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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Vernichtung von Beweismitteln?

* Ermittlungen im Fall des am 28.03.2002

* Hier nochmals der Zeitungsartikel:

* Ermittlungen im Fall des am 28.03.2002 in Hornbach durch Hunde getöteten Kindes


Silke Groos
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen

Pressestelle Polizeipräsidium Westpfalz
Herrn Pressesprecher
Johannes Buser
Logenstrasse 5
67655 Kaiserslautern

31.03.2002

Ermittlungen im Fall des am 28.03.2002 in Hornbach durch Hunde getöteten Kindes
DRINGLICHER NACHTRAG

Sehr geehrter Herr Buser,
 
wie mir soeben bekannt wurde, gab es beim Förderverein Tierkrematorium gerade eine dringliche Anfrage nach der Möglichkeit, Rottweiler (60) kg zu kremieren. Im nachsatz wies der Anrufer hektisch darauf hin, es handele sich aber nur um einen Rottweiler.
Eine solche Anfrage ist mehr als ungewöhnlich, und seit 15 Jahren nicht gestellt worden.
Euthanasierte Hund werden ggf. vom Tierarzt aufbewahrt bis zur Entsorgung.
Der Anrufer wurde an das Tierkrematorium Uden in Holland verwiesen.
Danach wurde ich umgehend durch den Zeugen informiert.
 

Ich warne Sie nachdrücklich, sich der bewußten Rottweilerkadaver auf solche Art zu entledigen und eine Obduktion zu umgehen.

Die Obduktion hat zu ermitteln, ob die Hundehalterin tatsächlich durch Tritte versucht hat, die Hunde von dem Kind abzuhalten, oder ob sie etwa zum Zeitpunkt des Vorfalls gar nicht anwesend war, weswegen u.U. keine Hämatome oder ähnliche Spuren von gezielten und nachdrücklichen Tritten nachweisbar sind.

Besonders würde mich auch interessieren, mit welchem Futter (ggf. mit welchen Inhalts- und Zusatzstoffen) die Rottweiler ernährt worden sind.
Es wäre von Vorteil für die Ermittlungen, wenn Sie das verwandte Futter sicher stellen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos

Hier nochmals der Zeitungsartikel:

http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=HERMES:20020330:2780949&template=

templates/cms_osmm/recherche/lokal/meldung.oft

Hornbach ist geschockt - Eltern fanden Kind als erste - Rottweiler eingeschläfert
 

Tragischer Unglücksfall im südwestpfälzischen Hornbach - Bei Spaziergang angefallen
 
Das rund 1700 Einwohner zählende Hornbach bei Zweibrücken ist geschockt: Bei einem Spaziergang am Gründonnerstag wurde ein sechsjähriger Junge aus dem Ort von zwei Rottweilern tot gebissen. "Im ersten Moment konnte ich es gar nicht glauben", schilderte Stephan Schäfer (28) gestern seine Empfindungen. Als Hauptfeuerwehrmann habe er schon viele Tragödien miterlebt, "aber das hier ist echt sehr schlimm".
 
Die Obduktion durch die Gerichtsmedizin im saarländischen Homburg hatte zweifelsfrei ergeben, dass das Kind an den schweren Bissverletzungen an Gesicht, Hals und Nacken gestorben war, auch wenn es letztlich verblutet sei, wie der Zweibrücker Oberstaatsanwalt Wolfgang Staedtler bei einer für gestern Nachmittag anberaumten Pressekonfernz informierte. Da es für den Tathergang keine Zeugen gebe, könne der Ablauf bis zum Ende der Ermittlungen nur unter Vorbehalt wiedergegeben werden.
Danach war der Sechsjährige mit einer Bekannten der Familie in einem Wald etwa vier Kilometer von Hornbach entfernt spazieren. Er führte das acht Monate alte Rottweiler-Weibchen an der Leine, die 37-Jährige einen gleichaltrigen Rüden; die Tiere gehörten dem Freund der Frau. Das Kind habe die Hunde seit Monaten gekannt, sagte Staedtler, zudem sei es schon öfter mit ihnen ausgegangen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat das Weibchen den Jungen angesprungen und umgestoßen und sich dann in ihn verbissen. Der Rüde habe sich daraufhin von seiner Leine befreit und das Kind ebenfalls attackiert. Entsprechende Schilderungen der 37-Jährigen bestätige der Obduktionsbericht.
Versuche der Frau, dem Kind zu helfen, indem sie dazwischen ging und mit Rufen, Tritten und Schlägen die Hunde von dem Sechsjährigen abbringen wollte, waren vergebens. Selbst durch Bisse am Arm verletzt, habe sie ihren Freund zu Hilfe holen wollen, sagte der Oberstaatsanwalt. Zu Hause angekommen, rief sie einen Bekannten an, der sowohl Notarzt als auch die Eltern des Kindes alarmierte. Ein Mobiltelefon, so Staedtler, habe die 37-Jährige nicht dabei gehabt. Nach Meinung von Günther Fuchs von der Pirmasenser Kriminalpolizei wäre das nicht von Nutzen gewesen: Denn dort im Wald "ist ein Funkloch". Auch wenn nach derzeitigem Sachstand der Frau kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei, müsse auch dahingehend ermittelt werden, ob der Tatbestand der fahrlässigen Tötung in Frage komme, erklärte Johannes Buser, Pressesprecher des Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern.
Es waren schließlich die Eltern, die den Sechsjährigen als erste fanden.
Zu diesem Zeitpunkt war der Junge bereits tot. Die Rottweiler wurden wenige hundert Meter entfernt aufgegriffen und weggebracht. Auf Wunsch des Hundehalters wurden sie noch am Donnerstagabend eingeschläfert. Zuvor waren sie jedoch von einem Sachverständigen untersucht worden. Dieser konnte nach Angaben Staedtlers keinerlei Aggressionen feststellen. Auch seien die Tiere zuvor nicht polizeilich aufgefallen. Und: Der Besitzer habe mit beiden Hunden, die aus einem gemeinsamen Wurf von Rottweiler-Welpen aus dem Raum Alzey stammten, je zwei Kurse bei einem Hundeverein besucht. (mml/jo/ahb)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Sonntag, 31. Mär , 03:45 Uhr

 
 
----- Original Message -----
From: groos
Sent: Sunday, March 31, 2002 4:05 PM
Subject: Ermittlung Todesfall durch Rottweiler

 
Silke Groos
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen

Pressestelle Polizeipräsidium Westpfalz
Herrn Pressesprecher
Johannes Buser
Logenstrasse 5
67655 Kaiserslautern

31.03.2002

Ermittlungen im Fall des am 28.03.2002 in Hornbach durch Hunde getöteten Kindes

Sehr geehrter Herr Buser,
 
Sie werden mich nicht kennen.
Ihrem Vorgänger jedoch, Herrn Joachim Bruhns, dürfte mein Name aus gutem Grunde bekannt sein.

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie den zuständigen Ermittlungsbeamten und Ihren Kollegen von der Staatsanwaltschaft folgende Informationen weiterleiten:

Im Fall des durch die Bisse zweier Rottweiler-Junghunde getöteten Kindes erwarte ich lückenlose Aufklärung.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beweismittel vernichtet, indem sie der Euthanasie der beiden Hunde zugestimmt hat. Ich erwarte, dass beide Kadaver von einer unabhängigen, kompetenten Stelle oduziert werden, um eventuelle Hinweise auf Erkrankungen oder Aggressionsdressuren zu finden, welche ursächlich auf das Geschehen eingewirkt haben.

Ich erwarte weiterhin, dass seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft genauestens geprüft wird, ob es in der Vergangenheit Auffälligkeiten oder Anzeigen bzgl. der Haltung der beiden Hunde gegeben hat. Hinweise der Bevölkerung auf mangelnde Beaufsichtigung der Hunde seitens der Halter ( Reißen von Tieren, Anspringen und Schnappen nach einem Kind) liegen den Medien vor. Ebenso liegen Hinweise auf Aggressionsdressur seitens der Bevölkerung den Medien vor.
Zu prüfen ist insbesondere, ob die Hunde statt einer Hundeschule womöglich laienhafte Versuche der Schutzhundeausbildung, welche ebenfalls in meinen Augen Aggressionsdressur ist, durchlaufen haben.
In diesem Zusammenhang erwarte ich auch die Überprüfung, ob die Maßgaben der Tierschutz-Hundeverordnung bzgl. der Hundehaltung seitens der Halter eingehalten wurden.

Hundehaltung ist ausdrücklich mit einer "unberechenbaren Tiergefahr" (BGB) verbunden, der Halter ist grundsätzlich für die durch sein Tier entstehenden Gefahren rechtlich voll verantwortlich und haftbar.

Diesbezüglich ist zu klären, inwieweit die Halter der betreffenden Hunde für den Tod des Kindes verantwortlich sind.

Das Phänomen der Meuteaggression bei Hunden ist einschlägig bekannt und gehört zum normalen Verhaltensrepertoire der haushunde, die Rangordnungsposition des Kindes kann nicht eindeutig geklärt gewesen sein, da es die Hunde nur ab und zu kontaktierte und nicht zur direkten Familie gehörte. Naheliegend ist deshalb der Verdacht, dass die Hunde, wie oft zu beobachten ist, ein Mobbing eines Rangniederen und Schwächeren betrieben haben, welches u.U. unwissentlich durch Handlungen des Kindes (z.B. Wegnahme einer Beute) ausgelöst worden sind.
Da die Halsregion des Kindes wesentlich ungeschützter als die eines Hundes ist, kann es so zu den tödlichen Verletzungen gekommen sein.

Es ist deshalb der Tatort des Geschehens genau zu ermitteln, ob es sich nun um einen Spaziergang gehandelt hat, oder ob der Junge allein und unbeaufsichtigt mit den Hunden unterwegs war oder auf dem 2000 qm großen Gelände unbeaufsichtigt mit den Hunden spielte.

Sollte letzteres der Fall sein, so haben sich die Halter der Hunde m.E. der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen und der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht schuldig gemacht.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass vor dem Gesetz und den Staatsorganen alle Menschen gleich und durch die Staatsorgane gleich zu behandeln sind, dito alle Hundehalter.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang ebenfalls daran, dass im Jahr 2001 ein Kind durch den Deutschen Schäferhund seines Vaters getötet wurde, als es mit diesem unbeaufsichtigt und allein im Garten spielte (Lutzhorn, Schleswig Holstein), und an das Kind, welches am Neujahrstag 2002 vom Deutschen Schäferhund seiner Mutter schwer verletzt wurde, als es mit diesem unbeaufsichtigt und alleine spazieren ging (Achim, NRW).

In beiden Fällen waren die Kinder nur zu Besuch im Haushalt ihres hundehaltenden Elternteiles, und gehörten nicht dauerhaft zum Sozialverband der Familie und des Hundes.
In beiden Fällen wurde m.E. die Aufsichtspflicht verletzt.
In beiden Fällen wurden die Hunde ohne Obduktion getötet, weitere Ermittlungen fanden nicht statt.
Nach nunmehr insgesamt 55 Todesfällen durch Hunde seit 1968, davon 26 mit Deutschen Schäferhunden, ist es aber wohl notwendig, jeden einzelnen Fall genauestens zu untersuchen, um Ursachen und Präventionsmaßnahmen zu finden.

Bzgl. der Unfallprävention und der Anforderungen an Hundehalter bzgl. des Umgangs mit Kindern und Hunden vergleichen Sie bitte:
http://www.wuff.at/service/infos.htm

Ich werden den weiteren Verlauf der Ermittlungen verfolgen, und bitte Sie, mich darüber zu informieren.

Ich behalte mir grundsätzlich vor, Strafanzeige gegen die Hundehalter wegen fahrlässiger Tötung und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft wegen Vernichtung von Beweismitteln und unzureichenden Ermittlungen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos

 

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ng und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft wegen Vernichtung von Beweismitteln und unzureichenden Ermittlungen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos

 

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