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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Hier die Antwort der "Jungen Welt" auf diesen Artikel: * "Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der Mannheimer Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. * Der Kampf mit dem Kampfhund - Was aus der Hamburger Hundeverordnung wurde * Umweltministerin Bärbel Höhn: Aktueller Umweltbußgeldkatalog |
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Hier die Antwort der "Jungen Welt"
auf diesen Artikel:
Hier die Adresse des Früchtchens :-(( - Man sollte auch mal über eine Strafanzeige nachdenken. Aber nicht wir - das können jetzt mal andere machen! http://www.jungewelt.de
Hallo Hundefreunde,
heute am 22.04.02 erschien folgende Meldung
im Rhein-Neckar-Fernsehen (RNF)
"Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der
Mannheimer Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Bestimmte
Hunderassen gelten nach der Verordnung als gefährlich, ohne dass dies
der Halter im Einzelfall widerlegen kann. Das verstößt nach Ansicht der
Richter gegen die Gleichbehandlung. Der VGH gab damit dem Besitzer eines
Bullterriers recht."
Wir sind gespannt, was der Mannheimer Morgen
morgen veröffentlicht..
Gruß
Kirsten Klaus
Donnerstag 11. April 2002, 02:00 Uhr
Spiegel TV-Reportage / Montag, 29. April 2002, 23.15 Uhr / Der Kampf mit dem Kampfhund - Was aus der Hamburger Hundeverordnung wurde Berlin (ots) - Nach dem Tod des kleinen Volkan, der durch zwei Kampfhunde im Sommer 2000 in Hamburg-Wilhelmsburg zu Tode kam, präsentierte der Senat innerhalb von zwei Tagen die schärfste Hundeverordnung Deutschlands. Ein Hundekontrolldienst patrouilliert seitdem durch Hamburgs Straßen und fängt Tiere ein, die wie Kampfhunde aussehen. Die Tiere werden in eine Hochsicherheitshalle gebracht, die eigens im Hafengebiet eingerichtet wurde. Etwa 500 Hunde haben bislang diese aufwändige Verwaltungsprozedur durchlaufen. Für 87 Tiere endete die Prüfung mit dem Tod durch die Spritze. Doch viele der in der Halle eingesperrten Hunde mussten ihren Besitzern zurückgegeben werden. Die Hunderasse konnte häufig nicht eingeordnet werden, denn bis heute gibt es keinen genetischen Test, der die Rasse eindeutig feststellen kann. Geurteilt wird lediglich nach dem äußeren Erscheinungsbild. Die Folge: Dutzende von Mischlingstieren sorgen für Unruhe auf den Straßen der Stadt, ohne Leinen- und Maulkorbzwang. Die Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung hat bislang etwa 2,5 Millionen Euro gekostet, die Verwaltungskosten nicht mitgerechnet. Der neue Senat will die Hundehalle und den Kontrolldienst wieder abschaffen. Die verbliebenen Tiere würden dann an Tierheime in ganz Europa vermittelt werden. Spiegel TV-Autorin Christina Pohl konnte beobachten, wie Kampfhunde den behördlich angeordneten "Wesenstest" absolvierten. Und sie erlebte mit, welchen enormen Verwaltungsaufwand ein einziger Vierbeiner, der als Killerbestie verdächtigt wird, verursachen kann. ots Originaltext: Sat.1 Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de Jutta Kehrer Sat.1 Kommunikation/PR Telefon 030 - 2090 2357 / Fax 030 - 2090 2313 e-mail jutta.kehrer@sat.1de Sat.1 im Internet: www.sat1.de
Umweltministerin
Bärbel Höhn: Aktueller Umweltbußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen ist
wichtige Entscheidungshilfe für Behörden - Überblick über
Ordnungswidrigkeiten als Loseblattsammlung und im Internet
Der aktualisierte Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen ist neu als Loseblattsammlung erschienen und bündelt die in den unterschiedlichen Fachgesetzen ausgewiesenen Ordnungswidrigkeiten im Umweltbereich. So kann die illegale Entsorgung von Altautos mit bis zu 1530 Euro, von Kühlschränken oder Waschmaschinen mit bis zu 300 Euro und ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht für Transportverpackungen mit bis zu 2.600 Euro bestraft werden. Wer eine Zigarettenschachtel einfach in der Landschaft zurücklässt, muss mit 10 bis 25 Euro rechnen, das Wegwerfen einer Dose wird mit 25 bis 80 Euro berechnet. Die Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln an blühenden Pflanzen wird mit bis zu 5.100 Euro und das Aussetzen von Tieren in Naturschutzgebieten mit bis zu 5.000 Euro geahndet. Der Katalog ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe für Behörden, die Rechtsverstöße verfolgen und ahnden. Die umfassende Loseblattsammlung behandelt die Bereiche Abfallbeseitigung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Chemikalien, Bodenschutz, Naturschutz- und Landschaftspflege, Flurbereinigung, Pflanzenschutz, Düngemittel, Forst-, Jagd- und Fischereischutz sowie Gentechnik. Der
Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen kann kostenlos per Fax
(0211 4566-388) oder Postkarte beim Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Schwannstraße
3, 40476 Düsseldorf bezogen werden. Darüber hinaus kann der Katalog
sowie künftige Ergänzungslieferungen im Internet unter
www.munlv.nrw.de abgerufen werden.
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