|
- Newsletter - Archiv |
Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
|
|||||
http://www.westfalenpost.de/wp/wp.politik.volltext.php?id=227039&zulieferer=
wp&rubrik=Welt&kategori=POL®ion=National
Düsseldorf. Hundehalter können aufatmen: NRW will die geplante generelle Anleinpflicht für Hunde im neuen Hundegesetz streichen. Nach massiver Kritik von Hundehaltern signalisierten SPD und Grüne ihre Bereitschaft, auf die generelle Anleinpflicht außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche zu verzichten.
In einer Anhörung im Landtag waren sich die Experten einig, dass eine generelle Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet über das Ziel hinaus schieße. "Hunde, die ausnahmslos an der Leine geführt werden, können neurotisch und besonders gefährlich werden", hatte der Chef der Landespolizeischule für Diensthunde Maciejewski gewarnt und eine Beschränkung der Anleinpflicht auf Fußgängerzonen, öffentliche Gebäude und Versammlungen gefordert. Grünen-Experte Priggen räumte ein, die generelle Anleinpflicht gehe "über den fachlich gebotenen Umgang mit Hunden hinaus". Im Gesetzenwurf hatte Umweltministerin Höhn (Grüne) festgelegt, dass Hunde nur in ausgewiesenen Hundezonen öffentlicher Parks frei laufen sollen und in Innenstädten generell an die Leine müssen. SPD- und Grünen-Fraktion rücken nun davon ab. Der NRW-Städtetag hatte es zuvor abgelehnt, feste Hunde-Auslaufzonen einzurichten. NRW will das Hundegesetz vor der Sommerpause verabschieden.
19.04.2002
Von Wilfried Goebels
Düsseldorf (dpa/lnw) - In einer Experten-Anhörung im Düsseldorfer Landtag haben Hundeverbände, Tierärzte und Juristen massive Kritik am Entwurf der Landesregierung für das neue Hundegesetz vorgebracht. Die Gefährlichkeit von Hunden sei weder an bestimmten Rassen noch an Größe und Gewicht eines Tieres festzumachen, so das einhellige Urteil der Experten. Die vorgesehenen Maßregeln für bestimmte Rassen sowie Geldbußen bis zu 100 000 Euro seien somit willkürlich und überzogen. Der vorgesehene Leinenzwang wurde als tierschutzwidrig abgelehnt.
19.04.2002 dpa
Düsseldorf Auf einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag am Freitag haben Tierärzte, Juristen und Vertreter von Hundeverbänden massive Kritik am Entwurf der rot-grünen Landesregierung für das neue Hundegesetz vorgebracht. Besonders heftig kritisierten sie die vorgesehene Beibehaltung der Rasselisten und die Sonderregelungen für Hunde ab 20 Kilogramm und 40 Zentimeter Rückenhöhe. Die Gefährlichkeit eines Hundes sei weder an der Rasse noch an Größe und Gewicht festzumachen, so das einhellige Urteil. Einstimmig abgelehnt wurde die generelle Anleinpflicht für so genannte große Hunde, die von den Fachleuten als tierschutzwidrig bezeichnet wurde. Bei Hunden, die ausnahmslos an der Leine geführt werden, kann es zu einem Aggressionsstau kommen, wodurch Beißvorfälle nur gefördert werden, sagte Rolf Brahm von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Willkürlich und überzogen nannten die Fachleute die vorgesehenen Maßregeln für bestimmte Rassen sowie Geldbußen bis zu 100000 Euro. Die kommunalen Verbände warnten vor neuen finanziellen Belastungen durch die Novelle. Bereits der jüngste, erst im Sommer 2000 verabschiedete Hunde-Erlass habe in einigen Städten Kosten von bis zu einer halben Million Euro jährlich ausgelöst. Darin enthalten seien erhebliche Unterbringungskosten für ausgesetzte Kampfhunde und Rasselisten-Tiere. Zudem bezweifeln die Fachleute, ob das Parlament mit dem Versuch, ein gegen alle möglichen Gefahren präventiv wirkendes Gesetz einzusetzen nicht überfordert sei. Sie schlugen vor, individuelle Regeln wie die Anleinpflicht den Kommunen zu überlassen. Der Fraktionsvize der Grünen, Reiner Priggen, versicherte: Alles,was an sinnvollen Anregungen aus der Anhörung kommt, werden wir in den Gesetzentwurf aufnehmen. Die Experten befüchten allerdings das Gegenteil. Sie hatten immer wieder kritisiert, dass ihr Fachwissen nicht in die im Juni 2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung eingeflossen sei. Wir appellieren an alle Parteien, die Verbesserungsvorschläge der Verbände für das neue Gesetz ernst zu nehmen, sagte Bernhard Meyer vom Verband des Deutschen Hundewesens. Es werde sich noch zeigen, ob es sich bei der heutigen Anhörung nur um eine Alibi-Veranstaltung von Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) handele. Sie hatte den Entwurf vor sechs Wochen im Landtag eingebracht. http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta%2 Fpage&atype=ksArtikel&aid=1019215963334&openMenu=9 92279212953&calledPageId=992279212953&listid=994347600402 Experten kritisieren Hunde-Novelle
Tierärzte, Juristen und Hundeverbände haben am Freitag Stellung bezogen. Düsseldorf - In einer Anhörung im Landtag haben Experten massive Kritik am Entwurf des Landes für das neue Hundegesetz vorgebracht. Die Gefährlichkeit von Hunden sei weder an bestimmten Rassen noch an Größe und Gewicht eines Tieres festzumachen, so das einhellige Urteil. Die vorgesehenen Maßregeln für bestimmte Rassen sowie Geldbußen bis zu 100 000 Euro seien somit willkürlich und überzogen. Der geplante Leinenzwang wurde als tierschutzwidrig abgelehnt. Hundeverbände und der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) forderten eine obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Hunde. Der Entwurf sieht dies nur für große und als gefährlich eingestufte Tiere vor. Bissverletzungen - zum Beispiel im Gesicht - können Kindern auch durch kleine Hunde zugefügt werden, mahnte der DKSB. Der Entwurf lasse völlig außer Acht, dass Kinder häufig auch von eigenen Familienhaustieren gebissen würden. Einig waren sich alle Experten, dass das Gesetz mit seiner vorgesehenen Anleinpflicht im gesamten öffentlichen Stadtgebiet über das Ziel hinausschieße. Hunde, die ausnahmslos an der Leine geführt werden, könnten sich neurotisch entwickeln, warnte die Lan¦despolizeischule für Diensthundeführer. Kommunale Verbände fürchten zudem neue Belastungen. Bereits der Hunde-Erlass vom Sommer 2000 habe Zusatzkosten zur Folge gehabt. Grünen-Fraktionsvize Reiner Priggen meinte, seine Fraktion sei schon überzeugt, dass eine generelle Anleinpflicht außerhalb geschlossener Siedlungen nicht zu begründen sei. (dpa)
Umweltministerin Bärbel Höhn: Aktueller Umweltbußgeldkatalog
Nordrhein-Westfalen ist wichtige Entscheidungshilfe für Behörden -
Überblick über Ordnungswidrigkeiten als Loseblattsammlung und im
Internet
Der aktualisierte Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen ist neu als Loseblattsammlung erschienen und bündelt die in den unterschiedlichen Fachgesetzen ausgewiesenen Ordnungswidrigkeiten im Umweltbereich. So kann die illegale Entsorgung von Altautos mit bis zu 1530 Euro, von Kühlschränken oder Waschmaschinen mit bis zu 300 Euro und ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht für Transportverpackungen mit bis zu 2.600 Euro bestraft werden. Wer eine Zigarettenschachtel einfach in der Landschaft zurücklässt, muss mit 10 bis 25 Euro rechnen, das Wegwerfen einer Dose wird mit 25 bis 80 Euro berechnet. Die Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln an blühenden Pflanzen wird mit bis zu 5.100 Euro und das Aussetzen von Tieren in Naturschutzgebieten mit bis zu 5.000 Euro geahndet. Der Katalog ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe für Behörden, die Rechtsverstöße verfolgen und ahnden. Die umfassende Loseblattsammlung behandelt die Bereiche Abfallbeseitigung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Chemikalien, Bodenschutz, Naturschutz- und Landschaftspflege, Flurbereinigung, Pflanzenschutz, Düngemittel, Forst-, Jagd- und Fischereischutz sowie Gentechnik. Der
Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen kann kostenlos per Fax (0211
4566-388) oder Postkarte beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Schwannstraße 3, 40476
Düsseldorf bezogen werden. Darüber hinaus kann der Katalog sowie
künftige Ergänzungslieferungen im Internet unter
www.munlv.nrw.de abgerufen werden.
|