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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Schäferhund biss Frau ins Gesicht

* Gestern ereilte mich ein Notruf wegen einer AmStaff-Hündin

* in memorian für "ben"!!!!

* Attos - Ein Staff ohne Chance????

* Wildschwein beißt

* IV. Zucht von Tieren, Handel mit Tieren

* Aus dem Info-Forum

Guten morgen,
ich sende Euch eine Abschrift aus der Pinneberger Zeitung vom 6./7. April 2002. Die Pinneberger Zeitung ist die Beilage des Hamburger Abendblattes für den Kreis Pinneberg, richtig, im Kreis Pinneberg liegt auch Lutzhorn, wo im vergangenen Jahr ein Mädchen durch einen Schäferhund getötet wurde.
 
Viele Grüße,
Heike
 
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Schäferhund biss Frau ins Gesicht
 
Pinneberg - Eine 63 Jahre alte Frau ist in Pinneberg von einem Schäferhund angegriffen und schwer verletzt worden. Bei der Hundeattacke gegen 8 Uhr am Pinneberger Grenzdamm erlitt das Opfer einen Bruch eines Zehs, Blutergüsse, Platzwunden und vor allem eine Bisswunde im Gesicht. Die Hundebesitzerin (62) war offensichtlich nicht in der Lage, ihr Tier zu bändigen.
 
Die 63-Jährige war zur genannten Zeit am Grenzdamm mit ihrem Dackel unterwegs gewesen. Der Schäferhund rannte - mit herabhängender Leine - auf den Dackel und sein Frauchen zu. Die Pinnebergerin warf sich schützend vor ihren Hund, stürzte zu Boden und wurde von dem vierbeinigen Angreifer gebissen. Anwohner und die inzwischen heran gekommene Besitzerin konnten den Schäferhund dann wegreißen.
 
Gegen die 62-Jährige soll es in der Vergangenheit bereits mehrere Anzeigen wegen ähnlicher Vorfälle gegeben haben. Die Pinneberger Ordnungsbehörde hatte aber bislang nicht reagiert. (bos)

Hallo Listinos,

gestern ereilte mich ein Notruf wegen einer AmStaff-Hündin.Es handelt sich um eine Hündin die in ihrem ersten Lebensjahr schon 21 Welpen hatte und mit ihrem Kumpel beschlagnahmt wurde und jetzt im TH Andernach einsitzt. Ihr Kumpel wurde in gute Hände vermittelt, aber Alice sitzt immer noch ein. Sie entwickelt einen starken Zwingerkoller und zerbeisst sich selber. Sie magert stark ab und ist nur noch Haut und Knochen. Geboren ist sie im Dezember 1999, sie ist bis auf einen kleinen weissen Fleck auf der Brust komplett schwarz. An ihr muss noch Erziehungsarbeit geleistet werden, da sie bis jetzt nur Wurfmaschine war. Temperamentvoll ist sie auch. Mittlerweile kastriert. Wir suchen jetzt jemanden, der viel Zeit, Geduld und Liebe aufbringen möchte um diesem Tierchen wieder eine Zukunftsperspektive zu vermitteln. Die ersten 2 Jahre wären kostenfrei für die neuen Halter, da alles über Pflegevertrag laufen würde. Wer würde sich dieser Hündin annehmen, oder wer kennt jemanden, der jemanden kennt? Weitere Infos können bei Frau Ehrentraud erfragt werden, Tel: 02632-45782. Sie nimmt sich derzeitig der Hündin an, aber Spaziergänge können keine Couch und Einzelpflege ersetzen. Es ist wirklich dringend, sie hält es nicht mehr lange in ihrem Zwinger aus.

in memorian für "ben"!!!!

hallo mitstreiter,

"ben" ist tot. er hat die angebliche beisserei im tierheim unna nicht überlebt. das kann es nicht gewesen sein.so dürfen die verantwortlichen nicht davon kommen.

wann wacht ihr endlich alle auf???????
wie lange wollt ihr euch die "spielchen" auf leben und tod noch angucken?

auch "ben" durfte nur 6 jahre alt werden. er war nicht zur abgabe frei gegeben. aber sein halter hat sich nicht blicken lassen.

wer kann kompetenten rat geben, was man unternehmen kann?

in memorian für alle kampfschmuser
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen


Attos - Ein Staff ohne Chance????

Hallo Herr Weber,
ich habe eine große Bitte. Könnten Sie bitte eine Spendenaufruf für Attos auf Ihre HP nehmen????

Ich erzähle Ihnen mal eben seine Geschichte:
Ich bekam vor ca. 4 Wochen einen Anruf und auch verschiedene Mails ob man nicht einen Pflegeplatz für einen Staff hätte. Ich hatte damals leider keinen. Die Sache war die das die Halterin des Hundes in Frankfurt keine Sachkunde gemacht hat und auch die Kündigung der Wohnung bekommen hätte wenn der Hund nicht verschwunden wäre. Die Sachkunde hat sie gemacht, aber es ist in Frankfurt so gut wie Unmöglich einen Wohnung mit einem "Kampfhund" zu bekommen. Der Hund wurde dann von der Stadt Frankfurt beschlagnahmt und ins dortige TH gebracht. Da zeigte er sich im Zwinger absolut agressiv, biß in die Gitter und ließ keinen an sich heran, nur die Halterin. Jedoch außerhalb des Zwingers ist er ein ganz "normaler" Hund der schmusen möchte, und sich nur freut aus dem Loch heraus gekommen zu sein.
Nun rief heute das OA bei ihr an, sie solle den Hund entweder abholen oder er würde noch heute eingeschläfert. Wir haben die ganzen Wochen versucht jemanden zu finden der sich des Hundes annimmt, aber keinen gefunden.
Ich habe dann meinen Notnagel angerufen, meinen Trainer aus Hagen, der auch schon unseren Billy für nix bei sich aufgenommen und Resozialisiert hat.
Das kann ich ihm nicht wieder antun und bin nun auf Spenden angewiesen, das erst einmal gesichert ist das Attos dort bleiben kann. Futter bekommen wir gestellt, aber der Aufenthalt kostet Geld und da Attos ja nunmal ein Hund ist der der sich nicht so schnell vermitteln läßt kann der Aufenthalt bei meinem Trainer andauern ud eben teuer werden, auch wenn der nicht den vollen Preis nimmt.

Ich wäre Ihnen Dankbar wenn sie den Spendenaufruf auch in Ihre Newsletter einbauen könnten, damit der Hund auch eine Chance hat zu leben und auch vermittelt zu werden.

Foto im Anhang

Viele liebe Grüße
Anne Beck
Deutscher Verband für rechtlose Tiere e.V.
Landesvorsitz Hessen
www.dvrtev.de


Wildschwein beißt Frau Märkische Allgemeine Lokales 5.4.

EICHWALDE Sie hat erst ein unheimliches Geräusch gehört. "Sehr laut", sagt Lieselotte Munkow. "Und immer näher kommend." Die Hunde in der Nachbarschaft bellten. Wenige Sekunden später sah die 65-Jährige, was die Tiere am Ostersonnabend so aufregte: ein panisches Wildschwein stürmte durch die Gärten an der Wusterhausener Straße in Eichwalde.

Lieselotte Munkow ist gerade dabei, Blumenzwiebeln zu setzen, als sie sieht wie das Schwein über den ein Meter hohen Zaun des Nachbarn springt und in ihren Garten rast. Entsetzt läuft sie zu ihrem Gartentor. Doch bevor sie die Pforte öffnen und das Tier befreien kann, greift das in die Ecke getriebene Wildschwein die Rentnerin an. Es springt gegen den linken Arm, den die Frau schützend vor ihren Kopf hält, und zertrümmert ihr dabei das Handgelenk. Wieder auf dem Boden setzt es ein zweites Mal an und beißt in ihren Oberschenkel.

Lieselotte Munkow klingt schwach und leise, wenn sie von dem Unfall erzählt. Eine Woche musste sie im Krankenhaus verbringen. Ihre Hand ist geschient, die Schmerzen sind noch nicht verklungen. Noch immer kann die Rentnerin nicht richtig begreifen, was ihr geschah. "Alles ging so schnell", sagt sie. "Das Schwein war nach dem Angriff so plötzlich verschwunden, dass ich nicht einmal gesehen habe, wo es hingelaufen ist." Sie vermutet, dass es aus Richtung Friedenstraße kam und bei seiner Tour durch die Gärten in Panik geriet, weil es keinen Ausweg fand.

Der stellvertretende Oberförster Wolfgang Schneider hält den Angriff für extrem ungewöhnlich. Gärten in Zeuthen, Schulzendorf, Miersdorf Wildau und Eichwalde würden zwar regelmäßig von Wildschweinen heimgesucht, doch meist seien die Tiere nur im Schutze der Dunkelheit unterwegs.

Im Eichwalder Ordnungsamt ist das Problem Wildschwein bislang "gar nicht bekannt." Die Gemeinde "hat keinen Wald", heißt es lediglich. Viel tun könnte die Kommune ohnehin nicht. Den Gemeinden seien im Kampf gegen die Wildschweine die Hände gebunden, sagt der Zeuthener Ordnungsamtsleiter Wolfgang Schuder. Innerhalb von Ortschaften darf nicht geschossen werden. Und selbst wenn es dafür wie in Zeuthen wegen häufiger Wildschweinbesuche eine Ausnahmegenehmigung gäbe, liefen die Tiere dem Jagdpächter nur selten vor die Flinte. fh

 

Normal;heading 1; Auszug aus dem Tierschutzbericht von 2001
Quelle: http://www.verbraucherministerium.de/

IV. Zucht von Tieren, Handel mit Tieren
Dagegen ist die Anwendung des § 11b TierSchG ( Verbot von Qualzuchten ) weiterhin problematisch. Das liegt an der sehr kontrovers diskutierten Frage, wann die Grenze zur Qualzucht erreicht oder sogar überschritten ist.
Auf der Ebene des Europarats wurde die Qualzuchtproblematik im Rahmen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren behandelt. Sie war ein Schwerpunktthema der multilateralen Konsultation der Vertragsparteien, die im März 1995 stattfand. Es wurde eine Diskussion mit internationalen Hunde- und Katzenzuchtverbänden initiiert mit dem Ziel, eine Änderung tierschutzrelevanter Zuchtstandards oder der entsprechenden Auslegung der Standards oder, wo dies nötig ist, insgesamt eine Abkehr von bestimmten Rassen zu erreichen. Es wurde eine Resolution gefasst, die die Vertragsparteien auffordert, die Diskussion mit den Verbänden zu intensivieren und Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Diskussion auch in den anderen europäischen Staaten verstärkt geführt wird, da es auch in der Heimtierzucht einen europäischen Wettbewerb gibt, der eine Angleichung der Zuchtbestimmungen auf möglichst hohem Tierschutzniveau erforderlich macht.
Auch wenn sich die Diskussion zunächst auf die Katzen- und Hundezucht konzentriert hat, muss die Zucht anderer Heimtiere, wie Vögel, Fische und Kaninchen ebenso kritisch hinterfragt werden.
Gemäß den Bestimmungen von § 11b TierSchG ist es verboten, beim Züchten eines gewünschten Tieres in Kauf zu nehmen, dass auch Nachkommen mit Schäden gezeugt werden. Für die Durchsetzung dieses Verbotes ist sachkundige Aufklärung zwingend, die in den Züchtervereinigungen am effizientesten geleistet werden kann.
Vom BMVEL ist 1999 ein Gutachten zur Auslegung von § 11b TierSchG veröffentlicht worden, das sowohl den Züchtern bei der Festlegung von Rassestandards und bei Zuchtentscheidungen als auch den Behörden bei der Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen als Leitlinie dienen soll. Dieses Gutachten wurde von der BMVEL-Sachverständigengruppe " Tierschutz und Heimtierzucht " vorgelegt, nachdem langwierige Diskussionen und Anhörungen betroffener Vereine und Verbände geführt worden waren. Neben grundlegenden Empfehlungen zur Vermeidung von Leiden und Schäden bei allen aus geplanten Zuchten hervorgehenden Tieren sind für Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögel anhand vorliegender Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen besondere Vorgaben einschließlich Verbote begründet worden.
Anfang 2000 sind vom BMVEL Beratungen mit den Ländern und den betroffenen Verbänden unter Beteiligung der Sachverständigen und des Deutschen Tierschutzbundes über angestrebte Vereinbarungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens aufgenommen worden. Ziel ist, dass die Verbände kritisierte Zuchtstandards überprüfen bzw. ändern damit zukünftig weder Tiere mit tierschutzrelevanten Merkmalen geplant gezüchtet noch ausgestellt werden. Mit diesem Vorgehen soll das Verbot tierschutzrelevanter Züchtungen mit aktiver Unterstützung durch die Zuchtverbände umgesetzt werden. Im Zuge vorbildlicher und zweckdienlicher Maßnahmen in der organisierten Zucht werden auch nicht organisierte Züchter für dieses Problem sensibilisiert. Dies ist Voraussetzung dafür, dass zukünftig auf die Zucht von Tieren verzichtet wird, die zum Beispiel auf Grund der extremen Ausprägung einzelner Körpermerkmale leiden. Auch erhalten die zuständigen Behörden Maßstäbe, wie das Verbot des § 11b anzuwenden ist.
In Bezug auf Hunde hat der Bundesrat mit einstimmigem Beschluss vom 1. Dezember 2000 die Bundesregierung gebeten, so kurzfristig wie möglich in § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung auch die erblich bedingten körperlichen Defekte und Krankheiten im Sinne des § 11b Abs. 1 TierSchG näher zu bestimmen und dabei bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken. Der Bundesrat hält nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ein Zuchtverbot für haarlose Hunde sowie züchterische Maßnahmen bei folgenden körperlichen Veränderungen für geboten:
a.   Blue-Dog-Syndrom (Blauer Dobermann Syndrom),
b.   Grey Collie-Syndrom,
c.   Wirbelsäulenmissbildungen bei verkürzten Ruten, Korkenzieher- oder Knickruten,
d.   Dermoidzysten,
e.   Ektropium,
f.   Entropium,
g.   Hüftgelenkdysplasie,
h.   Merle-Syndrom (Weißtiger),
i.   übersteigerte Chondrodysplasie,
j.   übersteigerte Kieferverkürzung,
k.   übersteigerte Hautfaltenbildung.
Die bisherigen Beratungen mit den Hundezuchtverbänden sollen fortgesetzt werden mit dem Ziel, dem Beschluss des Bundesrates Rechnung zu tragen.


Aus dem Info-Forum

Kampfhund illegal gehalten: 1050 Euro Strafe

35-Jähriger ignorierte Bescheid der Stadt - Hund ins Tierheim gebracht

(utz). Weil er trotz Verbots durch die Stadt einen Kampfhunde-Mischling
weiter hielt, ist ein 35-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1050 Euro (70
Tagessätze zu 15 Euro) verurteilt worden. Damit hat ein Gericht in Augsburg
offenbar erstmals ein seit knapp einem Jahr geltendes Gesetz angewandt.

In Bayern ist das Halten von Kampfhunden bestimmter Rassen grundsätzlich
verboten. Immer wieder werden der Polizei und dem Ordnungsamt aber derartige
Fälle bekannt. So war es auch bei


Beim Osterspaziergang ein Veilchen verpasst

Kampfhunde ohne Leine und Maulkorb unterwegs / Rabiater Halter schlägt
37-Jährigen nieder

Mit einer dick geschwollenen Wange und einem Veilchen auf dem Auge erschien
am Ostermontag abends ein 37-Jähriger auf der Polizeiwache in der
Neckarstadt, nachdem er gegen 18.45 Uhr am Neckarufer von einem rabiaten
Kampfhundehalter hinterrücks niedergeschlagen worden war.

Die Attacke begann mit einer verbalen Auseinandersetzung. Der 37-Jährige
fühlte sich bei seinem Osterspaziergang



Pitbull auf Mann gehetzt  

Seinen Pitbull hat ein 37-jähriger Hundehalter
als Waffe eingesetzt. Er spazierte in der Nacht zum Freitag nach Mitternacht
mit dem Tier durch die Mannheimer Fußgängerzone; der Hund war weder
angeleint, noch trug er einen Maulkorb.  
Ein 23-jähriger Mannheimer sprach
ihn deswegen an, worauf der Hundebesitzer sehr aggressiv reagierte. Als der
Passant damit drohte, die Polizei auf den Pitbull aufmerksam zu machen,
rastete der 37-Jährige aus und hetzte den Hund auf den Passanten. Der
Pitbull sprang den Mann an und hinterließ mit seinen Krallen Kratzspuren auf
dessen Hals, danach verdrückte sich der Hundehalter.

Die hinzugerufene Polizei fand ihn nicht weit von der Stelle im Bereich der
U-Quadrate. Er war gerade dabei, dem Hund einen Maulkorb überzuziehen.
Aufgrund der Ta


Hundekadaver werden obduziert  

Anordnung der Zweibrücker Ermittler   Die
beiden Rottweiler, die am Gründonnerstag einen sechsjährigen Jungen bei
Hornbach getötet haben, werden obduziert. Das hat gestern der Leitende
Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer, Zweibrücken, auf Anfrage bestätigt.  
Dabei
wird nach Angaben Bayers vor allem untersucht, ob die Tiere Krankheiten wie
etwa einen Hirntumor aufweisen. Eine Tierheim-Leiterin aus
Nordrhein-Westfalen hatte eine Obduktion gefordert, weil dadurch geklärt
werden könnte, ob die 37-jährige Hundeführerin tatsächlich versucht habe,
die Tiere durch Tritte


Hunde als Sympathieträger
Bullmastiffs sammelten in der Fußgängerzone für „Zwerg Nase“

 
Vom 06.04.2002  
I.S. – Zwei Bullmastiffs in der Fußgängerzone, ausgerechnet an dem Tag, an dem zwei Rottweiler Schlagzeilen machten, die einen sechs Jahre alten Jungen tot gebissen hatten. Damit war klar: Der Pulverdampf um die so genannten Kampfhunde hat sich vorerst nicht verzogen und das Thema besitzt wieder die Oberhoheit über Stammtische.

Hundeurteil: Es gilt weiter die Anleinpflicht

Von Tanja Wolf

Düsseldorf. Wie abzusehen war, ist im Streit um die Anleinpflicht für Hunde noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde gestellt. Amtsrichter Kruse hatte am Donnerstag eine Hundebesitzerin freigesprochen, die ein Bußgeld zahlen sollte, weil sie ihre Hündin "Cara" im Rheinpark nicht angeleint hatte.

Die Straßenordnung sei nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz, da die Freilaufflächen in der Landeshauptstadt unklar definiert seien, befand Kruse.

"In Düsseldorf gilt kein genereller

 

 

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Bußgeld zahlen sollte, weil sie ihre Hündin "Cara" im Rheinpark nicht angeleint hatte.

Die Straßenordnung sei nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz, da die Freilaufflächen in der Landeshauptstadt unklar definiert seien, befand Kruse.

"In Düsseldorf gilt kein genereller

 

 

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