Staatsanwaltschaft ordnet die Obduktion
der Rottweiler von Hornbach an
Hornbach/R.-P., 5.4.02
Hauptaugenmerk auf Erkrankungen - Zeuge
gesucht
Die beiden Hunde,
die am Gründonnerstag bei Hornbach einen Sechsjährigen totgebissen
haben, werden obduziert. Dies teilte der Leitende Oberstaatsanwalt
Eberhard Bayer gestern auf Anfrage mit.
"Wir wollen uns nicht
vorwerfen lassen, wir hätten nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft", so
Bayer. Besonderen Augenmerk hat die Staatsanwaltschaft dabei auf
eventuelle Erkrankungen der beiden Hunde - wie etwa Gehirntumore -
gerichtet. Silke Groos, Geschäftsführerin des Tierheims Olpe in
Nordrhein-Westfalen, hatte der Staatsanwaltschaft Versäumnisse
vorgeworfen und die Schilderungen der 37-jährigen Hundeführerin
angezweifelt. Demnach müssten die Hunde laut Groos obduziert werden, um
festzustellen, ob die Frau die Hunde wirklich getreten habe, um sie von
dem Kind abzubringen.
"Ein Untersuchung, ob die Hunde Verletzungen aufweisen, bringt uns in
diesem Zusammenhang nicht weiter. Denn als der Vater des Kindes am
Unfallort erschienen ist und seinen Sohn aufheben wollte, sind die
Hunde wiedergekommen, und er hat ebenfalls nach ihnen getreten", fasste
Bayer zusammen. Somit sei nicht mehr feststellbar, ob eventuelle
Verletzungen der Tiere von der Hundeführerin oder dem Vater des Kindes
stammen. Derzeit seien die Hunde in Pirmasens. Für die Obduktion
müssten die Kadaver erst aufgetaut werden. Einen genauen Zeitpunkt für
die Obduktion konnte der Staatsanwalt noch nicht nennen.
Weitere Zeugen haben laut Eberhard Bayer ausgesagt, dass die Tiere
harmlos gewesen seien. Allerdings habe die Polizei auch einen Zeugen
gefunden, der bestätigte, dass die beiden acht Monate alten Hunde nur
wenige Stunden vor dem Unglück eine Gans gerissen haben. Hunde-Experten
werten dies allerdings als normales Beuteverhalten, das auch dem
kleinen Jungen zum Verhängnis geworden sein kann.
"Bei der Untersuchung der Hunde am Donnerstagabend hat der Gutachter
mit den Tieren Reiz-Tests gemacht und ihnen auch Schmerzen zugefügt.
Statt zu beißen, sind sie aber weggelaufen", schilderte der
Staatsanwalt, wie der Diensthundeführer zu dem Ergebnis kam, dass die
Hunde nicht aggressiv seien. Einen Zeugen sucht die Polizei allerdings
noch. Er hatte vergangene Woche behauptet, die beiden Rottweiler des
Hornbacher Kaufmanns seien in Frankreich scharf gemacht und auf Biss
trainiert worden. "Bisher haben wir keinerlei Hinweise, dass diese
Behauptung zutrifft; allerdings laufen die sehr umfangreichen
Ermittlungen noch", erklärte Bayer gestern.
Um alle Eventualitäten auszuschließen, hat die Zweibrücker
Staatsanwaltschaft die saarländische Polizei eingeschaltet. Deren
Beamte sollen in der Hundeschule Südwest im Saarpfalz-Kreis ermitteln,
wo die beiden Tiere Kurse absolviert haben. Auch der Hundebesitzer und
die 37-jährige Hundeführerin müssen nach Bayers Angaben noch einmal
ausführlich zu verschiedenen Details des Falls befragt werden.
Ergänzend dazu:
Die Rheinpfalz
Die beiden Rottweiler, die am
Gründonnerstag einen sechsjährigen Jungen bei Hornbach getötet haben,
werden obduziert. Das hat gestern der Leitende Oberstaatsanwalt
Eberhard Bayer, Zweibrücken, auf Anfrage bestätigt.
Dabei wird nach Angaben Bayers vor allem
untersucht, ob die Tiere Krankheiten wie etwa einen Hirntumor
aufweisen. Eine Tierheim-Leiterin aus Nordrhein-Westfalen hatte eine
Obduktion gefordert, weil dadurch geklärt werden könnte, ob die
37-jährige Hundeführerin tatsächlich versucht habe, die Tiere durch
Tritte von dem Kind zu trennen. "Es bringt nichts, die Rottweiler nach
Verletzungen zu untersuchen, weil der Vater des Jungen ebenfalls nach
den Tieren trat, als er sein Kind auf dem Waldweg aufgehoben hat",
sagte Bayer. Selbst wenn also zum Beispiel Blutergüsse festgestellt
würden, könne nicht gesagt werden, von welchen Fußtritten sie stammten.
Der Obduktionstermin steht laut Bayer noch nicht fest.
Zu bisherigen Zeugenaussagen erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt,
dass ein Zeuge geschildert habe, die beiden acht Monate alten Hunde
hätten kurz vor dem Unglücksfall eine Gans gerissen. Andere Zeugen
hingegen hätten die Hunde als nicht aggressiv bezeichnet. Auch der
Gutachter, der die Tiere vor deren Einschläferung untersucht habe, habe
keine Anzeichen von Aggression festgestellt. Statt zu beißen, seien sie
weggelaufen, als ihnen der Sachverständige Schmerzen zugefügt habe,
sagte Bayer.
Lesen Sie hier.
http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=HERMES:2002040
5:2789931&template=templates/cms_osmm/recherche/lokal/zwe/lan/meldung.oft
AW-Kommentar: Na Martin - meinste nicht
das Silke gewonnen hat? :-))
Sehr geehrte Damen und Herren,
der KTV bittet um Veröffentlichung:
Pressemitteilung des KTV vom 12. März
2002
Entwurf des Landeshundegesetzes
mangelhaft
Der vorliegende Entwurf eines
Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz) soll
die äußerst umstrittene und Praxis untaugliche Landeshundeverordnung vom
30. Juni 2000 ablösen. Dabei sind die vormals namentlich genannten 42
Hunderassen der alten Anlagen 1 und 2 auf 14 Rassen der neuen §§ 3 und 10
zusammen gestrichen worden. Dazu stellt der Tierarzt und Tierheimleiter
Dr. Unna fest: Die Benennung einzelner Rassen zur Beurteilung der
Gefährlichkeit von Hunden ist und bleibt Unfug. Weniger Rassen zu
benennen bedeutet, etwas weniger Unfug zu treiben. Die Gefährlichkeit
eines Hundes kann nur jeweils individuell beurteilt werden. In diesem
Punkt sind sich alle Wissenschaftler einig. Das hat sich erneut
anlässlich einer Veranstaltung der Landestierärztekammer Nordrhein im
Konrad-Adenauer-Tierheim über das Verhalten von Hunden mit Frau Dr.
Feddersen-Petersen im letzten Jahr gezeigt. Frau Höhn als zuständige
Ministerin muss sich beim Festhalten an einer verkleinerten Rassenliste
auch fragen lassen, ob die gestrichenen Hunderassen über Nacht harmlos
geworden sind! In § 12 Absatz 2 letzter Satz heißt es, dass ein Hund dem
Halter entzogen werden kann und an eine geeignete Stelle abzugeben ist.
Dazu meint der erste Vorsitzende des KTV, Dr. Lösch: In der Praxis ist
dies für die Millionen Stadt Köln unmöglich es gibt lediglich zwei
Tierheime mit maximal ca. 300 Plätzen für Hunde, und die sind seit
Einführung der Landeshundeverordnung vor fast zwei Jahren permanent
besetzt. Da die Stadt Köln aus Kostengründen den Bau eines eigenen
Tierheimes ablehnt, wird auch ein zukünftiges Landeshundegesetz nicht
umgesetzt werden können es fehlt an Plätzen zur Unterbringung der
Tiere. Wir fordern das Land und die Stadt auf, beide Tierheime bei der
Standortsicherung, Modernisierung und beim weiteren Ausbau zu
unterstützen.
V. i. S. d. P.: Dr. Ralf B. Unna
(Tierheimleiter
·
Tierarzt)
Tel. (02 21) 9 35 42 29
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Harwig-Malte Lösch |