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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Der Hintergrund: "Fröhliches Staubwischen in der Asservatenkammer"  

* Mehr Sachverstand in neues Hundegesetz

* Kampfhunde-Besitzerin in USA des Totschlags schuldig gesprochen

* Bissig und gefährlich ist nur geringer Anteil von Hunden

Kommentare dazu bitte ins Forum oder per Mail!


Der Hintergrund: "Fröhliches Staubwischen in der Asservatenkammer"  

Warum der frühere Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz nach einer
Dienstaufsichtsbeschwerde versetzt wurde   Das Polizeipräsidium Westpfalz
hat einen neuen Pressesprecher. Der 50-jährige Kriminalhauptkommissar
Johannes Buser ist Leiter des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Dass die Stelle frei wurde, ist auf einen peinlichen Vorfall zurückzuführen.
Busers Vorgänger büßte die Stelle nach verbalen Entgleisungen mit folgender
Dienstaufsichtsbeschwerde ein und wurde innerhalb des Polizeipräsidiums
versetzt.  

 Der Fall, der zu der Versetzung führte, spielte sich vor einem  Jahr ab. Hintergrund war die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung  vom 30. Juni 2000 über gefährliche Hunde, die an deren Halter strengere  Anforderungen stellte.

Bei der damaligen Debatte um Anlein- und Maulkorbzwang, Zuchtverbot und Rasseneinstufungen kam es auch zu Diskussionen auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Polizei im Internet. 
Im März letzten Jahres meldete sich dort unter anderem der American Pit Bull Terrier Club Schweiz zu Wort und erklärte zum Thema American Pit Bull Terrier, dieser Hund stamme entgegen den Ausführungen der Polizei aus Amerika und nicht aus England. In den Zuchtbüchern in den USA werde er seit 1870 als Rassehund geführt und keineswegs auf Aggression gezüchtet, er verfüge "über die höchste Bisshemmung aller bekannten Hunderassen".

Diese  Ausführungen riefen den damaligen Pressesprecher des Lauterer Polizeipräsidiums auf den Plan. Dergestalt, dass er in rüdem Ton einem Clubmitglied zurückmailte und bat, "ihn künftig mit seinem Verbandsgeschwätz zu verschonen". Der Beamte vermutete auch, dass man solche Tiere in den südlichen Teilen der USA vor über 150 Jahren dazu einsetzte, entlaufene  Negersklaven zu Tode zu hetzen oder zu zerfleischen.

"Da ich auch nicht  erkennen kann, warum man Tiere mit solch enormer Beißkraft heute noch
züchtet, überträgt sich meine Antipathie auch auf die entsprechenden  Verbandsfunktionäre", beschied der Polizist und verriet auch gleich noch seine "private Maxime": "Sobald mir ein Kampfhund ohne Leine und Maulkorb zu nahe kommt, ist er so gut wie tot ( juristisch: Sachwehr)". Die angeblich hohe "Bisshemmung" oder die Geeignetheit des Führers seien ihm völlig wurscht, darüber könne dann später ein Zivilgericht entscheiden, fuhr der  Beamte fort. Er halte diese Tiere für "schweinsäugige, nutzlose Beiß- und Sch...-Maschinen".

Das Schreiben endete mit den Zeilen: "Ich hoffe, sie sind ebenso robust wie die von Ihnen vertretene ,Rasse' und können ein offenes Wort ertragen." Die Worte waren manchen Hundefreunden zu offen, im Internet brach ein heftiges Protestgeheul los, das in Form von
Dienstaufsichtsbeschwerden sogar bis zum Mainzer Innenminister Walter Zuber vordrang. Dem damaligen Polizeisprecher wurde zum Verhängnis, dass er zwar  rein privat, wie er betonte, aber mit der Mailadresse der Polizei und dem Schriftzug "Pressestelle" in der Kopfleiste seine geharnischte Antwortmail verfasst hatte. Da half auch nicht die Begründung in der Mail, dass er keinen privaten Internet-Zugang habe und die postalische Anschrift des Clubs nicht kenne.

Der Innenminister erhielt im März letzten Jahres  Dienstaufsichtsbeschwerden mit der Aufforderung, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren einzuleiten, unter anderem wegen Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik und der deutschen Polizei im Ausland, Nutzung der Pressestelle zu privaten Meinungsäußerungen sowie schriftlich fixierter
Missachtung bestehender Gesetze und Verordnungen.

Außerdem wurde Zuber  aufgefordert, den Beamten durch einen psychologischen Gutachter auf seine Diensttauglichkeit prüfen zu lassen sowie ihn generell aus dem öffentlichen  Dienst zu entfernen.

Der Minister reagierte prompt. Mit Schreiben vom 15. März teilte er einer Beschwerdeführerin mit, dass Polizeipräsident Gerd Braun den Beamten von seiner Funktion entbunden habe. Darüber hinaus werde  "das gezeigte Verhalten einer dienstrechtlichen Prüfung zugeführt". Der Polizeipräsident entschuldigte sich öffentlich im Internet und erklärte, er bedaure und missbillige die Reaktion des Beamten außerordentlich.

 Der sei  weder autorisiert gewesen, eine private Äußerung auf ein dienstlich  erhaltenes Schreiben abzugeben noch für diese private Äußerung den amtlichen Internet-Anschluss der Polizei zu benutzen. Gegenüber der RHEINPFALZ erklärte Braun jetzt, der frühere Polizeisprecher sei damals umgehend  versetzt, aber nicht degradiert worden. Er sei heute in einer "sehr verantwortungsvollen Position" im Rahmen der Verkehrsdirektion, die seinem
Status entspreche. Verschärfte Richtlinien für die Pressestelle im Umgang mit dem Internet hat Braun nach dem Vorfall nicht erlassen. Er hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass Beamte keine privaten Meinungsäußerungen mit der Mailadresse der Polizei verschicken, so Braun. An der Internet-Front ist die Auseinandersetzung inzwischen beigelegt. Braun hat seine Entschuldigung wieder von der Homepage der Polizei herunternehmen lassen, für die Hundezüchter ist der Fall mit der Versetzung des Beamten erledigt - wenn auch nicht ohne höhnische Kommentare.

So wünscht ein Pitbull-Freund dem versetzten Beamten "viele fröhliche Stunden beim Staubwischen in der Asservatenkammer".

Von unserem Redakteur : Gerhard Dürnberger

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 22. Mär , 03:45 Uhr

AW-Kommentar: mal ganz fies grinsen - etwas Gerechtigkeit gibt es doch noch.

Wer über den Fall nicht weiss - hier kann er nochmal nachlesen:

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/allerlei/uebersicht_apbt_schweiz.htm


Mehr Sachverstand in neues Hundegesetz

Siegen. (wp) Dieser Tage steht im Landtag NRW die erste Lesung zum Entwurf
des neuen Hundegesetzes an. Damit wollen SPD und Grüne eine verschärfte
Version der bisher gültigen Landeshundeverordnung auf den Weg bringen.


Die Tierheime in NRW fühlen sich übergangen und machen nun mobil.

In einem offenen Brief an Ministerpräsident Clement, Ministerin Bärbel Höhn
und alle Landtagsabgeordneten stellen die Tierheime ihre Anforderungen an
ein Landeshundegesetz vor und bringen ihren Unmut über die bisherigen
Regelungen zum Ausdruck. "Der Steuerzahler und die Tierheime zahlen Unsummen
für ein nutzloses Gesetz. Die Verantwortlichen gaukeln angebliche Erfolge
vor, um den Bürgern eine Scheinsicherheit zu suggerieren. Aber die Tierheime
sind es, die seit je her in großer Verantwortung Hunde an Menschen
vermitteln und Beurteilungen der individuellen Halter-Hund-Beziehungen
vornehmen müssen. Solange allerdings weiterhin Jedem ohne besondere
Sachkenntnis gestattet wird Hunde zu züchten, zu handeln oder zu halten wird
es gefährliche Halter-Hund-Kombinationen geben. Wie lange die Kommunen
dieses Spiel noch mitmachen bleibt abzuwarten."

Der Vereinsvorsitzende des Siegener Tierschutzvereins meint dazu: "Weder der
Schutz des Menschen noch der Schutz des Tieres werden durch den neuen
Gesetzentwurf oder die gültige Landeshundeverordnung gewährleistet. Es liegt
kein wirklicher Schutz vor gefährlichen Halter-Hund-Kombinationen vor, weder
die Hundeverordnung noch das Gesetz sind praktisch durchführbar, es werden
jährlich Millionen Steuergelder ohne tatsächlichen Sinn verschwendet und die
Tierheime bleiben überfüllt." Zudem: Ständiger Maulkorb- und Leinenzwang
seinen eindeutige Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht.

21.03.2002    ---------------------------------------------------------------------


http://www.shz.de/?RUBRIKID=12&MID=20&DPAID=967649

Kampfhunde-Besitzerin in USA des Totschlags schuldig gesprochen

Los Angeles (dpa) - Eine Hundebesitzerin, deren Tiere eine junge Nachbarin
zerfleischten, ist am Donnerstag in Los Angeles des Totschlags schuldig
gesprochen worden. Damit verhängte die zwölfköpfige Jury das bisher härteste
Urteil gegen einen Hundehalter in Kalifornien.

Der 46-jährigen Frau, die außerdem wegen Besitzes eines gefährlichen Hundes
und fahrlässiger Tötung für schuldig befunden wurde, drohen 15 Jahre bis zu
lebenslanger Haft. Ihr Ehemann, der sich während der Attacke nicht am Tatort
befand, könnte bis zu vier Jahre Haft erhalten. Das Strafmaß soll am 10. Mai
in San Francisco bekannt gegeben werden.

Im Januar letzten Jahres war die 33-jährige Dianne Whipple im Treppenhaus
ihres Apartmenthauses in San Francisco von den Nachbarhunden angefallen
worden. In dem mehrwöchigen Prozess um den tödlichen Angriff der beiden
Kampfhunde auf die junge Sportlehrerin wurden der Jury Großaufnahmen des
blutüberströmten Opfers und grausige Einzelheiten des Vorfalls vorgeführt.
Die Anklage verglich die Hunde, Kreuzungen aus Mastiff und Presa Canario,
mit einer «Zeitbombe». Die Besitzer, ein Anwaltsehepaar, seien sich ihrer
«gefährlichen Waffe» bewusst gewesen. Zahlreiche Zeugen berichteten von
wiederholten Zwischenfällen mit den aggressiven Hunden.

Die Verteidigung stellte die Attacke als «tragischen Unfall» dar. Die
Besitzerin beteuerte, sie habe sich zwischen die Hunde und das Opfer
geworfen, um die Nachbarin zu schützen. Die grässlichen Umstände hatten
weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Am Tatort bot sich der Polizei ein so
schreckliches Bild, dass die traumatisierten Beamten psychologische
Betreuung brauchten.

Das Ehepaar hatte die Hunde nach der Tat zunächst in Schutz genommen und dem
Opfer die Schuld gegeben. Whipple habe möglicherweise durch ihr Parfüm oder
durch das Einnehmen von Anabolika die Tiere zum Angriff provoziert.

Nach US-Medienberichten ist in Kalifornien bisher noch kein Hundehalter nach
der tödlichen Attacke seines Tieres wegen Totschlags verurteilt worden. In
den meisten Fällen verbüßen die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung eine
geringere Strafe.
 


Bissig und gefährlich ist nur geringer Anteil von Hunden

Es gab keine Unfälle im Kreis, bei denen Menschen zu Schaden kamen

Delitzsch. Viele Bürger werden sich noch an die Schreckensmeldungen über
Angriffe von Hunden auf Menschen erinnern. Zum Glück gab es in unserer
Region derartige Vorfälle nicht. Doch für den Landkreis Delitzsch gilt
genauso wie für die anderen Kreise des Freistaates Sachsens seit 1,5 Jahren
das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
Ordnungsamtschef Torsten Schöne vom Landratsamt Delitzsch erörterte gestern
vor der Presse, was sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes getan
hat.Gegenwärtig sind im Landkreis Delitzsch 85 Hunde angezeigt, wobei auch
Mischlingshunde darunter waren, die nicht unter die Regelung des Gesetzes
fallen. Die häufigsten als gefährlich eingestuften Rassen sind American
Steffordshire Terrier (51 Tiere), Pit Bull Terrier (12) und Bullterrier (5).

Von den insgesamt 70 betroffenen Tieren konnten sieben nach einem
erfolgreichen bestandenen Wesenstest von einem Großteil der gesetzlich
geregelten Auflagen per Bescheid befreit werden. Einen Wesenstest führen
derzeit zehn Gutachter in Sachsen für ein Entgelt von 375 Euro durch.


Bis zum 31. Dezember 2000 brauchten die Halter von als gefährlich
eingestuften Hunden keine Erlaubnis, um ihre Tiere der zuständigen
Kreisbehörde anzuzeigen. Wer jetzt allerdings z. B. einen American
Steffordhire Terrier halten will, muss eine Erlaubnis besitzen, bevor er ihn
kauft. Diese erhält er von der Kreisbehörde, wenn er mindestens 18 Jahre alt
ist, in einer Prüfung die erforderliche Sachkunde nachweist, über eine
besondere Haftpflichtversicherung verfügt sowie eine verhaltensgerechte und
ausbruchsichere Unterbringung gewährleistet. Amtsleiter Torsten Schöne
erklärte unmissverständlich, dass man sich strafbar macht, wenn man einen
Hund kauft, der laut Gesetz als gefährlich eingestuft ist, und diesen nicht
der Kreisverwaltung anzeigt. "Es ist kein Kavaliersdelikt, wie manche
meinen", so Torsten Schöne weiter. Liebhaber dieser Rasse können sich das
notwendige Rüstzeug für die Haltung in einem Hundesportverein holen. Die
Prüfung selbst führen die Vereine nicht durch. Bei der Haltung einer
derartigen Rasse sollte man daran denken, dass für diese Tiere Anlein- und
Maulkorbpflicht besteht. Auch die Hundesteuer kann das Dreifache der sonst
üblichen betragen. Ebenso dürfen diese Rassen nicht gezüchtet und gehandelt
werden. Zusätzlich erteilt die Kreisbehörde Auflagen. So ist vorgeschrieben,
dass an allen Zugängen des Hauses oder der Wohnung Warnschilder angebracht
werden. Zäune an Grundstücken müssen so gestaltet werden, dass die Hunde
nicht mit der Schnauze durchkommen. Auch auf Kinderspielplätzen,
gekennzeichneten Liegewiesen und in Badeanstalten dürfen gefährliche Rassen
nicht mitgenommen werden. Bei all diesen Erschwernissen für die Hundehalter
ist es nicht verwunderlich, dass sich einige dazu entschlossen haben, ihren
Hund im Tierheim abzugeben. Diese brauchen keine Erlaubnisse für die
Unterbringung. Doch sie bräuchten mehr Platz und Geld, um sie ordentlich
unterbringen zu können. Denn hier gelten für die Unterbringung
Ausnahmeregelungen.


Cornelia Braun
 

 

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unterbringen zu können. Denn hier gelten für die Unterbringung
Ausnahmeregelungen.


Cornelia Braun
 

 

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