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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Staatsanwaltschaft ordnet die Obduktion der Rottweiler von Hornbach an

* Entwurf des Landeshundegesetzes mangelhaft

 

Staatsanwaltschaft ordnet die Obduktion der Rottweiler von Hornbach an
 

Hornbach/R.-P., 5.4.02
 
Hauptaugenmerk auf Erkrankungen - Zeuge gesucht
 
Die beiden Hunde, die am Gründonnerstag bei Hornbach einen Sechsjährigen totgebissen haben, werden obduziert. Dies teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer gestern auf Anfrage mit.
 
"Wir wollen uns nicht vorwerfen lassen, wir hätten nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft", so Bayer. Besonderen Augenmerk hat die Staatsanwaltschaft dabei auf eventuelle Erkrankungen der beiden Hunde - wie etwa Gehirntumore - gerichtet. Silke Groos, Geschäftsführerin des Tierheims Olpe in Nordrhein-Westfalen, hatte der Staatsanwaltschaft Versäumnisse vorgeworfen und die Schilderungen der 37-jährigen Hundeführerin angezweifelt. Demnach müssten die Hunde laut Groos obduziert werden, um festzustellen, ob die Frau die Hunde wirklich getreten habe, um sie von dem Kind abzubringen.
"Ein Untersuchung, ob die Hunde Verletzungen aufweisen, bringt uns in diesem Zusammenhang nicht weiter. Denn als der Vater des Kindes am Unfallort erschienen ist und seinen Sohn aufheben wollte, sind die Hunde wiedergekommen, und er hat ebenfalls nach ihnen getreten", fasste Bayer zusammen. Somit sei nicht mehr feststellbar, ob eventuelle Verletzungen der Tiere von der Hundeführerin oder dem Vater des Kindes stammen. Derzeit seien die Hunde in Pirmasens. Für die Obduktion müssten die Kadaver erst aufgetaut werden. Einen genauen Zeitpunkt für die Obduktion konnte der Staatsanwalt noch nicht nennen.
Weitere Zeugen haben laut Eberhard Bayer ausgesagt, dass die Tiere harmlos gewesen seien. Allerdings habe die Polizei auch einen Zeugen gefunden, der bestätigte, dass die beiden acht Monate alten Hunde nur wenige Stunden vor dem Unglück eine Gans gerissen haben. Hunde-Experten werten dies allerdings als normales Beuteverhalten, das auch dem kleinen Jungen zum Verhängnis geworden sein kann.
"Bei der Untersuchung der Hunde am Donnerstagabend hat der Gutachter mit den Tieren Reiz-Tests gemacht und ihnen auch Schmerzen zugefügt. Statt zu beißen, sind sie aber weggelaufen", schilderte der Staatsanwalt, wie der Diensthundeführer zu dem Ergebnis kam, dass die Hunde nicht aggressiv seien. Einen Zeugen sucht die Polizei allerdings noch. Er hatte vergangene Woche behauptet, die beiden Rottweiler des Hornbacher Kaufmanns seien in Frankreich scharf gemacht und auf Biss trainiert worden. "Bisher haben wir keinerlei Hinweise, dass diese Behauptung zutrifft; allerdings laufen die sehr umfangreichen Ermittlungen noch", erklärte Bayer gestern.
Um alle Eventualitäten auszuschließen, hat die Zweibrücker Staatsanwaltschaft die saarländische Polizei eingeschaltet. Deren Beamte sollen in der Hundeschule Südwest im Saarpfalz-Kreis ermitteln, wo die beiden Tiere Kurse absolviert haben. Auch der Hundebesitzer und die 37-jährige Hundeführerin müssen nach Bayers Angaben noch einmal ausführlich zu verschiedenen Details des Falls befragt werden.
 

Ergänzend dazu:
Die Rheinpfalz
Die beiden Rottweiler, die am Gründonnerstag einen sechsjährigen Jungen bei Hornbach getötet haben, werden obduziert. Das hat gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer, Zweibrücken, auf Anfrage bestätigt.
 
Dabei wird nach Angaben Bayers vor allem untersucht, ob die Tiere Krankheiten wie etwa einen Hirntumor aufweisen. Eine Tierheim-Leiterin aus Nordrhein-Westfalen hatte eine Obduktion gefordert, weil dadurch geklärt werden könnte, ob die 37-jährige Hundeführerin tatsächlich versucht habe, die Tiere durch Tritte von dem Kind zu trennen. "Es bringt nichts, die Rottweiler nach Verletzungen zu untersuchen, weil der Vater des Jungen ebenfalls nach den Tieren trat, als er sein Kind auf dem Waldweg aufgehoben hat", sagte Bayer. Selbst wenn also zum Beispiel Blutergüsse festgestellt würden, könne nicht gesagt werden, von welchen Fußtritten sie stammten. Der Obduktionstermin steht laut Bayer noch nicht fest.
Zu bisherigen Zeugenaussagen erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt, dass ein Zeuge geschildert habe, die beiden acht Monate alten Hunde hätten kurz vor dem Unglücksfall eine Gans gerissen. Andere Zeugen hingegen hätten die Hunde als nicht aggressiv bezeichnet. Auch der Gutachter, der die Tiere vor deren Einschläferung untersucht habe, habe keine Anzeichen von Aggression festgestellt. Statt zu beißen, seien sie weggelaufen, als ihnen der Sachverständige Schmerzen zugefügt habe, sagte Bayer.
 


Lesen Sie hier.
http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=HERMES:2002040

5:2789931&template=templates/cms_osmm/recherche/lokal/zwe/lan/meldung.oft
 

AW-Kommentar: Na Martin - meinste nicht das Silke gewonnen hat? :-))

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der KTV bittet um Veröffentlichung:

Pressemitteilung des KTV vom 12. März  2002

 

Entwurf des Landeshundegesetzes mangelhaft

Der vorliegende Entwurf eines Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz) soll die äußerst umstrittene und Praxis untaugliche Landeshundeverordnung vom 30. Juni 2000 ablösen. Dabei sind die vormals namentlich genannten 42 Hunderassen der alten Anlagen 1 und 2 auf 14 Rassen der neuen §§ 3 und 10 zusammen gestrichen worden. Dazu stellt der Tierarzt und Tierheimleiter Dr. Unna fest: „Die Benennung einzelner Rassen zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden ist und bleibt Unfug. Weniger Rassen zu benennen bedeutet, etwas weniger Unfug zu treiben. Die Gefährlichkeit eines Hundes kann nur jeweils individuell beurteilt werden. In diesem Punkt sind sich alle Wissenschaftler einig. Das hat sich erneut anlässlich einer Veranstaltung der Landestierärztekammer Nordrhein im Konrad-Adenauer-Tierheim über das Verhalten von Hunden mit Frau Dr. Feddersen-Petersen im letzten Jahr gezeigt. Frau Höhn als zuständige Ministerin muss sich beim Festhalten an einer verkleinerten Rassenliste auch fragen lassen, ob die gestrichenen Hunderassen über Nacht harmlos geworden sind!“ In § 12 Absatz 2 letzter Satz heißt es, dass ein Hund dem Halter entzogen werden kann und „an eine geeignete Stelle abzugeben ist.“ Dazu meint der erste Vorsitzende des KTV, Dr. Lösch: „In der Praxis ist dies für die Millionen Stadt Köln unmöglich – es gibt lediglich zwei Tierheime mit maximal ca. 300 Plätzen für Hunde, und die sind seit Einführung der Landeshundeverordnung vor fast zwei Jahren permanent besetzt. Da die Stadt Köln aus Kostengründen den Bau eines eigenen Tierheimes ablehnt, wird auch ein zukünftiges Landeshundegesetz nicht umgesetzt werden können – es fehlt an Plätzen zur Unterbringung der Tiere. Wir fordern das Land und die Stadt auf, beide Tierheime bei der Standortsicherung, Modernisierung und beim weiteren Ausbau zu unterstützen.“

 

V. i. S. d. P.: Dr. Ralf B. Unna (Tierheimleiter · Tierarzt)

Tel. (02 21) 9 35 42 29

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Harwig-Malte Lösch

 

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"font-size: 11.0pt">Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Harwig-Malte Lösch

 

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