Beißer oder Familienhund?
Angriffe auf Menschen bringen Rottweiler immer wieder ins Gerede
- Von NINA LONCAR -
Köllertal/Völklingen/Warndt. Laut sirrend saust ein
Stöckchen durch die Luft, in schnellem Sprint hechten die beiden
Rottweiler Benny und Joe Joe hinterher. Sekunden später trägt der
ältere der beiden Rüden, Joe Joe, stolz das Wurfgeschoss zu seinem
Frauchen Sabine Pfeifer. Die 34-jährige, aus Großrosseln stammende
Hundetrainerin, die mit Mann, vier Kindern und den Hunden in Köln
lebt, ist gerade zu Gast bei den Eltern. Mit dabei natürlich die
Hunde und Sohn Dennis, fünf Jahre alt. Es bedarf nur einer kleinen
Geste der zierlichen Dame, da liegen die 60 Kilogramm schweren
Kraftpakete schon brav zu ihren Füssen. "Eine gute Erziehung ist für
diese Tiere das A und O. Rottweiler sind sehr selbstbewusst, mit
ausgeprägtem Rudelverhalten. Dem Menschen gegenüber möchten sie sich
gerne einen hohen Rangplatz sichern. Man muss schon beweisen, dass
man ihnen überlegen ist", gibt sie unumwunden zu. "Für Anfänger sind
die im Normalfall sehr kinderlieben Tiere eher ungeeignet. Oft
passieren gerade hier Erziehungsfehler, die zu Konflikten führen
können", sagt Sabine Pfeifer.
Das bestätigen Günter Neu und Andrea Greff. Die beiden aus dem
Köllertal stammenden Pferdezüchter halten auf ihrem Gestüt bei
Hermeskeil den dreijährigen Rottweiler-Rüden Apollo. Die zehnjährige
Tochter Carolin streicht über das Fell des Riesen. "Wir haben mit dem
Tier keine Probleme. Ihm wurde bereits als Junghund in der Familie
sein Rangplatz zugewiesen. Verhätscheleien und Kompromisse gab es
nie. Weil Rottweiler aber gerne auf den Menschen zugehen, fällt
vielen Zeitgenossen schon allein ob ihrer Größe und Erscheinung das
Herz in die Hose. Die Hunde sind nicht dumm, merken das sofort und
reizen es aus", erklärt Günter Neu.
Dass die Tiere oft nicht ganz einfach seien, hält Tierarzt Markus
Döbbeler aus Völklingen dagegen: "Manche Rottweiler werden von ihrem
Besitzer nicht dementsprechend untergeordnet. Dies kann dann bei der
Behandlung in unserer Praxis zu Problemen führen, die Tiere reagieren
ungehalten und unangepasst. Das geht aber auch mit anderen großen
Hunderassen so." Eine eher schlechte Erfahrung mit einem Rottweiler
hatte vor etlichen Jahren Petra Freis aus Köllerbach. Zusammen mit
ihrem Lebensgefährten hielt sie den bereits achtjährigen Rüden Askan,
der ebenfalls jahrelang die Pferde im Stall bewachte. "Menschen
gegenüber war Askan stets lammfromm", betont Petra Freis. Eines
Morgens jedoch betrat sie den Stall, und sah die Bescherung: "Der
Hund hatte unser erst zwei Tage altes Fohlen angegriffen und schwer
verletzt. Nach weiteren Attacken gegen andere Tiere mussten wir ihn
töten lassen."
Dieser Vorfall passt genau in das Schema von Tierarzt
Hans-Friedrich Willimzik aus Köllerbach, im Saarland erster
Vorsitzender des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH): "Wenn
mir betroffene Hundebesitzer sagen, das Tier habe aus heiterem Himmel
zugebissen, glaube ich das kaum. Entweder wollen sie vorangegangene
Verhaltensauffälligkeiten leugnen, oder sie haben zu wenig Erfahrung,
diese zu erkennen", betont der Hundespezialist. "Ich sehe hier
übrigens kein Rasse-, sondern ein Individualproblem. Rottweiler sind
sehr friedfertig und freundlich, bedürfen, wie jeder andere Hund
auch, einer konsequenten Erziehung. Wenn ein Ehepaar zum Beispiel
einen Rottweiler hält, der Mann ihn hart und ehrlich in die Schranken
weist, die Frau ihn dann aber mit Bussis ins Bett einlädt, sind
Konflikte vorprogrammiert", erklärt Willimzik weiter. Auch Kollege
Martin Glatz plädiert für eine optimale Ausbildung: "Welpenschule und
Gehorsamstraining sind ganz wichtig." Rottweiler-Halterin Karin Brück
aus Heusweiler, Mutter von drei Kindern, hat mit ihrem Rüden Balou
nun schon den dritten Hund der Rasse im Haus: "Diese unabdingbare
Treue bekommt man nur von einem Rottweiler", sagt sie und streicht
dem Tier über den Kopf. Aggressivität? Darüber kann sie nur lachen.
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http://www.ron.de/
Rottweiler doch auf den Index?
SPD will erneut diskutieren
MAINZ/HORNBACH (ahb). Unterschiedlicher Auffassung, ob eine Änderung der
rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde
derzeit in Frage kommt, sind offenbar das zuständige SPD-geführte
Innenministerium und die SPD-Landtagsfraktion. Wie gestern
berichtet,
hatte das Ministerium erklärt, die in der Verordnung verankerte
"Kampfhunde"-Rasseliste im Moment nicht erweitern zu wollen. Hingegen
wollte
der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Pörksen, gestern
nicht ausschließen, dass erneut über eine Verschärfung der Verordnung
nachgedacht werden muss. So stufe zum Beispiel Bayern die Rottweiler als
grob gefährlich ein und mache entsprechende Auflagen. Pörksen hat
veranlasst, dass der Innenausschuss in seiner nächsten Sitzung über die
Hundeattacken in Hornbach und Harthausen unterrichtet wird. Nach Vorlage
der
Fakten soll über eine Verschärfung diskutiert werden. Zwischenzeitlich
hat
sich auch der Tierschutzbund Rheinland-Pfalz zu Wort gemeldet. Angesichts
des tragischen Unglücksfalls in Hornbach erneuerte er seine Forderung,
das
Tierschutzgesetz durch ein Heimtiergesetz zu ergänzen. Dadurch könnten
Zucht, Haltung, Import und Handel mit Heimtieren generell begrenzt, und
eine
entsprechende Betreuung der Zuchttiere könnte im Detail geregelt werden.
Unterdessen ist gestern in Hornbach unter großer Anteilnahme der
Bevölkerung
der sechsjährige Junge beigesetzt worden, der vergangene Woche von
Rottweilern totgebissen worden war.
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Kommentar: Keine Veränderung
Von Anke Herbert - Die Hundeattacken von
Hornbach und Harthausen zeigen einmal mehr, wie schwierig es ist, solche
Unglücke zu verhindern. Eigentlich ist alles geregelt. Die
rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung sagt klipp und klar, dass
drei
Rassen grundsätzlich gefährlich sind. Und dass die damit verbundenen
Auflagen wie Maulkorbpflicht und Sachkundetest auch für einzelne andere
Tiere gelten müssen, die sich als gefährlich herausgestellt haben. Doch
nach
den Vorfällen in Hornbach und Harthausen wird die Diskussion über Sinn
und
Durchsetzbarkeit solcher Regelungen wieder hochkochen. Dabei werden die
Ordnungsämter erneut im Zielfeuer der Kritik stehen. Kontrollieren sie
die
Auflagen der Gefahrenabwehrverordnung auch wirklich, oder sind sie dazu
vielleicht gar nicht in der Lage? Neu aufgerollt wird in dem Zusammenhang
sicher ebenso die Situation der Tierheime. Auch im Harthausener Fall war
es
wohl eher schwierig, einen Platz für den Kampfhund zu bekommen. Trotz gut
21
Monaten, seit denen die verschärfte Gefahrenabwehrverordnung in Kraft
ist,
steht die Debatte also genau dort, wo sie damals eingesetzt hat.
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 3. Apr , 03:45 Uhr
Neue Vorschrift erfasst auch alltägliche Mogeleien
Eichel macht Jagd auf kleine Steuersünder
Wiederholtes
Schummeln in der Steuererklärung wird gefährlich: Denn die neuen
Gesetze gegen organisierte Kriminalität können auch kleine Sünder
treffen. Sie werden künftig wie Schwerverbrecher behandelt.
DÜSSELDORF. Hans Eichel packt die Keule aus: Wer regelmäßig bei
den Fahrtkosten zur Arbeit ein paar Kilometer dazumogelt, die Kosten
für sein Arbeitszimmer zu hoch berechnet oder einfach nur mehrfach
falsche Buchquittungen einreicht - seit Anfang des Jahres drohen
solchen Steuerschummlern drastische Sanktionen. Grund: Im Zuge der
Terror-Hysterie nach dem 11. September hat der Bundesfinanzminister
im Kampf gegen Steuerhinterzieher aufgerüstet und dabei schwere
Geschütze aufgefahren. "Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" heißt sein
Zauberwort - und die ist seit Jahresbeginn ein Verbrechen.
Kleine Steuersünder als Schwerkriminelle? Eichels
Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz macht's möglich: Mit § 370 a der
Abgabenordnung (AO) hat der Finanzminister die "gewerbsmäßige
Steuerhinterziehung" als Vortat zur Geldwäsche eingeführt und als
Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Die Folge: Jeder, der mehrfach
Steuern hinterzogen hat, kann künftig härter verfolgt und
sanktioniert werden. Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
ist eindeutig. "Gewerbsmäßig", so das oberste Zivilgericht, handelt
bereits, "wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur
vorübergehende Einnahmequelle verschaffen möchte".
Was wie ein Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
klingt, entpuppt sich damit zu einem Rundumschlag gegen alle
Steuerbetrüger - ob groß oder klein. Zumal das Gesetz keine
Mindestbetragsgrenze festlegt, ab der von "Gewerbsmäßigkeit"
ausgegangen werden kann. Nach Angaben von Michael Streck, Präsident
des Deutschen Anwaltvereins, fallen künftig etwa 75 % aller
Steuerhinterzieher unter die neue Strafvorschrift.
Und das hat schwere Konsequenzen. Denn durch die Einstufung als
Vortat zur Geldwäsche können gegen die "gewerbsmäßigen" Hinterzieher
alle Fahndungsmaßnahmen eingesetzt werden, die das Gesetz dafür
vorsieht. Verdeckte Ermittler, Telefonüberwachung oder Observation -
alles das ist zulässig. Und die Berater des Steuersünders müssen eine
Vertretung ablehnen, um nicht durch Entgegennahme von Honorar selbst
von der Tat "angesteckt" zu werden. "Niemand, der vermutet, es mit
einem Steuerhinterzieher zu tun zu haben, kann künftig von diesem
Geld annehmen, da die Steuerschuld das gesamte Vermögen vergiftet",
so Streck.
Für Sven Thomas, Steuer-Strafverteidiger aus Düsseldorf, sind
Eichels Maßnahmen die reinste Hexenjagd. "Da werden einfache Bürger
in die Nähe von Schwerverbrechern gerückt und völlig überzogene
Mittel zu ihrer Verfolgung kreiert", betont der Anwalt gegenüber dem
Handelsblatt. Dieter Hild, Partner der Düsseldorfer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rölfs-Partner, glaubt an gezielte
Einschüchterung: "Das ganze reiht sich ein in eine Vielzahl neuer
Vorschriften, mit denen ein riesiges Drohpotenzial aufgebaut wird, um
die Steuerbürger gefügig zu machen."
Doch damit nicht genug. Da Eichel es unterlassen hat, die
Vorschriften für die strafbefreiende Selbstanzeige auf die
"gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" auszudehnen, hat der Delinquent,
anders als bei der gewöhnlichen Steuerhinterziehung, keine
Möglichkeit, sich durch Offenbarung bei den Finanzbehörden vor der
Strafe zu retten - die Selbstanzeige wird versperrt. Bereits aus
fiskalischer Sicht die reinste Torheit, meint Jürgen Pinne, Präsident
des Steuerberaterverbands. "Damit wird einem Großteil der
Steuerunehrlichen die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit verwehrt,
womit dem Staat erhebliche Einnahmen verloren gehen", so Pinne. Der
ist damit ausnahmsweise einer Meinung mit seinem sonstigen
Gegenspieler Dieter Ondracek, Chef der Steuergewerkschaft: Wenn mit
gewerblicher Steuerhinterziehung derjenige gemeint sei, der
Zinseinkünfte aus Luxemburg hinterziehe, müsse der Gesetzgeber hier
nachjustieren. "Das ist nicht der gewerbsmäßige Hinterzieher, dem man
mit der großen Keule drohen muss." Es wäre falsch, diesen Sündern den
Weg zur Selbstanzeige zu verbauen, meint Ondracek.
Hinzu kommt, dass auch die Einstellung eines Strafverfahrens wegen
Geringfügigkeit nicht mehr möglich ist. Denn die gewerbsmäßige
Steuerhinterziehung gilt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr
Gefängnis als Verbrechen. "Und Verbrecher", betont Thomas, "müssen
von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden."
Steuerhinterziehung - Stichwort: Selbstanzeige
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc. - Die wichtigsten Steuergesetze
Steuererklärung 2001 - endlich Hilfe
Steuertipp der Woche - Mit Rabatten Steuern sparen
Steuervorteil sichern - beim Arbeitszimmer Steuern sparen
Knapp und präzise - Steuer-Lexikon
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Dazu erhielten wir folgenden
Kommentar:
..
und SIEMENS und BMW und DAIMLER und ALLIANZ und BAYER und .. und
..und ...
schaukeln sich munter weiter die Nüsse und zahlen keinen Cent Steuern
...
10
Packen minus 9 Packen = ?
Genau ... EINPACKEN !
Gruß
Detlef
Na da brauch ich ja
nichts mehr zu sagen :-( Erst die Hundehalter, jetzt die, die mal einige
Kilometer schummeln - immer die kleinen - die Bonzen schmieren
mittlerweile fleissig weiter.......
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