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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Schutz vor Zeckenbissen

* Bisamratte biss Hund in die Nase

* "Örtze-Ranger" bedroht Hundebesitzer  :-(

* „Genereller Leinenzwang ist fatale Sache“  

* Dackel mit Betonstein im See ertränkt


http://www.weser-kurier.de/regionales/fs_wk_reg_del.html?id=133679

Schutz vor Zeckenbissen

Arzt räumt mit Vorurteilen über die millimetergroßen Blutsauger auf
Von
unserer Mitarbeiterin Hannelore Johannesdotter Berne. Sie springen von
Bäumen und beißen vorwiegend Waldarbeiter ­ Irrtümer im Zusammenhang mit den
parasitisch lebenden Zecken gibt es viele. In einem Vortrag vor der
Jägerschaft des Hegerings Stedingen räumte der Mediziner Dr. Lothar Wehn aus
Berne mit ihnen auf. Er gab Ratschläge zur Vorbeugung, riet zum richtigen
Verhalten nach Zeckenbissen und beschrieb anschaulich die beiden
Krankheitsbilder. Die nur wenige Millimeter großen Zecken leben nicht auf
Bäumen, sondern im Gras bis maximal anderthalb Meter Höhe, erklärte der
Arzt. Sie befallen Säugetiere, auch Menschen, die durch die Natur streifen.
Gummistiefel und lange Hosen bieten ebenso wie Repellents (Insektenlotionen)
keinen vollkommenen Schutz. Besser sei, hohes Gras, Gebüsch und Unterholz zu
meiden und nach jedem Aufenthalt in der Natur den Körper nach Zecken
abzusuchen. Ein Märchen sei, so Wehn, dass überwiegend Förster, Waldarbeiter
und Landwirte von Zecken gebissen werden. “90 Prozent der Infektionen
passieren bei Freizeitaktivitäten wie Gartenarbeit, Wandern, Campen, Pilze
suchen, Hund ausführen.³ Zecken können beim Blutsaugen Lyme-Borreliose und
Hirnhautentzündung FSME (Frühsommer-Meningo-En-zephalitis) übertragen. Wehn:
“Je länger die Zecke sitzt, desto größer ist das Infektionsrisiko. Nach 48
Stunden ist die Hälfte der Patienten infiziert.³ Deshalb sollte man das Tier
sobald wie möglich entfernen, das heißt: die Zecke mit einer flachen
Pinzette unter dem Bauch möglichst nah an der Haut herausziehen.
Lyme-Borreliose ist eine bakterielle Erkrankung, die sich mit Antibiotika
gut behandeln lässt. Man erkennt sie an einer etwa Handteller großen Rötung
verbunden mit Krankheitsgefühlen wie Gelenkschmerzen. Eine Blutprobe bringe
Gewissheit. Der Ausbruch der Borreliose könne noch zehn bis 14 Tage nach dem
Biss erfolgen. Dagegen ist die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) eine
Virusinfektion. Die Entfernung der Zecke bietet gegen sie keinen Schutz, da
das FSME-Virus sofort nach Beginn des Blutsaugens übertragen wird. In der
Bundesrepublik sind Baden-Württemberg und Bayern, Teile Hessens und des
Saarlandes gefährdete Gebiete. Risikoländer in Europa seien unter anderem
fast alle Länder des Ostblocks, auch Südschweden und Südnorwegen, die Insel
Bornholm und das Elsass. Wer dorthin reist, sollte sich gegen FSME impfen
lassen, riet Wehn. Die Virusinfektion verläuft wie eine schwere Sommergrippe
mit hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und könne im schlimmsten Fall
zum Tode führen. Oft blieben nach einer Erkrankung Restschäden zurück. In
Baden-Württemberg und Bayern werde regelmäßig vorbeugend gegen FSME geimpft.
Allerdings gebe es keine Schutzimpfung für Kinder.

Vorschlag: WT oder Maulkorbzwang <fg>

http://www.weser-kurier.de/bremen/fs_wk_bremen.html?id=306288

Bisamratte biss Hund in die Nase

(kap) Für Aufregung im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde sorgte gestern
eine Bisamratte. Sie hatte sich in eine Wohnung geschlichen und dort einen
Hund so schwer an der Nase verletzt, dass die Wunde vom Tierarzt genäht
werden musste. Am “Tatort³ drängten Mitarbeiter einer benachbarten Firma die
Ratte in eine Ecke und hielten sie so lange in Schach, bis die alarmierte
Feuerwehr kam. Die Brandbekämpfer fingen das Tier ein und ließen es an einer
unbewohnten Stelle an der Geeste frei.


ttp://news.cellesche-zeitung.de/CZ/LOKALES/LOKALES/BERGEN/story39435.html

"Örtze-Ranger" bedroht Hundebesitzer

Altensalzkoth (mp) Wer er ist, weiß niemand. Wohl aber, was er will
beziehungsweise nicht will. Denn davon setzt der "Örtze-Ranger" seine Umwelt
auf recht eigentümliche Art und Weise in Kenntnis. Er plakatiert seit Wochen
den Mieler Forst nahe Altensalzkoth. Unter dem Titel "Aktion Saubere Natur
Pur" droht er Leuten, deren Hunde Exkremente im Wald hinterlassen, mit einem
Bußgeld in Höhe von 45 Euro.
Hundebesitzer aus der Umgebung fürchten nun,
dass ihren Vierbeinern etwas geschehen könnte. "Dieses Projekt läuft
versuchsweise von Januar bis April 2002", teilt der "Örtze-Ranger", wie sich
der Unbekannte selber nennt, auf einem seiner Plakate mit. Doch zumindest
das scheint nicht ernst gemeint zu sein: Denn fortwährend finden
Waldbesucher an den Bäumen neue Plakate. Sie sind in Folie eingeschweißt und
zeigen in den meisten Fällen den Schattenriss eines Hundes, der sein
"Geschäft" verrichtet. "Eigentlich sollte man einfach darüber schmunzeln",
sagt eine Anwohnerin. Aber die Vehemenz, mit der immer wieder neue Schilder
aufgehängt und der Aufwand, mit dem sie gestaltet werden, verunsichert sie
nun doch: "Hier scheint ja offensichtlich jemand ein großes Problem mit
Hunden zu haben. Und wer weiß, ob der- oder diejenige nicht doch irgendwann
einmal versucht, unsere Tiere zu vergiften."
Zu Ostern, so schildert die
Anwohnerin, seien in einer Schutzhütte im Wald Schokoladeneier gefunden
worden. Sie wurden von den Tierbesitzern entsorgt. "Im Nachhinein ärgern wir
uns, dass wir sie nicht haben analysieren lassen. Aber das kann ja nun nicht
unsere Aufgabe sein." Von der Polizei, die von der Anwohnerin informiert
wurde, hat sie sich nicht verstanden gefühlt: "Ich hatte das Gefühl, man
lacht mich aus." Sie wisse von den Vorfällen, bestätigte gestern die Berger
Polizei. Allerdings könne sie kaum etwas tun, um den "Örtze-Ranger" zu
stoppen. So lange nicht mindestens ein öffentliches Verkehrszeichen durch
die Plakate verhängt werde und so eine Ordnungswidrigkeit bestehe, hätten
die uniformierten Ordnungshüter keine Handhabe. "Sollten wir ihn erwischen,
kann ihn höchstens der Eigentümer haftbar machen, wenn er denn Schaden
angerichtet hat", erläutert ein Polizist.

Mirja Pflug,  Altensalzkoth,17.04.02

 

„Genereller Leinenzwang ist fatale Sache“

Unmut bei Tierschützern und -Haltern über Jäger-Appell / „Aufruf zum Verstoß gegen Tierschutzgesetz“


Von unserer Redakteurin
Gaby Wolf

Landkreis. Den Unmut des Tierschutzvereins und vieler Hundehalter hat sich die Jägerschaft Osterholz zugezogen. Deren Vorsitzender Torsten Wischhusen hatte in einer Mitteilung zur Brut- und Setzzeit an die Halter appelliert, ihre Hunde im Wald und in der freien Landschaft (also außerhalb der geschlossenen, zusammenhängenden Bebauung) nicht nur vom 1. April bis 15. Juli an die Leine zu nehmen, sondern auch das übrige Jahr hindurch.
Für Agnes Hillmer vom Tierschutzverein OHZ und Beatrix Such vom Verein „Hunde helfen Menschen“ ist dieser Appell ein Aufruf zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. „Gemäß Paragraph 2 darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass diesem vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“, führen sie an. Werde der Hund immer nur an der Leine geführt, würde man seinen ausgeprägten Bewegungsdrang unterdrücken. „Die Hunde suchen dann nach anderen Verhaltensstrategien, zerstören zum Beispiel die Wohnungseinrichtung oder entwickeln andere zwanghafte Verhaltensweisen.“ Stets angeleinte Hunde seien angespannter, einige würden aggressiv.
„Genereller Leinenzwang ist für die Hunde eine fatale Sache“, sagt auch Tierärztin Dr. Veronika Kaplan, die in der Ritterhuder Hundeschule Verhaltenstherapie betreibt. Hunde seien Rudel- und Lauftiere. „Das heißt, sie müssen Gelegenheit haben, Sozialkontakte mit anderen Hunden zu pflegen, am Wegesrand herumzuschnüffeln oder sich ausgiebig im Gras zu wälzen.“
Forstoberinspektor Heiko Ehing, der auch Kreisjägermeister ist, sieht das Problem. „In stark bebauten Ortschaften gibt es nicht immer die Möglichkeiten, seinen Hund frei herumtollen zu lassen.“ Wichtig sei aber, dass der außerhalb der Brut- und Setzzeit in Wald und Feld von der Leine gelassene Hund von seinem Halter stets „abrufbar“ ist. Laut Niedersächsischem Jagdgesetz nämlich müssen Hunde „innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person“ stehen. Damit soll zum Beispiel verhindert werden, dass sie Rehe auf die Fahrbahn hetzen oder gar wildern. Einwirkung oder Aufsicht aber bedeute nicht automatisch Leinenzwang. Ausnahme: die Gemeinde Schwanewede. Hier gibt es laut Ehing einen ganzjährigen Leinenzwang in Wald und Feld. Für die übrigen Gebiete im Landkreis meint er: „Wenn der Hund zwar 100 Meter weit weg ist, aber auf Pfiff stehenbleibt, wäre das schon in Ordnung.“
Gehorcht der Hund nicht, kann es für ihn gefährlich werden. Laut Gesetz sind die Jäger befugt, wildernde Hunde zu töten, die nicht unter eben jener „Einwirkung“ stehen. Ehing: „Die Jäger müssen den Hund allerdings auf frischer Tat ertappen. Und auch dann greifen extrem wenige zum Gewehr. Stattdessen wird der Halter auf das Verhalten seines Hundes aufmerksam gemacht.“
Um den Jagdtrieb in den Griff zu bekommen, empfiehlt Agnes Hillmer, die Hunde schon als Welpen mit „Jagdtieren“ wie Kaninchen oder Schafen zu sozialisieren. Auch durch intensives Training in Hundeschulen könne dem Jagdproblem vorgebeugt werden. Abstriche, so Tierärztin Kaplan, müssten hierbei jedoch bei Rassen mit extremem Jagdtrieb gemacht werden. „Bei Dackeln, Terriern und Beagles zum Beispiel ist der nur schwer herauszukriegen. Diese Hunde sollten dann im Wald lieber an die Schleppleine, die einen gewissen Bewegungsradius gewährt.“
Dass sie in der Brut- und Setzzeit ihre Hunde Bonny und Linus an die Leine nehmen, ist für Agnes Hillmer und Beatrix Such selbstverständlich. „Wir sind ja Tierfreunde und möchten verhindern, dass Vögel von ihrem Gelege aufgescheucht und Muttertiere von ihren Rehkitzen verscheucht werden.“ Dennoch bleibe auch in dieser empfindlichen Zeit der Bedarf der Hunde nach Bewegung. „Es wäre eine Hilfe, wenn man Gebiete ausschildern könnte, wo Hunde auch in der Brut- und Setzzeit frei herumlaufen dürfen, ohne dass Vögel und Wild gestört werden“, wünschen sich Hillmer und Such. „Wir würden uns dazu gerne mit allen Beteiligten an einen Tisch setzen.“Heiko Ehing sieht hier wenig Spielraum: „Die Gesetzeslage lässt es nicht zu, Gebiete in Wald und Feld während der Brut- und Setzzeit freizugeben.“ Zu Gesprächen, die für die übrige Zeit das Miteinander von Jägern und Hundehaltern erleichtern, wäre er aber jederzeit bereit.


Mittwoch, 17. April 2002

Dackel mit Betonstein im See ertränkt

Fünfeichener Kleingärtner geschockt über grausigen Fund Von unserem
Redaktionsmitglied Achim Biermann

Neubrandenburg. Einen grausigen Fund haben die Schrebergärtner der Sparte
Fünfeichen bei ihrem Frühjahrsputz gemacht. Wie NZ gestern von Leser Dieter
Spahr erfuhr, entdeckte ein Gartenfreund bei der Säuberung des Ufers im See
nahe der Kaserne einen toten Hund. Die Leine des Tiers, so berichtete Dieter
Spahr, sei um einen Betonbaustein gewickelt gewesen. Auf diese Weise ist der
Hund offenbar ertränkt worden. "Eine Riesenschweinerei. Wir waren alle
geschockt", schilderte Dieter Spahr die Gemütslage der Kleingärtner nach der
Entdeckung des toten Tiers. "Ich schätze, dass der Hund höchstens ein paar
Tage im Wasser gelegen haben kann. Das Fell war noch relativ gut erhalten
und die Metallteile der Leine hatten noch keinen Rost angesetzt", so der
Kleingärtner. Eine Steuermarke oder andere Hinweise auf den Eigentümer habe
man nicht finden können. Aus diesem Grunde sei der Kadaver etwas abseits
beerdigt worden. "Solche Tötung eines Tieres ist auf das Schärfste zu
verurteilen", kommentierte gestern der Leiter des städtischen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes, Eckhard Wolf, gegenüber NZ diesen Fall von
Tierquälerei. Wer ein Tier ohne Vorliegen eines besonderen Grundes töte,
mache sich strafbar, stellte der Amtsleiter klar. Aus seiner Kenntnis heraus
sind in ähnlichen Fällen Geldstrafen von rund 200 bis 400 Euro verhängt
worden. Das könnte auch denjenigen treffen, der den Dackel getötet hat.
Vielleicht hilft das Foto in unserer heutigen Ausgabe den Übeltäter zu
ermitteln. Im Veterinäramt der Stadt, so Eckhard Wolf, gingen jährlich
zwischen 20 und 40 Anzeigen von Tierquälerei ein. Wenn sich ein
Verdachtsfall bestätige, schalte das Amt die Staatsanwaltschaft ein. Wer
tote Tiere finde, so riet der Amtsleiter, könne sich an das Ordnungsamt oder
die Feuerwehr wenden. Kleinere Haustiere könnten auf eigenem Grundstück oder
abgelegen auf öffentlichen Gelände einen halben Meter tief begraben werden.

 

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