Peter Böttcher
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13. März
2004
dpa
Ein
dpa
Foto hat uns die ganze Zeit der
Volksverdummung „Kampfhund“ begleitet.
Es handelt sich um das Foto, auf dem ein Hund hinter Gittern
gezeigt wird. Selbst ein ungeschultes Auge kann ganz genau sehen, dass der
rechte Schneidezahn retuschiert wurde.
Die Retusche, also Nachbesserung durch Hilfsmittel, ist
sofort zu erkennen, da sehr schlechte Arbeit geleistet wurde.
Doch seit der Hetze im Jahr 2000 wurde diese
billige Retusche gern benutzt.
Verkäufer dieses Foto ist die
dpa
(Deutsche Presse Agentur).
Das Foto wurde bereits durch mehrere Zeitungen verbreitet.
Unter anderem durch die Mieter Zeitung und der Märkischen
Oderzeitung.
Und am 12.03.04 durch den Weser-Kurier Bremen mit dem
Untertitel:
„... hat sich in das Gitter seines Käfigs verbissen.“
Der Weser-Kurier Bremen brachte den gekauften Artikel der dpa
mit einfachem Text und diesem volksverdummenden, hetzerischen und
retuschierten Bild.
Ich gehe davon aus, dass diese Zusammenstellung, Artikel und
Bild, das letzte Aufbäumen der Propagandisten vor dem Entscheid der
Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe für ihren Medienkrieg, den sie gegen
unsere Hunde und uns Halter führen, ist.
Und eine Danksagung für die Unterstützung, die sie durch die
SPD erhalten haben.
........
Die Aufnahmemöglichkeit der großen Masse ist nur beschränkt, das
Verständnis klein, dafür jedoch die Vergesslichkeit groß. Aus diesen Tatsachen
heraus hat sich jede wirkungsvolle Propaganda auf nur sehr wenige Punkte zu
beschränken und diese schlagwortartig so lange zu verwerten, bis auch bestimmt
der Letzte unter einem solchen Wort/Bild das Gewollte sich vorzustellen
vermag. Sowie man diesen Grundsatz opfert und vielseitig werden will, wird man
die Wirkung zum Zerflattern bringen, da die Menge den gebotenen Stoff weder zu
verdauen noch zu behalten vermag.
(Volksvertreter, Herr Adolf Hitler, „Mein Kampf“).
.........
Wer ist die dpa?
dpa, Deutsche Presse Agentur GmbH, Mittelweg 38, 20102 Hamburg.
(HAMBURG)
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dpa Bilderdienst:
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Nikolaus Brender, Chefredakteur, ZDF Mainz
Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender Axel Springer Verlag Hamburg
Konstantin Neven, DuMont Verlag, Geschäftsführer
David Brandstätter, Mainpresse, Geschäftsführer
Dr. Udo Kolb, Schwäbischer Verlag, Geschäftsführer
Joachim Lampe, NDR, stellvertretende Intendant, Hamburg
Florian Lensing-Wolff, Herausgeber Ruhr Nachrichten
Dr. Thomas Schmitt, Verleger der Fuldaer Zeitung
Martin Stahl, Gruner + Jahr, Verlag Hamburg
Ehrenvorsitzender Otto Wolfgang Bechtle, Verleger, Esslinger Zeitung
Wurde bei dieser ganzen Hetze nur dieser eine Zahn retuschiert?
Oder wurde bereits bei den Pressemeldungen über den Tod des kleinen Volkan an
den Tatsachen retuschiert?
Wenn die dpa es schon nötig hat, derartige Bilder zu verkaufen, frage
ich mich, was sie sonst noch für angebliche Nachrichten verkauft?
SHALOM
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT
Peter Böttcher
PS: Der Weser Kurier hat in den letzten Jahren gerne mitgemacht. Was ich
allerdings nicht begreifen kann ist, warum der Weser Kurier eine teure
dpa-Absonderung von ca. einer ¼ Seite auf Seite 8 und an einem Freitag
druckt.
Man hätte doch eine wirkungsvollere Hetze treiben können, wenn man den Artikel
mit diesem Foto in der Samstagsausgabe auf Seite 1 gebracht hätte. Die
Auflagenstärke der Samstagsauflage ist doch wesentlich höher. Immerhin hat man
in Bremen am Samstag eine Stellenmarktbeilage von enormen 3 Seiten. Ist doch
für eine Großstadt wie Bremen einfach umwerfend.
Weser Kurier Verlag:
Fax 0421-328327
E-Mail: redaktion@weser-kurier.de
Verteiler I & II
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Wesenstest:
Alle zwei Jahre in Hessen, nicht
mehr zwingend für „sogenannte Listenhunde“, erforderlich!!!
Nach
Rücksprache beim RP in Darmstadt ist es endlich möglich, auch ohne einen
zweiten Wesenstest eine vorübergehende Duldung zu bekommen. Die Zeitspanne
stand letzte Woche noch nicht fest. Eine Duldung darf nicht mehr kosten, als
die auf zwei Jahre befristete Halteerlaubnisverlängerung.
Der Schreiber
empfiehlt allen Betroffenen, sich mit ihren Ordnungsämtern zu verständigen.
Sollten die dortigen Mitarbeiter überrascht sein und noch keine
diesbezügliche Anweisung erhalten haben, müssen sie sich schnellstens
schlau machen und Rücksprache beim RP in Darmstadt nehmen.
Damit ist das
Risiko der zum Test vorgesehenen Hunde auf
Null reduziert, dem Staats -
Terror ist damit vorerst ein Ende gesetzt und die Statistik
kann nicht mehr „geschönt“ werden.
Sollte sich
manch Dreimalschlauer trotz obigem Erfolg dazu entschließen, einen zweiten
Wesenstest zu machen, so wäre er selbst - bei negativem Ausgang - der Mörder
seines Hundes.
Gruß vom ^-.-^ Tierfreund ;;;^-.-^ ;;; |
Verbraucherschutzdezernat: Falsch verstandene Tierliebe schadet
Amt für Verbaucherschutz gibt Tipps,
was bei Ein- und Ausreise von "Haustieren" zu beachten ist
Die Ferienzeit steht vor der Tür - mit
den Osterferien ab 3. April kommt die erste große Reisewelle ins
Rollen. Das Amt für Verbraucherschutz hat im Vorfeld Tipps und
Empfehlungen für Leute zusammengestellt, die Tiere aus anderen Ländern
mit nach Deutschland bringen möchten oder mit ihren Tieren auf Reisen
gehen wollen.
Die Veterinäre im Amt für
Verbraucherschutz raten - vor allem aus Gründen des Tierschutzes -
keine Jungtiere aus Urlaubsländern mitzunehmen. Sie haben meist keinen
wirksamen Impfschutz, sind nicht durch einen Chip gekennzeichnet, sind
nicht gründlich tierärztlich untersucht und gegen Parasiten behandelt.
Wer dennoch einen solchen Hund mitbringt, muss mit Schwierigkeiten
rechnen. Grund sind die auch in Deutschland gültigen Vorschriften der
Europäischen Union (EU). Auf dem Boden der Tatsachen finden sich die
Reisenden wieder, wenn ihnen am Ankunftsflughafen der mitgebrachte
Hund oder Katze ohne Impfung und Chip weggenommen und unter amtliche
Beobachtung gestellt wird. Die Vierbeiner müssen dann in ein Tierheim
gebracht werden.
Die Einfuhr eines
solchen Tieres wird gemäß tierseuchen- und tierschutzrechtliche
Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Bußgelder können bis
zu 25.000 Euro betragen. "Wer aus Tierliebe einen Hund oder
eine Katze bei sich aufnehmen möchte, sollte sich besser an das
Tierheim in Düsseldorf wenden. Dort warten Hunde und Katzen aller
Altersstufen darauf, ein neues Frauchen oder Herrchen zu finden",
empfiehlt Verbraucherschutzdezernentin Charlotte Nieß-Mache. Das
Tierheim, Rüdigerstraße 1, ist unter Ruf 65 18 50 erreichbar.
Zunehmend wird in den Urlaubsorten auch
beobachtet, dass bestimmte Menschen versuchen, "Paten" für die
Mitnahme herrenloser Hunde und Katzen zu finden. "Wir empfehlen, sich
im Sinne des Tierschutzes nicht an diesen Aktionen zu beteiligen",
erklärt Dr. Peter Steinbüchel, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz.
Die Tiere sind für Empfänger in Deutschland bestimmt. Mit der Art des
Transportes im Reiseverkehr sollen die tierseuchenrechtlichen
Bestimmungen der Europäischen Union umgangen werden. Die
Organisatoren kassieren dafür von den neuen Besitzern je nach Tier
zwischen 60 und 200 Euro. Die Tiere haben aber oft keinen Impfschutz,
sind weder entwurmt noch gegen andere Parasiten behandelt und dadurch
für Infektionen empfänglich. "Vor allem die Unterbringung von jungen
Hunden im Alter von sechs bis zehn Wochen in der Quarantäne ist für
die Entwicklung des Hundes schädlich - von wahrer Tierliebe kann daher
in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein", betont Nieß-Mache.
Auch wer mit Hund, Katze, Papagei oder
Meerschweinchen von Deutschland aus auf Auslandsreise gehen will, muss
Vorkehrungen treffen. So müssen Hunde und Katzen auf jeden Fall gegen
Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens vier Wochen und
maximal ein Jahr vor Reiseantritt von einem Tierarzt vorgenommen und
in einem internationalen Impfpass (ab 3. Juli europäischer
Heimtierausweis) eingetragen werden. Viele Länder wie Spanien und
Italien verlangen dazu ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Für
Großbritannien, Schweden und Norwegen gelten Sonderregelungen. Dort
wird bei Einreise von Hunden und Katzen das Ergebnis eines Bluttestes
und der Nachweis einer Bandwurm-Behandlung verlangt.
Jeder Reisende darf höchstens drei
Hunde oder Katzen mitführen. Die Tiere müssen mindestens 16 Wochen alt
sein. Auch für die Mitnahme von Sittichen und Papageien ist ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig, Kaninchen und
Meerschweinchen können meist ohne weiteres auf die Urlaubsreise
mitgenommen werden. Weitere Informationen gibt es beim Amt für
Verbraucherschutz, Telefon 89-93556 und 89-93242. Sprechzeiten zur
Ausstellung von Gesundheitszeugnissen sind Montag bis Freitag, 8 bis 9
Uhr. (pau)
12. März 2004
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http://www.duesseldorf.de/presse/pld/d2004/d2004_03/d2004_03_12/p14666.shtml
ergänzend dazu:
Rechtliche Bestimmungen zum
Tierimport (Flugpaten etc.)
An die folgenden rechtlichen Bestimmungen
müssen sich alle Personen oder Organisationen halten, die Tiere aus
anderen Ländern importieren:
"Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31.März 1995 (BGBl.I S.431) in jeweils geltender
Fassung
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr
von Hunden und Hauskatzen bedarf der tierseuchenrechtlichen Genehmigung
durch die oberste Veterinärbehörde des Bundeslandes, über dessen
Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die Einfuhr vorgesehen ist.
b) Ausnahmen:
Ohne tierseuchenrechtliche Genehmigung dürfen ein- oder durchgeführt
werden:
1. Hunde und Hauskatzen, wenn im
Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung höchstens drei - im Falle
von Hunde- oder Hauskatzenwürfen das Muttertier mit dem gesamten Wurf,
wenn dieser weniger als drei Monate alt ist -
nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt werden,
sofern für jedes Tier oder im Falle von Würfen für das Muttertier
nachgewiesen wird, dass es gegen Tollwut schutzgeimpft worden ist und
die Impfung
aa) mindestens 30 Tage und längstens
12 Monate vor dem Grenzübertritt oder
bb) als Wiederholungsimpfung
längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung und
längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. Die
Durchführung der Impfung muss tierärztlich bescheinigt sein. Aus dem
Dienstsiegel oder Stempel muss die Dienststelle oder die Anschrift des
Tierarztes deutlich feststellbar sein. Der Internationale Impfpass oder
die tierärztliche Impfbescheinigung muss in deutscher Sprache
ausgestellt oder mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung
versehen sein. Sofern sie mehrsprachig gedruckt sind und den deutschen
Text enthalten, bedarf es der amtlichen Beglaubigung nicht;..."
Quelle:
http://www.german-embassy.se/haustier.htm
Eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung von Welpen vor
der Einfuhr ist tiermedizinisch erst mit 12 oder 13 Lebenswochen
möglich. Daran muss sich dann ordnungsgemäß die Wartezeit von 30 Tagen
anschließen, so dass Welpen ohne Muttertier
frühestens im Alter von 16 Wochen legal aus dem Ausland nach Deutschland
eingeführt werden dürfen.
Gemäß Hunde-Einfuhrverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. Juli 1983 (BGBl. I S. 966) müssen die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sein:
"b) ein Nachweis für jedes Tier
nach Maßgabe des Absatzes 4 mitgeführt wird, aus dem sich ergibt, daß
das Tier gegen Tollwut schutzgeimpft worden ist und die Impfung
aa) mindestens 30 Tage und längstens
12 Monate oder
bb) als Wiederholungsimpfung
längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung und
längstens 12 Monate vor der Einfuhr oder der Durchfuhr durchgeführt
worden ist"
Quelle: 90/675/EWG Bundesgesetzblatt 1992 Teil I
Seite 1067
ergänzend dazu:
Geschichten aus dem Amtsgericht
Mettmann
Tierschützer vor Gericht
METTMANN wwo. Im Februar musste sich die Aktionsgemeinschaft Tiere
Langenfeld-Monheim, ein aus WDR-Sendung "Tiere suchen ein Zuhause"
bekannter Tierschutzverein, vor dem Amtsgericht Mettmann verantworten.
Ungeimpfte Welpen waren zuvor per LKW aus Rumänien eingeführt worden,
laut Zeugenaussagen erkrankten die Hunde an Parvovirose. Die Forderung
der behandelnden Tierärztin, die Hunde sofort in Quarantäne unter zu
bringen, wurde laut Zeugenaussagen von der Vereinsführung in die
Aufforderung "die Hunde schnellstmöglich zu vermitteln" umgesetzt. In
der Folge kam es zu Todesfällen unter den Hunden, der Verbleib von über
30 Hunden ist laut Zeugenaussagen bis heute ungeklärt. Das
Kreisveterinäramt schaltete sich ein.
Nachdem die Vereinsvorsitzende bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht
ihren Einspruch gegen das gegen sie verhängte Bussgeld zurückzog, wurden
die Verfahren gegen zwei andere Vereinsmitglieder eingestellt. Mit dem
Richter vereinbarte der Anwalt der Vereinsvorsitzenden Ratenzahlungen
des Bussgeldbetrages. (Az AG Mettmann 30 OWi
60 Js 176/04)
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