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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Ortwin Rundes Kristallpalast * Hund fällt Mädchen an * Tierschutzgesetz § 17 ist BUNDESRECHT * Sachsen-Anhalt verschärft Kampfhunde-Verordnung - * Künast will Tierschutz noch vor der Wahl im Grundgesetz verankern |
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Peter Böttcher Adlerstr. 21 28203 Bremen Tel./Fax: 0421 339 83 47 eMail: PSS.Boettcher@t-online.de Es ist schön, dass die Harburger Halle, also Ortwin Rundes Kristallpalast geräumt ist. Doch, es ist noch lange keine Zeit uns auf die Brust zu schlagen. Was ist mit den anderen Hunde-Lagern? Wir dürfen nicht vergessen, dass sich noch eine Anzahl von Lagern in Deutschland befinden. Was ist mit Delmenhorst? Was ist mit Stuttgart? etc. ? Alle die wissen, wo es noch weitere Internierungslager für Hunde gibt, möchte mir diese Adressen zusenden. Shalom IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT Peter Böttcher Verteiler wie üblich
Hund fällt Mädchen an
vok Dahlwitz-Hoppegarten - Ein 14-jähriges Mädchen ist am Montag
in Dahlwitz-Hoppegarten (Märkisch-Oderland) von einem Schäferhund
angefallen worden. Der Hund, der von der zwölfjährigen Enkeltochter der
Hundehalterin ausgeführt wurde, hatte sich plötzlich losgerissen und
das Opfer mehrmals gebissen. Die 14-Jährige kam mit Verletzungen am
Bein ins Krankenhaus.
Diesen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.morgenpost.de/archiv2002/020327/brandenburg/story508304.html
Letztens im
Rechtskundeunterricht...
Guten Morgen! Soso, was haben wir denn in der letzten Stunde gehabt? Ahja...soso...nunja...da machen wir mal eine kleine WIEDERHOLUNG: Tierschutzgesetz § 17 ist BUNDESRECHT Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer
Landeshundegesetz LHundG NRW § 12 (3) wäre dann LANDESRECHT
Mit Zustimmung des amtlichen Tierarztes kann die Einschläferung eines zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für Leben oder Gesundheit sichergestellten Hundes angeordnet werden, wenn im Falle seiner Verwertung im Sinne des § 45 Abs. 1 des Polizeigesetzes die Gründe, die zu seiner Sicherstellung berechtigten, fortbestehen oder erneut entstünden, oder wenn die Verwertung aus anderen Gründen nicht möglich ist.
Polizeigesetz § 45 ist ebenfalls LANDESRECHT
Abs.1 Die Verwertung einer sichergestellten Sache ist zulässig, wenn 1. ihr Verderb oder eine wesentliche Wertminderung droht, 2. ihre Verwahrung, Pflege oder Erhaltung mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist, 3. sie infolge ihrer Beschaffenheit nicht so verwahrt werden kann, dass weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgeschlossen sind, 4. sie nach einer Frist von einem Jahr nicht an einen Berechtigten herausgegeben werden kann, ohne dass die Voraussetzungen der Sicherstellung erneut eintreten würden, 5. der Berechtigte sie nicht innerhalb einer ausreichend bemessenen Frist abholt, obwohl ihm eine Mitteilung über die Frist mit dem Hinweis zugestellt worden ist, dass die Sache verwertet wird, wenn sie nicht innerhalb der Frist abgeholt wird.
So und jetzt das Grüppchen in der letzten
Bank, das wieder getuschelt und nicht zugehört hat:
WIE heißt der Grundsatz?
Na? Herrje, dass haben wir doch nun wirklich bis zum Erbrechen wiederholt... Na?
Wie?
Wie heißt der Grundsatz? Hm? BUNDESRECHT BRICHT LANDESRECHT
heißt das.
Setzen, Fünf. Anderthalb Jahre nehmen wir den Stoff jetzt schon durch, und die Damen und Herren in der letzten Reihe haben sich wie immer nicht mit der Materie befasst.
Das sieht aber ganz übel aus für die Versetzung, wenn Sie Sich
nicht zukünftig besser vorbereiten.
Glauben Sie nicht, ich hätte nicht
bemerkt, dass Sie da hinten unqualifizierte Unterschriftenlisten unter
der Bank weiterreichen, anstatt dem Unterricht zu folgen.
Das gibt jetzt einen fetten TADEL, den ich ins Klassenbuch eintrage.
Grummelgrummel...hoffentlich sind bald
Ferien...oder ich kann endlich in Pension gehen...grummelgrummel...
Sachsen-Anhalt verschärft Kampfhunde-Verordnung - Keine Tötungen Magdeburg (dpa) - Zum Schutz vor gefährlichen Hunden hat Sachsen- Anhalt seine Kampfhunde-Verordnung drastisch verschärft. Die Regelung gelte fortan für American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen, erklärte Innenminister Manfred Püchel (SPD) am Dienstag in Magdeburg. Grundsätzlich ist die Haltung solcher gefährlichen Hunde verboten, aber kein lebendes Tier müsse jetzt wegen der neuen Verordnung getötet werden. Durch das Zucht- und Handelsverbot sowie die Anordnung, die Tiere unfruchtbar zu machen, würden sie langfristig aussterben. Die Neuregelung gilt von Anfang Juni an. Die Zahl der Hunde werde mit einer neuen Meldepflicht erfasst. Die Tiere müssen einen Chip unter die Haut gepflanzt bekommen, mit dem sie zu identifizieren sind. Halter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Tier darf zu bestimmten Veranstaltungen wie Sportereignissen und an bestimmte öffentliche Orte wie Badeplätze, Gaststätten und Einkaufszentren gar nicht mitgenommen werden. Nach der tödlichen Attacke zweier Kampfhunde auf den sechsjährigen Volkan im Juni 2000 in Hamburg wurden in fast in allen Bundesländern die Hundehalterverordnungen verschärft. ©dpa 261642 Mrz 02
Künast will
Tierschutz noch vor der Wahl im Grundgesetz verankern
178 Tage, 22 Stunden, 48 Minuten und 10 Sekunden ist Feierabend - Gott sei Dank. Dann ist entlich die Regierung weg die 10.000ende Tiere OHNE JEDEN GRUND (ausser finanziellen Interessen) tötete - und auch die Regierung weg die wieder RASSELISTEN in Deutschland einführte.
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