Hintergrund:
"Jeder Dackel kann als Kampfhund gelten"
Von den Schwierigkeiten, eine Gesetzesvorlage umzusetzen
"Früher war es einfacher." Hasso beißt Oskar, oder Cora schlägt die Zähne
gar in ein Bein des Herrn K. Was kann die Folge sein? Werden Hasso und
Cora
von Amts wegen als gefährliche Hunde eingestuft, blühen ihnen
lebenslänglich
im Tierheim oder vorzeitig die ewigen Jagdgründe? Anordnen kann beides das
Ordnungsamt einer Gemeinde beziehungsweise einer Stadt. Vorgänge, die dem
zuständigen Beamten zu alptraumartigen Zuständen verhelfen können. Denn zu
beachten und bedenken ist vieles. Das Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg machte am Montag das Verfahren nicht einfacher - und
"kippte" sogar die Kampfhundeverordnung der Stadt Mannheim (wir
berichteten gestern
auf der Seite "Südwest").
Kein Tag ohne "Hunde-Telefonat"
Vor knapp zwei Jahren ist die "Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde"
in Rheinland-Pfalz zum Gesetz geworden. Die Vorfälle in Hornbach, wo
zwei Rottweiler einen Jungen zu Tode bissen, und in Harthausen, wo eine
ältere Frau von einem
American Staffordshire Terrier am Kopf verletzt wurde, haben die
Bevölkerung
aufs Neue sensibilisiert. "Seitdem ist kein Tag vergangen, an dem es nicht
mehrere ,Hunde-Telefonate' gibt", seufzt Rudi Kraus. Dem Sachbearbeiter im
Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Dudenhofen ergeht es so wie wohl manchen
seiner Kollegen und Kolleginnen.
"Früher war das meistens einfacher. Da haben sich der oder die Hundehalter
untereinander, beziehungsweise mit der attackierten Person auf eine
Wiedergutmachung verständigt - heute läuft das oft nicht mehr so einfach
ab", weiß Kraus. Die Begriffe "Kampfhund" und/oder "gefährlicher Hund"
haben
verschiedene Interpretationen und deren Folgen ausgelöst.
Das seit dem 30. Juni 2000 geltende Gesetz ist nicht neu, es ist erweitert
worden. Geregelt darin ist, welche Rassen als gefährlich gelten und seit
diesem Termin nicht mehr gezüchtet oder erworben werden dürfen, auf jeden
Fall an die Leine müssen und einen Maulkorb zu tragen haben.
In Rheinland-Pfalz sind das Pit Bull Terrier, American Staffordshire
Terrier
und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen
abstammen. Sie haben, sollten sie jemanden anfallen, schlechte Karten.
Die haben auch Hunde anderer Rassen, sofern sie nach Paragraf 1 der elf
Paragrafen umfassenden besagten "Gefahrenabwehrverordnung" als gefährlich
gelten. Das sind:
"1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben;
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder
Vieh hetzen oder reißen;
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen
angesprungen haben;
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung
vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben."
Rudi Kraus überspitzt das pfälzisch-drastisch: "Im Grunde kann jeder
Dackel
als Kampfhund oder zumindest als gefährlich gelten, wenn er sich auffällig
benimmt." Jeder Vorfall müsse gesondert beurteilt werden.
Die Handhabe dazu gibt der Paragraf 3:
"1. Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der
örtlichen Ordnungsbehörde.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn
a) ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen
Hundes besteht (zum Beispiel, um ,gefährdetes Besitztum' zu bewachen);
b) die Antrag stellende Person die zur Haltung eines gefährlichen
Hundes erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet
hat;
c) die Antrag stellende Person zuverlässig ist".
Worunter Alkohol- und Drogenabhängige ebenso fallen wie mehrfach
Vorbestrafte.
Die erwähnte "Sachkunde" - sie geht über die in Vereinen abzulegende
Begleithundeprüfung hinaus - ist eine teuere Angelegenheit. Für diese
Prüfung des Halters eines gefährlichen Hundes benennt die
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz einen Sachverständigen. Kostenpunkt:
290 Euro, Gültigkeitsdauer: fünf Jahre. Darüber hinaus hat der als
gefährlich geltende Hund einen von einem Tierarzt zu implantierenden
elektronisch lesbaren Chip zu tragen.
Tritt trotz dieser Maßnahmen (vollständig zu erfahren im Internet unter
www.landestierärztekammer-rheinland-pfalz.de) der "Fall der Fälle" ein
(siehe Artikelanfang), so ist im Landkreis Ludwigshafen und in der Stadt
Speyer die Tierärztin Dr. Beate Engelhardt vom Kreisveterinäramt gefragt.
Sie unterzieht das Tier, einem Test, checkt auch das menschliche Umfeld
ab.
Ihr Gutachten dient den Ordnungsämtern als Vorgabe.
Einweisung kann teuer werden
Besteht die Möglichkeit, dass ein Hund auf Dauer eine Gefahr für sein
Umfeld
darstellt, kann das Amt seine Einschläferung (Euthanasierung) durch einen
Veterinär anordnen. Oder die lebenslange Einweisung von Hasso oder Cora in
ein Tierheim. Das aber kann entweder für den Halter, die Halterin, oder
für
die Gemeinde, die Stadt und damit für die Allgemeinheit ziemlich ins Geld
laufen: 9,30 Euro je Tag, damit 3359 Euro auf zwölf Monate - und das
vielleicht zehn Jahre lang.
Was aber, wenn das Tierheim einen Hund nicht aufnehmen kann, sei es, weil
es
vollkommen belegt ist oder weil das Tier zu aggressiv reagiert?
Rudi Kraus: "Das wäre der absolute Alptraum! Wohin mit dem Tier -
ich weiß es nicht".
(ifw)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 24. Apr , 03:45 Uhr
Kampfhund zerfleischt
Dogge
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Ein Kampfhund hat am Montagabend im Innenhof eines
Anwesens in der Dürkheimer Straße in Eppstein eine
französische Dogge zerfleischt.
Der Kampfhund musste erschossen werden. Beide Hunde hatten den selben
Besitzer.
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"Der in einen Blutrausch gefallene American
Staffordshire Terrier ließ sich trotz Bespritzens mit Wasser und
Fußtritten nicht von der unterlegenen
Bulldogge trennen und blieb aggressiv", so die Polizei. Er
habe erst unter Mitwirken eines Nachbarn, der Jäger ist, von seinem
Opfer weggelockt und mit einer Doppelkopfflinte getötet werden können.
Der American Staffordshire soll laut Polizei in jüngster Zeit öfter
auffällig geworden sein. Daher sei eine Einschläferung bereits schon
zuvor erwogen worden. Der Vorfall, der sich um 18.30 Uhr abspielte,
sei erst am späten Abend der Polizeiinspektion mitgeteilt worden. (tb)
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RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 24. Apr ,
03:45 Uhr
AW-Kommentar: Tja meine lieben! Was war es
denn nun für ein Hund ??? |
Liebe Mitglieder, Freunde und
Sponsoren,
Dank der Hilfe von 3 deutschen Tierärzten
können wir im Mai eine Kastrationskampagne in Alicante durchführen.
Wir werden Pat Osborne, die ca. 200
ausgediente Renn,- und Jagdhunde aufgenommen hat, neben der
Erstversorgung der Hunde, bei den Kastrationen helfen.
Pat Osborne kümmert sich jeden Tag alleine
um die Versorgung der Hunde und dort besteht aufgrund der nicht
optimalen Haltungsbedingungen dringender Handlungsbedarf.
Wir wären Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.
Anbei eine Liste der Gegenstände,
Materialien und Medikamente, die wir dringend benötigen!!!
Für weitere Infos stehen Ihnen jederzeit
Christiane Babic und Claudia Richter telefonisch zur Verfügung.
Einmalig für den Dauergebrauch:
- OP-Tisch
- Bänder zur Tierbefestigung am Tisch
- Schermaschine
- Hundeleinen
- Halsbänder
- Decken
- Handtücher
- Rotlichtlampe
pro OP-Besteck:
- 1 Skalpell-Griff
- Infusionsbestecke
- 1 gerade stumpf/spitze Schere
- 4 Tuchklemmen
- 4 Arterienklemmen (grade)
- 2 Mosquitoklemmen oder feine Arterienklemmen
- 1-2 Hakenpinzette (chirurgische) mittlerer Größe
- evtl. 1 anatomische Pinzette mittlerer Größe
- 1 Nadelhalter (ohne Schere)
- 1 Kastrationshaken
- 1 Unterbindungsnadel
- 1-2 Metallschalen
außerdem
- Nadeln (dreieckige halbrunde) einmal mittlerer und etwas kleinerer
Größe
- die Nadeln werden in speziellen kleinen Metallboxen sterilisiert,
damit
sie nicht so leich verloren gehen; eine Box pro Set wäre schön, aber
nicht
umbedingt nötig
- 1 Paket zun Skalpellgriff passende Klingen
- Thermometer
- Stetoskop
- Flohkamm
Verbrauchsmaterialien:
- Papierwischtücher
- Desinfektionsmittel für Tisch und Haut
- Seife
- Einmalrasierer
- sterile (sterilisierbare) Abdecktücher für OP
- sterile (sterilisierbare) Tupfer
- Spritzen (1 ml (Tuberkulin), 2 ml, 5 ml, 10 ml, 20 ml)
- Kanülen (verschiedene Größen)
- Handschuhe: unsterile Größe S, sterile Größe 6 1/2
- sterile (sterilisierbare) Kittel
- geballte und spitze Skalpellklingen
- Aluspray
- Nahtmaterial: Catgut, Vicryl verschiedene Stärken
Medikamente (unbedingt für Narkose, Notfall und Infektionsschutz)
- Ketamin (Injektionslösung) ("Ketanest" 10%ig 0,1 ml/kg Tier)
- Xylazin (Injektionslösung) ("Rompun" 0,1 ml/kg Tier)
- Adrenalin (Injektionslösung)
- Diazepam (Injektionslösung)
- Doxapram (Injektionslösung)
- Amoxicillin (+ Clavulansäure) als Injektionslösung und als Puder
oder Spray
- Corstison
- lang-und kurzzeitwirkendes Penecilin
- Bytril
- Antibiotika
- Wasserstoffperoxyd
- sterile Lösung
- Ringer,- Glukoselösung
- Fett - Augensalbe
Christiane Babic & Claudia Richter
SHiN e.V.
Tel. 0201-344006 & 0211-6411500
www.spanische-hunde-in-not.de
Regierungs-Katalog: Kein Hund in die Antarktis
Berlin (dpa) - In dem Konzept der Bundesregierung für einen
umweltfreundlicheren Tourismus sticht eine Maßnahme besonders hervor:
Das Umweltbundesamt hat einen "Leitfaden für Besucher der Antarktis"
entwickelt. Dort erfährt der überraschte Leser unter anderem: "Die
klimatischen Bedingungen in der Antarktis sind nach menschlichen
Maßstäben außerordentlich harsch." Touristen werden Verhaltensregeln wie
"Distanz bitte!" oder "Ruhe bitte!" ans Herz gelegt. So wird an Besucher
etwa appelliert, im Urlaub keine Sprengstoffe zu benutzen.
Auch Hunde müssen leider draußen bleiben - der heimische Dackel darf
also nicht mit in den eisigen Urlaub. Und noch eine Bitte
bezüglich historischer Stätten: "Malen oder ritzen Sie keine Namen oder
Graffiti auf Steine oder Gebäude." Mannigfaltige Verbote, dafür aber
freundliche Tiere: ""Hier heißt Sie ein Adéliepinguin willkommen", steht
unter einem der Fotos. Über die Anzahl der Deutschen, die ihren Urlaub
in der Antarktis verbringen, gibt die 18- seitige Broschüre keine
Auskunft.
(Internet: Leitfaden für Besucher der Antarktis:
http://www.umweltdaten.de/down-d/arktis.pdf)
©dpa
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