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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* die Reporter ein Bericht über Hundehändler, * Bitte um ausführliche Stellungnahme bzgl. des Rechtsgutachtens * Grausame Tiertests * Dobermann biss zehnjähriges Kind * SPD rechnet mit Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz |
Thema: Hundehändler xxxxxx Datum: Di, 23 Apr 2002 12:50:59 Mitteleurop. Sommerzeit Von: "Trissi Rexer" <kontakt@animal-justitia.de> Am Mittwoch dem 24.04.02 läuft um 21:00 Uhr bei ZDF, die Reporter ein Bericht über Hundehändler, auch über Herrn xxxxx, wäre toll wenn Sie das noch mal rund schicken könnten. Außer dem Ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt, falls da noch mal jemand einen xxxxx Fall hat, sollte man sich doch am besten noch mal mit uns in Verbindung setzten. T. Rexer 0170-8036397 Tausend Dank und tierische Grüße Trissi Rexer Animal Justitia e.V. Marion Pierenkemper Tierschutzverein Samtpfote e.V.
Barbara Hofner
Augsburg 23.04.2002 Bitte um ausführliche Stellungnahme bzgl. des Rechtsgutachtens von Herrn Prof. Ronellenfitsch Sehr geehrter Herr Dr. Solms, Sehr geehrter Herr Möllemann,
Sehr geehrte Frau Kopp,
Sehr geehrter Herr Dr. Grüll,
nachdem meine Mails an Sie unbeantwortet blieben, sehe ich
keinen anderen Weg mehr, als mich in Form eines offenen Briefes an Sie
zu wenden, auch um Schaden von mir selbst abzuwenden.
Mein Name ist Barbara Hofner, ich bin FDP-Mitglied und FDP-Kandidatin für den Augsburger Stadtrat. Da ich seit vielen Jahren tierschützerisch tätig bin, sowohl in allgemeinen Fragen als auch besonders im Bereich der Hunde, war und bin ich seit dem Juli 2000 Anlaufstelle und Ansprechpartner für viele bzgl. der Hundeverordnungen hilfesuchenden Hundehalter, daraus haben sich für mich vielfältige Kontakte ergeben.
Diesbezügliche Aktivitäten der FDP gegen
Grundrechtseinschränkungen und Rasselisten haben bei den Hundehaltern
großen Anklang gefunden, in gewisser Weise war die FDP für sie ein
Hoffnungsträger.
In der letzten Zeit hat sich dies aber leider durch die Diskussion über das von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch im Auftrag der FDP NRW erstattete Rechtsgutachten über die Verfassungskonformität der LHV NRW stark geändert. Ich sehe mich jetzt schwerwiegenden Vorwürfen und Beschwerden ausgesetzt, die letztlich auch meine eigene Integrität im lokalen Bereich in Frage stellen. Zunächst sind da Menschen, die das durch Herrn Dr. Stefan Grüll bei www.dominodogs.de veröffentlichte Gutachten verwendet haben, zum Teil für Widersprüche oder in kommunaler Aufklärungsarbeit, teilweise auch als Anlage zu eingelegten Klagen bei Gericht eingereicht. Alle diese Menschen müssen nun die Gerichte, Kommunen, Behörden und sonstige darüber informieren, dass dieses Dokument nicht das echte ist und von Herm Prof. Ronellenfitsch auch nicht autorisiert wurde. Damit fühlen sie sich in ihrer teilweise in jahrelanger und mühsamer Arbeit aufgebauten Glaubwürdigkeit gegenüber ihren Gesprächspartnern stark beschädigt, und sind sehr konsterniert. Dann gibt es diejenigen, die Klagen gegen Hundeverordnungen und "Kampfhunde"steuern eingelegt haben, und nun bei mir darauf dringen, ich solle ihnen das Gutachten zur Verfügung stellen, damit sie ihre Argumentation und Erfolgsaussichten prüfen und überarbeiten können. Dabei habe ich doch selbst erst aus dem Internet von diesem Gutachten erfahren, obwohl ich mich engagiert für das Thema "Hundeverordnungen" einsetze und sehr daran interessiert bin, alle relevanten Informationen in mein Engagement einzubringen. Aber niemand aus der FDP hat mich über dieses wichtige Rechtsgutachten informiert. Auch die ganz normalen Hundehalter, die die Entwicklung verfolgen, äußern sich sehr negativ. Sie führen an, es sei ein schwerer Fehler, einen renommierten Verfassungsrechtler zu verärgern, der sich seinen Stellungnahmen zufolge erheblich durch das Verhalten der FDP brüskiert sieht. Denn gerade auf solche Fachleute sei man doch in der öffentlichen Diskussion angewiesen. Man könne es doch nicht so machen, wie es die Grünen in NRW vorgeführt haben, dass man Wissenschaftler aus der öffentlichen Diskussion ausschließt, ihre Gutachten zensiert oder zurück hält und sie vor den Kopf stößt. Wo es doch gerade eine öffentliche, sachliche und von Experten beleuchtete Diskussion über Recht und Unrecht, Sinn und Unsinn der Rasselisten und Hundeverordnungen ist, die wir uns seit Jahren wünschen und für die wir unsere Kräfte einsetzen.
Dann wieder werden Vorwürfe laut, die FDP stehe nicht zu ihrem
freiheitlich-demokratischen Anspruch, sondern entmündige die Bürger,
indem sie ihm das neutrale Gutachten eines anerkannten Experten
vorenthielte.
Die FDP würde versuchen, Herrschaftswissen aufzubauen, und eine Meinungsdiktatur anstreben. Und letztlich wird zunehmend die Finanzierung des Gutachtens thematisiert, ich werde sarkastisch gefragt, ob man bei der FDP NRW etwa auch mit schwarzen Kassen arbeitet, oder wie sonst man die seitens der Staatsanwaltschaft Bochum geschilderte Art der Finanzierung des Gutachtens bezeichnen solle. Was soll ich all dem entgegnen? Ich weiß mir keinen Rat mehr. Ich habe doch von dem Rechtsgutachten selber nichts gewußt. Ich verstehe das Verhalten von Herrn Dr. Stefan Grüll und der FDP NRW nicht. Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich den Menschen antworten soll, und anderen Parteikollegen geht es ähnlich, auch sie wissen nicht mehr, wie sie sich der Fragen und Vorwürfe erwehren sollen. Warum können Sie nicht bitte das Original-Gutachten des Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch über die LHV NRW veröffentlichen? Warum wurde es seit Juli 2001 zurück gehalten? Welchen vernünftigen Grund gibt es dafür? Ich bitte Sie von Herzen um eine Stellungnahme, die erklärt, warum das Gutachten von der FDP so lange zurück gehalten und nicht sofort oder spätestens am 19.04. veröffentlicht wurde, und wie es zur Veröffentlichung der falschen Version kommen konnte. Ich bitte Sie auch von Herzen um die Veröffentlichung des Original-Gutachtens. Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch sagt ja selbst, es sei neutral erstellt. Dann müssen wir uns mit dieser neutralen Stellungnahme eines renommierten Experten doch auch öffentlich auseinandersetzen, getreu den demokratischen Gepflogenheiten einer offenen und freien Gesellschaft. In der Hoffnung auf eine baldige Antwort und klärende Stellungnahme verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Brabara Hofner
http://www.dolomiten.it/dolomiten/2002/04/23/c2304a02.html http://rundschau-online.de/euskirchen/2586990.html
Berlin (dpa) - Die SPD geht fest von einer Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz noch vor der Sommerpause aus. Alle Fraktionen wollten einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einbringen, sagte der SPD-Rechtsexperte Hermann Bachmaier am Dienstag in Berlin. Während die Union die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung in der Vergangenheit mehrfach blockiert hatte, habe sie bei der Vorbereitung der für den 16. Mai geplanten Abstimmung dem Vorhaben zugestimmt. Der Bundesrat hatte ebenfalls schon Zustimmung signalisiert. In der Länderkammer steht die Grundgesetzänderung am 21. Juni auf der Tagesordnung. Der Tierschutz soll als Staatsziel mit den Worten "und die Tiere" in den Artikel 20a des Grundgesetzes aufgenommen werden. Der Artikel würde dann lauten: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Damit würden die Ziele des Tierschutzgesetzes "verfassungsfest",betonte Bachmaier. Tierversuche an Universitäten oder künstlerische Experimente, bei denen Tiere zu Schaden kommen, könnten nicht mehr einfach mit dem Verweis auf die Grundrechte der Freiheit der Kunst oder der Wissenschaft durchgesetzt werden. Auch nach der Grundgesetzänderung werde es allerdings Konfliktentscheidungen geben,bei denen der Tierschutz unterliege. ©dpa 231406 Apr 02 |