Sie werden mich nicht kennen.
Ihrem Vorgänger jedoch, Herrn Joachim Bruhns, dürfte mein Name aus
gutem Grunde bekannt sein.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie den zuständigen Ermittlungsbeamten
und Ihren Kollegen von der Staatsanwaltschaft folgende
Informationen weiterleiten:
Im Fall des durch die Bisse zweier Rottweiler-Junghunde getöteten
Kindes erwarte ich lückenlose Aufklärung.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beweismittel vernichtet, indem
sie der Euthanasie der beiden Hunde zugestimmt hat. Ich erwarte,
dass beide Kadaver von einer unabhängigen, kompetenten Stelle
oduziert werden, um eventuelle Hinweise auf Erkrankungen oder
Aggressionsdressuren zu finden, welche ursächlich auf das Geschehen
eingewirkt haben.
Ich erwarte weiterhin, dass seitens der Polizei und der
Staatsanwaltschaft genauestens geprüft wird, ob es in der
Vergangenheit Auffälligkeiten oder Anzeigen bzgl. der Haltung der
beiden Hunde gegeben hat. Hinweise der Bevölkerung auf mangelnde
Beaufsichtigung der Hunde seitens der Halter ( Reißen von Tieren,
Anspringen und Schnappen nach einem Kind) liegen den Medien vor.
Ebenso liegen Hinweise auf Aggressionsdressur seitens der
Bevölkerung den Medien vor.
Zu prüfen ist insbesondere, ob die Hunde statt einer Hundeschule
womöglich laienhafte Versuche der Schutzhundeausbildung, welche
ebenfalls in meinen Augen Aggressionsdressur ist, durchlaufen
haben.
In diesem Zusammenhang erwarte ich auch die Überprüfung, ob die
Maßgaben der Tierschutz-Hundeverordnung bzgl. der Hundehaltung
seitens der Halter eingehalten wurden.
Hundehaltung ist ausdrücklich mit einer "unberechenbaren
Tiergefahr" (BGB) verbunden, der Halter ist grundsätzlich für die
durch sein Tier entstehenden Gefahren rechtlich voll verantwortlich
und haftbar.
Diesbezüglich ist zu klären, inwieweit die Halter der betreffenden
Hunde für den Tod des Kindes verantwortlich sind.
Das Phänomen der Meuteaggression bei Hunden ist einschlägig bekannt
und gehört zum normalen Verhaltensrepertoire der haushunde, die
Rangordnungsposition des Kindes kann nicht eindeutig geklärt
gewesen sein, da es die Hunde nur ab und zu kontaktierte und nicht
zur direkten Familie gehörte. Naheliegend ist deshalb der Verdacht,
dass die Hunde, wie oft zu beobachten ist, ein Mobbing eines
Rangniederen und Schwächeren betrieben haben, welches u.U.
unwissentlich durch Handlungen des Kindes (z.B. Wegnahme einer
Beute) ausgelöst worden sind.
Da die Halsregion des Kindes wesentlich ungeschützter als die eines
Hundes ist, kann es so zu den tödlichen Verletzungen gekommen sein.
Es ist deshalb der Tatort des Geschehens genau zu ermitteln, ob es
sich nun um einen Spaziergang gehandelt hat, oder ob der Junge
allein und unbeaufsichtigt mit den Hunden unterwegs war oder auf
dem 2000 qm großen Gelände unbeaufsichtigt mit den Hunden spielte.
Sollte letzteres der Fall sein, so haben sich die Halter der Hunde
m.E. der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen und der Verletzung
ihrer Aufsichtspflicht schuldig gemacht.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass vor dem Gesetz und
den Staatsorganen alle Menschen gleich und durch die Staatsorgane
gleich zu behandeln sind, dito alle Hundehalter.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang ebenfalls daran, dass im Jahr
2001 ein Kind durch den Deutschen Schäferhund seines Vaters getötet
wurde, als es mit diesem unbeaufsichtigt und allein im Garten
spielte (Lutzhorn, Schleswig Holstein), und an das Kind, welches am
Neujahrstag 2002 vom Deutschen Schäferhund seiner Mutter schwer
verletzt wurde, als es mit diesem unbeaufsichtigt und alleine
spazieren ging (Achim, NRW).
In beiden Fällen waren die Kinder nur zu Besuch im Haushalt ihres
hundehaltenden Elternteiles, und gehörten nicht dauerhaft zum
Sozialverband der Familie und des Hundes.
In beiden Fällen wurde m.E. die Aufsichtspflicht verletzt.
In beiden Fällen wurden die Hunde ohne Obduktion getötet, weitere
Ermittlungen fanden nicht statt.
Nach nunmehr insgesamt 55 Todesfällen durch Hunde seit 1968, davon
26 mit Deutschen Schäferhunden, ist es aber wohl notwendig, jeden
einzelnen Fall genauestens zu untersuchen, um Ursachen und
Präventionsmaßnahmen zu finden.
Bzgl. der Unfallprävention und der Anforderungen an Hundehalter
bzgl. des Umgangs mit Kindern und Hunden vergleichen Sie bitte:
http://www.wuff.at/service/infos.htm
Ich werden den weiteren Verlauf der Ermittlungen verfolgen, und
bitte Sie, mich darüber zu informieren.
Ich behalte mir grundsätzlich vor, Strafanzeige gegen die
Hundehalter wegen fahrlässiger Tötung und Fachaufsichtsbeschwerde
gegen die Staatsanwaltschaft wegen Vernichtung von Beweismitteln
und unzureichenden Ermittlungen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen