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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Ortwin Rundes Kristallpalast

*  Hund fällt Mädchen an

Tierschutzgesetz § 17 ist BUNDESRECHT

* Sachsen-Anhalt verschärft Kampfhunde-Verordnung -

* Künast will Tierschutz noch vor der Wahl im Grundgesetz verankern

Peter Böttcher
Adlerstr. 21
28203 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de



Es ist schön, dass die Harburger Halle, also Ortwin Rundes Kristallpalast
geräumt ist.

Doch, es ist noch lange keine Zeit uns auf die Brust zu schlagen.

Was ist mit den anderen Hunde-Lagern?

Wir dürfen nicht vergessen, dass sich noch eine Anzahl von Lagern in Deutschland befinden.

Was ist mit Delmenhorst?

Was ist mit Stuttgart?

etc. ?


Alle die wissen, wo es noch weitere Internierungslager für Hunde gibt, möchte mir diese Adressen zusenden.



Shalom
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT


Peter Böttcher



Verteiler wie üblich
Und was passiert dem Hund?
Blöde Frage: Weiß doch jeder, dass der DSH unwiderlegbar ungefährlich ist ! 

Hund fällt Mädchen an

vok Dahlwitz-Hoppegarten - Ein 14-jähriges Mädchen ist am Montag in Dahlwitz-Hoppegarten (Märkisch-Oderland) von einem Schäferhund angefallen worden. Der Hund, der von der zwölfjährigen Enkeltochter der Hundehalterin ausgeführt wurde, hatte sich plötzlich losgerissen und das Opfer mehrmals gebissen. Die 14-Jährige kam mit Verletzungen am Bein ins Krankenhaus.

Diesen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.morgenpost.de/archiv2002/020327/brandenburg/story508304.html


Letztens im Rechtskundeunterricht...

Guten Morgen!
Soso, was haben wir denn in der letzten Stunde gehabt?
Ahja...soso...nunja...da machen wir mal eine kleine WIEDERHOLUNG:

Tierschutzgesetz § 17 ist BUNDESRECHT

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet 

 
Landeshundegesetz LHundG NRW § 12 (3) wäre dann LANDESRECHT

Mit Zustimmung des amtlichen Tierarztes kann die Einschläferung eines zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für Leben oder Gesundheit sichergestellten Hundes angeordnet werden, wenn im Falle seiner Verwertung im Sinne des § 45 Abs. 1 des Polizeigesetzes die Gründe, die zu seiner Sicherstellung berechtigten, fortbestehen oder erneut entstünden, oder wenn die Verwertung aus anderen Gründen nicht möglich ist.

 
Polizeigesetz § 45 ist ebenfalls LANDESRECHT

Abs.1     Die Verwertung einer sichergestellten Sache ist zulässig, wenn

1. ihr Verderb oder eine wesentliche Wertminderung droht,
2. ihre Verwahrung, Pflege oder Erhaltung mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist,
3. sie infolge ihrer Beschaffenheit nicht so verwahrt werden kann, dass weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgeschlossen sind,
4. sie nach einer Frist von einem Jahr nicht an einen Berechtigten herausgegeben werden kann, ohne dass die Voraussetzungen der Sicherstellung erneut eintreten würden,
5. der Berechtigte sie nicht innerhalb einer ausreichend bemessenen Frist abholt, obwohl ihm eine Mitteilung über die Frist mit dem Hinweis zugestellt worden ist, dass die Sache verwertet wird, wenn sie nicht innerhalb der Frist abgeholt wird.

 
So und jetzt das Grüppchen in der letzten Bank, das wieder getuschelt und nicht zugehört hat:
WIE heißt der Grundsatz?
Na?
Herrje, dass haben wir doch nun wirklich bis zum Erbrechen wiederholt...
Na?
Wie?
Wie heißt der Grundsatz? Hm?

BUNDESRECHT BRICHT LANDESRECHT
 
heißt das.

Setzen, Fünf.
Anderthalb Jahre nehmen wir den Stoff jetzt schon durch, und die Damen und Herren in der letzten Reihe haben sich wie immer nicht mit der Materie befasst.
Das sieht aber ganz übel aus für die Versetzung, wenn Sie Sich nicht zukünftig besser vorbereiten.
Glauben Sie nicht, ich hätte nicht bemerkt, dass Sie da hinten unqualifizierte Unterschriftenlisten unter der Bank weiterreichen, anstatt dem Unterricht zu folgen.
Das gibt jetzt einen fetten TADEL, den ich ins Klassenbuch eintrage.
 
Grummelgrummel...hoffentlich sind bald Ferien...oder ich kann endlich in Pension gehen...grummelgrummel...

Sachsen-Anhalt verschärft Kampfhunde-Verordnung -

Keine Tötungen Magdeburg (dpa) - Zum Schutz vor gefährlichen Hunden hat Sachsen- Anhalt seine Kampfhunde-Verordnung drastisch verschärft. Die Regelung gelte fortan für American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen, erklärte Innenminister Manfred Püchel (SPD) am Dienstag in Magdeburg.

Grundsätzlich ist die Haltung solcher gefährlichen Hunde verboten, aber kein lebendes Tier müsse jetzt wegen der neuen Verordnung getötet werden. Durch das Zucht- und Handelsverbot sowie die Anordnung, die Tiere unfruchtbar zu machen, würden sie langfristig aussterben. Die Neuregelung gilt von Anfang Juni an.

Die Zahl der Hunde werde mit einer neuen Meldepflicht erfasst. Die Tiere müssen einen Chip unter die Haut gepflanzt bekommen, mit dem sie zu identifizieren sind. Halter müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Tier darf zu bestimmten Veranstaltungen wie Sportereignissen und an bestimmte öffentliche Orte wie Badeplätze, Gaststätten und Einkaufszentren gar nicht mitgenommen werden. Nach der tödlichen Attacke zweier Kampfhunde auf den sechsjährigen Volkan im Juni 2000 in Hamburg wurden in fast in allen Bundesländern die Hundehalterverordnungen verschärft.

©dpa

261642 Mrz 02


Künast will Tierschutz noch vor der Wahl im Grundgesetz verankern

  Berlin (dpa) - Nach dem Ende der jahrelangen Blockade der Union will die Bundesregierung nun den Tierschutz noch vor der
Bundestagswahl im September im Grundgesetz verankern. Damit werde Deutschland dem Schutz der Tiere als erstes Land in der EU Verfassungsrang geben, sagte Agrarministerin Renate Künast (Grüne) am Dienstag in Berlin beim Start der Kampagne "Tierschutz ins Grundgesetz". Die Ministerin geht davon aus, dass der Bundestag die Grundgesetzänderung bereits im Mai mit Stimmen aus allen Parteien beschließt und den Tierschutz zum Staatsziel erhebt. Damit könnten etwa Tierversuche, rituelles Schlachten (Schächten) oder Tierhaltung stärker als bislang auf den Prüfstand gestellt werden.
 

  Für die Grundgesetzänderung ist im Bundestag eine Zwei-Drittel- Mehrheit erforderlich. Sie war in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Stande gekommen, weil die Stimmen von CDU und CSU fehlten.
Alle anderen Parteien unterstützen die Initiative einhellig.
Inzwischen hat sich die Union aber für eine Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ausgesprochen. Der Bundesrat, der nach dem Bundestag zügig über die Verfassungsänderung entscheiden will, hat bereits vergangene Woche seine Zustimmung signalisiert.
 

  Nach dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition soll der Artikel 20a des Grundgesetzes um die Passage "und die Tiere" erweitert werden. Damit würde er vollständig lauten: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
  Die Grünen-Tierschutzexpertin Ulrike Höfken sagte, nach dem
Tierschutzgesetz seien Tiere als leidens- und empfindungsfähige
Lebewesen zwar vor unnötigen Leiden und Schmerzen zu schützen.
Zahlreiche Gerichtsurteile zeigten aber: "Ohne verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes ist die rechtliche Umsetzung dieses  geltenden Tierschutzgesetzes nicht ausreichend gesichert."
  Die Aufnahme ins Grundgesetz hätte nach Ansicht Höfkens
Auswirkungen auf derzeit "vorbehaltlos garantierte Grundrechte wie die Freiheit von Forschung, Lehre, Kunst und Religion". Diese  Grundrechte müssten künftig gegen das Staatsziel Tierschutz abgewogen  werden. Betroffen seien etwa Tierversuche in Universitäten und der  Industrie oder auch künstlerische Experimente, bei denen Tiere zu  Schaden kommen.
 

  Künast sagte, auch beim Schächten, das das
Bundesverfassungsgericht Mitte Januar in Ausnahmefällen genehmigt hatte, könnten engere Grenzen gezogen werden. Die Ministerin betonte aber, "aus Respekt vor anderen Religionen" nicht generell gegen das rituelle Schlachten ohne Betäubung zu sein. Die Union hatte das Urteil zum Schächten zum Anlass genommen, den Tierschutz nun doch ins  Grundgesetz aufnehmen zu wollen.
(Internet: Informationskampagne Tierschutz ins Grundgesetz:
http://www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,3743,00.htm)
(Achtung: Folgt Hintergrund zu "Der lange Weg des Tierschutzes ins
Grundgesetz" bis 1530, ca. 25 Zeilen.)

©dpa
 


AW- Anmerkung: das ist zwar ganz NETT aber nutzen tut das auch nicht mehr: In :

178 Tage, 22 Stunden, 48 Minuten und 10 Sekunden  ist Feierabend - Gott sei Dank.

Dann ist entlich die Regierung weg die 10.000ende Tiere OHNE JEDEN GRUND (ausser finanziellen Interessen) tötete - und auch die Regierung weg die wieder RASSELISTEN in Deutschland einführte.



 

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die Regierung weg die 10.000ende Tiere OHNE JEDEN GRUND (ausser finanziellen Interessen) tötete - und auch die Regierung weg die wieder RASSELISTEN in Deutschland einführte.



 

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