Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
 * Happy Birthday - Letter für Jutta Limbach
 

Happy Birthday



- 70 -
Jutta Limbach


Wir sollten darauf vertrauen,
dass derjenige den Sieg davontragen wird,
der die Freiheit nicht beschneidet.

Wir alle müssen den geringsten Anfängen wehren,
denn wir haben schon einmal erfahren,
wohin vermeintlich harmlose Anfänge führen können.

(Jutta Limbach)

 


"Schlagzeilen ist Jutta Limbach gewohnt. Aufgewachsen in einer sozialdemokratisch geprägten Familie in Berlin-Neukölln - die Großmutter Mitglied der Weimarer Nationalversammlung, der Vater nach 1945 Bürgermeister in Berlin-Pankow - wurde Limbach schon früh politisch geprägt. Mit dem Berufziel Politik-Journalistin zu werden, studierte sie Jura und habilitierte darin 1971. Nach mehrjähriger Lehrtätigkeit als Rechtsprofessorin wechselte sie 1989 als Justizsenatorin in den Berliner Senat. Sie behielt den Posten auch 1990 unter der großen Koalition unter Eberhard Diepgen, bis sie 1994 nach Karlsruhe ans Bundesverfassungsgericht wechselte. Wenige Monate später rückte sie, nach der Wahl des bisherigen Gerichtspräsidenten Roman Herzog zum Bundespräsidenten, als erste Frau an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts auf.
 
In ihre Amtszeit in Karlsruhe fielen spektakuläre Entscheidungen wie der Richterspruch zum Gebrauch des Tucholsky-Zitats "Soldaten sind Mörder", das so genannte Kruzifix-Urteil, die Billigung des seit 1993 geltenden Asylrechts sowie die Erlaubnis zum Schächten von Tieren. 1997 geriet Limbach in die Kritik, weil sie die Organisatoren der umstrittenen Wehrmachtausstellung ausdrücklich als "Tabuverletzer" lobte. Als Präsidentin des Gerichts war sie oft massiver Kritik ausgesetzt. Die als unprätentiös und freundlich geltenden Limbach verteidigte jedoch entschlossen die Unabhängigkeit des Gerichts und scheute dabei nie ein öffentliches Wort. So bedauerte sie als Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission, dass kein breiterer Diskurs über eine neue gesamtdeutsche Verfassung und über Fragen der Bürgerbeteiligung geführt wurde.
 
In ihrer achtjährigen Amtszeit als Gerichtspräsidentin prägte die geschickte Öffentlichkeitsarbeiterin, der Selbstironie und vor allem ein wacher Verstand attestiert werden, das Gericht stärker als viele ihrer Vorgänger: Sie reformierte die Pressestelle und bemühte sich, das Verständnis für die Arbeit des Gerichts in der Bevölkerung deutlich zu bessern. Auch die Zahl der mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen nahm in Limbachs Amtszeit rapide zu. 2002 verließ sie das Gericht aus Altersgründen und wechselte als Präsidentin ans Goethe-Institut, wo sie seitdem für die Kulturarbeit im Ausland tätig ist."

http://www.n-tv.de/3182427.html
 


"Eigentlich hatte Jutta Limbach Jura nur studiert, um Journalistin zu werden. Stattdessen machte sie Karriere als Professorin, Justizsenatorin und erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Bis vor kurzem war sie sogar als SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten im Gespräch gewesen. Doch «als bloße Zählkandidatin» wollte sie nicht zur Verfügung stehen - sie lehnte ab."

http://de.news.yahoo.com/040323/12/3ya8l.html
 



Limbach warnt vor ausufernder Datenerhebung
 


Berlin (dpa) - Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, hat davor gewarnt, dass der Staat immer mehr Daten über die Menschen erhebt. «Mehr denn je wird der Informationshunger des Staates durch ein allgemeines Bedürfnis nach Sicherheit ausgelöst», sagte Limbach am Dienstag in Berlin bei einem Festakt zum 25-jährigen Bestehen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie forderte, den Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.


http://dpa.azm.zet.net/tickeriptc-onl-20020611-43-dpa_2161490.html

 



Letzter Ausweg Religion

Jutta Limbach rügt mangelnden Respekt für junge Muslime

Von Ruth Ciesinger

Armut führt nicht zu Terrorismus. Das Argument, das seit dem 11. September der Entwicklungshilfe zu mehr Aufmerksamkeit verhilft, sei ein Trugschluss, sagt Jutta Limbach. Nun steht die Präsidentin des Goethe-Instituts Inter Nationes nicht im Verdacht, die Hilfe für Drittwelt-Länder in Frage stellen zu wollen. Aber, sagt sie, und beruft sich dabei unter anderem auf eine Studie der Harvard-University, Arbeitslosigkeit und eine verzweifelte soziale Lage sind nicht die alleinigen Bedingungen, die vor allem junge Männer zu Terroristen werden lassen. Ausschlaggebend seien „versagte soziale Anerkennung und die Erfahrung von Demütigung“.

Die Konferenz des „International Dialogue Berlin“, die zum dritten Mal im Rahmen einer UN-Initiative stattfindet, beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von Armut und Gewalt. Limbach will das Problem differenzierter angehen. Bitterarme Länder wie das afrikanische Mali hätten keine Terroristen hervorgebracht, „die Gewaltbereitschaft erwächst aus der erlebten Kränkung, nicht aus purer Not“, sagt sie. Friedemann Büttner von der Freien Universität Berlin bestätigt das am Beispiel Ägypten. Bereits in den 80er Jahren hätten Umfragen gezeigt, dass junge Akademiker, denen wegen wirtschaftlicher oder politischer Gegebenheiten im Land alle Aufstiegsmöglichkeiten verwehrt blieben, besonders aggressiv seien. „Die Parallelen zum Attentäter Mohammed Atta“ seien nicht zu übersehen. In autoritär geführten Regimen bliebe nur die Religion als Möglichkeit zur Opposition, ergänzt Ulrich Schneckener von der Stiftung für Wissenschaft und Politik.

Doch Limbach besteht auch auf dem Blick ins eigene Land. Rasterfahndungen über sich ergehen lassen zu müssen, nur weil man ein reisefreudiger, muslimischer Student ist, Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden ohne jeden Verdacht, bedeuten ihrer Ansicht nach genau so eine „versagte soziale Anerkennung“. Was die für Folgen haben kann, ist auch bei deutschen Jugendlichen zu sehen. Warum gibt es denn mehr neo-nazistische Übergriffe in Ostdeutschland als im Westen, fragt die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und antwortet: „Weil sie sich deklassiert fühlen.“
 

http://www.tagesspiegel.de/archiv/10.07.2002/124965.asp


"Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht ist nach seinem Urteil zum Schächten von Tieren mit wütenden Protesten überzogen worden.

Dies berichteten die scheidende Präsidentin Jutta Limbach und ihr Nachfolger Hans-Jürgen Papier bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts.
Er sprach von einer „ausgeprägt kritischen Reaktion“ und von „Briefen zuhauf“, darunter auch vielen mit „unflätigen Bemerkungen“. Papier wies darauf hin, dass der von ihm geleitete Erste Senat lediglich eine vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahmeregelung für das betäubungslose Schlachten verfassungskonform ausgelegt habe. Trotz korrekter Darstellung in den Medien sei dies in weiten Teilen nicht richtig erfasst worden. Frau Limbach nannte den Tierschutz ein erfahrungsgemäß „stark emotionalisierendes Gebiet“ und verstand den Streit als einen der Konflikte, die sich aus Normen unterschiedlicher Kulturen ergäben. ...."

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel128563.php
 


 

"Grundgesetz
  Tierschutz wird Staatsziel

Beim vierten Anlauf ist im Bundestag auch mit der Zustimmung der Union zu rechnen.

   
   
(SZ vom 17. Mai 2002) Es ist der vierte Anlauf, aber diesmal wird er wohl zum Erfolg führen. Wenn der Bundestag an Freitag in zweiter und dritter Lesung darüber berät, ob der Tierschutz in der Verfassung verankert werden soll, ist erstmals die für eine Grundgesetz-Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu erwarten. In den Jahren 1994, 1997 und 2000 scheiterte das Unterfangen jeweils an einer breiten Ablehnungsfront in der Union, obwohl der Tierschutz zum Beispiel in der bayerischen Verfassung längst seinen Platz hat.

Das Umdenken in CDU und CSU ist in erster Linie auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen, das am 15. Januar die islamische Schlachtmethode des Schächtens, also des Tötens warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung für zulässig erklärte. Die Empörung über das Urteil war nicht nur in den Kreisen der organisierten Tierschützer groß.

Anthropozentrischer Ansatz

Jutta Limbach, die inzwischen ausgeschiedene Präsidentin des Karlsruher Gerichts erhielt massenhaft Protestbriefe, und wenig später erklärte sowohl Edmund Stoiber, der Kanzlerkandidat der Union, wie auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, dass sie sich angesichts der Stimmung in der Bevölkerung einer Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz nicht mehr verschließen wollten.

Damit schiebt die Union ihre alten Bedenken beiseite. Man befürchtete vor allem Erschwerungen für Tierversuche, die im Prinzip unter dem grundgesetzlichen Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre stattfinden. Rechtsexperten wie Rupert Scholz wiesen auch auf den streng anthropozentrischen Ansatz der Verfassung hin und warnten vor einer Überfrachtung des Grundgesetzes.

Staatsziel gewährt keine einklagbaren Rechte

Welche Folgen die Verfassungsänderung haben wird, ist im Einzelnen schwer vorherzusagen. Es soll sich um ein in Artikel 20 a („Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“) verankertes Staatsziel handeln, das im Gegensatz zu den Grundrechten keine individuell einklagbaren Rechte gewährt. An Staatszielen haben sich Verwaltung, Gesetzgeber und Justiz zu orientieren; die Konkretisierung erfolgt in Spezialgesetzen, in diesem Fall vor allem im Tierschutzgesetz. Staatsziele sind „nur“ eine Ermächtigungsgrundlage und eine Begründungshilfe in Abwägungsfällen.

Ob mit dem neu gefassten Artikel das Schächten geächtet würde, zweifeln Juristen an. Schon bisher hat Karlsruhe den Grundsatz des „ethischen Tierschutzes“ angewandt, zum Beispiel im Verbot herkömmlicher Legehennen-Batterien. Weiterhin wiegt die Berufs- und Religionsfreiheit schwer; zudem haben die Richter bezweifelt, dass das Schächten mehr Qualen verursacht als die hierzulande üblichen Schlachtmethoden. "

http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=deutschland/politik/43846/index.php
 


Und hier ein allerletztes Mal für die, die es immer noch nicht kapiert haben:

"3. Das Schächtverbot verstoße ferner gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Jüdische Metzger erhielten wegen ihrer Glaubensüberzeugung zu Recht eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten. Da sich die Glaubenshaltung des Beschwerdeführers von der jüdischen hinsichtlich des betäubungslosen Schlachtens nicht unterscheide, sei für eine Ungleichbehandlung kein Raum. Weiter sei Art. 3 Abs. 3 GG verletzt. Die Aufnahme des Begriffs der Religionsgemeinschaften in den Tatbestand des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG führe dazu, dass eine individuelle Glaubensüberzeugung keine Beachtung mehr finde. Der Beschwerdeführer werde deshalb, wenn seine Glaubensvorstellungen von denen anderer Muslime abwichen, gegenüber den Anhängern kleinerer und homogenerer Glaubensgemeinschaften benachteiligt."

"Die Verfassung billigt dem Gesetzgeber für die Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit der von ihm für die Durchsetzung der gesetzgeberischen Regelungsziele gewählten Mittel einen Einschätzungsspielraum zu. Dies gilt auch für die Beurteilung der tatsächlichen Grundlagen einer gesetzlichen Regelung. Insoweit kann eine Fehleinschätzung hier nicht angenommen werden. Zwar gibt es Stimmen, die bezweifeln, dass das Schlachten nach vorheriger Betäubung für das Tier deutlich weniger Schmerzen und Leiden verursacht als das Schlachten ohne Betäubung (vgl. etwa für Schafe und Kälber das Übersichtsreferat von Schulze/Schultze-Petzold/Hazem/Groß, Deutsche Tierärztliche Wochenschrift 85 <1978>, S. 62 ff.). Doch scheint dies wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt zu sein. Andere wie der Deutsche Tierschutzbund in seiner Äußerung in der mündlichen Verhandlung geben dem Schlachten unter Betäubung aus Gründen des Tierschutzes eindeutig den Vorzug. Auch Art. 12 des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Schlachttieren vom 10. Mai 1979 (BGBl 1983 II S. 771) und Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 93/119/EG des Rates der Europäischen Union über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung vom 22. Dezember 1993 (ABlEG Nr. L 340/21) gehen davon aus, dass es Tieren weniger Schmerzen und Leiden bereitet, wenn sie vor dem Blutentzug betäubt werden. Die damit übereinstimmende Einschätzung durch den Bundesgesetzgeber und dessen Annahme, das Betäubungsgebot des § 4 a Abs. 1 TierSchG sei zur Erreichung der Ziele des § 1 TierSchG geeignet und mangels einer gleich wirksamen Alternative auch erforderlich, sind unter diesen Umständen zumindest vertretbar.
Gleiches gilt für die Beurteilung der Ausnahmeregelung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG. Der Gesetzgeber hat die Befreiung vom Betäubungsgebot des § 4 a Abs. 1 Tier-SchG unter den Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung gestellt, weil er das Schächten einer verstärkten staatlichen Kontrolle unterwerfen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit geschaffen werden, über die Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung der antragstellenden Personen hinaus durch Nebenbestimmungen zur Ausnahmegenehmigung zu gewährleisten, dass den zu schlachtenden Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und beim Schächtvorgang selbst alle vermeidbaren Schmerzen oder Leiden erspart werden. Das soll beispielsweise durch Anordnungen über geeignete Räume, Einrichtungen und sonstige Hilfsmittel erreicht werden können (vgl. BTDrucks 10/3158, S. 20 zu Nr. 5). Haus- und sonstige Privatschlachtungen, bei denen ein ordnungsgemäßes Schächten häufig nicht gesichert ist und die infolgedessen zu besonders Anstoß erregendem Leiden der betroffenen Tiere führen können, sollen auf diese Weise möglichst unterbunden, Schlachtungen in zugelassenen Schlachthäusern stattdessen angestrebt werden (vgl. BTDrucks 10/5259, S. 39 zu Art. 1 Nr. 5).

Im Übrigen setzt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG voraus, dass im konkreten Fall Bedürfnissen von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft zu entsprechen ist, denen zwingende Vorschriften dieser Gemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. Dadurch, dass das Gesetz Ausnahmen vom Betäubungsgebot nur unter diesen Voraussetzungen zulässt, wird zwangsläufig die Zahl der in Betracht kommenden Ausnahmen verringert. Bei einer Religion wie dem Islam kommt hinzu, dass dieser selbst, wie der Zentralrat der Muslime in Deutschland in seiner Stellungnahme ausgeführt hat, eine möglichst schonende Tötung von Tieren verlangt (ebenso Andelshauser, a.a.O., S. 35, 62, 79 f.). Das Schächten muss nach den Regeln des Islam so vorgenommen werden, dass der Tod des zu schlachtenden Tiers so schnell wie möglich herbeigeführt wird und dessen Leiden unter Vermeidung jeder Art von Tierquälerei auf ein Minimum beschränkt werden (vgl. auch Österreichischer Verfassungsgerichtshof, EuGRZ 1999, S. 600 <603>). Auch von daher konnte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass der Ausnahmevorbehalt des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG eine zur Gewährleistung eines ethischen Geboten verpflichteten Tierschutzes geeignete und auch erforderliche Maßnahme darstellt."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020115_1bvr178399

Zu den in den jeweiligen religiösen Vorschriften verankerten Tierschutzaspekten vergleiche:

Rabbiner Dr. Israel Meir Levinger
Es gibt eine Reihe von Gesetzen in der Tora, im Talmud oder den nachtalmudischen Kodizes, die den Tierschutz zum Gegenstand haben.12 Die strengen Vorschriften des Schächtens stehen ebenfalls im Zeichen des Tierschutzes. So darf das Schächten nur durch qualifizierte Personen ausgeführt werden. An einen Schochet (Schächter) werden dieselben hohen ethischen Anforderungen gestellt wie an einen Rabbiner.
http://www.hagalil.com/judentum/koscher/schaechten/schaechten.htm

und

Islamologisches Institut e.V. Frankfurt
Der Islam kennt, wie das Judentum und das Christentum selbstverständlich auch eine Verantwortung des Menschen für das Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist und dem nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt werden dürfen. Der Islam geht in seinem Tierschutzgedanken sogar noch weiter und verbietet nicht nur die körperliche Misshandlung, sondern er verbietet auch die psychische und ethische Misshandlung und selbst die verbale Abwertung eines Tieres.
http://www.halal.de/nuu_s01.htm

Zur Relevanz bzw. Instrumentalisierung der Schächtthematik  in Politik und Tierschutzdiskussion vergleiche:
Die Stiftung Vier Pfoten Schweiz fordert in einem offenen Schreiben an Bundesrat Couchepin, die Frage des Schächtens sofort aus der Revision des Tierschutzgesetzes auszuklammern. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass keine ernsthafte Diskussion über die Revision des Tierschutzgesetzes mehr möglich ist. Medien und Publikum diskutieren praktisch ausschliesslich über die Aufhebung des Schächtverbots. In Tat und Wahrheit gibt es aber zahlreiche wichtigere Tierschutzprobleme in der Schweiz.
http://www.vier-pfoten.ch/presse/2002_1.html

- Das war das ALLERLETZTE Mal. -
 


 

 

Der Tagesspiegel:

Limbach kritisiert geplante Ausweisung terrorverdächtiger Ausländer auf Verdacht
[26.03.2004 - 16:42 Uhr]
   Berlin (ots) - Die Präsidentin des Goethe-Instituts und 
langjährige Verfassungsgerichtspräsidentin, Jutta Limbach, hat eine
mögliche Verschärfung des Zuwanderungsrechts zur Ausweisung
terrorverdächtiger Ausländer auf Verdacht scharf kritisiert. „Ich
warne davor, aus Angst vor Terror und Verbrechen Grundrechte zu weit
einzuschränken“ wie es jetzt auch bei der Ausweisung
terrorverdächtiger Ausländer geplant werde, sagte sie dem
Tagesspiegel (Samstagsausgabe). „Dies sind Elemente einer
symbolischen Politik, die kein Mehr an Sicherheit bringen. “



http://www.presseportal.de/story.htx?nr=541534

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Die Demokratie und ihre Bürger.
Aufbruch zu einer neuen politischen Kultur


"
Jutta Limbach zeigt in ihrem neuen Buch "Die Demokratie und ihre Bürger" die Notwendigkeit, neue Formen des politischen Denkens und Handelns zu entwickeln.
Denn selbst die beste Verfassung kann nicht selbsttätig wirken, sondern muss durch engagierte Bürger unterstützt werden, die nicht nur bereit sind, Gesetze zu befolgen, sondern die Verfassung aus Überzeugung leben. 
"

http://www.3sat.de/kulturzeit/specials/51277/
 


"30.11.2003
Jutta Limbach: Die Demokratie und ihre Bürger
Aufbruch zu einer neuen politischen Kultur
Rezensiert von Dieter Jepsen-Föge

 
 Jutta Limbach: Die Demokratie und ihre Bürger (Foto: Verlag C. H. Beck)
Jutta Limbach: Die Demokratie und ihre Bürger (Foto: Verlag C. H. Beck)
 

Liegt es auch an der Verfassung, dass der Staat derzeit in keiner guten Verfassung ist? Die These, das Grundgesetz sei nicht mehr zeitgemäß, müsse also reformiert werden, weil es selber notwendige Reformen erschwere oder verhindere, hat Konjunktur. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat gerade in einem bemerkenswerten Diskussionsbeitrag einige Verfassungsänderungen angeregt, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Als solche betrachtet er - und nicht nur er - vor allem das Verhältnis von Bund und Ländern, genauer, die unklare Kompetenzverteilung, die Machtausweitung des Bundesrates, in dem nicht nur Länderinteressen, sondern immer stärker Parteiinteressen artikuliert würden. Zum wiederholten Mal regt er eine Neugliederung des Bundesgebietes an, um "eine deutlich kleinere Zahl möglichst gleich großer und gleich potenter, jedenfalls aber aus sich heraus lebensfähiger Länder" zu bilden. Der Bundesrat solle dann in eine wirkliche zweite Kammer, nach dem Muster des amerikanischen Senats, umgestaltet werden. Die direkt Gewählten wären dann nicht mehr Mitglieder der Länderregierungen und verlören so ihren unmittelbaren Einfluss auf die Bundespolitik.

Wer sich des Scheiterns bisheriger Versuche erinnert, Bundesländer zu fusionieren, etwa die norddeutschen Staaten, den Südwesten oder Berlin-Brandenburg, ahnt, dass der richtigen Problembeschreibung auch in Zukunft kaum die Lösung folgen wird. Der Problemdruck scheint noch immer nicht stark genug. Die Vorgängerin Papiers an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts, die heutige Präsidentin des Goethe-Instituts, Jutta Limbach, ist denn auch zurückhaltender in ihren Vorschlägen für Verfassungsänderungen. Sie hält das Grundgesetz für offen genug, um Raum für notwendige Veränderungen der Politik und der Gesellschaft zu ermöglichen. Reformen aber hält auch sie für dringend notwendig, um den Sozialstaat, die öffentlichen Haushalte zu sanieren, um den Herausforderungen, etwa der Demographie, zu begegnen. Sie setzt aber weniger auf Änderungen von Paragraphen und mehr auf eine Änderung des Bürgerbewusstseins und Engagements. Letztlich ist ihr Buch, das auf einer Vortragsreihe basiert, ein Plädoyer für eine mündige und selbstbewusste Bürgergesellschaft - oder wie sie es nennt: "Von der Untertanen - zur Staatsbürgerkultur."

Jutta Limbach bewertet die Spiegel-Krise als Wendepunkt, als Abkehr von obrigkeitsstaatlichen Traditionen und als Hinwendung zu einem liberalen Staatsverständnis. Sie würdigt die Studentenbewegung, die unfreiwillig die Reformfähigkeit des demokratischen Systems bewiesen habe und besonders die Frauenbewegung. So habe die Bundesrepublik nicht nur die Herausforderungen durch verschiedene Krisen bestanden, sondern es seien von ihnen Impulse für eine Liberalisierung und Demokratisierung der deutschen Gesellschaft ausgegangen.

Jutta Limbach denkt positiv und sie möchte ihrem Publikum, ihren Zuhörern und Lesern, vermitteln: Engagiert Euch, seid ruhig ein bisschen rebellisch, lasst Euch nicht alles gefallen, das Gemeinwesen ist reformierbar. Selbst wo sich die Bürger nicht so verhalten, wie es ihrem Bild entspricht, gibt sie sich verständnisvoll. Sie zitiert Umfragen, die belegen, dass nur eine Minderheit der Bürger in den neuen Ländern mit der bundsrepublikanischen Demokratie zufrieden ist. Die negative Einstellung gegenüber freiheitlich-demokratischen Prinzipien wächst sogar. Gleichheit ist den meisten Ostdeutschen wichtiger als Freiheit. Frau Limbach übt daran aber keine Kritik, sondern weist verständnisvoll darauf hin, dass auch die Geschichte der Bundesrepublik lehre, "dass der Übergang von der totalitären Herrschaft zur Demokratie nicht von einem prompten Mentalitätswechsel hin zu einer Staatsbürgerkultur begleitet zu werden pflegt."

Um die Distanz zwischen Bürger und ihrem Staat zu verringern, setzt Jutta Limbach auf mehr plebiszitäre Elemente. Sie hält die Angst vor dem unmittelbaren Volkswillen heute für unbegründet. Im Gegenteil sieht sie mehr Bürgerbeteiligung als Mittel gegen Politikmüdigkeit, politische Entfremdung und Apathie. Sicher, Volksbegehren und Volksentscheide dürften nicht die parlamentarischen Entscheidungsprozesse beschneiden. So sollte das Volk nicht über Haushalte, Dienstbezüge, Abgaben und Gebühren abstimmen. Sie plädiert aber zum Beispiel für ein Referendum über die Annahme einer europäischen Verfassung. Darüber müsse breit diskutiert werden, die Medien entsprechend intensiv informieren. So entschieden Jutta Limbach für mehr direkte Bürgerbeteiligung plädiert, so unscharf bleibt sie in ihrer Argumentation. Zu genau kennt sie die Gegenargumente, die gerade ihr Nachfolger Papier vorgebracht hat, z.B. die Komplexität der Probleme, die sich "ja-nein" Antworten entzieht, die Aushöhlung der repräsentativen Demokratie. Papier hält den Befürwortern von Plebisziten entgegen, dass die Bürger durchaus Möglichkeiten zur Mitwirkung haben, diese aber immer weniger nutzen.

"Vom Wert der Freiheit" ist eines der wichtigsten Kapitel überschrieben. Wichtig und aktuell, weil Jutta Limbach einen Weg weist auf dem schmalen Grat zwischen Freiheit und Sicherheit. Sie sorgt sich, dass das einseitige Streben nach Sicherheit vor Kriminalität und terroristischen Anschlägen den Gebrauch staatsbürgerlicher Freiheitsrechte empfindlich hemmen könnte. Die Sorge vor einem "Überwachungsstaat" erscheint ihr begründet. Verdeckte Ermittler, elektronische Abhörmaßnahmen, Rasterfahndung sind derartige Bedrohungen der Freiheit. Sie müssten im Einzelfall wohl begründet sein, um Einschränkungen der Freiheit zu rechtfertigen. Ihre Skepsis an den Anti-Terrorgesetzen ist unüberhörbar. Denn sie widersprechen ihrem Ziel des angstfreien Bürgerengagements und dem Konzept der offenen, freien Bürgergesellschaft.

Jutta Limbach bevorzugt die leisen Töne, die behutsame, abwägende Argumentation. Doch das schadet der Eindringlichkeit ihrer zentralen Botschaft nicht. Und die lautet: Die Bürger mögen sich einmischen, für das Gemeinwesen engagieren, nicht immer nach dem Staat und dem Gesetzgeber rufen. Kurz, sie plädiert dafür, Demokratie täglich zu leben. Und wer wollte ihr da widersprechen? "

 
 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*