Massentierhaltungen verstoßen in eklatanter Weise gegen das geltende
Tierschutzgesetz, in dem die Tierhalter vorsätzlich, fortwährend und
nachhaltig dem Tier sehr wohl vermeidbare Leiden und Schmerzen in
unvorstellbarem Ausmaß zufügen. Die Folgen für die Tiere und die Menschen
sind Gesundheitsschädigungen bis hin zum Tode, Schaden an Leib und Seele,
denn neben den äußerlichen Gesundheitsschäden treten zunehmend auch
irreparable seelische Schäden auf. Kinder werden bereits dazu gezwungen,
sich grauenvolle Tierquälereien anzusehen und sich damit an diese zu
gewöhnen, was mit der nicht zu unterschätzenden Gefahr verbunden ist,
dass das Gesehene und von den Erwachsenen beispielhaft Vorgelebte auch
selbst von diesen Kindern in die Tat umgesetzt wird, wie noch einzelne
aber zunehmende schlimme Ereignisse beweisen.
Wenn man
schon nicht auf den Verzehr von Tieren oder tierischen Produkten
verzichten will, dann muss doch dem Mitgeschöpf Tier wenigstens ein
qualfreies Leben und ein schmerz- und angstfreier Tod gewährt werden.
Zumindest das sind wir dem Tier schuldig.
Die
Lebendtiertransporte über größere Strecken und der Export von lebenden
Tieren verstoßen so ebenfalls gegen geltende Gesetze, die den schonenden
Umgang mit Tieren vorschreiben. Alle Europäischen Nationen und erst recht
die Europäische Union haben diesen Grundsatz akzeptiert, sie verstoßen
jedoch ohne jeden Skrupel ständig und fortwährend gegen ihre eigenen
Prinzipien und verlogenen Ankündigungen.
Es ist
mit den heutigen Transportmöglichkeiten leicht möglich Fleisch anstelle
von lebenden Tieren sicher und haltbar zu transportieren und damit die
auf den Transporten begangenen bestialischen Grausamkeiten zu beenden.
Aus purer Profitgier werden aber die Lebendtiertransporte weiter geführt,
Länder, die ausschließlich lebende Tiere importieren, um sie anschließend
selbst umzubringen, sollten einem Exportverbot unterliegen. Bei anderen
vorwiegend industriellen Produkten gibt es solche Exportregulierungen,
bei Tieren können diese angeblich nicht angewandt werden, weil dann ev.
gegen den freien Welthandel verstoßen würde. Wie weit aber ist es
wirklich mit dem freien Welthandel bestellt, wenn nationale Schutzzölle
erhoben werden und der freie Welthandel erheblich beeinträchtigt wird?
Theodor W. Adorno sagte doch: ..... es sind ja nur Tiere.
Jeder
menschlichen Empfindung spricht es Hohn, wenn entweder aus Kostengründen
oder aus angeblichen Gesundheitsgründen eine ausreichende Betäubung der
Schlachttiere unterbleibt. In der Europäischen Union finden solche
unglaublichen Schlachtpraktiken seit der BSE-Krise mit Kenntnis der
Verantwortlichen statt, wenn z. B. ein Schlachttier sogar noch miterleben
muss, wie seine Gliedmaßen schonungslos abgetrennt werden. Sogar Menschen
müssen von Pastoren bei ihrem grausamen Tun getröstet werden darüber
gab es Pressemitteilungen, von den Opfern, den Tieren, hat man nicht
gesprochen. Opferschutz wird auch hier sträflich vernachlässigt!
3.
Überproduktion und Massenvernichtung von Tieren
Marktbereinigung (ein grauenvolles Wort im Zusammenhang mit Tieren) und
Überproduktion (mindestens ebenso grauenvoll) sind keine vernünftigen
Gründe, um Tiere zu töten, erst recht nicht massenweise zu töten durch
Massenvernichtungsmaschinerien, wie wir sie in grauenvoller Zeit erleben
mussten. Das Tierschutzgesetz wird gesetzwidrig außer Kraft gesetzt. Die
Verstöße werden geduldet, ja sogar gefördert durch Subventionen einer
EU-Bürokratie, die spätestens jetzt ihre Existenzberechtigung verspielt
hat.
Begründung:
Unsere
Mitkläger haben bereits ausführlich und eindrucksvoll die
Gesetzesverstöße und Begründungen vorgetragen. Diesen schließen wir uns
vollinhaltlich an. Lassen Sie mich Ihnen deshalb einige Gedanken anfügen,
die in unseren Rechtsstaaten nur ungenügend berücksichtigt werden.
Die Gier
der Menschen und das unschuldige Opfer Tier.
In einer
vergangenen Nacht, hat man ein Kälbchen, das wohl mitten in der Nacht das
Licht der Welt erblickte, unmittelbar danach mit seiner Mutter und all
seinen Geschwistern und Tieren auf einen Viehtransporter getrieben und
ins Feuer gesteckt.
Alles zu
unserer Sicherheit! Alles zu unserem Schutz! Zu Ihrem Schutz, zu meinem
Schutz?
Im Schutz
der Nacht und im Schutze der Gesetze! Wer hat dagegen protestiert? Wer
hat aufgeschrieen? Gott sei Dank ein paar hundert Bauern und aus ganz
anderen Gründen - sehr viele Tierschützer, die nachweisen konnten, dass
der Rinderwahnsinn zu wahnsinnigen Reaktionen unter den Menschen führt.
Aber da war niemand, der den unschuldigen Tieren half, kein Pfarrer, kein
Priester, der der Polizei wenigstens symbolisch in den Arm gefallen wäre,
um Unschuldige gegen Schuldige zu verteidigen.
Schuldig
war doch die Gier der Menschen, die den Pflanzenfressern auf einmal
Fleischmehl verordnete und die Natur auf den Kopf stellte. Gier frisst
Hirn und Recht! Das galt und gilt als Erstes für die Menschen, und wird
durch BSE wieder einmal wahr.
Dabei ist
die Lektion des Lebens, die wieder einmal gelernt werden muss, so alt wie
unsere Umweltsünden: In welchem Maß der Mensch die Natur schlägt, genau
in demselben Maß schlägt sie zurück. Die Flüsse, die wir vergifteten,
vergiften uns zurück. Die Luft, die wir vergifteten, die Berge, die wir
vergewaltigten, sie schlagen zurück durch vergiftete Luft, durch tödliche
Lawinen ..., sie lassen es sich nicht bieten.
Und auch
unsere Mitgeschöpfe schlagen zurück, ich wünschte mir, dass sie noch
deutlicher zurückschlügen. Und jetzt die Rinder mit ihren Kindern! Wo
bleibt die Bestrafung und die Buße der wirklich Verantwortlichen?
Wir
handeln wie Militärs, die nicht konkret einen Feind bekämpfen, sondern
aus lauter Vorsicht und Angst um sich selbst alles, was auch nur im
Entferntesten unserem Leben eines Tages etwas anhaben könnte, wie mit dem
Maschinengewehr niedermähen. Wir drohen nicht, verrückt zu werden wir
sind es längst und bleiben es, wenn wir nicht endlich innehalten.
Das
Kälbchen aber schrie zum Himmel! Und der Himmel hat es wohl nicht gehört.
Ich bitte das Hohe Gericht, die
Angeklagten ausnahmslos in allen Punkten schuldig zu sprechen und auch
unsere für den Tierschutz zuständige Landwirtschaftsministerin, Frau
Künast, dabei nicht zu vergessen.
Vielen
Dank
Jürgen Gerlach,
Vorsitzender der Tierschutzpartei, Deutschland
Mag. Alexander
Willer
www.canis.info
Vorsitzender des
Tierrechtsvereins CANIS International
office@canis.at
Vertreter des
Zentralverbandes der Tierschutzvereine Österreichs
Joanelligasse 8/12,
A-1060 Wien
Stellungnahme anlässlich
der Verhandlung vor dem
Internationalen
Gerichtshof für Tierrechte in Genf am 11.März 2002
zum Prozess gegen die
"Massenvernichtung von Schlachttieren".
Kultur des Lebens statt Kulturschande
Es war Mahatma Gandhi, der gesagt hat: "Den moralischen Fortschritt
einer Nation kann man daran erkennen, wie sie mit ihren Tieren
umgeht." So gesehen steckt Europa noch im Zeitalter der Barbarei, vor
allem was die Rechtsstellung und das Verhalten gegenüber sogenannten
"Nutztieren" angeht. Vor gut einem Jahr brannten in Grossbritannien
die Scheiterhaufen, um die Kadaver der Maul- und Klauenseuche (MKS)
zu beseitigen, am Kontinent gab es Massenkeulungen von
BSE-infizierten Rindern. Es ist vielleicht polemisch formuliert, aber
auf dem Altar des freien Marktes werden mehr Tiere geopfert als
sämtliche Götterkulte durch all die Jahrhunderte hindurch forderten.
Die Hekatomben* für Apollo waren weit geringer als die der modernen
"Seuchenbekämpfung" bei BSE und MKS. Sicherlich nicht polemisch ist
es, von einer Kulturschande Europas zu sprechen.
Seuchen wie MKS oder BSE sind keine Strafe des Himmels oder Schläge
des Schicksals - wie vielfach lamentiert worden war - sondern
logische Konsequenz einer zynischen Agrarindustrie, bei der der
Grundsatz des immer-mehr-und-immer-schneller gilt. Goethe bezeichnete
diese verquere Weltsicht treffend als "veloziferisch"*. Dabei zählen
Tiere nicht als fühlende und leidensfähige Lebewesen, sondern als
Ware, Zahl und Kostenfaktor. Tierschutz gilt als unrentabler Luxus,
bestenfalls als luftiges Deckmäntelchen für windige Geschäftemacher.
Von Tierrechten im eigentlichen Sinne kann gar nicht gesprochen
werden.
Ohne Beschönigungen
betrachtet, bietet sich folgendes Szenario:
-
Über Hunderte und
Tausende Kilometer werden Tiere - in enge Transport-LKWs oder
Zugwaggons gepfercht - über den Kontinent gekarrt, um ohnehin schon
ausgezehrt im Schlachthof ihr Ende zu finden. Dies alles zum Wohle
des europäischen Konsumenten.
-
Zuvor fristeten
sie ihr Dasein, dicht gedrängt, mitunter angekettet und körperlich
verstümmelt, auf Vollspaltenböden in dunklen Ställen.
Freilandhaltung ist in den meisten Fällen ökonomisch nicht rentabel
und der Menge der Tiere wegen kaum durchführbar.
-
Um die
artwidrigen Verhältnisse im Stall oder in der Massenhaltungsfabrik
überleben zu können, müssen die "Nutztiere" prophylaktisch mit
Antibiotika vollgepumpt werden. Ein Giftcocktail, der dann wieder
am Teller und im Magen des Konsumenten landet.
-
Zusätzlich werden
Wachstumspillen verfüttert und Hormone gespritzt, um die Tiere
schneller reifen zu lassen. Die Gentechnik tut das ihrige hinzu, um
perfekte "Hochleistungsmaschinen" in tierischer Gestalt zu
erzeugen. Mehr Fleisch, mehr Milchleistung ... das sollen unsere
animalischen Sklaven bringen!
-
Eine
Überproduktion - etwa an Kälbern - wird bewusst in Kauf genommen,
ja sogar subventioniert, um die Tiere dann in
"Herodes-Schlachthöfen" der Reihe nach zu töten. "Marktbereinigung"
heisst die ökonomische Umschreibung für das Gemetzel.
EU-Agrarkommissar
Fischler sprach im Zuge der Massenkeulungen auch von
Ausstoss-reduktion". "Ausstoss", ein Wort, das sonst nur bei
umweltschädlichen Giften und Gasen Verwendung findet, aber typisch
für unseren Umgang mit dem "Nutztier" ist. Speziesismus, der Glaube
an die Vormachtstellung der eigenen Art, fängt also schon in der
Sprache an. Wie oft verwenden wir Ausdrücke wie "Schweinerei", "du
bist ein Schwein" oder "blöde Kuh". Verbale Vorurteile, die uns dann
in der Praxis helfen, das scheinbare "minderere Lebewesen"
"Nutztier" zu töten oder noch einfacher: für uns töten zu lassen. In
Styropor und Zellophan fein säuberlich verpackt und mit
Lebensmittelfarbe dem Auge gefälligt coloriert erinnert dann mehr
wenig an die Greuel der Schlachthöfe.
Was sind die Alternativen?
Ein allgemeines Umdenken muss her. Keine bewaffnete Revolution
weniger Tierrechts-aktivisten, sondern eine breit angelegte,
sukzessive fortschreitende Evolution des Bewusstseins. Der Zeitpunkt
für tierische Grundrechte ist gekommen. War es vor 150 Jahren noch
gängige Alltagspraxis, Schwarze als Sklaven zu diskriminieren, da sie
rassisch ohnehin nur teilweise Menschen wären, ist dies heute
allgemein verpönt und wissenschaftlich widerlegt. 50 Jahre danach
sprach man Frauen das Wahlrecht ab, es entspräche nicht ihrer
natürlichen Bestimmung hiess es. Mittlerweile bekleiden Frauen
führende Rollen im gesellschaftlichen Leben. Jetzt wird argumentiert,
Kühe hätten keine Ratio, Schweine würden keine Symphonien
komponieren, Hühner keine Romane schreiben; es mangle ihnen an
Intellekt und sie eignen sich nur als Nahrungslieferanten für
Menschen. Eine gleichermassen dumme wie vermessene Argumentation.
Prof. Joseph Gitelson, ehemaliger Leiter des sowjetischen
Raumfahrtsforschungsprogramms, sprach bei einem Vortrag in Wien, im
Jahr 2001, dass es hinsichtlich der wachsenden Weltbevölkerung, der
schwindenden Ressourcen sowie der Umweltbelastung durch
Massenhaltungsbetriebe am wirtschaftlich sinnvollsten sei,
vegetarische Ernährungsweisen zu fördern. Auf eine Frage meinerseits,
ob er Vegetarismus für einen evolutionären Fortschritt der Menschheit
halte, antwortete er mit einem klaren "Ja!". Konstruktive Ansätze
gibt es zahlreiche. Viele Kleinbauern praktizieren bereits den
Bio-Veganen Landbau, der ohne Viehzucht, tierischen Dünger oder
Pestiziden auskommt und Qualitätsware liefert. In den Niederlanden
forschen Universitäten intensiv am Projekt PROFETAS (Protein Foods,
Environment, Technology And Society), ein interdisziplinäres
Vorhaben, bei dem die Auswirkungen von "Kunstfleisch" auf Umwelt und
Gesellschaft analysiert wird. Ziel ist es, in naher Zukunft grosse
Bevölkerungsschichten mit kostengünstigem "Fleisch" aus dem Labor
(Soja,- oder Weizenbasis) zu versorgen.
Meiner Ansicht nach darf das Endziel eines jeden Menschen, der sich
Tierrechtler bezeichnet, nicht das mehr oder weniger "humane" Töten
von Tieren sein, sondern das Abkommen von dieser atavistischen und
anachronistischen Praxis. Ein neues ethisches Konzept muss verbreitet
werden, eines auf den Pfeilern des Holismus, also der Integration der
menschlichen Kultur in das natürliche Ökosystem, sowie auf denen des
Veganismus, des Verzichts auf tierische Ausbeutung.
Deshalb ersuche ich
den ehrenwerten Herrn Vorsitzenden und das hohe Gericht, die
Forderung nach verstärkter Förderung veganer Alternativen sowie nach
Etablierung allgemein gültiger Tierrechte in das Protokoll
aufzunehmen. Das sind die ersten Schritte hin zu einer Kultur des
Lebens!
Mit den Worten des Humanisten Leonardo da Vinci, der da sagte, "Einst
wird
der Zeitpunkt kommen, da Verbrechen an Tieren genauso bestraft werden
wie
jene an Menschen" möchte ich meine Rede abschliessen. Danke.
Genf, 11.März 2002
*Hekatombe: von griech. "heka" = Hundert; Opferung einer
Hundertschaft von
Menschen oder Tieren zu Ehren der Götter; meist Stiere
** veloziferisch: Kombination der Wörter "velocitas" =
Geschwindigkeit, Eile
sowie "Lucifer" = Synonym des Teufels |
|
Internationaler
Gerichtshof für Tierrechte
Urteil
11. März 2002
gegen Politiker, Beamte,
Verbandsvertreter und Unternehmer
der Mitgliedsländer der
Europäischen Gemeinschaft und Polens
wegen
Tierquälerei, schwerer
Verstösse gegen die Würde von Tieren
und der Missachtung des
Tierschutzrechts
I.
Tatsächliche Feststellungen
Der Internationale Gerichtshof für
Tierrechte, bestehend aus einer internationalen Jury von 11 Mitgliedern
und 3 Richtern stellt fest,
-
dass sich das Los der Schlachttiere seit
der Realisierung der Europäischen Gemeinschaft, heute Europäische
Union, generell verschlechtert hat,
-
dass die verantwortlichen Behörden
offensichtlich unfähig oder zu bequem sind, die Schlachttiere selbst
vor den schlimmsten Auswüchsen menschlicher Grausamkeit zu schützen
oder die zu ihrem Schutz aufgestellten Bestimmungen durchzusetzen,
-
dass in zahlreichen Schlachthäusern
Europas Tiere ohne ausreichende oder ohne jegliche Betäubung
geschlachtet und bei vollem Bewusstsein zerlegt werden und dadurch
unvorstellbare Qualen erleiden,
-
dass die verantwortlichen Behörden das
unmenschliche und illegale Treiben von Produzenten, Händlern und
Transporteuren stillschweigend oder gefällig dulden, während sie dem
unermüdlichen Kampf zahlloser Schutzorganisationen um ein besseres Los
der Schlachttiere gleichgültig zusehen,
-
dass die europäischen Behörden durch ihr
Verhalten den Schlachttieren gegenüber zur um sich greifenden
Entmenschlichung und Verrohung der Gesellschaft massgebend beitragen,
-
dass das Schächten von Tieren unter dem
Vorwand der Religions- und Glaubensfreiheit immer grössere Verbreitung
findet, obwohl den Tieren dabei unvorstellbare psychische und physische
Leiden zugefügt werden,
-
dass die Agrarpolitik der Europäischen
Union von Grund auf tierfeindlich ist: die Schlachttiere werden als
Wegwerfware behandelt, sie werden auf widernatürliche Weise durch
künstliche Besamung massenhaft ins Leben gezwungen, in Tierfabriken auf
engstem Raum qualvoll gemästet ohne Rücksicht auf die vorhandene
Nachfrage, was zur Folge hat, dass Millionen lebend ins Ausland
exportiert oder im Inland vernichtet werden.
II. Schuldsprüche
Aufgrund der heutigen mündlichen
Verhandlung und der erfolgten Beweisaufnahme erklärt das Gericht für
schuldig:
1. Herrn Dr. Franz Fischler,
Mitglied der Europäischen Kommission, Kommissar für Landwirtschaft.
Fischler trägt die Hauptverantwortung für die tierfeindliche Agrarpolitik
der Europäischen Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung
die Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch für die Tötung
von hunderttausenden nur wenige Tage alter Kälber zur Erlangung der
"Herodesprämie" (Vernichtungsprämie) ist er verantwortlich; ebenso für
die Subventionierung der qualvollen Exporte lebender Tiere in
aussereuropäische Länder.
Das Gericht fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurückzutreten
und seine Verantwortung an die Kommission zurückzugeben.
2. Mr. David Byrne, Member of
the European Commission.
Byrne trägt die
Hauptverantwortung dafür, dass während der Maul- und Klauenseuche des
Jahres 2001 Millionen gesunder Tiere vernichtet wurden, weil einige
wenige von der Seuche befallen waren und die europäische MKS-Verordnung
eine Impfung gegen MKS untersagte.
Weiter erklärt das Gericht für schuldig:
3. Agrarminister der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, weil sie den Vollzug der im Rahmen der
EG-Richtlinien möglichen nationalen Tierschutzbestimmungen vernachlässigt
haben. Personalmangel, auf den sich die Minister und ihre nachgeordneten
Behörden berufen, ist kein Entschuldigungsgrund für die Duldung der
brutalen Behandlung der Tiere.
Weiter erklärt das Gericht für schuldig:
4. Herrn Gerd Sonnleitner,
Präsident des Deutschen Bauernverbandes und Vorsitzender des Europäischen
Bauernverbandes.
Sonnleitner trägt als
führender Verbandsfunktionär eine erhebliche Mitverantwortung für die
Entwicklung der Grossstrukturen der europäischen Landwirtschaft, die
nicht nur tierfeindlich, sondern auch bauernfeindlich ist und zum
Untergang hunderttausender kleiner und mittlerer Betriebe geführt hat.
Weiter erklärt das Gericht für schuldig:
5. Die Inhaber von
Massentierhaltungen, in denen Rinder, Schweine und Hühner ein trostloses
Dasein führen, insbesondere die Inhaber von Legebatterien, wo den Tieren
unsägliches Leid zugefügt und junge Küken zu Millionen als Ausschussware
getötet werden.
Weiter erklärt das Gericht für schuldig:
6. Landwirtschaftsminister
a.D., Jean Glavany, und Daniel Canepa, Präfekt des Departements des Var.
Unter ihrer Verantwortung wurden Stierkampfarenen zu öffentlichen
Schlachthöfen, in denen sich blutgierige Voyeure an der Folter der Tiere
ergötzen.
Weiter erklärt das Gericht für schuldig
7. Mag.
Herbert Haupt, sowie Landeshauptmann Josef Pühringer und
Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer (Oesterreich). Sie sind
verantwortlich dafür, dass in österreichischen Tiermastbetrieben und
Schlachthöfen monströse Tiergreuel stattfinden können, deren Urheber vor
gerichtlicher Verfolgung geschützt werden.
Weiter erklärt das Gericht für
schuldig :
8. Rt.
Hon. Margaret Becket. Sie ist für die Wiederaufnahme der berüchtigten
britischen Lebend-Exporte in den Mittleren Osten verantwortlich, wo die
Schlachttiere einen grausamen Tod erleiden. Sie ist verantwortlich für
die Weiterführung der tierquälerischen Batteriehaltung für Schweine und
Geflügel in Grossbritannien,
Weiter erklärt das Gericht für
schuldig :
9. Polnische
und EU-Beamte, die systematische Urkundenfälschung betreiben, um den in
die EU-Länder exportierten polnischen Schlachttieren eine EU-konforme
Identität zu verleihen und damit die Gesundheit der Konsumenten aufs
schwerste gefährden.
Weiter erklärt das Gericht für
schuldig :
10.
Annemie Neyts, belgische
Landwirtschaftsministerin. Sie toleriert auf belgischen
Schlachtviehmärkten bestialische Greuel und toleriert, dass die
kriminellen Urhebern von den belgischen Gerichten geschützt werden.
Weiter erklärt das Gericht für
schuldig :
11.
Miguel Arias Canete, spanischer
Landwirtschaftsminister. Er ist verantwortlich für skandalöse Zustände
bei Lebendtransporten in Spanien. Er ist namentlich auch dafür
mitverantwortlich, dass die für die Schlachttiere katastrophale
Subventionspolitik der EU trotz europaweiten Protesten weitergeführt
wird.
III. Schlussfolgerungen und
Empfehlungen
-
Das
Gericht fordert die Europäische Kommission und das Europäische
Parlament auf, dafür zu sorgen, dass der Tierschutz als eigenständiges
Gemeinschaftsziel in den EG-Vertrag aufgenommen wird und entsprechende
Gestaltungskompetenzen geschaffen werden.
-
Des
weiteren verlangt das Gericht, den Tierschutz als Staatsziel in die
kommende europäische Verfassung aufzunehmen und für die Tiere ein durch
Tieranwälte einklagbares Grundrecht auf die Beachtung ihrer Würde, auf
ein artgerechtes Leben und auf einen angst- und schmerzfreien Tod
einzuführen.
-
Schliesslich fordert das Gericht bei der Europäischen Kommission die
Einrichtung eines eigenen Kommissariats für Tierschutz, bestehend aus
Vertretern europäischer Tierschutzorganisationen.
-
Das
Gericht fordert vermehrte unangekündigte, amtliche Visitationen der
Mastbetriebe und Schlachthöfe sowie die Intensivierung der Überwachung
der Tiertransporte. Um grössere Transparenz zu erzielen, verlangt das
Gericht, in Schlachthöfen und Grossmästereien Video- oder
Webcam-Ueberwachung zu installieren, die eine Missachtung des geltenden
Tierschutzrechts nachweisbar machen.
-
Das
Gericht fordert zum dritten Mal seit 1993 das sofortige europaweite
Verbot der grenzüberschreitenden Lebendtransporte und zu diesem Zweck
die Abschaffung der ominösen Exportsubventionen.
-
Das
Gericht besteht darauf, dass die Schlachttiere prinzipiell im
nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden müssen. Wo diese
fehlen, müssen Schlachtmobile beigezogen und deren Einsatz auf EU-Ebene
anerkannt werden.
-
Der
Gerichtshof verurteilt kategorisch die barbarische Schlachtmethode des
Schächtens und verlangt, dass sie in jedem zivilisierten Land verboten
wird. Religions- und Glaubensfreiheit, mit der argumentiert wird, muss
ethisch vertretbar sein, sie kann nicht auf der Folter hilfloser
Mitgeschöpfe basieren.
Ganz prinzipiell hält der Gerichtshof
fest, dass die Methoden der industriellen Massenproduktion keinesfalls
gegenüber empfindungsfähigen Lebewesen angewendet werden dürfen,
ebensowenig wie Fliessband- und Akkordarbeit anlässlich der Schlachtung.
Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist für den Menschen mit
Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und
schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt und Achtung und individuell
ausgeführt werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren
entbehrt nicht nur der minimalsten Ethik, er ist auch in höchstem Mass
naturwidrig und daher gefährlich für die Gesundheit des Menschen und
zerstörend für die Umwelt. Deshalb werden die EU und alle anderen Länder
Europas aufgerufen, den Umgang mit den Nutztieren im Sinne obiger
Kriterien von Grund auf neuzugestalten.
Da der
Umgang des Menschen mit den Tieren zu den fundamentalsten Prinzipien der
Sittlichkeit gehört, besteht der Gerichtshof darauf, dass die
Fleischwirtschaft durch Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen europaweit
einer dem Erziehungswesen nahestehenden Ethikkommission unterstellt wird.
*
Der
vollständige und begründete Gerichtsentscheid wird in nützlicher Frist
den schuldig befundenen Parteien zugestellt. Ausserdem wird er an die
Kommission der EU, den Europarat, die UNO, die UNESCO, an die
parlamentarischen Versammlungen der angeklagten Länder sowie an
zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen geschickt.
INTERNATIONALER GERICHTSHOF FÜR TIERRECHTE
Genf, 11 März 2002
Genfer
Konferenz appelliert an den Vorsitzenden der EU-Verfassungskommission,
Valéry Giscard d'Estaing
Im
Lichte der wieder aufgeflammten Diskussion über das Schächtverbot in der
Schweiz und der soeben erfolgten Legalisierung ritueller Schlachtungen
durch das deutsche Bundesverfassungsgericht, fand an diesem Wochenende
(19/20.1.02) im Hotel Ambassador in Genf unter dem Vorsitz von Franz
Weber eine internationale Konferenz über die Problematik der
Massentierproduktion im allgemeinen und der Schlachtvorgänge im
besonderen statt.
Die
Konferenzteilnehmer, prominente Sachverständige des Tierschutz- und
Verfassungsrechts aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz, kamen
einhellig zum Schluss, dass die europäische Fleischwirtschaft heute von
einer Brutalität und Zynik geprägt ist, die das Fortbestehen der
Agrarindustrie als solche grundsätzlich in Frage stellt. Wie jüngste
Enthüllungen einmal mehr beweisen, führt die Politik der Erzeugung von
Billigfleisch, dh. die industrielle Produktion von Schlachttieren,
unfehlbar zu einer Entmenschlichung sämtlicher damit verbundenen
Vorgänge. Sie steht somit in krassem Widerspruch zu den Forderungen des
Tierschutzes.
Die
Konferenz stellt in ihrer Resolution fest, dass die verantwortlichen
Kreise die zum Teil wahrhaft kriminellen Tat-bestände (die nachweisbar
bis zum Zerlegen lebender, unbetäubter Tiere führen können) solange als
blosse Miss-stände bezeichnen und behandeln werden, bis der Tierschutz in
den einzelnen Staatsverfassungen und in der Verfassung der EU klar
verankert ist.
Bis
es zu dieser unerlässlichen Verankerung kommt, fordert die Genfer
Konferenz folgende Sofortmassnahmen:
|
Video-Ueberwachung und Kontrolle
durch den Tierschutz in allen
europäischen Schlachthöfen und
Massentierhaltungen. |
|
Gründliche und sorgfältige Schulung
und Sensibilisierung des Schlachthauspersonals. |
|
Verhinderung der
Überproduktion
und der dadurch bedingten Vernichtung der
Überschüsse
zur
Stützung der Marktpreise
|
|
Streichung der Subventionen und
Prämien für Massenproduktion, Lebendtransporte und Tiervernichtung. |
|
Förderung einer alternativen
Lebensmittelproduktion, die den Fortbestand einer bäuerlichen
Landwirtschaft garantiert. |
|
Absolutes Schächtverbot in allen
EU-Ländern. |
|
Sofortige Aufnahme der Vorarbeiten
zur Verankerung des Tierschutzes in der EU-Verfassung. |
Um
die Verankerung des Tierschutzes in der EU-Verfassung voranzutreiben,
richtet die Genfer Konferenz ein entsprechendes Schreiben an den
Vorsitzenden der EU-Verfassungskommission, Valéry Giscard d'Estaing.
(Erinnern wir daran, dass Franz Weber, der den
Brief unterschreiben wird, 1974 vom ehemaligen französischen
Staatspräsidenten als erster Schweizer im Palais de l'Elysée empfangen
wurde.)
Für
die GENFER KONFERENZ
Montreux, 21. Januar 2002
FONDATION FRANZ WEBER
Bilder:
http://www.ffw.ch/de/schlachttierbilder.htm
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DANKE
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