- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Schwacher Minister: Behauptungen statt nachprüfbarer Fakten

* Der Kampfhund als Sündenbock

* Kastration aufgeschoben: Pitbull-Halter klagt vor Bundesverfassungsgericht

* hahnenkrieg in wesel

* Liebe Wolfsfreunde!

* Angst als Begleiterin auf Schulweg präsent

 

Hunde-Diskussion mit Manfred Püchel im SUPER SONNTAG
Schwacher Minister: Behauptungen statt nachprüfbarer Fakten


BU: Fakten, Fakten, Fakten? Innenminister Dr. Manfred Püchel (links) hatte in der Diskussion mit Redakteur Wolfgang Gorsboth und Chefredakteur Wolfgang Marchewka (rechts) einen schweren Stand. Foto: Janet Straach


Die neue, drastisch verschärfte Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt stand im Mittelpunkt einer Diskussion beim Besuch von Innenminister Dr. Manfred Püchel (SPD) in der Redaktion des SUPER SONNTAG. Eine wenig erbauliche Diskussion, weil der Minister den Argumenten der Redaktion fachlich nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen hatte.

Wittenberg (W.G.). "Mit der Landeshundeverordnung reagierte Sachsen-Anhalt auf Empfehlungen der Innenministerkonferenz im vergangenen Jahr", erklärte Püchel, damals Vorsitzender der Konferenz. Die Innenminister einigten sich auf vier besonders "gefährliche" Rassen und erarbeiteten einen Kriterienkatalog für die Länder mit dem Ziel, verstärkt gegen so genannte Kampfhunde vorzugehen. Während Bayern zwölf Rassen als "Kampfhunde" einstuft, will Sachsen-Anhalt deren vier verbieten, darunter den American Pitbull Terrier und den American Staffordshire Terrier.

"Die Landeshundeverordnung sieht unter anderem ein Handels- und Zuchtverbot vor", erläuterte Püchel. Hundehalter werden verstärkt in die Verantwortung genommen, sie müssen ihre Sachkunde unter Beweis stellen. Außerdem ist eine spezielle Kennzeichnungspflicht durch einen Chip vorgesehen. "Mit der neuen Verordnung fühle ich mich auf der sicheren Seite", meinte der Minister, "ich habe, nachdem in Hamburg das sechsjährige Kind totgebissen wurde, vor Hysterie gewarnt. Damals sollten per Verordnung alle so genannten Kampfhunde getötet werden. Dies habe ich als den falschen Weg abgelehnt."

Mit der neuen Landeshundeverordnung solle erreicht werden, dass die vier inkriminierten Rassen langsam aussterben. Der Bund hat bislang per Gesetz nur ein Import- und Zuchtverbot so genannter Kampfhunde erlassen und überlässt weitergehende Regelungen den einzelnen Bundesländern. Püchel hingegen würde eine bundeseinheitliche Regelung befürworten.

Der Innenminister wollte die "Gefährlichkeit" der bald verbotenen Hunde vor allem an zwei Kriterien festmachen: Erstens die im Vergleich zu anderen Hunderassen besonders starke Beißkraft. Zweitens seien "Kampfhunde" in besonderer Weise auf Aggressivität gezüchtet.

Nach seinem Eröffnungsmonolog wurde der Innenminister von der Redaktion mit diversen Fakten konfrontiert: Gefährliche Hunde könne man nach übereinstimmenden Aussagen namhafter Wissenschaftler nicht an Rassen festmachen, sondern seien vielmehr ein individuelles, meist halterbedingtes Problem quer durch alle Rassen, demzufolge könne Püchel das richtige Ziel, die Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden zu schützen, mit einem simplen Verbot von vier Rassen nicht erreichen.

Zudem sei die pauschale Behauptung "diese Hunde" würden auf Aggressivität gezüchtet, erstens sachlich falsch und zweitens eine Diffamierung der seriösen Hundezüchter im Verband für das Deutsche Hundewesen (VdH), die schon seit mehr als 20 Jahren - also schon zu einer Zeit, in der die Politik beim Thema gefährliche Hunde noch durch Untätigkeit auffiel, nur wesensgeprüfte Hunde zur Zucht zulassen würden. Und drittens gäbe es keine seriöse wissenschaftliche Untersuchung, die bei den verbotenen Hunden eine wesentlich stärkere Beißkraft dokumentiert hätte.

Die Redaktion bat den Minister, seine Behauptung von den "zunehmenden Beißunfällen bei diesen Rassen" durch entsprechende Daten und Fakten zu belegen - doch auch hier musste Püchel passen: "Das ist nicht meldepflichtig".

Diese Behauptung löste Kopfschütteln bei den Redaktionsmitgliedern aus, denn alle in einem Krankenhaus, in einer Poliklinik oder beim niedergelassenen Arzt behandelten Bisswunden von Hunden müssen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Dagegen konnte die Redaktion den Minister mit umfangreichen Daten konfrontieren: Eine Auswertung zeigt, dass die wenigsten Unfälle von so geannten "Kampfhunden" verursacht werden. In einer vom Deutschen Städtetag geführten Statistik führt der Schäferhund mit mehr als 32 Prozent, und auch andere Gebrauchshunde- bzw. Haushunderassen führen vor den verrufenen Bullterriern. Dennoch hält Innenminister Püchel für alle "Nicht-Kampfhunde-Rassen" die Anwendung der normalen Gefahrenabwehr-Verordnung für völlig ausreichend. Und das, obwohl auch er einräumt: "Der Faktor Mensch spielt bei der Hundehaltung eine große Rolle." Frage der Redaktion: Warum muss der Besitzer eines Pitbull Terriers seine Sachkunde und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen, der Halter eines Schäferhundes oder Dobermanns hingegen nicht? Keine befriedigende Antwort.

Führt die Landeshundeverordnung wirklich zu mehr Sicherheit oder bewirkt sie durch ihre nach Expertenmeinung untauglichen Vorschriften nicht genau das Gegenteil?, lautete eine weitere Frage der Redaktion.

Werden bestimmte Rassen per se als gefährlich definiert, schafft dies nicht ein Klima der Hysterie? Besteht nicht die Gefahr, dass alle anderen Hunderassen pauschal für ungefährlich gehalten werden - unabhängig davon, ob sie tatsächlich artgerecht gezüchtet und gehalten werden? Auf all diese Fragen konnnte der Minister keine schlüssigen Antworten geben. Er verwies auf illegale Züchter und auf ein kriminelles oder asoziales Milieu, das sich bevorzugt so genannter Kampfhunde bediene.

Abschließend die Frage zu den Äußerungen der im "Diensthunde-Arbeitskreis" vertretenen Hunde-Experten von Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzsschutz und Zoll. Auch diese hatten eindeutig festgestellt, es sei fachlich nicht zu vertreten, die Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rassezugeehörigkeit zu verbinden. Dazu Püchel: "Dieses Schreiben kenne ich auch."

http://www.supersonntag-wittenberg.de//stories/?story=11605&nowo=1

 

Passend dazu:

Kommentar von Wolfgang Gorsboth
Der Kampfhund als Sündenbock

Erst wenn es zur Katastrophe gekommen ist, also ein Mensch von einem Hund getötet wird, werden Politiker aktiv. Seit Sommer 2000, da ein sechsjähriger Junge von einem "Kampfhund" eines Kriminellen aus der Hamburger Drogenszene totgebissen wurde, übt sich die Politik in hektischem Aktionismus, der auf keinerlei Sachkenntnis schließen lässt.

Zuvor waren Forderungen nach einem sinnvollen Heimtiergesetz jahrelang ignoriert worden. Innenminister Manfred Püchel spricht von "Kampfhunden" oder "so genannten Kampfhunden" und verwechselt sie in der Diskussion mit "gefährlichen Hunden". Und bringt damit das Problem - sicher ungewollt - auf den Punkt: Der diskriminierende Begriff "Kampfhund" als Rassenbezeichnung ist wissenschaftlich nicht haltbar, und das Problem mit gefährlichen Hunden ist rasseunabhängig.

Verbotslisten, wie sie in der verschärften Landeshundeverordnung enthalten sind, entbehren nicht nur jeder objektiven Grundlage, sie bewirken auch das Gegenteil dessen, was sie bezwecken wollen: Solche Rassen werden für eine bestimmte Klientel erst richtig attraktiv gemacht, während die guten Hunde der guten Hundehalter leiden müssen.

Der Missbrauch des Hundes als gefährliche Waffe, die andere Menschen ängstigen soll, wird in unheiliger Allianz zwischen Sensationsmedien und auf Stimmenfang bedachten Politikern weiter befördert, die Bürger werden nicht besser geschützt, sondern über die wirklichen Ursachen von Problemen im Unklaren gelassen.

Das Verhalten eines Hundes entwickelt sich in ständiger Wechselwirkung zwischen Erbgut und Umwelt. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Junghundentwicklung, die den späteren, erwachsenen Hund formt. Die meisten Hunderassen sind biologisch noch sehr jung und folglich genetisch instabil. Die Gefährlichkeit des Hundes liegt deshalb nicht in den Genen, sondern in der Art seiner Erziehung oder seiner Anpassung an die Erfordernisse der heutigen Umwelt begründet.

Hunde, die isoliert und reizarm erzogen werden, zeigen unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit häufig ein übersteigertes Angriffsverhalten und können deshalb für Mensch und Tier gefährlich werden. Solche Hunde entbehrten im Junghundalter einer sozialen Rangeinweisung.

Zucht und Erziehung eines Hundes obliegen aber dem Menschen. Die so genannte Aggressionszüchtung ist bereits seit 1998 im Deutschen Tierschutzgesetz verboten. Die im VDH vereinigten Züchter praktizieren Ähnliches schon seit vielen Jahren, illegale, gewissenlose Vermehrer nicht. Mit einem Verbot von so genannten "Kampfhunden" ist es deshalb nicht getan. Damit wird illegalen Züchtern und ihren zwielichtigen Kunden nicht das Handwerk gelegt: Sie wenden sich anderen, nicht auf einer Liste stehenden Hunderassen zu oder "erfinden" durch wildes Kreuzen von aggressiven Tieren neue.

Ein schlechtes Beispiel ist Frankreich: Dort wurden "PitBulls" schon vor zwölf Jahren verboten. Der "Erfolg": Neue Furcht erregende Kreuzungen von Dobermännern, Boxern und Rottweilern sorgen für Beißunfälle in bislang unbekannter Häufigkeit.

Jede bislang "unbescholtene" Hundeart lässt sich zur Waffe abrichten, und in wenigen Hundegenerationen kann die Aggressivität bisheriger Kuschel-Rassen gesteigert werden, die dann nur noch zum Statussymbol im kriminellen Milieu zu werden braucht, um der Hand seriöser Züchter zu entgleiten. Nicht der Hund ist das Problem, sondern der Mensch. Null-Toleranz und harte Bestrafung von Hundehaltern ist gefordert, die keine ordentlichen Zuchtpapiere vorlegen können. Sie sind die eigentlich Schuldigen.

Gegen gefährliche Hunde schützt nur eine Forderung, die die Tierärztekammer Sachsen-Anhalts seit langem erhebt: Für alle Hunderassen muss ein verantwortungsvoller und artgerechter Umgang als Staatsziel festgelegt werden. Und nur Experten wie Tierärzte können sachgerecht über die wirkliche Gefährlichkeit eines Hundes und den weiteren Umgang mit dem Tier entscheiden.

Doch vor solcher Konsequenz scheut die Politik: Solange sie kriminelle Milieus nicht in den Griff bekommt, ist es einfacher, "Kampfhunde" zu Sündenböcken abzustempeln.
 

http://www.supersonntag-wittenberg.de/stories/?story=11606&nowo=1


From: Volker.V@t-online.de (v.v.)
To: Norbert Stück <norbert_stueck@hotmail.com
Subject: Klage
Date: Sat, 6 Apr 2002 12:38:55 +0200

Kastration aufgeschoben: Pitbull-Halter klagt vor Bundesverfassungsgericht


Ramstein/R.-P., 5.4.02

Der Ramsteiner Pitbull-Halter gibt nicht auf: Um die Kastration seines
sechsjährigen Rüden zu verhindern, hat er in den vergangenen Monaten den
Weg bis hinauf zur höchsten rheinland-pfälzischen Gerichtsinstanz
durchschritten. Vergebens. Nun will der Ramsteiner mit seinem Anliegen vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Wie berichtet, hat die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehrverordnung des Landes Haltern von Pitbull-Terriern, American Staffordshire- und Staffordshire-Bullterriern verschiedene Auflagen gemacht - darunter Maulkorbzwang sowie die Anordnung, dass Tiere dieser als gefährlich eingestuften Rassen unfruchtbar gemacht werden müssen.

Wegen dieser Anordnung zog der Ramsteiner Pitbull-Halter bis vors
Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz: Seine Argumente - unter anderem pochte er auf ein tierärztliches Gutachten, das seinem Tier ein unauffälliges, verträgliches Verhalten bescheinigte - ließ das OVG allerdings nicht gelten. Bei dem Pitbull handele es sich um einen Hund, dessen Gefährlichkeit auf Grund seiner Rasse ohne Rechtsverstoß unwiderleglich vermutet werde, betonte das OVG in seinem Beschluss. Dass der Pitbull nach Angaben seiner Halter bisher noch nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen sei, ändere daran nichts. Daher sei der Maulkorbzwang ebenso wenig zu beanstanden wie das Gebot, den Hund unfruchtbar zu machen. Auch wenn das Tier unter Aufsicht gehalten und nicht für Zuchtzwecke eingesetzt werde, sei doch die "Heranbildung einer gefährlichen Nachkommenschaft nicht ausgeschlossen". Nach seinem Scheitern vor dem OVG will der Hundehalter nun das höchste deutsche Gericht - das Bundesverfassungsgericht - anrufen. Ob die Klage zugelassen wird, steht bislang noch nicht fest. "Es ist auch in unserem Sinn, dass endlich eine Rechtsklärung in dieser Frage stattfindet", so der Kommentar von Klaus Layes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach. Die Verbandsgemeinde werde dieses Urteil abwarten, betonte auch der Leiter des Ramsteiner Ordnungsamts, Fred Brehm. Diese Vorgehensweise sei mit dem Mainzer Innenministerium abgesprochen. "Nach dem OVG-Beschluss hätten wir zwar die Handhabe, gegen den Pitbull-Halter vorzugehen", berichtet Brehm von den Gesprächen mit dem Ministerium. "Doch wir wollen nicht voreilig sein und nur das tun, was auch rechtens ist. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat." Die zehn weiteren Halter gefährlicher Rassen in der Verbandsgemeinde, die ebenfalls gegen die Kastrationsanordnung Einspruch eingelegt hatten, hat das Ordnungsamt von dem erneuten Aufschub informiert.



ihr bericht vm 05.04.2002 über den
hahnenkrieg in wesel
 

sehr geehrte damen und herren,

ich nehme bezug auf ihren o.g. artikel. der hahnenzüchter soll sich jetzt gemäß gerichturteil von 3 hähnen trennen und nur noch einen behalten ürfen. sie schreiben, wie traurig das kind ist.

haben sie auch geschrieben, wie traurig familien und kinder waren, als man ihnen ihre lieblinge, "sog. kampfhunde" entzogen und ermordet hat?

das haben sie mit keiner silbe erwähnt. im gegenteil.

s i e  h a b e n  ge h e t z t  und g e h e t z t.

auch diese personen können uns nun nachfühlen, wie es ist, wenn einem das liebste genommen wird.
und dann auch noch getötet.

in memorian an alle getöteten kampfschmuser

marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen


Liebe Wolfsfreunde!

Zunächst noch eine kleine Korrektur für die Jobsuchenden. Die korrekte e-Mail Anschrift von Frau Huber ist: mailto:GabyHuber@aol.com (da hatte ich ein "b" unterschlagen)

************

Und nun wieder die neuen Fernsehtipps. Der "Vater aller Fernsehtipps", Herr Wolf ist wieder zurück und versorgt uns gleich wieder mit aktuellen Informationen. Welcome home!

Samstag, 13.4., Ki.Ka, 12.oo Uhr: Der Junge mit dem großen schwarzen Hund,

Sonntag, 14.4., RTLII, 8.45 Uhr: Vorsicht - sprechender Hund,

Montag, 15.4., BR, 19.00 Uhr: Welt der Tiere - Eyspot - Ein Hund wird zur Legende,

Dienstag, 16.4., WDR, 20.15 Uhr: Im wilden Baltikum - Wo die Wölfe heulen,

Mittwoch, 17.4., SuperRTL, 20.15 Uhr: Air Bud - Champion auf vier Pfoten,

Donnerstag, 18.4., SF1, 20.00 Uhr: NETZNatur - Wölfe überleben (Wiederholung 19.4.,13.35 Uhr),

Freitag, 19.4., 3sat, 20.15 Uhr: Der Herr der Wölfe.

**************

Für Amerika-Fahrer:

Donnerstag, 18.4., ZDF, 14.15 Uhr: Discovery - Sommer des Grizzly - Bären in Alaska,

Freitag, 19.4., WDR, 16.15 Uhr: Yellowstone - Das wilde Herz Amerikas.

***************

Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende!

Elli Radinger

**********************************

Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de


Angst als Begleiterin auf Schulweg präsent

Eltern beschweren sich über freilaufende Hunde und wegelagernde Jugendliche
/ Stadt sieht keinen Handlungsbedarf

Eltern und Kindern beschweren sich über die Situation am Hasenkamp. Durch
die Unterführung am Mittellandkanal führt der Schulweg, den keiner mehr
geht. MT-d-Foto: Stefan Koch Von Stefan Koch Minden-Dankersen (mt). Wann
gilt ein Schulweg als sicher? Die Anwohner des Hasenkamps in Dankersen
bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sich der Nachwuchs von
Jugendlichen und Hunden bedroht fühlt. Die Stadt indes hält die Strecke für
zumutbar und lehnt die Übernahme von Fahrkosten durch einen Bus ab. Der
Hasenkamp in der Nachbarschaft zur Industriefläche Päpinghausen ist zur
Freilaufzone für Hunde aus anderen Teilen Mindens geworden. Marianne
Fehring, die vor vier Wochen mit ihren Enkelkindern Justin (5) und Kevin (2)
dort unterwegs war: "Drei Schäferhunde fielen neben dem Kinderwagen über
zwei andere große schwarze Hunde her." Da habe sie nur noch in Panik den
Jüngsten aus der Karre reißen und außer Reichweite der Hundekiefer bringen
können. Ewald Kruse: "Als ich joggte, begegneten mir zwei freilaufende
Rottweiler - man kann sich kaum noch in der Gegend als Sportler bewegen."
Angst haben vor allem aber die Schulkinder, die vom Hasenkamp zur
Unterführung der Cammer Straße gelangen müssen, wenn sie die Grundschule auf
der anderen Seite besuchen wollen. Steffen Wähler (6): "Im Winter fuhr ich
mit meinem Rad durch den Tunnel - da sprang ein Hund an mir hoch." Da sei er
gegen die Betonwand gefahren. Patricia Beyer (10): "Mein Bruder wurde von
Jugendlichen an der Unterführung mit einem Messer bedroht - und von mir
wollten sie einmal Geld haben." Dazu Ruth Wähler, eine der Anwohnerinnen
gegenüber dem MT: Der betroffenen Mutter habe anschließend die Polizei von
einer Anzeige abgeraten, weil der Name der Täter den Kindern nicht bekannt
gewesen sei. Wegen der Hunde, der mehrfachen Bedrohung von Grundschülern
durch Jugendliche und mangelndem Licht am Hasenkamp im Winter hatte Wähler
bei der Stadt die Übernahme von Schülerfahrkosten für ihre beiden Söhne
beantragt. "Dieser Schulweg ist nicht zumutbar," lautet ihr Urteil. Die
Stadt lehnte ihren Antrag Ende vergangenen Jahres allerdings ab. Grund: Laut
Schülerfahrkostenverordnung gebe es bei weniger als zwei Kilometern Schulweg
keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Transport von Bussen. Einzige
Ausnahme wäre eine Gefährdung durch Straßenverkehr, was im Fall der
Hasenkämper nicht zutreffe. Die Stadt prüfte auch die Beleuchtungssituation
entlang der Strecke und hielt sie für ausreichend. Der zuständige
Mitarbeiter stellte zwar fest, dass auf einer Länge von 350 Metern Lampen
fehlten. Gegen 7.30 Uhr morgens sei aber auch im Winter das Dämmerlicht noch
ausreichend. Eine Ermittlung der Stadt ergab außerdem, dass rund 10 000 Euro
Investitionskosten notwendig sind, um dem Elternwunsch zu entsprechen - und
das Geld ist bei der gegenwärtigen Haushaltslage nicht zu beschaffen. Auch
mit den Hunden werden sich alle jene anfreunden müssen, die weiterhin die
Strecke am Hasenkamp benutzen. Laut Auskunft der Stadtverwaltung sei es
nicht möglich, in diesem Bereich Dankersen einen Leinenzwang anzuordnen, da
dies nur innerhalb bebauter Ortsteile, Parkanlagen und Sportplätzen zulässig
sei. Eine Entlastung könne nur durch eine Novellierung der
Landeshundeverordnung kommen, die dann möglicherweise einen generellen
Leinenzwang für größere Hunde vorschreibe. Ruth Wähler: "Ich begleite meine
Kinder aus Sicherheitsgründen auf dem Weg zur Schule." Die anderen Eltern am
Hasenkamp seien dagegen schon dazu übergegangen, ihre Kinder mit dem Pkw zum
Unterricht zu fahren. Mit gutem Grund: Allein im ersten Quartal dieses
Jahres wurde die Polizei zu fünf Einsätzen im Bereich des Schulweges
gerufen. Zwei Hilfeersuchen wurden an die Beamten gerichtet, es gab
Randalierer, Streitigkeiten, eine Körperverletzung und eine verdächtigte
Person.
 

 

 

 Zurück

ersten Quartal dieses
Jahres wurde die Polizei zu fünf Einsätzen im Bereich des Schulweges
gerufen. Zwei Hilfeersuchen wurden an die Beamten gerichtet, es gab
Randalierer, Streitigkeiten, eine Körperverletzung und eine verdächtigte
Person.
 

 

 

 Zurück

/p>