Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Mit mir nicht!

* Jörn Pleß ist tot

* Neue Regelung für Telefonüberwachung

* Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - Später Triumph

 

Mit mir nicht!


Der Sozialverband VdK Deutschland hat eine Postkartenaktion aufgelegt, um allen Menschen die Möglichkeit des Protestes gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung zu geben.

Ausschnitt aus der VdK-Zeitung der Aktion: Mir mir nicht! > Schicken Sie dem Kanzler eine Protestkarte
Protestieren Sie beim Bundeskanzler gegen die Belastungen und Zuzahlungen durch Gesundheitsmodernierungsgesetz sowie Aussetzung der Rentenanpassung 2004!


Dabei geht es darum, deutlich zu machen, dass die Summe der Belastungen mittlerweile unerträglich ist. In unser Ausgabe März 2004 der VdK-Zeitung haben wir eine Postkarte beigelegt, mit der Sie gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung protestieren können. Die VdK-Aktion ist der erste Teil von Initiativen des Sozialverbands VdK!

Sie können aber auch mit einer e-mail an den Bundeskanzler Ihren Protest zum Ausdruck bringen. Wir haben ein entsprechendes Formular für Sie nachfolgend vorbereitet.


Anmerkung:
Die e-mail wird - sobald Sie Ihre Adressangaben eingetragen ...................................

Weiter geht es auch zum versenden hier: http://www.vdk.de/perl/de6412

 

Jörn Pleß ist tot

  

Jörn starb am Samstag, d. 28.2.2004 an den Folgen seiner Krebserkrankung.

 Mehr als 2 Jahrzehnte radelte er in den Arbeitspausen im Charlottenburger Schlosspark,  immer in Begleitung eines stets vorbildlich erzogenen unangeleinten Mischlingshundes, Herkunft Tierheim.

 Als 1998 eine neue Politikergeneration an die Macht kam und die (meist älteren) Hundehalter/innen mit Polizei, Razzien und horrenden Bußgeldern aus den Charlottenburger Grünanlagen entfernte, war Jörn bei den Gründungsmitgliedern der ersten Bürgerinitiative „Pro Hund“, die sich gegen diesen neurotischen Wahn zur Wehr setzte.

 Nach der Umbenennung in „Berliner Schnauze“ zeichnete er das Logo und gestaltete fortan 5 Jahre lang als 2.Vorsitzender jede Sitzung mit.  Er setzte auf Rationalität, auf das Gespräch mit den Verantwortlichen, auf konstruktive Lösungen, auf demokratische Verfahrensweisen und gestaltete ein Positionspapier, in das sein fundiertes Fachwissen einfloß

Als auch Journalisten auf den Hundehasserzug aufsprangen, Zeitungen zur Auflagensteigerung vermehrt gegen Hund und Halter hetzten, und der Berliner Senator Peter Strieder öffentlich die Parole ausgab, Hundehalter sollten in weniger dicht besiedelte Gegenden des Landes umsiedeln, lud Jörn Pleß Politiker aller Parteien und Funktionsträger vieler gesellschaftlicher Bereiche zu den Sitzungen unserer Bürgerinitiative ein, um Vernunft in die Diskussion zu bringen. 

Bei aller Ernsthaftigkeit und auch allem Erschrecken über das Maß an Inkompetenz und Populismus, das sich uns oft in diesen Sitzungen auftat, verlor er nie seinen – wenn auch zunehmend schwarzen – Humor. 

Es war selbstverständlich für Jörn Pleß, den von den neudeutschen Rassegesetzen verfolgten Hundehaltern beizustehen, als ein unglücklicher Beißvorfall in Hamburg im Sommer 2000 zum Vorwand genommen wurde, eine längst vorbereitete und vorgefertigte neue Hundeverordnung aus der Schublade zu ziehen und 12 ausländische Hunderassen nebst Mischlingen jeden Grades mit Maulkorb- und Leinenzwang zu quälen, ihre Besitzer mit Prüf- und Plakettenzwängen zur Kasse zu bitten oder sie - wenn möglich - von ihrem Hund zu enteignen. Hunderten von Hundehaltern wurde von den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften die Wohnung gekündigt (Alternative : Hund „abschaffen“), die Berliner Verkehrsbetriebe verhängten ein Fahrverbot für „Rasselistenhunde“  etc. etc.

 Während die für dieses Desaster verantwortlichen Politiker (Landowski & Co. / Strieder-Schöttler & Co) in die Sommerferien verdufteten, saß Jörn Woche für Woche mit uns im Hinterzimmer vom Schlossrestaurant, um den Massen von verzweifelten Hundehaltern zu helfen; um den Protest mit zu organisieren; Briefe zu schreiben; um Rechtsbeistand heranzuholen; um Solidarität zu bekunden.

Erschüttert musste er mit ansehen und anhören, wie der alte braune Sumpf in der Hauptstadt durch alle Fugen kroch; wie sich Denuntiantentum wieder ausbreitete; wie Hundehalter mit Nazi-Parolen bepöbelt wurden; wie SEKs nachts Jagd auf Hundehalter machten; wie Polizei in Wohnungen eindrang; wie überall Hunde getötet wurden, auch von sog. „Amts-veterinären“. 

„Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte“, sagte er manchmal leise in kleinem Kreis. (Er möge mir verzeihen, wenn ich dies hier im großen Kreis wiederhole) 

Er ging mit auf Demonstrationen; unbeirrt kämpfte er gegen den Rassenwahn; wie ein Fels in der Brandung vertrat er seine auf Fachkunde und Sachkenntnis gegründete Position, und ließ sich durch keine der zahlreichen Enttäuschungen aus der Fassung bringen, auch nicht durch diese letzte: 

Gernot Klemm von der PDS - wie auch Vertreter der anderen Parteien oft zu Gast in unserer Bürgerinitiative - sprach sich immer vehement gegen Rasselisten und für ein Heimtierzuchtgesetz aus, sammelte Wählerstimmen für die PDS, die sich seine Position zu eigen gemacht hatte. Mit den Stimmen von vielen enttäuschten SPD-Wählern unter den Hundehaltern an die Macht gekommen und jetzt im Abgeordnetenhaus finanziell abgesichert positioniert, hat Herr Klemm innerhalb von 2 Jahren eine wundersame 180 Grad-Wendung vorgenommen und zusammen mit der SPD nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Rasselisten, Maulkorb- und Leinenzwang festschreibt und die PDS als Wendehals- und Wahlbetrugspartei abstempelt.  

 All das lastete auf Jörn Pleß, der „nebenbei“ als Architekt hart arbeitete und u.a. das Rathaus Neuenhagen nach denkmalschützerischen Aspekten wunderbar restaurierte. Urlaub gönnte er sich in den Wirren der letzten Jahre kaum; allenfalls folgte er als großer Fontane-Liebhaber am Wochenende den Spuren in der Mark, immer begleitet von seiner Frau Heidi und Hund „Bernau“ aus dem Tierheim Bernau. 

Wir haben eine große Persönlichkeit verloren, einen Menschen mit Rückgrat, Bildung, Mut, Durchhaltevermögen, Intelligenz und einem großen Herzen, auch für die Kreatur.

 

Jörn Pleß wird am

 

Donnerstag, 11. März 2003, um 11.30 Uhr

auf dem Luisenfriedhof 3 begraben.

(Fürstenbrunner Weg 37-67, Berlin-Charlottenburg).

 

 

Kommt alle !

 

Gisela Düllberg

Bürgerinitiative Berliner Schnauze

  

Wer für einen Kranz spenden möchte, kann auf folgendes Konto überweisen:

G. Düllberg, Kto.Nr. 1010142450 Berliner Sparkasse (BLZ 10050000) – Kranzspende J. Pleß

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 Besuchen Sie auch unsere Homepage

www.berliner-schnauze.com

und unsere Spezialseiten

www.berliner-wahlfakten.de und www.berliner-hundeauslaufgebiete.de

 

 
Neue Regelung für Telefonüberwachung
 
 
Großer Lauschangriff: Weitere Gesetzesänderungen folgen
veröffentlicht: 04.03.04 - 06:54
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Zypris will die Telefonüberwachung für Wohnungen gesetzlich neu regeln. Foto: AP
Bild vergrößernZypris will die Telefonüberwachung für Wohnungen gesetzlich neu regeln. Foto: AP

Berlin (rpo). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Gesetzesänderungen zur Überwachung in Wohnungen angekündigt. Auch die Telefonüberwachung will die Ministerin neu regeln.

Einen Teil der vom Gericht für den Lauschangriff formulierten Anforderungen seien bereits in der Neuregelung der Telefonüberwachung aufgenommen worden. "Und natürlich werden wir nun überprüfen, ob noch weitere Änderungen geboten sind", sagte Zypries der "Berliner Zeitung" (Donnerstagausgabe).

Zum Urteil selbst sagte die Ministerin: "Das Gericht hat dem Gesetzgeber gesagt: Bis hierhin und nicht weiter." Das sei schon "ein gutes Signal". Der Staat müsse akzeptieren, dass er besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Gewährleistung der Gespräche in der Familie zu treffen habe.

 


 

http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/politik/deutschland/38866

Späte Genugtuung für drei aufrechte Liberale

Karlsruhe (AP) Mehr als acht Jahre ist es her, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aus Enttäuschung über die Zustimmung der FDP zum großen Lauschangriff als Bundesjustizministerin zurücktrat. Am Mittwoch erfuhr die streitbare Liberale eine späte Genugtuung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte wesentliche Teile der vor Jahren verabschiedeten Abhörpraxis mit Wanzen in Privatwohnungen für grundgesetzwidrig.

Die Klage der FDP-Politikerin und ihrer Parteifreunde Gerhart Baum und Burkhard Hirsch hatte zwar keinen vollen Erfolg, denn die Grundgesetzänderung zur Einführung des großen Lauschangriffs ließ das höchste deutsche Gericht mit sechs zu zwei Stimmen unbeanstandet. Der Erste Senat unter Präsident Hans-Jürgen Papier machte aber für die akustische Überwachung von Wohnräumen so scharfe Auflagen, dass Leutheusser-Schnarrenberger schon bezweifelt, dass dieses Instrument in der Praxis überhaupt noch zur Anwendung kommen wird.

Ganz so schwarz sieht das die heutige Justizministerin Brigitte Zypries nicht. In schweren Fällen werde dieses für die Ermittlungsbehörden wichtige Instrument auch künftig eingesetzt, betonte sie nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Doch auch die SPD-Politikerin räumte ein, dass es in Zukunft erheblich schwieriger und personalaufwendiger werden wird, den großen Lauschangriff anzuordnen.

Acht Monate brauchten die Verfassungsrichter nach der mündlichen Verhandlung vom 1. Juli vergangenen Jahres, um zu dem 141 Seiten umfassenden Urteil zu gelangen. Sowohl die Länge der Beratungszeit als auch der Umfang der Entscheidung sind selbst für Verhältnisse des oft mit schwierigen Verfassungsfragen konfrontierten höchsten deutschen Gerichts ungewöhnlich. Dass sie die geltenden Bestimmungen nach einer solchen Zeitspanne nicht einfach abnicken würden, war erwartet worden. Doch so weit gehende Auflagen, wie sie Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Mittwoch verkündete, überraschten viele dann doch.

Schließlich geht es um die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Papier noch einmal ausdrücklich als oberstes Gebot des Grundgesetzes hervorhob. Und zu der gehört nach einem der Leitsätze des Urteils nun einmal auch die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In den aber darf auch mit Wanzen nicht eingegriffen werden. Doch dazu fehlen in den Gesetzen zum Lauschangriff die vom Verfassungsgericht für unabdingbar gehaltenen Sicherungen.

Wenn solche Gespräche aus dem intimsten Bereich zum Beispiel mit Familienangehörigen aber doch aufgenommen werden, ist die Wohnraumüberwachung abzubrechen, und die Aufzeichnungen müssen gelöscht werden. «Jede Verwertung solcher Informationen ist ausgeschlossen», heißt es in den Leitsätzen der Entscheidung. Und auch bei Gesprächen mit Ärzten, Pfarrern oder Strafverteidigern muss das Mithören eingestellt werden, wenn sie nicht tatverdächtig sind.

Wie die an der Abhöraktion beteiligten Polizisten das bewerkstelligen sollen, bleibt unklar. Ob es bedeutet, dass keine Tonbandaufnahmen mehr gemacht werden dürfen, die erst hinterher abgehört werden, will Justizministerin Zypries erst einmal prüfen lassen. Sollte tatsächlich nur noch abgehört werden dürfen, wenn die Ermittler - am Ende noch in Begleitung eines Dolmetschers - die Gespräche live mitverfolgen können, wären der personelle Aufwand und die anfallenden Kosten immens.

Aber auch der Katalog möglicher Straftaten, bei denen eine Wohnraumüberwachung erlaubt ist, muss nach der Entscheidung massiv reduziert werden. Nur noch beim Verdacht auf Straftaten, auf die eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahren Haft steht, ist das künftig erlaubt. Damit entfällt der gesamte Bereich der mittleren Kriminalität wie Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, Bestechung und Bestechlichkeit, Geldwäsche und bestimmte Verstöße gegen Waffenrecht, Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsrecht. Aber selbst beim Verdacht auf geheimdienstliche Agententätigkeit, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist der Lauschangriff künftig tabu.

Schließlich gehört zu den vom Gericht verordneten Auflagen auch, dass Abgehörte künftig nachträglich in aller Regel über die Wohnraumüberwachung informiert werden müssen, was bisher nur eingeschränkt der Fall war. Diese Einschränkungen der bisherigen Praxis waren zwei Richterinnen noch nicht genug: Christine Hohmann-Dennhardt und Renate Jaeger fügten dem Urteil ein Minderheitsvotum bei, in dem sie auch die für den Lauschangriff vorgenommene Grundgesetzänderung selbst als verfassungswidrig einstufen. Das ist möglich, wenn eine vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit verabschiedete Verfassungsänderung den Teilen des Grundgesetzes widerspricht, die für alle Zeit sakrosankt sind. Und das sind eben die unveräußerlichen Grundrechte mit der Menschenwürde an erster Stelle.

http://de.news.yahoo.com/040303/12/3wvzz.html
 


 



Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - Später Triumph
Von Georg Paul Hefty

03. März 2004 Vollumfänglich - wie Juristen gerne sagen - ist der späte Triumph Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers doch nicht ausgefallen: Das Gesetz über den sogenannten großen Lauschangriff ist vom Bundesverfassungsgericht nicht in Gänze verworfen worden. Aber ein hinreichender Triumph für die FDP-Politikerin ist aus den vielen Änderungsauflagen schon geworden, die der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und des Ersten Senats, Papier, verkündet hat. Allerdings mußte Frau Leutheusser-Schnarrenberger mehr als acht Jahre auf diese Genugtuung warten: Am 14. September 1995 war sie vom Amt des Bundesjustizministers im letzten Kabinett Kohl zurückgetreten. Sie war nicht vom Bundeskanzler, der trotz seines Vetorechts keinen großen Einfluß auf die Auswahl der FDP-Minister in seiner Regierung hatte, dazu gedrängt worden, sondern von den Mitgliedern ihrer eigenen Partei. In der ersten Mitgliederbefragung in der Geschichte der FDP haben sich die Liberalen, wie sich die FDP-Mitglieder und auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger gerne nennen, mit 63,6 Prozent eindeutig für die Konzeption des großen Lauschangriffs ausgesprochen.

Die Rechtspolitikerin, die dem Rechtsstaatsflügel ihrer Partei zuzurechnen war und dort die linke Außenposition besetzte, war von ihren Parteifreunden maßlos enttäuscht. Sie sprach von der "Teilaufgabe eines Grundrechts" und einem "Richtungswechsel in der Innen- und Rechtspolitik hin zum Konzept eines konservativen Schutzstaates". Doch gerade dies war es, wonach sich nicht nur die Politiker der Koalition aus Union und FDP, sondern auch die Bürger mehrheitlich sehnten. Damals ging es noch nicht um terroristische, aber um kriminelle Bedrohung. Lateinamerikanische Gangster und die Russen-Mafia hatten die Globalisierung der Welt zu nutzen gelernt - und die deutsche Polizei sowie die Politik war voller Sorgen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hatte aber andere, etwa die, daß die deutschen Strafverfolgungsbehörden zu ausgreifend agieren und Wohnungen ausspionieren würden.

Die Juristin stammt aus einer Juristen- und Politiker-Familie. Sie wurde am 26. Juli 1951 in Minden geboren. Ihr Vater war ein bedeutender Rechtsanwalt und wurde als CDU-Mitglied zum Bürgermeister von Minden gewählt. Ihr Onkel Wolfgang Stammberger war gleichfalls FDP-Rechtspolitiker und hatte im letzten Kabinett Adenauer das Amt des Bundesjustizministers inne. Er trat im Zuge der sogenannten "Spiegel"-Affäre von seinem Amt zurück, wechselte in die SPD und wurde Oberbürgermeister in Coburg. An einen Parteiwechsel war bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht zu denken, denn die SPD gab 1998 ihre Zustimmung zu der Grundgesetzänderung, die den großen Lauschangriff rechtlich absicherte. Die bayerische Politikerin suchte in ihrer Partei die Front zu halten, geriet aber bundespolitisch immer weiter ins Abseits. Ihre Vorschläge fanden kaum mehr Gehör. Die FDP hatte sich entschlossen, den ehemaligen Wirtschaftsflügel zum Mittelstück der Partei zu machen, der neue Justizminister Schmidt-Jortzig verfolgte hinfort eine pragmatische Rechtspolitik. Frau Leutheusser-Schnarrenberger übernahm den Vorsitz der bayerischen FDP, errang aber bei den Landtagswahlen keinen Erfolg. Jetzt wird sie versuchen, ihren Karlsruher Sieg in der Bundespartei zu verwerten.


Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.03.2004, Nr. 54 / Seite 10
 



Blumensträusse, Glückwünsche, Dankesbriefe:

 

per Fax:

im Berliner Büro 030- 227 76402
im Wahlkreisbüro 08158 - 92070

oder per Email:

im Berliner Büro an:
sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de

oder im Wahlkreisbüro an:
sabine..leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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