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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Stimmen Sie ab!    Soll es in Deutschland weiterhin Kampfhunde geben?

* hallo achim, ich finde es auch toll, daß diese "dame" für 100.000e spricht.

* bei den sog. kampfhunden handelt es sich um einen rotti und einen dobermann.

* BUNDESRAT WILL ÄNDERUNG DER TIERARZNEIMITTELVORSCHRIFTEN ERREICHEN

http://www.zdf.de/wissen/frontal21/vorschau/index.html

Stimmen Sie ab!    Soll es in Deutschland weiterhin Kampfhunde geben?
 

Die Frage ist schon nicht in Ordnung - was soll man da Antworten?? Scheisse.......... WANN LERNEN DIE ES ENDLICHß


hallo achim, ich finde es auch toll, daß diese "dame" für 100.000e spricht. für mich nicht. und wer schutzhundesport betreibt, kann auch nicht mit unserer zustimmung rechnen. begleithundesport ja, schutzhundesport für jeden nein.

es ist fakt, daß bei uns auf einem schutzhundeplatz nur teilgenommen werden darf, wenn der hund ein stachelhalsband trägt. auch werden die hunde angeschrieen, daß man es zwei strassen weiter im sommer im garten hören kann. wer seinen hund nur so unter kontrolle halten kann, darf keinen hund haben, denn er hat keine ahnung. ein gut und liebevoll erzogener hund hört sogar auf handzeichen und das, obwohl er nie geschlagen wurde. auf der internetseite zu sehen als "mortimer", einen boxer-doggen-mix, mit dem ich in schulen gehe und der noch nie einen hundeplatz gesehen hat. er würde es auch  nicht verstehen, was er da soll.
ich bin kein feind der schäferhunde, hatte selber weche. einer wurde mir vergiftet und der zweite ging in sehr gute hände.
aber in bin sehr für gleichbehandlung aller rassen

marita redemann  (m.redemann@12move.de)


heutiger artikel in der bild-zeitung
"kampfhunde griffen spaziergängerin an"
und anderes

hallo mitstreiter,

bei den sog. kampfhunden handelt es sich um einen rotti und einen dobermann. hier zeigt sich wieder, wieviel ahnung die "schmierfinken" von den hunderassen haben und das sie nicht wissen, was sie aus dem "maul" bzw. der "hand" lassen.

in einem müssen wir den schreibern des artikels aber recht geben: hunde ohne aufsicht frei herumlaufen zu lassen, geht nicht. kein hund ist von natur aus gefährlich, aber jeder hund kann beissen

und noch eines zur schutzhundeausbildung: ich habe fast 25 jahre zwei strassen entfernt von einem schutzhundeplatz gewohnt. im sommer war das geschrei unerträglich und nicht auszuhalten. außerdem darf dieser platz nur betreten werden, wenn die hunde ein "stachelhalsband"  tragen. wenn ich meinen hund nur bändigen kann, in dem ich schreie und so ein halsband verwende, sollte ich keinen hund halten.
das ich weiß, wovon ich spreche, sagt dieses aus: mein ehemann hat vis vor ca. 20 jahren hunde für die polizei ausgebildet. er hat dieses dann abgelehnt, weil er mit den mthoden (stachelhalsband, elektroschocker usw.) nicht mehr einverstanden war. die ausbildung der polizeihunde wurde kurz darauf auch on hundeausbildern der polizei übernommen. zwar nicht mehr mit so rabiaten methoden,
aber naja.
begleithundeprüfung mit agility ist in ordnung, besonders für die anlagehunde, da diese hier die möglichkeit haben, sich noch auszulasten.

in memorian für die getöteten kampfschmuser
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen

http://www.ighunde.de
http://ighunde.virtualave.net
 


Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

BUNDESRAT WILL ÄNDERUNG DER TIERARZNEIMITTELVORSCHRIFTEN ERREICHEN

Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (14/8613) reagiert der Bundesrat nach eigenen Angaben auf Sachverhalte in den vergangenen Jahren, die nicht in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielen des Arzneimittelgesetzes stehen.

Durch "nicht unerhebliche Unschärfen" in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen und entsprechende Praktiken bei der Anwendung des Gesetzes seien irreguläre Entwicklungen begünstigt und eine konsequente Unterbindung solcher Vorgänge erschwert worden, heißt es.

Mit der Anpassung des Arzneimittelgesetzes zur Durchsetzung einer optimierten Anwendung bei gleichzeitiger strenger Kontrolle der Zulassung werde die EU-Fütterungsarzneimittelrichtlinie "vollständig und praxisgerecht" in nationales Recht umgesetzt. Die bisherigen Vorschriften hätten sich zwar grundsätzlich bewährt, jedoch einen weiten Interpretationsspielraum gelassen.

Damit sei Tierärzten und Tierhaltern eine klare Abgrenzung von erlaubtem und nicht erlaubtem Einsatz von Arzneimitteln erschwert worden. Missbrauch oder illegales Handeln seien eine Folge gewesen. Bereits bei der Auftragsherstellung von Fütterungsarzneimitteln sei deutlich geworden, dass die vorgesehene Anwendung von nur einer Arzneimittelvormischung nur "sehr selten praktiziert" wurde.

Statt dessen seien in vielen Fällen unter Berufung auf Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz zwei oder mehrere Vormischungen in das Futter eingemischt worden.

Bei Überprüfungen habe sich herausgestellt, dass die als Begründung für Ausnahmeregelungen herangezogenen Diagnosen nur in wenigen Fällen den Anspruch an eine sachgerechte Diagnostik erfüllt hätten. Auch sei die häufig praktizierte Annahme eines Therapienotstandes zur Legitimation eines Einsatzes nicht zugelassener Chemikalien mit dem Ziel des Arzneimittelgesetzes nicht vereinbar.

Ziel des Tierarzneimittelneuordnungsgesetzes sei es deshalb, die Abgabe von Arzneien an Tierhalter zeitlich noch enger an die tierärztliche Behandlung zu binden und die Abgabe von Arzneimitteln aus der tierärztlichen Hausapotheke zu beschränken.

Ausreichende Qualität von Fütterungsarzneimitteln sei nur zu gewährleisten, wenn sie auf dem Weg der Verschreibung von einem pharmazeutischen Hersteller und nicht mehr als Herstellungsauftrag unter der Verantwortung des Tierarztes in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die Zahl der Vormischungen solle auf maximal zwei begrenzt werden, so der Bundesrat.

Die Bundesregierung meldet in ihrer Stellungnahme Änderungsbedarf an. Die Beschränkung auf zwei Arzneimittelvormischungen führe dazu, dass auch in begründeten Fällen die Herstellung therapeutisch sinnvoller Kombinationen ausgeschlossen wird. Die Ziele des Gesetzentwurfs seien zwar zu unterstützen, der Gesetzentwurf müsste aber umfangreich überarbeitet werden.

Die Regierung kündigt daher einen eigenen Gesetzentwurf mit Regelungen über den Verkehr mit Tierarzneimitteln an.

 

 

 

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