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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Sonderletter

* Retrospektive: Prozess gegen die Hundeverfolgung und Hundevernichung in Deutschland am 07.05.2001vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf (Franz Weber Fondation)

* Prozess gegen Gräueltaten in Massentierhaltung und Schlachthäusern am 11.03.2002 vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf (Franz Weber Fondation)

 


Retrospektive:

PROZESS GEGEN DIE HUNDEVERFOLGUNG UND HUNDEVERNICHTUNG IN DEUTSCHLAND

am 07.05.2001

Urteilsspruch

Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden worden, ...

http://www.ffw.ch/de/hundeprozess.htm

Anmerkung:

Wir danken der Fonadation Franz Weber an dieser Stelle nochmals für die großartige Unterstützung, und dem Ehepaar Jürgen und Martina Gerlach für ihre hervorragende Arbeit und ihr Engagement, ebenso allen anderen, die dazu beigetragen haben.


11.03.2002

PROZESS GEGEN GRÄUELTATEN IN MASSENTIERHALTUNG UND SCHLACHTHÄUSERN

vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf

Dr. Friedrich Landa Tierschutz-Dachverband

Als Hauptverantwortliche sind LH Pühringer, Minister Haupt und EU-Kommisar Fischler geladen

Die unerträglichen Zustände in Tierfabriken und Schlachthöfen werden am 11. März 2002 vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf (CICG-Centre International de Conférences de Genève) verhandelt. Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, dass Tiere in der industriellen Massenproduktion zu Tode gequält werden. Da bisher niemand für die Tierquälereien verantwortlich gemacht werden konnte, muss davon ausgegangen werden, bzw. konnte dokumetniert werden, dass die Missstände weiter bestehen.

Die Anklage wird u.a. zwei konkrete Fälle aus Österreich vorbringen:

  1.  Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie unter "Bauernhofgarantie" in einem oö. Schweinemäst-Konzentrationsbetrieb Tiere zu Tode gequält werden. Der Schweinemäster musste sich wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Amtstierarzt Dr. Josef Stöger berichtete dem Gericht, dass den Tieren bei lebendigem Leib die Beine abfaulten: "Man kann doch die Tiere nicht einfach liegen lassen, bis sie sterben." Doch Richter Dr. Aschauer konnte sich dem Vorwurf der Tierquälerei nicht anschließen, weil unter anderem das Tierschutzgesetz, das die Haltungsbedingungen vorschreibt, für ältere Anlagen eine Übergangsfrist bis 2011 vorsieht. Staatsanwalt Mag. Pfeifinger, vom Tierschutz zur Rede gestellt, warum er nicht Berufung gegen dieses skandalöse Urteil eingelegt habe, erklärte, er könne nicht auf einer Verurteilung bestehen, wenn die Behörde eine Frist von etwa 15 Jahren vorschreibe, bis die Stallungen entsprechend umgebaut seien.

    Wenn ein Amtstierarzt bei der Gerichtsverhandlung aussagt, dass den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und man sie doch nicht einfach verrecken lassen kann und der Richter spricht den Schweinemäster frei und der Staatsanwalt erhebt dagegen kein Berufung - dann wird sich kaum noch einmal ein Tierarzt finden, der sich gegen Tierquälereien und für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in der Nutztierhaltung einsetzt!

    Wie bei der Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf zu zeigen sein wird, wurden in dem Schweinekonzentrationsbetrieb nach dem Freispruch weiter Schweine unter unbeschreiblichen hygienischen und tierquälerischen Bedingungen für die Billigstfleischproduktion gefangen gehalten.
     

  2. In den Schlachthöfen erwachen Tiere während des Schlachtvorganges aus der Betäubung und werden brüllend am Förderband hängend bei vollem Bewusstsein aufgeschnitten und zu Fleisch verarbeitet.

    Wie bei der Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf zu zeigen sein wird, wurden in dem Schweinekonzentrationsbetrieb nach dem Freispruch weiter Schweine unter unbeschreiblichen hygienischen und tierquälerischen Bedingungen für die Billigstfleischproduktion gefangen gehalten.

Da von den direkt Beteiligten (Tierhalter, Schlächter, Schlachthofbetreiber, Schlachthoftierärzte) niemand verurteilt werden konnte, wird nun der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf eingeschaltet. Es gilt die zuständigen Behörden und Politiker zur Verantwortung zu ziehen.

Der für die Schlachttierkontrolle im Land Oberösterreich letztverantwortliche LH und Agrarreferent Dr. Josef Pühringer und der für das Veterinärwesen bundesweit zuständige Minister Mag. Herbert Haupt sind vor den Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf geladen. Als für das EU-Agrarsystem hauptverantwortlich wird EU-Kommissar Dr. Franz Fischler vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf angeklagt sein.

Die Verhandlung findet am 11. März 2002 im CICG-Centre International de Conférences de Genève, 15-17 rue de Varembé statt. Als Beweismittel werden folgende Bild- und Video Dokumente bei der Verhandlung vorgelegt:

zu 1.
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html

http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.htmlHier ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen

Nach dem Freispruch dauern die Tierquälereien an: http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/schweine/qual.html

zu 2.
 http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html

Dr. Friedrich Landa Tierschutz-Dachverband http://www.tierschutz.cc 0043 66 43 43 43 66

INTERNATIONALER GERICHTSHOF FÜR TIERRECHTE

Franz Weber, Präsident“


Der Hauptankläger

beim Internationalen Gerichtshof

für Tierrechte in Genf


A n k l a g e s c h r i f t

 gegen

 

 Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer,

soweit sie für die Behandlung

der Schlachttiere in Europa Verantwortung tragen

 wegen

 

  1. tierquälerischer Massentierhaltung und Tiertransporte unter Missachtung der geltenden Bestimmungen
     

  2. tierrechtswidriger und tierethisch unverantwortlicher Schlachtmethoden
     

  3. Missachtung der Tier- und Menschenwürde durch die Massenvernichtung von Tieren aus Gründen der Marktregulierung
     

  4. der Förderung bzw. Aufrechterhaltung einer tierverachtenden Agrarwirtschaft
     

  5. Vernachlässigung einer Fortentwicklung des nationalen und europäischen Tierschutzrechts

Zur Hauptverhandlung eingeladen wurden zur Abgabe einer Stellungnahme oder zur Verteidigung der angeklagten Verhaltensweisen:

 

  • Herr Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europäischen Kommission,
    Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei, Brüssel

  • Mr. David Byrne, Member of the European Commission
    Commissioner for Health and Consumer Protection, Brüssel

  • Frau Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Berlin

  • Herr Bernhard Kühnle, Leiter der Abteilung 3, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bonn

  • Rt Hon Margaret Becket MP, Secretary of State, Department of Environement, Food and Rural Affairs, London

  • Herr Magister Herbert Haupt, Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, Wien

  • Herr Dr. Josef Pühringer, Landeshauptmann und Agrarreferent, Linz
     

  • Herr Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V., Bonn
     

  • Herr Dr. h.c. Philippe Fürst zu Solms-Lich,
    Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V., Bonn

  • Herr Frido Peper, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter, Salzhausen

  • Mr. Miguel Arias Canete, Minister of Agriculture, Madrid
     

  • Ms Annemie Neyts, Minister of Agriculture, Bruxelles
     

  • Mr. Jean Glavany, Minister of Agriculture, Paris
     

  • Herr Franz Ehrsam, Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Rinderzüchter e.V., Großheirath
     

  • Herr Michael Zube, Geschäftsführer Wiesenhof Geflügel Kontor GmbH, Visbek
     

  • Herr Anton Pohlmann, c/o Clemens Pohlmann GmbH & Co., Lohne

B e g r ü n d u n g :

- Kurzfassung -

  

  I.   Die Grundlagen der Anklage

        Der Internationale Gerichtshof für die Tiere ist ein Tribunal, das die Behandlung der Tiere durch den Menschen nicht nur unter juristischen, sondern auch unter ethischen Gesichtspunkten untersucht und erforderlichenfalls verurteilt. Die Tiere, Mitgeschöpfe des Menschen, ohne die er auf diesem Planeten gar nicht leben könnte, waren allzu lange nur Objekte und Opfer der Juristen und wurden von diesen entweder überhaupt nicht wahrge-nommen oder als Sachen bzw. wie Sklaven behandelt. Als Rechtsubjekte erkannte der Mensch nur seinesgleichen an. Um so wichtiger ist es, die Tiere als Subjekte ethischer Forderungen an den Menschen in unser Blickfeld zu rücken. Jeremy Bentham schrieb zu recht: "The question is not, can they reason? Nor can they talk? But can they suffer?"

        Daraus resultiert ein tierbezogenes Schutzkonzept als grundlegender Ansatzpunkt einer umfassenden Tierschutzethik, die der Gerichtshof in seiner langjährigen Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde legt. Dem folgt auch die Vertretung der Anklage.

        Eine der Brücken zwischen dem ethischen Tierschutz und rechtlichen Schutzkonzepten stellt § 1 des Deutschen Tierschutzgesetzes dar, in dem es heißt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."

        Auf europäischer Ebene findet sich ein ähnlicher Ansatz im Protokoll Nr.10 zum Vertrag von Amsterdam, der am 1.5.1999 inkraft getreten ist: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung."

       Im sekundären Gemeinschaftsrecht sind für die vorliegende Anklage vor allem folgende Richtlinien von Bedeutung:

 

  • Richtlinie des Rates zur Festsetzung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung vom 7.3.1988 (88/166/EWG ABl Nr L 74 S 83)

 

  • Richtlinie des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport vom 19.11.1991 (91/628/EWG ABl Nr L 340 S 17)

 

  • Richtlinie des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern vom 19.11.1991 (91/629/EWG ABl Nr L 340 S 28)

 

  • Richtlinie des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen vom 19.11.1991 (91/630/EWG ABl Nr L 340 S 33)

 

  • Richtlinie des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere vom 20.7.1998 (ABl Nr L 221 S 23).

 

 II.            Tierquälerische Massentierhaltung und Tiertransporte

 

       Die tierschutzrechtlichen Ansätze des europäischen Rechts und der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten haben tierschutzwidrige Praktiken bei der Tierhaltung, beim Tiertransport und bei der Schlachtung der Tiere nicht aus der Welt geschafft. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass das geltende Recht unvollständig ist (worauf zurückzukommen ist), und zum Teil darauf, dass das Tierschutzrecht nicht konequent vollzogen wird. Auf letzteres geht die Anklage zunächst ein.

 

       In den Massentierställen europäischer Länder sind die Opfer der modernen Fleischindustrie auf so engem Raum zusammengepfercht, dass sie sich aus Angst und Aggression gegenseitig angreifen: Die Schweine beißen sich Ohren und Schwänze ab, die Hühner rupfen sich gegenseitig die Federn aus und hacken sich blutig. Die Legehennen vegetieren in Käfigen, deren Böden kleiner als ein DIN A4-Blatt sind. Um die Aggressionen der Tiere in den Griff zu bekommen, bricht man nicht selten den Schweinen die Zähne aus und schneidet den Hähnen das letzte Zehenglied ab. Man mutet den Tieren Lebensbedingungen zu, die sie buchstäblich verrückt machen und den ständigen Einsatz von Psychopharmaka und Antibiotika erfordern. Bis zu einem Drittel der Opfer wird dennoch krank und stirbt noch im Stall.

                 Beweis:
1. Filmmaterial, das in der Hauptverhandlung vorgeführt wird
2. Sachverständigenanhörung

       Barbarische Tierquälerei findet auch bei Tiertransporten statt. Der Leidensweg der Tiere zum Schlachthof geht quer durch Europa, per Lkw und per Schiff. Zusammengepferchte Rinder, Schafe, Pferde, Schweine, Geflügeltiere, durstig, zu Tode erschöpft, schwer verletzt, sterbend oder schon tot auf den Lastwagen und Schiffen sind tage- und wochenlang unterwegs – von Deutschland bis in den Lybanon und nach Ägypten. Die Tiere werden zum Teil auf unvorstellbare Weise gequält: In zu engen Fahrzeugen, in denen es wieder zu Kämpfen zwischen den Artgenossen kommt, durch Hitze und Durst, Kälte und Hunger, durch die Angst der ungewohnten Umgebung, durch Stockschläge und elektrische Stromstöße. Wer nicht auf die Beine kommt, wird notfalls per Gabelstapler oder per Seilwinde an Bord der Schiffe geworfen. Viele Tiere kommen mit Knochenbrüchen, Augenverletzungen und Blutergüssen am Zielort an.

                 Beweis:
Filmmaterial, das in der Hauptverhandlung vorgeführt wird

III.            Tierrechtswidrige und tierethisch unvertretbare Schlachtmethoden

 

       Die Tierfolter der Massenhaltung und die Folter der Tiertransporte mündet in die Tierfolter der Schlachthöfe: Nachdem die Tiere mit Stockschlägen und elektrischen Viehtreibern entladen wurden, werden sie durch schmale Gänge zur Betäubung und Schlachtung getrieben. Der Geruch von Kadavern und Blut lässt sie erahnen, was ihnen bevorsteht. Unbeschreibliche Angst scheint die Opfer zu erfassen, wenn sie sehen, wie ihre Artgenossen unter Bolzenschüssen zusammenbrechen. Sie stocken immer wieder und schreien, doch die Nachkommenden drängen nach vorne. Oft misslingt die Betäubung mit Elektrozangen und die Tiere wachen wieder auf und werden bei vollem Bewusstsein geschlachtet und entblutet.

                 Beweis:
1. Filmmaterial, das in der Hauptverhandlung vorgeführt wird
2. Sachverständigenanhörung

       Nachdem aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission seit 1.Jan.2001 das Rückenmark beim Bolzenschuss nicht mehr zerstört werden darf, ist die Gefahr, dass die Tiere wieder zu vollem Bewusstsein kommen, erheblich gestiegen. Die Rinder sind oft so schlecht betäubt, dass sie noch während des Schlachtens brüllen. Die Tiere zwinkern mit den Augen, schlagen mit den Beinen, ziehen seitlich den Kopf hoch. Die EU-Kommission verteidigt diese Grausamkeiten damit, dass zwischen Gesundheitsschutz und Tierschutz abgewogen werden müsse. Gesundheitsschutz, der so barbarische Folgen hat, verstößt gegen die Würde von Mensch und Tier.

 

       Unvereinbar mit den Mindesterfordernissen der Tierethik ist auch die Schlachtmethode des Schächtens, bei der dem Tier die Schlagader, Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, um es betäubungslos ausbluten zu lassen. Vor dem Schächten wird das Tier "fixiert", also niedergeworfen und festgeschnürt – mit Hilfe von Seilen, Ketten und Winden sowie durch gewaltsames Drehen des Halses und Kopfes. Unvermeidlich kommt es dabei zu schmerzhaften Quetschungen und Knochenbrüchen, von den Angstzuständen des Tieres ganz zu schweigen: Panik, Abwehr und Fluchtversuche – die Folter vor der Tortur mit dem Messer. Bei Schafen soll der Tod nach 30 Sekunden eintreten, bei Rindern sogar erst nach mehreren Minuten.

 

       Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom Januar dieses Jahres neben den Angehörigen jüdischen Glaubens, die in Deutschland seit Jahrzehnten eine Ausnahmeerlaubnis für rituelle Schlachtungen erhalten, diese grausame Schlachtmethode nunmehr auch den Angehörigen der islamischen Religion erlaubt.

 

IV.            Tiervernichtung zum Zwecke der Marktregulierung

 

       Gegen die Würde des Menschen und der Tiere verstieß auch der EU-Beschluss, der Anfang 2001 gefasst wurde, wonach im gesamten Vertragsgebiet zunächst 2 Millionen Rinder geschlachtet und verbrannt werden sollten – nicht, weil sie krank waren, sondern weil angesichts der BSE-Krise der Rindfleischkonsum nachgelassen hatte und nun "zu viele Tiere im Stall standen". Man schlachtete, um "den Markt zu bereinigen".

 

       Es handelte sich hierbei um menschenunwürdigen Vandalismus. Die Verordnung der EU v. 18.12.2000, die derartiges vorschrieb, erinnert an Brandopfer alttestamentarischer Prägung. Eine Gemeinschaft, die sich dazu entschließt, Millionen hochentwickelter Lebewesen, die sie durch hochsubventionierte Zwangsbesamung ins Leben rufen ließ, anschließend wie Müll zu behandeln, um den Marktpreis zu regulieren, leistet sich die Barbarei von Unmenschen.

 

V.        Die Aufrechterhaltung einer tierverachtenden Agrarwirtschaft

 

       Solche Vernichtungsaktionen sind auch eine Folge der verfehlten Agrarpolitik der EU. Aufgrund der stückzahlbezogenen Subventionierung der Rinderzucht gehört die Schaffung von Überangeboten faktisch zum System der europäischen Agrarordnung. Die Agenda 2000, die auf dem Berliner EU-Gipfel-1999 beschlossen wurde, hat dieses System nur leicht abgemildert, aber nicht ersetzt. Rindfleischverbrauch geht bereits seit Jahren zurück, ohne dass die Produktion diesem Rückgang angepasst wurde. Der Einbruch des Rindfleischkonsums infolge der BSE-Seuche war nur ein Teil des Problems. Er verschärfte das Überangebot, war aber nicht dessen alleinige Ursache.

 

Dies gibt Anlass, die Anklage auch gegen die Förderung bzw. Aufrechterhaltung einer tierverachtenden Agrarwirtschaft der europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten zu richten. Die bisherige Agrarpolitik ist tierfeindlich und bauernfeindlich. In den letzten Jahren gingen hunderttausende bäuerliche Betriebe kleinen und mittleren Zuschnitts zugrunde. An ihre Stelle traten große Agrarfabriken, in denen unter tierquälerischen Bedingungen Tiere am Fließband produziert, gemästet und geschlachtet werden. In der EU und der Schweiz wurden 1997 1600 t Antibiotika über Futtermittel und 3500 t Antibiotika in der Tiermedizin eingesetzt.

 

       Über die Hälfte des EU-Haushalts, 44 Milliarden EURO, fließen in Subventionen, die zu immer neuen Überproduktionen führen. Mit der BSE-Krise und der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche erreichte eine 40-jährige Fehlentwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt. Die Bürger Europas erwarten eine grundlegende Reform der Landwirtschaft, bei der der Tierschutz eine wesentliche Rolle spielen muss. Trotz einiger Ansätze in der Krisenzeit Anfang des Jahres 2001 ist die "Agrarwende" nicht vorangekommen. Bei der in diesem Jahr anstehenden Überprüfung der Agenda 2000 müssen u.a. die Tierschutz- und Umweltstandards in der konventionellen Landwirtschaft angehoben werden. Alle Mitgliedstaaten sind zu verpflichten, die Unterstützung der Großbetriebe zu reduzieren, um eine ökologische Landwirtschaft zu fördern. Das Festhalten der Bauernverbände und Agrarlobbyisten an der bisherigen Produktionsweise muss überwunden werden.

 

       Einzelheiten dazu werden in der Hauptverhandlung ausgeführt.

 

VI.  Die rechtspolitische Vernachlässigung des Tierschutzes

 

       Schließlich wird angeklagt, dass die Fortentwicklung des nationalen und europäischen Tierschutzrechts sträflich vernachlässigt wurde.

 

       Tiere können sich vor Gericht nicht wehren, wenn die Tierschutzgesetze verletzt werden. Das ist einer der Gründe dafür, dass das geltende Tierschutzrecht das traurige Schicksal von Millionen von Rindern, Schweinen und Hühnern so wenig verändert hat. Deshalb muss ein Klagerecht für Tiere geschaffen werden, damit die Anwendung tierschutzrechtlicher Bestimmungen vor Gericht erzwungen werden kann.

 

       Einzelheiten werden in der Hauptverhandlung ausgeführt, wobei zum

                 Beweis
Privatdozent Dr.Johannes Caspar als Sachverständiger beigezogen wird.

 

       Außerdem muss der Tierschutz in den Verfassungen verankert werden, weil er andernfalls ständig Gefahr läuft, von den Rechten der Tiernutzer, die sich auf Grundrechte berufen, überrollt zu werden. So wie der Umweltschutz in vielen Verfassungen zum Staatsziel erhoben wurde, muss auch der Tierschutz ein Staatsziel werden. Der Verfassungskonvent, der gegenwärtig unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing eine europäische Verfassung erarbeitet, ist aufgerufen, dies zu berücksichtigen.

 

       Letztlich geht es darum, den Tieren ein Recht auf ihre Würde und ein Recht auf ein artgerechtes Leben einzuräumen.

 Dr.Christian Sailer

 

 


 



Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei -

 

Bundesgeschäftsstelle Fritz-Schumacher-Weg 111, D - 60488 Frankfurt/Main

 

Der Bundesvorsitzende

Jürgen Gerlach

Hauptstr. 87 a, D – 69483 Wald-Michelbach

Klageschrift zum Prozess vor dem

Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, Genf

am 11. März 2002

Verhandlung gegen die Hauptverantwortlichen der katastrophalen Behandlung der Schlachttiere in Europa

 

Wir erheben Klage wegen gesetzwidriger, ethisch unvertretbarer ausschließlich profitorientierter Durchsetzung von Interessen der Fleischindustrie

  1. zum Zwecke der schonungslosen und hemmungslosen Ausbeutung unserer Mitgeschöpfe und
  2. zum Zwecke der Profitmaximierung durch den Einsatz grausamster Quälereien unserer Mitgeschöpfe

zum Nachteil von Tieren und Menschen.

Insbesondere klagen wir an

  1. die Praktiken des betäubungslosen Schlachtens (Schächtens) durch muslimische und jüdische Mitbürger,
  2. die tierquälerischen und verrohten, jeder Ethik und Moral hohnsprechenden Bedingungen in der Massentierhaltung, bei Langstreckentransporten lebender Tiere und in industriellen Schlachtbetrieben,
  3. die Überproduktion und die Massenvernichtung sowie deren  Förderung durch die verfehlte Subventionspolitik der Europäischen Union.

1. Klage gegen das illegale Schächten (Töten ohne Betäubung)

Das betäubungslose Schlachten (Schächten) verstößt gegen geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen das moralisch sittliche Empfinden der in Deutschland lebenden Bevölkerung.

Begründung:

Das Tierschutzgesetz gebietet, dass einem Tier keine vermeidbaren und grausamen Leiden und Schmerzen zugefügt werden dürfen. Folgerichtig ist das Schlacht-Töten ohne Betäubung bei allen Wirbeltieren verboten. Das betäubungslose Töten von Wirbeltieren ist damit als schwere Tierquälerei definiert.

Abgesehen davon, dass eine Ausnahme vom Betäubungsgebot beim Töten eines Wirbeltieres in nur eng begrenzten Fällen – ähnlich einer Notwehrsituation oder echten Notsituation beim Menschen – erlaubt sein darf, sieht das geltende Tierschutzgesetz eine Möglichkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vor, wenn für den Genuss die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung den Gläubigen einer Religionsgemeinschaft zwingend in ihren Religionsschriften vorgeschrieben wird.

Es gibt bis heute nicht einmal den Ansatz eines Nachweises für die Existenz der gesetzlich vorgeschriebenen „zwingenden Vorschriften“, die eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten (Schächten) nach sowohl muslimischem als auch nach mosaischem Ritus stützen könnte. Selbst das deutsche Bundesverfassungsgericht setzt sich über diese gesetzliche Bestimmung ohne Kommentar hinweg und meint, den mündlichen Beteuerungen der orthodoxen Glaubensfanatiker Wahrheitsgehalt zubilligen zu müssen im Gegensatz zu schriftlichen Äußerungen hoher gemäßigter Würdenträger sowohl der muslimischen als auch der jüdischen Religionen, von Sachverständigen aus der eigenen Bevölkerung ganz zu schweigen, denen dieses Privileg nicht zuerkannt wird.

Wenn der Schutz  unserer Mitgeschöpfe im deutschen Grundgesetz (der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland) verankert wäre, dann hätte zumindest eine Abwägung zwischen den angesprochenen Rechtsgütern stattfinden müssen, wobei dem Schutz unserer Mitgeschöpfe ein sehr hoher Stellenwert beigemessen werden muss.

Nach schriftlichen Auskünften befragt, stellte die Landesregierung von Berlin, der Berliner Senat, fest, dass den Mitbürgern mosaischen Glaubens die grausame Tierquälerei des betäubungslosen Schlachtens (Schächtens) aus „geschichtlichen Verpflichtungen“ erlaubt werden müsse. So einfach kann man sich nicht von seiner wahren „geschichtlichen Verpflichtung“ loskaufen!

Das Bundesverfassungsgericht vertrat die Auffassung, dass die Mitbürger muslimischen Glaubens, den Angehörigen jüdischen Glaubens gleichzustellen seien. Es ließ allerdings die Frage offen, welche „geschichtlichen Verpflichtungen“ den Mitbürgern muslimischen Glaubens gegenüber wohl gemeint seien.

Weitere und ergänzende Vorträge, die die Illegalität des betäubungslosen Schlachtens (Schächtens) und die schlimmen Folgen der rechtwidrigen Genehmigungen in Deutschland deutlich machen, bleiben den Fragen des Hohen Gerichts und den Vertretern der Hauptklage und den Verteidigern überlassen.

2. Klage gegen die inakzeptablen Bedingungen in der Massentierhaltung, auf Langstreckentransporten und industriellen Schlachthöfen

Die derzeit praktizierten Bedingungen bei der Behandlung der Tiere, die für den menschlichen Genuss bestimmt sind, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, gegen jedes menschliche, sittliche Empfinden  und gegen Grundrechte der Menschen, z. B. auch gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Menschen. Die durch die verfehlte und unsinnige Subventionspolitik der Europäischen Union noch zusätzlich geförderte Qual der Tiere potenziert die unheilvolle Entwicklung.

Begründung:

Lassen Sie mich bitte zu Beginn dieser Ausführungen auf zwei Zitate verweisen, die geeignet sind, sowohl die Rohheit als auch die Gefährlichkeit der zunehmend grausamer werdenden Behandlung unserer Mitgeschöpfe, insbesondere der Tiere, die für den menschlichen Genuss bestimmt sind, zu verdeutlichen.  Einher damit gehen nämlich die ebenfalls zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft, die weiter steigende Gewaltbereitschaft und die Gefährdung der Gesundheit der Menschen, wie die ständig neuen Lebensmittelskandale (besser Genussmittelskandale) nachdrücklich beweisen.

„Ethik gegenüber den Menschen und Rohheit gegenüber den Tieren sind zwei Verhaltensweisen, die sich nicht vereinbaren lassen, denn Grausamkeit gegen Tiere geht nahtlos in Grausamkeit gegen Menschen über.“ Zitat Robert Jungk.

„Auschwitz beginnt da, wo einer im Schlachthaus steht und denkt, es sind ja nur Tiere.“ Zitat Theodor W. Adorno (Universitätslehrer und Philosoph, Frankfurt/Main 1962)

Massentierhaltungen verstoßen in eklatanter Weise gegen das geltende Tierschutzgesetz, in dem die Tierhalter vorsätzlich, fortwährend und nachhaltig dem Tier sehr wohl vermeidbare Leiden und Schmerzen in unvorstellbarem Ausmaß zufügen. Die Folgen für die Tiere und die Menschen sind Gesundheitsschädigungen bis hin zum Tode, Schaden an Leib und Seele, denn neben den äußerlichen Gesundheitsschäden treten zunehmend auch irreparable seelische Schäden auf. Kinder werden bereits dazu gezwungen, sich grauenvolle Tierquälereien anzusehen und sich damit an diese zu gewöhnen, was mit der nicht zu unterschätzenden Gefahr verbunden ist, dass das Gesehene und von den Erwachsenen beispielhaft Vorgelebte auch selbst von diesen Kindern in die Tat umgesetzt wird, wie noch einzelne aber zunehmende schlimme Ereignisse beweisen.

Wenn man schon nicht auf den Verzehr von Tieren oder tierischen Produkten verzichten will, dann muss doch dem Mitgeschöpf Tier wenigstens ein  qualfreies Leben und ein schmerz- und angstfreier Tod gewährt werden. Zumindest das sind wir dem Tier schuldig.

Die Lebendtiertransporte über größere Strecken und der Export von lebenden Tieren verstoßen so ebenfalls gegen geltende Gesetze, die den schonenden Umgang mit Tieren vorschreiben. Alle Europäischen Nationen und erst recht die Europäische Union haben diesen Grundsatz akzeptiert, sie verstoßen jedoch ohne jeden Skrupel ständig und fortwährend gegen ihre eigenen Prinzipien und verlogenen Ankündigungen.

Es ist mit den heutigen Transportmöglichkeiten leicht möglich Fleisch anstelle von lebenden Tieren sicher und haltbar zu transportieren und damit die auf den Transporten begangenen bestialischen Grausamkeiten zu beenden. Aus purer Profitgier werden aber die Lebendtiertransporte weiter geführt, Länder, die ausschließlich lebende Tiere importieren, um sie anschließend selbst umzubringen, sollten einem Exportverbot unterliegen. Bei anderen vorwiegend industriellen Produkten gibt es solche Exportregulierungen, bei Tieren können diese angeblich nicht angewandt werden, weil dann ev. gegen den freien Welthandel verstoßen würde. Wie weit aber ist es wirklich mit dem freien Welthandel bestellt, wenn nationale Schutzzölle erhoben werden und der freie Welthandel erheblich beeinträchtigt wird? Theodor W. Adorno sagte doch: „..... es sind ja nur Tiere.“

Jeder menschlichen Empfindung spricht es Hohn, wenn entweder aus Kostengründen oder aus angeblichen Gesundheitsgründen eine ausreichende Betäubung der Schlachttiere unterbleibt. In der Europäischen Union finden solche unglaublichen Schlachtpraktiken seit der „BSE-Krise“ mit Kenntnis der Verantwortlichen statt, wenn z. B. ein Schlachttier sogar noch miterleben muss, wie seine Gliedmaßen schonungslos abgetrennt werden. Sogar Menschen müssen von Pastoren bei ihrem grausamen Tun getröstet werden – darüber gab es Pressemitteilungen, von den Opfern, den Tieren, hat man nicht gesprochen. Opferschutz wird auch hier  sträflich vernachlässigt!

3. Überproduktion und Massenvernichtung von Tieren

Marktbereinigung (ein grauenvolles Wort im Zusammenhang mit Tieren) und Überproduktion (mindestens ebenso grauenvoll) sind keine vernünftigen Gründe, um Tiere zu töten, erst recht nicht massenweise zu töten durch Massenvernichtungsmaschinerien, wie wir sie in grauenvoller Zeit erleben mussten. Das Tierschutzgesetz wird gesetzwidrig außer Kraft gesetzt. Die Verstöße werden geduldet, ja sogar gefördert durch Subventionen einer EU-Bürokratie, die spätestens jetzt ihre Existenzberechtigung verspielt hat.

Begründung:

Unsere Mitkläger haben bereits ausführlich und eindrucksvoll die Gesetzesverstöße und Begründungen vorgetragen. Diesen schließen wir uns vollinhaltlich an. Lassen Sie mich Ihnen deshalb einige Gedanken anfügen, die in unseren Rechtsstaaten nur ungenügend berücksichtigt werden.

Die Gier der Menschen und das unschuldige Opfer Tier.

In einer vergangenen Nacht, hat man ein Kälbchen, das wohl mitten in der Nacht das Licht der Welt erblickte, unmittelbar danach mit seiner Mutter und all seinen Geschwistern und Tieren auf einen Viehtransporter getrieben und ins Feuer gesteckt.

Alles zu unserer Sicherheit! Alles zu unserem Schutz! Zu Ihrem Schutz, zu meinem Schutz?

Im Schutz der Nacht und im Schutze der Gesetze! Wer hat dagegen protestiert? Wer hat aufgeschrieen? Gott sei Dank ein paar hundert Bauern und – aus ganz anderen Gründen - sehr viele Tierschützer, die nachweisen konnten, dass der Rinderwahnsinn zu wahnsinnigen Reaktionen unter den Menschen führt. Aber da war niemand, der den unschuldigen Tieren half, kein Pfarrer, kein Priester, der der Polizei wenigstens symbolisch in den Arm gefallen wäre, um Unschuldige gegen Schuldige zu verteidigen.

Schuldig war doch die Gier der Menschen, die den Pflanzenfressern auf einmal Fleischmehl verordnete und die Natur auf den Kopf stellte. Gier frisst Hirn und Recht! Das galt und gilt als Erstes für die Menschen, und wird durch BSE wieder einmal wahr.

Dabei ist die Lektion des Lebens, die wieder einmal gelernt werden muss, so alt wie unsere Umweltsünden: In welchem Maß der Mensch die Natur schlägt, genau in demselben Maß schlägt sie zurück. Die Flüsse, die wir vergifteten, vergiften uns zurück. Die Luft, die wir vergifteten, die Berge, die wir vergewaltigten, sie schlagen zurück durch vergiftete Luft, durch tödliche Lawinen ..., sie lassen es sich nicht bieten.

Und auch unsere Mitgeschöpfe schlagen zurück, ich wünschte mir, dass sie noch deutlicher zurückschlügen. Und jetzt die Rinder mit ihren Kindern! Wo bleibt die Bestrafung und die Buße der wirklich Verantwortlichen?

Wir handeln wie Militärs, die nicht konkret einen Feind bekämpfen, sondern aus lauter Vorsicht und Angst um sich selbst alles, was auch nur im Entferntesten unserem Leben eines Tages etwas anhaben könnte, wie mit dem Maschinengewehr niedermähen. Wir drohen nicht, verrückt zu werden – wir sind es längst und bleiben es, wenn wir nicht endlich innehalten.

Das Kälbchen aber schrie zum Himmel! Und der Himmel hat es wohl nicht gehört.

Ich bitte das Hohe Gericht, die Angeklagten ausnahmslos in allen Punkten schuldig zu sprechen und auch unsere für den Tierschutz zuständige Landwirtschaftsministerin, Frau Künast, dabei nicht zu vergessen.

Vielen Dank

Jürgen Gerlach, Vorsitzender der Tierschutzpartei, Deutschland


Mag. Alexander Willer

www.canis.info

Vorsitzender des Tierrechtsvereins CANIS International                                       

office@canis.at

Vertreter des Zentralverbandes der Tierschutzvereine Österreichs                        

Joanelligasse 8/12, A-1060 Wien

 

Stellungnahme anlässlich der Verhandlung vor dem 

Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf am 11.März 2002

zum Prozess gegen die "Massenvernichtung von Schlachttieren".


Kultur des Lebens statt Kulturschande

Es war Mahatma Gandhi, der gesagt hat: "Den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran erkennen, wie sie mit ihren Tieren umgeht." So gesehen steckt Europa noch im Zeitalter der Barbarei, vor allem was die Rechtsstellung und das Verhalten gegenüber sogenannten "Nutztieren" angeht. Vor gut einem Jahr brannten in Grossbritannien die Scheiterhaufen, um die Kadaver der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu beseitigen, am Kontinent gab es Massenkeulungen von BSE-infizierten Rindern. Es ist vielleicht polemisch formuliert, aber auf dem Altar des freien Marktes werden mehr Tiere geopfert als sämtliche Götterkulte durch all die Jahrhunderte hindurch forderten. Die Hekatomben* für Apollo waren weit geringer als die der modernen "Seuchenbekämpfung" bei BSE und MKS. Sicherlich nicht polemisch ist es, von einer Kulturschande Europas zu sprechen.

Seuchen wie MKS oder BSE sind keine Strafe des Himmels oder Schläge des Schicksals - wie vielfach lamentiert worden war - sondern logische Konsequenz einer zynischen Agrarindustrie, bei der der Grundsatz des immer-mehr-und-immer-schneller gilt. Goethe bezeichnete diese verquere Weltsicht treffend als "veloziferisch"*. Dabei zählen Tiere nicht als fühlende und leidensfähige Lebewesen, sondern als Ware, Zahl und Kostenfaktor. Tierschutz gilt als unrentabler Luxus, bestenfalls als luftiges Deckmäntelchen für windige Geschäftemacher. Von Tierrechten im eigentlichen Sinne kann gar nicht gesprochen werden.

Ohne Beschönigungen betrachtet, bietet sich folgendes Szenario:

  • Über Hunderte und Tausende Kilometer werden Tiere - in enge Transport-LKWs oder Zugwaggons gepfercht - über den Kontinent gekarrt, um ohnehin schon ausgezehrt im Schlachthof ihr Ende zu finden. Dies alles zum Wohle des europäischen Konsumenten.

  • Zuvor fristeten sie ihr Dasein, dicht gedrängt, mitunter angekettet und körperlich verstümmelt, auf Vollspaltenböden in dunklen Ställen. Freilandhaltung ist in den meisten Fällen ökonomisch nicht rentabel und der Menge der Tiere wegen kaum durchführbar.

  • Um die artwidrigen Verhältnisse im Stall oder in der Massenhaltungsfabrik überleben zu können, müssen die "Nutztiere" prophylaktisch mit Antibiotika vollgepumpt werden. Ein Giftcocktail, der dann wieder am Teller und im Magen des Konsumenten landet.

  • Zusätzlich werden Wachstumspillen verfüttert und Hormone gespritzt, um die Tiere schneller reifen zu lassen. Die Gentechnik tut das ihrige hinzu, um perfekte "Hochleistungsmaschinen" in tierischer Gestalt zu erzeugen. Mehr Fleisch, mehr Milchleistung ... das sollen unsere animalischen Sklaven bringen!

  • Eine Überproduktion - etwa an Kälbern - wird bewusst in Kauf genommen, ja sogar subventioniert, um die Tiere dann in "Herodes-Schlachthöfen" der Reihe nach zu töten. "Marktbereinigung" heisst die ökonomische Umschreibung für das Gemetzel.
     

EU-Agrarkommissar Fischler sprach im Zuge der Massenkeulungen auch von Ausstoss-reduktion". "Ausstoss", ein Wort, das sonst nur bei umweltschädlichen Giften und Gasen Verwendung findet, aber typisch für unseren Umgang mit dem "Nutztier" ist. Speziesismus, der Glaube an die Vormachtstellung der eigenen Art, fängt also schon in der Sprache an. Wie oft verwenden wir Ausdrücke wie "Schweinerei", "du bist ein Schwein" oder "blöde Kuh". Verbale Vorurteile, die uns dann in der Praxis helfen, das scheinbare "minderere Lebewesen"
"Nutztier" zu töten oder noch einfacher: für uns töten zu lassen. In Styropor und Zellophan fein säuberlich verpackt und mit Lebensmittelfarbe dem Auge gefälligt coloriert erinnert dann mehr wenig an die Greuel der Schlachthöfe.

Was sind die Alternativen?

Ein allgemeines Umdenken muss her. Keine bewaffnete Revolution weniger Tierrechts-aktivisten, sondern eine breit angelegte, sukzessive fortschreitende Evolution des Bewusstseins. Der Zeitpunkt für tierische Grundrechte ist gekommen. War es vor 150 Jahren noch gängige Alltagspraxis, Schwarze als Sklaven zu diskriminieren, da sie rassisch ohnehin nur teilweise Menschen wären, ist dies heute allgemein verpönt und wissenschaftlich widerlegt. 50 Jahre danach sprach man Frauen das Wahlrecht ab, es entspräche nicht ihrer natürlichen Bestimmung hiess es. Mittlerweile bekleiden Frauen führende Rollen im gesellschaftlichen Leben. Jetzt wird argumentiert, Kühe hätten keine Ratio, Schweine würden keine Symphonien komponieren, Hühner keine Romane schreiben; es mangle ihnen an Intellekt und sie eignen sich nur als Nahrungslieferanten für Menschen. Eine gleichermassen dumme wie vermessene Argumentation.

Prof. Joseph Gitelson, ehemaliger Leiter des sowjetischen Raumfahrtsforschungsprogramms, sprach bei einem Vortrag in Wien, im Jahr 2001, dass es hinsichtlich der wachsenden Weltbevölkerung, der schwindenden Ressourcen sowie der Umweltbelastung durch Massenhaltungsbetriebe am wirtschaftlich sinnvollsten sei, vegetarische Ernährungsweisen zu fördern. Auf eine Frage meinerseits, ob er Vegetarismus für einen evolutionären Fortschritt der Menschheit halte, antwortete er mit einem klaren "Ja!". Konstruktive Ansätze gibt es zahlreiche. Viele Kleinbauern praktizieren bereits den Bio-Veganen Landbau, der ohne Viehzucht, tierischen Dünger oder Pestiziden auskommt und Qualitätsware liefert. In den Niederlanden forschen Universitäten intensiv am Projekt PROFETAS (Protein Foods, Environment, Technology And Society), ein interdisziplinäres Vorhaben, bei dem die Auswirkungen von "Kunstfleisch" auf Umwelt und Gesellschaft analysiert wird. Ziel ist es, in naher Zukunft grosse Bevölkerungsschichten mit kostengünstigem "Fleisch" aus dem Labor (Soja,- oder Weizenbasis) zu versorgen.

Meiner Ansicht nach darf das Endziel eines jeden Menschen, der sich Tierrechtler bezeichnet, nicht das mehr oder weniger "humane" Töten von Tieren sein, sondern das Abkommen von dieser atavistischen und anachronistischen Praxis. Ein neues ethisches Konzept muss verbreitet werden, eines auf den Pfeilern des Holismus, also der Integration der menschlichen Kultur in das natürliche Ökosystem, sowie auf denen des Veganismus, des Verzichts auf tierische Ausbeutung.

Deshalb ersuche ich den ehrenwerten Herrn Vorsitzenden und das hohe Gericht, die Forderung nach verstärkter Förderung veganer Alternativen sowie nach Etablierung allgemein gültiger Tierrechte in das Protokoll aufzunehmen. Das sind die ersten Schritte hin zu einer Kultur des Lebens!

Mit den Worten des Humanisten Leonardo da Vinci, der da sagte, "Einst wird
der Zeitpunkt kommen, da Verbrechen an Tieren genauso bestraft werden wie
jene an Menschen" möchte ich meine Rede abschliessen. Danke.

Genf, 11.März 2002

*Hekatombe: von griech. "heka" = Hundert; Opferung einer Hundertschaft von
Menschen oder Tieren zu Ehren der Götter; meist Stiere
** veloziferisch: Kombination der Wörter "velocitas" = Geschwindigkeit, Eile
sowie "Lucifer" = Synonym des Teufels

 


 Internationaler Gerichtshof für Tierrechte

Urteil

 11. März 2002

gegen Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer

der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft und Polens

wegen

Tierquälerei, schwerer Verstösse gegen die Würde von Tieren

und der Missachtung des Tierschutzrechts 


 I. Tatsächliche Feststellungen

Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte, bestehend aus einer internationalen Jury von 11 Mitgliedern und 3 Richtern stellt fest,

 

  • dass sich das Los der Schlachttiere seit der Realisierung der Europäischen Gemeinschaft, heute Europäische Union, generell verschlechtert hat,

  • dass die verantwortlichen Behörden offensichtlich unfähig oder zu bequem sind, die Schlachttiere selbst vor den schlimmsten Auswüchsen menschlicher Grausamkeit zu schützen oder die zu ihrem Schutz aufgestellten Bestimmungen durchzusetzen,

  • dass in zahlreichen Schlachthäusern Europas Tiere ohne ausreichende oder ohne jegliche Betäubung geschlachtet und bei vollem Bewusstsein zerlegt werden und dadurch unvorstellbare Qualen erleiden,

  • dass die verantwortlichen Behörden das unmenschliche und illegale Treiben von Produzenten, Händlern und Transporteuren stillschweigend oder gefällig dulden, während sie dem unermüdlichen Kampf zahlloser Schutzorganisationen um ein besseres Los der Schlachttiere gleichgültig zusehen,

  • dass die europäischen Behörden durch ihr Verhalten den Schlachttieren gegenüber zur um sich greifenden Entmenschlichung und Verrohung der Gesellschaft massgebend beitragen,

  • dass das Schächten von Tieren unter dem Vorwand der Religions- und Glaubensfreiheit immer grössere Verbreitung findet, obwohl den Tieren dabei unvorstellbare psychische und physische Leiden zugefügt werden,

  • dass die Agrarpolitik der Europäischen Union von Grund auf tierfeindlich ist: die Schlachttiere werden als Wegwerfware behandelt, sie werden auf widernatürliche Weise durch künstliche Besamung massenhaft ins Leben gezwungen, in Tierfabriken auf engstem Raum qualvoll gemästet – ohne Rücksicht auf die vorhandene Nachfrage, was zur Folge hat, dass Millionen lebend ins Ausland exportiert oder im Inland vernichtet werden.

 

II. Schuldsprüche

 

Aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung und der erfolgten Beweisaufnahme erklärt das Gericht für schuldig:

1. Herrn Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europäischen Kommission, Kommissar für Landwirtschaft.
Fischler trägt die Hauptverantwortung für die tierfeindliche Agrarpolitik der Europäischen Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung die Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch für die Tötung von hunderttausenden nur wenige Tage alter Kälber zur Erlangung der "Herodesprämie" (Vernichtungsprämie) ist er verantwortlich; ebenso für die Subventionierung der qualvollen Exporte lebender Tiere in aussereuropäische Länder.

Das Gericht fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurückzutreten und seine Verantwortung an die Kommission zurückzugeben.

2.  Mr. David Byrne, Member of the European Commission.
Byrne trägt die Hauptverantwortung dafür, dass während der Maul- und Klauenseuche des Jahres 2001 Millionen gesunder Tiere vernichtet wurden, weil einige wenige von der Seuche befallen waren und die europäische MKS-Verordnung eine Impfung gegen MKS untersagte.

Weiter erklärt das Gericht für schuldig:

3.  Agrarminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weil sie den Vollzug der im Rahmen der EG-Richtlinien möglichen nationalen Tierschutzbestimmungen vernachlässigt haben. Personalmangel, auf den sich die Minister und ihre nachgeordneten Behörden berufen, ist kein Entschuldigungsgrund für die Duldung der brutalen Behandlung der Tiere.

Weiter erklärt das Gericht für schuldig:

4.  Herrn Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes und Vorsitzender des Europäischen Bauernverbandes.
Sonnleitner trägt als führender Verbandsfunktionär eine erhebliche Mitverantwortung für die Entwicklung der Grossstrukturen der europäischen Landwirtschaft, die nicht nur tierfeindlich, sondern auch bauernfeindlich ist und zum Untergang hunderttausender kleiner und mittlerer Betriebe geführt hat.

Weiter erklärt das Gericht für schuldig:

5. Die Inhaber von Massentierhaltungen, in denen Rinder, Schweine und Hühner ein trostloses Dasein führen, insbesondere die Inhaber von Legebatterien, wo den Tieren unsägliches Leid zugefügt und junge Küken zu Millionen als Ausschussware getötet werden.

Weiter erklärt das Gericht für schuldig:

6.   Landwirtschaftsminister a.D., Jean Glavany, und Daniel Canepa, Präfekt des Departements des Var. Unter ihrer Verantwortung wurden Stierkampfarenen zu öffentlichen Schlachthöfen, in denen sich blutgierige Voyeure an der Folter der Tiere ergötzen.

Weiter erklärt das Gericht für schuldig

7.   Mag. Herbert Haupt, sowie Landeshauptmann Josef Pühringer und Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer (Oesterreich). Sie sind verantwortlich dafür, dass in österreichischen Tiermastbetrieben und Schlachthöfen monströse Tiergreuel stattfinden können, deren Urheber vor gerichtlicher Verfolgung geschützt werden.

Weiter erklärt das Gericht für schuldig :

8.   Rt. Hon. Margaret Becket. Sie ist für die Wiederaufnahme der berüchtigten britischen Lebend-Exporte in den Mittleren Osten verantwortlich, wo die Schlachttiere einen grausamen Tod erleiden. Sie ist verantwortlich für die Weiterführung der tierquälerischen Batteriehaltung für Schweine und Geflügel in Grossbritannien,

Weiter erklärt das Gericht für schuldig :

9.   Polnische und EU-Beamte, die systematische Urkundenfälschung betreiben, um den in die EU-Länder exportierten polnischen Schlachttieren eine EU-konforme Identität zu verleihen und damit die Gesundheit der Konsumenten aufs schwerste gefährden. 

Weiter erklärt das Gericht für schuldig :

10. Annemie Neyts, belgische Landwirtschaftsministerin. Sie toleriert auf belgischen Schlachtviehmärkten bestialische Greuel und toleriert, dass die kriminellen  Urhebern von den belgischen Gerichten geschützt werden.

Weiter erklärt das Gericht für schuldig :

11. Miguel Arias Canete, spanischer Landwirtschaftsminister. Er ist verantwortlich für skandalöse Zustände bei Lebendtransporten in Spanien. Er ist namentlich auch dafür mitverantwortlich, dass die für die Schlachttiere katastrophale Subventionspolitik der EU trotz europaweiten Protesten weitergeführt wird.

 

III. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

  1. Das Gericht fordert die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auf, dafür zu sorgen, dass der Tierschutz als eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EG-Vertrag aufgenommen wird und entsprechende Gestaltungskompetenzen geschaffen werden.
     

  2. Des weiteren verlangt das Gericht, den Tierschutz als Staatsziel in die kommende europäische Verfassung aufzunehmen und für die Tiere ein durch Tieranwälte einklagbares Grundrecht auf die Beachtung ihrer Würde, auf ein artgerechtes Leben und auf einen angst- und schmerzfreien Tod einzuführen.
     

  3. Schliesslich fordert das Gericht bei der Europäischen Kommission die Einrichtung eines eigenen Kommissariats für Tierschutz, bestehend aus Vertretern europäischer Tierschutzorganisationen.
     

  4. Das Gericht fordert vermehrte unangekündigte, amtliche Visitationen der Mastbetriebe und Schlachthöfe sowie die Intensivierung der Überwachung der Tiertransporte. Um grössere Transparenz zu erzielen, verlangt das Gericht, in Schlachthöfen und Grossmästereien Video- oder Webcam-Ueberwachung zu installieren, die eine Missachtung des geltenden Tierschutzrechts nachweisbar machen.
     

  5. Das Gericht fordert zum dritten Mal seit 1993 das sofortige europaweite Verbot der grenzüberschreitenden Lebendtransporte und zu diesem Zweck die Abschaffung der ominösen Exportsubventionen.
     

  6. Das Gericht besteht darauf, dass die Schlachttiere prinzipiell im nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden müssen. Wo diese fehlen, müssen Schlachtmobile beigezogen und deren Einsatz auf EU-Ebene anerkannt werden.
     

  7. Der Gerichtshof verurteilt kategorisch die barbarische Schlachtmethode des Schächtens und verlangt, dass sie in jedem zivilisierten Land verboten wird. Religions- und Glaubensfreiheit, mit der argumentiert wird, muss ethisch vertretbar sein, sie kann nicht auf der Folter hilfloser Mitgeschöpfe basieren.

Ganz prinzipiell hält der Gerichtshof fest, dass die Methoden der industriellen Massenproduktion keinesfalls gegenüber empfindungsfähigen Lebewesen angewendet werden dürfen, ebensowenig wie Fliessband- und Akkordarbeit anlässlich der Schlachtung. Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist für den Menschen mit Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt und Achtung und individuell ausgeführt werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren entbehrt nicht nur der minimalsten Ethik, er ist auch in höchstem Mass naturwidrig und daher gefährlich für die Gesundheit des Menschen und zerstörend für die Umwelt. Deshalb werden die EU und alle anderen Länder Europas aufgerufen, den Umgang mit den Nutztieren im Sinne obiger Kriterien von Grund auf neuzugestalten.

Da der Umgang des Menschen mit den Tieren zu den fundamentalsten Prinzipien der Sittlichkeit gehört, besteht der Gerichtshof darauf, dass die Fleischwirtschaft durch Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen europaweit einer dem Erziehungswesen nahestehenden Ethikkommission unterstellt wird.

*

Der vollständige und begründete Gerichtsentscheid wird in nützlicher Frist den schuldig befundenen Parteien zugestellt. Ausserdem wird er an die Kommission der EU, den Europarat, die UNO, die UNESCO, an die parlamentarischen Versammlungen der angeklagten Länder sowie an zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen geschickt.

INTERNATIONALER GERICHTSHOF FÜR TIERRECHTE

 Genf, 11 März 2002


 

Genfer Konferenz appelliert an den Vorsitzenden der EU-Verfassungskommission, Valéry Giscard d'Estaing

Im Lichte der wieder aufgeflammten Diskussion über das Schächtverbot in der Schweiz und der soeben erfolgten Legalisierung ritueller Schlachtungen durch das deutsche Bundesverfassungsgericht, fand an diesem Wochenende (19/20.1.02) im Hotel Ambassador in Genf unter dem Vorsitz von Franz Weber eine internationale Konferenz über die Problematik der Massentierproduktion im allgemeinen und der Schlachtvorgänge im besonderen statt.

Die Konferenzteilnehmer, prominente Sachverständige des Tierschutz- und Verfassungsrechts aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz, kamen einhellig zum Schluss, dass die europäische Fleischwirtschaft heute von einer Brutalität und Zynik geprägt ist, die das Fortbestehen der Agrarindustrie als solche grundsätzlich in Frage stellt. Wie jüngste Enthüllungen einmal mehr beweisen, führt die Politik der Erzeugung von Billigfleisch, dh. die industrielle Produktion von Schlachttieren, unfehlbar zu einer Entmenschlichung sämtlicher damit verbundenen Vorgänge. Sie steht somit in krassem Widerspruch zu den Forderungen des Tierschutzes.

Die Konferenz stellt in ihrer Resolution fest, dass die verantwortlichen  Kreise die zum Teil wahrhaft kriminellen Tat-bestände (die nachweisbar bis zum Zerlegen lebender, unbetäubter Tiere führen können) solange als blosse Miss-stände bezeichnen und behandeln werden, bis der Tierschutz in den einzelnen Staatsverfassungen und in der Verfassung der EU klar verankert ist.

Bis es zu dieser unerlässlichen Verankerung kommt, fordert die Genfer Konferenz folgende Sofortmassnahmen:

bullet

Video-Ueberwachung und Kontrolle durch den Tierschutz in allen europäischen Schlachthöfen und Massentierhaltungen.

bullet

Gründliche und sorgfältige Schulung und Sensibilisierung des Schlachthauspersonals.

bullet

Verhinderung der Überproduktion und der dadurch bedingten Vernichtung der Überschüsse zur Stützung der Marktpreise…

bullet

Streichung der Subventionen und Prämien für Massenproduktion, Lebendtransporte und Tiervernichtung.

bullet

Förderung einer alternativen Lebensmittelproduktion, die den Fortbestand einer bäuerlichen Landwirtschaft garantiert.

bullet

Absolutes Schächtverbot in allen EU-Ländern.

bullet

Sofortige Aufnahme der Vorarbeiten zur Verankerung des Tierschutzes in der EU-Verfassung.

Um die Verankerung des Tierschutzes in der EU-Verfassung voranzutreiben, richtet die Genfer Konferenz ein entsprechendes Schreiben an den Vorsitzenden der EU-Verfassungskommission, Valéry Giscard d'Estaing. (Erinnern wir daran, dass Franz Weber, der den Brief unterschreiben wird, 1974 vom ehemaligen französischen Staatspräsidenten als erster Schweizer im Palais de l'Elysée empfangen wurde.)

Für die GENFER KONFERENZ

Montreux, 21. Januar 2002

FONDATION FRANZ WEBER

 


 

Bilder: http://www.ffw.ch/de/schlachttierbilder.htm



 

Beachtet bitte auch die Wahlhelferseite auf www.maulkorbzwang.de  DANKE

 

 

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in der EU-Verfassung voranzutreiben, richtet die Genfer Konferenz ein entsprechendes Schreiben an den Vorsitzenden der EU-Verfassungskommission, Valéry Giscard d'Estaing. (Erinnern wir daran, dass Franz Weber, der den Brief unterschreiben wird, 1974 vom ehemaligen französischen Staatspräsidenten als erster Schweizer im Palais de l'Elysée empfangen wurde.)

Für die GENFER KONFERENZ

Montreux, 21. Januar 2002

FONDATION FRANZ WEBER

 


 

Bilder: http://www.ffw.ch/de/schlachttierbilder.htm



 

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