Guten morgen,
ich sende Euch eine Abschrift aus der
Pinneberger Zeitung vom 6./7. April 2002. Die Pinneberger Zeitung ist
die Beilage des Hamburger Abendblattes für den Kreis Pinneberg,
richtig, im Kreis Pinneberg liegt auch Lutzhorn, wo im
vergangenen Jahr ein Mädchen durch einen Schäferhund getötet wurde.
Viele Grüße,
Heike
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Schäferhund biss Frau ins Gesicht
Pinneberg - Eine 63 Jahre alte Frau ist
in Pinneberg von einem Schäferhund angegriffen und schwer verletzt
worden. Bei der Hundeattacke gegen 8 Uhr am Pinneberger Grenzdamm
erlitt das Opfer einen Bruch eines Zehs, Blutergüsse, Platzwunden und
vor allem eine Bisswunde im Gesicht. Die Hundebesitzerin (62) war
offensichtlich nicht in der Lage, ihr Tier zu bändigen.
Die 63-Jährige war zur genannten Zeit am
Grenzdamm mit ihrem Dackel unterwegs gewesen. Der Schäferhund rannte
- mit herabhängender Leine - auf den Dackel und sein Frauchen zu. Die
Pinnebergerin warf sich schützend vor ihren Hund, stürzte zu Boden
und wurde von dem vierbeinigen Angreifer gebissen. Anwohner und die
inzwischen heran gekommene Besitzerin konnten den Schäferhund dann
wegreißen.
Gegen die 62-Jährige soll es in der
Vergangenheit bereits mehrere Anzeigen wegen ähnlicher Vorfälle
gegeben haben. Die Pinneberger Ordnungsbehörde hatte aber bislang
nicht reagiert. (bos)
Hallo Listinos,
in memorian für "ben"!!!!
hallo mitstreiter,
"ben" ist tot. er hat die angebliche beisserei im
tierheim unna nicht überlebt. das kann es nicht gewesen sein.so dürfen
die verantwortlichen nicht davon kommen.
wann wacht ihr endlich alle auf???????
wie lange wollt ihr euch die "spielchen" auf leben und
tod noch angucken?
auch "ben" durfte nur 6 jahre alt werden. er war
nicht zur abgabe frei gegeben. aber sein halter hat sich nicht blicken
lassen.
wer kann kompetenten rat geben, was man unternehmen
kann?
in memorian für alle kampfschmuser
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und
rettung bedrohter hunderassen
Attos - Ein Staff ohne Chance????
Hallo Herr
Weber,
ich habe eine große Bitte. Könnten Sie bitte eine Spendenaufruf für
Attos auf Ihre HP nehmen????
Ich erzähle Ihnen mal eben seine Geschichte:
Ich bekam vor ca. 4 Wochen einen Anruf und auch verschiedene Mails ob
man nicht einen Pflegeplatz für einen Staff hätte. Ich hatte damals
leider keinen. Die Sache war die das die Halterin des Hundes in
Frankfurt keine Sachkunde gemacht hat und auch die Kündigung der
Wohnung bekommen hätte wenn der Hund nicht verschwunden wäre. Die
Sachkunde hat sie gemacht, aber es ist in Frankfurt so gut wie
Unmöglich einen Wohnung mit einem "Kampfhund" zu bekommen. Der Hund
wurde dann von der Stadt Frankfurt beschlagnahmt und ins dortige TH
gebracht. Da zeigte er sich im Zwinger absolut agressiv, biß in die
Gitter und ließ keinen an sich heran, nur die Halterin. Jedoch
außerhalb des Zwingers ist er ein ganz "normaler" Hund der schmusen
möchte, und sich nur freut aus dem Loch heraus gekommen zu sein.
Nun rief heute das OA bei ihr an, sie solle den Hund entweder abholen
oder er würde noch heute eingeschläfert. Wir haben die ganzen Wochen
versucht jemanden zu finden der sich des Hundes annimmt, aber keinen
gefunden.
Ich habe dann meinen Notnagel angerufen, meinen Trainer aus Hagen, der
auch schon unseren Billy für nix bei sich aufgenommen und
Resozialisiert hat.
Das kann ich ihm nicht wieder antun und bin nun auf Spenden angewiesen,
das erst einmal gesichert ist das Attos dort bleiben kann. Futter
bekommen wir gestellt, aber der Aufenthalt kostet Geld und da Attos ja
nunmal ein Hund ist der der sich nicht so schnell vermitteln läßt kann
der Aufenthalt bei meinem Trainer andauern ud eben teuer werden, auch
wenn der nicht den vollen Preis nimmt.
Ich wäre Ihnen Dankbar wenn sie den Spendenaufruf auch in Ihre
Newsletter einbauen könnten, damit der Hund auch eine Chance hat zu
leben und auch vermittelt zu werden.
Foto im Anhang
Viele liebe Grüße
Anne Beck
Deutscher Verband für rechtlose Tiere e.V.
Landesvorsitz Hessen
www.dvrtev.de
Wildschwein beißt Frau Märkische Allgemeine
Lokales 5.4.
EICHWALDE
Sie hat erst ein unheimliches Geräusch gehört. "Sehr laut", sagt
Lieselotte Munkow. "Und immer näher kommend." Die Hunde in der
Nachbarschaft bellten. Wenige Sekunden später sah die 65-Jährige, was
die Tiere am Ostersonnabend so aufregte: ein panisches Wildschwein
stürmte durch die Gärten an der Wusterhausener Straße in Eichwalde.
Lieselotte Munkow ist gerade dabei, Blumenzwiebeln zu setzen, als sie
sieht wie das Schwein über den ein Meter hohen Zaun des Nachbarn
springt und in ihren Garten rast. Entsetzt läuft sie zu ihrem
Gartentor. Doch bevor sie die Pforte öffnen und das Tier befreien
kann, greift das in die Ecke getriebene Wildschwein die Rentnerin an.
Es springt gegen den linken Arm, den die Frau schützend vor ihren
Kopf hält, und zertrümmert ihr dabei das Handgelenk. Wieder auf dem
Boden setzt es ein zweites Mal an und beißt in ihren Oberschenkel.
Lieselotte Munkow klingt schwach und leise, wenn sie von dem Unfall
erzählt. Eine Woche musste sie im Krankenhaus verbringen. Ihre Hand
ist geschient, die Schmerzen sind noch nicht verklungen. Noch immer
kann die Rentnerin nicht richtig begreifen, was ihr geschah. "Alles
ging so schnell", sagt sie. "Das Schwein war nach dem Angriff so
plötzlich verschwunden, dass ich nicht einmal gesehen habe, wo es
hingelaufen ist." Sie vermutet, dass es aus Richtung Friedenstraße
kam und bei seiner Tour durch die Gärten in Panik geriet, weil es
keinen Ausweg fand.
Der stellvertretende Oberförster Wolfgang Schneider hält den Angriff
für extrem ungewöhnlich. Gärten in Zeuthen, Schulzendorf, Miersdorf
Wildau und Eichwalde würden zwar regelmäßig von Wildschweinen
heimgesucht, doch meist seien die Tiere nur im Schutze der Dunkelheit
unterwegs.
Im Eichwalder Ordnungsamt ist das Problem Wildschwein bislang "gar
nicht bekannt." Die Gemeinde "hat keinen Wald", heißt es lediglich.
Viel tun könnte die Kommune ohnehin nicht. Den Gemeinden seien im
Kampf gegen die Wildschweine die Hände gebunden, sagt der Zeuthener
Ordnungsamtsleiter Wolfgang Schuder. Innerhalb von Ortschaften darf
nicht geschossen werden. Und selbst wenn es dafür wie in Zeuthen
wegen häufiger Wildschweinbesuche eine Ausnahmegenehmigung gäbe,
liefen die Tiere dem Jagdpächter nur selten vor die Flinte. fh
Normal;heading 1;
Auszug aus dem Tierschutzbericht von 2001
Quelle:
http://www.verbraucherministerium.de/
IV. Zucht von Tieren,
Handel mit Tieren
Dagegen ist die Anwendung
des § 11b TierSchG ( Verbot von Qualzuchten ) weiterhin
problematisch. Das liegt an der sehr kontrovers diskutierten Frage,
wann die Grenze zur Qualzucht erreicht oder sogar überschritten ist.
Auf der Ebene des
Europarats wurde die Qualzuchtproblematik im Rahmen des Europäischen
Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren behandelt. Sie war ein
Schwerpunktthema der multilateralen Konsultation der Vertragsparteien,
die im März 1995 stattfand. Es wurde eine Diskussion mit
internationalen Hunde- und Katzenzuchtverbänden initiiert mit dem Ziel,
eine Änderung tierschutzrelevanter Zuchtstandards oder der
entsprechenden Auslegung der Standards oder, wo dies nötig ist,
insgesamt eine Abkehr von bestimmten Rassen zu erreichen. Es wurde eine
Resolution gefasst, die die Vertragsparteien auffordert, die Diskussion
mit den Verbänden zu intensivieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.
Die Bundesregierung erwartet, dass diese Diskussion auch in den anderen
europäischen Staaten verstärkt geführt wird, da es auch in der
Heimtierzucht einen europäischen Wettbewerb gibt, der eine Angleichung
der Zuchtbestimmungen auf möglichst hohem Tierschutzniveau erforderlich
macht.
Auch wenn sich die
Diskussion zunächst auf die Katzen- und Hundezucht konzentriert hat,
muss die Zucht anderer Heimtiere, wie Vögel, Fische und Kaninchen
ebenso kritisch hinterfragt werden.
Gemäß den Bestimmungen von
§ 11b TierSchG ist es verboten, beim Züchten eines gewünschten Tieres
in Kauf zu nehmen, dass auch Nachkommen mit Schäden gezeugt werden. Für
die Durchsetzung dieses Verbotes ist sachkundige Aufklärung zwingend,
die in den Züchtervereinigungen am effizientesten geleistet werden
kann.
Vom BMVEL ist 1999 ein
Gutachten zur Auslegung von § 11b TierSchG veröffentlicht
worden, das sowohl den Züchtern bei der Festlegung von Rassestandards
und bei Zuchtentscheidungen als auch den Behörden bei der Durchsetzung
der tierschutzrechtlichen Bestimmungen als Leitlinie dienen soll.
Dieses Gutachten wurde von der BMVEL-Sachverständigengruppe "
Tierschutz und Heimtierzucht " vorgelegt, nachdem langwierige
Diskussionen und Anhörungen betroffener Vereine und Verbände geführt
worden waren. Neben grundlegenden Empfehlungen zur Vermeidung von
Leiden und Schäden bei allen aus geplanten Zuchten hervorgehenden
Tieren sind für Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögel anhand vorliegender
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen besondere Vorgaben
einschließlich Verbote begründet worden.
Anfang 2000 sind vom BMVEL
Beratungen mit den Ländern und den betroffenen Verbänden unter
Beteiligung der Sachverständigen und des Deutschen Tierschutzbundes
über angestrebte Vereinbarungen zur Umsetzung der Empfehlungen des
Gutachtens aufgenommen worden. Ziel ist, dass die Verbände kritisierte
Zuchtstandards überprüfen bzw. ändern damit zukünftig weder Tiere mit
tierschutzrelevanten Merkmalen geplant gezüchtet noch ausgestellt
werden. Mit diesem Vorgehen soll das Verbot tierschutzrelevanter
Züchtungen mit aktiver Unterstützung durch die Zuchtverbände umgesetzt
werden. Im Zuge vorbildlicher und zweckdienlicher Maßnahmen in der
organisierten Zucht werden auch nicht organisierte Züchter für dieses
Problem sensibilisiert. Dies ist Voraussetzung dafür, dass zukünftig
auf die Zucht von Tieren verzichtet wird, die zum Beispiel auf Grund
der extremen Ausprägung einzelner Körpermerkmale leiden. Auch erhalten
die zuständigen Behörden Maßstäbe, wie das Verbot des § 11b anzuwenden
ist.
In Bezug auf Hunde hat der
Bundesrat mit einstimmigem Beschluss vom 1. Dezember 2000 die
Bundesregierung gebeten, so kurzfristig wie möglich in § 11 der
Tierschutz-Hundeverordnung auch die erblich bedingten körperlichen
Defekte und Krankheiten im Sinne des § 11b Abs. 1 TierSchG näher zu
bestimmen und dabei bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu
verbieten oder zu beschränken. Der Bundesrat hält nach dem
gegenwärtigen Erkenntnisstand ein Zuchtverbot für haarlose Hunde sowie
züchterische Maßnahmen bei folgenden körperlichen Veränderungen für
geboten:
a. Blue-Dog-Syndrom (Blauer Dobermann Syndrom),
b. Grey Collie-Syndrom,
c. Wirbelsäulenmissbildungen bei verkürzten Ruten,
Korkenzieher- oder Knickruten,
d. Dermoidzysten,
e. Ektropium,
f. Entropium,
g. Hüftgelenkdysplasie,
h. Merle-Syndrom (Weißtiger),
i. übersteigerte Chondrodysplasie,
j. übersteigerte Kieferverkürzung,
k. übersteigerte Hautfaltenbildung.
Die bisherigen Beratungen mit den
Hundezuchtverbänden sollen fortgesetzt werden mit dem Ziel, dem
Beschluss des Bundesrates Rechnung zu tragen.
Aus dem Info-Forum
Kampfhund illegal gehalten: 1050 Euro Strafe
35-Jähriger ignorierte Bescheid der Stadt - Hund ins Tierheim gebracht
(utz). Weil er trotz Verbots durch die Stadt einen Kampfhunde-Mischling
weiter hielt, ist ein 35-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1050 Euro (70
Tagessätze zu 15 Euro) verurteilt worden. Damit hat ein Gericht in
Augsburg
offenbar erstmals ein seit knapp einem Jahr geltendes Gesetz angewandt.
In Bayern ist das Halten von Kampfhunden bestimmter Rassen
grundsätzlich
verboten. Immer wieder werden der Polizei und dem Ordnungsamt aber
derartige
Fälle bekannt. So war es auch bei
Beim Osterspaziergang ein Veilchen verpasst
Kampfhunde ohne Leine und Maulkorb unterwegs /
Rabiater Halter schlägt
37-Jährigen nieder
Mit einer dick geschwollenen Wange und einem Veilchen auf dem Auge
erschien
am Ostermontag abends ein 37-Jähriger auf der Polizeiwache in der
Neckarstadt, nachdem er gegen 18.45 Uhr am Neckarufer von einem
rabiaten
Kampfhundehalter hinterrücks niedergeschlagen worden war.
Die Attacke begann mit einer verbalen Auseinandersetzung. Der
37-Jährige
fühlte sich bei seinem Osterspaziergang
Pitbull auf Mann gehetzt
Seinen Pitbull hat ein 37-jähriger Hundehalter
als Waffe eingesetzt. Er spazierte in der Nacht zum Freitag nach
Mitternacht
mit dem Tier durch die Mannheimer Fußgängerzone; der Hund war weder
angeleint, noch trug er einen Maulkorb. Ein 23-jähriger
Mannheimer sprach
ihn deswegen an, worauf der Hundebesitzer sehr aggressiv reagierte. Als
der
Passant damit drohte, die Polizei auf den Pitbull aufmerksam zu machen,
rastete der 37-Jährige aus und hetzte den Hund auf den Passanten. Der
Pitbull sprang den Mann an und hinterließ mit seinen Krallen
Kratzspuren auf
dessen Hals, danach verdrückte sich der Hundehalter.
Die hinzugerufene Polizei fand ihn nicht weit von der Stelle im Bereich
der
U-Quadrate. Er war gerade dabei, dem Hund einen Maulkorb überzuziehen.
Aufgrund der Ta
Hundekadaver werden obduziert
Anordnung der Zweibrücker Ermittler Die
beiden Rottweiler, die am Gründonnerstag einen sechsjährigen Jungen bei
Hornbach getötet haben, werden obduziert. Das hat gestern der Leitende
Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer, Zweibrücken, auf Anfrage bestätigt.
Dabei
wird nach Angaben Bayers vor allem untersucht, ob die Tiere Krankheiten
wie
etwa einen Hirntumor aufweisen. Eine Tierheim-Leiterin aus
Nordrhein-Westfalen hatte eine Obduktion gefordert, weil dadurch
geklärt
werden könnte, ob die 37-jährige Hundeführerin tatsächlich versucht
habe,
die Tiere durch Tritte
Hunde als
Sympathieträger |
Bullmastiffs
sammelten in der Fußgängerzone für Zwerg Nase
Vom 06.04.2002
I.S. Zwei Bullmastiffs in der Fußgängerzone, ausgerechnet an dem
Tag, an dem zwei Rottweiler Schlagzeilen machten, die einen sechs
Jahre alten Jungen tot gebissen hatten. Damit war klar: Der
Pulverdampf um die so genannten Kampfhunde hat sich vorerst nicht
verzogen und das Thema besitzt wieder die Oberhoheit über
Stammtische. |