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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Kampfhund-Halle dicht * Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, Genf |
Hamburger Abendblatt
19.3.2002
TIERSCHUTZ
Kampfhund-Halle dicht Nach dem umstrittenen Export: Die Gesundheitsbehörde schweigt sich über die Zahl der noch in Hamburg lebenden gefährlichen Tiere aus.
Das Kapitel Kampfhunde
ist in Hamburg 21 Monate nach dem grausamen Tod des kleinen Volkan auf
einem Wilhelmsburger Schulhof so gut wie abgeschlossen. Die harte
Hundeverordnung zeigt Wirkung. Maßnahmen wie hohe Steuern und Bußgelder
oder das Registrieren von Hund und Halter haben die Tiere weitgehend aus
dem Stadtbild verdrängt.
Kommentar:
Kampfhunde
- das exportierte Problem
Hamburgs Hundeverordnung
war effektiv: Denn gut 21 Monate nach ihrem Inkrafttreten sind die
Kampfhunde weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Beinahe
90 gefährliche Tiere wurden eingeschläfert. Und für die wenigen Hunde,
die jetzt noch auf Straßen und Plätzen zu sehen sind, gelten strenge
Auflagen. Auflagen, denen zu verdanken ist, dass seit dem
28. Juni 2000 nicht einer der als
besonders gefährlich geltenden Kategorie-I-Hunde in Hamburg einen neuen
Besitzer fand - und noch wichtiger: dass es seither nicht wieder zu einer
dramatischen Biss-Attacke gekommen ist.
Pressebericht
Wald-Michelbach / Genf, Schweiz, der 11. März 2002 Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, Genf der Fondation Franz Weber, Montreux Anklage der Tierrechtsorganisation wegen der unmenschlichen Behandlung der Schlachttiere in Europa gegen Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer der Mitgliedsländer der EU und Polens. Zusammen mit 19 anklagenden Institutionen aus Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Groß-Britannien, Polen und der Schweiz hatte die Partei Mensch Umwelt Tierschutz Die Tierschutzpartei , vertreten durch den Wald-Michelbacher Jürgen Gerlach, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei, Klage erhoben, die nun am 11. März 2002 in Genf im Internationalen Kongresszentrum vor Vertretern von Presse und Fernsehen und in Anwesenheit von etwa 120 internationalen Gästen verhandelt wurde. Anklagepunkte waren die Tierquälereien:
Nach Anhörung der Ankläger, den Abschlussplädoyers der Anklage und der Verteidigung und Wertung des umfangreichen Beweismaterials durch Zeugenaussagen, Fotos und Videos erkannte der Gerichtshof, bestehend aus 3 Richtern und 11 Jurymitgliedern aus 10 EU-Staaten, die Angeklagten für schuldig. Das Gericht stellte fest, dass sich das Los der Schlachttiere seit der Realisierung der Europäischen Gemeinschaft, heute Europäische Union, generell verschlechtert hat, dass die verantwortlichen Behörden offensichtlich unfähig oder zu bequem sind, die Schlachttiere selbst vor den schlimmsten Auswüchsen menschlicher Grausamkeit zu schützen oder die zu ihrem Schutz aufgestellten Bestimmungen durchzusetzen, dass in zahlreichen Schlachthäusern Europas Tiere ohne ausreichende oder ohne jegliche Betäubung geschlachtet und bei vollem Bewusstsein zerlegt werden und dadurch unvorstellbare Qualen erleiden, dass die verantwortlichen Behörden das unmenschliche und illegale Treiben von Produzenten, Händlern und Transporteuren stillschweigend oder gefällig dulden, während sie dem unermüdlichen Kampf zahlloser Schutzorganisationen um ein besseres Los der Schlachttiere gleichgültig zusehen, dass die europäischen Behörden durch ihr Verhalten den Schlachttieren gegenüber zur um sich greifenden Entmenschlichung und Verrohung der Gesellschaft maßgebend beitragen, dass das Schächten von Tieren unter dem Vorwand der Religions- und Glaubensfreiheit immer größere Verbreitung findet, obwohl den Tieren dabei unvorstellbare psychische und physische Leiden zugefügt werden, dass die Agrarpolitik der Europäischen Union von Grund auf tierfeindlich ist: Die Schlachttiere werden als Wegwerfware behandelt, sie werden auf widernatürliche Weise durch künstliche Besamung massenhaft ins Leben gezwungen, in Tierfabriken auf engstem Raum qualvoll gemästet ohne Rücksicht auf die vorhandene Nachfrage, was zur Folge hat, dass Millionen lebend ins Ausland exportiert oder im Inland vernichtet werden. Das Gericht erklärte für schuldig die Mitglieder der EU-Kommission, Herrn Dr. Franz Fischler und Mr. David Byrne, die Agrarminister der Mitgliedstaaten der EU, den Präsidenten des Deutschen und Europäischen Bauernverbandes, Herrn Gerd Sonnleitner, die Inhaber von Massentierhaltungen und weitere nationale Politiker und Beamte, die für grausame Tierquälereien, z. B. auch für Stierkämpfe als Massenabschlachtereien u. a. verantwortlich sind.
Die folgenden Forderungen und Empfehlungen gab das Gericht den schuldig gesprochenen Angeklagten mit auf den Weg.
Ganz prinzipiell hielt der Gerichtshof fest, dass die Methoden der industriellen Massenproduktion keinesfalls gegenüber empfindungsfähigen Lebewesen angewendet werden dürfen, ebenso wenig wie Fliessband- und Akkordarbeit anlässlich der Schlachtung. Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist für den Menschen mit Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt, Achtung und individuell ausgeführt werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren entbehrt nicht nur der minimalsten Ethik, er ist auch in höchstem Maße naturwidrig und daher gefährlich für die Gesundheit des Menschen und zerstörend für die Umwelt. Deshalb werden die EU und alle anderen Länder Europas aufgerufen, den Umgang mit den Nutztieren im Sinne obiger Kriterien von Grund auf neu zu gestalten.
Alle Angeklagten erhalten den vollständigen und begründeten Gerichtsentscheid innerhalb kurzer Zeit ebenso wie internationale Organisationen und Tierschutzorganisationen. Der interessierte Leser kann sich diese Unterlagen auf der Internetseite der Fondation Franz Weber unter der Adresse www.ffw.ch ansehen und bei Bedarf herunterladen.
Wald-Michelbach, der 15. März 2002 Jürgen Gerlach Vorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz Die Tierschutzpartei Geschäftsstelle Fritz- Schumacher-Weg 111, 60488 Frankfurt/Main eMail: bundesgeschaeftsstelle@tierschutzpartei.de
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