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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Scharfe Kritik der FDP am Landeshundegesetz

* "Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen"

* Priggen will das Landeshundegesetz nachbessern

* Unnötige Verschärfung" Keine Anleinpflicht

Das neue Landeshundegesetz ist am Freitag im Düsseldorfer Landtag eingebracht worden.
 

Medien-Information, Nr. 171

Freitag, 22. März 2002

Scharfe Kritik der FDP am Landeshundegesetz

Grüll: Sozialdemokratischer Kniefall vor grüner Ministerin

Düsseldorf. "Angesichts der Sturheit, mit der Frau Höhn seit zwei Jahren die einhellige Kritik aller Experten an der Landeshundeverordnung ignoriert, und der Uneinsichtigkeit, die aus allen Passagen des Hundegesetzentwurfes spricht, hätte man den Gesetzentwurf eigentlich gar nicht erst in die Ausschussberatung überweisen dürfen," sagte FDP-Fraktionsvize Stefan Grüll anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Hundegesetz im Landtag.

Grüll erneuerte vor allem seine Kritik an den Rasselisten, die kein Instrument seien, die Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen.
Es sei auch kein Erfolg, dass die Rasselisten gegenüber der bisherigen Verordnung erheblich reduziert worden seien. "Denn wer Tiere quält und missbraucht, um Menschen zu bedrohen oder gar zu verletzen, wird unweigerlich auf andere Rassen ausweichen. Insofern wird die Liste nach Höhnscher Logik schon bald um weitere Rassen ergänzt werden müssen," sagte Grüll. Dass die SPD Fraktion entgegen den Ankündigungen ihre Vorsitzenden das Gesetz jetzt miteingebracht hätte, bezeichnete Grüll als "sozialdemokratischen Kniefall vor der Grünen-Ministerin Höhn".

Grüll unterstrich, dass die FDP das Gesetz auch aus rechtspolitischen Gründen ablehne. "Mit einem Federstrich werden Grundrechte eingeschränkt, ohne dass im Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit auch nur im Ansatz  nachgewiesen sind", sagte der FDP Politiker.

Das sagt die CDU zum neuen Landeshundegesetz

 

Düsseldorf, 22.3.02

Rede
des stellvertretenden Vorsitzenden und agrarpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion,

Eckhard Uhlenberg MdL
am 22. März 2002

"Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen"

Es gilt das gesprochene Wort!

I.
Das Ende der fachlich völlig verfehlten Landeshundeverordnung NRW ist absehbar. Das ist die gute Nachricht, über die wir heute debattieren.

Wir sind uns heute alle im Plenum einig - bis auf einige uneinsichtige grüne Kollegen und natürlich Frau Ministerin Höhn - , dass die LHV ein "Schuss in den Ofen" war.

Die LHV hat die Menschen in NRW in Hundehalter und Hundehasser gespalten. Sie wurde fast ohne jeglichen fachlichen Sachverstand schnell zusammengeschustert - zu Lasten von Menschen und Tieren in unserem Land.

Die völlig überzogenen, ja exzessiven Rasselisten mit 42 Hunderassen auf dem Index haben national und international Kopfschütteln hervorgerufen. Die Kommunen wurden von der Landesregierung mit dem bürokratischen Moloch LHV plus Ausführungsbestimmungen finanziell alleine gelassen. Die überfüllten Tierheime ebenfalls.

Aber so sind sie, unsere Kollegen von SPD und Grünen: Einerseits nehmen sie begeistert die Initiative der CDU zur Aufnahme des Tierschutzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung auf, andererseits machen sie eine Politik in NRW, die zu katastrophalen Bedingungen für die Tiere in den Tierheimen führt. Wie dort Hunde als Mitgeschöpfe dahin vegetieren müssen, das hat nichts mit der Bewahrung der Schöpfung und mit Tierschutz in NRW zu tun.

Für diesen Skandal tragen Frau Höhn und Herr Behrens, aber auch der Ministerpräsident selbst die Verantwortung. Schließlich hat das gesamte Kabinett der LHV zugestimmt.

Ach ja - und der Herr Ministerpräsident hatte in der letzten Debatte zu diesem Thema nichts als Hohn und Spott für die Sorgen der Hundehalter übrig. So etwas gehört sich nicht an diesem Ort und zu diesem Thema, Herr Clement!

II.
So weit ein kurzer Blick zurück im Zorn. Nun zu dem, was Frau Höhn dem Landtag heute zur Beratung vorlegt.

Formal steht beim Gesetzentwurf zwar SPD und Grüne auf der ersten Seite. Tatsächlich hat Frau Höhn jedoch die Feder geführt.

Es ist wie bei der Ankündigung der Koalitionsfraktionen für die Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfs: An erster Stelle steht Frau Höhn, danach reihen sich brav die Sprecher von SPD und Grünen ein. Das ist schon ein tolles Selbstverständnis von parlamentarischer Arbeit, werte Kollegen von SPD und Grünen.

Ich werde an dieser Stelle nicht in eine Detaildiskussion zum Höhnschen Gesetzentwurf einsteigen. Stattdessen möchte ich einige grundsätzliche Anmerkungen machen:

Der Gesetzentwurf kommt 1 ½ Jahre zu spät.

Die unselige Zeit seit Inkrafttreten der LHV bis heute ist eine verlorene Zeit für den Schutz von Menschen und Tieren vor tatsächlich gefährlichen Hundezüchtern und Hundehaltern.

Das Argument von Frau Höhn, sie habe mit dem Gesetzentwurf so lange gewartet, um eine mit den anderen Bundesländern abgestimmte Lösung zu finden, ist vorgeschoben.

Zwar werden jetzt die zwei Rasselisten mit insgesamt 14 Hunden aus der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz übernommen. Damit sind die von der Regierung Clement/Höhn/Behrens auf den Index gesetzten insgesamt 42 Hunderassen, ist dieser fachliche Wahnsinn vom Tisch.

Man stelle sich das einmal vor: Mindestens eine Hunderasse der 42 von Rot-Grün gelisteten kannten nur noch unsere Ur-Ur-Ur-Ahnen; die ist inzwischen längst ausgestorben. Das ist, mit Verlaub, eine Art rot-grüne Hundegeisterbeschwörung!

Mit fachlich sauberer Arbeit hatte das nichts mehr zu tun.

Trotzdem weichen Frau Höhn und Herr Behrens bewusst vom Ergebnis der IMK-Arbeitsgruppe ab, indem sie auch weitreichende Regelungen für große Hunde im Gesetzentwurf vorsehen. Betroffen sind die sogenannten 20/40er Hunde, also Tiere, die mindestens 20 kg wiegen und 40cm Schulterhöhe haben.

Was kann aus diesem Vorgehen geschlossen werden?

Die Landesregierung nimmt sich aus dem Kompromiss der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, der übrigens von drei Bundesländern nicht mitgetragen wird, das heraus, was ihr passt.

Oder anders gesagt: Wenn das Ergebnis der IMK-Arbeitsgruppe für die Regierung Clement/Höhn sowieso nur ein mehr oder weniger unverbindlicher Warenhauskatalog ist, hätten SPD und Grüne mit dem Gesetzentwurf nicht so lange warten brauchen, da das Argument der Harmonisierung mit den anderen Bundesländern offensichtlich nur vorgeschoben ist.

Die CDU erwartet, dass die Expertenanhörung zur LHV ergebnisoffen ist.

Wir wollen keine Alibiveranstaltung, wie sie SPD und Grüne im September 2000 zur LHV durchgeführt haben. Das war damals ein ganz unwürdiges Schauspiel, verehrte Kollegen von SPD und Grünen.

Während Sie noch tagten und die Experten meinten, Sie mit guten Argumenten überzeugen zu können, verkündete Frau Höhn schon vor laufenden Kameras, es werde an der LHV nichts geändert. So ein Skandal darf sich nicht wiederholen!

Was heißt ergebnisoffen für die CDU? Der gesamte Gesetzentwurf kommt auf den Prüfstand.

Wie könnte es auch anders sein? Frau Höhn hat bei diesem Gesetzentwurf die einschlägigen Sachverständigen ja wieder nur unzureichend oder gar nicht beteiligt.

Uns wurde von vielen Seiten gesagt: Da gab es hier ein unverbindliches Gespräch, oft nur telefonisch. Da gab es dort bei konkreten Nachfragen von Fachverbänden und Experten ein ziemliches Mauern seitens des Ministeriums.

Deshalb ist es nur konsequent, dass auch die Wirkung von Rasselisten auf den Schutz von Menschen vor tatsächlich gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern diskutiert wird.

Sie, liebe Kollegin Schmid, haben für die SPD auf der Pressekonferenz zum Gesetzentwurf am 5. März 2002 gesagt - ich zitiere: "Es ist nicht eine Hunderasse, die gefährlich ist, sondern der einzelne Hund." Gleichzeitig haben Sie zwei Tage später in der Agrarausschusssitzung auf meine Frage erklärt, dass sich die Ergebnisoffenheit der Anhörung aus Ihrer Sicht nicht auf die Rasselisten beziehen könne.

Diesen Widerspruch, Frau Kollegin, müssen Sie mir erklären.

Aber Widersprüchliches sind wir von der SPD in den letzten Wochen und Monaten ja haufenweise gewöhnt. Ich nenne nur die Stichworte Schweinehaltungserlass und Windkraft.

Ich kann die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen nur davor warnen: Missbrauchen Sie die Anhörung des Fachausschusses zum Landeshundegesetz am 19. April 2002 nicht wieder als Alibi-Veranstaltung! Wenn wir die Meinung der Experten nicht ernst nehmen, dann nehmen wir unsere eigene Arbeit als Gesetzgeber nicht ernst.

III.
Lassen Sie mich abschließend für die CDU feststellen: Wir werden unseren Beitrag in den weiteren parlamentarischen Beratungen dazu leisten, dass wir in NRW ein Hundegesetz bekommen, das umsetzbar ist und das die Menschen in unserem Land vor tatsächlich gefährlichen Hunden sowie deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern schützt.

Ich danke Ihnen.


Lesen Sie hier.

22.03.2002 19:31

Priggen will das Landeshundegesetz nachbessern
Grüne gegen Anleinpflicht

Düsseldorf (an-o/lnw). In das geplante Landeshundegesetz soll nach dem Willen der Grünen keine generelle Anleinpflicht für alle Hunde aufgenommen werden.

Die Grünen seien bereit, "auf die von der SPD gewünschte generelle  Anleinpflicht außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche zu verzichten", sagte der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Reiner Priggen, bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag. Eine solche Vorschrift sei auch aus Sicht der Grünen eine unnötige Verschärfung der Landeshundeverordnung. Mit dem neuen Gesetz soll die Zahl der auf zwei Rasselisten als gefährlich eingestuften Hunde im Vergleich zur geltenden Verordnung von 42 auf 14 Rassen reduziert werden. Gleichzeitig sind härtere Strafen für Verstöße geplant. Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) verteidigte die Rasselisten. Die FDP nannte die Listen dagegen wirkungslos.


Unnötige Verschärfung" Keine Anleinpflicht


Düsseldorf ­ In das geplante Landeshundegesetz soll nun doch keine generelle
Anleinpflicht für alle Hunde aufgenommen werden. Die Grünen stimmten einer
entsprechenden Forderung der SPD zu.

Danach wird¹s keine Anleinpflicht außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche
geben. Eine solche Vorschrift sei eine unnötige Verschärfung der
Landeshundeverordnung.


Neues Gesetz: Kein genereller Leinenzwang

erstellt 22.03.02

Das neue Landeshundegesetz ist am Freitag im Düsseldorfer Landtag eingebracht worden.

Düsseldorf - Die drastischste Verschärfung des geplanten Landeshundegesetzes gegenüber der Verordnung - der generelle Leinenzwang für größere Hunde auch außerhalb bebauter Gebiete - scheint vom Tisch: Nachdem sich die SPD-Fraktion dagegen ausgesprochen hatte, erklärte sich auch die Grünen-Fraktion im Anschluss an die Debatte im Landtag bereit, auf dieseAuflage zu verzichten: “Auch wir halten das für eine Verschärfung, die über die fachlich gut begründete Hundeverordnung hinausgehen würde³, so Fraktionschef Reiner Priggen zu den Vorschlägen der Grünen-Ministerin BärbelHöhn.

Ansonsten übernimmt der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen die  Vorschriften der bisher geltenden Verordnung. Lediglich die umstrittenen Listen gefährlicher Tiere werden von 42 auf 14 Rassen reduziert. Zugleich werden die Strafen für Zuwiderhandlungen drastisch verschärft.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf erneut. Die FDP kündigte  weiteren Protest gegen die Rasselisten an. Fraktionsvize Stefan Grüll warf  der zuständigen Umweltministerin Bärbel Höhn (SPD) vor, sie ignoriere seit  zwei Jahren die Proteste von Hundehaltern und Ordnungsämtern sowie die Hilferufe der überlasteten Tierheime. Die CDU will das gesamte Konzept nach einer Experten-Anhörung im Landtag am 19. April noch einmal auf den  Prüfstand stellen.

Umweltministerin Höhn entgegnete, Hundeverordnung und Rasselisten hätten sich durchgesetzt und es gebe keinen Protest mehr gegen die Regelungen. Als besonders gefährlich eingestuft und mit einem Zuchtverbot belegt werden die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire  Bullterrier sowie Bullterrier. Halter dieser und zehn weiterer Rassen müssen scharfe Auflagen erfüllen, es gilt Leinen- und Maulkorbzwang, solange kein Wesenstest bestanden wurde. (vos, ddp)


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e kein Wesenstest bestanden wurde. (vos, ddp)


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