- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Meine Art, meine Trauer zu bewältigen

* NOK-Schatzmeister muss zurücktreten

* Liebe Wolfsfreunde!

* Bayern: Fristveränderung bei Kampfhundeverordnung

* "Konsequenter Tierschutz im Zuchtgeschehen ist nur durch eindeutige bundeseinheitliche Regelungen möglich"

* Entschließung des Bundesrates zur Qualzucht

 
Meine Art, meine Trauer zu bewältigen: andere über Chyra's seltenes Krebsleiden aufklären.
Dachten die Ärzte erst an Pilz, Ekzem und Stoffwechselkrankheiten, so stellte sich etwas anderes heraus.
Dieser Krebs wird nicht sofort erkannt, weil ihn kaum einer kennt, auch Tier- und Hautärzte nicht... das ist fatal!
 
Du kennst einen Hundebesitzer mit Internetzugang? Dann gib doch bitte diesen Link weiter. Ich will nur informieren.
 
 
Danke und liebe Grüsse
 
Katja
 
KANZLER-BELEIDIGUNG

NOK-Schatzmeister muss zurücktreten

Der Schatzmeister des Nationalen Olympischen Komitees (NOK), Josef Ambacher, hat sein Amt als Schatzmeister niederlegen müssen. Der 62-jährige Präsident des Deutschen Schützenbundes hatte sich despektierlich über Bundeskanzler Gerhard Schröder und weitere Kabinettsmitglieder geäußert.
 
Frankfurt am Main - Ambacher hatte am vorigen Sonntag bei einer Schützenversammlung in Neu-Ulm gesagt:
"Wann geht es wieder aufwärts in Deutschland?
Wenn Bundeskanzler Stoiber auf der Beerdigung von Fischer die Witwe von Schröder fragt, wer den Trittin erschossen hat."
 
 
Liebe Wolfsfreunde!

Wenn Sie sich an unserer Protestaktion gegen des Töten der Wölfe im kanadischen Banff-Nationalpark beteiligt haben, dann haben Sie sicher auch das Formschreiben vom Leiter des Parks, Bill Fisher, erhalten. Dieses Schreiben finden Sie samt Übersetzung hier: http://www.wolfmagazin.de/Protest/Reaktion/reaktion.html

Günther und Karin Bloch haben nun ein Antwortschreiben entworfen, das Sie im Anhang an das obige Formschreiben finden. Bitte kopieren Sie dieses Antwortschreiben und schicken oder mailen Sie es mit ihrer vollständigen Anschrift an die auf der Website angegebene Anschrift. Die Briefe sollen dann bei einem Medienspektakel gesammelt übergeben werden.

Noch eine aktuelle Information von Günther Bloch zu den Wölfen in Banff: Hope und Nanuk waren getrennt, sind aber seit gestern an einem Rehkadaver wieder vereint. Wenigstens eine gute Nachricht!

Günther Bloch wird übrigens auch bei unserem Seminar, den "2. Wetzlarer Wolfs- und Hundetagen" ausführlich über die Situation in Kanada berichten. Darüber hinaus werden wir mit Frau Dr. Gabi Niepel auch noch eine erstklassische Hundeexpertin zu verschiedenen Themen haben. Die Plätze füllen sich rasch. Melden Sie sich daher rechtzeitig an. Informationen finden Sie hier:
http://www.wolfmagazin.de/Termine/Wetzlarer_Wolfstage/wetzlarer_wolfstage.html


Sein Buch "Timberwolf, Yukon und Co", das die Geschichte der Banff-Wölfe beschreibt, können Sie in unserem Wolf Shop bestellen: Protest Kanada
http://www.wolfmagazin.de/Wolf_Shop/Bucher/Empfehlungen/empfehlungen.html

Und nun der Newsletter März 2003

Wölfische Grüße
Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin
mailto:redaktion@wolfmagazin.de
http://www.wolfmagazin.de
 

Bayern: Fristveränderung bei Kampfhundeverordnung

München - Die Frist zur Vorlage eines Gutachtens, mit dem die Ungefährlichkeit von Rottweilern gegenüber der Wohnsitzgemeinde nachgewiesen werden kann, hat das Innenministerium Bayerns wegen der zahlreichen Anmeldungen bei Gutachtern die Frist jetzt bis zum 31.12.2003 verlängert (bisher: 30.06.2003).

Nach der am 1. November 2002 in Kraft getretenen Änderung der Kampfhundeverordnung werden auch der Rottweiler, der Alano, der American Bulldog, der Perro de Presa Canario und der Perro de Presa Mallorquin, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft. Als Folge dieser Einstufung brauchen die Halter
solcher Hunde grundsätzlich eine Erlaubnis ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie diese weiter halten wollen. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Da diese Gutachten wegen der großen Zahl von zu untersuchenden Rottweilern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, reicht es aus, wenn die Besitzer von Rottweilern bis zum 01.04.2003 wenigstens einen
Termin bei einem der Sachverständigen vereinbart haben. Für die Vorlage des Gutachtens selbst bei der Gemeinde hat das Innenministerium wegen der zahlreichen Anmeldungen bei Gutachtern die Frist jetzt bis zum 31.12.2003 verlängert (bisher: 30.06.2003).

 
14.03.2003
Minister Willi Stächele MdL:

"Konsequenter Tierschutz im Zuchtgeschehen ist nur durch eindeutige bundeseinheitliche Regelungen möglich"

"Wir nehmen den Tierschutz ernst und erwarten von der Bundesregierung klare bundeseinheitliche Regelungen zum Verbot von Qualzuchten". Dies betonte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele MdL, am Freitag (14. März) bei der Sitzung des Bundesrates in Berlin. "Um künftig neugeborenen Tieren unnötige Schmerzen, Leiden und Schäden durch genetische Defekte zu ersparen, ist eine konkrete und rasche Ausgestaltung des Qualzuchtverbots mittels einer Rechtsverordnung notwendig", so Stächele. Nur so lasse sich die erforderliche Rechtssicherheit für Tierzüchter und Überwachungsbehörden herbeiführen.

Mit der Bundesratsinitiative Baden-Württembergs wird die Bundesregierung aufgefordert, die bisherigen allgemeinen Formulierungen des Tierschutzgesetzes zum Qualzuchtverbot um konkrete Bestimmungen in einer Rechtsverordnung zu ergänzen. Gemäß § 11b des Tierschutzgesetzes sind so genannte Qualzuchten bei Wirbeltieren in Deutschland bereits verboten. Die allgemeinen Formulierungen dieses Verbots lassen bisher jedoch keine bundesweite konsequente Umsetzung zu. Die Nachzucht von Hunden ohne Haare, Katzen ohne Schwanz oder Zierfischen, die nicht schwimmen können, sei nach wie vor umstritten und finde weiterhin statt. Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erstelltes Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes vom 02. Juni 1999 konnte daran bisher nichts ändern.

Die Initiative des Landes Baden-Württemberg ziele nicht darauf ab, die Zucht von Wirbeltieren zu beeinträchtigen oder gar unmöglich zu machen. "Wir wollen erreichen, dass künftig Merkmalsausprägungen, die zu körperlichen Veränderungen oder Verhaltensstörungen führen und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, im Rahmen der Zucht nicht mehr vorkommen", betonte Minister Stächele.

 

 
Entschließung des Bundesrates zur Qualzucht

 
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, von einer im Tierschutzgesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und das so genannte Qualzuchtverbot zu präzisieren. Der Bundesrat hat festgestellt, dass die bisherigen Formulierungen im Tierschutzgesetz nicht zu einer konsequenten Umsetzung des Verbotes führen, so dass auch weiterhin Nachkommen von Tieren mit genetischen Defekten zum Teil erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden. Eine einheitliche Auslegung des Gesetzeswortlauts im Tierschutzgesetz wurde bisher nicht gefunden: Auch das im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erstellte Gutachten ist nach Ansicht des Bundesrates nicht geeignet, die kontroverse Diskussion zu beenden.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erhebliche körperbedingte Veränderungen und Verhaltensstörungen bei Wirbeltieren näher zu bestimmen sowie das Züchten und Ausstellen von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken und sich für eine konsequente Umsetzung des Qualzuchtverbotes einzusetzen.
Entschließung des Bundesrates zur Qualzucht
Drucksache 36/03 (Beschluss)
 

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