http://www.haz.de/hannover/nachrichten/130286.html
Juristen: Hunde dürfen frei laufen
Ein Rechtsgutachten hebt den Leinenzwang in fünf
Landschaftsschutzgebieten
im Stadtgebiet auf
Hunde dürfen künftig auf bestimmten Grünflächen im
Stadtgebiet ohne Leine laufen, obwohl es sich um Landschaftsschutzgebiete
handelt. Das hat ein Rechtsgutachten ergeben, das vom Grünflächenamt in
Auftrag gegeben worden war. Mit dem Gutachten geht ein jahrelanger Streit
vor allem um die Alte Bult zu Ende. Auf der innenstadtnahen Fläche
am Kinderkrankenhaus lassen zahlreiche Hundehalter aus der gesamten Region
ihre Vierbeiner herumtollen künftig haben sie dabei das Recht auf ihrer
Seite. Betroffen von der Neuregelung sind noch vier weitere Schutzgebiete
im Stadtgebiet.
Anleinpflicht gilt allerdings trotzdem während der Brut- und Setzzeit, die
noch bis Mitte Juli dauert. Zu jedem Landschaftsschutzgebiet gibt es eine
Verordnung, die festlegt, was erlaubt und was verboten ist. In der Regel
ist dort auch das Anleinen von Hunden festgeschrieben.
Bei fünf Landschaftsschutzgebieten (LSG) in
Hannover aber fehlt diese konkrete Festlegung. Daraus haben Hundehalter
abgeleitet, dass sie ihre Schützlinge dort von der Leine befreien
dürfen. Im Bereich der Alten Bult ist daraus sogar ein
Gewohnheitsrecht entstanden, das von der Stadtverwaltung auch jahrelang
toleriert wurde. Als in Hannover im vergangenen Sommer die Debatte um
Hundeauslaufflächen geführt wurde, haben Politik und Verwaltung dieses
Gewohnheitsrecht kontrovers diskutiert. Befürworter der Anleinpflicht
beriefen sich darauf, dass in den Schutzgebieten formal auch die Straßen-
und Grünanlagenordnung der Stadt gelte. Die schreibt vor, dass auf
öffentlichen Grünflächen Hunde angeleint werden müssen.
Das Rechtsgutachten kommt jetzt zu einem anderen
Ergebnis. Die Verordnung der Landschaftsschutzgebiete steht über der
Grünanlagenverordnung, damit brauchen Hunde auf der Alten Bult und in den
LSG Obere Wietze, Laher Wiesen, Altwarmbüchener Moor/ Ahltener Wald
und Kronsberg nicht mehr angeleint zu werden. Die neue Auslegung gilt aber
nur für öffentliche Flächen in den Schutzgebieten, betont Klaus-Dieter
Bonk, Stellenleiter im Grünflächenamt:
Einige Teilflächen sind verpachtet, dort kann der Pächter eigenständig
eine Anleinpflicht verfügen. Auch werden die städtischen Angestellten
weiterhin kontrollieren, ob in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum
15. Juli Hunde angeleint sind. Zudem müssen Halter den Kot ihrer
Vierbeiner entsorgen. Seit Februar sind im Stadtgebiet bereits elf
Auslaufflächen ausgewiesen, auf denen Hunde (fast) alle Freiheiten haben.
Im gesamten Stadtbezirk Mitte, im 50-Meter-Umkreis um Schulen und
Kindergärten, auf Friedhöfen, Spielplätzen und Liegewiesen gilt
dagegen strikte Anleinpflicht.
|
|
|
|
Hundegesetz NRW
Nur noch vierzehn
gefährliche Rassen
Der Landtag
überwies den Entwurf der Koalitionsfraktionen SPD und GRÜNEN für ein
Landeshundegesetz NRW (Drs. 13/2387) nach der ersten Lesung in die
Ausschussberatung. Der federführende Landwirtschaftsausschuss führte
dazu am 19. April eine Sachverständigen-Anhörung durch (Bericht in
der nächsten Ausgabe).
Hans-Willi Körfges (SPD) erinnerte
an die verstärkte Nachfrage nach Kampfhunden als gefährlichen
Werkzeugen, an den Erlass der Landeshundeverordnung im Juni 2000 als
Reaktion auf schreckliche Vorgänge und an die Kritik zuverlässiger
Halter an Rasselisten. Seitdem sei die Zahl schwerer Hundebisse in
NRW deutlich zurückgegangen. Die jetzt 14 als gefährlich
eingestuften Rassen seien vernünftig. An verstärkten Strafen für
nicht sachgerechte Hundehaltung sollten alle Halter interessiert
sein. Halter von Hunden mit besonderer Körperkraft oder Größe
sollten zu Kennzeichnung und Versicherung verpflichtet sein.
Reiner
Priggen (GRÜNE) hielt eine bundeseinheitliche Regelung für
richtig und nannte die Gefängnisstrafe für böswilligen Umgang mit
Hunden als Grund für eine gesetzliche Regelung. Die GRÜNEN legten
auch Wert auf die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht sowie
Sachkundenachweis für 20/40-Hunde.
Eckhard Uhlenberg (CDU) sah das absehbare Ende der fachlich
völlig verfehlten Landeshundeverordnung als eine gute Nachricht an.
Diese habe die Menschen in Hundehalter und Hundehasser gespalten.
Für katastrophale Zustände in Tierheimen trügen Agrarministerin und
Innenminister die Verantwortung. Die CDU werde dazu beitragen, dass
NRW ein umsetzbares Hundegesetz bekomme.
Dr. Stefan Grüll (FDP) warf
Ministerin Höhn vor, zwei Jahre lang den Protest unbescholtener
Hundehalter und der Ordnungsämter sowie die Hilferufe der Tierheime
ignoriert zu haben. Die FDP werde den Protest gegen Rasselisten
nicht aufgeben, die auch seitens der Wissenschaft bezweifelt
würden. Zynische Folge der Rasselisten werde die böse Züchtung
anderer Rassen sein.
Landwirtschaftsministerin Bärbel
Höhn (GRÜNE) stellte fest, die Landeshundeverordnung habe sich
durchgesetzt und dramatische Hunde-Attacken seien massiv
zurückgegangen. Die Systematik von NRW sei auf Bundesebene umgesetzt
worden. Besitzer müssten jetzt nachweisen, dass der Hund
ungefährlich ist. Sie könnten sich von Auflagen befreien. Kommunen
hätten dank der Hundeverordnung höhere Einnahmen und könnten den
Tierheimen mehr Geld geben.
Clemens
Pick (CDU) widersprach der Behauptung, auf Bundesebene habe sich
NRW-Hundepolitik durchgesetzt. Im Gegenteil, es sei ein Rückzug von
42 auf 14 Rassen erfolgt. NRW schere auch mit der 20/40-Regelung
aus. Die CDU hoffe auf vernünftige Änderungen des Entwurfs.
Dr.
Ute Dreckmann (FDP) erklärte, die Gefährlichkeit eines Hundes
hänge weder mit der Rasse noch mit Größe oder Gewicht zusammen.
20/40 seien normale Familienhunde. Kreuzungen von Rassen könnten
nicht nachgewiesen werden.
|
Er wollte nur mal an der
Leberwurst schnuppern
Dackel starb qualvoll
in Millionärs-Garten
Von C. THORMANN-LÖFFELER
|
|
|
Essen Rauhaardackel Wastl (5) wich seinem Frauchen sonst
nicht von der Seite. Nur dieses eine Mal entwischte er. Weil es so
verlockend nach Leberwurst duftete...
Eva-Maria K. (55) aus Essen ging mit Wastl Gassi, vorbei an
schicken Einfamilienhäusern, teuren Villen. Plötzlich war der Hund
verschwunden. Verzweifelt rief die Verwaltungsangestellte nach ihm,
suchte.
Dann hörte ich ein Rascheln, sagt sie. Mein Wastl lag in einem
Garten, hinter einem zwei Meter hohen Metallzaun. Sein Körper war
völlig verdreht, gefangen in einer eisernen Tierfalle.
Der Hund starb qualvoll auf dem Grundstück von Top-Manager
Hans-Jakob Zimmermann (58, früher Thyssen-Vorstandsmitglied). Der
Dackel war durch ein Loch im Zaun geschlüpft, angelockt durch den
Leberwurst-Köder in der Falle.
Der Manager: Ich weiß nicht, wie die Falle in meinen Garten
gekommen ist. Ich habe selbst einen Hund, hasse solche Fallen. Ich
werde mich mit der Hundehalterin in Verbindung setzen. Sie braucht
einen neuen Hund, damit sie über ihren Schmerz besser hinwegkommt. Ich
werde ihr helfen.
Dennoch: Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das
Tierschutz- und das Landesjagdgesetz. |
|