Newsletter von Maulkorbzwang
und den Dogangels
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Dackel Waldi verirrt sich im EU-Dschungel
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Hundeführerschein ja aber für wen?
* Geplantes
Landeshundegesetz erhitzt Gemüter
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Notwendige Nachhilfe für den "Juristen" Dr. Stefan Grüll (FDP)?
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Am
07.09.2001 erging die folgende Anfrage an die Tierärztliche Hochschule,
Hannover
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Tiana Luna dringend gesucht !!!!
Dackel Waldi verirrt sich im
EU-Dschungel
Brüssel. Seit einem Jahr kämpft die EU um eine neue Verordnung, die
Haustieren mehr Reisefreiheit gewähren soll. Noch schrecken einige Länder
vierbeinige Urlauber mit strengen Bestimmungen. Nun gibt es einen
Vorschlag,
der Hoffnung macht und zeigt, wie hart der Weg durch den EU-Dschungel sein
kann.
Der Titel der Richtlinie lässt Schlimmes ahnen: "Verordnung über die
Veterinärbedingungen für die Verbringung von nicht zur Weiterveräußerung
bestimmten Heimtieren." Jedenfalls - auch ein Hund hat das Recht auf
Ferien
in England. Doch während sein Mensch in Eile die Koffer packen kann,
beginnen die Vorbereitungen für den Hund ein halbes Jahr vor Reiseantritt.
Er braucht zunächst eine Art Personalausweis, der in Gestalt eines
Mikrochips in sein Ohr gezwackt wird. Dann impft der Tierarzt gegen
Tollwut.
Nach 30 Tagen folgt ein Bluttest. Ein von Großbritannien anerkanntes Labor
muss klären, ob die Impfung wirkt. Tut sie das rechtzeitig, nämlich sechs
Monate vor dem Abreisetag, dann muss der Hund nur noch zwei Tage vor dem
Aufbruch auf Zecken und Würmer untersucht werden, und darf nach England
fahren. Andernfalls drohen Quarantäne oder entgangene Urlaubsfreuden. Dann
bleibt der Hund daheim.
Erst seit dem Jahr 2000 gelten diese Bestimmungen, denen auch Katzen nicht
entkommen. Zuvor waren sechs Monate Quarantäne unausweichlich. Die
Einreise
mit Haustier lohnte sich nur beim Umzug. Doch die neue Regelung ist
aufwändig und teuer. Für Chip, Tierarzt, Labor und Einreisegebühr müssen
Halter bis zu 370 Euro zahlen.
Ähnliche Schwierigkeiten bereiten Schweden und Irland. Norwegen verlangt
einen schriftlichen Einreiseantrag, Griechenland und Portugal fordern ein
Gesundheitszeugnis. Länder wie Deutschland, Belgien und die Niederlande
gehen viel großzügiger mit Gästen auf vier Beinen um. Ein
Tollwut-Impfzeugnis reicht aus, wenn der Stempel mindestens 30 Tage alt
und
nicht älter als ein Jahr ist. Eine vergleichbare Regelung soll künftig für
die ganze EU greifen.
Der neue Vorschlag steckt voller Paragraphen. Auch Papageien, Goldfische
und
Reptilien tauchen in den Papieren auf. Dies allerdings nur, weil man sie
dort vergessen hat. "Der ursprüngliche Plan war, alle gefährlichen
Krankheiten wie beispielsweise die Papageienkrankheit abzuhandeln",
erklärt
ein Beamter. Daran aber scheiterten die Beauftragten der 15 Länder aus
nahe
liegenden Gründen. Also konzentrierte man sich auf Tollwut und Hunde und
Katzen.
Die Reisefreiheit des "Hasenartigen" wurde noch besonders bedacht. Denn
der
Haushase gilt als ebenso wenig tollwutgefährdet wie der Goldfisch.
"Beispielsweise die Österreicher könnten das aber von Fall zu Fall anders
sehen", so der Beamte. Deshalb wird nun festgelegt, dass der Hase keine
Impfung braucht und überallhin reisen darf.
Auch das EU-Recht auf eine Tätowierung für Hund und Katze wollen einige
Länder durchsetzen. Statt ausschließlich mit Mikrochips im Ohr sollen
Tiere
auch mit einem Tattoo reisen dürfen, denn die Chips der Länder sind so
unterschiedlich, dass Halter im Zweifel auch noch ein Lesegerät im
Urlaubsgepäck tragen müssen. Noch in diesem Jahr wollen die Minister die
Angelegenheit zum Abschluss bringen. Die Richtlinie kann gelingen. Sie hat
aber einen Haken für reiselustige Hunde und Katzen im besten Alter: Sie
soll
erst ab 2007 wirksam werden. 18.04.2002 Von Angela Gareis
|
http://www.volksblatt.at/91NV_731218.stm
Hundeführerschein ja aber für wen?
LINZ Den verpflichtenden Hundeführerschein wird es in Oberösterreich
geben. Das wurde im Landtags-Ausschuss, der gestern mit den Beratungen
über
das Oö. Hundehaltegesetz begonnen hat, schnell klar. Offen ist die
Frage:
für welche Hunde? Das Verbot bestimmter Hunderassen scheint aber vom
Tisch. - - So emotional das Thema in der Öffentlichkeit diskutiert
wurde,
so sachlich haben im Ausschuss die Beratungen über das Hundehaltegesetz
begonnen. Einig ist man sich laut ÖVP-Klubobmann Josef Stockinger im
Ziel
des Gesetzes: Schutz der Nicht-Hundebesitzer vor Verletzungen und
Belästigungen, wobei folgende Punkte unumstritten sind: - *
Verpflichtende
Schulung (Hundeführerschein) bei auffällig gewordenen Hunden; unter
Umständen auch Bewilligungspflicht. - * Verbesserte Kennzeichnung durch
Chip
oder Tätowierung. - * Pflicht zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung. - Als diskussionswürdig bezeichnete Stockinger
dem
VOLKSBLATT gegenüber die Empfehlung der als Expertin in den Ausschuss
geholten Univ.-Prof. Irene Stur vom Institut für Tierzucht und Genetik
der
Veterinärmedizinischen Universität Wien, die eine Leinen- und
Beißkorbpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen vorgeschlagen
hat. - Umstritten ist die Frage, ob der Hundeführerschein auch präventiv
vorgeschrieben werden soll und wenn ja, für welche Hunde. Die
Möglichkeiten reichen von der Führerscheinpflicht³ für gewisse
Hunderassen
bis zum Führerschein für Hunde ab einer gewissen Größe. - Zum Thema
Hundeführerschein weist LR Josef Ackerl (SPÖ) auf die Expertin Irene
Stur
hin, die sich im Ausschuss für den Führerschein³ für alle Hunde
ausgesprochen habe. Dies sei ernsthaft in Erwägung zu ziehen, sei es
doch
auch im Sinn des Hundes, wenn der Halter mit dem Hund umgehen kann,
meint
Ackerl. Ausnahmen könnte es für Klein- und Kleinsthunde geben, außerdem
müsse es Übergangsfristen geben. Diskussionen erwartet Ackerl über die
Bewilligung von (Kampf-)Hunderassen (Rasse-listen).mk - -
Geplantes Landeshundegesetz erhitzt Gemüter
Nachbarn kennen andere Regeln
Von Vanessa Wodtke
Bedburg-Kirdorf. "Warum zahle ich das überhaupt?", fragt Martina
Schaefer
sichtlich erbost in die Runde im Kirdorfer Hof. Den meisten Anwesenden
spricht sie damit direkt aus der Seele: "Mein Hund hat alle Tests
bestanden,
ich als Halter auch, und wenn mich an der Bushaltestelle ein Dackel ins
Bein
beißt, interessiert das niemanden." 465Euro Kampfhundesteuer zahlt die
Niederembter Briefträgerin jährlich an die Gemeinde Elsdorf. Auf Wiese
oder
Feld frei laufen lassen darf sie ihren American Staffordshire, den sie
aus
Mitleid vor einem tristen Dasein im Tierheim grettet hat, aber trotzdem
nicht. Dabei wurde ihr amtlich bescheinigter, dass der wohlerzogene
Vierbeiner von Maulkorbpflicht und Leinenzwang befreit ist. Würde die
37-Jährige allerdings innerhalb des Erftkreises umziehen, sähe die Welt
unter Umständen ganz anders aus: "Meine Freundin in Pulheim muss nur
60Euro
Kampfhundesteuer im Jahr zahlen." Hoheitsrechts des jeweiligen Rates
lautet
die Erklärung für dieses seltsame Phänomen, wie Jürgen Mitter von der
Bedburger FDP erklärt, und das bedeutet im Klartext: "Jede Kommune kann
selbst entscheiden wie viel Kampfhundesteuer sie erhebt und ob sie den
Leinenzwang auch außerhalb der Ortschaften aufrecht erhält." Da kann es
bei
einem Spaziergang von Bedburg nach Bergheim durchaus passieren, dass
sich
mitten im Wald die Regeln ändern. Genau darüber ärgert sich Martina
Schaefer
und mit ihr viele andere Hundebesitzer. Deshalb waren sie am
Mittwochabend
der Einladung von Rita Wegener und der Initiative "Auf den Hund
gekommen" in
die Kirdorfer Gaststätte gefolgt, um ihrem Unmut über den Entwurf des
zukünftigen Landeshundegesetzes, der noch vor Beginn der Sommerferien in
den
Landtag eingebracht und verabschiedet werden soll, Luft zu machen. "Das
Gesetz enthält unverhältnismäßige, verfassungswidrige, tierschutzwidrige
und
sachlich nicht erforderliche Einschränkungen von Grundrechten zum
Nachteil
von Hunde haltenden Bürgern", sagte Polizeioberkommissar Ralf Meurer. So
sei
es nicht einzusehen, dass ein gut erzogener, friedlicher Retriever beim
zweiten Mal Freilaufen auf einem Feldweg bereits seinem Besitzer
entzogen
werden kann. Außerdem gingen die Bußgelder in "exorbitante Höhen von bis
zu
100.000 Euro" und die artgerechte Hundehaltung sei nicht mehr möglich.
Neben
der Kritik am geplanten Gesetz wurde im Kirdorfer Hof allerdings auch
über
Alternativen diskutiert. "Wir brauchen einen ausreichenden Schutz vor
den
schwarzen Schafen, die ihre Kampfhunde als Waffen missbrauchen", gab
Norbert
Wolff zu bedenken. Emotionalität und Polemik führten keinesfalls weiter,
so
der Opferschutzbeauftragte der Polizei im Erftkreis. Seit fünf Jahren
arbeitet er mit Menschen, die durch Hundebisse zum Teil lebensgefährlich
verletzt wurden und "massiv traumatisiert" sind. Bunte Plaketten für
Hunde
und Herrchen, die den Sachkunde-und den Wesenstest erfolgreich
absolviert
haben, forderten einige der anwesenden Tierliebhaber am Mittwochabend.
Ob
dem Problem so einfach entgegen getreten werden kann, bezweifelt Wolff.
Eins
ist für den Bedburger allerdings klar: "Die Mitarbeiter der Kommunen
müssen
ausbaden, was Politiker mit ganz heißer Nadel gestrickt haben."
http://rundschau-online.de/erftkreis/2578799.html
Notwendige Nachhilfe für den
"Juristen" Dr. Stefan Grüll (FDP)?
Strafgesetz
§ 263. Betrug. (1) Wer in der Absicht, sich oder einem
Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das
Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
§ 266. Untreue. (1) Wer die ihm
durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte
Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu
verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen
Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende
Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch
dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
§ 267. Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt,
eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde
gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Urheberrecht
§ 14
Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere
Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine
berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu
gefährden.
§ 39
Änderungen des Werkes
(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder
Urheberbezeichnung (§
10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Am 07.09.2001 erging die folgende
Anfrage an die Tierärztliche Hochschule, Hannover. Nachdem hierauf
nicht geantwortet wurde, habe ich am 07.10.2001 erinnert. Auch
darauf wurde nicht geantwortet. Auch meine 2. Erinnerung vom
31.10.2001 und meine 3.Erinnerung vom 30.01.2002 blieben
ohne Antwort.
Wenn Fragen zur Tiergesundheit, die
weder von Ärzten, noch von Apothekern beantwortet werden können, auch
von TierärztIichen Hochschulen nicht beantwortet werden, stellt sich
die Frage, wie Tierhalter, die nach den Bestimmungen des
Tierschutzgesetztes für die artgerechte (= gesunde) Haltung ihrer
Heimtiere alleinverantwortlich (!) sind, ihren gesetzlichen
Pflichten nachkommen sollen!
Mehr dazu auf der HP unter
Ernährung!
Tiana Luna dringend gesucht !!!!
Hallo an alle Hundefreunde,
Sollte die Hündin bis zum nächsten Gerichtstermin nicht gefunden
werden, muß das Gericht die Klage abweisen und die Diebin käme ohne Folgen
davon.
Text: L u n a d r i n g e n d g e s u c h t !
Am 5. Mai 2001 wurde mir von meinem Anwesen in reinsfeld, Kreis
Trier-saarburg, Nähe Hermeskeil die "weiße Schäferhündin Tiana Luna "
gestohlen. Eine diesbezügliche Klage zur Herausgabe des Hundes wurde beim
Amtsgericht Ottweiler gestellt und wird zur Zeit immer noch verhandelt.
Die Diebin verschwieg bis Mitte April'02 den Aufenthaltsort des Hundes.
Nun wurde dem Gericht bekannt, das "Luna" Anfang April aus der
Pflegestelle in Neunkirchen-Kohlhof, entlaufen sei.
"Luna" ist eine weiße Schäferhündin mit der Täto Nr. D 3936 im linken
Ohr. "Luna" hat bernsteinfarbene, teilweise graublaue Augen, was sie
grundsätzlich von allen anderen Weißen unterscheidet.
Wer sachdienliche Hinweise über den Verbleib von "Luna" machen kann,
kann nachfolgende Telefon-Nr. anrufen . Sollte "Luna" in der Zwischenzeit
verkauft worden sein, bitten wir auch die neuen Besitzer uns zu
informieren. Rechtliche Folgen wird er meinerseits nicht zu befürchten zu
haben, wenn er Luna auf realen Wege erworben hat.
Telefon-Nr.: Polizei Hermeskeil 06503-91510, Kripo Trier 0651-97790,
Amtsgericht Ottweiler 06824-3090, Handy Besitzerin 0162-6109265, email
tiana.luna@t-online.de, TASSO Haustierregister 06190-932214 oder
tasso@tiernotruf.org
Sollte es Ihnen möglich sein, diese mail weiterzuleiten, wäre ich Ihnen
sehr dankbar. Nur wenn viele Menschen von dem Verschwinden von Luna
Kenntniss haben, haben ich die Chance sie wiederzufinden.
Mit besten Dank
Margarete Lenninger-Becker
Aus dem Forum:
Er spielt doch sonst sogar mit Kindern³
Boxer-Mischling fiel 44-jährige
Frau an / Maulkorbpflicht / Geldstrafe für Besitzer Vom 18.04.2002
Zum zweiten Mal war der Boxer-Mischling aufgefallen, damit gilt er als
gefährlicher Hund und muss einen Maulkorb tragen. Der Besitzer des Hundes,
der zuletzt eine 44-jährige Frau in den Arm gebissen hatte, akzeptierte
schließlich die Strafe. Selbst das Opfer - das Dank eines dicken Pullis
nur
leichte Quetschungen erlitt - zeigte sich am Ende des Prozesses
versöhnlich.
Von unserem Mitarbeiter Jochen Werner
Er is kein Kampfhund. Un er hot se nur geknappt
Hunde im Haus fast verhungert
Anzeige gegen Halter - Tiere werden jetzt im Heim versorgt Von
Hajo Mann
Aschersleben/MZ. Mitarbeiter des Ascherslebener Tierheims haben drei
krankhaft abgemagerte Dobermannhunde gerettet und in das Tierheim geholt.
"Sie vegetierten mehr als sie lebten in einem Haus voller Dreck und Unrat
in
der Schadelebener Straße Bauerntränke. Im ganzen Haus gab es weder etwas
zu
fressen noch etwas zu trinken für die Tiere", schilderte
Trainingseinheit ohne Drill
Im Begleithunde-Kursus lernen die Vierbeiner, Situationen richtig
einzuschätzen
Von unserem Mitarbeiter Florian Schröder Blumenthal. Die Beziehung
zwischen
Mensch und Hund ist nach der zwischen zwei Menschen womöglich eine der
intensivsten überhaupt. Immer wieder ist es erstaunlich, wie sehr Herrchen
oder Frauchen am geliebten Hund hängen kann und mit welcher Hingabe das
Tier
diese Liebe erwidert. Leider vergessen einige Hundehalter, dass ihr
Schützling trotz menschlicher Züge noch uralte Instinkte hat. Einer davon:
Der Hund will seinen Rudelführer³ Mensch unter allen Umständen
beschützen.
Das kann mitunter zu gefährlichen
Kurzer Prozess mit 38-jährigem Hundeliebhaber
Meschede. (noa) Einen kurzen Prozess wollte der Anwalt des Angeklagten.
Den
hat er dann auch bekommen. Gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600
Euro an das Tierheim in Meschede wurde das Verfahren gegen seinen
38-jährigen Mandanten, der sich wegen Nötigung vor dem Gericht
verantworten
musste, eingestellt.
Entschädigung verlangt Die Mutter des Angeklagten hatte dem 38-Jährigen in
drei Wohnungen ihres Hauses in Remblinghausen Wohnrecht auf Lebenszeit
eingeräumt. Als das Haus wegen finanzieller Engpässe zwangsversteigert
werden sollte, versuchte der Angeklagte
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