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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

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* "Schnupperalarm": Nach Baby-Soap startet RTL II Haustier-Reihe

* TIERSCHUTZ IN DER VERFASSUNG VERANKERN

* Scharfmachen verboten

* Herr Balcerowiak, in Ihren "Chappi" Artikel ....


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"Schnupperalarm": Nach Baby-Soap startet RTL II Haustier-Reihe

   Hamburg (dpa) - Nach der guten Zuschauerresonanz auf die Reihe "Schnulleralarm" über junge Familien und ihre Babys startet RTL II an diesem Sonntag (28. April) um 21.20 Uhr eine Doku-Soap über Haustiere. In dem Sechsteiler "Schnupperalarm" liefert der Münchner Privatsender "skurrile und manchmal nachdenkliche Geschichten" über die Deutschen und ihre kleinen Lieblinge, hauptsächlich Hunde und Katzen, wie RTL II am Donnerstag mitteilte.
 

   Fünf Millionen Hunde und sechs Millionen Katzen leben unter
deutschen Dächern. "Die Doku-Soap zeigt, dass Tiere einen sehr hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft haben und manchmal sogar den Status des Menschen dabei erreichen", sagt der verantwortliche Redakteur Marc Rasmus.
 

   Das RTL-II-Team hat für die Doku-Soap verschiedene Schauplätze regelmäßig mit der Kamera aufgesucht. In jeder Folge wird über die neuesten Begebenheiten im Hundesalon "Alken" in Köln, über die Vorfälle in einem Tierheim in Dormagen und über das Schicksal der 40- jährigen Petra M. und ihrer 14-jährigen Hündin Sandy berichtet, für die sie bereits die Beerdigung vorbereitet und schon eine Urne ausgesucht hat. Außerdem sind Beiträge aus dem Pfötchenhotel Hilden und von einer Hundemesse geplant.

©dpa

251138 Apr 02


TIERSCHUTZ IN DER VERFASSUNG VERANKERN

Berlin: (hib/SAS) Der Tierschutz soll in der Verfassung verankert werden. Dazu haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen interfraktionellen Antrag (14/8860) vorgelegt. Ihr Ziel ist es, dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung zu tragen.

Neben dem bestehenden Staatziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen soll daher in Artikel 20a des Grundgesetzes der Schutz der Tiere aufgenommen werden.

Begründet wird die verfassungsrechtliche Verankerung damit, dass Artikel 20a des Grundgesetzes und der darin geregelte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht ausreiche, um einzelne Tiere vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen zu schützen.

Es sei notwendig, für die gebotene Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden die bestehende Regelungslücke zu schließen. Dadurch werde dem ethischen Tierschutz Verfassungsrang verliehen.


DER STANDARD
Freitag, 26. April 2002, Seite 11
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Scharfmachen verboten

Die Vielfalt der Hundegesetze: Die Stadt Wien verbietet nun das gezielte
Scharfmachen von Hunden. Niederösterreich hingegen führte diese Woche eine
Beißkorb- und Leinenpflicht in "verbauten Gebieten" ein - und Oberösterreich
setzt auf den "Hundeführerschein".

Wien - "Kampfhunde" werden nicht als Bestien geboren - sondern erst mithilfe
brutalster Methoden scharf gemacht: Nach diesem Grundsatz will die Stadt
Wien nun das Scharfmachen verhindern. Künftig sind die Stachelhalsbänder
oder "Halsbänder, die dem Tier Schmerzen und Verletzungen zufügen", in Wien
verboten. Aber auch elektrisierende oder chemische Dressurgeräte - und
generell "die Anwendung von Methoden, die dem Tier Qualen, Verletzungen oder
sonstige Schäden zufügen". Die entsprechende Novelle zum Wiener Tierschutz-
und Tierhaltegesetz wurde am Donnerstag im Landtag beschlossen.

Demnach ist nun generell die Züchtung oder Ausbildung von Hunden verboten,
die "ausschließlich oder überwiegend" dazu dient, die Aggressivität zu
steigern. Auch ist das "Inverkehrbringen" solcher Hunde verboten. Bei
Verstößen sind Verwaltungsstrafen von 22 bis 7267 Euro möglich.

Die von der zuständigen Stadträtin Isabella Kossina (SP) bereits
angekündigte Einführung von Chips, die Hunden eingesetzt werden sollen,
wurde am Donnerstag noch nicht beschlossen - denn dazu ist derzeit eine
EU-Verordnung in Ausarbeitung, und wegen der damit verbundenen
"Stillhaltefrist" sei ein Beschluss vor Oktober nicht möglich.



Das ungelöste Problem mit dem Kot

Die FPÖ stimmte übrigens gegen diese Novelle, denn sie bringe "nach wie vor
keine Lösung des Problems Hundekot", wie die FPÖ-Abgeordnete Brigitte
Reinberger erklärte. Auch sei nicht geklärt, "wer die Leinen und
Beißkorbpflicht künftig kontrollieren soll".

Am Vortag wurde übrigens auch in Niederösterreich eine "unendliche
Geschichte" in Sachen Hunde abgeschlossen: Dort wurde nun ein genereller
Leinen- und Maulkorbzwang "in verbautem Gebiet" beschlossen.

Eine Hürde, die es dabei zu überwinden galt: Ursprünglich sollte
vorgeschrieben werden, dass Hunde "unter besonderen Umständen, jedenfalls
aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen,
Kinderbetreuungseinrichtungen und Parkanlagen sowie bei größeren
Menschenansammlungen" nicht nur mit Leine, sondern auch "zusätzlich mit
Beißkorb geführt werden" müssen, "wenn ihre Schulterhöhe 30 cm
überschreitet". Dazu hatte es seitens des Bundes sinngemäß geheißen, die
Beamten würden sicher nicht mit dem Maßbandl herumrennen - also wurde diese
Passage wieder gestrichen.

Die Frage, ob in Niederösterreich ein "Hundeführerschein" eingeführt werden
soll, werde hingegen weiter geprüft, erklärte Landesrätin Christa Kranzl
(SPÖ), denn "aus Gründen des Schutzes von Menschen, aber auch von Tieren,
ist der richtige Umgang mit Hunden notwendig".

"Hundeführerschein" in Oberösterreich

Ein derartiger "Hundeführerschein" wurde wiederum in Oberösterreich
beschlossen. Wobei der "Schulbesuch" für Hunde und ihre Besitzer
grundsätzlich freiwillig erfolgen soll. Nur wenn ein Hund bereits einmal
negativ aufgefallen ist - weil er zum Beispiel schon einmal zugebissen hat
-, wird die Ausbildung verpflichtend.

Grundsätzlich will das Land zum "Schulgeld" 25 Euro Förderung dazuzahlen.
Eine etwa drei Monate dauernde "Grundschule" für den Hund kostet - je
nachdem, ob der Besitzer Mitglied eines Hundeclubs ist oder nicht - zwischen
44 und 110 Euro. (frei)


Herr Balcerowiak, in Ihren "Chappi" Artikel ....

... welcher ein Rezept für Giftköder enthält, zeigen Sie nicht gerade Journalistische Fachkompetenz!

Ich wünsche Ihnen eine Zeitmaschine, fahren Sie damit zur Hölle. Nein,  Pardon, das war ein Ausrutscher, fahren Sie damit ein halbes Jahrhundert zurück, Sie würden sich wohlfühlen.

Den Verantwortlichen in der Redaktion darf ich ebenfalls eine Fahrkarte mitgeben und einen weiteren Wunsch nach genügend Platz in der Zeitmaschine anhängen.

Die Pressefreiheit, eines der höchsten Güter einer Demokratie, darf nicht mit "freien Äusserungen" dieser Art in Dreck getreten werden, Sie sollten sich dafür schämen!

Es grüsst Sie

Beat Basler

P.S. Ich schäme mich auch ein wenig, Ihnen wie eine böse Fee solch schlechte  Wünsche anzuwünschen - zum Glück gibt es aber keine Zeitmaschinen und es bleibt nur die Hoffnung nach Toleranz, Respekt und die Achtung vor dem (auch tierischen) Leben.

 

 

 

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