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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Hier die Antwort der "Jungen Welt" auf diesen Artikel:

* "Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der Mannheimer Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt.

* Der Kampf mit dem Kampfhund - Was aus der Hamburger Hundeverordnung wurde

* Umweltministerin Bärbel Höhn: Aktueller Umweltbußgeldkatalog


Hier die Antwort der "Jungen Welt" auf diesen Artikel:


 
Von: "Rainer Balcerowiak" <balc@jungewelt.de>
 Organisation: junge Welt
 Datum: Mon, 22 Apr 2002 10:44:37 -0100
 An: dogangel@t-online.de (Dogangel)
 Betreff: Re: FDP verliert Unterstützung der Hundefreunde?

 
 Werte Hundefreunde,
 
 alle Parteien, sogar die FDP, haben unsere vollste Unterstützung,
 wenn sie zur Eindämmung der Zivilisationskrankheit städtische
 Hundehaltung beitragen.
 Als energische Verfechter der Pekinger bzw Bukarester Lösung geht
 unsere Zeitung über die Forderung nach Maulkörben noch weit hinaus.
 
 Macht Kampfhunde zu Suppeneinklagen !
 Fördert die koreanische Volksküche!
 Erhöhung der Hundesteuer auf mindestens 20.000 Euro pro Jahr.
 
 Gruß
 balc

 

Hier die Adresse des Früchtchens :-(( - Man sollte auch mal über eine Strafanzeige nachdenken. Aber nicht wir - das können jetzt mal andere machen!

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Hallo Hundefreunde,
 
heute am 22.04.02 erschien folgende Meldung im Rhein-Neckar-Fernsehen (RNF)
 
"Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der Mannheimer Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Bestimmte Hunderassen gelten nach der Verordnung als gefährlich, ohne dass dies der Halter im Einzelfall widerlegen kann. Das verstößt nach Ansicht der Richter gegen die Gleichbehandlung. Der VGH gab damit dem Besitzer eines Bullterriers recht."
 
Wir sind gespannt, was der Mannheimer Morgen morgen veröffentlicht..
 
Gruß
Kirsten Klaus
Donnerstag 11. April 2002, 02:00 Uhr
Spiegel TV-Reportage / Montag, 29. April 2002, 23.15 Uhr / Der Kampf mit dem Kampfhund - Was aus der Hamburger Hundeverordnung wurde

Berlin (ots) - Nach dem Tod des kleinen Volkan, der durch zwei Kampfhunde im Sommer 2000 in Hamburg-Wilhelmsburg zu Tode kam, präsentierte der Senat innerhalb von zwei Tagen die schärfste Hundeverordnung Deutschlands. Ein Hundekontrolldienst patrouilliert seitdem durch Hamburgs Straßen und fängt Tiere ein, die wie Kampfhunde aussehen. Die Tiere werden in eine Hochsicherheitshalle gebracht, die eigens im Hafengebiet eingerichtet wurde. Etwa 500 Hunde haben bislang diese aufwändige Verwaltungsprozedur durchlaufen. Für 87 Tiere endete die Prüfung mit dem Tod durch die Spritze. Doch viele der in der Halle eingesperrten Hunde mussten ihren Besitzern zurückgegeben werden. Die Hunderasse konnte häufig nicht eingeordnet werden, denn bis heute gibt es keinen genetischen Test, der die Rasse eindeutig feststellen kann. Geurteilt wird lediglich nach dem äußeren Erscheinungsbild. Die Folge: Dutzende von Mischlingstieren sorgen für Unruhe auf den Straßen der Stadt, ohne Leinen- und Maulkorbzwang.

Die Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung hat bislang etwa 2,5 Millionen Euro gekostet, die Verwaltungskosten nicht mitgerechnet. Der neue Senat will die Hundehalle und den Kontrolldienst wieder abschaffen. Die verbliebenen Tiere würden dann an Tierheime in ganz Europa vermittelt werden.

Spiegel TV-Autorin Christina Pohl konnte beobachten, wie Kampfhunde den behördlich angeordneten "Wesenstest" absolvierten. Und sie erlebte mit, welchen enormen Verwaltungsaufwand ein einziger Vierbeiner, der als Killerbestie verdächtigt wird, verursachen kann.

ots Originaltext: Sat.1 Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Jutta Kehrer Sat.1 Kommunikation/PR Telefon 030 - 2090 2357 / Fax 030 - 2090 2313 e-mail jutta.kehrer@sat.1de

Sat.1 im Internet: www.sat1.de


Umweltministerin Bärbel Höhn: Aktueller Umweltbußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen ist wichtige Entscheidungshilfe für Behörden - Überblick über Ordnungswidrigkeiten als Loseblattsammlung und im Internet

Der aktualisierte Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen ist neu als Loseblattsammlung erschienen und bündelt die in den unterschiedlichen Fachgesetzen ausgewiesenen Ordnungswidrigkeiten im Umweltbereich. So kann die illegale Entsorgung von Altautos mit bis zu 1530 Euro, von Kühlschränken oder Waschmaschinen mit bis zu 300 Euro und ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht für Transportverpackungen mit bis zu 2.600 Euro bestraft werden. Wer eine Zigarettenschachtel einfach in der Landschaft zurücklässt, muss mit 10 bis 25 Euro rechnen, das Wegwerfen einer Dose wird mit 25 bis 80 Euro berechnet. Die Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln an blühenden Pflanzen wird mit bis zu 5.100 Euro und das Aussetzen von Tieren in Naturschutzgebieten mit bis zu 5.000 Euro geahndet.

Der Katalog ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe für Behörden, die Rechtsverstöße verfolgen und ahnden. Die umfassende Loseblattsammlung behandelt die Bereiche Abfallbeseitigung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Chemikalien, Bodenschutz, Naturschutz- und Landschaftspflege, Flurbereinigung, Pflanzenschutz, Düngemittel, Forst-, Jagd- und Fischereischutz sowie Gentechnik.

Der Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen kann kostenlos per Fax (0211 4566-388) oder Postkarte beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf bezogen werden. Darüber hinaus kann der Katalog sowie künftige Ergänzungslieferungen im Internet unter www.munlv.nrw.de abgerufen werden.
 

 

 

 

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