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Nach Hundeattacken in Hornbach und
Harthausen - Ermittlungen laufen
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Das rheinland-pfälzische Innenministerium will
die Liste der grundsätzlich gefährlichen Hunde nicht um eine Rasse
erweitern. Das hat Ministeriumssprecher Michael Hartmann gestern
vor dem Hintergrund der Tragödie in Hornbach (Kreis Südwestpfalz)
erklärt, bei dem zwei Rottweiler einen Sechsjährigen tot gebissen
hatten (wir berichteten).
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"Wir haben mit der Polizei eingehend erörtert, welche
Maßnahmen sinnvoll wären", erklärte Hartmann.
Danach sei derzeit nicht geplant, die in der
Gefahrenabwehrverordnung verankerte "Kampfhunde"-Liste um den
Rottweiler zu ergänzen: "Wir wissen, dass unsere Verordnung
vom Verfassungsgerichtshof nur akzeptiert wurde, weil sie den
Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt." Was heißen soll, dass nur die
als grundsätzlich gefährlich eingestuften Rassen Pit Bull Terrier,
American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier auf
dem Index stehen, die Verordnung ansonsten jedoch auf die
individuelle Gefährlichkeit abhebt.
Hartmann zufolge wurden aber alle zuständigen
Ordnungsbehörden "dringend darauf hingewiesen", die Einhaltung der
in der Verordnung enthaltenen Auflagen zu überprüfen. Es
wäre fatal, so Hartmann, wenn solche Vorfälle durch einen früheren
Eingriff vor Ort hätten verhindert werden können.
Dabei könnte Mainz nicht nur Hornbach, sondern auch die
Attacke eines American Staffordshire Terriers
am Karsamstag in Harthausen (Kreis Ludwighafen) im Auge haben. Wie
in Sonntag Aktuell berichtet, hatte der Hund eine 71-Jährige schwer
am Kopf verletzt. Das Tier gehört einem Hausmitbewohner der Frau
und hatte diese im Hof ihres Anwesens angegriffen. Gegen den
Halter, der zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause war, und die
Aufsichtsperson laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der
fahrlässigen Körperverletzung.
Wie die Speyerer Polizei gestern auf Anfrage informierte, war der
Hund bereits einmal sichergestellt worden, weil er Anfang Februar
einen Artgenossen attackiert hatte. Das Ordnungsamt der
Verbandsgemeinde Dudenhofen habe ihn später an den Halter
zurückgegeben. Die Vernehmung des Hundehalters, der der Polizei
nicht unbekannt sei, stehe noch aus. Das Ordnungsamt bestätigte den
Vorfall vom Februar. Aggressives Verhalten gegenüber Menschen habe
das Tier bislang aber nicht gezeigt. Es sei wieder an den Besitzer
zurückgegeben worden, weil dieser noch die gemäß
Gefahrenabwehrverordnung notwendige Sachkunde-Prüfung mit dem Hund
habe erbringen müssen. Unabhängig davon sei überprüft worden, ob er
das Tier artgerecht halte. Hätte sich der
Halter in dieser Woche nicht gemeldet, wäre ihm der Hund entzogen
worden, so ein Mitarbeiter des Ordnungsamts.
Im Fall Hornbach wurde zwischenzeitlich Kritik daran laut, dass die
Rottweiler auf Wunsch des Halters eingeschläfert worden waren.
Dadurch, so die Geschäftsführerin eines
Tierheims in Nordrhein-Westfalen, werde eine Untersuchung
verhindert, ob der Halter nicht doch für das Verhalten der Hunde
verantwortlich gewesen sein könnte. Wichtig sei jetzt, die Kadaver
als Beweisstücke aufzubewahren, um nachprüfen zu können, ob die
Freundin des Hundehalters wirklich versucht habe, die Rottweiler
von dem Jungen zu trennen.
Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft weist solche Überlegungen
zurück.
Zum einen habe ein Sachverständiger die Tiere vor der
Einschläferung getestet und keine Hinweise auf Aggressivität
entdeckt.
Zum anderen könne nachträglich durch Zeugenaussagen ein Urteil über
die Hunde erstellt werden.
Zudem bestätige das Obduktionsergebnis die Schilderung der Frau.
Dem Leitenden Oberstaatsanwalt Bayer zufolge haben die Eltern
bislang keine Anzeige erstattet.
Hingegen habe die Staatsanwaltschaft wie in jedem Fall eines
unnatürlichen Todes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Dieses gründe sich auf den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung.
Da der zweite Rottweiler offenbar seinen Kopf aus dem Halsband
ziehen und dann ebenfalls über das Kind herfallen konnte, kommt
laut Bayer auch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht in Betracht.(ahb/mml)
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RON - RHEINPFALZ ONLINE,
Mittwoch, 3. Apr , 03:45 Uhr
Hessen: Besitzer von seinen eigenen Hunden tot gebissen
- 03.04.2002
Dorheim (aho) - Ein Mann aus dem hessischen Dorheim in Hessen
ist von seinen
eigenen Hunden tot gebissen worden. Wie die Polizei mitteilte,
verletzten
der Rottweiler-Rüde und die Neufundländer- Bernhardiner -
Mischlingshündin
den 54 - jährigen am Kopf. Die bisher unauffälligen Tiere wurden
nach Angaben
der Polizei eingeschläfert.
Sehr geehrter Herr Dr. Grüll,
hallo in die Runde,
so sehr ich alle zum Thema ausgesprochenen Sorgen und
Argumente verstehen und nachvollziehen kann, wundere ich mich
doch, dass ein offensichtlich gemeinsamer Aspekt bisher nicht
angesprochen wurde, den ich für wichtig, wenn nicht sogar
entscheidend halte.
Bei beiden tödlichen Unfällen mit Rottweilern (der erste betraf
eine 86jährige Frau in Gladbeck) fällt auf, dass jeweils eine Frau
mit mehreren grossen Hunden unterwegs war.
Dies ist nicht nur in der LHV NRW - als eine der wenigen
durchaus vernünftigen Regelungen - untersagt, sondern verbietet
sich bereits aus logischen Erwägungen zum Kräfteverhältnis auch
ganz unabhängig von der derzeitigen Hysterie. Obwohl selbst nicht
gerade schwächlich gebaut und mit entsprechenden Gegengewicht
ausgestattet, habe ich längst eingesehen, meine beiden Kuvaszok
nicht gleichzeitig zusammen an der Leine ausreichend kontrollieren
zu können, wenn eine Reizsituation eintritt.
Aus den vorliegenden spärlichen Informationen glaube ich folgern
zu können, dass beide Ereignisse sich vielleicht hätten vermeiden
lassen, wenn nur jeweils ein Erwachsener einen kräftigen Hund
geführt hätte.
Noch einsichtiger ist es erst recht, dass kein Kind einen
solchen Hund an der Leine bändigen könnte. Vielmehr scheinen da
mögliche Verwickelungen der Leine mit Gefahr von Stürzen und
Verletzungen noch viel gefährlicher als Freilauf.
Selbstverständlich geht es hierbei nicht um Schuldzuweisungen,
sondern um realistische Möglichkeiten, künftige Unfälle zu
minimieren. Dieses Problem ist ganz sicher auch keineswegs
rassenspezifisch. Gegenüber den derzeit diskutierten sachfremden
und rechtlich unhaltbaren Vorschriften gegen Halter regional ganz
verschiedener Hunderassen erscheint es sinnvoller, das Führen von
Hunden in Wohngebieten grundsätzlich auf eine erwachsene Person pro
Hund einzuschränken (Ausnahmen allenfalls bei Kleinhunden weit
unterhalb der 20/40 er Grenze) Obwohl auch in Hamburg im Juni 2000
bei dem die ganze Hysterie auslösenden Zwischenfall die gleiche
Situation (eine Frau mit zwei Hunden) vorlag, handelt es sich dabei
wohl wegen der gespannten sozialen Situation in einem berüchtigten
Stadtteil um einen Sonderfall. Zwar hat dies u.a. zu einer Abwahl
der dafür mitverantwortlichen Politiker beigetragen, aber auch bei
deren Nachfolgern ist eine rationale Aufarbeitung leider kaum
erkennbar.
Alle Erklärungsversuche des vierten Todesfalls in der Nähe von
Hamburg müssen an der gewollt verschleierten und völlig
unzureichenden Information scheitern. Vermutlich gehört er aber in
den zahlenmäßig weit überwiegenden Bereich häuslicher und
rudelinterner Zwischenfälle, welche nicht die Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit sondern viel eher die Sachkunde von Haltern
im Rahmen des Tierschutzes und natürlich auch des damit untrennbar
verbundenen Menschenschutzes betreffen.
Wenn es wirklich noch um Sachfragen bei "gefährlichen Hunden"
geht und nicht ausschließlich um persönliche Eitelkeiten und
Machtdemonstrationen inkompetenter und beratungsresistenter
Politiker, könnte dies eine gemeinsame Lehre aus den schlimmen
Erfahrungen der letzten Ereignisse sein.
Vielleicht könnte sich zu diesem Thema eine Diskussion ergeben.
mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Arens
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Kein Futter in Hundezwinger - Tiere zerfleischen sich gegenseitig
Konya (dpa) - Nach drei Tagen ohne Futter zerfleischen sich die
Hunde im größten türkischen Tierheim in der zentralanatolischen Stadt
Konya gegenseitig. Bisher seien 13 der fast 3000 Hunde
umgekommen,berichtete der Präsident des örtlichen Tierschutzvereins am
Mittwoch.
Für das Ausbleiben des Futters machen die Betreiber des Tierheims die
Verwaltung eines Stadtteils verantwortlich, der reihum mit anderen für
die Verpflegung zu sorgen habe. Die Verwaltung begründete das
Ausbleiben mit Verzögerungen bei der Bestellung und konterte: "Die
wollen, dass wir uns um die Hunde wie um Kinder kümmern." Für die auf
der Straße aufgelesenen Hunde sind im Monat 15 Tonnen Futter nötig.
©dpa
031151 Apr 02
Aus dem Forum:
Rabiater Hundehalter
Mit erheblichen Gesichtsverletzungen kam am Montag Abend ein 37 Jahre
alter
Geschädigter zur Polizeiwache in der Neckarstadt, nachdem er gegen 18.45
Uhr
hinterrücks niedergeschlagen worden war. Dem Vorfall voraus ging eine
Auseinandersetzung mit einem noch unbekannten Hundehalter am Neckarufer
Höhe
Dammstraße, von dessen beiden unangeleinten Kampfhunden ohne Maulkorb
sich
der Anzeigeerstatter bedroht gefühlt hatte. Im Laufe der zunächst
verbalen
Auseinandersetzung hatte der Spaziergänger mit einem mit Reizgas
geladenen
Revolver gedroht, um sich den Hundehalter und seine Vierbeiner vom Leib
zu
halten. Im Weitergehen wurde der Mann schließlich von dem ca. 30 Jahre
alten
Täter hinterrücks niedergeschlagen
Toter Schäferhund im Müllcontainer
Hamburg (ots) - Tatzeit: 18.03.02, 09.00 Uhr Tatort: Berliner Platz,
Hamburg-Jenfeld Am 18.03.02, gegen 08.00 Uhr fand eine Frau (44) in einem
Müllcontainer am Berliner Platz einen toten Schäferhund. Die Container
stehen auf einem Parkplatz, der sich seitlich Neben einem 13-geschossigen
ANZEIGE Hochhaus am Berliner Platz befindet und von der Schöneberger
Straße
angefahren werden kann. Neben dem Parkplatz liegt ein kleines Areal auf
dem
neun Müllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1100 Litern stehen. In
einem dieser Behälter lag, unter Mülltüten und Pappkartons ein
Tierkadaver.
Es handelt sich dabei um einen toten
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