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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Juristen: Hunde dürfen frei laufen

* Nur noch vierzehn gefährliche Rassen

* Dackel starb qualvoll in Millionärs-Garten


http://www.haz.de/hannover/nachrichten/130286.html

Juristen: Hunde dürfen frei laufen

Ein Rechtsgutachten hebt den Leinenzwang in fünf Landschaftsschutzgebieten
im Stadtgebiet auf


Hunde dürfen künftig auf bestimmten Grünflächen im Stadtgebiet ohne Leine laufen, obwohl es sich um Landschaftsschutzgebiete handelt. Das hat ein Rechtsgutachten ergeben, das vom Grünflächenamt in Auftrag gegeben worden war. Mit dem Gutachten geht ein jahrelanger Streit vor allem um die Alte  Bult zu Ende. Auf der innenstadtnahen Fläche am Kinderkrankenhaus lassen zahlreiche Hundehalter aus der gesamten Region ihre Vierbeiner herumtollen ­ künftig haben sie dabei das Recht auf ihrer Seite. Betroffen von der Neuregelung sind noch vier weitere Schutzgebiete im Stadtgebiet.
Anleinpflicht gilt allerdings trotzdem während der Brut- und Setzzeit, die noch bis Mitte Juli dauert. Zu jedem Landschaftsschutzgebiet gibt es eine Verordnung, die festlegt, was erlaubt und was verboten ist. In der Regel ist dort auch das Anleinen von Hunden festgeschrieben.

Bei fünf  Landschaftsschutzgebieten (LSG) in Hannover aber fehlt diese konkrete Festlegung. Daraus haben Hundehalter abgeleitet, dass sie ihre Schützlinge  dort von der Leine befreien dürfen. Im Bereich der Alten Bult ist daraus  sogar ein Gewohnheitsrecht entstanden, das von der Stadtverwaltung auch jahrelang toleriert wurde. Als in Hannover im vergangenen Sommer die Debatte um Hundeauslaufflächen geführt wurde, haben Politik und Verwaltung dieses Gewohnheitsrecht kontrovers diskutiert. Befürworter der Anleinpflicht  beriefen sich darauf, dass in den Schutzgebieten formal auch die Straßen- und Grünanlagenordnung der Stadt gelte. Die schreibt vor, dass auf öffentlichen Grünflächen Hunde angeleint werden müssen.

Das Rechtsgutachten  kommt jetzt zu einem anderen Ergebnis. Die Verordnung der Landschaftsschutzgebiete steht über der Grünanlagenverordnung, damit brauchen Hunde auf der Alten Bult und in den LSG Obere Wietze, Laher Wiesen,  Altwarmbüchener Moor/ Ahltener Wald und Kronsberg nicht mehr angeleint zu werden. Die neue Auslegung gilt aber nur für öffentliche Flächen in den Schutzgebieten, betont Klaus-Dieter Bonk, Stellenleiter im Grünflächenamt:
Einige Teilflächen sind verpachtet, dort kann der Pächter eigenständig eine Anleinpflicht verfügen. Auch werden die städtischen Angestellten weiterhin kontrollieren, ob in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde angeleint sind. Zudem müssen Halter den Kot ihrer Vierbeiner  entsorgen. Seit Februar sind im Stadtgebiet bereits elf Auslaufflächen ausgewiesen, auf denen Hunde (fast) alle Freiheiten haben. Im gesamten Stadtbezirk Mitte, im 50-Meter-Umkreis um Schulen und Kindergärten, auf  Friedhöfen, Spielplätzen und Liegewiesen gilt dagegen strikte Anleinpflicht.


Landtagintern online

Hundegesetz NRW

 

Nur noch vierzehn gefährliche Rassen

 Der Landtag überwies den Entwurf der Koalitionsfraktionen SPD und GRÜNEN für ein Landeshundegesetz NRW (Drs. 13/2387) nach der ersten Lesung in die Ausschussberatung. Der federführende Landwirtschaftsausschuss führte dazu am 19. April eine Sachverständigen-Anhörung durch (Bericht in der nächsten Ausgabe).

 Hans-Willi Körfges (SPD) erinnerte an die verstärkte Nachfrage nach Kampfhunden als gefährlichen Werkzeugen, an den Erlass der Landeshundeverordnung im Juni 2000 als Reaktion auf schreckliche Vorgänge und an die Kritik zuverlässiger Halter an Rasselisten. Seitdem sei die Zahl schwerer Hundebisse in NRW deutlich zurückgegangen. Die jetzt 14 als gefährlich eingestuften Rassen seien vernünftig. An verstärkten Strafen für nicht sachgerechte Hundehaltung sollten alle Halter interessiert sein. Halter von Hunden mit besonderer Körperkraft oder Größe sollten zu Kennzeichnung und Versicherung verpflichtet sein.

 Reiner Priggen (GRÜNE) hielt eine bundeseinheitliche Regelung für richtig und nannte die Gefängnisstrafe für böswilligen Umgang mit Hunden als Grund für eine gesetzliche Regelung. Die GRÜNEN legten auch Wert auf die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht sowie Sachkundenachweis für „20/40“-Hunde. 

Eckhard Uhlenberg (CDU) sah das absehbare Ende der fachlich völlig verfehlten Landeshundeverordnung als eine gute Nachricht an. Diese habe die Menschen in Hundehalter und Hundehasser gespalten. Für katastrophale Zustände in Tierheimen trügen Agrarministerin und Innenminister die Verantwortung. Die CDU werde dazu beitragen, dass NRW ein umsetzbares Hundegesetz bekomme. 

Dr. Stefan Grüll (FDP) warf Ministerin Höhn vor, zwei Jahre lang den Protest unbescholtener Hundehalter und der Ordnungsämter sowie die Hilferufe der Tierheime  ignoriert zu haben. Die FDP werde den Protest gegen Rasselisten nicht aufgeben, die auch seitens der Wissenschaft bezweifelt würden.  Zynische Folge der Rasselisten werde die böse Züchtung anderer Rassen sein.  

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (GRÜNE) stellte fest, die Landeshundeverordnung habe sich durchgesetzt und dramatische Hunde-Attacken seien massiv zurückgegangen. Die Systematik von NRW sei auf Bundesebene umgesetzt worden. Besitzer müssten jetzt nachweisen, dass der Hund ungefährlich ist. Sie könnten sich von Auflagen befreien.  Kommunen hätten dank der Hundeverordnung höhere Einnahmen und könnten den Tierheimen mehr Geld geben.

 Clemens Pick (CDU) widersprach der Behauptung, auf Bundesebene habe sich NRW-Hundepolitik durchgesetzt. Im Gegenteil, es sei ein Rückzug von 42 auf 14 Rassen erfolgt. NRW schere auch mit der 20/40-Regelung aus. Die CDU hoffe auf vernünftige Änderungen des Entwurfs.

 Dr. Ute Dreckmann (FDP) erklärte, die Gefährlichkeit eines Hundes hänge weder mit der Rasse noch mit Größe oder Gewicht zusammen. 20/40 seien normale Familienhunde. Kreuzungen von Rassen könnten nicht nachgewiesen werden. 


Er wollte nur mal an der Leberwurst schnuppern
Dackel starb qualvoll in Millionärs-Garten
Von C. THORMANN-LÖFFELER
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Rauhaardackel „Wastl“ (5) lief in die Totschlag-Falle, starb qualvoll

Essen – Rauhaardackel „Wastl“ (5) wich seinem Frauchen sonst nicht von der Seite. Nur dieses eine Mal entwischte er. Weil es so verlockend nach Leberwurst duftete...

Eva-Maria K. (55) aus Essen ging mit „Wastl“ Gassi, vorbei an schicken Einfamilienhäusern, teuren Villen. Plötzlich war der Hund verschwunden. Verzweifelt rief die Verwaltungsangestellte nach ihm, suchte.

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Die Leberwurst-Falle lag auf dem Grundstück des Top-Managers in Essen

„Dann hörte ich ein Rascheln“, sagt sie. „Mein ‚Wastl‘ lag in einem Garten, hinter einem zwei Meter hohen Metallzaun. Sein Körper war völlig verdreht, gefangen in einer eisernen Tierfalle.“

Der Hund starb qualvoll – auf dem Grundstück von Top-Manager Hans-Jakob Zimmermann (58, früher Thyssen-Vorstandsmitglied). Der Dackel war durch ein Loch im Zaun geschlüpft, angelockt durch den Leberwurst-Köder in der Falle.

Der Manager: „Ich weiß nicht, wie die Falle in meinen Garten gekommen ist. Ich habe selbst einen Hund, hasse solche Fallen. Ich werde mich mit der Hundehalterin in Verbindung setzen. Sie braucht einen neuen Hund, damit sie über ihren Schmerz besser hinwegkommt. Ich werde ihr helfen.“

Dennoch: Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Landesjagdgesetz.

 

 

 

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t. Ich werde ihr helfen.“

Dennoch: Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Landesjagdgesetz.

 

 

 

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