Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Gedanken / Hinweise zu den Urteilen in Hessen - Wundersame Worte der Dr. Madeleine Martin

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* Passend dazu: Sie schmollen, Genosse Bundeskanzler.

 
Gedanken / Hinweise zu den Urteilen in Hessen
Wundersame Worte der Dr. Madeleine Martin

Im Fall der nach Ansicht der Bundestierärztekammer grundlos getöteten Hunde und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen des
VGH Kassel, VG Frankfurt, VG Giessen und VG Darmstadt wäre es sinnvoll, wenn folgendes durch entsprechende Fragen an die Landesregierung abgeklärt würde:

 

1. Bereinigung der Statistik:
 

Wieviele Hunde wurden nun nach nicht-bestandenem Wesenstest, und wieviele ohne einen solchen - also ohne Gefahrerforschung gemäß HundeVO - getötet, wieviele davon jeweils auf amtliche Veranlassung, wieviele auf Wunsch oder mit Zustimmung ihres Besitzers? Wieviele Hunde wurden fälschlich als aufgrund von Gefährlichkeit getötet verbucht, die in Wirklichkeit von ihren Besitzern lediglich abgemeldet wurden oder einem Unglücksfall zum Opfer fielen?

Oder erklärt sich etwa die hohe Zahl getöteter Hunde dadurch, dass Hundehaltern, die Auflagen nicht erfüllen oder die Wesensteste nicht bezahlen konnten, der Hund beschlagnahmt wurde? Dem Hund dann der Wesenstest vorenthalten wurde, so dass er weiter als "gefährlicher Hund" galt, der Halter die Kosten für die Unterbringung des beschlagnahmten Hundes nicht zahlen konnte - und letztlich der Euthanasie zustimmte?

Ebenso ist die hessische Statistik in Relation zu denen anderer Bundesländer zu setzen, wie es eben die Bundestierärztekammer getan hat, denn weder Frau Dr. Martin (die sich durch ihre letzte Stellungnahme nur für ein möglicherweise anderslautendes Urteil des VGH Kassel absicherte, ansonsten siehe unten zur ihrer Person) noch das HMI können beweisen (oder weismachen), dass aufgrund eines Kampfhundevermehrers in den neunziger Jahren ausgerechnet in Hessen Hunderte von gefährlichen Hundenachkommen (unterschiedlichster Rassen!!!) herumirren. BVerfG und BVerwG werden kein Interesse an solchen "Märchenstunden" haben.

 

2. Rechtsschutz der Hundehalter (zweiter Wesenstest)
 

Werden Hundehalter durch die amtlichen Stellen korrekt darüber informiert, dass sie gegen eine Wiederholung des Wesenstests Rechtsschutz beantragen können, welchen z.B. das VG Darmstadt schon gewährt hat?

Oder betreibt man weiterhin seitens der hessischen Behörden eine Verdunklungs- und Verdummungstaktik, der noch möglichst viele Hunde rechtswidrig, aber den Interessen des Innenministers dienlich - und zwar als nachgelieferter Beweis für die Richtigkeit der Rasseliste - zum Opfer fallen sollen?

Jeder Hundehalter, der zum zweiten Wesenstest geladen wird, ist gut beraten, dem Beispiel des Darmstädter Hundehalters zu folgen, und in derselben Form Rechtsschutz über ein Gericht zu suchen. Anstatt einen weiteren unqualifizierten Wesenstest und damit den Tod seines Hundes zu riskieren.

Siehe dazu auch unten angefügte Artikel der Frankfurter Rundschau, sowie die
Auswertung der Meldebögen für Hunde (Vorkommnisse mit Hunden, sowie bestandene / nicht bestandene Wesensprüfungen im Jahr 2001 im Vergleich zum Zahlenmaterial des Jahres 2000), und insbesondere die folgenden Anmerkungen bei Maulkorbzwang.

 

Darüber hinaus stellen sich zum Urteil des VGH Kassel folgende Fragen:

 

Wenn, wie vom HMI gegenüber dem VGH Kassel vorgetragen, die aktuelle HundeVO eine Massnahme zur Gefahrerforschung (nicht Gefahrenabwehr) sein soll, und wenn das geänderte HSOG die Ermächtigungsgrundlage für die HundeVO darstellen soll,

wie kann dann, im Widerspruch zu Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts:

- zum einen die gesetzgeberische Kompetenz (Rasseliste) entgegen demokratischer Willensbildung vom Landesgesetzgeber ohne ausreichende inhaltliche Bestimmung auf das HMI als Exekutive übertragen werden?
 

- zum anderen in dieser Rasseliste gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werden, da eine Gefahrerforschung bzgl. anderer in den Statistiken prominent auftauchender Rassen unterbleibt?
 

(unten angefügt noch einmal die entsprechenden Passagen der BVerwG-Urteile)

 

Es schliesst sich, im Sinne der Bürger- und Grundrechte, dieser Gedankengang an:
 

Die Illegalität und Verfassungswidrigkeit von Massnahmen kann in einem Rechtsstaat nicht durch die Ergebnisse dieser Massnahmen im Nachhinein geheilt werden, wie dies das HMI durch seine zweifelhaften Statistiken vor dem VGH Kassel erfolgreich versucht hat.

Beispiel:
 

In einer Straße wohnen 10 Ausländer und 100 Deutsche.
Die Polizei führt - ohne ausreichend begründeten Anfangsverdacht -Hausdurchsuchungen nur bei den Ausländern durch.
Ergebnis: In 3 Fällen werden Beweise für Straftaten gefunden.
Heilen diese Ermittlungsergebnisse im Nachhinein die Verfassungswidrigkeit der Hausdurchsuchungen?
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen bereits ein begründeter Verdacht bestanden hat und noch besteht, dass bei den Deutschen in weitaus mehr Fällen Beweise für Straftaten gefunden worden wären? Wenn man denn gesucht hätte...

In Zusammenhang mit der nach
Art. 72 GG verfassungswidrigen Änderung des § 143 StGB wurde hier die Erstellung eines Katalogs von Straftaten vom Bund den Ländern als Spielwiese überlassen, vom Land Hessen wiederum an das HMI delegiert, womit dieser strafrechtliche Gestaltungsraum in Hessen endgültig der demokratischen Willensbildung entzogen war.

Dieser Teil des Problems sollte sich allerdings am 16. März 2004 erledigen.
Offen bleiben wird dann vor dem BVerfG vermutlich die Frage nach
Art. 3 GG, für deren höchstrichterliche Beantwortung weiter Sorge getragen werden muss - denn der Verstoß gegen Art. 72 GG dürfte für ein Scheitern des HundVerbrEinfG bereits ausreichen.

Jeder hessische Hundehalter, der in seinen Rechten angegriffen wird, sollte unbedingt den Rechtsweg beschreiten, denn das VGH Kassel ist nicht die einzige und schon gar nicht die Endstation in Sachen Gerechtigkeit.
 

Mündige Bürger vergleichen insbesondere auch:
Frederic Roggan:
Über das Verschwimmen von Grenzen zwischen Polizei- und Strafrecht

sowie:
Dr. Christian von Coelln:
Keine Bundeskompetenz für § 143 StGB
NJW 2001, 2834 - 2837

 

 


 

Quellen ("Arbeitspapiere"):

Beschluss VG Frankfurt
http://www.tierheim-olpe.de/down/vgh0104.pdf
Beschluss VG Giessen
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/fischer.htm
Beschluss VG Darmstadt
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/vwg_darmstadt_0204/index.htm
Meldebögenauswertung Hessen 2000, 2001
http://www.tierheim-olpe.de/news/info/044info.html
Anmerkungen zur Strategie des HMI
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/vdh/hessen_wesenstest_18122002.htm
HSOG
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para71a.htm
Art. 72 GG
http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/grundgesetz/art72.htm
Art. 3 GG
http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/grundgesetz/art3.htm
HundVerbrEinfG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hundverbreinfg/
Frederic Roggan
Über das Verschwimmen von Grenzen zwischen Polizei- und Strafrecht
http://www1.uni-bremen.de/~jura/grenzen.pdf


 


Frankfurter Rundschau 3. März 2004, S. 33:

Kritik an Hessens Wesenstest
Bundestierärztekammer nennt Zahl der eingeschläferten Hunde extrem hoch / 9000 Tiere geprüft


von Jutta Rippegather

Schweres Geschütz gegen Hessens Hundeverordnung hat die Bundestierärztekammer aufgefahren: Der Wesenstest, der die Gefährlichkeit eines Tieres überprüfen soll, vernachlässige die Erkenntnisse der Verhaltensforschung. Deshalb sei die Zahl der eingeschläferten Hunde extrem hoch.

FRANKFURT - 2. März - In Hessen werden viele Hunde ungerechtfertigt eingeschläfert - so lautet der Vorwurf der Bundestierärztekammer. Als Beweis dient eine Statistik des Innenministeriums in Wiesbaden, wonach in der Zeit von August 2000 bis September 2003 insgesamt 456 Hunde auf amtliche Anordnung getötet wurden. Diese Zahlen wurden Ende Januar vor dem Verwaltungsgerichtshof in Hessen genannt, wo 15 Halter erfolglos gegen die "Gefahrabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" geklagt hatten. Das Ministerium habe sie nicht dementiert, sagt Wolf-Dieter Schmidt von der Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung in der Bundestierärztekammer. In Rheinland-Pfalz seien im gleichen Zeitraum 59 Hunde eingeschläfert worden, in Niedersachsen 19, und Bayern töte keine Hunde - zumindest nicht offiziell.
 

Für die hohe Zahl der eingeschläferten Tiere macht der Veterinär zwei Ursachen aus: Der Wesenstest sei nachweislich mangelhaft. "Wenn man einem Hund mit einer Schreibunterlage auf den Kopf haut, ist es natürlich, dass er knurrt." Und in Hessen fungierten auffällig viele Polizeihundeführer als Gutachter. Denen fehle der fachliche Hintergrund; sie seien ihrem Chef verpflichtet: dem Innenminister, der seinerseits für die Hundeverordnung zuständig ist. Die gelte als die schärfste der Republik, weil sie gnadenlos umgesetzt werden.
 

Ministeriumssprecher Michael Bußer sieht da keinen Interessenkonflikt. Die Zahl der getöteten Tiere korrigiert er nach unten. Rund 100 müssten abgerechnet werden, weil dei Statistik zeitweise auch Unglücksfälle oder Abmeldungen berücksichtigt habe. Beim rest habe es sich um Tiere gehandelt, die bei Polizeiaktionen erschossen oder auffällig geworden seien. "Die waren eine Gefahr für Mensch und Tier."

Für Hundekämpfe gezüchtet

Hessens Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin erinnert daran, dass die Polizei Mitte der 90er Jahre in Marburg ein Nest von für Hundekämpfe gezüchtete Tiere ausgehoben hatte. Die seien so aggressiv gewesen, dass 50 getötet werden müssten. Ein Teil ihrer Nachkommen lebe gewiss noch in Hessen. Die Tierschutzbeauftragte hält den hessischen Wesenstest für wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert. Sie habe nichts dagegen, dass ihn auch weitergebildete Polizeihundeführer anwenden.
 

Mit diesem Test wurden in den Jahren 2000 bis 2003 knapp 9000 Hunde getestet, heißt es aus dem Innenministerium. 341 seien durchgefallen. Von den rund 100 Hunden, die Gudrun Groussel bislang begutachtet hat, waren drei so aggressiv, dass sie nicht zu retten waren: ein Pitbull, ein Boxer-Rottweiler-Mischling und ein Schäferhundmischling. Groussel, Tierärztin aus Groß-Gerau und Vorsitzende des hessischen Tierschutzbeirats, hält den Wesenstest für "sehr gut". Kundige Polizeihundeführer und Vertreter des Vereins deutsches Hundewesen hätten ihn erarbeitet. Bei der rund einstündigen Prüfung werde das Tier mit Alltagssituationen konfrontiert. Groussel führt sie auf den samstäglichen Wochenmarkt, marschiert mit ihnen in enge Geschäfte und schmeißt auch einmal von hinten einen schweren Schlüsselbund neben sie. Kurz knurren dürfte ein Tier dann schon. "Ich muß den Schlüssel aber wieder aufheben dürfen." Diesen Test hat ein Hund, dessen Rasse als gefährlich eingestuft wird, alle zwei Jahre zu wiederholen. So sieht es die Verordnung vor. Doch selbst wenn Tier und Mensch die Prüfung bestanden haben, kämpfen sie weiter gegen Vorurteile. Groussel: "Manche Halter sind so verunsichert, dass sie tagsüber nicht vor die Tür gehen."

 

Frankfurter Rundschau 3. März 2004 S. 33:

KOMMENTAR

Bissig

von Jutta Rippegather

Die hessische Hundeverordnung bleibt auf der Tagesordnung. Dafür sorgt eine Zahl von Haltern, die unbeirrt gegen das Regelwerk anrennen.
Zweimal gelang es ihnen, die "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" zu kippen. Beim dritten Mal, vor einem Monat, scheiterten sie mit ihrem Versuch, die umstrittene Rasseliste außer Kraft zu setzen.
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Co sind potenziell gefährlich und müssen weiterhin alle zwei Jahre einen Wesenstest absolvieren, befand der Verwaltungsgerichtshof Kassel. Ein schwerer Rückschlag für die Kläger.
 

Doch der Prozess hat für sie auch positive Seiten: Er versorgte die Halterlobby mit neuer Munition. Hunderte von Hunden wurden in Hessen innerhalb von drei Jahren von Amts wegen eingeschläfert. Ob es nun 456 waren oder 100 weniger, ist sekundär. Tatsache ist, dass in anderen Bundesländern weitaus weniger Tiere getötet wurden - vorausgesetzt, die Zahlen der Bundestierärztekammer stimmen. Eine Erklärung für diesen Umstand hat das hessische Innenministerium nicht. Die Halterlobby nimmt den Wesenstest ins Visier.
 

Es ist bedauerlich, wie emotional das Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Dass dem so ist, hat auch damit zu tun, wie rigoros und teils auch unverhältnismäßig Innenminister Volker Bouffier (CDU) gegen gewisse Hunderassen vorgegangen ist. Sein Ziel hat er mit der Verordnung übrigens nicht erreicht: Auch jetzt kommt es noch zu Beißvorfällen mit Hunden.

 


BVerwG 6cn1, 6cn3, 6cn4:

"Aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem (Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1 GG) folgt, dass in einem Gesetz, durch das die Exekutive zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt wird, Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmt werden. Das Parlament soll sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können, dass es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll. Das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit stellt die notwendige Ergänzung und Konkretisierung des aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatzes des Vorbehalts des Gesetzes dar."

"Welche einzelnen Hunderassen der Verordnungsgeber ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in eine der Gefahrerforschung dienende Liste aufnehmen und welche er unberücksichtigt lassen darf, hängt demnach vom Bestehen eines begründeten Gefahrenverdachts ab. Die Feststellung eines solchen Verdachts setzt für jede in Betracht kommende Rasse die Feststellung
objektiver Anhaltspunkte voraus, die auf ein rassespezifisches übersteigertes Aggressionsverhalten hindeuten können."

"Derartige Feststellungen können nicht durch allgemeine Erwägungen zur Nichtaktzeptanz oder Akzeptanz der jeweiligen Rasse in der Bevölkerung ersetzt werden, wie sie das Oberverwaltungsgericht bei der Erörterung der einzelnen in die Liste nach § 2 Abs. 3 Satz 1 HundehVO M-V aufgenommenen Hunde angestellt hat."

"Das Oberverwaltungsgericht muss sich vielmehr, wenn und soweit dies zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits erforderlich ist,
Gewissheit darüber verschaffen, ob hinsichtlich der aufgelisteten Rassen im Verhältnis zu anderen Rassen ein erhöhtes Verdachtspotential besteht.
"
 

 
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Kanzler gibt "Bild" keine Interviews mehr


 
Regierungssprecher Bela Anda mit Kanzler Gerhard Schröder: Front gegen "Bild"-Zeitung (Foto: ddp)
Regierungssprecher Bela Anda mit Kanzler Gerhard Schröder: Front gegen "Bild"-Zeitung (Foto: ddp)
 
Gerhard Schröder ist sauer auf die "Bild"-Macher.
"Der Bundeskanzler hat seine Schlüsse gezogen aus der Art und Weise,
wie er und seine Politik dargestellt werden - es wird mit der "Bild"-Zeitung
keine Interviews mehr geben."
 
Diese Botschaft verkündete Regierungssprecher Béla Anda im ARD-Magazin "Monitor".
 

 

"Häme, Hetze und Verächtlichmachung der Akteure"

Anda kritisierte die Zeitung aufs Heftigste: Ihre Berichterstattung sei eine
"Mischung aus Häme, Hetze und Verächtlichmachung der Akteure - garniert mit Halbwahrheiten."
                                        
  Ob "Bild"-Mitarbeiter künftig bei Auslandsreisen des Kanzlers mitgenommen würden,
  sei noch nicht entschieden, so der Regierungssprecher weiter.
  Bei Schröders USA-Besuch in der vergangenen Woche war kein "Bild"-Redakteur
  mit an Bord der Regierungsmaschine, allerdings begleiteten Korrespondenten
  anderer Zeitungen des Springer-Verlags den Kanzler.
 
Anmerkung der Redaktion:
 
Och - armes Kerlchen..........

 

 
Passend dazu:

Stanislav Straka

e.A.a.B.

 

Asper Str. 7 t  32108 Bad Salzuflen t  Ortsteil Schötmar t  D

Fax: 01805-060 334 133 29 t e-Mail: stanislav.straka@t-online.de

 

 

Bad Salzuflen, 4. März  2004

 

Bundeskanzleramt

z.Hd. Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder

Fax:01888 400 23 57

 

 

Wie Ihr Regierungssprecher Béla Anda im ARD Magazin „MONITOR“ verlauten ließ,

 

Sie schmollen, Genosse Bundeskanzler.

 Keine Interviews wollen Sie der Bildzeitung mehr geben. Warum so empfindlich? 

Können Sie sich erinnern, wie teilnahmslos Sie gegen die Kampfhundehetze desselben Blattes reagierten?  

Nein – so ganz teilnahmslos war Ihre Reaktion damals auch nicht. „Diese Kampfmaschinen müssen von der Strasse“ (Geplapper) haben Sie sich in der „WELT“ von 28.6.2000 geäußert und seit dem sprechen Sie und Ihre Parteifreunde ständig von „Kampfhunden“ und „Kampfhundehaltern“, ohne von der Sache etwas zu verstehen. Sie beleidigen so Tausende anständige Hundehalter, ohne sich um ihre Gefühle zu kümmern.

 Auch Ihre Gattin musste ihren unqualifizierten Zimt zu diesen Thema geben: „Freiheit für Kinder oder für Kampfhunde? Deutschland muss sich entscheiden!“ (Nachgeplappert) Für dieses Zitat hat sich Ihre Gattin am 29.6.2000 des selben Blattes bedient, über dessen Berichtserstattungsart Sie sich heute so aufregen.

 Haben Sie, Genosse Bundeskanzler Ihre Parteifreundin, die Hamburger Senatorin Barbara Duden zur Ordnung gerufen, als sie folgendes von sich gab?: „Auch die Bürger können was tun. Kampfhundehalter sollten gesellschaftliche Ächtung erfahren.“ (Gefährliches Geplapper) Solche Zitate sind nicht nur dumm, sie grenzen schon an Volksverhetzung. Und Sie schweigen dazu. Bis heute.

 „Kein Respekt vor Obrigkeit“ Werden Sie jetzt denken. Auch mein Ton Ihnen gegenüber, wird Ihnen wahrscheinlich missfallen. Und Sie haben Recht. Es fällt mir wirklich schwer, die Zeitung morgens aufzuschlagen, oder mir die Tagesschau im Fernsehen anzuschauen und Respekt vor Ihnen und Ihren Parteifreunden zu haben. 

Mit freundlichen Grüßen  Straka.

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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Ich sage lieber worauf es ankommt, als das was ankommt. <<<Hans Olaf Henkel>>>

*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*