- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Kampfhund-Halle dicht

* Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, Genf


Hamburger Abendblatt 19.3.2002
 
TIERSCHUTZ

Kampfhund-Halle dicht

Nach dem umstrittenen Export: Die Gesundheitsbehörde schweigt sich über die Zahl der noch in Hamburg lebenden gefährlichen Tiere aus.


Von Karsten Broockmann

Das Kapitel Kampfhunde ist in Hamburg 21 Monate nach dem grausamen Tod des kleinen Volkan auf einem Wilhelmsburger Schulhof so gut wie abgeschlossen. Die harte Hundeverordnung zeigt Wirkung. Maßnahmen wie hohe Steuern und Bußgelder oder das Registrieren von Hund und Halter haben die Tiere weitgehend aus dem Stadtbild verdrängt.
   Jetzt kann sogar auf die umstrittene Hundehalle im Harburger Binnenhafen verzichtet werden. Durch eine Vermittlungskampagne des Hamburger Tierschutzvereins wurde das Auffanglager so weit geleert, dass es bis Mitte April dichtgemacht werden kann. Rund 70 Tiere, über deren Schicksal noch nicht entschieden ist, werden auf das Tierheim und eine private Tierpension bei Bad Bramstedt verteilt.
   "Das Kampfhund-Thema in Hamburg ist abgearbeitet", sagt Tierheimchef Wolfgang Poggendorf. Er ist davon überzeugt, dass die Gefahr durch gefährliche Hunde in der Hansestadt nahezu gebannt ist. "Wir kehren zur Normalität zurück", so Poggendorf.
   Dass die teure Hundehalle - ihr Betrieb kostet die Stadt einschließlich Miete, Bewachung und Versorgung der Hunde - rund 128 000 Euro im Monat - nun geschlossen werden kann, ist vor allem Folge einer umstrittenen Aktion des Hamburger Tierschutzvereins. Der gab seit Ende Januar rund 180 der als besonders gefährlich eingestuften Kategorie-I-Hunde Pit Bull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier an Tierheime in anderen Bundesländern ab. Sie werden dort weitervermittelt. In Hamburg wäre das wegen der strengen Auflagen nicht möglich gewesen. Doch die Hunde konnten aus Gründen des Tierschutzes auch nicht getötet werden.
   Der Kampfhund-Export hatte heftige Kritik ausgelöst. So sagte Hamburgs Ex-Bürgermeister Ortwin Runde (SPD), während dessen Amtszeit die Verordnung erlassen wurde: "Unser Ziel war es, Kinder und Senioren vor diesen Tieren zu schützen. Deswegen ist es ambivalent, wenn die Hunde jetzt in andere Bundesländer vermittelt werden."
    Bedenken, die der amtierende Senat nicht teilt. Im Gegenteil: Um die Halle schließen zu können, beteiligt er sich finanziell am Ausbau der Zwingeranlage in der Tierpension. Mit Besitzer Klaus Meyer, der auch die Hunde in Harburg betreut, wurde ein "Pensionsvertrag" geschlossen. Über Details schwieg Meyer.
    Und auch die Gesundheitsbehörde blieb trotz mehrfacher Nachfrage Antworten schuldig. So ist unklar, ob die Stadt aus dem Mietvertrag für die Halle aussteigen kann. Immerhin läuft er bis 2003. Unbeantwortet blieben auch Fragen nach der Zahl der in Hamburg lebenden Kampfhunde und den voraussichtlichen Einsparungen durch die neue Lösung. Das werde alles zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, so Behördensprecher Michael Mrozek.

 
 
 
Kommentar:
 
Kampfhunde - das exportierte Problem

 


Von Karsten Broockmann

Hamburgs Hundeverordnung war effektiv: Denn gut 21 Monate nach ihrem Inkrafttreten sind die Kampfhunde weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Beinahe 90 gefährliche Tiere wurden eingeschläfert. Und für die wenigen Hunde, die jetzt noch auf Straßen und Plätzen zu sehen sind, gelten strenge Auflagen. Auflagen, denen zu verdanken ist, dass seit dem 28. Juni 2000 nicht einer der als besonders gefährlich geltenden Kategorie-I-Hunde in Hamburg einen neuen Besitzer fand - und noch wichtiger: dass es seither nicht wieder zu einer dramatischen Biss-Attacke gekommen ist.
   Aber: Viele der Kategorie-I-Hunde bestanden den Wesenstest und durften deshalb nicht getötet werden. Sie hätten über Jahre die Zwinger in der teuren Hundehalle blockiert. Stadt und Tierschutzverein wählten den vermeintlich einfachen Ausweg, sie gaben die Hunde in andere Bundesländer. Doch ob der Kampfhund-Export wirklich die beste Lösung für Hamburgs Probleme war, wird sich erst in Jahren zeigen - wenn der letzte Hamburger Kampfhund gestorben ist, ohne dass es ein Unglück gab.


 

Pressebericht

 

Wald-Michelbach / Genf, Schweiz,  der 11. März 2002 

Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte, Genf

der Fondation Franz Weber, Montreux

 Anklage der Tierrechtsorganisation wegen der unmenschlichen Behandlung der Schlachttiere in Europa gegen Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer der Mitgliedsländer der EU und Polens.

 Zusammen mit 19 anklagenden Institutionen  aus Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Groß-Britannien, Polen und der Schweiz hatte die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –, vertreten durch den Wald-Michelbacher Jürgen Gerlach, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei, Klage erhoben, die nun am 11. März 2002 in Genf im Internationalen Kongresszentrum vor  Vertretern von Presse und Fernsehen und in Anwesenheit von etwa 120 internationalen Gästen verhandelt wurde.

 Anklagepunkte waren die Tierquälereien:

  • Die grauenvollen Transporte lebender Tiere in engen LKWs oder Zugwaggons, zusammengepfercht über viele Stunden, oft tagelang, ohne Nahrung und Trinkwasser.
  • Die katastrophal artwidrigen Tierhaltungen auf engstem Raum in sog. Intensivhaltungsbetrieben und Massentierhaltungen unter Anwendung von Medikamenten und Antibiotika.
  • Die unsinnige Subventionspolitik der EU zur Förderung der Überproduktion und gleichzeitig der Massenvernichtung zur „Marktregulierung“.
  • Die Massenvernichtungen und Massenverbrennungen im Zuge der Bekämpfung von BSE und MKS, Krankheiten, die nicht aufgetreten wären, wenn man die Tiere artgerecht gehalten und ernährt hätte.
  • Die an Rohheit nicht mehr zu überbietenden Schlachtmethoden in der EU, die infolge der BSE-Erkrankungen dazu führten, dass die Tiere ohne Betäubung gesetzwidrig getötet und bereits bei Bewusstsein zerteilt werden, insbesondere das grausame Schächten ohne Betäubung.

 

Nach Anhörung der Ankläger, den Abschlussplädoyers der Anklage und der Verteidigung und Wertung des umfangreichen Beweismaterials durch Zeugenaussagen, Fotos und Videos erkannte der Gerichtshof, bestehend aus 3 Richtern und 11 Jurymitgliedern aus 10 EU-Staaten, die Angeklagten für schuldig.

Das Gericht stellte fest,

dass sich das Los der Schlachttiere seit der Realisierung der Europäischen Gemeinschaft, heute Europäische Union, generell verschlechtert hat,

dass die verantwortlichen Behörden offensichtlich unfähig oder zu bequem sind, die Schlachttiere selbst vor den schlimmsten Auswüchsen menschlicher Grausamkeit zu schützen oder die zu ihrem Schutz aufgestellten Bestimmungen durchzusetzen,

dass in zahlreichen Schlachthäusern Europas Tiere ohne ausreichende oder ohne jegliche Betäubung geschlachtet und bei vollem Bewusstsein zerlegt werden und dadurch unvorstellbare Qualen erleiden,

dass die verantwortlichen Behörden das unmenschliche und illegale Treiben von Produzenten, Händlern und Transporteuren stillschweigend oder gefällig dulden, während sie dem unermüdlichen Kampf zahlloser Schutzorganisationen um ein besseres Los der Schlachttiere gleichgültig zusehen,

dass die europäischen Behörden durch ihr Verhalten den Schlachttieren gegenüber zur um sich greifenden Entmenschlichung und Verrohung der Gesellschaft maßgebend beitragen,

dass das Schächten von Tieren unter dem Vorwand der Religions- und Glaubensfreiheit immer größere Verbreitung findet, obwohl den Tieren dabei unvorstellbare psychische und physische Leiden zugefügt werden,

dass die Agrarpolitik der Europäischen Union von Grund auf tierfeindlich ist: Die Schlachttiere werden als Wegwerfware behandelt, sie werden auf widernatürliche Weise durch künstliche Besamung massenhaft ins Leben gezwungen, in Tierfabriken auf engstem Raum qualvoll gemästet – ohne Rücksicht auf die vorhandene Nachfrage, was zur Folge hat, dass Millionen lebend ins Ausland exportiert oder im Inland vernichtet werden.

Das Gericht erklärte für schuldig die Mitglieder der EU-Kommission, Herrn Dr. Franz Fischler und Mr. David Byrne,  die Agrarminister der Mitgliedstaaten der EU, den Präsidenten des Deutschen und Europäischen Bauernverbandes, Herrn Gerd Sonnleitner, die Inhaber von Massentierhaltungen und weitere nationale Politiker und Beamte, die für grausame Tierquälereien, z. B. auch für Stierkämpfe als Massenabschlachtereien u. a. verantwortlich sind.

 

Die folgenden Forderungen und Empfehlungen gab das Gericht den schuldig gesprochenen Angeklagten mit auf den Weg.

  1. Das Gericht fordert die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf, dafür zu sorgen, dass der Tierschutz als eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EG-Vertrag (EU-Vertrag) aufgenommen wird und entsprechende Gestaltungskompetenzen geschaffen werden.
  2. Des weiteren verlangt das Gericht, den Tierschutz als Staatsziel in die kommende Europäische Verfassung aufzunehmen und für die Tiere ein durch Tieranwälte einklagbares Grundrecht auf die Beachtung ihrer Würde, auf ein artgerechtes Leben und auf einen angst- und schmerzfreien Tod einzuführen. Schließlich fordert das Gericht bei der Europäischen Kommission die Einrichtung eines eigenen Kommissariats für Tierschutz, bestehend aus Vertretern europäischer Tierschutzorganisationen.
  3. Das Gericht fordert vermehrte unangekündigte, amtliche Visitationen der Mastbetriebe und Schlachthöfe sowie die Intensivierung der Überwachung der Tiertransporte. Um größere Transparenz zu erzielen, verlangt das Gericht, in Schlachthöfen und Großmastereien  Video- oder Webcam-Überwachungen zu installieren, die eine Missachtung des geltenden Tierschutzrechts nachweisbar machen.
  4. Das Gericht fordert zum dritten Mal seit 1993 das sofortige europaweite Verbot der grenzüberschreitenden Lebendtransporte und zu diesem Zweck die Abschaffung der ominösen Exportsubventionen.
  5. Das Gericht besteht darauf, dass die Schlachttiere prinzipiell im nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden müssen. Wo diese fehlen, müssen Schlachtmobile beigezogen und deren Einsatz auf EU-Ebene anerkannt werden.
  6. Der Gerichtshof verurteilt kategorisch die barbarische Schlachtmethode des Schächtens und verlangt, dass sie in jedem zivilisierten Land verboten wird. Religions- und Glaubensfreiheit, mit denen argumentiert wird, muss ethisch vertretbar sein, sie kann nicht auf der Folter hilfloser Mitgeschöpfe basieren.

 

Ganz prinzipiell hielt der Gerichtshof fest, dass die Methoden der industriellen Massenproduktion keinesfalls gegenüber empfindungsfähigen Lebewesen angewendet werden dürfen, ebenso wenig wie Fliessband- und Akkordarbeit anlässlich der Schlachtung. Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist für den Menschen mit Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt, Achtung und individuell ausgeführt werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren entbehrt nicht nur der minimalsten Ethik, er ist auch in höchstem Maße naturwidrig und daher gefährlich für die Gesundheit des Menschen und zerstörend für die Umwelt. Deshalb werden die EU und alle anderen Länder Europas aufgerufen, den Umgang mit den Nutztieren im Sinne obiger Kriterien von Grund auf neu zu gestalten.

 

Alle Angeklagten erhalten den vollständigen und begründeten Gerichtsentscheid innerhalb kurzer Zeit ebenso wie internationale Organisationen und Tierschutzorganisationen. Der interessierte Leser kann sich diese Unterlagen auf der Internetseite der Fondation Franz Weber unter der Adresse www.ffw.ch ansehen und bei Bedarf herunterladen.

 

Wald-Michelbach, der 15. März 2002

Jürgen Gerlach

Vorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –

Geschäftsstelle Fritz- Schumacher-Weg 111, 60488 Frankfurt/Main

eMail: bundesgeschaeftsstelle@tierschutzpartei.de

 

 

 Zurück

ify> Geschäftsstelle Fritz- Schumacher-Weg 111, 60488 Frankfurt/Main

eMail: bundesgeschaeftsstelle@tierschutzpartei.de

 

 

 Zurück