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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Verwaltungsgerichtshof kippt Kampfhunde-Polizeiverordnung der Stadt / Wesensprüfung soll jetzt Problem entschärfen

* Ihr erinnert euch?? Gestern - Junge Welt?? Hier noch einer seiner Ergüsse:


Friedliche Pitbulls müssen keinen Maulkorb tragen
Verwaltungsgerichtshof kippt Kampfhunde-Polizeiverordnung der Stadt / Wesensprüfung soll jetzt Problem entschärfen

Von unserem Redaktionsmitglied Martin Tangl

Rechtsanwalt Willy Scheidel will mit seinem Bullterrier Silvester umgehend eine Wesensprüfung ablegen. Wenn das Tier den Test besteht und als friedlich eingestuft wird - und daran hat Scheidel keinen Zweifel -, darf der Hund in Mannheim ohne Maulkorb herumlaufen.
 

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg strich gestern einen Passus in der Mannheimer Polizeiverordnung, der Bullterrier, American Staffordshire und Pitbulls grundsätzlich als gefährlich einstuft und für diese drei Kampfhunde-Rassen generell einen Maulkorbzwang verfügt. Scheidel hatte dagegen geklagt, Herr und Hund fühlten sich diskriminiert - und Scheidel bekam Recht.

Der Vorsitzende Richter Dr. Karl-Heinz Weingärtner begründete das Urteil damit, dass die Stadt die Verhältnismäßigkeit überschritten habe. Zwar könne man durchaus bei Hunden auf Grund allgemeiner Zuchtmerkmale eine besondere Gefährlichkeit vermuten. Jedoch müsse jedem Hundehalter die Möglichkeit eingeräumt werden, dieses für seinen Vierbeiner zu widerlegen. Also gilt ab heute auch in Mannheim - wie auch durch Verordnung für Kampfhunde in ganz Baden-Württemberg: Wenn Pitbull & Co einen Wesenstest positiv abgelegt haben, darf Herrchen für den Wauwau den Maulkorb daheim lassen.

"Der Fall eines kleinen Jungen in Hamburg, der von Kampfhunden zu Tode gebissen wurde, hat uns zum Handeln veranlasst", erinnerte Katrin Miltner-Weber vom Rechtsamt in der Verhandlung daran, warum der Gemeinderat im Juli 2000 die "Polizeiverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden" verschärft hat. Von den genannten drei Rassen gehe eine Gefährdung aus. Scheidel konterte: "Es gibt keine gefährlichen Rassen, sondern nur gefährliche Hunde. Mannheim schießt da übers Ziel hinaus."

"Schade", kommentierte Bürgermeister Rolf Schmidt die Entscheidung der Richter. Für den Kommunalen Ordnungsdienst werde es nun sehr viel schwieriger, den Maulkorbzwang zu überprüfen. "Meine Mitarbeiter müssen jetzt immer nach dem Wesenstest fragen", seufzte der Dezernent. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass Mannheims scharfe Polizeiverordnung ein Mittel gewesen war, "die Stadt langfristig von Kampfhunden frei zu halten".

Was meint die Polizei? "Beissvorgänge gibt es immer wieder, aber die Polizeiverordnung hat uns doch Ruhe an der Kampfhundefront gebracht", berichtete Peter Kaspar, der als Hundeführer für 150 Euro die Wesensprüfungen durchführt. Seine Hand für alle von ihm überprüften Vierbeiner will er jedoch nicht ins Feuer legen: "Bislang hatten wir Glück, aber wir können auch irren." Für seinen Kollegen Dieter Schäfer ist wichtig, dass die Polizei eine sichere Rechtsgrundlage hat, gegen Leute mit gefährlichen Hunden vorzugehen.

Dabei sind sich die zwei Polizisten einig, dass die Probleme in aller Regel beim Hundehalter und nicht beim Hund liegen. Hoffnung auf Entspannung erwarten beide langfristig vom seit September 2001 geltenden Zuchtverbot für bestimmte Kampfhunde-Rassen. Schäfer: "Die Tiere werden über die Jahre verschwinden. Und wenn doch noch ein solcher Hund auftaucht, ist er illegal importiert - und das ist strafbar. Die Lust, mit einem Pitbull spazieren zu gehen, wird sich dann in Grenzen halten."

Infos zur Wesensprüfungen für Kampfhunde gibt der Veterinärdienst der Stadt unter Telefon 0621/44051-22.

 

Hier Kommentar: Kein Pardon

 
Kein Pardon

Von Martin Tangl

 

Rund 460 Kampfhunde sind in Mannheim offiziell gemeldet. Der Fachbereich "Sicherheit und Ordnung" geht allerdings davon aus, dass sich mindestens doppelt so viele dieser Züchtungen in der Stadt tummeln. Die Halter dieser Spezies haben gestern vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Sieg errungen, für Bullterrier, American Staffordshire und Pitbull gilt nicht grundsätzlich der Maulkorbzwang. Eine Wesensprüfung wird verlangt. Für alle anderen Bürger ist mit dem Urteil des VGH die Verunsicherung größer geworden. Denn kaum einer sieht diesen kraftstrotzenden Tieren an, ob sie durch den Test als friedlich eingestuft wurden oder als gefährliche Beißer trotzdem ohne Maulkorb herum laufen.

Mit Gerichtsentscheidungen müssen wir leben. Deshalb haben Stadt und Polizei nun sehr genau zu kontrollieren, welcher Hund sich "oben ohne" bewegen darf - kein Pardon! Eine schwere Aufgabe, als ob die Ordnungshüter nichts Anderes zu tun hätten. Andererseits: Warum gibt es mit Wissen der Verantwortlichen im Rathaus etwa auf der Schönau so viele nicht registrierte Kampfhunde? Hier muss jetzt gehandelt werden - nicht erst, wenn ein Pitbull oder Bullterrier wieder zugebissen hat.


Ihr erinnert euch?? Gestern - Junge Welt?? Hier noch einer seiner Ergüsse:

Sind so treue Augen
 

Nie wieder Chappi

Während eine Unzahl von Büchern, Hochglanzmagazinen und Zeitungskolumnen nur dem Thema kulinarischer Genüsse für den Menschen gewidmet ist, muß sich dessen treuester Freund meistens mit furchtbarem Dosenfutter bescheiden. Der übelriechen-den kleisterartigen Einheitspampe von Chappi, Frolic und Latz möchte man nicht zu nahe kom-men, obwohl es gewissen chinesischen Köchen immer wieder aufs neue gelingt, diese äußerst preiswerten Ingredenzien unerkannt zur Grund-lage ihrer Gerichte zu machen, wenn schon der Hund selbst nicht zur Verfügung steht. Zurück zu meinem Anliegen: Warum soll Fiffi nicht mal so richtig verwöhnt werden. Von der Rentnerratte bis zum kalbsähnlichen Monster: Wenigstens einmal in ihrem Leben soll es diesen unnützen, kläffenden, beißen- und scheißenden Läuseverbreitern gut gehen. Man nehme 300 Gramm feinstes englisches Beef-Tartar (Rinderwahnsinn is wurscht - Hunde sind sowieso blöde) und 200 Gramm zerkleinerte Kalbsleber. Um die Masse zu binden fügt man, quasi als »Klebstoff«, 100 Gramm möglichst frisch geschrotetes Weizenmehl hinzu. Nicht würzen, Hunde mögens eher nüchtern. Nun formen Sie kleine Bällchen aus der Masse und dünsten diese im Wasserbad, aber nicht zu lange, sonst zerfallen sie. Daß das Innere noch etwas roh ist, stört den Hund nicht im geringsten. Sie werden sehen, ihr kleiner Nichtsnutz wird sich vor lauter Gier nach der Leckerei gar nicht mehr einkriegen. Und genau das macht unsere kleine Hundeboulette zu einem äußerst interessanten Hilfsmittel bei dem Versuch, die städtischen Wohnquartiere von der Plage Hund zu befreien. Dazu brauchen Sie dem unwiderstehlichen Fleischklops nur eine angemessene Dosis Gift (am besten Strychnin, aber Blausäure oder ordinäres Rattengift tut's auch) beimischen. Dies geht am besten mit einer Spritze. Die dermaßen »veredelte« Hunde-Leckerei legen Sie dann einfach an die bevorzugten Piss- und Kackplätze der nachbarlichen Plagegeister. Die Frage, ob nicht besser die Halter der neurotischen Stadtköter Ziel derartiger Attacken sein sollten, ist eher moralischer Natur. Jeder nicht mehr vorhandene Hund erhöht ganz einfach die Lebensqualität in den urbanen Zentren.
 

Rainer Balcerowiak
(junge Welt)

http://www.neusser-monat.de/texte/6_99/chappi.html


 

 

 

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