Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Kampfhunde-PHOENIX berichtet live!

* Ein dpa Foto hat uns die ganze Zeit der Volksverdummung „Kampfhund“ begleitet.

* Vom Europaparlament verabschiedetes IP-Gesetz beschneidet Grundrechte

* Wesenstest: Alle zwei Jahre in Hessen, nicht mehr zwingend für „sogenannte Listenhunde"

* Verbraucherschutzdezernat: Falsch verstandene Tierliebe schadet

 

Dienstag morgen 10 Uhr
Chips & Schily
Glotze an, Tüte Popcorn, Chips
und den Bundesverfassungsgericht zusehen, wie es Schily eintütet


Urteilsverkündung/Karlsruhe: PHOENIX berichtet live!

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Kampfhunde

PHOENIX berichtet live!

 
Im Rahmen der Sendung "VOR ORT"* berichtet der Fernsehsender PHOENIX  am Dienstag ab 10.00 Uhr zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts live aus Karlsruhe.
 
Zusätzlich wird die Sendung auch via LiveStream im Internet auf www.phoenix.de übertragen.
 
Die geplanten Themen
 
München:
Auf dem Nockherberg Starkbierprobe 2004
 
Karlsruhe:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Kampfhunde
 
Berlin:
Pressekonferenz Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels BGA mit Anton F.Börner, BGA-Präsident
 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  
PSS.Boettcher@t-online.de                                                                       13. März 2004


 
dpa

 

Ein
dpa
Foto hat uns die ganze Zeit der Volksverdummung „Kampfhund“ begleitet.


 

Es handelt sich um das Foto, auf dem ein Hund hinter Gittern gezeigt wird. Selbst ein ungeschultes Auge kann ganz genau sehen, dass der rechte Schneidezahn retuschiert wurde.
Die Retusche, also Nachbesserung durch Hilfsmittel, ist sofort zu erkennen, da sehr schlechte Arbeit geleistet wurde.
 
Doch seit der Hetze im Jahr 2000 wurde diese billige Retusche gern benutzt.

 

Verkäufer dieses Foto ist die
dpa
(Deutsche Presse Agentur).
 
Das Foto wurde bereits durch mehrere Zeitungen verbreitet.
Unter anderem durch die Mieter Zeitung und der Märkischen Oderzeitung.
 
Und am 12.03.04 durch den Weser-Kurier Bremen mit dem Untertitel:
„... hat sich in das Gitter seines Käfigs verbissen.“
 
Der Weser-Kurier Bremen brachte den gekauften Artikel der dpa mit einfachem Text und diesem volksverdummenden, hetzerischen und retuschierten Bild.
 
Ich gehe davon aus, dass diese Zusammenstellung, Artikel und Bild, das letzte Aufbäumen der Propagandisten vor dem Entscheid der Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe für ihren Medienkrieg, den sie gegen unsere Hunde und uns Halter führen, ist.
Und eine Danksagung für die Unterstützung, die sie durch die SPD erhalten haben.

........

Die Aufnahmemöglichkeit der großen Masse ist nur beschränkt, das Verständnis klein, dafür jedoch die Vergesslichkeit groß. Aus diesen Tatsachen heraus hat sich jede wirkungsvolle Propaganda auf nur sehr wenige Punkte zu beschränken und diese schlagwortartig so lange zu verwerten, bis auch bestimmt der Letzte unter einem solchen Wort/Bild das Gewollte sich vorzustellen vermag. Sowie man diesen Grundsatz opfert und vielseitig werden will, wird man die Wirkung zum Zerflattern bringen, da die Menge den gebotenen Stoff weder zu verdauen noch zu behalten vermag.
(Volksvertreter, Herr Adolf Hitler, „Mein Kampf“).

.........

Wer ist die dpa?

dpa, Deutsche Presse Agentur GmbH, Mittelweg 38, 20102 Hamburg. (HAMBURG)
Fax:  040  4113-2305
E-Mail:
info@hbg.dpa.de

dpa Bilderdienst:
Fax  069  2716 4219
E-Mail  
bild@fkm.dpa.de

Geschäftsführer, Dr. Walter Richtberg
Chefredakteur, Dr. Wilm Herlyn

Vorsitzender    Karlheinz Röthemeier, Verlagsgruppe Rhein Main GmbH

Stellv. Vorsitzende:  

    H. Elstermann, Neue Osnabrücker Zeitung.
    Dr. Laurent Fischer, Nordbayerischer Kurier, Bayreuth
    Dr. Hermann Balle, Straubinger Tageblatt
    Nikolaus Brender, Chefredakteur, ZDF Mainz
    Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender Axel Springer Verlag Hamburg
    Konstantin Neven, DuMont Verlag, Geschäftsführer
    David Brandstätter, Mainpresse, Geschäftsführer
    Dr. Udo Kolb, Schwäbischer Verlag, Geschäftsführer
    Joachim Lampe, NDR, stellvertretende Intendant, Hamburg
    Florian Lensing-Wolff, Herausgeber Ruhr Nachrichten
    Dr. Thomas Schmitt, Verleger der Fuldaer Zeitung
    Martin Stahl, Gruner + Jahr, Verlag Hamburg

Ehrenvorsitzender    Otto Wolfgang Bechtle, Verleger, Esslinger Zeitung


Wurde bei dieser ganzen Hetze nur dieser eine Zahn retuschiert?

Oder wurde bereits bei den Pressemeldungen über den Tod des kleinen Volkan an den Tatsachen retuschiert?

Wenn die dpa es schon nötig hat, derartige Bilder zu verkaufen, frage ich mich, was sie sonst noch für angebliche Nachrichten verkauft?


SHALOM
IN  MEMORY  OF  EDDY,  KILLED  BY  THE  GERMAN  GOVERNMENT

Peter Böttcher


PS: Der Weser Kurier hat in den letzten Jahren gerne mitgemacht. Was ich allerdings nicht begreifen kann ist, warum der Weser Kurier eine teure dpa-Absonderung von ca. einer ¼  Seite auf Seite 8 und an einem Freitag druckt.

Man hätte doch eine wirkungsvollere Hetze treiben können, wenn man den Artikel mit diesem Foto in der Samstagsausgabe auf Seite 1 gebracht hätte. Die Auflagenstärke der Samstagsauflage ist doch wesentlich höher. Immerhin hat man in Bremen am Samstag eine Stellenmarktbeilage von enormen 3 Seiten. Ist doch für eine Großstadt wie Bremen einfach umwerfend.

Weser Kurier Verlag:
Fax 0421-328327
E-Mail:
redaktion@weser-kurier.de

Verteiler I & II

 

Vom Europaparlament verabschiedetes IP-Gesetz beschneidet Grundrechte

Die sogenannte 'EU Intellectual Property Rights Enforcement Directive' ermöglicht die europaweite zivilstrafrechtliche Verfolgung von 'unbedeutenden und nicht-kommerziellen Verletzungen der Urheberrechte'.

Es gibt der Medienindustrie das Recht auf die Herausgabe von persönlichen Kundendaten durch Internetdienstanbieter zur Verfolgung von illegalen Aktivitäten wie Filesharing.

Das Gesetz ermöglicht Hausdurchsuchungen und das Einfrieren von Konten und anderer Besitztümer ohne Gerichtsbeschluss.



Quelle:
http://www.ipjustice.org/CODE/release20040309_en.shtml 
 
                               [ Link unbedingt lesen .... ] 
 

Wesenstest:

Alle zwei Jahre in Hessen, nicht mehr zwingend für „sogenannte Listenhunde“, erforderlich!!!

 

Nach Rücksprache beim RP in Darmstadt ist es endlich möglich, auch ohne einen zweiten Wesenstest  eine vorübergehende Duldung zu bekommen. Die Zeitspanne stand letzte Woche noch nicht fest. Eine Duldung darf nicht mehr kosten, als die auf zwei Jahre befristete Halteerlaubnisverlängerung.

 Der Schreiber empfiehlt allen Betroffenen, sich mit ihren Ordnungsämtern   zu verständigen. Sollten  die dortigen Mitarbeiter überrascht sein und noch keine diesbezügliche  Anweisung  erhalten haben,  müssen sie sich schnellstens  schlau machen und Rücksprache beim RP in Darmstadt nehmen.

 Damit ist das Risiko der zum Test vorgesehenen  Hunde auf Null reduziert,  dem Staats - Terror ist damit vorerst ein Ende gesetzt und die Statistik kann  nicht mehr  „geschönt“ werden.

 Sollte sich manch Dreimalschlauer  trotz  obigem Erfolg dazu entschließen, einen zweiten Wesenstest zu machen, so wäre  er selbst - bei  negativem Ausgang - der Mörder seines  Hundes.   

 

 Gruß vom  ^-.-^  Tierfreund ;;;^-.-^ ;;;

 

Verbraucherschutzdezernat: Falsch verstandene Tierliebe schadet

Amt für Verbaucherschutz gibt Tipps, was bei Ein- und Ausreise von "Haustieren" zu beachten ist

Die Ferienzeit steht vor der Tür - mit den Osterferien ab 3. April kommt die erste große Reisewelle ins Rollen. Das Amt für Verbraucherschutz hat im Vorfeld Tipps und Empfehlungen für Leute zusammengestellt, die Tiere aus anderen Ländern mit nach Deutschland bringen möchten oder mit ihren Tieren auf Reisen gehen wollen.

Die Veterinäre im Amt für Verbraucherschutz raten - vor allem aus Gründen des Tierschutzes - keine Jungtiere aus Urlaubsländern mitzunehmen. Sie haben meist keinen wirksamen Impfschutz, sind nicht durch einen Chip gekennzeichnet, sind nicht gründlich tierärztlich untersucht und gegen Parasiten behandelt. Wer dennoch einen solchen Hund mitbringt, muss mit Schwierigkeiten rechnen. Grund sind die auch in Deutschland gültigen Vorschriften der Europäischen Union (EU). Auf dem Boden der Tatsachen finden sich die Reisenden wieder, wenn ihnen am Ankunftsflughafen der mitgebrachte Hund oder Katze ohne Impfung und Chip weggenommen und unter amtliche Beobachtung gestellt wird. Die Vierbeiner müssen dann in ein Tierheim gebracht werden.

Die Einfuhr eines solchen Tieres wird gemäß tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Bußgelder können bis zu 25.000 Euro betragen. "Wer aus Tierliebe einen Hund oder eine Katze bei sich aufnehmen möchte, sollte sich besser an das Tierheim in Düsseldorf wenden. Dort warten Hunde und Katzen aller Altersstufen darauf, ein neues Frauchen oder Herrchen zu finden", empfiehlt Verbraucherschutzdezernentin Charlotte Nieß-Mache. Das Tierheim, Rüdigerstraße 1, ist unter Ruf 65 18 50 erreichbar.

Zunehmend wird in den Urlaubsorten auch beobachtet, dass bestimmte Menschen versuchen, "Paten" für die Mitnahme herrenloser Hunde und Katzen zu finden. "Wir empfehlen, sich im Sinne des Tierschutzes nicht an diesen Aktionen zu beteiligen", erklärt Dr. Peter Steinbüchel, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz. Die Tiere sind für Empfänger in Deutschland bestimmt. Mit der Art des Transportes im Reiseverkehr sollen die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union umgangen werden. Die Organisatoren kassieren dafür von den neuen Besitzern je nach Tier zwischen 60 und 200 Euro. Die Tiere haben aber oft keinen Impfschutz, sind weder entwurmt noch gegen andere Parasiten behandelt und dadurch für Infektionen empfänglich. "Vor allem die Unterbringung von jungen Hunden im Alter von sechs bis zehn Wochen in der Quarantäne ist für die Entwicklung des Hundes schädlich - von wahrer Tierliebe kann daher in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein", betont Nieß-Mache.

Auch wer mit Hund, Katze, Papagei oder Meerschweinchen von Deutschland aus auf Auslandsreise gehen will, muss Vorkehrungen treffen. So müssen Hunde und Katzen auf jeden Fall gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr vor Reiseantritt von einem Tierarzt vorgenommen und in einem internationalen Impfpass (ab 3. Juli europäischer Heimtierausweis) eingetragen werden. Viele Länder wie Spanien und Italien verlangen dazu ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Für Großbritannien, Schweden und Norwegen gelten Sonderregelungen. Dort wird bei Einreise von Hunden und Katzen das Ergebnis eines Bluttestes und der Nachweis einer Bandwurm-Behandlung verlangt.

Jeder Reisende darf höchstens drei Hunde oder Katzen mitführen. Die Tiere müssen mindestens 16 Wochen alt sein. Auch für die Mitnahme von Sittichen und Papageien ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig, Kaninchen und Meerschweinchen können meist ohne weiteres auf die Urlaubsreise mitgenommen werden. Weitere Informationen gibt es beim Amt für Verbraucherschutz, Telefon 89-93556 und 89-93242. Sprechzeiten zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen sind Montag bis Freitag, 8 bis 9 Uhr. (pau)

12. März 2004

http://www.duesseldorf.de/presse/pld/d2004/d2004_03/d2004_03_12/p14666.shtml

ergänzend dazu:


 

Rechtliche Bestimmungen zum Tierimport (Flugpaten etc.)
 

An die folgenden rechtlichen Bestimmungen müssen sich alle Personen oder Organisationen halten, die Tiere aus anderen Ländern importieren:

"Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 1995 (BGBl.I S.431) in jeweils geltender Fassung

a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen bedarf der tierseuchenrechtlichen Genehmigung durch die oberste Veterinärbehörde des Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die Einfuhr vorgesehen ist.
 

b) Ausnahmen:
Ohne tierseuchenrechtliche Genehmigung dürfen ein- oder durchgeführt werden:
 

1. Hunde und Hauskatzen, wenn im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung höchstens drei - im Falle von Hunde- oder Hauskatzenwürfen das Muttertier mit dem gesamten Wurf, wenn dieser weniger als drei Monate alt ist - nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt werden, sofern für jedes Tier oder im Falle von Würfen für das Muttertier nachgewiesen wird, dass es gegen Tollwut schutzgeimpft worden ist und die Impfung
 

aa) mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder
 

bb) als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. Die Durchführung der Impfung muss tierärztlich bescheinigt sein. Aus dem Dienstsiegel oder Stempel muss die Dienststelle oder die Anschrift des Tierarztes deutlich feststellbar sein. Der Internationale Impfpass oder die tierärztliche Impfbescheinigung muss in deutscher Sprache ausgestellt oder mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein. Sofern sie mehrsprachig gedruckt sind und den deutschen Text enthalten, bedarf es der amtlichen Beglaubigung nicht;..."
Quelle: http://www.german-embassy.se/haustier.htm
 

Eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung von Welpen vor der Einfuhr ist tiermedizinisch erst mit 12 oder 13 Lebenswochen möglich. Daran muss sich dann ordnungsgemäß die Wartezeit von 30 Tagen anschließen, so dass Welpen ohne Muttertier frühestens im Alter von 16 Wochen legal aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
 

Gemäß Hunde-Einfuhrverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1983 (BGBl. I S. 966) müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

"b) ein Nachweis für jedes Tier nach Maßgabe des Absatzes 4 mitgeführt wird, aus dem sich ergibt, daß das Tier gegen Tollwut schutzgeimpft worden ist und die Impfung
 

aa) mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate oder
 

bb) als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung und längstens 12 Monate vor der Einfuhr oder der Durchfuhr durchgeführt worden ist"

Quelle: 90/675/EWG Bundesgesetzblatt 1992 Teil I Seite 1067


ergänzend dazu:

Geschichten aus dem Amtsgericht Mettmann
Tierschützer vor Gericht


METTMANN wwo. Im Februar musste sich die Aktionsgemeinschaft Tiere Langenfeld-Monheim, ein aus WDR-Sendung "Tiere suchen ein Zuhause" bekannter Tierschutzverein, vor dem Amtsgericht Mettmann verantworten.
Ungeimpfte Welpen waren zuvor per LKW aus Rumänien eingeführt worden, laut Zeugenaussagen erkrankten die Hunde an Parvovirose. Die Forderung der behandelnden Tierärztin, die Hunde sofort in Quarantäne unter zu bringen, wurde laut Zeugenaussagen von der Vereinsführung in die Aufforderung "die Hunde schnellstmöglich zu vermitteln" umgesetzt. In der Folge kam es zu Todesfällen unter den Hunden, der Verbleib von über 30 Hunden ist laut Zeugenaussagen bis heute ungeklärt. Das Kreisveterinäramt schaltete sich ein.
Nachdem die Vereinsvorsitzende bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht ihren Einspruch gegen das gegen sie verhängte Bussgeld zurückzog, wurden die Verfahren gegen zwei andere Vereinsmitglieder eingestellt. Mit dem Richter vereinbarte der Anwalt der Vereinsvorsitzenden Ratenzahlungen des Bussgeldbetrages.

(Az AG Mettmann 30 OWi 60 Js 176/04)

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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