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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Die Schmiergeldrepublik (Thema Spenden)
* 42 Quittungsgeber... (Thema Spenden
* Neues aus Karlsruhe (Thema Spenden)

US-Staatsanwalt vergleicht Killer-Hunde mit "Zeitbombe"


Der Spiegel 12/2002
 
Titelthema: Die Schmiergeldrepublik
 
gesamtes Titelpaket lesbar unter http://www.spiegel.de/spiegel/
für Euro 0,50
 
darunter:
 
37
 
Kaffeefahrten der Konzerne

Selbst in Krisenzeiten gelingt es der Pharmaindustrie, ihre Umsätze zu steigern - mit aggressivem Marketing, das immer wieder die Grenzen zur Korruption durchbricht.
 
 
Zitat: Bundeskanzler Schröder - Ablaßhandel mit der Pillenbranche


 
22
 
"Nach Art der Mafia"

Deutschland verkommt zur Bananenrepublik: Nach dem Spendenskandal der CDU wird nun auch das Ansehen der SPD schwer beschädigt. In der Kölner Müllaffäre, aber auch in vielen anderen Städten geraten Sozialdemokraten unter Korruptionsverdacht.
 
 
Was hat Klaus Gärtner (FDP) damit zu tun?
 
26
 
Charly auf der Achterbahn

Wegen seiner Müllprovisionen bekommt der frühere SPD-Fraktionsmanager Karl Wienand Ärger mit der Justiz.
 
 
Was hat der FDP-Politiker Karl Geldner damit zu tun?
 


42 Quittungsgeber erklärten
dummdreistdämlich ihre Steuer
doch ihre Spendenquittungen waren der Staatsanwaltschaft nicht geheuer Biciste will die Namen nennen, da warten wir jetzt drauf
ganz woanders werden auch Kassen geprüft, die Geschichte nimmt ihren Lauf.
Ob Industrie oder Partei, Verein oder Verband,
Spenden nimmt man dankend an - und fährt den Bürger vor die Wand.

http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta%2Fpage&

atype=ksArtikel&aid=1016362388845&openMenu=998047423918&calledPa

geId=998047423918&listid=1014971664348

Biciste erhebt schwere Vorwürfe gegen Kölner SPD-Mitglieder




 

 
Köln/Düsseldorf - Der frühere Schatzmeister der Kölner SPD, Manfred Biciste, hat in seiner Vernehmung bei der Kölner Staatsanwaltschaft am Montag schwere Vorwürfe gegen Kölner SPD-Mitglieder erhoben. Entsprechende Informationen des ZDF-Magazins ”Frontal 21” bestätigte Bicistes Kölner Anwalt Reinhard Birkenstock am Dienstag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Demnach sagte Biciste aus, dass er fast alle der 42 Empfänger von fingierten Spendenquittungen darüber informiert habe, dass die Zuwendungen aus anonymen Quellen stammten.

Laut ”Frontal 21” sollen zudem einige SPD-Politiker eine ganze Reihe von Quittungen erhalten haben. Ein hochrangiger Kölner SPD-Mitarbeiter habe darüber hinaus ein Darlehen aus einer schwarzen Kasse der Kölner SPD bekommen. Biciste war am Montag von der Kölner Staatsanwaltschaft vernommen worden. Er soll an der illegalen Verbuchung von verdeckten Parteispenden durch die Ausstellung fingierter Spendenquittungen beteiligt gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft will die Vernehmnung von Biciste am Mittwoch fortsetzen. Birkenstock hatte nach der Vernehmung am Montag die Bereitschaft seines Mandanten angedeutet, der SPD die Namen der 42 Empfänger von falschen Spendenbelegen zu nennen. Als mögliche Vertrauensperson für eine solche Aussage von Biciste gilt der Vorsitzende der SPD-Untersuchungskommission, Ex-Justizminister Jürgen Schmude. (afp

 

 
Neues aus Karlsruhe
 
 
Wahlkampf im Ausschuß
 
Die schwierige Balance zwischen Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz / Von Reinhard Müller

 
KARLSRUHE, 18. März. Als der Spenden-Untersuchungsausschuß des Bundestages eingesetzt wurde, ging es zunächst "nur" um die Million, die der frühere CDU-Schatzmeister Kiep entgegengenommen hatte. Dazu kamen im Lauf der Zeit Kohls anonyme Spender, die hessischen schwarzen Konten, Leuna und kürzlich die Spendenaffäre der Kölner SPD. Der Auftrag des Ausschusses ist entsprechend ausgedehnt worden; das Gremium soll untersuchen, inwieweit Parteien gegen das Transparenzgebot verstoßen haben. Eine Vielzahl von Zeugen wurde schon vernommen, täglich gehen neue Akten zu den verschiedenen Vorgängen ein. Um die Arbeit bis zum Ende der Legislaturperiode abschließen zu können, hat der Ausschuß mit seiner Mehrheit Ende des vergangenen Jahres beschlossen, grundsätzlich keine Zeugen mehr zu vernehmen. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn der frühere Bundeskanzler Kohl seine Spender bekanntgebe oder ein neuer Skandal wie der in Köln bekannt werde, sagte der Ausschußvorsitzende Neumann (SPD) am Montag vor dem Bundesverfassungsgericht.

Dort fand eine Ausschußsitzung im Kleinformat statt. Neumann und der Obmann der Grünen im Ausschuß, Ströbele, saßen dem Obmann der Union, Schmidt, gegenüber. Seine Fraktion und einzelne Abgeordnete waren nach Karlsruhe gezogen, weil sie sich als Ausschuß-Minderheit von der rot-grünen Mehrheit willkürlich behandelt fühlen. Die Union rügt, daß insgesamt 60 Beweisanträge zur Aufklärung der SPD-Finanzen nicht bearbeitet wurden. Insbesondere seit einer Äußerung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Struck, der Spendenausschuß müsse ein CDU-Ausschuß bleiben, würden die Beweisanträge der Union als unzulässig abgewiesen. Neumann und Ströbele wiesen den Vorwurf parteipolitischer Einseitigkeit bei der Behandlung von Beweisanträgen von sich. Nur noch sieben Sitzungswochen blieben für die Abfassung des Schlußberichts, der schon in seinem jetzigen Stadium mehr als 800 Seiten umfasse. Die Abgeordneten brauchten schließlich auch noch Zeit für den Wahlkampf, meinte Neumann. Zudem seien die meisten der Zeugen, auf deren Vernehmung man verzichtet habe, von der Koalition benannt gewesen.

Politische Kampfinstrumente

Daß Untersuchungsausschüsse "politische Kampfinstrumente" sind, ist Rot-Grün nicht fremd. Prozeßvertreter Morlok hob in Karlsruhe aber auch hervor, das Verfassungsrecht müsse sicherstellen, daß ein Ausschuß Aufklärung im Sinne des Gemeinwohls leiste. Das ist seiner Ansicht nach nur möglich, wenn die Mehrheit dieses Gremiums Schutz vor Ablenkung und Verzögerung hat. Der Parteienrechtler wies auf den weiten Auftrag des Parteispenden-Ausschusses hin, mit dem gleichsam jedes beliebige Thema zum Untersuchungsgegenstand gemacht werden könne. Doch anhand welcher Maßstäbe darf die Mehrheit Beweisanträge ablehnen?

Im Kern geht es bei diesem präzedenzlosen Rechtsstreit um die Balance zwischen Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz. Das Grundgesetz sagt dazu wenig. Es regelt nur die Einsetzung des Ausschusses, die in diesem Fall - ungewöhnlich genug - durch die Parlamentsmehrheit erfolgte.

Der Zweite Senat unter dem Vorsitz der scheidenden Gerichtspräsidentin Limbach betritt mit seiner Entscheidung Neuland, er urteilt aber nach altem Recht. Denn für die erfolglosen Anträge der Union gilt noch nicht das neue Gesetz über parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Gleichwohl sind von der Entscheidung wichtige Klarstellungen zu den Rechten einer Ausschußminderheit zu erwarten. Da es in Karlsruhe um deren konkrete Beweisanträge ging, wurden diese - mit jeweils kurzer Gegenrede - einzeln vorgetragen. So wollte die Union Bundeskanzler Schröder, den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten, als Zeugen zum Fall Leuna vernehmen lassen, weil im Zusammenhang mit einer durch sein Land geplanten Pipeline Geld geflossen sei. Hierfür habe es keine Anhaltspunkte gegeben, sagte Morlok; zudem sei das Projekt über erste Planungen nicht hinausgekommen.

Die Vernehmung des früheren SPD-Schatzmeisters Halstenberg lehnte die Ausschußmehrheit ab, weil der zwar nach eigenen Aussagen Millionenspenden von unbekannten Empfängern entgegengenommen hatte, darüber jedoch schon vor 18 Jahren im Flick-Untersuchungsausschuß ausführlich ausgesagt habe. Eine Spende von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD) in Höhe von 104 000 Mark an ihre Partei, über deren Verbuchungsart und Höhe die Union sich wunderte, sei für sich genommen kein Anlaß zu Beweiserhebungen, sagte Morlok. Und so ging es weiter mit Immobiliengeschäften und Transaktionen der Sozialdemokraten, über welche die Union im Ausschuß gern Zeugen gehört hätte. Neumann, Ströbele und ihr Prozeßvertreter hatten auf alles ein Antwort. Ob es aber ausreicht, die Vernehmung eines Zeugen abzulehnen, weil eine Prüfung durch die Bundestagsverwaltung keine Beanstandung ergab, ist fraglich. Denn mit der Begründung könnte man auch einen Beweisantrag zur Kölner Spendenaffäre der SPD ablehnen. Frau Limbach hat eine schnelle Entscheidung angekündigt. Dann kann der Wahlkampf im Ausschuß fortgesetzt werden.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.03.2002, Nr. 66 / Seite 5

 


 

US-Staatsanwalt vergleicht Killer-Hunde mit "Zeitbombe"

  Los Angeles (dpa) - Im Prozess um die tödliche Attacke zweier Kampfhunde auf eine junge Sportlehrerin in San Francisco steht jetzt das Urteil bevor. Zwei Monate lang hatte sich eine Jury in Los Angeles die grausigen Einzelheiten angehört. Beim Schlussplädoyer am Montag (Ortszeit) wurden die Hunde von der Anklage mit einer "Zeitbombe" verglichen. Die Besitzer seien sich ihrer "gefährlichen Waffe" bewusst gewesen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Die 33-jährige Dianne Whipple war im Januar letzten Jahres im Treppenhaus von zwei Nachbarhunden, Kreuzungen aus Mastiff und Presa Canario, angefallen und zerfleischt worden. Am Tatort bot sich der Polizei ein so schreckliches Bild, dass die traumatisierten Beamten psychologische Betreuung brauchten. In dem Prozess wurden den Geschworenen Großaufnahmen von dem blutüberströmten Opfer gezeigt.
Die Besitzer, ein Anwaltsehepaar, sind wegen Totschlags und fahrlässiger Tötung angeklagt. Nach US-Medienberichten ist in Kalifornien bisher noch kein Hundehalter nach der tödlichen Attacke seines Tieres wegen Totschlags verurteilt worden. In den meisten Fällen verbüßen die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung eine geringere Strafe.

©dpa
 

 

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