Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Fakten zu Hessens Statistiken und der Wiederholung der Wesensteste

* Urteil des Landgerichts Berlin (Peta)

* Peta, Populismus, latenter und offener Antisemitismus

* EX-Leser-Briefe

* Hamburger CDU will generellen Leinenzwang für Hunde in der ganzen Stadt einführen

* und habe gesehen, dass Herr Breitsamer nicht unumstritten ist

 

Fakten zu Hessens Statistiken und der Wiederholung der Wesensteste
 

Hessen - Probleme mit der Wahrheit

Das Land Hessen (vulgo: Koch und Bouffier) haben mit der Wahrheit im allgemeinen und mit Statistiken im besonderen erhebliche Schwierigkeiten.
Man tut sich im einzelnen recht schwer mit
- validen Zahlen über den nur in Hessen erfolgten Anstieg der Verkehrstoten
- dem überproportionalen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Hessen
- dem Spitzenplatz Hessens in der Kriminalitätsstatistik
(den man dann durch ein paar Tonnen selbst besorgtes, selbst verdealtes und anschliessend selbst beschlagnahmtes Kokain zu schönen versucht, siehe:
Hast Du genascht, Volker?
Und auch die Hessischen Staatsweingüter nehmen es mit Wahrheit und Klarheit ihrer Bilanzen und Produkte nicht so genau.
Die als angeblich "jüdische Vermächtnisse" getarnten Schwarzkassen wollen wir hier gar nicht erst wieder breit treten.
Geschönte Statistiken, gefälschte Papiere für die Justiz, gefälschte Rechenschaftsberichte...

In diesem hessischen Mikroklima gedeihen nicht nur Volksverdummung, Unterschriftensammlungen gegen die zweite Staatsbürgerschaft, Hohmänner, Rasselisten und Euthanasien - sondern auch Gestalten wie die hessische Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin, der Ministeriumsbeamte Scherer und - natürlich - gefälschte Statistiken über Hunde, die zur Vorlage an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof dienen.

Da sich die Landtagsfraktion der Grünen des Themas trotz nachdrücklicher Aufforderung nicht annehmen wollte, werden wir das jetzt tun, bevor noch mehr Hunde (und Bürgerrechte) dem hessischen Mikroklima zum Opfer fallen.

 

Ad 1: Die löcherigen hessischen Statistiken
und die widerlich perfide Märchenstunde der Dr. Madeleine Martin


Die hessischen Statistiken sind in mehrfacher Hinsicht angreifbar:

1. Diese Statistiken beruhen auf ungeeigneten Erhebungsmethoden, nämlich auf den hessischen Wesenstesten, welche aufgrund des "großen subjektiven Freiraums der Tester" "nicht nachvollziehbar, unvergleichbar und unbrauchbar" sind.
Siehe: Dr. Dorit Feddersen-Petersen in ihrem Schreiben an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 15. August 2003.
Die hessischen Statistiken sind also, genau wie die ihnen zugrundeliegenden Tests, unbrauchbar.

2. Auf der Grundlage unbrauchbarer Erhebungsmethoden wurde dann die Erhebung selbst fehlerhaft durchgeführt.
So findet sich in den Statistiken die Zahl von 456 Hunden, welche angeblich aufgrund von erwiesener Gefährlichkeit getötet worden seien.
Nachdem diese Zahl, die exorbitant über denen anderer Bundesländer liegt, auch noch nach dem VGH-Urteil, scharf kritisiert wurde, und zwar:
a) vom Deutschen Tierschutzbund (Januar 2004),
bemerkenswert die Antwort von Landespolizeipräsident Nedela.
b) von der Bundestierärztekammer (Februar 2004)
sowie
c) vom Bundesverband praktischer Tierärzte e.V.

gerieten Dr. Madeleine Martin und Ministeriumssprecher Michael Bußer der Presse gegenüber in Erklärungsnotstand:

Bußer versuchte die Zahl der getöteten Tiere flugs um 100 nach unten zu korrigieren, da "die Statistik zeitweise auch Unglücksfälle oder Abmeldungen berücksichtigt habe" - welche Hunde in der Statistik waren denn nun erwiesen gefährlich, und welche verunglückt oder abgemeldet?
Vor allen Dingen - welche Rassen wurden abgemeldet oder verunglückten?

Dr. Martin dagegen erklärte sämtliche 456 getöteten Hunde zu den Nachkommen "echter" Kampfhunde, da "die Polizei Mitte der 90er Jahre in Marburg ein Nest von für Hundekämpfe gezüchtete Tiere ausgehoben hatte. Die seien so aggressiv gewesen, dass 50 getötet werden müssten. Ein Teil ihrer Nachkommen lebe gewiss noch in Hessen."

Nachlesbar hier.

Dieses tolldreiste, eines Koch und Bouffier wahrhaft würdige Schauermärchen lässt sich ganz schnell ad absurdum führen.
Zum einen stellt sich sowieso für jeden denkenden Menschen (auch wenn es immer weniger werden) die Frage, wie es diese hunderte von gemeingefährlichen Kampfhunden dann geschafft haben sollten, von 1998 bis 2000 völlig unauffällig in Hessen zu leben, um dann erst durch - laut wissenschaftlicher Bewertung: unbrauchbare - Wesenstests "enttarnt" zu werden.

Noch weiter lehnte sich Dr. Madeleine Martin in einem Antwortschreiben an das Ehepaar Klaus aus dem Fenster:
Dr. Dorit Feddersen-Petersen habe "am hessischen Wesenstest mitgewirkt", und Dr. Dorit Feddersen-Petersen habe die 50 gefährlichen "Kampfhunde-Urahnen" in den 90er Jahren selbst mitgetestet sowie deren Euthanasie befürwortet.

Nachlesbar im Antwortschreiben der Dr. Martin vom 19. Dezember 2003.

So kann man mit ein paar hurtig hingeworfenen Ausreden in Kiel großes Erstaunen hervorrufen.

Frau Dr. Dorit-Feddersen-Petersen hat sich nämlich nicht nur in ihrem Schreiben an den VGH Kassel deutlichst vom Wesenstest-Machwerk des hessischen Innenministeriums distanziert, sie legt auch Wert auf die Feststellung, dass sie einmal über 8, zu einem zweiten Termin über 30 Hunde in Hessen eine Stellungnahme abgab. Wieviele davon euthanasiert wurden, entzieht sich ihrer Kenntnis. Die Hunde, die sie sah, hatten in Hundekämpfen gekämpft, etliche darunter waren hochgradig verhaltensgestört. Aber nicht alle. Mit den hohen Tötungszahlen nach dem Jahre 2000 haben diese Hunde ihrer Auffassung nach sicher nichts zu tun, denn dies war Jahre danach. Frau Dr. Martin hat vorher und nachher weitere kämpfende Hunde mit dem Hundefreunde nur zu gut bekannten Herrn Willnat beurteilt.
Frau Dr. Martins Erklärungsversuche für die hohen Tötungszahlen in Hessen bewertet Frau Dr. Dorit-Feddersen-Petersen als "absurd".

Sehr lesenswert ist das betreffende Gutachten von 1999 (leider fehlen aus technischen Gründen die Fotos, das Gutachten aus 1998 ist übrigens nicht anders abgefasst), denn es vermittelt einen Eindruck, wie ein wissenschaftlich fundierter, abgesicherter Wesenstest - im Unterschied zu den in Hessen praktizierten - tatsächlich aussieht:

Ethologisches Gutachten Dr. Dorit Feddersen-Petersen Hessen 1999

3. Und nun ein Hinweis zur Validität der Statistik des Deutschen Städtetages, auch und gerade an die Adresse des Bundesverfassungsgerichts gerichtet:

Bereits im Jahr 1999 sah sich der Deutsche Städtetag gezwungen, zum Thema "Aufgefallene Hunderassen" folgendes zuzugeben:

"wie in unserem Telefonat vom 14.01.1999 schon besprochen, kann es sich möglicherweise bei den Angaben zum Staffordshire Bullterrier um eine Verwechslung mit einer anderen/ähnlichen Hunderasse handeln.
Eine genaue Überprüfung der Angaben ist leider nicht möglich, da diese so aus dem Antwortbogen der Städte übernommen wurden."
Siehe: Schreiben des deutschen Städtetages vom 14. Januar 1999.

Tja. Und auf dieser Statistik basiert im wesentlichen das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 16. März 2004. Wie groß ist denn wohl die Wahrscheinlichkeit, dass andere Hunderassen in den Antwortbogen der Städte korrekt zugeordnet wurden?

4. Ebenfalls an die Adresse des Bundesverfassungsgerichtes: Wer Populationszahlen anhand der VDH-Welpenstatistik eines Bundeslandes hochrechnet, begeht gleich mehrere statistische Kardinalfehler.
Einer davon ist der, dass der VDH laut eigner Aussagen nur 25 % der Rassehundepopulation Deutschlands stellt.
Wo sind denn bitte die anderen 75 % abgeblieben?

Keine Sorge, man kümmert sich drum.
Genau wie um weitere kleine Fragen, z.B., inwieweit sich die Tätigkeit der Polizei-Wesenstester mit § 65 Bundesbeamtengesetz verträgt, oder ob das vom Innenministerium gesetzte Kriterium des erfolgreichen Führens von mehreren Hunden durch die Schutzhundeprüfung 3 eine Qualifikation oder doch eher eine Disqualifikation für VDH-Gutachter ist.

Insgesamt kann deshalb die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. des Urteils des VGH nur als sehr erfolgversprechend beurteilt werden, da drei von drei Revisionsgründen zutreffend erfüllt sind.
Der Kelch wandert also weiter vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

 

Ad 2: Die rechtswidrige Wiederholungspflicht für Wesenstests
und die Wahrheitsverdrehungen des Herrn Scherer vom HMI


Vor dem Hintergrund des unbrauchbaren hessischen Wesenstests kann jedem Hundehalter von der Wiederholung desselben nur abgeraten werden. Die Empfehlung - im Sinne des Tierschutzes - lautet schlicht: Rechtsanwalt einschalten und beim zuständigen Verwaltungsgericht Rechtsschutz beantragen.

Daran ändert auch weder der Erlaß des HMI vom 23. März 2004 etwas, noch die üblichen Tatsachenverdrehungen des Herrn Scherer (HMI).

Scherer legitimiert die Wiederholung des Wesenstests mit den Seiten 43-47 des Urteils des VGH.
Manche von uns dagegen können lesen, und fangen im Gegensatz zu Herrn Scherer schon VORNE im Urteil damit an. Dort heisst es unmissverständlich auf den Seiten 15-16:

"Der von den Antragstellern zu 1. bis 11. hilfsweise gestellte Antrag, die Nichtigkeit von § 3 Abs. 1 Nr. 14 HundeVO insoweit feststellen zu lassen, als der Antragsgegner die Auffassung vertritt, für Listenhunde nach § 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO müsse nach Ablauf einer nach bestandener Wesensprüfung erteilten Erlaubnis erneut eine positive Wesensprüfung nachgewiesen werden, erweist sich bereits als unzulässig.
Die Nichtigkeit einer Rechtsnorm kann nur insgesamt oder für einen abtrennbaren Teil der Vorschrift begehrt werden, nicht aber bezüglich einer von einer Behörde hierzu vertretenen Rechtsauffassung.
Das Rechtsschutzziel ist hier überhaupt nicht auf die Feststellung der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift, sondern auf die Klärung gerichtet, ob eine von der Exekutive vorgenommene Auslegung dieser Vorschrift rechtmäßig ist.
Diese Klärung kann nicht im Normenkontrollverfahren, sondern nur im Rahmen des Normvollzuges nach
Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, ggf. auch einer Feststellungsklage (Vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO), erfolgen."

Und das macht man dann einfach so:

Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Februar 2004

Der schwarze Peter (und die Kosten) gehen dann nicht an das HMI, sondern an Drückeberger, die sich feige und trotz besseren Wissens hinter dessen Erlassen verschanzen, wie z.B. das Regierungspräsidium Darmstadt.
 

 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
soeben bin ich über Ihre Seiten "gestolpert" und habe gesehen, dass Herr Breitsamer nicht unumstritten ist. Dazu kann ich aus eigener Erfahrung auch etwas beisteuern.
 
Ich bin im Februar von Oberbayern nach Niederbayern gezogen und hier auf eine völlig abstruse Geschichte gestoßen. Unter an den Haaren herbeigezogenen Vorwänden wurden einer Frau 5 Herdenschutzhunde weggenommen. Zuerst wegen Lärmbelästigung, dann wegen Verwahrlosung und als sich auch das als nicht "wasserdicht" genug erwies wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zu diesem Zweck wurde Herr Breitsamer geholt, um die Hunde nach 3 Wochen Aufenthalt in viel zu kleinen Tierheimzwingern ohne Auslauf und ohne Ansprache (das Futter konnte nur unter der Tür durchgeschoben werden, die Pflegerin konnte die Zwinger nicht betreten) zu "begutachten". Herr Breitsamer fuhr zu der Frau nachhause, fotografierte den über 1500 m² großen Auslauf mit Büschen, Bach und Wiese sowie freiem Zugang zum Haus, sagte "Guten Tag" - auch zu mir, da ich zufällig da war - fuhr anschließend ins Tierheim, stellte sich eine Weile vor die Zwingergitter, ließ sich vom Landratsamt mit "Informationen" versorgen und erstellte anschließend ein mehrseitiges Gutachten, das u.a. beinhaltete, dass ich ein lebenslanges Halteverbot für Herdenschutzhunde und andere Listenhunde bekommen sollte. Auch befürwortete er, dass einer meiner Bobtails, der während der Beschlagnahme der Tiere zufällig bei meiner Bekannten gewesen war, nicht mehr an mich herausgegeben werden sollte. Diesen Hund habe ich mittlerweile über das Verwaltungsgericht wieder bekommen.
 
Herrn Breitsamer habe ich mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben - bisher ohne Antwort.
 
Vielleicht kann Herr Breitsamer aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung ja ohne solide Recherche und genaue Überprüfung des jeweiligen Tieres, allein aufgrund "göttlicher Eingebung" ein Gutachten erstellen - was uns "kleinen Lichtern" vermutlich nie gegeben sein wird. Mir scheint allerdings eher wahrscheinlich, dass hier ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt worden ist - warum und wieso ein Herr Breitsamer sich dafür hergibt und welches Licht das auf die Gutachterszene wirft, wenn deren "Oberhaupt" so unseriös arbeitet, darüber sollte man nachdenken ......
 
Zur Kenntnis und ggf. Veröffentlichung hänge ich Ihnen mein Schreiben an Herrn Breitsamer an.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Mittwoch 21. April 2004, 16:23 Uhr

Hamburger CDU will generellen Leinenzwang für Hunde in der ganzen Stadt einführen

Hamburg (AP) Als erste deutsche Großstadt soll Hamburg nach dem Willen der regierenden CDU einen generellen Leinenzwang für alle Hunde einführen. «Ich rechne damit, dass wir ein entsprechendes Gesetz bis in drei Monaten weitgehend durch haben», sagte der für Tierpolitik zuständige Sprecher der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion, Michael Fuchs, am Mittwoch.

Damit müssten in Hamburg bald alle Hunde, egal welcher Rasse und an welchem Ort, an der Leine geführt werden. Derzeit würden mit der Verwaltung Details wie Bußgelder und die Art der Kontrollen besprochen. «Ich bin sicher, die Fraktion wird sich unseren Vorschlägen anschließen», erklärte der CDU-Politiker.

Ausnahmen soll es nur auf entsprechend gekennzeichneten Grünflächen und auch dort nur zeitlich begrenzt geben. Neben dem Leinenzwang soll in Zukunft in Hamburg auch ein Hundeführerschein sowie eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht sein, sagte Fuchs. In Hamburg regiert die CDU mit einer absoluten Mehrheit.

Im Jahr 2000 war ein kleiner Junge in Hamburg von Kampfhunden angefallen und totgebissen worden. Danach wurden zunächst die Bestimmungen für Kampfhunde verschärft. Fuchs kritisierte besonders, dass Hunde oft Spielplätze mit Kot und Urin verschmutzen.

http://de.news.yahoo.com/040421/12/3ztkh.html

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*