Happy Birthday
- 70 -
Jutta Limbach
Wir sollten darauf vertrauen,
dass derjenige den Sieg davontragen wird,
der die Freiheit nicht beschneidet.
Wir alle müssen den geringsten Anfängen wehren,
denn wir haben schon einmal erfahren,
wohin vermeintlich harmlose Anfänge führen können.
(Jutta Limbach)
"Schlagzeilen ist Jutta
Limbach gewohnt. Aufgewachsen in einer sozialdemokratisch geprägten
Familie in Berlin-Neukölln - die Großmutter Mitglied der Weimarer
Nationalversammlung, der Vater nach 1945 Bürgermeister in Berlin-Pankow -
wurde Limbach schon früh politisch geprägt. Mit dem Berufziel
Politik-Journalistin zu werden, studierte sie Jura und habilitierte darin
1971. Nach mehrjähriger Lehrtätigkeit als Rechtsprofessorin wechselte sie
1989 als Justizsenatorin in den Berliner Senat. Sie behielt den Posten auch
1990 unter der großen Koalition unter Eberhard Diepgen, bis sie 1994 nach
Karlsruhe ans Bundesverfassungsgericht wechselte. Wenige Monate später
rückte sie, nach der Wahl des bisherigen Gerichtspräsidenten Roman Herzog
zum Bundespräsidenten, als erste Frau an die Spitze des höchsten deutschen
Gerichts auf.
In ihre Amtszeit in Karlsruhe fielen spektakuläre Entscheidungen wie der
Richterspruch zum Gebrauch des Tucholsky-Zitats "Soldaten sind Mörder", das
so genannte Kruzifix-Urteil, die Billigung des seit 1993 geltenden
Asylrechts sowie die Erlaubnis zum Schächten von Tieren. 1997 geriet Limbach
in die Kritik, weil sie die Organisatoren der umstrittenen
Wehrmachtausstellung ausdrücklich als "Tabuverletzer" lobte. Als Präsidentin
des Gerichts war sie oft massiver Kritik ausgesetzt. Die als unprätentiös
und freundlich geltenden Limbach verteidigte jedoch entschlossen die
Unabhängigkeit des Gerichts und scheute dabei nie ein öffentliches Wort. So
bedauerte sie als Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission, dass kein
breiterer Diskurs über eine neue gesamtdeutsche Verfassung und über Fragen
der Bürgerbeteiligung geführt wurde.
In ihrer achtjährigen Amtszeit als Gerichtspräsidentin prägte die geschickte
Öffentlichkeitsarbeiterin, der Selbstironie und vor allem ein wacher
Verstand attestiert werden, das Gericht stärker als viele ihrer Vorgänger:
Sie reformierte die Pressestelle und bemühte sich, das Verständnis für die
Arbeit des Gerichts in der Bevölkerung deutlich zu bessern. Auch die Zahl
der mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen nahm in Limbachs
Amtszeit rapide zu. 2002 verließ sie das Gericht aus Altersgründen und
wechselte als Präsidentin ans Goethe-Institut, wo sie seitdem für die
Kulturarbeit im Ausland tätig ist."
http://www.n-tv.de/3182427.html
"Eigentlich hatte Jutta Limbach Jura nur studiert, um Journalistin zu
werden. Stattdessen machte sie Karriere als Professorin, Justizsenatorin und
erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Bis vor kurzem war sie
sogar als SPD-Kandidatin für das Amt des
Bundespräsidenten im Gespräch gewesen. Doch «als bloße
Zählkandidatin» wollte sie nicht zur Verfügung stehen -
sie lehnte ab."
http://de.news.yahoo.com/040323/12/3ya8l.html
Limbach warnt vor ausufernder Datenerhebung
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Berlin (dpa) - Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts,
Jutta Limbach, hat davor gewarnt, dass der Staat immer mehr Daten über
die Menschen erhebt. «Mehr denn je wird der Informationshunger des
Staates durch ein allgemeines Bedürfnis nach Sicherheit ausgelöst»,
sagte Limbach am Dienstag in Berlin bei einem Festakt zum 25-jährigen
Bestehen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie
forderte, den Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.
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http://dpa.azm.zet.net/tickeriptc-onl-20020611-43-dpa_2161490.html
Letzter Ausweg Religion
Jutta Limbach rügt
mangelnden Respekt für junge Muslime
Von Ruth Ciesinger
Armut führt nicht zu Terrorismus. Das Argument, das seit dem 11. September
der Entwicklungshilfe zu mehr Aufmerksamkeit verhilft, sei ein Trugschluss,
sagt Jutta Limbach. Nun steht die Präsidentin des Goethe-Instituts Inter
Nationes nicht im Verdacht, die Hilfe für Drittwelt-Länder in Frage stellen
zu wollen. Aber, sagt sie, und beruft sich dabei unter anderem auf eine
Studie der Harvard-University, Arbeitslosigkeit und eine verzweifelte
soziale Lage sind nicht die alleinigen Bedingungen, die vor allem junge
Männer zu Terroristen werden lassen. Ausschlaggebend seien „versagte soziale
Anerkennung und die Erfahrung von Demütigung“.
Die Konferenz des „International Dialogue Berlin“, die zum dritten Mal im
Rahmen einer UN-Initiative stattfindet, beschäftigt sich mit dem
Zusammenhang von Armut und Gewalt. Limbach will das Problem differenzierter
angehen. Bitterarme Länder wie das afrikanische Mali hätten keine
Terroristen hervorgebracht, „die Gewaltbereitschaft
erwächst aus der erlebten Kränkung, nicht aus purer Not“, sagt sie.
Friedemann Büttner von der Freien Universität Berlin bestätigt das am
Beispiel Ägypten. Bereits in den 80er Jahren hätten Umfragen gezeigt, dass
junge Akademiker, denen wegen wirtschaftlicher oder politischer
Gegebenheiten im Land alle Aufstiegsmöglichkeiten verwehrt blieben,
besonders aggressiv seien. „Die Parallelen zum Attentäter Mohammed Atta“
seien nicht zu übersehen. In autoritär geführten Regimen bliebe nur die
Religion als Möglichkeit zur Opposition, ergänzt Ulrich Schneckener von der
Stiftung für Wissenschaft und Politik.
Doch Limbach besteht auch auf dem Blick ins eigene Land.
Rasterfahndungen über sich
ergehen lassen zu müssen, nur weil man ein reisefreudiger, muslimischer
Student ist, Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden ohne jeden
Verdacht, bedeuten ihrer Ansicht nach genau so eine „versagte soziale
Anerkennung“. Was die für Folgen haben kann, ist auch bei deutschen
Jugendlichen zu sehen. Warum gibt es denn mehr neo-nazistische Übergriffe in
Ostdeutschland als im Westen, fragt die ehemalige Präsidentin des
Bundesverfassungsgerichts und antwortet: „Weil sie sich deklassiert fühlen.“
http://www.tagesspiegel.de/archiv/10.07.2002/124965.asp
"Karlsruhe
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Das Bundesverfassungsgericht ist nach seinem
Urteil zum Schächten von Tieren mit wütenden
Protesten überzogen worden.
Dies berichteten die scheidende Präsidentin Jutta Limbach und ihr Nachfolger
Hans-Jürgen Papier bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts.
Er sprach von einer „ausgeprägt kritischen Reaktion“ und von „Briefen
zuhauf“, darunter auch vielen mit „unflätigen Bemerkungen“.
Papier wies darauf hin, dass der von ihm geleitete
Erste Senat lediglich eine vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahmeregelung für
das betäubungslose Schlachten verfassungskonform ausgelegt habe.
Trotz korrekter Darstellung in den Medien sei dies in weiten Teilen nicht
richtig erfasst worden. Frau Limbach nannte den Tierschutz ein
erfahrungsgemäß „stark emotionalisierendes Gebiet“ und verstand den Streit
als einen der Konflikte, die sich aus Normen unterschiedlicher Kulturen
ergäben. ...."
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel128563.php
"Grundgesetz
Tierschutz wird
Staatsziel
Beim vierten Anlauf ist im Bundestag
auch mit der Zustimmung der Union zu rechnen.
Von Wolfgang Roth
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(SZ vom 17. Mai 2002) Es ist der vierte
Anlauf, aber diesmal wird er wohl zum Erfolg führen. Wenn der
Bundestag an Freitag in zweiter und dritter Lesung darüber berät, ob
der Tierschutz in der Verfassung verankert werden soll, ist erstmals
die für eine Grundgesetz-Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit
zu erwarten. In den Jahren 1994, 1997 und 2000 scheiterte das
Unterfangen jeweils an einer breiten Ablehnungsfront in der Union,
obwohl der Tierschutz zum Beispiel in der bayerischen Verfassung
längst seinen Platz hat.
Das Umdenken in CDU und CSU ist in erster Linie
auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen,
das am 15. Januar die islamische Schlachtmethode des Schächtens, also
des Tötens warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung für zulässig
erklärte. Die Empörung über das Urteil war nicht nur in den
Kreisen der organisierten Tierschützer groß.
Anthropozentrischer Ansatz
Jutta Limbach, die inzwischen ausgeschiedene
Präsidentin des Karlsruher Gerichts erhielt massenhaft Protestbriefe,
und wenig später erklärte sowohl Edmund Stoiber, der Kanzlerkandidat
der Union, wie auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, dass sie sich
angesichts der Stimmung in der Bevölkerung einer Aufnahme des
Tierschutzes in das Grundgesetz nicht mehr verschließen wollten.
Damit schiebt die Union ihre alten Bedenken beiseite. Man befürchtete
vor allem Erschwerungen für Tierversuche, die im Prinzip unter dem
grundgesetzlichen Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre
stattfinden. Rechtsexperten wie Rupert Scholz wiesen auch auf den
streng anthropozentrischen Ansatz der Verfassung hin und warnten vor
einer Überfrachtung des Grundgesetzes.
Staatsziel gewährt keine einklagbaren Rechte
Welche Folgen die Verfassungsänderung haben wird, ist im Einzelnen
schwer vorherzusagen. Es soll sich um ein in Artikel 20 a („Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen“) verankertes Staatsziel handeln, das im
Gegensatz zu den Grundrechten keine individuell einklagbaren Rechte
gewährt. An Staatszielen haben sich Verwaltung, Gesetzgeber und Justiz
zu orientieren; die Konkretisierung erfolgt in Spezialgesetzen, in
diesem Fall vor allem im Tierschutzgesetz. Staatsziele sind „nur“ eine
Ermächtigungsgrundlage und eine Begründungshilfe in Abwägungsfällen.
Ob mit dem neu gefassten Artikel das Schächten
geächtet würde, zweifeln Juristen an. Schon bisher hat Karlsruhe den
Grundsatz des „ethischen Tierschutzes“ angewandt, zum Beispiel im
Verbot herkömmlicher Legehennen-Batterien. Weiterhin wiegt die Berufs-
und Religionsfreiheit schwer; zudem haben die Richter
bezweifelt, dass das Schächten mehr Qualen verursacht als die
hierzulande üblichen Schlachtmethoden. "
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=deutschland/politik/43846/index.php
|
Und hier ein allerletztes Mal für
die, die es immer noch nicht kapiert haben:
"3. Das Schächtverbot verstoße ferner gegen Art.
3 Abs. 1 GG. Jüdische Metzger erhielten wegen ihrer Glaubensüberzeugung zu
Recht eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten. Da sich die Glaubenshaltung
des Beschwerdeführers von der jüdischen hinsichtlich des betäubungslosen
Schlachtens nicht unterscheide, sei für eine Ungleichbehandlung kein Raum.
Weiter sei Art. 3 Abs. 3 GG verletzt. Die Aufnahme des Begriffs der
Religionsgemeinschaften in den Tatbestand des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG
führe dazu, dass eine individuelle Glaubensüberzeugung keine Beachtung mehr
finde. Der Beschwerdeführer werde deshalb, wenn seine Glaubensvorstellungen
von denen anderer Muslime abwichen, gegenüber den Anhängern kleinerer und
homogenerer Glaubensgemeinschaften benachteiligt."
"Die Verfassung billigt dem Gesetzgeber für die Beurteilung der Eignung und
Erforderlichkeit der von ihm für die Durchsetzung der gesetzgeberischen
Regelungsziele gewählten Mittel einen Einschätzungsspielraum zu. Dies gilt
auch für die Beurteilung der tatsächlichen Grundlagen einer gesetzlichen
Regelung. Insoweit kann eine Fehleinschätzung hier nicht angenommen werden.
Zwar gibt es Stimmen, die bezweifeln, dass das Schlachten nach vorheriger
Betäubung für das Tier deutlich weniger Schmerzen und Leiden verursacht als
das Schlachten ohne Betäubung (vgl. etwa für Schafe und Kälber das
Übersichtsreferat von Schulze/Schultze-Petzold/Hazem/Groß, Deutsche
Tierärztliche Wochenschrift 85 <1978>, S. 62 ff.). Doch scheint dies
wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt zu sein. Andere wie der
Deutsche Tierschutzbund in seiner Äußerung in der mündlichen Verhandlung
geben dem Schlachten unter Betäubung aus Gründen des Tierschutzes eindeutig
den Vorzug. Auch Art. 12 des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von
Schlachttieren vom 10. Mai 1979 (BGBl 1983 II S. 771) und Art. 5 Abs. 1
Buchstabe c der Richtlinie 93/119/EG des Rates der Europäischen Union über
den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung vom 22.
Dezember 1993 (ABlEG Nr. L 340/21) gehen davon aus, dass es Tieren weniger
Schmerzen und Leiden bereitet, wenn sie vor dem Blutentzug betäubt werden.
Die damit übereinstimmende Einschätzung durch den Bundesgesetzgeber und
dessen Annahme, das Betäubungsgebot des § 4 a Abs. 1 TierSchG sei zur
Erreichung der Ziele des § 1 TierSchG geeignet und mangels einer gleich
wirksamen Alternative auch erforderlich, sind unter diesen Umständen
zumindest vertretbar.
Gleiches gilt
für die Beurteilung der Ausnahmeregelung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative
2 TierSchG. Der Gesetzgeber hat die Befreiung vom
Betäubungsgebot des § 4 a Abs. 1 Tier-SchG unter den Vorbehalt einer
Ausnahmegenehmigung gestellt, weil er das Schächten einer verstärkten
staatlichen Kontrolle unterwerfen wollte. Insbesondere sollte die
Möglichkeit geschaffen werden, über die Prüfung der Sachkunde und der
persönlichen Eignung der antragstellenden Personen hinaus durch
Nebenbestimmungen zur Ausnahmegenehmigung zu gewährleisten, dass den zu
schlachtenden Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und beim
Schächtvorgang selbst alle vermeidbaren Schmerzen oder Leiden erspart
werden. Das soll beispielsweise durch Anordnungen über geeignete Räume,
Einrichtungen und sonstige Hilfsmittel erreicht werden können (vgl. BTDrucks
10/3158, S. 20 zu Nr. 5). Haus- und sonstige
Privatschlachtungen, bei denen ein ordnungsgemäßes Schächten häufig nicht
gesichert ist und die infolgedessen zu besonders Anstoß erregendem Leiden
der betroffenen Tiere führen können, sollen auf diese Weise möglichst
unterbunden, Schlachtungen in zugelassenen Schlachthäusern stattdessen
angestrebt werden (vgl. BTDrucks 10/5259, S. 39 zu Art. 1 Nr. 5).
Im Übrigen setzt die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG voraus,
dass im konkreten Fall Bedürfnissen von Angehörigen einer
Religionsgemeinschaft zu entsprechen ist, denen zwingende Vorschriften
dieser Gemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere
untersagen. Dadurch, dass das Gesetz Ausnahmen vom Betäubungsgebot nur unter
diesen Voraussetzungen zulässt, wird zwangsläufig die Zahl der in Betracht
kommenden Ausnahmen verringert. Bei einer Religion
wie dem Islam kommt hinzu, dass dieser selbst, wie der Zentralrat der
Muslime in Deutschland in seiner Stellungnahme ausgeführt hat, eine
möglichst schonende Tötung von Tieren verlangt (ebenso Andelshauser,
a.a.O., S. 35, 62, 79 f.).
Das Schächten muss nach den Regeln des Islam so
vorgenommen werden, dass der Tod des zu schlachtenden Tiers so schnell wie
möglich herbeigeführt wird und dessen Leiden unter Vermeidung jeder Art von
Tierquälerei auf ein Minimum beschränkt werden (vgl.
auch Österreichischer Verfassungsgerichtshof, EuGRZ 1999, S. 600 <603>).
Auch von daher konnte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass der
Ausnahmevorbehalt des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG eine zur
Gewährleistung eines ethischen Geboten verpflichteten Tierschutzes geeignete
und auch erforderliche Maßnahme darstellt."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020115_1bvr178399
Zu den in den jeweiligen
religiösen Vorschriften verankerten Tierschutzaspekten vergleiche:
Rabbiner Dr. Israel Meir Levinger
Es gibt eine Reihe von Gesetzen in der
Tora, im Talmud oder den nachtalmudischen Kodizes, die den Tierschutz zum
Gegenstand haben.12 Die strengen
Vorschriften des Schächtens stehen ebenfalls im Zeichen des Tierschutzes. So
darf das Schächten nur durch qualifizierte Personen ausgeführt werden. An
einen Schochet (Schächter) werden dieselben hohen ethischen
Anforderungen gestellt wie an einen Rabbiner.
http://www.hagalil.com/judentum/koscher/schaechten/schaechten.htm
und
Islamologisches Institut e.V. Frankfurt
Der Islam kennt, wie
das Judentum und das Christentum selbstverständlich auch eine Verantwortung
des Menschen für das Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu
schützen ist und dem nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt
werden dürfen. Der Islam geht in seinem Tierschutzgedanken sogar noch weiter
und verbietet nicht nur die körperliche Misshandlung, sondern er verbietet
auch die psychische und ethische Misshandlung und selbst die verbale
Abwertung eines Tieres.
http://www.halal.de/nuu_s01.htm
Zur Relevanz bzw. Instrumentalisierung der
Schächtthematik in Politik und Tierschutzdiskussion vergleiche:
Die Stiftung Vier Pfoten Schweiz fordert in
einem offenen Schreiben an Bundesrat Couchepin, die Frage des Schächtens
sofort aus der Revision des Tierschutzgesetzes auszuklammern. Die Erfahrung
der letzten Monate zeigt, dass keine ernsthafte Diskussion über die Revision
des Tierschutzgesetzes mehr möglich ist. Medien und Publikum diskutieren
praktisch ausschliesslich über die Aufhebung des Schächtverbots. In Tat und
Wahrheit gibt es aber zahlreiche wichtigere Tierschutzprobleme in der
Schweiz.
http://www.vier-pfoten.ch/presse/2002_1.html
- Das war das ALLERLETZTE Mal. -
Der Tagesspiegel:
Limbach kritisiert geplante Ausweisung terrorverdächtiger
Ausländer auf Verdacht |
[26.03.2004 - 16:42 Uhr] |
Berlin (ots) - Die Präsidentin des Goethe-Instituts und
langjährige Verfassungsgerichtspräsidentin, Jutta Limbach, hat eine
mögliche Verschärfung des Zuwanderungsrechts zur Ausweisung
terrorverdächtiger Ausländer auf Verdacht scharf kritisiert. „Ich
warne davor, aus Angst vor Terror und Verbrechen Grundrechte zu weit
einzuschränken“ wie es jetzt auch bei der Ausweisung
terrorverdächtiger Ausländer geplant werde, sagte sie dem
Tagesspiegel (Samstagsausgabe). „Dies sind Elemente einer
symbolischen Politik, die kein Mehr an Sicherheit bringen. “
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=541534
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Die Demokratie und ihre
Bürger.
Aufbruch zu einer neuen politischen Kultur
"30.11.2003 |
Jutta Limbach: Die Demokratie und ihre
Bürger |
Aufbruch zu einer neuen
politischen Kultur |
Rezensiert von Dieter Jepsen-Föge |
Jutta Limbach: Die Demokratie und ihre
Bürger (Foto: Verlag C. H. Beck)
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Liegt es auch an der Verfassung, dass der
Staat derzeit in keiner guten Verfassung ist? Die These, das Grundgesetz
sei nicht mehr zeitgemäß, müsse also reformiert werden, weil es selber
notwendige Reformen erschwere oder verhindere, hat Konjunktur. Der
Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat gerade in
einem bemerkenswerten Diskussionsbeitrag einige Verfassungsänderungen
angeregt, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Als solche betrachtet er -
und nicht nur er - vor allem das Verhältnis von Bund und Ländern, genauer,
die unklare Kompetenzverteilung, die Machtausweitung des Bundesrates, in
dem nicht nur Länderinteressen, sondern immer stärker Parteiinteressen
artikuliert würden. Zum wiederholten Mal regt er eine Neugliederung des
Bundesgebietes an, um "eine deutlich kleinere Zahl möglichst gleich großer
und gleich potenter, jedenfalls aber aus sich heraus lebensfähiger Länder"
zu bilden. Der Bundesrat solle dann in eine wirkliche zweite Kammer, nach
dem Muster des amerikanischen Senats, umgestaltet werden. Die direkt
Gewählten wären dann nicht mehr Mitglieder der Länderregierungen und
verlören so ihren unmittelbaren Einfluss auf die Bundespolitik.
Wer sich des Scheiterns bisheriger Versuche erinnert, Bundesländer zu
fusionieren, etwa die norddeutschen Staaten, den Südwesten oder
Berlin-Brandenburg, ahnt, dass der richtigen Problembeschreibung auch in
Zukunft kaum die Lösung folgen wird. Der Problemdruck scheint noch immer
nicht stark genug. Die Vorgängerin Papiers an der Spitze des höchsten
deutschen Gerichts, die heutige Präsidentin des Goethe-Instituts, Jutta
Limbach, ist denn auch zurückhaltender in ihren Vorschlägen für
Verfassungsänderungen. Sie hält das Grundgesetz für offen genug, um Raum
für notwendige Veränderungen der Politik und der Gesellschaft zu
ermöglichen. Reformen aber hält auch sie für dringend notwendig, um den
Sozialstaat, die öffentlichen Haushalte zu sanieren, um den
Herausforderungen, etwa der Demographie, zu begegnen. Sie setzt aber
weniger auf Änderungen von Paragraphen und mehr auf eine Änderung des
Bürgerbewusstseins und Engagements. Letztlich ist
ihr Buch, das auf einer Vortragsreihe basiert, ein Plädoyer für eine
mündige und selbstbewusste Bürgergesellschaft - oder wie sie es nennt:
"Von der Untertanen - zur Staatsbürgerkultur."
Jutta Limbach bewertet die Spiegel-Krise als Wendepunkt, als Abkehr von
obrigkeitsstaatlichen Traditionen und als Hinwendung zu einem liberalen
Staatsverständnis. Sie würdigt die Studentenbewegung, die unfreiwillig die
Reformfähigkeit des demokratischen Systems bewiesen habe und besonders die
Frauenbewegung. So habe die Bundesrepublik nicht nur die Herausforderungen
durch verschiedene Krisen bestanden, sondern es seien von ihnen Impulse
für eine Liberalisierung und Demokratisierung der deutschen Gesellschaft
ausgegangen.
Jutta Limbach denkt positiv und sie möchte ihrem Publikum, ihren Zuhörern
und Lesern, vermitteln: Engagiert Euch, seid ruhig
ein bisschen rebellisch, lasst Euch nicht alles gefallen, das Gemeinwesen
ist reformierbar. Selbst wo sich die Bürger nicht so verhalten, wie
es ihrem Bild entspricht, gibt sie sich verständnisvoll. Sie zitiert
Umfragen, die belegen, dass nur eine Minderheit der Bürger in den neuen
Ländern mit der bundsrepublikanischen Demokratie zufrieden ist. Die
negative Einstellung gegenüber freiheitlich-demokratischen Prinzipien
wächst sogar. Gleichheit ist den meisten Ostdeutschen wichtiger als
Freiheit. Frau Limbach übt daran aber keine Kritik, sondern weist
verständnisvoll darauf hin, dass auch die Geschichte der Bundesrepublik
lehre, "dass der Übergang von der totalitären Herrschaft zur Demokratie
nicht von einem prompten Mentalitätswechsel hin zu einer
Staatsbürgerkultur begleitet zu werden pflegt."
Um die Distanz zwischen Bürger und ihrem Staat zu verringern, setzt Jutta
Limbach auf mehr plebiszitäre Elemente. Sie hält die Angst vor dem
unmittelbaren Volkswillen heute für unbegründet. Im Gegenteil sieht sie
mehr Bürgerbeteiligung als Mittel gegen Politikmüdigkeit, politische
Entfremdung und Apathie. Sicher, Volksbegehren und Volksentscheide dürften
nicht die parlamentarischen Entscheidungsprozesse beschneiden. So sollte
das Volk nicht über Haushalte, Dienstbezüge, Abgaben und Gebühren
abstimmen. Sie plädiert aber zum Beispiel für ein Referendum über die
Annahme einer europäischen Verfassung. Darüber müsse breit diskutiert
werden, die Medien entsprechend intensiv informieren. So entschieden Jutta
Limbach für mehr direkte Bürgerbeteiligung plädiert, so unscharf bleibt
sie in ihrer Argumentation. Zu genau kennt sie die Gegenargumente, die
gerade ihr Nachfolger Papier vorgebracht hat, z.B. die Komplexität der
Probleme, die sich "ja-nein" Antworten entzieht, die Aushöhlung der
repräsentativen Demokratie. Papier hält den Befürwortern von Plebisziten
entgegen, dass die Bürger durchaus Möglichkeiten zur Mitwirkung haben,
diese aber immer weniger nutzen.
"Vom Wert der Freiheit" ist eines der wichtigsten
Kapitel überschrieben. Wichtig und aktuell, weil Jutta Limbach
einen Weg weist auf dem schmalen Grat zwischen Freiheit und Sicherheit.
Sie sorgt sich, dass das einseitige Streben nach Sicherheit vor
Kriminalität und terroristischen Anschlägen den Gebrauch
staatsbürgerlicher Freiheitsrechte empfindlich hemmen könnte.
Die Sorge vor einem "Überwachungsstaat" erscheint
ihr begründet. Verdeckte Ermittler, elektronische Abhörmaßnahmen,
Rasterfahndung sind derartige Bedrohungen der Freiheit. Sie müssten im
Einzelfall wohl begründet sein, um Einschränkungen der Freiheit zu
rechtfertigen. Ihre Skepsis an den
Anti-Terrorgesetzen ist unüberhörbar. Denn sie widersprechen ihrem Ziel
des angstfreien Bürgerengagements und dem Konzept der offenen, freien
Bürgergesellschaft.
Jutta Limbach bevorzugt die leisen Töne, die
behutsame, abwägende Argumentation. Doch das schadet der Eindringlichkeit
ihrer zentralen Botschaft nicht. Und die lautet: Die Bürger mögen
sich einmischen, für das Gemeinwesen engagieren, nicht immer nach dem
Staat und dem Gesetzgeber rufen. Kurz, sie plädiert dafür, Demokratie
täglich zu leben. Und wer wollte ihr da widersprechen? " |
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