Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Strafanzeige

* können die eigentlich überhaupt irgendwas richtig machen?

* wird Freitag im Bundesrat diskutiert:

* Justizministerin will aus dem Urteil zum Lauschangriff Konsequenzen ziehen

 
Peter Böttcher
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Staatsanwaltschaft Bremen
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28013   Bremen                                                                                                        7. März 2004


Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den innenpolitischen Sprecher der SPD Bremen, Herrn Hermann Kleen, Iprumper Str. 8, 28259 Bremen, geb. 05.09.1956, wegen Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) sowie Verleumdung (§ 187 StGB) und eventuell juristisch weiter anfallender Gründe.

Grund: Bericht im Weser-Kurier vom 24. Januar 2004. (Anlage 1)

Ein Kampfhund ist ein zum Kampf missbrauchter Hund, der durch perverse, verantwortungslose und kriminelle Menschen zum Gelderwerb (Glücksspiel) und zur Belustigung dieser Klientel vergewaltigt wurde.

Es gibt keine per Geburt gefährlichen Hunderassen. Dieses wurde durch international bekannte Verhaltensforscher etc. bewiesen. Dieses ist Fakt.

Allerdings wird das Wort Kampfhund gern von den Medien und von einigen Politikern benutzt, um ganz normale Hunderassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier in ein falsches Licht zu stellen, meistens mit der Absicht Einschaltquoten, Auflagen etc. zu steigern oder durch die Politik, um Sicherheit vorzugaukeln.

Es handelt sich allerdings bei diesen Hunderassen, wie bereits erwähnt, um ganz normale ausländische Rassen. (Anlage 2)

Ich bin im Jahre 1950 geboren und hatte das große Glück, dass meine Eltern mich schon sehr früh mit Jugendorganisationen ins Ausland schicken konnten.

Hier wurden wir Deutsche oft mit Nazis gleichgesetzt.

Es ist natürlich völliger Blödsinn, einen Menschen, nur weil er in Deutschland geboren wurde, als Nazi zu bezeichnen.

Genau der gleiche Blödsinn ist es, einen Bullterrier etc. als Kampfhund zu bezeichnen.

Viele ältere Menschen sagten damals, dass mit diesem Nazivergleich endlich einmal Schluss sein muss.

Auch ich bin der Meinung, dass einmal Schluss sein muss.

Schluss mit dieser Hetze gegen uns und unsere Hunde der o.g. Rassen.

Menschen, wie Herr Kleen, betreiben diese Hetze nun bereit seit 4 Jahren.

Geschichte: Meine Frau und ich haben seit Juni 2000 unser soziales Leben in Bremen verloren.

Wir wurden durch diese Hetze mehrfach bedroht und angepöbelt. Um diesen Terror, der in Deutschland gegen uns und unsere Hunde betrieben wird zu entfliehen, wollten wir sogar ins Ausland ziehen, allerdings konnten wir, wegen der kaputten Wirtschaftslage in Bremen, unser Haus nicht verkaufen. (Anlage 3)

Ich leitete seinerzeit die Firma Jacob Jürgensen und Güldenhaus in Bremen und war für einen zweistelligen Millionenumsatz verantwortlich und für ca. 10 Mitarbeiter zuständig.

Als ich mit meinem Bullterrier Eddy auf der Grünanlage Rembertiring ging, fuhr plötzlich ein Polizeiwagen wie wild auf die Grünanlage und ein großkotziger Polizist brüllte: Machen Sie dem Hund sofort einen Maulkorb um.

Es gab allerdings diese dubiose Hundeverordnung noch nicht.

Wir sind seit dieser Zeit 3mal täglich mit unserem Hund in die Wälder rings um Bremen gefahren, damit er sein „Geschäft“ machen konnte und wir und unser Hund sich nicht einer willkürlichen Gefahr aussetzen wollten.

Tagesablauf: Meeting, rausfahren in den Wald, Jahresgespräch, rausfahren in den Wald, Telefonate und Gespräche über Sponsorengelder für ein Bremer Schiff etc. und wieder rausfahren in den Wald und sich mit dem Hund verstecken.

Verstecken und Angst pur, das war unser Leben.

Morgens eingeladen zur Traditionsveranstaltung Eiswette und anschließend wieder verstecken im Wald.

Unser Bullterrier Eddy starb übrigens kurze Zeit später. Er spürte diesen Terror und vermisste seine Hundefreunde. Er gab sich auf.

Da ich mir nie in meinem Leben hätte vorstellen können, was uns seit dem Jahr 2000 widerfährt und ich mehrere Hundelager in Deutschland und unendlich viel Leid gesehen habe, werde ich dieses Unrecht nicht hinnehmen.

Ich vergaß zu sagen, dass wir nicht alleine waren bzw. sind. Wir lernten viele ordentliche Staatsbürger mit diesen liebenswürdigen Hunden kennen, auch in Bremen.

Einige sind im Alter von 65 – 70 Jahren und meiden die Öffentlichkeit und haben Angst. Dieses sogar noch im Jahre 2004 in der freien und Hansestadt Bremen.

Ja, in Bremen.

Mir liegt auch eine Akte über eine Person vor, die ihre Wohnung durch diese Hundehetze in Bremen verloren hat.

Aus Tierschutzgründen holten wir uns wieder 2, dieser, vom Aussterben freigegebene Hunde.

Alle Auflagen wurden von uns erfüllt. Wir haben weit über € 1000,-- für den Wesenstest ausgegeben.. Obwohl kein rechtlicher Grund gegeben ist, haben wir unsere Hunde versichert. Wir zahlten für jeden Hund € 100,- für die Maulkorbbefreiung. Unsere Hunde werden regelmäßig dem Tierarzt vorgeführt und wir besuchen eine Hundeschule.

Ich bin Mitglied einer demokratischen Partei, bin hier im Fachausschuss Bildung und Kultur, Bremen Mitte sowie stellvertretender Vorsitzender meines Ortsverbandes und Mitglied im deutschen Tierschutzbund.

Nun stellt Herr Kleen uns und viele andere Halter, dieser ausländischen Hunderassen als verantwortungslos und kriminell dar.


Halter von Kampfhunden sind kriminell, da sie Hunde für Kämpfe missbrauchen und somit gegen das Gesetz verstoßen.

Herr Kleen meint allerdings die o.g.. Hunderassen. Diese wurden durch billige Medien und schwache Personen fälschlicherweise so genannt.

Im Gesetz ist der Begriff Kampfhund nicht zu finden.

Es wird hier von gefährlichen Rassen gesprochen. Allerdings wird diese Zuweisung einzelner Rassen im Zusammenhang mit Gefährlichkeit in Fachkreisen abgelehnt. Das Land Niedersachsen hat bereits diese Rasseliste aus dem Hundegesetz gestrichen. (Anlage 4)

Die Unterstellung, dass die meisten Halter dieser Rassen keine Steuern zahlen, ist mehr als dreist.

Herr Kleen und die SPD-Fraktion haben keinen Grund solche Äußerungen abzusondern.

Er bringt uns und unsere Hunde durch derartige Absonderungen in Gefahr.

Wir wurden bereits mit der Schusswaffe bedroht, konnten diesen Vorfall allerdings zur Anzeige bringen. (Anlage 5)

Wir wohnen in der Adlerstraße also Bremen Mitte.

Herr Kleen droht: „Wir wollen Kampfhunde wirksam aus dem öffentlichen Stadtbild heraus drängen“.

Diese Drohung ist schon ziemlich derb.

Wenn Herr Kleen und seine Genossen unser Haus in Bremen zu einem realistischen Betrag kaufen, werden wir trotzdem seinem Wunsch entsprechen.

Als weitere Anlagen übersende ich Ihnen unter Anlage 6 die Prozessunterlagen des internationalen Gerichtshofs für Tierrechte in Genf, wo ich bereits im Mai 2001 als Zeuge geladen wurde.

Als Anlage 7 erhalten Sie von mir eine Zeugenaussage über die Bremer Hundedeponie in Schönemoor, 27777 Ganderkesee zur Kenntnisnahme.

Als Anlage 8 finden Sie eine Auswahl von 47 Protestschreiben diverser Bürger aus Deutschland und Italien. Außerdem habe ich noch ein paar Ergänzungen beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Böttcher


Anlagen
 
können die eigentlich überhaupt irgendwas richtig machen?

Ausser uns schröpfen wo immer sie können meine ich!

Gestern haben sie schon wieder vom BVerfG auf die Fresse gekriegt:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 23/2004 vom 9. März 2004


Dazu Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -
 


Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren
in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 verfassungswidrig



§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes in
der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Neufassung des
Einkommensteuergesetzes vom 16. April 1997 ist mit Artikel 3 Absatz 1
des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit er
Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft. Dies hat der Zweite
Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil
entschieden.

 

 
wird Freitag im Bundesrat diskutiert:

Telefon-Lauschangriff Gesetzentwurf von Hessen und Bayern

http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0163_2D04,property=Dokument.pdf
 
BUNDESRATSINITIATIVE /
Justizministerin will aus dem Urteil zum Lauschangriff Konsequenzen ziehen
 
Engere Grenzen auch beim Telefonabhören
 
Die von Karlsruhe verfügten Einschränkungen beim großen Lauschangriff müssen nach Ansicht der Landesjustizministerin auch das Telefonabhören erschweren.
Für Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) sind die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff glasklar: "Natürlich" müsse sich die Entscheidung der vergangenen Woche wegen der "sachlichen Nähe" auch auf die Überwachung der Telekommunikation auswirken. Die im Urteil aufgestellten hohen rechtsstaatlichen Hürden für das Abhören in Wohnungen will die Justizministerin zumindest zum Teil auf die ausufernde Telefonüberwachung ausdehnen.
Wie die neuen Rahmenbedingungen für das auch laut Werwigk-Hertneck "unverzichtbare" Ermittlungsinstrument aussehen sollten, steht im Entwurf für eine entsprechende Bundesratsinitiative.
Ob die Ministerin den Koalitionspartner CDU schon an ihrer Seite hat, ist offen.
Bayern und Hessen jedenfalls nicht: Beide Länder werden sich am Freitag im Bundesrat für eine Ausweitung der Telefonüberwachung stark machen. Misst man die Quantität, dann stellt das Telefonabhören, das ein Richter genehmigen muss, ein weitaus größeres Problem dar als der große Lauschangriff. Letzteren gab es in den fünf Jahren zwischen 1998 und 2002 ganze 119 Mal, davon 14 Mal in Baden-Württemberg. Allein 2002 aber wurden bundesweit rund 22 000 Telefonüberwachungen geschaltet, im Land waren es 3003. Die jährlich wachsende Zahl wird auch auf die enorme Zunahme der Mobilfunktelefone (von acht auf 59 Millionen zwischen 1997 und 2002) zurückgeführt; einzelne Tatverdächtige benutzen oft mehrere Handys, in der Mehrheit geht es um Drogendelikte. Fast immer ist mit dem Abhören ein immenser Aufwand verbunden: Alle Gespräche werden mitgeschnitten. Sehr oft müssen sie, ehe sie schriftlich Eingang in die Akten finden, erst noch übersetzt werden.
Setzte sich Justizministerin Werwigk-Hertneck durch, dann gäbe es künftig weniger abzuschreiben, weil die Zahl der Fälle deutlich abnehmen würde. Allein durch die Begrenzung der bei einer ersten Genehmigung zulässigen Überwachungs-Höchstdauer von drei auf zwei Monate verspricht sich die Ministerin einen Rückgang der Abhöraktionen um ein Viertel.
Mehr Mühe als bisher aber müssten sich die Richter machen. Bisher sieht die Strafprozessordnung in Paragraph 100a einen sehr umfangreichen, ständig erweiterten Straftatenkatalog vor. Untersuchungen zeigen, dass damit häufig sehr schnell und schematisch genehmigt wird. Der Paragraph soll wegfallen zugunsten einer sorgfältigen Begründungspflicht, die am Straftatbestand des Verbrechens (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) bzw. an Straftaten von erheblicher Bedeutung anknüpfen soll. Verteidiger, Geistliche, Abgeordnete und Journalisten sollen nur bei Tatverstrickung abgehört werden dürfen. Der bayerisch-hessischen Initiative gibt Werwigk-Hertneck keine Chance: "Sie bewegt sich weit außerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen. Mit einer Mehrheit im Bundesrat ist nicht zu rechnen."
BETTINA WIESELMANN

Baden-Württemberg will Telefonüberwachung einschränken

Frankfurt/Main (AP) Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum grossen Lauschangriff in Wohnungen will das Bundesland Baden-Württemberg nun auch die Telefonüberwachung einschränken. Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck kündigte eine Bundesratsinitiative an, mit der die Höchstdauer von drei auf zwei Monate gesenkt werden soll.

«Ein Viertel der bisherigen Abhöraktionen müsste dann vorzeitig beendet, oder es müsste zumindest eine Verlängerung beantragt werden», sagte die FDP-Politikerin am Wochenende. Jährlich führt die Polizei weit mehr als 20.000 Abhöraktionen an Telefonen durch, der «grosse» Lauschangriff in Wohnungen dagegen wurde in fünf Jahren nur 119 Mal angewendet. Werwigk-Hertneck plant in dem Gesetzentwurf zudem, den Katalog von Straftaten abzuschaffen, bei denen Telefonüberwachung erlaubt ist. Für die Erlaubnis zum Abhören sollen im Gesetz nur noch die Massstäbe festgeschrieben werden, zum Beispiel, dass es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt.

«Dann müssen die Richterinnen und Richter ausführlich erklären, warum sie zustimmen», erläuterte sie in einem «Focus»-Interview. Solche Entscheidungen sollen nach ihren Vorstellungen auch nur noch erfahrene Richter beim Amtsgericht am Sitz einer Staatsanwaltschaft fällen.

Am kommenden Freitag steht im Bundesrat eine Gesetzesinitiative von Bayern und Hessen auf der Tagesordnung, die das Abhören erleichtern und ausweiten würde. «Ich gehe fest davon aus, dass sich im Bundesrat keine Mehrheit dafür finden wird», erklärte die Ministerin. «Die FDP/CDU-regierten Länder werden den Versuch stoppen, die Telefonüberwachung auszuweiten.»

Ranghohe Polizeibeamte äusserten unterdessen massive Kritik an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten grossen Lauschangriff. Der Präsident des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg, Franz-Hellmut Schürholz, nannte im «Focus» die Reduzierung des Straftatenkatalogs um Delikte wie Korruption, Geldwäsche und Verstoss gegen ein Vereinigungsverbot «sehr schmerzlich».

Mit Blick auf die strengen Vorgaben aus Karlsruhe sagte der Leiter der Verbrechensbekämpfung in München, Konrad Gigler: «Faktisch ist der Grosse Lauschangriff tot.» Das Urteil erschwere den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität drastisch, erklärte der Leiter der Ermittlungsabteilung im LKA Niedersachsen, Rainer Bruckert. Der Leitende Kriminaldirektor und seine Mitarbeiter fühlten sich wie «Krieger, denen man zuerst die Augen verbunden hat und nun die Ohren mit Wachs verstopft». Der frühere Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Hans Ludwig Zachert, kritisierte den Richterspruch als «liberalromantisch» und realitätsfern».

Nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil darf das heimliche Abhören von Wohnungen zwecks Aufklärung von Straftaten nur noch angeordnet werden, wenn es um schwere, mit über fünf Jahren Haft bedrohte Straftaten geht. Zudem sind Lauschaktionen sofort abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit engen Angehörigen geführt werden, die nicht als Tatbeteiligte verdächtig sind. Das gilt auch für Gespräche mit Ärzten, Geistlichen oder Strafverteidigern.

http://de.news.yahoo.com/040307/281/3x41a.html

 


 

nur zwei Kürbisköpfe haben`s wieder nicht kapiert:
Bouffier und Beckstein


 

Schneller mit «ED-Di» - Umstellung auf digitale Erkennung

 

Frankfurt/Main (ddp-hes). Digitales Fotografieren von Tatverdächtigen soll die Arbeit der hessischen Polizei im Bereich Erkennungsdienst wesentlich schneller machen. Innenminister Volker Bouffier (CDU) gab am Dienstag in Frankfurt am Main den offiziellen Startschuss für eine digitalisierte Form des Erkennungsdienstes (ED). Der Präsident des Landeskriminalamtes Peter Raisch schätzte, statt 40 Minuten für das Fotografieren, Entwickeln, Beschriften und Versenden der Fahndungsfotos werde der Vorgang mit der modernen Technik nur noch knapp 5 Minuten dauern.

Die mit einer Digitalkamera aufgenommenen Bilder werden direkt in die bereits vorhandene Fahndungssoftware «Polas» eingespeist. Neu ist, dass mittels Personenbeschreibungen Fotos aus der Datenbank auffindbar sein sollen. Abzurufen sind sie von jedem PC-Standardarbeitsplatz bei der Polizei. Jede Polizeidienststelle kann Bilder einspeisen. Dafür wurden 135 neue Digitalkameras angeschafft.

Für die Installierung des neuen Systems, für das eine Benutzer-Oberfläche mit dem Namen «ED-Di» entwickelt wurde, investierte die Landesregierung nach Bouffiers Angaben bislang 240 000 Euro. Laut Raisch spart die Polizei allerdings jährlich 165 000 Euro Kosten für die Entwicklung von Filmen und Foto-Abzüge.

Auch Zulieferungen an das Bundeskriminalamt sind mit «ED-Di» möglich. LKA-Präsident Raisch rechnete damit, dass unter anderem deswegen die Zahl der ED-Behandlungen zunehmen werde. Das neue System soll auf der bevorstehenden Cebit präsentiert werden. Geplant ist ferner die Einrichtung von mobilen Abfragestellen etwa in Streifenwagen. Voraussichtlich noch bis zum Jahresende soll zudem der Fingerabdruck von Tatverdächtigen in Hessen auf Digitaltechnik umgestellt werden.

http://de.news.yahoo.com/040309/336/3xbz0.html

 

Verbrecherjagd leicht gemacht
Kennzeichenerkennung soll gesuchte Personen herausfiltern
 
München - Bayerns Innenminister Günther Beckstein kann sich der charmanten Vorstellung, Straftäter quasi im Vorbeifahren aus dem Verkehr zu ziehen, nicht entziehen. Mit einer Änderung des Polizeiaufgabengesetzes soll die automatische Überwachung von Autokennzeichen endlich auf eine rechtliche Basis gestellt werden. Ein erster Versuch war vergangenes Jahr gescheitert.
 

 

Der Kamera entgeht kein Kennzeichen: Innenminister Günther Beckstein beim Pilotversuch am Grenzübergang Waidhaus.
Foto: dpa

Die Technik hatte sich damals bewährt: Fahrzeug-Kennzeichen wurden von Digitalkameras erfasst und in die Einsatzzentrale übertragen. Ergab ein Abgleich mit dem Fahndungscomputer keinen Treffer, wurden die Daten sofort automatisch gelöscht. Bei einer positiven Antwort gab es ein optisches und akustisches Signal am Bildschirm, das zur Fehlervermeidung noch einmal manuell geprüft wurde.

Das Problem damals war eher menschliches Versagen: Die von der Landtags-CSU erarbeitete Gesetzesvorlage wurde zusammen mit dem heftig kritisierten Entwurf zur verschärften Telefonüberwachung zurückgezogen. Deshalb soll jetzt im Frühjahr ein neuer Anlauf gemacht werden, kündigte Innenstaatssekretär Georg Schmid im Kommunalausschuss des Landtags an. "Der Entwurf wird im Einklang mit den Datenschutzerfordernissen stehen", versprach Schmid. Es sei keine flächendeckende Kontrolle geplant, nur an strategisch wichtigen Punkten. Außerdem werde der Datenabgleich begrenzt.

Das wird Bayerns Datenschutzbeauftragter Reinhard Vetter gerne hören. Er hat unter diesen Voraussetzungen nichts gegen die automatische Kennzeichenerkennung, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen ist. "Das System muss nur auf die Grenze, Autobahnen und gefährdete Objekte begrenzt bleiben." Außerdem dürfen gescannte Kennzeichen nur mit zur Fahndung ausgeschriebenen Personen abgeglichen werden, nicht mit anderen Dateien. Bürger, die beispielsweise bei einer Demonstration aufgefallen sind oder gegen die ergebnislose Ermittlungen liefen, dürften nicht in diese Rubrik geraten. "Das wäre absolut unzulässig", betont Vetter und weist darauf hin, dass der alte Gesetzentwurf der CSU-Fraktion so etwas noch vorsah.

Der gehen die jetzigen Pläne offenbar nicht weit genug. "Eine Speicherung der Daten wäre allemal wünschenswert", sagte Rudolf Peterke (CSU). Er wies darauf hin, dass die tschechische Polizei nur so die Mörder des fränkischen Bürgermeisters Erich Kunder ermitteln konnten. "Damit erwischt man natürlich manchmal einen Täter, aber das rechtfertigt nicht eine Totalüberwachung der Bürger", entgegnete Vetter. Er verlässt sich wie die Opposition auf die weitreichenden Zusagen des Staatssekretärs.

Grüne wollen Entwurf genau prüfen

Die Grünen-Abgeordnete Christine Kamm kündigte an, den Gesetzentwurf genau zu prüfen. Vor allem eine Überwachung im Landesinneren hält sie für problematisch. Angesichts der Erfolgszahlen  dürften auf derartigen Autobahnen ein Schwerpunkt der Kontrollen liegen. Und auch die Bezeichnung "gefährdete Objekte" bereitet ihr Bauchschmerzen: "Wenn das heißt, dass künftig bei einer Demonstration oder einer türkischen Hochzeit alle Fahrzeuge im Umkreis gescannt werden, ist das problematisch."

Im Innenministerium werden solche Befürchtungen nicht gesehen: "Im Fokus dieser High-Tech-Fahndung steht nicht der normale Verkehrsteilnehmer, sondern der gesuchte Straftäter."

 

VON BORIS FORSTNER
 

http://www.merkur-online.de/regionen/oberbay/254,249771.html?fCMS=04aa4bbc855920555b4779d0089b96ed

 



und das ist wieder typisch: die FDP selbst hat den Großen Lauschangriff verursacht, und jetzt das

 

NICHT VERÖFFENTLICHEN

 

 

Pressemitteilung vom 08.03.2004
 

Beschluss des FDP-Bundesvorstands zum so genannten Großen Lauschangriff

Berlin. Der FDP-Bundesvorstand hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen:

Der FDP-Bundesvorstand begrüßt ausdrücklich die von den liberalen Persönlichkeiten SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, DR. BURKHARD HIRSCH und GERHART BAUM erwirkte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Großen Lauschangriff. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Artikel 1 Abs. 1 GG, das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit in Artikel 2 Abs. 1 GG und der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 GG bekommen nach diesem Urteil eine deutlich größere Bedeutung gegenüber dem Schutz der inneren Sicherheit. Nur durch die von der FDP immer gewollte verfassungskonforme Auslegung des Artikel 13 Abs. 3 GG, mit dem der so genannte Große Lauschangriff verfassungsrechtlich legitimiert werden sollte, konnte die Feststellung von verfassungswidrigem Verfassungsrecht verhindert werden. Ein Großteil der gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der elektronischen Abhörmaßnahmen in der Strafprozessordnung wurden für verfassungswidrig erklärt.

Die FDP wird die Einhaltung dieser rechtsstaatlichen Grundsätze für den Erhalt der Privatheit und der Menschenwürde in der Rechts- und Innenpolitik einfordern. Sie wird den Auftrag an den Gesetzgeber zur restriktiven Ausgestaltung elektronischer Abhörmaßnahmen aktiv aufgreifen und darauf drängen, dass es nicht nur zu den notwendigsten Reparaturen kommt.

Dieses Urteil hat auch Auswirkung auf die Ergebnisse der Rechts- und Innenpolitik der vergangenen Jahre, die immer stärker zu immer weiteren und immer neuen Regelungen zur Kontrolle und Überwachung der Bürgerinnen und Bürger geführt hat, ohne dass
darüber ausreichend Rechenschaft abgelegt werden musste und die Wirkungen und mögliche Erfolge immer neuer Eingriffsmechanismen rechtstatsächlich untersucht wurden. Die außerordentliche Zunahme der Telefonabhörmaßnahmen und der Datensammlung auf Verdacht sind dafür nur Beispiele. Dies gilt nicht nur für die Bundesgesetzgebung, sondern im gleichen Umfang für Polizeigesetze der Länder, die sich über die Abwehr konkreter Gefahren hinaus immer weiter auf Vorbeugung beziehen, also auf ein nicht mehr abgrenzbares, jedermann betreffendes Vorfeld.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt den Gesetzgebern, dass diese Entwicklung zu einem Ende kommen muss, und bestätigt die Position der FDP.

 

 

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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