- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Beabsichtigte Tötung eines durch deutschen Rassenwahn verfolgten Hundes

* Verdacht auf Vogelgrippe in den Niederlanden

* Die amerikanische Beulenpest

* Urteil im Sekten-Prozess: Hakenkreuz auf Tit el nicht zulässig

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail:
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Ehemals Freie und Hansestadt Hamburg    VIA FAX: 040 - 42 88 1 26 11
Bezirksamt Wandsbek
Wirtschafts- und Ordnungsamt
Hammer Str. 36

22041 Hamburg                                                                02. März 2003





Az.: W/WI 112-45/01/03
Beabsichtigte Tötung eines durch deutschen Rassenwahn verfolgten Hundes, durch Hamburger Behörden!


Frau Ziehm,

ich habe Ihnen am 19. Januar 2003 geschrieben.

Allerdings waren Sie bis heute nicht in der Lage mir zu antworten.

Aus diesem wollen Sie mir kurzfristig mitteilen, ob der Hund „Chico“ wieder bei seiner rechtmäßigen Familie lebt.

Wenn dieses noch nicht geschehen ist, wollen Sie dieses kurzfristig erledigen.

Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage keine positive Nachricht von Ihnen erhalten, habe ich bereits 2 Zeitschriften, die die Vorgehensweise des Bezirksamtes Wandsbek in den Niederlanden sowie Großbritannien verbreiten möchten.


SHALOM
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT


Peter Böttcher

CC: O. von Beust, Bürgermeister HH, Fax: 040 229 420 21

Verteiler I
 
 
Verdacht auf Vogelgrippe in den Niederlanden

02. Mär 12:26

http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=3&item=229008

Die Viruserkrankung Vogelgrippe hat sich vermutlich in den Niederlanden ausgebreitet. Die Regierung verhängte ein Exportstopp.

In den Niederlanden ist möglicherweise die Vogelgrippe ausgebrochen. Das Land hat am Wochenende einen Exportstopp für Geflügel verhängt und den Transport von lebendem Geflügel und Bruteiern in ganz Holland verboten.

Ob sich der Verdacht bestätigt, soll am Montag klar sein.

Sechs Höfe in Barneveld in Gelderland nahe der deutschen Grenze wurden zur Sperrzone erklärt, teilten die niederländische und die deutsche Regierung mit. Dort dürfe im Umkreis von zehn Kilometern kein lebendes Geflügel, Eier, Mist oder Gülle transportiert werden.

Keine Krankheitszeichen in Deutschland

Es gebe bisher keine Hinweise darauf, dass die Viruskrankheit nach Deutschland eingeschleppt worden sei. Deutsche Behörden überprüfen aber nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums Geflügel und Bruteier, die in den vergangenen Wochen aus den Niederlanden geliefert wurden.

Die Hühnergrippe, auch als «klassische Geflügelpest» bezeichnet, ist für Hühner und Puten sehr ansteckend. Auch eine Übertragung über Menschen, Wildvögel oder Gegenstände einschließlich Transportmitteln wie Eierverpackungsmaterial sind möglich.

Das Berliner Verbraucherschutz-Ministerium wies darauf hin, dass eine Gefährdung für Menschen, selbst zu erkranken, nicht besteht. (nz)

 

 
Die amerikanische Beulenpest

"BUSHS MASTERPLAN

Der Krieg, der aus dem Think Tank kam

Von Jochen Bölsche

Es war das glatte Gegenteil einer Verschwörung: In aller Öffentlichkeit schmiedeten ultrarechte US-Denkfabriken schon 1998 Pläne für eine Ära amerikanischer Weltherrschaft, für die Entmachtung der Uno und einen Angriffskrieg gegen den Irak. Lange wurden sie nicht ernst genommen. Inzwischen geben die Falken in der Bush-Regierung den Ton an.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,238643,00.html
 

 

Lesen Sie im zweiten Teil, wie Männer aus dem heutigen Bush-Kabinett schon 1992 die Eroberung der Macht über Eurasien planten und warum der Hegemon am Potomac einst mit einem "Hundesohn" aus dem Zweistromland paktierte. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,238643-2,00.html
 

 
[VOICE] Urteil im Sekten-Prozess: Hakenkreuz auf Tit el nicht zulässig - Magazin schließt Gang vor Oberland esgericht nicht aus
Datum: 04.03.2003 19:42:57 Westeuropäische Normalzeit
Von: presse@voice-online.de

04. März 2003
Presseinformation

 

Urteil im Sekten-Prozess:
Hakenkreuz auf Titel nicht zulässig
Magazin schließt Gang vor Oberlandesgericht nicht aus


 


Offenbach / Würzburg / Hamburg  Wie das Tierrechtsmagazin VOICE in Offenbach mitteilt, bestätigte heute das Landgericht Hamburg die Einstweilige Verfügung, die es dem Magazin verbietet, das Titelblatt der derzeit aktuellen Ausgabe zu verbreiten, so lange darauf ein Hakenkreuz abgebildet ist.


Auf 23 Seiten veröffentlichte das Magazin in seiner Oktober-Ausgabe die Ergebnisse einer monatelangen Recherche zur totalitären Sekte Universelles Leben (UL), die laut Herausgeber Andreas Hochhaus seit Anfang / Mitte der 90-er Jahre versuche, die Tierrechtsbewegung zu unterwandern und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren (Print- und TV-Medien berichteten). »Nach zahlreichen Agrarskandalen, der Reform der Legehennenverordnung, Diskussionen um die Jagd und nicht zuletzt der Aufnahme des Tierschutzes in unser Grundgesetz ist der Tierschutz offensichtlich ein Feld, auf dem man politisch agieren kann«, erklärt Hochhaus. Das UL und angeschlossene Firmen und Initiativen missbrauchen nach Hochhaus’ Ansicht die Tierrechtsbewegung lediglich als Trittbrett, um sich politische und finanzielle Vorteile zu verschaffen. Im Rahmen der Recherche kam das Magazin zu der Überzeugung, dass es sich beim Universellen Leben um eine totalitäre Sekte handele, die antisemitisches und faschistoides Gedankengut verbreite und überdies ein tierfeindliches Gebaren an den Tag lege. Diese Erkenntnisse verarbeitete das Magazin in einer pointierten Collage auf dem Titelblatt. Diese zeigt ein mit dem Emblem des UL bedrucktes Sweatshirt, dessen Reißverschluss halb geöffnet ist. Hinter dem Shirt kommt ein Hakenkreuz und der blutige Kopf eines Kalbes zum Vorschein. In der Überschrift heißt es: »Was steckt wirklich hinter dem Universellen Leben? Eine Gefahr für die Tierrechtsbewegung?«


»Aufgrund des Verhandlungsverlaufes am Freitag hatten wir mit einer Niederlage gerechnet. Dennoch sind wir noch immer davon überzeugt, im Recht zu sein«, erklärt Hochhaus. Die Richter hatten entschieden, dass der Verein Universelles Leben e.V. die Interessen der Sekte vertreten dürfe und das Hakenkreuz als Symbol des Nationalsozialismus nicht mit der Sekte Universelles Leben in Verbindung zu bringen sei. Der Würzburger Rechtsanwalt Ulrich Heidenreich, der das Magazin vor Gericht vertritt, erklärte, dass er das Hamburger Urteil für falsch erachte. Die Glaubensgemeinschaft sei rechtlich nicht verfasst und somit beispielsweise auch für eventuelle Handlungen oder Aussagen der Anhänger nicht angreifbar. Diese rechtliche Nichtverfasstheit habe zur Folge, dass die Sekte nicht gegen ein gegen die Gemeinschaft gerichtetes Handeln vorgehen könne – so, wie es auch schon andere Gerichte erkannten. »In der Verhandlung spielte das Universelle Leben dieses Spiel ungehemmt weiter, zog sich auf genau diese Unangreifbarkeit zurück und erklärte, die Äußerungen der UL-Vordenker hätten nichts mit den Lehren des Universellen Lebens zu tun. Dabei waren sie für die Glaubensgemeinschaft an exponierter Stelle in der Öffentlichkeit tätig gewesen.« Die Hamburger Justiz habe der Sekte nun eine »Allzweckwaffe an die Hand« gegeben, mit der es der UL-Führung möglich sei, eigene Interessen durchzusetzen, ohne selbst in Erscheinung treten zu müssen. Dass die Lehren der Sekte aber mit den Aussagen der zitierten Personen identisch sind, konnte Hochhaus mit einem antisemitischen Zitat aus Das ist mein Wort, der so genannten ‘UL-Bibel’, belegen.


Auch in der Frage um die Zulässigkeit des Hakenkreuzes schloss sich das Gericht der Aussage von Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der selbst Anhänger der Sekte ist, an, dass das Hakenkreuz ein Symbol des Nationalsozialismus sei und dieser mit dem Universellen Leben nicht in Verbindung zu bringen sei. Rechtsanwalt Heidenreich betonte mehrfach, dass weder im Artikel noch auf dem Titelblatt eine Verbindung zwischen der Sekte und dem Nationalsozialismus hergestellt wurde. »Das Hakenkreuz stellt nicht nur ein Symbol des Nationalsozialismus dar sondern steht auch für Gewalt sowie rassistische, antisemitische und faschistoide Ideologien – und zwar losgelöst vom Nationalsozialismus«, erklärte Hochhaus.


Das Magazin berät das weitere Vorgehen derzeit mit seinem Anwalt und erklärte, den Gang vor das Hanseatische Oberlandesgericht nicht auszuschließen. »Wir wissen um die finanzielle Überlegenheit der Sekte, haben aber den Glauben an Gerechtigkeit und das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit noch nicht verloren. Wenn das, was erkannt wird, nicht mehr benannt werden darf, steht es jedoch schlecht um unsere Gesellschaft.«



voice - das tierrechtsmagazin
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   P R E S S E S T E L L E
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Kontakt: Andreas Hochhaus


Hermannstraße 39
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