Der Hintergrund: "Fröhliches Staubwischen in der Asservatenkammer"
Warum der frühere Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz nach einer
Dienstaufsichtsbeschwerde versetzt wurde Das Polizeipräsidium Westpfalz
hat einen neuen Pressesprecher. Der 50-jährige Kriminalhauptkommissar
Johannes Buser ist Leiter des Referates Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.
Dass die Stelle frei wurde, ist auf einen peinlichen Vorfall
zurückzuführen.
Busers Vorgänger büßte die Stelle nach verbalen Entgleisungen mit
folgender
Dienstaufsichtsbeschwerde ein und wurde innerhalb des Polizeipräsidiums
versetzt. Der Fall, der zu
der Versetzung führte, spielte sich vor einem Jahr ab. Hintergrund
war die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung vom 30. Juni
2000 über gefährliche Hunde, die an deren Halter strengere
Anforderungen stellte.
Bei der damaligen Debatte um Anlein- und
Maulkorbzwang, Zuchtverbot und Rasseneinstufungen kam es auch zu
Diskussionen auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Polizei im
Internet.
Im März letzten Jahres meldete sich dort unter anderem der American Pit
Bull Terrier Club Schweiz zu Wort und erklärte zum Thema American Pit
Bull Terrier, dieser Hund stamme entgegen den Ausführungen der Polizei
aus Amerika und nicht aus England. In den Zuchtbüchern in den USA werde
er seit 1870 als Rassehund geführt und keineswegs auf Aggression
gezüchtet, er verfüge "über die höchste Bisshemmung aller bekannten
Hunderassen".
Diese Ausführungen riefen den damaligen
Pressesprecher des Lauterer Polizeipräsidiums auf den Plan. Dergestalt,
dass er in rüdem Ton einem Clubmitglied zurückmailte und bat, "ihn
künftig mit seinem Verbandsgeschwätz zu verschonen". Der Beamte vermutete
auch, dass man solche Tiere in den südlichen Teilen der USA vor über 150
Jahren dazu einsetzte, entlaufene Negersklaven zu Tode zu hetzen
oder zu zerfleischen.
"Da ich auch nicht erkennen kann, warum man
Tiere mit solch enormer Beißkraft heute noch
züchtet, überträgt sich meine Antipathie auch auf die entsprechenden
Verbandsfunktionäre", beschied der Polizist und verriet auch gleich noch
seine "private Maxime": "Sobald mir ein Kampfhund ohne Leine und Maulkorb
zu nahe kommt, ist er so gut wie tot ( juristisch: Sachwehr)". Die
angeblich hohe "Bisshemmung" oder die Geeignetheit des Führers seien ihm
völlig wurscht, darüber könne dann später ein Zivilgericht entscheiden,
fuhr der Beamte fort. Er halte diese Tiere für "schweinsäugige,
nutzlose Beiß- und Sch...-Maschinen".
Das Schreiben endete mit den Zeilen: "Ich hoffe,
sie sind ebenso robust wie die von Ihnen vertretene ,Rasse' und können
ein offenes Wort ertragen." Die Worte waren manchen Hundefreunden zu
offen, im Internet brach ein heftiges Protestgeheul los, das in Form von
Dienstaufsichtsbeschwerden sogar bis zum Mainzer Innenminister Walter
Zuber vordrang. Dem damaligen Polizeisprecher wurde zum Verhängnis, dass
er zwar rein privat, wie er betonte, aber mit der Mailadresse der
Polizei und dem Schriftzug "Pressestelle" in der Kopfleiste seine
geharnischte Antwortmail verfasst hatte. Da half auch nicht die
Begründung in der Mail, dass er keinen privaten Internet-Zugang habe und
die postalische Anschrift des Clubs nicht kenne.
Der Innenminister erhielt im März letzten Jahres
Dienstaufsichtsbeschwerden mit der Aufforderung, gegen den Beamten ein
Disziplinarverfahren einzuleiten, unter anderem wegen Schädigung des
Ansehens der Bundesrepublik und der deutschen Polizei im Ausland, Nutzung
der Pressestelle zu privaten Meinungsäußerungen sowie schriftlich
fixierter
Missachtung bestehender Gesetze und Verordnungen.
Außerdem wurde Zuber aufgefordert, den
Beamten durch einen psychologischen Gutachter auf seine
Diensttauglichkeit prüfen zu lassen sowie ihn generell aus dem
öffentlichen Dienst zu entfernen.
Der Minister reagierte prompt. Mit Schreiben vom
15. März teilte er einer Beschwerdeführerin mit, dass Polizeipräsident
Gerd Braun den Beamten von seiner Funktion entbunden habe. Darüber hinaus
werde "das gezeigte Verhalten einer dienstrechtlichen Prüfung
zugeführt". Der Polizeipräsident entschuldigte sich öffentlich im
Internet und erklärte, er bedaure und missbillige die Reaktion des
Beamten außerordentlich.
Der sei weder autorisiert gewesen, eine
private Äußerung auf ein dienstlich erhaltenes Schreiben abzugeben
noch für diese private Äußerung den amtlichen Internet-Anschluss der
Polizei zu benutzen. Gegenüber der RHEINPFALZ erklärte Braun jetzt, der
frühere Polizeisprecher sei damals umgehend versetzt, aber nicht
degradiert worden. Er sei heute in einer "sehr verantwortungsvollen
Position" im Rahmen der Verkehrsdirektion, die seinem
Status entspreche. Verschärfte Richtlinien für die Pressestelle im Umgang
mit dem Internet hat Braun nach dem Vorfall nicht erlassen. Er hält es
für eine Selbstverständlichkeit, dass Beamte keine privaten
Meinungsäußerungen mit der Mailadresse der Polizei verschicken, so Braun.
An der Internet-Front ist die Auseinandersetzung inzwischen beigelegt.
Braun hat seine Entschuldigung wieder von der Homepage der Polizei
herunternehmen lassen, für die Hundezüchter ist der Fall mit der
Versetzung des Beamten erledigt - wenn auch nicht ohne höhnische
Kommentare.
So wünscht ein Pitbull-Freund dem versetzten
Beamten "viele fröhliche Stunden beim Staubwischen in der
Asservatenkammer".
Von unserem Redakteur : Gerhard Dürnberger
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 22. Mär , 03:45 Uhr
AW-Kommentar: mal ganz fies
grinsen - etwas Gerechtigkeit gibt es doch noch.
Wer über den Fall nicht weiss -
hier kann er nochmal nachlesen:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/allerlei/uebersicht_apbt_schweiz.htm
Mehr Sachverstand in neues Hundegesetz
Siegen. (wp) Dieser Tage steht im Landtag NRW die erste Lesung zum
Entwurf
des neuen Hundegesetzes an. Damit wollen SPD und Grüne eine verschärfte
Version der bisher gültigen Landeshundeverordnung auf den Weg bringen.
Die Tierheime in NRW fühlen sich übergangen und machen nun mobil.
In einem offenen Brief an Ministerpräsident Clement, Ministerin Bärbel
Höhn
und alle Landtagsabgeordneten stellen die Tierheime ihre Anforderungen an
ein Landeshundegesetz vor und bringen ihren Unmut über die bisherigen
Regelungen zum Ausdruck. "Der Steuerzahler und die Tierheime zahlen
Unsummen
für ein nutzloses Gesetz. Die Verantwortlichen gaukeln angebliche Erfolge
vor, um den Bürgern eine Scheinsicherheit zu suggerieren. Aber die
Tierheime
sind es, die seit je her in großer Verantwortung Hunde an Menschen
vermitteln und Beurteilungen der individuellen Halter-Hund-Beziehungen
vornehmen müssen. Solange allerdings weiterhin Jedem ohne besondere
Sachkenntnis gestattet wird Hunde zu züchten, zu handeln oder zu halten
wird
es gefährliche Halter-Hund-Kombinationen geben. Wie lange die Kommunen
dieses Spiel noch mitmachen bleibt abzuwarten."
Der Vereinsvorsitzende des Siegener Tierschutzvereins meint dazu: "Weder
der
Schutz des Menschen noch der Schutz des Tieres werden durch den neuen
Gesetzentwurf oder die gültige Landeshundeverordnung gewährleistet. Es
liegt
kein wirklicher Schutz vor gefährlichen Halter-Hund-Kombinationen vor,
weder
die Hundeverordnung noch das Gesetz sind praktisch durchführbar, es
werden
jährlich Millionen Steuergelder ohne tatsächlichen Sinn verschwendet und
die
Tierheime bleiben überfüllt." Zudem: Ständiger Maulkorb- und Leinenzwang
seinen eindeutige Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht.
21.03.2002
---------------------------------------------------------------------
http://www.shz.de/?RUBRIKID=12&MID=20&DPAID=967649
Kampfhunde-Besitzerin in USA des Totschlags schuldig gesprochen
Los Angeles (dpa) - Eine Hundebesitzerin, deren Tiere eine junge
Nachbarin
zerfleischten, ist am Donnerstag in Los Angeles des Totschlags schuldig
gesprochen worden. Damit verhängte die zwölfköpfige Jury das bisher
härteste
Urteil gegen einen Hundehalter in Kalifornien.
Der 46-jährigen Frau, die außerdem wegen Besitzes eines gefährlichen
Hundes
und fahrlässiger Tötung für schuldig befunden wurde, drohen 15 Jahre bis
zu
lebenslanger Haft. Ihr Ehemann, der sich während der Attacke nicht am
Tatort
befand, könnte bis zu vier Jahre Haft erhalten. Das Strafmaß soll am 10.
Mai
in San Francisco bekannt gegeben werden.
Im Januar letzten Jahres war die 33-jährige Dianne Whipple im Treppenhaus
ihres Apartmenthauses in San Francisco von den Nachbarhunden angefallen
worden. In dem mehrwöchigen Prozess um den tödlichen Angriff der beiden
Kampfhunde auf die junge Sportlehrerin wurden der Jury Großaufnahmen des
blutüberströmten Opfers und grausige Einzelheiten des Vorfalls
vorgeführt.
Die Anklage verglich die Hunde, Kreuzungen aus Mastiff und Presa Canario,
mit einer «Zeitbombe». Die Besitzer, ein Anwaltsehepaar, seien sich ihrer
«gefährlichen Waffe» bewusst gewesen. Zahlreiche Zeugen berichteten von
wiederholten Zwischenfällen mit den aggressiven Hunden.
Die Verteidigung stellte die Attacke als «tragischen Unfall» dar. Die
Besitzerin beteuerte, sie habe sich zwischen die Hunde und das Opfer
geworfen, um die Nachbarin zu schützen. Die grässlichen Umstände hatten
weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Am Tatort bot sich der Polizei ein so
schreckliches Bild, dass die traumatisierten Beamten psychologische
Betreuung brauchten.
Das Ehepaar hatte die Hunde nach der Tat zunächst in Schutz genommen und
dem
Opfer die Schuld gegeben. Whipple habe möglicherweise durch ihr Parfüm
oder
durch das Einnehmen von Anabolika die Tiere zum Angriff provoziert.
Nach US-Medienberichten ist in Kalifornien bisher noch kein Hundehalter
nach
der tödlichen Attacke seines Tieres wegen Totschlags verurteilt worden.
In
den meisten Fällen verbüßen die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung
eine
geringere Strafe.
Bissig und gefährlich ist nur geringer Anteil
von Hunden
Es gab keine Unfälle im Kreis, bei denen Menschen zu Schaden kamen
Delitzsch. Viele Bürger werden sich noch an die Schreckensmeldungen über
Angriffe von Hunden auf Menschen erinnern. Zum Glück gab es in unserer
Region derartige Vorfälle nicht. Doch für den Landkreis Delitzsch gilt
genauso wie für die anderen Kreise des Freistaates Sachsens seit 1,5
Jahren
das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
Ordnungsamtschef Torsten Schöne vom Landratsamt Delitzsch erörterte
gestern
vor der Presse, was sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes getan
hat.Gegenwärtig sind im Landkreis Delitzsch 85 Hunde angezeigt, wobei
auch
Mischlingshunde darunter waren, die nicht unter die Regelung des Gesetzes
fallen. Die häufigsten als gefährlich eingestuften Rassen sind American
Steffordshire Terrier (51 Tiere), Pit Bull Terrier (12) und Bullterrier
(5).
Von den insgesamt 70 betroffenen Tieren konnten sieben nach einem
erfolgreichen bestandenen Wesenstest von einem Großteil der gesetzlich
geregelten Auflagen per Bescheid befreit werden. Einen Wesenstest führen
derzeit zehn Gutachter in Sachsen für ein Entgelt von 375 Euro durch.
Bis zum 31. Dezember 2000 brauchten die Halter von als gefährlich
eingestuften Hunden keine Erlaubnis, um ihre Tiere der zuständigen
Kreisbehörde anzuzeigen. Wer jetzt allerdings z. B. einen American
Steffordhire Terrier halten will, muss eine Erlaubnis besitzen, bevor er
ihn
kauft. Diese erhält er von der Kreisbehörde, wenn er mindestens 18 Jahre
alt
ist, in einer Prüfung die erforderliche Sachkunde nachweist, über eine
besondere Haftpflichtversicherung verfügt sowie eine verhaltensgerechte
und
ausbruchsichere Unterbringung gewährleistet. Amtsleiter Torsten Schöne
erklärte unmissverständlich, dass man sich strafbar macht, wenn man einen
Hund kauft, der laut Gesetz als gefährlich eingestuft ist, und diesen
nicht
der Kreisverwaltung anzeigt. "Es ist kein Kavaliersdelikt, wie manche
meinen", so Torsten Schöne weiter. Liebhaber dieser Rasse können sich das
notwendige Rüstzeug für die Haltung in einem Hundesportverein holen. Die
Prüfung selbst führen die Vereine nicht durch. Bei der Haltung einer
derartigen Rasse sollte man daran denken, dass für diese Tiere Anlein-
und
Maulkorbpflicht besteht. Auch die Hundesteuer kann das Dreifache der
sonst
üblichen betragen. Ebenso dürfen diese Rassen nicht gezüchtet und
gehandelt
werden. Zusätzlich erteilt die Kreisbehörde Auflagen. So ist
vorgeschrieben,
dass an allen Zugängen des Hauses oder der Wohnung Warnschilder
angebracht
werden. Zäune an Grundstücken müssen so gestaltet werden, dass die Hunde
nicht mit der Schnauze durchkommen. Auch auf Kinderspielplätzen,
gekennzeichneten Liegewiesen und in Badeanstalten dürfen gefährliche
Rassen
nicht mitgenommen werden. Bei all diesen Erschwernissen für die
Hundehalter
ist es nicht verwunderlich, dass sich einige dazu entschlossen haben,
ihren
Hund im Tierheim abzugeben. Diese brauchen keine Erlaubnisse für die
Unterbringung. Doch sie bräuchten mehr Platz und Geld, um sie ordentlich
unterbringen zu können. Denn hier gelten für die Unterbringung
Ausnahmeregelungen.
Cornelia Braun
|